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Stephanie Meiser

SPD 15.05.2024 Sitzungen 17/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bevor ich beginne, noch eine kleine Anmerkung zu meinem Vorredner. Ich hätte viele Anmerkungen, aber es gibt auch viele Dinge, in denen ich nicht Ihre Ansicht teile. Aber darin, dass Datenschutz eine Empfehlung ist und dass das nicht geregelt werden sollte, gehe ich nicht so ganz mit Ihnen konform. Ansonsten habe ich viele Erfahrungen, die ich wahrscheinlich mit meiner Kollegin und Vorrednerin teilen kann. Auch ich erinnere mich noch sehr gut an das Jahr 2020. Zu dem Zeitpunkt hatte ich zwei Kinder in zwei unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Die Corona-Pandemie hat natürlich auch bei uns zu Hause die gewohnten Abläufe ziemlich durcheinandergebracht. Plötzlich war nicht nur Homeschooling, sondern damit verbunden auch die Nutzung von digitalen Medien, digitalen Übertragungswegen und Kommunikation angesagt. Bereits im März 2020 wurde OSS freigeschaltet. Damit war das Saarland das einzige Bundesland, das zu dem Zeitpunkt eine solche Plattform auf die Beine gestellt hat. Bis allerdings OSS mit allen seinen Möglichkeiten genutzt wurde, dauerte es noch eine Weile. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wenn so etwas neu eingeführt wird, ist nicht jeder gleich von Anfang an dabei. In dieser Anfangszeit durften die Schülerinnen und Schüler, aber auch wir Eltern wirklich alle Wege der Kommunikation und Datenübertragung kennenlernen. Ich glaube, es gibt keinen analogen und digitalen Weg, der nicht genutzt wurde. Entsprechend groß war die Verwirrung bei allen Beteiligten, da jeder seinen Möglichkeiten und Neigungen entsprechend Plattformen und Wege suchte, um in Kontakt zu bleiben und Lerninhalte oder Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen. Nicht selten blieben Aufgaben oder Nachrichten bei dieser Vielfalt von Möglichkeiten ungesehen oder unbearbeitet; auf unterschiedlichen Endgeräten war eine Bearbeitung gar nicht erst möglich. Was für eine große Erleichterung war es für alle Beteiligten, als OSS endlich von allen genutzt wurde und uns Eltern eine einheitliche Lösung bot. Liebe Frau Ministerin, ich bin froh, dass wir hier im Saarland sehr früh und sehr gut auf diesem Weg unterwegs waren und auch immer noch sind. Dieses digitale Chaos konnten wir sehr schnell hinter uns lassen. OSS verfügt nicht nur über eine geschützte Lernplattform, die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für ihre Kurse und Lerneinheiten nutzen können. Es gibt auch eine eigene Datei-Cloud. Lehrkräfte können diese nutzen, um ihre Materialien dort zu speichern und Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Diese Lösung ist nicht nur schnell und einfach, sondern auch sicher. Virtuelle Videoräume bieten Eltern die Möglichkeit, sich mit Lehrkräften auf kurzem Weg auszutauschen. Dies war während der Pandemie ein guter Kommunikationsweg. Auch der Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen ist möglich. Mit dem OSS Messenger an Grund- und Förderschulen, den ich mir wirklich sehr gewünscht hätte, als meine Kinder in der Grundschule waren, wird die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus extrem erleichtert. Die klassische Ranzenpost entfällt und damit auch der materielle und zeitliche Aufwand für die Lehrkräfte. Kopien fallen weg, die Nachricht kommt schnell und sicher bei den Eltern an und Lehrkräfte sparen sich den organisatorischen Aufwand. Wirklich rund wurde dieses Angebot durch die zur Verfügung gestellten Endgeräte, zu denen alle Schülerinnen und Schüler Zugang haben. Auf alle Möglichkeiten der OSS kann ich aus zeitlichen Gründen gar nicht eingehen, aber Sie sehen, welchen Mehrwert unsere eigene Bildungscloud allen Beteiligten bietet. Damit wird das Saarland seiner Vorreiterrolle im Bereich digitaler Bildung zu 100 Prozent gerecht. Der Schutz unserer Schulkinder ist für uns das Wichtigste. Das gilt natürlich auch im Bereich des Datenschutzes. Daher sind das vorliegende Gesetz und die Anpassung des Schulordnungsgesetzes nur folgerichtig. Über OSS haben wir heute bereits ausführlich geredet, aber das vorliegende Gesetz dient auch als Grundlage für weitere wichtige Veränderungen in der digitalen Bildungslandschaft. Bereits vorhin erwähnt: Das Projekt Digitale Einheitliche Schulverwaltung, kurz DESC genannt, befindet sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium und kann nur mit der hier zu schaffenden datenschutzrechtlichen Grundlage ausgerollt werden. DESC bedeutet zukünftig eine enorme Entlastung für Lehrkräfte, Daten können noch besser und mit geringerem Zeitaufwand verwaltet werden. Das bedeutet weniger Aufwand und eine Zeitersparnis, zum Beispiel beim Erstellen von Bescheinigungen, Dokumenten und vielem mehr. Diese Systeme bedeuten aber nicht nur Zeitersparnis, hier werden auch erhebliche Kosten eingespart. Mit der Bereitstellung der zentralen Bildungsinfrastrukturelemente OSS und DESC erbringt das Land schon jetzt beziehungsweise auch zukünftig Leistungen, die zu einer finanziellen Entlastung der kommunalen Schulträger führen. Die Kommunen können sich insbesondere die Kosten für die Lizenzierung abweichender Bildungsplattformen, Messengerdienste und Schulverwaltungsprogramme sparen. Hier sprechen wir von mehreren Millionen Euro jährlich. (Abg. Meiser (SPD)) Zusätzlich können zukünftig auch durch die in DESC enthaltene Klassenbuchfunktion die herkömmlichen gedruckten Klassenbücher ersetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine gute und nachhaltige Lösung, die viel Geld spart. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch kurz auf zwei weitere Nutzungsformen eingehen, für die ebenfalls der Datenschutz geregelt werden muss. Zum einen handelt es sich um DigLu, eine Plattform, die das Konzept „Lernen auf der Reise“ mit den Möglichkeiten der digitalen Welt verbindet und so auf eine neue Stufe hebt. Mit DigLu verfolgt man länderübergreifend das Ziel, eine digitale Infrastruktur für Kinder beruflich reisender Menschen zu schaffen und damit eine deutliche Verbesserung in diesem Bereich zu erwirken. Zum anderen geht es um die Nutzung von Telepräsenz-Avataren. Diese wirklich wunderbaren Helferleine ermöglichen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund länger andauernder Erkrankung nicht in die Schule gehen können, trotzdem am Unterricht und, was noch viel wichtiger ist, auch am sozialen Leben in ihrer Klasse teilzuhaben. Eine wirklich tolle Erfindung, denn die soziale Isolation bei längerer Abwesenheit wirkt sich sowohl auf die schulischen Leistungen und den Bildungsweg, aber vor allem auf das emotionale Wohlbefinden und die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen aus. Auch für diese Anwendung wird die Nutzung im aktuell vorliegenden Schulwesen-Datenschutzgesetz geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der umfangreichen Regelungen ist es, wie vorhin schon genannt, absolut sinnvoll, diese aus dem Schulordnungsgesetz herauszunehmen und im aktuell vorliegenden Schulwesen-Datenschutzgesetz näher zu definieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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