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Christine Ursula Streichert-Clivot

15.05.2024 Sitzungen 17/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schmaus! Ich freue mich sehr, dass Sie dieser Debatte beiwohnen und möchte mich jetzt schon herzlich bedanken für die gute Zusammenarbeit mit unserem Haus an vielen Stellen, die die Integration und Inklusion von Kindern mit Behinderungen in unserem Schulwesen angehen. Ich habe diese Diskussion verfolgt und bin froh, dass es am Ende hier in der Debatte eine gemeinsame Basis gibt und auch ein gemeinsames Ziel, das wir verfolgen. Mir ist es wichtig, als Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes zu erklären, was hinter den Bestrebungen steht, die heute diskutiert werden und vor allem auch, was die rechtliche Ausgangslage ist. Ich glaube, da muss man einiges noch einmal klarstellen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder im Grundschulalter, im Primarbereich, so sieht es das Gesetz vor, einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, der zum einen sicherstellen soll, dass Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen können, der zum anderen aber auch anerkennt, dass wir heute in anderen Zeiten leben als vor vielen Jahren und eine ganztägige Bildung und Betreuung ein wichtiges Ziel zur Förderung unserer Kinder hier im Land ist. Ich hatte den Eindruck, dass in dieser Debatte ein paar falsche Annahmen getroffen werden. Deswegen versuche ich, klarzustellen, für wen dieser Rechtsanspruch gilt, um danach deutlich zu machen, wo wir jetzt auf der Strecke stehen. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung gilt für den Primarbereich und macht keinen Unterschied, ob es um eine Regelschule oder eine Förderschule geht. Das bedeutet, dass Eltern mit Betreuungsanspruch auch in der gegenwärtigen Gesetzeslage diesen Anspruch erfüllt bekommen können. Nichts anderes tun wir im Moment als Ministerium für Bildung und Kultur in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Familienministerium, das gleichzeitig den Schutz und die Förderung von Menschen mit Behinderungen in seinen Aufgaben hat. Das ist die Ausgangslage. Ich glaube, das heißt auch als Signal an die Eltern, deren Kinder eine Förderschule besuchen: Der Rechtsanspruch macht nicht vor der Schulform halt, sondern er richtet sich an alle Familien, die Kinder im Grundschulalter und in der Primarstufe haben. Das ist die sachliche Grundlage und Ausgangslage. Vieles von dem, was heute angesprochen wurde, hat etwas mit Empathie für Familien zu tun, deren Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in dieser Welt leben. Zehn Jahre nachdem wir die Inklusionsgesetzgebung in diesem Hohen Hause auf den Weg gebracht haben, 2014, und wenn ich das Engagement der Landesregierung insgesamt zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen sehe, so darf ich sagen, uns eint das Ziel, genau an dieser Stelle weiterzuarbeiten. Ein Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung wird also für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht ausgeschlossen. Vielmehr hätte ich mir in der heutigen Diskussion gewünscht, dass der Blick auch darauf geworfen wird, wie wir es gut organisieren können. Man muss natürlich ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass gerade die Schulformen, über die heute hier diskutiert wurde, oftmals Schulen sind, die in Landesform organisiert sind. Das heißt, dass es beispielsweise für den Förderbedarf Sehen oder den Förderbedarf Hören im ganzen Land eine Schule für diese Kinder gibt. Es braucht dazu andere Organisationsformen - das sage ich ganz offen - als das, was eine Grundschule im Wohnumfeld vor Ort vorhalten kann. Deswegen ist auch das Förderprogramm der FGTS nicht passend für diese Unterstützungsbedarfe. Auch aus diesem Grund wählen wir das Hort-Modell aus. Trotzdem heißt das, dass man auch Fragen miteinander klären und besprechen muss, die sich nicht einfach durch einen Gesetzentwurf klären lassen, sondern an denen wir arbeiten müssen. Ich glaube, genau an der Stelle sorgt der Antrag der SPD-Fraktion für die Transparenz, dass jeder sieht, wo wir stehen und wohin wir wollen. Auch ich rede mit sehr vielen Eltern, deren Kinder eine Förderschule besuchen, für die es in einer Regelschule keine Alternative gibt. Ich bedauere das in jedem Fall ausgesprochen. Das sage ich auch, weil für mich das Grundziel gilt, dass Kinder die Möglichkeit haben sollen, wohnortnah in ihrem sozialen Umfeld eine Schule zu besuchen. Ich habe gerade kürzlich noch mit der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention genau diese Punkte diskutiert. Ich darf Ihnen sagen, auch wenn man ideologisch vielleicht unterschiedlich unterwegs ist, die Monitoring-Stelle gibt uns mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen ganz klaren Auftrag. Dieser Auftrag bedeutet auch, die Existenz von Förderschulen immer wieder zu hinterfragen und die Inklusion nach vorne zu stellen. Das ist verdammt viel Arbeit. Es geht auch um Emotionen von Eltern, es geht um das Geschütztsein des eigenen Kindes. Es geht aber auch darum, anzuerkennen, dass gerade Familien, die Kinder mit schwersten und mehrfachen Behinderungen haben, schlicht andere Anforderungen in ihrem Leben haben. Nichts anderes tun wir, indem wir jetzt diesen Weg gemeinsam gehen. Ich sage das auch in ganz besonderer Anerkennung der guten und engen Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Minister Magnus Jung. Wir wollen eine gemeinsame Lösung für die Eltern finden. Wir werden an vielen Stellen genau darauf angesprochen, weil die Vereinbarkeit von Familie und Beruf alle Eltern trifft. Sie betrifft Eltern unabhängig davon, welchen Unterstützungsbedarf ihr Kind hat. Das ist in unserer Gesellschaft so, deswegen bin ich auch froh, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Ich glaube, wir haben in diesem Haus eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen. Das ist mir ein ganz großes Anliegen, auch in Anknüpfung an das, was der Kollege Hermann Scharf gesagt hat, mit dem wir an vielen Stellen sehr eng und gut in der Frage der Integration von Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten. Lassen Sie uns den politischen Zwist, den es gibt, nicht auf dem Rücken der Kinder austragen, sondern lassen Sie uns gemeinsam versuchen - auch mit den Einflussmöglichkeiten, die SPD und CDU beispielsweise in den Kommunen haben -, nach Lösungen zu suchen, die allen Kindern gerecht werden und mit denen wir strukturelle Hürden, die es im Moment gibt, überwinden können. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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