Friedrich Josef Dörr
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst möchte ich zum wiederholten Male ein Bekenntnis zu unserem Saarländischen Rundfunk ablegen und natürlich auch zur Arbeit der Medienanstalt. Unser Saarländischer Rundfunk ist der Erbe von Rundfunktätigkeiten, die schon sehr weit zurückreichen. Ich nenne nur Radio Saarbrücken. Zur Zeit des teilautonomen Saarstaates gab es Telesaar als Fernsehangebot. Das reicht also schon länger zurück. Es hat seinerzeit auch ohne ARD und ohne Staatsverträge funktioniert. Die Verträge, die gemacht werden, bringen in der Regel in Teilbereichen einen Fortschritt, der wahrscheinlich auch ohne Verträge ginge. Aber im Großen und Ganzen bringt es immer sehr viel Bürokratie. Ich habe schon bei der Vorstellung des Vierten Staatsvertrages - das ist ja gar nicht so lange her, da war der Fünfte schon in Arbeit - gesagt, das ist ein unvollendetes Werk, das immer fortgesetzt wird. Frau Ministerpräsidentin Rehlinger hat schon angekündigt, dass man schon intensiv an Verbesserungen dieses Fünften Staatsvertrages arbeitet. Das heißt, es geht immer weiter und weiter. Eines ist von meinen Vorrednern nicht angesprochen worden. Das ist eine Sache, die uns als AfD-Fraktion sehr wichtig ist. Es geht um die Zwangsgebühren. Herr Commerçon, Sie haben (Abg. Dörr (AfD)) schon öfter mit Bedauern gehört, was ich dazu sage, aber ich muss es immer wieder sagen, weil das der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen ist. Ich muss hier die Gelegenheit ergreifen, um klarzustellen, was überhaupt eine Gebühr im Gegensatz zu einer Steuer ist. Vielen ist das im täglichen Geschehen nicht so bewusst. Eine Steuer ist eine Einnahme, die - selbst wenn sie beispielsweise Kfz-Steuer heißt - auch für etwas anderes verwandt werden kann. Das ist eine Einnahme, die der Staat oder auch eine Gebietskörperschaft einnehmen und in der Regel ausgeben kann, wie er/sie will. Da ist man nicht gebunden. Zum Beispiel kann eine Verkehrssteuer genauso gut für die Rente ausgegeben werden. Es ist also alles verschiebbar, eine Gebühr aber nicht. Eine Gebühr ist immer das Geld, das man für eine Leistung bezahlt. Wenn ich zum Beispiel Wassergebühren bezahle, dann bekomme ich Wasser in mein Haus und bezahle dieses Wasser. Natürlich bezahle ich nicht nur das Wasser, ich bezahle auch die Leitung. Ich bezahle die Pumpstation, ich bezahle die Leute, die da arbeiten. Dasselbe gilt für Strom und andere Dinge, die mit Gebühren bezahlt werden. Der Rundfunk liefert im Grunde genommen auch eine Leistung. Er sendet entweder im Radio oder im Fernsehen oder auch auf modernen Medien. Aber es gibt Leute, die diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das heißt, sie haben diese Leistung nicht bekommen, müssen aber trotzdem bezahlen. Das ist unserer Ansicht nach nicht in Ordnung. Man darf nur ein Entgelt oder eine Gebühr verlangen für eine Leistung, die man auch gegenüber einer Person oder einer Gemeinschaft erbracht hat. Das heißt also, solange dieses Thema nicht geklärt ist, sind wir nicht bereit, solchen Verträgen, in denen andere Dinge geklärt werden, zuzustimmen. Wir machen das davon abhängig. Man kann daraus natürlich nicht ableiten, dass wir von der AfD gegen den Saarländischen Rundfunk sind. Das sind wir nicht. Das steht auch hier nicht zur Debatte. Aber wir sind gegen diese Zwangsgebühren. Deshalb lehnen wir diesen Staatsvertrag ab. (Beifall von der AfD.)
