Frank Wagner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um eine Änderung des Schulordnungsgesetzes. Es geht hier um das Thema Förderschulen und im Speziellen um das Thema Ganztagsbetreuung. Einleitend möchte ich zuerst einmal im Allgemeinen auf die Situation der Förderschulen im Saarland eingehen und hervorheben, dass zu beobachten und anzuerkennen ist, dass die Landesregierung sich wirklich auf den Weg gemacht hat. Es gibt ein klares Bekenntnis zu den Förderschulen. Was uns wichtig ist und wir auch erkennen, ist ein klares Bekenntnis zu den Förderschulen in den speziellen Förderschwerpunkten. Das ist uns und den Förderschulen ein Herzensanliegen. Wir merken, dass die Landesregierung diesen Weg mitgeht. Die Schülerzahlen in diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Vor allem bei der körperlichen/motorischen und geistigen Entwicklung haben wir einen Anstieg von 4 Prozent pro Jahr. Die Tendenz wird weitergehen. Das wurde uns in vielen Gesprächen bestätigt. Man hat sich auf den Weg gemacht, die Standorte weiterzuentwickeln und neue Standorte zu bauen. Das ist ein richtig gutes Zeichen. Das möchte ich direkt an den Anfang stellen und explizit das Vorzeigeprojekt Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung in Homburg hervorheben. Kürzlich wurde der Architektenwettbewerb abgeschlossen und vorgestellt. Die Bildungsministerin und der Bauminister waren vor Ort - ein tolles Zeichen, wirklich tolle Ergebnisse, die vorgestellt wurden, ein Projekt für 200 Schülerinnen und Schüler, die dort eine neue Stätte bekommen. Das ist der Weg, den es nun fortzusetzen gilt. Jetzt zu dem aktuellen Gesetzentwurf, den wir hier vorgelegt haben. Es geht darum, dass die in § 5a Absatz 1 Satz 3 des Schulordnungsgesetzes getroffene Regelung eine Unterrichtsorganisation mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören nicht zulässt. Für die Schüler dieser Förderschulen und ihre Eltern stellt dies aktuell eine Ungleichbehandlung dar. Diese muss korrigiert werden, deshalb der vorliegende Gesetzentwurf. Mit diesem werden die Voraussetzungen für die Gewährleistung einer verfassungskonformen Ausgestaltung des Ganztagsangebotes an den im Schulordnungsgesetz genannten Förderschulen geschaffen. Es wird also die Rechtsgrundlage geschaffen, sodass sich hier eine Ganztagsbetreuung anschließt. Das ist uns ein Anliegen. (Beifall von der CDU.) Gestern Nachmittag hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, mit dem wir uns intensiv auseinandergesetzt haben. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass er definitiv in die richtige Richtung geht. Hinter ganz viele Punkte können wir einen Haken machen. Dieser Antrag geht aber nicht weit genug. Ich werde auch begründen, warum er nicht weit genug geht. Es wird ausgeführt, dass eine Arbeitsgruppe, die bereits eingerichtet wurde, ihre Arbeit fortführt, um letztendlich ein Konzept für die betroffenen Schulen zu entwickeln. Die beiden Modellschulen - das sind die Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung in Püttlingen und die Förderschule Geistige Entwicklung in Merchingen (Abg. Wagner (CDU)) -, in denen es bereits eine Ganztagsbetreuung mit einem angegliederten Hort in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe gibt - auch das will ich hervorheben -, sind ein gelungenes Konzept. Das Ganze hat sich bewährt. Jetzt muss aber auch die Gleichbehandlung aller anderen Schüler rechtlich umgesetzt werden. Eltern haben diese Thematik schon seit Jahren nicht nur erkannt, sondern auch immer wieder vorgetragen, im Übrigen auch eine Initiative des vorangegangenen Landesbehindertenbeauftragten Professor Bieber. Es ist ein starkes Zeichen, dass der neue Landesbehindertenbeauftragte das genauso sieht. - Herzlich willkommen, Herr Michael Schmaus. Schön, dass Sie heute Morgen dieser Debatte beiwohnen. - Diese Eltern haben permanent vorgetragen: Wir brauchen mehr Betreuungszeiten. Was im Gesetz steht, ist nicht mehr zeitgemäß. (Beifall von der CDU.) Um kurz zu erläutern, was aktuell im Schulordnungsgesetz steht: Diese Förderschulen in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören sind Ganztagsschulen, deren Unterricht aber an drei Tagen circa um 15.00 Uhr endet und an ein bis zwei Tagen schon um 12.00 Uhr oder 12.30 Uhr. Wir haben also eine riesige Betreuungslücke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die betroffenen Eltern sind belastet. Wenn man mit diesen Eltern in Gespräche geht, hört man: Sie sind müde, sie sind stark belastet, sie müssen sich schon sehr früh morgens damit beschäftigen, dass die Kinder auf den Schultag vorbereitet werden. Sie kommen nachmittags sehr früh nach Hause und die Belastung geht weiter. Auch in den Ferien gibt es keine Betreuung. Das muss dringendst korrigiert werden. Daher dieser Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.) Wir sprechen bewusst von einer Ungleichbehandlung, nicht nur gegenüber den Kindern, die auf den anderen Förderschulen sind, zum Beispiel beim Lernen oder auch im sozial-emotionalen Bereich, sondern auch gegenüber den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht im August 2012 bestätigt, dass es hier eine Barriere gibt, da es nicht möglich ist, eine FGTS mit einer Ferienbetreuung einzurichten. Von daher wurde - das loben wir ausdrücklich - diese Initiative gestartet, dieses Hortkonzept an zwei Modellschulen umzusetzen, was sehr schwierig ist, angedockt an die Jugendhilfe. Es gibt sehr viele Entscheidungsträger. Es dauert sehr lange, bis das umgesetzt wird. Es muss aber schnell gehen. Mit Ausnahme der beiden Modellschulen betrifft das Ganze insgesamt 1.361 Schülerinnen und Schüler. Dort brauchen wir diese Gleichbehandlung. Ziel muss es sein, dass alle die gleichen Bedingungen haben. Mir ist ein entscheidender Punkt ganz wichtig: Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung für den Primarbereich in der Grundschule, aber auch für den Primarbereich in den Förderschulen, also die Jahrgänge 1 bis 4. Hier können wir nicht mehr warten. Es muss jetzt dringend reagiert werden. Noch mal: Wir wollen nicht pauschal sagen: An allen Schulstandorten muss diese Ganztagsbetreuung jetzt sofort anknüpfen, sondern wir wollen eine Kann-Regelung. Können! Es kann eine FGTS oder eine andere Ganztagsbetreuung oder Betreuungsform eingerichtet werden. Es ist uns wichtig, dass wir uns jetzt entscheidend auf den Weg machen. Dann können die Eltern in dem Konzept der FGTS freiwillig entscheiden, ob ihr Kind dort in die Betreuung geht, auch an einzelnen Tagen. Die SPD hat einen Antrag vorgelegt, der definitiv in die richtige Richtung geht. Es muss aber schnell gehen, man darf keine Zeit verlieren. Dieser Gesetzentwurf und dieser Antrag würden perfekt zusammenpassen. Von daher werbe ich bei der SPD-Fraktion und dem gesamten Plenum eindringlich darum, hier zuzustimmen, sodass wir diesen Gesetzentwurf nun in den zuständigen Ausschuss überweisen und eine intensive Anhörung durchführen können. Die betroffenen Kinder und Eltern und die entsprechenden Institutionen, die sich heute Morgen schriftlich zu Wort gemeldet haben, haben gesagt: Das geht genau in die richtige Richtung. Hier wird eine Lücke geschlossen. Von daher bitten wir um Unterstützung dieses Gesetzentwurfes. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
