Frank Wagner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit Änderungen im Medienstaatsvertrag beschäftigt. Dabei haben wir uns vor allem auf den Reformprozess im öffentlichrechtlichen Rundfunk konzentriert. Die Ministerpräsidentin hat eben sehr deutlich ausgeführt, was noch vor uns liegt und an welcher Stelle wir uns aktuell befinden. Von daher zuerst einmal: Es ist ein tolles Zeichen und passt auch zu dem, was wir in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder erlebt haben, dass die Direktorin der Landesmedienanstalt und der Intendant des Saarländischen Rundfunks heute Morgen da sind. Das ist ein gutes, starkes Zeichen, gemeinsam mit dem Parlament. Ich kann für unsere Fraktion nur sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Wir stehen an der Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wir stehen an der Seite des eigenständigen SR und werden an den gegebenen Stellen, wo wir weitere Einflussmöglichkeiten haben, dafür sprechen, dass das so fortgesetzt wird. (Beifall von der CDU.) Im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute beraten, geht es um andere Themen. Das eine oder andere wurde eben schon angesprochen. Es geht darum, bestimmte Regelungen im Medienrecht und beim Jugendmedienschutzgesetz an europarechtliche Vorgaben anzupassen. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden. Dies klingt ziemlich abstrakt, ist allerdings sehr konkret. Seit Ende Februar gilt innerhalb der Europäischen Union der Digital Services Act, der sogenannte DSA. Er hat mehr Rechtsdurchsetzung im Netz zum Ziel. Der DSA verpflichtet digitale Dienstleister, vor allem Onlineplattformen, zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber Verbrauchern. Für sie ist es jetzt einfacher, illegale Inhalte zu melden. Die Plattformen müssen solche Meldungen auch sorgfältig prüfen. Insgesamt müssen die Beschwerdemöglichkeiten leichter zugänglich sein. Außerdem dürfen sensible persönliche Daten und - das ist besonders wichtig und wird hervorgehoben - die Daten von Kindern nicht mehr dazu genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Marktplätze wie Ebay oder Amazon müssen viel genauer prüfen, wer was auf ihren Plattformen anbietet. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, DDG, umgesetzt. Es soll das Telemediengesetz und weitere Gesetze ablösen. Daran müssen die beiden Staatsverträge für Medien und für Jugendmedienschutz angepasst werden. Darüber hinaus wird im Medienstaatsvertrag geregelt, wie die Landesmedienanstalten gegen Verstöße auf Onlineplattform vorgehen können. In der neuen Fassung wird klargestellt - das ist ein ganz wichtiger Punkt -, dass die Angebote nicht nur gesperrt werden, sondern auch entfernt werden dürfen. Es kann direkt eingegriffen werden. Das ist eine deutliche Stärkung der Landesmedienanstalten. Dies stärkt die Funktion bei der nationalen und internationalen Rechtsdurchsetzung. Außerdem wird im neuen Medienstaatsvertrag dafür gesorgt, dass die föderale Struktur unserer Medienaufsicht im Bereich des Jugendmedienschutzes stabilisiert wird. Das ist auch gut so. Die Landesmedienanstalten werden also gestärkt und die Medienregulierung des Bundes und der Länder wird mit neuen europäischen Regelungen verknüpft. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Direktorin der Landesmedienanstalt Ruth Meyer und das gesamte Team. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit dort geleistet wird. - Vielen Dank dafür! (Abg. Wagner (CDU)) (Beifall von der CDU.) DSA und DDG sind die demokratierelevante Antwort auf die stark zunehmende Bedrohungslage durch Hass, Hetze, jugendgefährdende Inhalte und Desinformation im Netz. Es ist eine zentrale Herausforderung, das Recht auf freie Meinungsäußerung als Kernelement der Demokratie zu schützen und gleichzeitig den Missbrauch dieses Rechts in die Schranken zu verweisen. Inhalte, die effektiv durch den DSA nun auch grenzüberschreitend verfolgt werden können, reichen von drastischen und expliziten Gewaltdarstellungen über Pornografie bis hin zu Antisemitismus und Volksverhetzung. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren vor einigen Tagen bei der Landesmedienanstalt zu Besuch und haben uns einige Beispiele erläutern lassen. Wie wird dort eingegriffen, wie wird dort reguliert? Ich möchte ein aktuelles Beispiel bei uns im Saarland nennen: Auf dieser Grundlage konnte die Landesmedienanstalt Saarland in den vergangenen Monaten erfolgreich gegen ein Video vorgehen, in dem eine Familie am lebendigen Leibe verbrannt wurde. - Eines von vielen Beispielen, die zeigen: Hier muss radikal eingegriffen werden, hier muss gesperrt werden, hier muss zensiert werden. Das ist der richtige Weg. (Beifall von der CDU.) Die Landesmedienanstalten nehmen in Europa eine Vorreiterrolle ein, wenn es um effiziente Regulierungsmethoden geht. Dabei spielt auch das Thema KI eine entscheidende Rolle, um Rechtsverstöße herauszufinden. Die KI hilft entsprechend. Ein weiteres Thema des Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, das angesprochen wurde, sind die sogenannten Regionalfenster, die halbstündigen Magazine - viele kennen sie - in RTL beziehungsweise der ProSiebenSat.1 ‑ Gruppe, wo sie ausgestrahlt werden, leider aber nicht für das Saarland. Es stimmt uns hoffnungsvoll und ist ein gutes Zeichen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat, dass es dort nämlich Korrekturen geben soll und auch das Saarland hier eine Rolle spielen muss. An dieser Stelle gilt es hervorzuheben, wie wichtig die regionale Berichterstattung ist. Der SR leistet hier einen tollen Job. Vielen Dank an den Intendanten Martin Grasmück und das gesamte Team. Ich glaube, wir alle wissen das zu schätzen. Vielen Dank dafür! (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in herausfordernden Krisenzeiten sind qualitätsvoller Journalismus und unabhängige Medienangebote elementar. Die Rundfunkkommission der Länder hat im vergangenen Jahr bereits betont, dass das duale Rundfunksystem für die Sicherung größtmöglicher Vielfalt in Deutschland bedeutend ist. Gerade weil international agierende Unternehmen immer größeren Einfluss auf die Medienangebote haben, muss der Medienpluralismus in Deutschland gesichert werden. In einer Zeit, in der lokaler und regionaler Journalismus unter Druck sind, ist es ein wichtiges Zeichen, die regionale Fernsehberichterstattung zu stärken und zu erhalten. Das ist der richtige Weg. Dieser Mehrwert im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag ist uns wichtig. Hinzu kommt die Anpassung, ich habe das eben ausgeführt, zum sogenannten DSA, wo es um die Regulierung geht. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes soll die erforderliche Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge herbeiführen. Wir unterstützen eine zügige Ratifizierung, weshalb wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall von der CDU.)
