Kira Braun
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein besonderes Buch: 1.396 g schwer, eingebunden in Ziegenleder, hellbeige gemasert, gedruckt auf hochwertigem und besonders haltbarem Papier. - Ich spreche nicht nur von dieser Urschrift, die die 65 Männer und Frauen des Parlamentarischen Rates vor 75 Jahren unterschrieben haben, die nur aus dem Tresor des Parlamentsarchivs geholt wird, wenn der Bundeskanzler oder der Bundespräsident vereidigt werden. Nein, ich spreche von dem Fundament unseres Zusammenlebens. 75 Jahre Grundgesetz, das sind 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Die Urschriften mögen vielleicht in die Jahre gekommen sein, unser Grundgesetz ist es aber keinesfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn wir zurückschauen, begreifen wir erst, welch glückliche Fügung die Verabschiedung für Deutschland war. 1949 war der Krieg gerade einmal vier Jahre vorbei. Das Land war besetzt, das Land war geteilt. Überall sah man noch Einschusslöcher, überall waren Familien zerstört, weil Verwandte nicht mehr oder aber als gebrochene Menschen zurückgekommen sind. Dieses Land hat unerträgliche Schuld auf sich geladen - die Barbarei der Nationalsozialisten, den Zivilisationsbruch der Shoah. Der 8. Mai 1945 mag ein Tag der Befreiung gewesen sein, aber dennoch ließ er unser Land nicht von seiner Schuld los, von einer Schuld, die nicht nur einige Nazis, sondern die unser Land als Ganzes auf sich geladen hatte. Gerade deshalb war es doch so ein Glück, war es solch ein Segen, dass die alliierten Mächte in Westdeutschland diesem Land die Chance für einen Neuanfang gaben, dass sie an ein besseres, an ein menschlicheres, an ein freies Deutschland glaubten, dass sie den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes ermöglichten, die Grundlage für dieses Land zu schaffen. Auch 75 Jahre später gilt es, dafür dankbar zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Deshalb hatte auch Konrad Adenauer recht, als er am 8. Mai 1949 anlässlich der Unterzeichnung des Grundgesetzes vom ersten frohen Tag nach 1933 sprach. Genau fünf Jahre nach Kriegsende hatte Deutschland endlich selbstbestimmt die Tür in eine neue Zeit aufgestoßen, in eine neue Zeit, in der unser Land Lehren aus den Fehlern und auch den Abgründen der Vergangenheit zog. Das Grundgesetz, meine Damen und Herren, ist das verschriftete Nie-Wieder nach dem Zivilisationsbruch. Es ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich. (Beifall von der SPD.) Deshalb beginnt unser Grundgesetz eben nicht mit dem Staatsaufbau, nicht mit den Parlamenten, nicht mit der Verwaltung oder der Rolle von Gerichten. Nein, es beginnt mit der Garantie von Individualrechten, mit dem Schutz des Einzelnen gegenüber der staatlichen Gewalt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Nie wurde etwas so Humanistisches, etwas so Tiefgreifendes so schlicht ausgedrückt. Die Würde des (Abg. Braun (SPD)) Menschen gilt universell, sie gilt für jede, sie gilt für jeden und sie gilt für die Ewigkeit. Damit hat unser Grundgesetz auch 75 Jahre nach dem Verfassen nichts an Aktualität eingebüßt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das liegt sicher auch daran, dass unser Grundgesetz in vielen Teilen seiner Zeit voraus war. Nehmen Sie Artikel 3 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ - Dieser Artikel war mehr als umstritten, wurde lange Zeit von der Mehrheit im Parlamentarischen Rat in seiner heutigen Lesart abgelehnt. Das war auch nicht so ganz verwunderlich, wenn man bedenkt, dass unter 65 Mitgliedern mit Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gerade einmal vier Frauen waren. Im Kern ging es um die Frage, ob die Gleichberechtigung nur gegenüber dem Staat oder auch im Privaten, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch, gelten sollte. Das mag vielleicht banal klingen, das ist es aber ganz und gar nicht gewesen. Damals war es selbstverständlich, dass Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen konnten, dass sie die Unterschrift ihres Mannes vorzeigten, um einen Beruf anzunehmen. Der Mann konnte jederzeit kündigen. Auch in der Erziehung galt das letzte Wort dem Mann. Meine Damen und Herren, es ist den Müttern des Grundgesetzes zu verdanken, dass die Gleichberechtigung in der heutigen Lesart damals aufgenommen wurde. Es ist vor allem auch der Sozialdemokratie zu verdanken. 1918 kam das Frauenwahlrecht, 1949 kam Artikel 3. Dafür sind wir dankbar und darauf sind wir auch ein klein bisschen stolz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wie sehr das Grundgesetz seiner Zeit voraus war, merken wir daran, wie sehr wir heute noch dafür kämpfen müssen, dass Artikel 3 in allen Lebensbereichen Wirklichkeit wird. Es waren männliche Politiker, und zwar parteiübergreifend, die sich über Jahre dagegen gewehrt hatten, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch das nachvollzogen wurde, was doch seit 1949 Verfassungsgrundsatz war. Es brauchte das Bundesverfassungsgericht, um die Politik zu grundgesetzkonformer Gesetzgebung zu zwingen, egal ob bei der Vertretungsmacht des Vaters oder der steuerlichen Zusammenveranlagung der Ehegatten. Dass die normative Kraft des Grundgesetzes auch faktische Kraft entfaltete, war vor allem der Verdienst der ersten und lange einzigen Richterin des Bundesverfassungsgerichtes Erna Scheffler. Auch ihren Verdienst gilt es heute zu würdigen. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, es gibt eine Vielzahl von weiteren Grundrechten, die es eigentlich an dieser Stelle zu nennen gilt: den Katalog aus Freiheitsrechten, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, nicht zuletzt die Kunstfreiheit. - Sie alle sind Grundlage einer liberalen Demokratie. Sie alle unterscheiden uns von der Vielzahl der Staaten, in denen die Menschen in Unfreiheit leben müssen. Deshalb ist es gut, dass dieses Grundgesetz nicht nur die Freiheit des Einzelnen garantiert, sondern dass es auch den Schutz der Freiheit, den Schutz unserer Demokratie sichert. Denn unter dem Eindruck der Tyrannei kannten die Mütter und Väter um die Gefahren einer freiheitlichen Demokratie. Sie hatten es in Weimar mit ihren eigenen Augen gesehen. Deshalb ist unser Land heute eine wehrhafte Demokratie. Deshalb liegt es an uns allen, diese Wehrhaftigkeit in der Demokratie auch Tag für Tag sicherzustellen. Ich will hier doch ein klein wenig der Tonalität im weitestgehend sehr guten Antrag der CDU widersprechen. Ja, wir sind uns einig, in einer Demokratie gilt der zwanglose Zwang des besseren Arguments. Aber neben Jürgen Habermas gilt für mich auch Karl Popper, nämlich, dass unsere Toleranz nie so weit gehen darf, dass die Intoleranten unsere freiheitliche Demokratie zerstören können. Deshalb will ich hier ganz klar sagen: Was wir in diesen Tagen erleben an Hass, an Gewalt, an Vaterlandsverrat und auch an Umsturzfantasien, das ist kein Fall für den demokratischen Diskurs. Das ist ein Fall für den Generalstaatsanwalt. Und wenn es so weitergeht, dann wird es auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht! (Beifall von der SPD.) Wir brauchen eben beides. Wir brauchen starke, wehrhafte Institutionen. Wir brauchen aber eben auch die Bannerträger dieser Demokratie, Menschen, die sich aufstellen lassen für Wahlämter, die den demokratischen Diskurs pflegen, die für dieses Land eintreten, gerade auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, in den demokratischen Verbänden. Dieses Land braucht Menschen, die - mit Ernst-Wolfgang Böckenförde gesprochen - erst die Voraussetzungen schaffen, von denen der freiheitliche Staat lebt, die er aber eben selbst nicht garantieren kann. Ich denke an Walter Lübcke, dessen Todestag sich in wenigen Tagen zum fünften Mal jährt. Ich denke an Matthias Ecke, der in Dresden für seine demokratischen Überzeugungen krankenhausreif geschlagen wurde. Ich denke an die vielen Ehrenamtlichen, die eingeschüchtert werden und deren Namen wir nie in der Presse lesen können. Sie alle sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie sind das Rückgrat unseres Grundgesetzes. Sie alle gilt es mehr zu schützen denn je. (Beifall von der SPD.) (Abg. Braun (SPD)) In den letzten Wochen mussten wir auch erleben, wie manches, was wir für selbstverständlich gehalten haben, wieder zur Disposition gestellt wird, wie Israel und dem jüdischen Volk das Existenzrecht abgesprochen wird. Es ist unerträglich, wenn Jüdinnen und Juden sich auf deutschem Boden nicht mehr sicher fühlen. Deshalb ist es so wichtig, dass hier in diesem Hause Einigkeit auch mit der CDU darüber besteht, eine Anti-Antisemitismusklausel in die saarländische Verfassung aufzunehmen. Ich möchte für diesen Impuls ganz herzlich Herrn Frank-Matthias Hofmann danken, der das an uns herangetragen hat. Schön, dass wir Sie heute begrüßen dürfen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wenn ich mir erlauben darf, Folgendes zu sagen: Es wäre auch anzustreben, eine solche Anti-Antisemitismus-Klausel in unser Grundgesetz aufzunehmen. Damit komme ich zum Schluss. Lassen Sie uns dieses Grundgesetz pflegen. Lassen Sie es uns leben. Lassen Sie es uns schützen, auf dass dieses Land, auf dass die noch immer übergroße demokratische Mehrheit auch in den nächsten Jahren in Frieden und Freiheit in Deutschland und in einem Europa leben kann. (Beifall von der SPD.)
