Kira Braun
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf den vorliegenden Antrag der AfD möchte ich noch einmal die Werte in den Vordergrund rücken, auf die sich die Europäische Union gegründet hat. Es sind die Werte der Achtung, der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. So steht es in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union geschrieben und somit gilt dieses zentrale Wertefundament auch in allen Mitgliedstaaten. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das ein Wertefundament ist, das auf dem gemeinsamen Verständnis beruht, dass die Würde und die Rechte von Menschen nicht an den EU-Außengrenzen enden. (Beifall von der SPD.) Sie bleiben gewahrt für alle Menschen, auch für jene, die in Europa einen sicheren Hafen und Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen. Ganz ehrlich, wenn man den Antrag liest, dann könnte man meinen, der Verfasser sähe hinter den Zahlen, Verträgen und Gesetzen eines nicht mehr, nämlich den Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deswegen gleich zu Beginn eines feststellen: Gerade bei den so emotional aufgeladenen und schwierigen Debatten rund um das Thema Migration sollten wir ehrlich und anhand von Fakten miteinander diskutieren. Viele Kolleginnen und Kollegen von mir haben das heute in der vorangegangenen Debatte auch getan. Wir sollten aber auch eines nicht verlieren: unsere Empathie. Zum Thema Migration haben wir heute schon breit diskutiert. Ich möchte aber noch auf ein paar Punkte aus diesem vorliegenden Antrag eingehen. Erstens, der Antrag befasst sich mit Asylverfahren außerhalb Europas. Das ist ein Vorschlag, der seit vielen Jahren diskutiert wird, auch innerhalb meiner Partei. Für mich ist klar und da bedanke ich mich ausdrücklich beim Kollegen Roland Theis, der das hier auch unter- (Abg. Braun (SPD)) mauert hat: Schutzsuchende müssen die Möglichkeit bekommen, Asylanträge für EU-Mitgliedstaaten zu stellen, ohne ihr Leben zu riskieren und sich in die Hände von Schleppern und Schleusern begeben zu müssen. (Beifall von der SPD.) Innerhalb enger Grenzen sind auch nach der aktuellen EU- und völkerrechtlichen Lage Asylverfahren in Drittstaaten bereits möglich, nämlich dann, wenn Schutzsuchende noch nicht in die Europäische Union eingereist sind. Das Ganze findet aber unter strengen Regeln statt. Es darf nämlich kein Refoulement geben, so nennt man das, das heißt, es dürfen keine Personen, die bereits in die EU eingereist sind, ohne die Prüfung ihrer möglichen Bedrohungslage in einen vermeintlich sicheren Drittstaat abgeschoben werden. Außerdem müssen Asylbewerber*innen, vor allem Frauen und Kinder, einen angemessenen Lebensstandard genießen. Wenn ich das so sagen darf: Angesichts der katastrophalen Situation von Geflüchteten in bestimmten Lagern, ich denke an die Türkei, ist es sehr fraglich, ob die Menschenwürde bei einer Unterbringung in den Transitländern gewährleistet werden könnte. Auch die Rechtsstaatlichkeit muss garantiert sein. Dazu gehört für mich - ich weiß, dass viele Stimmen in der AfD das anders sehen -, dass niemand gegen seinen Willen in den neu zu schaffenden Einrichtungen in den Transitländern festgehalten werden darf. Deswegen möchte ich eines klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Anstelle darüber zu diskutieren, Asylverfahren in Drittstaaten durchzuführen, braucht es endlich die Möglichkeit der regulären und sicheren Einreise in die EU. (Beifall von der SPD.) Der Antrag befasst sich weiter damit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention primär im eigenen Kulturkreis, also vor allem in Nachbarstaaten von Bürgerkriegsstaaten, Schutz finden sollen. Dieser Vorschlag verkennt, wie die meisten anderen in diesem Antrag auch, die Realität. Erstens, es ist gefährlich. Viele Nachbarländer sind oft selbst instabil und können nicht die notwendige Sicherheit und Unterstützung bieten. Menschen dorthin zu zwingen, wo es gerade keinen ausreichenden Schutz, keinen Zugang zu Bildung, Arbeit oder medizinischer Versorgung gibt, ist unverantwortlich und unmenschlich. Zweitens, der Vorschlag ist weder solidarisch noch sinnvoll. Die Lasten werden ungleich auf wenige Länder verteilt, was zu sozialen und wirtschaftlichen Spannungen führen kann. Wir führen diese schwierigen Debatten auch in den saarländischen Kommunen. Wir wissen doch, die Aufteilung und Unterbringung von Geflüchteten ist ein wahrer Kraftakt, der nur gelingen kann, wenn sich alle Mitgliedsstaaten für eine offene europäische Asylpolitik und eine faire Verteilung von Geflüchteten aussprechen. Der Umgang à la AfD „aus dem Auge, aus dem Sinn“ steht doch für das genaue Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Antrag entspricht weder dem Grundsatz der Humanität noch dem der Rechtsstaatlichkeit. Zudem verkennt er - auch das hat der Kollege Theis angesprochen - die Neuerungen durch die Asylreform GEAS. Deswegen lehnen wir diesen Antrag selbstredend ab. (Beifall von der SPD.)
