Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kommunen stehen zweifelsohne vor großen Herausforderungen. Im Jahr 2023 verzeichneten sie ein Defizit von insgesamt 6,3 Milliarden Euro. Während die Einnahmen sich lediglich um 9 Prozent erhöhten, stiegen die Ausgaben um 12 Prozent. Insbesondere die Zinsausgaben sind um 43 Prozent angestiegen. Dieser Trend droht, sich fortzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, was diese Zahlen bedeuten und wie sie sich konkret vor Ort auswirken. Denn diese Zahlen sind kein bloßer statistischer Ausreißer, sondern ein Alarmsignal für die finanzielle Gesundheit unserer Kommunen. Deshalb hilft die Landesregierung den Kommunen trotz eigener finanzieller Schwierigkeiten. Die Landesregierung tut in dieser Hinsicht vieles ganz konkret, ob es beim Schulbauprogramm ist, bei der Unterbringung von Geflüchteten, bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs oder auch bei der Grundsteuer. Große Herausforderungen werden im Saarland gemeinsam gemeistert. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es heute schon thematisiert worden ist, ist es wichtig, es noch mal zu betonen: In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wird die in der letzten Legislaturperiode gescheiterte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs erneut aufgegriffen. Auf der Grundlage eines Gutachtens sowohl zum horizontalen als auch zum vertikalen Kommunalen Finanzausgleich und zur Aufgabenverteilung wird die Landesregierung einen ausgewogenen Reformentwurf in den Landtag einbringen. Das wird aber nicht reichen. Unsere Kommunen brauchen die Hilfe des Bundes. Die Lösung der Altschuldenproblematik muss oberste Priorität haben. Wir als SPD-Fraktion setzen uns auch dafür ein, die notwendigen Mehrheiten sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu erzielen. (Beifall von der SPD.) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 war der Bundesgesetzgeber gefordert, die Grundsteuer neu zu regeln, um die unterschiedlichen Grundstückswerte realitätsgerecht abzubilden. Das hatte einen guten Grund: In den westdeutschen Ländern stammen die Werte der Grundstücke aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern werden sogar die Werte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. Es liegt auf der Hand, dass diese Daten heute nicht mehr aktuell sind. Ich kann mich noch gut an die Mandanten erinnern, die ich vor meiner Abgeordnetenfunktion in der Kanzlei betreute, die die Höhe des festgestellten Einheitswerts nicht nachvollziehen konnten, denn dieser Wert hatte nicht im Geringsten etwas mit dem tatsächlichen Wert einer Immobilie zu tun. So führte die Berechnungsgrundlage zu einer systematischen Unterbewertung hochpreisiger Immobilien und Überbewertung eher älterer Immobilien in nicht so begehrten Lagen. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und schlicht und einfach ungerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Noch ungerechter wollte es die CDU nach dem Urteil machen. Die CDU-Fraktion und auch Länder wie zum Beispiel Bayern hatten damals ein werteunabhängiges Modell vorgeschlagen. Ausschlaggebend sollte im Wesentlichen die Fläche des Grundstücks und der Immobilie sein. Was hätte das aber zur Folge gehabt? Diejenigen, die sich eine Penthouse-Wohnung mitten in der Stadt leisten können, hätten weniger Steuern gezahlt als die Menschen, die sich ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum kaufen. Ich sage es ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass jemand, der sich eine Luxuswohnung mit bester Ausstattung mitten in der Stadt leisten kann, weniger Grundsteuern zahlt als eine Familie, die sich den bescheidenen Traum vom Eigenheim erfüllen will und dabei auch noch umfassende Renovierungsarbeiten in Eigenleistung in Kauf nimmt, wie das im Saarland häufig der Fall ist. Deshalb war und ist für uns eines völlig klar: Die Höhe der Grundsteuer muss sich am tatsächlichen Wert der Immobilien bemessen. (Beifall von der SPD.) Wo stehen wir jetzt und wie geht es weiter? Das Gros der Grundsteuererklärungen ist abgegeben. Die Eigentümer erhalten nun ihren Grundsteuerwert und den darauf beruhenden Grundsteuermessbescheid. Die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest, worauf die individuelle Grundsteuer berechnet wird. Und ja, der Bundesgesetzgeber hat klar das Ziel ausgegeben, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Darin besteht Einigkeit zwischen Land und Kommunen. Klar ist aber auch: Einige werden mehr bezahlen, andere weniger. Das ist unvermeidlich. Das stellen Sie in Ihrem Antrag - zu Recht - gar nicht in Abrede. Es ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Hebesätze liegt aufgrund der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in der unveräußerlichen Entscheidungskompetenz der Städte und Gemeinden. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz verankert. Sie gilt es, zu wahren und zu achten, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schindelhauer (SPD)) Das heißt aber nicht, dass das Land nicht helfen kann. Das Land hilft den kommunalen Entscheidungsträgern bei der Festsetzung der Hebesätze, um gute und sachgerechte Entscheidungen treffen zu können. Schon jetzt ist es den Kommunen möglich, die hierfür relevanten Daten, die sich durch fortschreitenden Bearbeitungsstand stetig verbessern, digital abzurufen. Das Land hatte den Kommunen zugesagt, 90 Prozent der steuerlich relevanten Fälle bis Juni abzuarbeiten. Stand Mitte Mai liegen wir bereits bei 94 Prozent. Vielen Dank an alle, die das möglich gemacht haben! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen sehr wohl: Die Abgabe der Grundsteuererklärung war für viele Eigentümer eine echte Herausforderung und insbesondere für ältere Menschen auch eine echte Belastung. Deshalb ist es gut, dass das Finanzministerium niedrigschwellig umfassende Informationen zur Verfügung gestellt hat und die Abgabefrist bundesweit verlängert wurde. Es ist auch zu begrüßen, dass das Finanzministerium von Anfang an den Kurs ausgegeben hatte, Zwangsgelder - wo immer es möglich war - zu vermeiden. Wir wissen sehr wohl, wie groß die Arbeitsbelastung bei den Beamtinnen und Beamten und den Beschäftigten, die mit der Grundsteuererklärung betraut waren, war und teilweise noch ist. Deshalb gilt es heute erneut, unser aller Dank hier im Hohen Hause auszusprechen. (Beifall von der SPD.) Wir sehen, was sie für unser Land geleistet haben. Für 555.000 wirtschaftliche Einheiten die Grundsteuer neu zu berechnen, ist eine echte Mammutaufgabe. Diese besondere Belastung zeigt sich deutlich auch in der Mitarbeiterumfrage der Deutschen Steuergewerkschaft. Angesichts dessen arbeitet die Landesregierung kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und auch die Arbeitsbelastung zu verringern, zum Beispiel durch Fortschritte bei der Digitalisierung. Schon jetzt wird jede fünfte Steuererklärung automatisiert bearbeitet. Aber natürlich helfen auch neue Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir die Zahl der Ausbildungsplätze in der Finanzverwaltung erhöht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt an uns allen, die Vorzüge des Berufsfeldes nach außen zu verdeutlichen. Die Finanzverwaltung bietet einen sicheren Arbeitsplatz, attraktive Karrierechancen und ideale Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Beschäftigten der Finanzverwaltung sind gefragte Fachkräfte innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Auch die Gehaltssituation entwickelt sich positiv, etwa durch die - zeitlich nach der DSTG-Umfrage erfolgte - inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamte oder auch durch die Verbesserungen im Stellenplan der Finanzämter. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wieder mehr junge Menschen die Chancen einer Ausbildung in der Finanzverwaltung wahrnehmen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
