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Dagmar Heib

15.05.2024 Sitzungen 17/25

Vielen Dank Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/933. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/933 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/933 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/948. Wer für die Annahme der Drucksache 17/948 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/948 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland (Drucksache 17/879) Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Nadja Schindelhauer das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland, Drucksache 17/879, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem Gesetz soll die Bereitstellung offener Daten gefördert werden, denn Daten sind ein wesentlicher Bestandteil für einen digitalen Transformationsprozess. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung neuer digitaler Produkte, Dienstleistungen und ganzer Geschäftsmodelle sowie für qualitativ hochwertige Forschung. Die Bereitstellung offener Daten, Open Data, ist darüber hinaus ein elementarer Baustein für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln im Sinne eines Open Government. Sie legt somit das Fundament für einen modernen Staat mit einer leistungsfähigen, serviceorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung, befähigt diese zu stichhaltigen politischen Entscheidungsprozessen und stärkt dadurch vor allem das Vertrauen der Bürger*innen in öffentliche Institutionen. Die Nutzung von Daten bringt also spürbare Mehrwerte für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und insbesondere für die Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf legt daher die Grundlage für einen einheitlichen freien Zugang zu öffentlichen Daten im Saarland, indem die Behörden des Landes verpflichtet werden, ihre Daten in maschinenlesbaren offenen Formaten zur beliebigen Weiterverarbeitung (Abg. Schindelhauer (SPD)) und unter freien Lizenzen durch die Öffentlichkeit einheitlich zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland Drucksache 17/879 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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