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Anke Rehlinger

15.05.2024 Sitzungen 17/25

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grasmück! Sehr geehrte Frau Meyer! Die Regierung des Saarlandes legt Ihnen nach der Vorunterrichtung des Landtages und der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag vor. Die hier vorgelegten Änderungen sind weitgehend technischer Natur. Wir passen den Medienstaatsvertrag an europäische Rechtsetzung an. Insofern könnte man sagen, es wäre ein Verschnaufen, wenn wir uns nur auf das begrenzen würden, was dem saarländischen Landtag heute zur Abstimmung vorgelegt werden wird, aber auch das muss an dieser Stelle erledigt werden und sollte allerdings umgekehrt kein Signal sein, dass alle anderen politischen und senderinterne Debatten, die es zu führen gilt, damit erledigt sind. Ausgangspunkt ist der europäische Digital Services Act, auf dessen Grundlage das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes Ende April verabschiedet wurde. Die neuen gesetzlichen Regelungen setzen das Telemediengesetz sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft. Die bestehenden Vorgaben werden künftig unmittelbar durch den Digital Services Act oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt. Das hat Auswirkungen auf das Medienrecht, weil sich insofern Begriffe ändern beziehungsweise Verweise wegfallen. Deshalb müssen wir jetzt den Medienstaatsvertrag anpassen und die Regelungen aufeinander abstimmen. Die Anpassungen sind insbesondere im Online-Bereich wichtig, damit die zuständigen Stellen der Länder, nämlich die Landesmedienanstalten, weiterhin auch gegenüber den Onlineplattformen wirksam ihr Recht durchsetzen können. Mit dem Staatsvertrag erfolgt zudem eine Klarstellung bei der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen. Damit wird sichergestellt, dass die beiden großen privaten Medienkonzerne, also RTL beziehungsweise die ProSiebenSat.1-Gruppe, auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Allerdings - und den Einschub erlaube ich mir aus saarländischer Sicht - kommen nicht alle Länder und Regionen in den Genuss von Regionalfensterprogrammen. Insofern nehmen wir diesen Medienänderungsvertrag und die laufende Debatte zum Anlass, um als Saarland gemeinsam mit einigen wenigen weiteren Ländern eine Protokollerklärung mit dem Hinweis abzugeben, dass wir uns die Regelungen für Regionalfenster noch einmal genau ansehen und gegebenenfalls auch umfangreich ändern müssen, damit das Saarland ein solches Regionalfenster von diesen beiden genannten Sendern haben kann. Aktuell wird intensiv schon am Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, der sich im Wesentlichen mit der Novellierung des Jugendmedienschutzes befasst, und auch schon am Siebten Medienänderungsstaatsvertrag mit dem Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - dies als Stichwort für den Bearbeitungsgegenstand - gearbeitet. Sie sehen also, das, was wir heute tun, ist nur ein kleiner, eher formaler Zwischenschritt. Es gilt insofern auch weiterhin die Regelung: Nach dem Medienänderungsstaatsvertrag ist vor dem Medienänderungsstaatsvertrag. Abseits dieser Debatte - und wir haben dazu schon des Öfteren in diesem Haus gesprochen - arbeiten die Länder aktuell intensiv an einem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze. Sie kennen alle das Debattenumfeld, das dazu besteht, und Sie wissen vor allem auch - ich will es trotzdem noch einmal sagen -, dass wir uns als saarländische Landesregierung sehr deutlich, sehr klar und sehr vehement für einen auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen, eintreten und gemeinsam mit denen, die dieses Ziel mit uns teilen, dafür arbeiten, dass es am Ende so kommt. (Beifall von der SPD.) Gleichzeitig ist es aber auch so, dass es nicht immer nur zu Applaus führt, wenn man sich diese Haltung zu eigen macht. Die Realität ist in Teilen, was die Debattenlage angeht, eine andere. Noch lange nicht jede Landesregierung vertritt eine solch deutliche Position, wie wir sie im positiven Sinne bezogen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auf unseren Saarländischen Rundfunk eingenommen haben. Das stellt uns natürlich vor nicht unerhebliche Herausforderungen, denn es gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Allein die Kraft der eigenen Überzeugung reicht insofern nicht aus. Es macht deutlich, dass die Spielräume für eine politische Gesamtlösung aktuell nicht größer geworden sind, sondern dass sie auch mit Blick auf die Empfehlungen der KEF bezüglich der Möglichkeiten eher eingeschränkt sind. Es wird sicherlich noch ein politisches Ringen geben, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Was ich als vernünftige Lösung betrachte, habe ich eben deutlich gesagt. Neben der Frage der Finanzierung, der Zahlungen und der Beitragshöhe und all dem, was damit im Zusammenhang steht, bleibt unbenommen, dass auch die Sender die Aufgabe haben, eigene Reformen in ihren eigenen Zuständigkeiten durchzuführen. In einer politischen Debatte gibt es eben auch Reformdruck - um ehrlich zu sein, ist es nicht nur schlecht, dass dieser Reformdruck besteht -, denn am Ende des Tages wollen wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit agilen Strukturen haben, der für ein modernes, lineares und digitales Angebot steht und bei dem vor allem die Regionalität im Vordergrund steht. Insofern gibt es erhöhten Druck. Ich glaube aber, wenn man ihm klug nachkommt, tut man erstens etwas Gutes für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, zweitens hilft man in der politischen Debatte, denjenigen, die den Weg für einen gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstellen wollen, das Leben ein bisschen schwerer zu machen und sie möglicherweise etwas einfacher und leichter auf einen guten, konsensualen Weg mit zu führen. Ich halte das auf jeden Fall für eine kluge Vorgehensweise und ich weiß, dass das im Saarland an entscheidender Stelle auch nicht anders gesehen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Es sind nicht nur die Länder, die politische Ebene oder die Anstalten, die über diese Fragen zu diskutieren haben, sondern es sind auch einige andere, die das tun. Es geht um einen Punkt - das will ich vorweg sagen -, der gar nicht auf der Tagesordnung steht, zumindest dann nicht, wenn Fachleute sich darüber unterhalten, wie zum Beispiel die extra eingesetzte Kommission, der Zukunftsrat. Dort ist deutlich geworden, dass die Forderung, die von einigen Unionsministerpräsidenten immer mal wieder mantraartig wiederholt wird, dass die Fusion die bestmöglichste Reform sei, gar kein kluger Vorschlag ist. Deshalb steht sie bei den Fachleuten nicht nur nicht oben auf der Tagesordnung, sondern sie steht gar nicht auf der Tagesordnung. Ich finde, das ist ein deutliches Signal, das vielleicht in der politischen Debatte Gehör finden sollte, damit wir uns um die Fragen kümmern, die wirklich eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Zukunftsfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzusichern. Der Zukunftsrat hat eindeutig herausgearbeitet, dass eine Fusion weder eine gute Lösung ist noch Geld spart. Uns kommen diese Argumente überhaupt nicht neu vor, aber es ist gut, dass sie von anderer Seite in die Debatte mit eingeführt werden. Es spart kein Geld, aber es kostet etwas, wenn man diesen Ansatz verfolgen würde. Es kostet nämlich Regionalität, Akzeptanz und Legitimation. Von diesen drei Dingen können wir eigentlich gar nicht genug haben. Deshalb sollte nichts, aber auch gar nichts davon unnützer Weise gefährdet werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Deshalb anlässlich einer eher technischen Debatte des Medienänderungsstaatsvertrages eine klare politische Aussage. Es steht für uns fest: Der Sender bleibt ein eigenständiger Sender aus dem Saarland und für die Menschen im Saarland. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen, auch wenn es nur um eine technische Debatte geht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Gleichwohl gibt es weiterhin eine ganze Reihe von Punkten zu diskutieren. Auch dazu hat die Expertenkommission ihre Vorschläge gemacht. Von denjenigen, die das aufmerksam beobachten, wird dem einen oder anderen das, was die Expertenkommission dazu vorgeschlagen hat, durchaus bekannt vorkommen. Es sind nämlich Punkte, die bereits hier im saarländischen Landtag miteinander diskutiert worden sind, als wir unser Mediengesetz geändert haben. Wir haben einen wesentlichen Teil von dem, was jetzt vorgeschlagen wird, im Saarland bereits erledigt. Anderen ist jetzt aufgetragen worden, das bei sich einzuarbeiten. Wenn man will, ist das, was wir bereits auf den Weg gebracht haben, nämlich das SR-Gesetz, ein Stück weit Vorbild für andere Mediengesetze. Nicht selten werden wir danach gefragt und werden in entsprechenden Gremien und bei Kolleginnen und Kollegen in den Ländern dazu vortragen. Es stimmt und wir haben damals bereits gesagt, dass die Modernisierung des SR-Gesetzes auch ein SR-Sicherungsgesetz ist. Wenn man nämlich zeigt, dass man sich früh auf den Weg macht, weil man die Zeichen der Zeit erkannt hat und seine Hausaufgaben erledigt, dann kann man einfacher und leichter in die Debatten gehen, als wenn man ein Getriebener ist und ständig erst noch zu irgendetwas aufgefordert werden muss. Insofern, glaube ich, kann man mit dem heutigen Tag und angesichts der Debatten, die laufen, auch feststellen: Es stärkt den SR, wenn wir uns zukunftsweisend verhalten, wenn wir Medienpolitik machen, die in Deutschland aufhorchen lässt, wenn sie als Vorbild betrachtet wird. Ich finde, in diesem Sinne sollten wir die Medienpolitik auch in diesem Haus weiter vorantreiben. Sie wird uns auf jeden Fall weiter beschäftigen. Für den vorliegenden Entwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag bitte ich um Zustimmung. - Herzlichen Dank und Glück auf!

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