Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute steht ein zukunftsweisender Schritt für unsere Schulen auf der Tagesordnung. Mit der Einbringung des neuen Gesetzes zur Einführung eines Schulwesen-Datenschutzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes schaffen wir die Grundlage für einen zeitgemäßen und datenschutzkonformen Unterricht, der auch den Bedürfnissen unserer Schulen im digitalen Zeitalter gerecht wird. Sie wissen das, das haben wir bereits an vielen Stellen im Hohen Hause diskutiert: Die Digitalisierung verändert unsere Schulen sehr rasant. Digitale Lernplattformen, adaptive Lernsysteme auf Grundlage künstlicher Intelligenz tragen heute dazu bei, dass das Lerntempo der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lerninhalte individuell an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen angepasst werden können. Virtuelle Lernumgebungen, die wir seit der Pandemie an unseren Schulen verstärkt einsetzen, ermöglichen einen interaktiven und auch motivierenden Unterricht. Digitale Kommunikationsplattformen erleichtern parallel die Kommunikation zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern und Eltern. Doch diese Entwicklung bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Der Unterrichtsraum hat eine Entgrenzung erfahren. War es in der Vergangenheit in der Regel alleine durch das Klassenzimmer repräsentiert, findet Lehren und Lernen heute auch in vernetzten digitalen Umgebungen statt. Diese Umgebungen werden von technischen Dienstleistern zur Verfügung gestellt und von Bildungsmedienanbietern gestaltet. Deshalb ist es wichtig, den besonderen Schutz, den ein Klassenraum den Schülerinnen und Schülern zwingend bieten muss, auch auf die neuen digitalen Lehr- und Lernräume zu übertragen. Das ist das Anliegen dieses Gesetzes. Die alten Datenschutzregeln in Schulen sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen auch nicht mehr den hohen Anforderungen, die uns durch rechtliche Regelungen gestellt werden. Sie sind unübersichtlich, kompliziert und unzureichend an die digitale Welt angepasst. So können die bestehenden Regelungen nicht mehr den gestiegenen verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genügen. Ferner entsprechen die bestehenden Regelungen bereits nicht mehr dem durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung geprägten Sprachgebrauch. Dies konnte bisher zu Rechtsunsicherheit und auch zu unnötigem bürokratischem Aufwand für Schulen, insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer, führen und erschwerte auch den Einsatz moderner Lernwerkzeuge. Das wollen wir ändern. Das ist Grundlage dieses Gesetzes. Das wird nun anders. Mit einem eigenständigen - ich betone „eigenständigen“ - Gesetz zum Datenschutz im Schulwesen schaffen wir endlich Klarheit, Rechtssicherheit und auch Handlungssicherheit in unterschiedlichen Bereichen. Nach Bremen ist das Saarland damit das zweite Bundesland, das den Datenschutz im Schulwesen in einem eigenständigen Gesetz regelt. Man kann daher mit Fug und Recht behaupten, dass wir auch auf dieser Regelungsebene nun zum Vorreiter in Deutschland werden. Wir zeigen, dass es möglich ist, den Schutz personenbezogener Daten unserer Kinder und Jugendlichen mit den Anforderungen der digitalen Welt zu vereinbaren. Was ändert sich? Der bisher im Wesentlichen in § 20b des Schulordnungsgesetzes geregelte und durch eine Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen konkretisierte Datenschutz wird nun in ein eigenständiges Gesetz überführt. Das Gesetz orientiert sich an verfassungsgerichtlichen Anforderungen und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Es ist deshalb auch sehr klar formuliert und ermöglicht den Fachleuten zu verstehen, worum es geht, und ist an die Bedürfnisse dieser sehr stark - auch dynamisch - sich ändernden digitalen Welt angepasst. Es übernimmt den Sprachgebrauch dieser neuen gesetzlichen Regelungen und auch der europäischen Regelungen. Uns ist es wichtig, mit diesem Gesetz und den sich daran anschließenden Verordnungsänderungen auch entsprechende Informationsmaterialien für die Abnehmerinnen und Abnehmer insbesondere in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz schafft klare und eindeutige Regeln für den Umgang mit Schüler*innen-Daten. Die Welt und die Nutzung der Schüler*innen-Daten hat sich stark geändert. Das neue Gesetz stärkt so die Rechte von Schülerinnen und Schülern. In gewisser Hinsicht könnte man sagen, es ist sozusagen auch die Fortführung der Stärkung der Rechte, die wir gerade eben beschlossen haben. Schülerinnen und Schüler wissen mit diesem Gesetz genau, welche Daten von ihnen erhoben und verwendet werden. Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und auch Löschung ihrer Daten. Sie werden mit diesem Gesetz bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres im Schulkontext datenschutzmündig. Aber auch ihre Eltern werden ein Akteneinsichtsrecht erhalten, solange die Kinder minderjährig sind. Damit tragen wir auch der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus besonders Rechnung. Wichtig ist für uns in allen Fragen, die mit der Digitalisierung zusammenhängen, dass der geschützte Lehr- und Lernraum sich auch im digitalen Zeitalter abbildet. Das ist die Grundlage für dieses Gesetz. Die Regelungen stellen sicher, dass das individuelle Lehr- und Lernverhalten von unseren Fachleuten, den Lehrerinnen und Lehrern, auch sicher ausgewertet werden kann, und verhindern damit auch negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Erwerbsbiografie der Schülerinnen und Schüler. Was heißt das konkret? Es geht zum einen in diesem Gesetz um die Stärkung der Zusammenarbeit durch Austausch von Informationen. Das neue Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Schulwesen, das heißt, die Schulen auf der einen Seite, die Schulträger, in der Regel Städte, Gemeinden und Landkreise, die Behörden - damit ist unter anderem das Ministerium gemeint - und andererseits außerschulische Partnerinnen und Partner, die nicht selten auch die Arbeit der Schulen in positiver Weise unterstützen. Die Vernetzung wird einfacher und sicherer und der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten optimiert. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Gesetz auch die kollaborative Erstellung und Ausarbeitung ermöglichen und die Gestaltung von IT-Infrastrukturen, Bildungsinfrastrukturen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Beispielsweise durch die Einführung der LSMS, unserer Medienausleihe, das heißt der Zurverfügungstellung der Tablets, schaffen wir hier eine weitere wichtige Grundlage und mit Perspektive auf eine einheitliche digitale Schulverwaltung arbeiten wir an den rechtlichen Grundlagen. Kollaboration heißt, die Akteure miteinander zu vernetzen. Heute ist es ausgesprochen schwierig für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, an Informationen zu gelangen, obwohl sie mit den gleichen Schülerinnen und Schülern zusammenarbeiten wie Lehrerinnen und Lehrer. Auch das regeln wir an dieser Stelle, aber auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie beispielsweise Lesepaten oder Betreibern von außerschulischen Lernorten wie etwa Museen, Schullandheimen oder Lehrgangsheimen. Auch wird dieses Gesetz es in der Zukunft ermöglichen, ein sehr wichtiges Thema, wie ich finde, nämlich die Absolventinnen und Absolventen, die noch nicht den Weg in eine berufliche Ausbildung bekommen haben, bestens durch die Agentur für Arbeit zu beraten. Auch hier schließen wir eine datenschutzrechtliche Lücke, die mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit und die Arbeit beispielsweise von Jugendberufsagenturen im Saarland wesentlich vereinfachen wird. Eine besondere Herausforderung haben wir auch mit Blick auf die Betreuung von Kindern von sogenannten beruflich Reisenden. Wir schließen eine Lücke, indem wir das länderübergreifende Lernmanagementsystem DigLu, digitales Lernen unterwegs, das wir geschaffen haben, auch auf diese Grundlage legen. Der Gesetzentwurf schafft ein höheres Maß an Handlungssicherheit in der Praxis, etwa mit Blick auf die Nutzung digitaler Werkzeuge. Das betrifft unsere Online-Schule Saarland, das betrifft in der Zukunft die einheitliche digitale Schulverwaltung. Das betrifft auch mehr Handlungssicherheit bei der Nutzung sogenannter adaptiver Lernsysteme auf der Basis künstlicher Intelligenz. Das sind Instrumente, die wir an unseren Schulen mit der Einführung der Online-Schule Saarland eingeführt und erprobt haben, Angebote von Bettermarks oder area9 im Zusammenhang mit der Förderung im Fach Mathematik, das heißt, Lernsysteme, die erkennen, wo der Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler liegt, und die quasi automatisiert zusätzliche Lernangebote machen. Wir schaffen mehr Handlungssicherheit in der Nutzung von Systemen, die Lernstandserhebungen, Lernstandsanalysen und Lernstandskontrollen machen wie beispielsweise das Verfahren 2P, Potenzial & Perspektive, das für uns eine unabdingbare Voraussetzung auch für die Förderung im Bereich der Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist. Wir schaffen auch mehr Handlungssicherheit in der Nutzung von Avataren im Unterricht, ein Instrument, das von unseren Schulen inzwischen eingesetzt wird. Avatare bedeutet, Schülerinnen und Schüler, die krank sind, die aufgrund einer medizinischen Behandlung über einen längeren Zeitraum nicht in Präsenz am Unterricht teilnehmen können, werden über Avatare sozusagen digital in den Klassenraum mit eingebunden. Das ist für uns ein ganz wichtiges Angebot, das in unseren Schulen genutzt wird. Ich darf an dieser Stelle sagen, es wird auch von unseren Fortbildungsinstitutionen, die wir im Saarland haben, sehr aktiv begleitet, indem nämlich auch mit den Lehrerinnen und Lehrern an der effektiven Nutzung dieser neuen digitalen Avatare gearbeitet wird. Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf den Schutz der Daten unserer Schülerinnen und Schüler sehr ernst. Bei alldem, was ich gesagt habe, ist es auch wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf technologieneutral und zukunftsorientiert arbeiten. Technologieneutral bedeutet, dass wir im Grunde genommen auch zukünftige Entwicklungen wiedergeben können. Der Gesetzentwurf geht damit Hand in Hand mit weiteren Meilensteinen des Saarlandes hin zu einer zeitgemäßen Bildungsdigitalisierung. Darauf bin ich persönlich auch sehr stolz. Ich freue mich auf die Diskussion und auch Einbettung im Zuge der Zusammenarbeit mit unserem Bildungscampus, den wir in der vergangenen Woche vorgestellt haben. Auch hier haben wir mit Blick auf die Bildungsdigitalisierung mit Frau Dr. Limburg eine Leiterin gefunden, die die Bereiche KI und Future Skills als anerkannte Expertise mitbringt. Das heißt, auch sie wird Schulen bei der Umsetzung digitaler und datenschutzrechtlicher Regelungen mit unterstützen können. Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Botschaft senden. Wir erledigen mit diesem Gesetz unsere Aufgaben auch im Bereich des Datenschutzes und bringen sehr viel Elan und auch Leistungsbereitschaft mit. Wir ermöglichen damit letzten Endes, dass digitale Bildung zur Chancengerechtigkeit unserer Schülerinnen und Schüler beitragen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich wünschte mir ein solches Engagement auch vom Bund in Form einer echten Zusage zum DigitalPakt 2.0, weil das letzten Endes die Grundlage ist, dass wir in Zukunft den Datenschutz gut in die Umsetzung bringen. Ich freue mich auf die Diskussion und vor allem auf Ihre Zustimmung und die Debatte im Ausschuss. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
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