Plenarprotokoll 8/13
09.03.2022 · 237 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (25)CDU (23)GRÜNE (19)Die Linke (18)AfD (15)FDP (11)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir beginnen können und ein bisschen mehr Ruhe im Plenarsaal finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 13., 14. und 15. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 13., 14. und 15. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der CDU hat einen Antrag zum Thema „Schiffbau als traditionellen Kern und wesentlichen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Maritimes Zukunftskonzept erarbeiten“ auf Drucksache 8/420 vorgelegt. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, diesen Antrag am Donnerstag am Ende der Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 26 als Zusatztagesordnungspunkt 1 aufzurufen. Weiterhin hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ in diesem Landtagssitzungsrhythmus durchzuführen. Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden – beziehungsweise die weibliche Form – der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ findet am Donnerstag nach der Mittagspause als Zusatztagesordnungspunkt 2 statt. Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, die Tagesordnungspunkte 20 und 24 zu tauschen. Diesem Antrag hat die Fraktion der CDU im Nachgang zum Ältestenrat widersprochen. Vor diesem Hintergrund lasse ich darüber abstimmen, die Tagesordnungspunkte 20 und 24 zu tauschen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tausch der Tagesordnungspunkte 20 und 24 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Enthaltung durch die Fraktion der AfD zugestimmt. Des Weiteren hat der Ältestenrat vereinbart, den Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „20 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine bereitstellen“ auf Drucksache 8/469 auf die Tagesordnung zu setzen und am Freitag am Ende der Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 39 als Zusatztagesordnungspunkt 3 zu beraten. Die Tagesordnungspunkte 36, 37 und 38 entfallen, da die Antragstellerin sowie der Antragsteller zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung zurückgezogen haben. Außerdem hat sich der Ältestenrat verständigt ... (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe, weil der Geräuschpegel doch jetzt sehr extrem geworden ist und wir in der Beratung der Tagesordnung sind. Außerdem hat sich der Ältestenrat verständigt, für Tagesordnungspunkt 18 eine Grundredezeit von 15 Minuten je Fraktion, also eine Aussprachezeit von 131 Minuten, vorzusehen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die Abstimmung über die geänderte vorläufige Tagesordnung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Ich bitte jetzt noch mal um das Handzeichen, insbesondere Fraktion DIE GRÜNEN. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Tagesordnung der 13., 14. und 15. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine Damen und Herren, auch diese Landtagssitzung, das kennen Sie, wird aufgrund der Corona-Zahlen unter besonderen Hygienebedingungen stattfinden. Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages zum Tragen einer Mund- und Nasebedeckung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist in den Sitzungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Mund- und Nasebedeckung auch am Sitzplatz zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend. Personen, die zum Beispiel mittels eines ärztlichen Attests oder durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit. Im Plenarsaal gilt die 3..., Entschuldigung, die 1G-Regelung. Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die tagesaktuell getestet sind. Für die Testung sind begleitete Selbsttests zulässig. Der Test kann mit dem Testzertifikat nach Anlage T zu Paragraf 1a der Corona-Landesverordnung nachgewiesen werden. Die Landtagsverwaltung behält sich stichprobenartige Kontrollen der Testnachweise vor. Die Abstände zwischen den einzelnen Abgeordnetensitzplätzen sind einzuhalten. Hierauf haben Abgeordnete besonders zu achten, die vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit sind. In Abänderung der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 erhalten nur Besucher Zutritt zur Besuchertribüne, die tagesaktuell getestet sind. Dies gilt nicht für in sich abgeschlossene Besuchergruppen. Wir kommen nun zu den zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich Steffi Pulz-Debler, Marc Reinhardt, René Domke, Jacqueline Bernhardt, Christian Albrecht, mir selber, (allgemeine Heiterkeit) Michael Noetzel, Julian Barlen und Ralf Mucha ganz herzlich nachträglich zum Geburtstag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Ukraine-Konflikt: Auswirkungen auf unser Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde Ukraine-Konflikt: Auswirkungen auf unser Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Seit zwei Wochen schockiert uns der russische Angriff auf die Ukraine. Es sind Bilder der Verwüstung, des Abschieds und des kaum in Worte zu fassenden Leids, die uns erreichen. Wir müssen diesen Krieg mit seinen schrecklichen Folgen für das ukrainische Volk und auch für die europäische Friedensordnung scharf verurteilen. Ich bete dafür, dass eine weitere Eskalation zu verhindern ist und die Diplomatie eine neue Chance erhält. Zu Beginn dieser Aktuellen Stunde möchte ich kurz ein persönliches Erlebnis schildern. Ich durfte 2015, also kurz nach der Annexion der Krim, in der lettischen Hauptstadt ein Semester lang, in Riga, studieren. In dieser Zeit lernte ich viele europäische Städte in der Region um Lettland kennen. Wir waren auch einige Tage in Russland, wir waren in Sankt Petersburg. Diese Stadt mit ihren beeindruckenden kulturellen Schätzen, aber auch mit ihren Betonwüsten und greifbarer Armut bleibt mir bis heute in starker Erinnerung. Das liegt vor allem daran, dass mein Besuch kurz vor dem 9. Mai stattfand, dem aus russischer Perspektive groß gefeierten Tag des Sieges im Zweiten Weltkrieg. Dabei erlebten wir etwas, das ich aus Deutschland in dieser Form nicht kannte: die Generalprobe einer riesigen Militärparade. Es rollten Panzer, schwere Artillerie und monströse Raketen an meinen Augen vorbei und junge russische Soldaten schauten mich an, als wüssten sie den Blick meines gebannten Staunens ganz genau wahrzunehmen. Nicht wenige meiner Kommilitonen empfanden dieses Schauspiel militärischer Potenz als faschistoide Machtdemonstration. Und ja, in diesem Moment konnte ich die historischen Ängste vieler Menschen meines lettischen Gastlandes, aber auch in der Region selbst spüren. Mit dieser Erfahrung frage ich mich heute: Waren wir im Westen zu naiv? Die heftige Eskalation vonseiten Russlands zwingt uns heute, über die Herausforderungen zu sprechen, mit denen wir uns auch als Landtag in dieser schrecklichen Krise auseinanderzusetzen haben. Ich darf hierzu den Politikwissenschaftler Herfried Münkler zitieren, der kurz nach Beginn des heißen Krieges – es ist kein kalter Krieg mehr, es ist ein heißer Krieg – Folgendes sagte, Zitatanfang: „Die Europäer sind in dieser Frage vor allen Dingen gefordert. Sie sollten nicht so viel über die Welt nachdenken, das ist für sie ... intellektuell und strategisch eine Nummer zu groß. Sie müssen sich auf ihre unmittelbare Umgebung konzentrieren ... das mit der Weltgemeinschaft können wir uns abschminken.“ Zitatende. Wir müssen uns also auf unsere unmittelbare Umgebung konzentrieren. Dieser Satz ist in Zeiten einer riesigen Friedenssehnsucht, die uns alle hier eint, nur schwer umzusetzen. Aber er ist hochaktuell und damit auch richtig. Meine Damen und Herren, zunächst zum Schicksal ukrainischer Flüchtlinge. Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich eine möglichst effektive Hilfe in den Nachbarländern, aber auch hier in unserem Land. Wir haben jetzt eine historische Chance, die europäische Integration wieder ernsthaft zu gestalten und den Spaltpilz, der in den letzten Jahren zu beobachten war, zu heilen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist das Selbstkritik?) Was sehen wir? Wir sehen Kinder, lediglich bekleidet mit ihren Schlafanzügen, ihre kleinen Füße nur in Hausschuhen, ihre Mütter, die sich von Gefühlen überwältigt für die Hilfe hinter der Grenze bedanken, sich in die Fernsehkameras hinein für ihre Tränen entschuldigen und sich dann weinend wegdrehen, sichtbar zerrissen von ihren Ängsten, ihren Ängsten gegenüber ihren Kleinen, gegenüber ihren Kindern, andererseits aber auch ihren Ängsten gegenüber ihren Männern, die in der Heimat zurückgeblieben sind und entschlossen gegen die russische Übermacht kämpfen. Die Bilder von bis zu zwei Millionen Flüchtenden, die wir seit fast zwei Wochen erleben, sie unterscheiden sich aber auch eklatant von denen, die wir zum Beispiel noch vor kurzer Zeit an der polnischen Grenze zu Weißrussland gesehen haben, Bilder, die teils hochaggressive Männer zeigten, die, weil sie im Westen sich ein besseres Leben erhofften, brutal gegen polnische Einsatzkräfte vorgingen, die unter Einsatz ihres Lebens unsere Außengrenze schützten. Die Bilder der Flüchtenden aus der Ukraine unterscheiden sich aber eben auch deutlich von denen, die wir 2015 gesehen haben: Bilder von meist jungen Männern aus dem arabischen Raum, die ihre Familien, Frauen, Kinder, Eltern und Schwache zurückgelassen hatten, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und über viele Länder hinweg – über viele Länder hinweg, das müssen wir immer wieder betonen – auf illegale Weise bis nach Deutschland drängten. Meine Damen und Herren, warum vergleiche ich diese Bilder heute noch einmal so ausdrücklich miteinander? Ich tue das – und das können wir ganz besonders an die linke Seite hier richten –, ich tue das, weil wir uns alle darüber bewusst sein sollten, dass unsere gesellschaftlichen und materiellen Ressourcen in dieser Migrations-, aber auch in dieser Flüchtlingsfrage endlich sind. Unser Land, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) unser Land hat in den vergangenen Jahren bereits mit enormem Aufwand Menschen aus afrikanischen, arabischen Räumen versorgt und untergebracht. Die Fragwürdigkeit dieser grenzenlosen Agenda hat die AfD umfassend thematisiert. Die jetzige Situation ist aber anders. Wir erleben eine bis vor Kurzem kaum vorstellbare Einheit in der europäischen Union. Um diese nicht gleich wieder zu gefährden, gilt weiterhin: echten Flüchtlingen helfen, unseren Sozialstaat aber nicht überfordern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieser Krieg ist ein Realitätsschock. Deshalb muss er zu mehr Sachbezogenheit und Rechtsstaatlichkeit in der Migrationspolitik führen. Meine Damen und Herren, neben der akuten Unterstützung von ukrainischen Flüchtlingen müssen wir uns aber auch mit den Auswirkungen eines Krieges, mit den Auswirkungen dieses Krieges auf die Lebensverhältnisse unserer Bürger beschäftigen. Wir müssen nach klugen Antworten suchen. Die unbequeme Wahrheit ist – und da ist die Große Koalition auch im Bund angesprochen –, die unbequeme Wahrheit ist, dass uns eine vollkommen überstürzte Energiewende erpressbar gemacht hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und trotz dieses Faktums diskutieren wir sogar eine komplette Abkehr von russischen Gaslieferungen. Passend dazu die Worte der Publizistin Cora Stephan, ich zitiere: „Zukunftsträume“ werden „nicht … helfen, wenn man in der Gegenwart blank dasteht“. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, 38 Prozent des Energiebedarfs der Industrie werden in Mecklenburg-Vorpommern durch russisches Erdgas gedeckt. Bei aller Betroffenheit und Empörung über den Krieg dürfen wir uns nicht die klare Sicht auf Notwendigkeiten unserer Energieversorgung verstellen lassen. Wenn wir jetzt auf diese Importe einfach so verzichten, gefährden wir den sozialen Frieden in diesem Land. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reichen die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Pendlerpauschale, wirklich aus? Ich habe angesichts der regelrechten Schockwellen für die bisherige Energiewende ernste Zweifel. Das starre Festhalten am Kohle- und Atomausstieg ist in dieser Krise vollkommen illusorisch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Als ich geboren wurde, das Jahr 1988, kostete der Liter Benzin circa 55 Cent, heute sind es schon vielerorts deutlich mehr als 2 Euro. Unsere Bürger brauchen in diesen inflationären Tanksäulenzeiten dringend spürbare Abgaben- und Steuersenkungen. Polen zeigt, wie es gehen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, es musste erst ein Krieg in diesem Europa ausbrechen, bis urplötzlich unsere stiefmütterlich vernachlässigte Bundeswehr in den Fokus der Aufmerksamkeit gesetzt wurde. Die nun beabsichtigte Sanierung der Bundeswehr ist richtig und längst überfällig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nur so kann sie ihren Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung erfüllen. Dessen sollten sich diejenigen, die den Krieg hier auch im Zweifel eskalieren wollen, ganz klar bewusst sein. Ihre Personalprobleme lösen wir aber nur, wenn wir auch als Landtag ernsthaft für die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht streiten und uns dafür einsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, es gibt Stimmen in unserem Land, die sogar einen NATO-Einsatz nicht mehr ausschließen. Der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz gehört zu diesen Leuten, die mit derlei gefährlichen Gedanken öffentlich zündeln. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Herr Merz sollte sich schleunigst wieder um Friedensperspektiven bemühen, anstatt einen solchen Wahnsinn an die Wand zu malen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, mein Abgeordnetenkollege Horst Förster, der heute krankheitsbedingt leider ausfällt, sprach vor einer Woche davon, dass Russland nicht Putin und Putin nicht Russland ist. Das gilt auch heute. Die Politik, aber auch die Medien dürfen das nicht vergessen, wenn sie über den Krieg kommunizieren. Dass seit Beginn des Krieges in unserem eigenen Land nun Russen und Russlanddeutsche heftigsten Anfeindungen ausgesetzt sind – selbst in Schwerin, konnten wir heute lesen, wurde eine junge Frau angespuckt und getreten –, das ist eine Schande und zeugt von einem antirussischen Rassismus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Regierung muss auch durch eine bedachte Wahl ihrer Worte diesem Phänomen entschieden entgegentreten. Dieser Krieg muss enden, damit aus der ganzen Welt wieder russische und ukrainische Städte in einem Europa der freien Nationen friedlich besucht werden können. Lassen Sie uns gemeinsam an einer neuen europäischen Friedensordnung arbeiten! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einen wunderschönen guten Morgen! Zum Zweiten, das Themenfeld der Aktuellen Stunde hat ja eine gewisse Offenheit. Ich will gern versuchen, die Offenheit aufzugreifen, die Sie mit dem Potpourri verschiedenster Themenansätze gesetzt haben, will gleichwohl ein deutliches Signal setzen, dass ich hohes Interesse daran hätte, wenn wir das Thema haben Ukraine-Konflikt, der jetzt aktuell stattfindet, Auswirkungen auf unser Bundesland, dass wir dann auch ganz stark diesen jetzigen Fokus bewahren. Ich würde ungern eine Paralleldiskussion über die Jahre 2015/16 oder mein Geburtsjahr in den Siebzigern führen. Das geht alles, aber ich glaube, dass die Situation so ernst ist, dass wir, wenn wir so ein Thema angehen, auch hierauf konzentriert sein sollten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens, sehen Sie mir nach, dass ich mich auf das Land konzentrieren wollen würde. Die Einführung der Wehrpflicht werden wir zumindest in Mecklenburg-Vorpommern alleine nicht umsetzen (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) und auch die Rüstungshaushaltsfragen werden wir in Mecklenburg-Vorpommern alleine nicht entscheiden. Ich glaube, dass wir ausreichende Herausforderungen und Schwierigkeiten im Lande selbst mit diesen neuen Situationen haben werden. Ich würde mich darauf konzentrieren, ich bitte um Nachsicht, würde mich aber insbesondere auch dafür starkmachen, was Sie angesprochen haben: Ja, Gewalt ist in jede Richtung abzulehnen. Und wenn es zu Übergriffen kommt, und von solchen Dingen werden im Einzelfall tatsächlich Berichte auch gezeigt, dann ist das selbstverständlich völlig unannehmbar und das hat nichts – und das ist mir wichtig, wenn wir uns darauf einigen, haben wir eine Menge gewonnen –, das hat nichts mit Staatsangehörigkeiten, Religionsangehörigkeiten, Geschlechtern oder irgendwelchen anderen Merkmalen zu tun. Angriffe auf Menschen sind per se ein No-Go! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich würde aber auch dafür einladen, dass wir gemeinsam in alle Bereiche, in die wir politisch hineinwirken können, dafür werben, dass wir die Stimmungslage nicht weiter aufputschen. Ich werbe dafür sehr deutlich, weil beispielsweise der Demonstrationsaufzug gestern in Wolgast, der in den vergangenen Monaten – zweieinhalb – das Thema Corona-Pandemie-Bekämpfung in den kritischen Fokus nahm, sich jetzt thematisch erkennbar in den Reden verändert hat, gestern Abend breite Loblieder auf den russischen Präsidenten sangen, sehr deutliche Kritik übten an der Ukraine, eine sehr einseitige Blickrichtung eingeschlagen haben. Und noch mal die herzliche Einladung – zumindest Teile dieses Parlaments haben auch dort Parteimitglieder auf jeden Fall dabei, zum Teil sogar in Aktionsbereichen –, die herzliche Einladung, genau darauf hinzuwirken, dass wir dann auch dort auf die Beteiligten Einfluss nehmen. Genau diese Polarisierungen und Zuspitzungen sind die Ursache, wenn hinterher Gewalttätigkeiten ausbrechen. Wir haben gemeinsames Interesse, das runterzufahren. Ich glaube, dass wir uns sehr davor hüten sollten, hier zu sehr zu polarisieren und vor allen Dingen solchen Demonstrationen nicht noch Aufmerksamkeit und insbesondere Unterstützung schenken. Das aber vielleicht nur als ein konkreter Einfluss hier im Lande. Wir spüren also in Demonstrationslagen auf der polizeilichen, auf der ordnungsbehördlichen Seite, dass das Interesse vieler Menschen groß ist. Im Übrigen, die Demonstration gestern ist ein Einzelfall. Ganz viele Kundgebungen, ganz viele Demonstrationen sind schlicht von dem Gefühl getragen, ein Signal setzen zu wollen, ein Signal setzen zu wollen, gemeinsam mit vielen anderen Menschen für den Frieden einzutreten und dankenswerterweise in ganz breiter Mehrheit, um auch das deutlich zu sagen, gerade nicht polarisierend, suchen nicht nach einzelnen Beteiligten, sondern kämpfen für etwas, was uns eint, nämlich für den Frieden und dafür, dass möglichst schnell auch in der Ukraine wieder Frieden einkehrt, um das sehr klar deutlich zu machen. Ich würde aber vielleicht einen kurzen Einblick als Innenminister geben, wenn Sie mir erlauben, auf eine der Hauptherausforderungen, die sich mit der Ukraine-Krise hier im Land sehr deutlich zeigt, das ist das Ankommen, der Zustrom von Menschen, die Schutz suchen, Menschen, die Schutz suchen vor der kriegerischen Auseinandersetzung, die Schutz suchen davor, dass zum Teil ihre Heimatstädte eben nicht mehr für sie Sicherheit bieten. Und ich will deutlich formulieren, dass ich extrem dankbar bin für das, was ich dort in den letzten zehn/zwölf Tagen erlebt habe, das geht über alle Bevölkerungsgrenzen hinweg. Ich erlebe eine extrem große Solidarität der Menschen mit denen, die zu uns kommen und Schutz suchen. Wir haben zurzeit, um vielleicht mal ein Gefühl zu geben, heute früh, knapp 2.200 Menschen, ganz knapp über 2.200 Menschen, die Schutz gesucht haben aus der Ukraine, hier in Mecklenburg-Vorpommern gehabt in den, und das ist mir jetzt wichtig, durch Kommunen, also Landkreise und kreisfreie Städte und das Land bereitgestellten Unterbringungsmöglichkeiten. Die tatsächliche Zahl dürfte ein deutliches Stück darüber liegen. Dann kann man die erste Frage aufwerfen: Warum kennt ihr nicht die genaue Zahl? Die Antwort ist relativ einfach, weil ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seit vielen Jahren in die Bundesrepublik Deutschland als Gäste, Touristen bis zu 90 Tage, wenn sie einen gewissen Ausweis haben, nämlich einen mit biometrischen Merkmalen, dass sie dann bis zu 90 Tage ohne Visa, ohne sonstigen Aufenthalt einreisen dürfen. Einige waren schon hier, andere haben dann unmittelbar mit Kriegsausbruch diese Möglichkeit genutzt, und ganz, ganz viele sind bei Freunden, Verwandten, Bekannten untergekommen. Und zumindest, wenn man in Greifswald unterwegs ist, kennt man eine Vielzahl von Beteiligten, die genau, weil sie Bezüge in die Ukraine haben, momentan Gäste beherbergen. Die Zahl dürfte also irgendwo zwischen 3.000 und 3.500 mindestens liegen. Das scheint mir eine realistische Einordnung zu sein. Die Beteiligten müssen sich nicht melden, um auch das deutlich zu sagen. Wenn sie es tun, sind wir dafür aber dankbar, und ich glaube im Übrigen, dass viele dann, wenn sie medizinische Versorgung brauchen oder andere Unterstützungsleistungen, ohnehin auf uns zukommen werden. Ich werbe sehr dafür und würde gerne mit einer – jetzt hätte ich beinahe ein Wort gesagt, das unparlamentarisch ist –, mit einer falschen Nachricht aufräumen wollen, die ich unanständig finde. Ich würde es hier auch noch mal deutlich sagen, wenn sie angesprochen werden. Wenn ukrainische Staatsangehörige, die hier Schutz gesucht haben, innerhalb dieser 90-Tage-Regelung sich dann bei den Ausländerbehörden melden, um ihren Status zu wechseln, dann werden sie damit nicht automatisch den Gastgebern, die sie zurzeit beherbergen, entzogen und zwangsweise in einige der Unterkünfte, die ich eben genannt habe, verfrachtet, sondern die dürfen selbstverständlich dort bleiben. Es gibt keine Zwangszuweisungen. Wer sich meldet, wird schlicht registriert, bekommt entsprechende Hilfen, kann aber, wenn er das wünscht, genau dort bleiben, wo er bisher ist. Ich will es umgekehrt formulieren: Als staatliche Seite sind wir für jede Unterkunftsmöglichkeit dankbar, die privat gegeben wird. Es gibt keine Verpflichtung, sich hinterher in irgendwelche anderen Unterkünfte zu begeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich werbe da sehr für. Und damit verbunden ist vielleicht noch der Hinweis, welcher Aufenthaltsstatus der ist, den wir in der Regel zurzeit anstreben. Die 90-Tage-Regelung habe ich angesprochen, führt aber dazu, dass ich wie ein Tourist hier bin, keine Gesundheitsversorgung oder ähnliche Möglichkeiten habe. Die zweite Möglichkeit, die immer besteht, ist das Beginnen eines Asylverfahrens. Auch das ist nicht im zentralen Interesse und vor allen Dingen für viele derer, die Schutz suchen, auch nicht deren zentrales Interesse. Deshalb gibt es seit wenigen Tagen einen Aufenthaltsstatus, den wir so in Deutschland bisher noch nicht auslösen konnten, nach einem Paragrafen, mit dem ich Sie jetzt einmal quäle, Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz. Ich sage mal ein bisschen salopp, es gibt eine europäische Richtlinie, die bei Massenzustromsituationen, also wenn sehr viele Flüchtlinge in sehr kurzer Zeit aufgrund eines gleichen Ereignisses auf die EU-Mitgliedsstaaten zukommen, dann kann die EU-Kommission, der EU-Ministerrat genau eine solche Feststellung treffen, dass eine solche Massenzuwanderungssituation besteht. Die ist ausgerufen worden und dann können wir mit diesem besonderen Aufenthaltsstatus reagieren, der deutlich weniger Verwaltungsaufwand bereitet, der bis zu drei Jahre Aufenthalt ermöglicht, der aber die Sozialleistungen, die Gesundheitsversorgung wie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht und der umgekehrt im Übrigen auch von arbeitsrechtsrechtlichen Befugnissen begleitet werden kann. Wir haben die Ausländerbehörden gebeten, das automatisch mitzuerteilen, weil wir glauben, dass diejenigen – noch mal, wir wollen keinen zum Arbeiten zwingen, wir wollen die Möglichkeit bieten, wir bieten Schutz, aber wer das möchte, soll mit diesem Aufenthaltsstatus genau diese arbeitsrechtlichen Möglichkeiten erhalten. Damit ist auch deutlich, welche Arbeitsmarktzugangsmöglichkeiten es gibt. Ich lade dazu ein, dass man das zu gegebener Zeit noch mal gesondert erörtert. Noch mal: Jetzt geht es darum, Schutz und Hilfe zu gewähren, aber die Möglichkeit ist mit diesem Paragrafen 24 Aufenthaltsgesetz verbunden. Übergangsweise haben wir im Übrigen schon letzte Woche die Ausländerbehörden gebeten, so zu tun, als ob es Paragraf 24 schon gäbe, und auch schon diese Leistungsbezüge zu gewährleisten, weil klar war, dass die EU-Kommission entsprechend entscheiden will. Wir wollten einfach pragmatisch mit der Situation umgehen. Ich bin dankbar, dass die Ausländerbehörden das auch breit mitgetragen haben und mitgemacht haben. Wir haben zu guter Letzt den Krisenstab erweitert, der Krisenstab, den wir zwischen Weihnachten und Neujahr für die Corona-Pandemie-Bekämpfung initiiert hatten, haben wir erweitert um dieses Themenfeld. Warum? Weil Sie Krisenstab 1, 2, 3 nur schwer nebeneinander geführt bekommen und weil die Beteiligten in überwiegender Zahl die gleichen sind, dann können Sie auch in einem Krisenstab die verschiedenen Themenfelder angehen. Wir haben ihn also erweitert, vor allen Dingen um die Bundespolizei, die Bundesagentur für Arbeit, aber insbesondere um das Themenfeld, was ich ansprach, nämlich zu uns kommende Schutzsuchende aus der Ukraine. Zwischenzeitlich tagt der Krisenstab im Durchschnitt dreimal die Woche. Er hat drei weitere Arbeitsstäbe gebildet, die besondere Themen, nämlich Integration, Unterbringungsfragen und insbesondere möglicherweise unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, in den Blick nehmen, die uns noch einmal mit unseren sehr klaren Regeln in Deutschland zeitweise vor Herausforderungen stellen, wenn sie in größerer Zahl kommen. Wir haben uns also auf der Krisenstabseite aufge stellt, aber insbesondere haben die Landeskolleginnen und -kollegen, aber vor allen die in den Kreisen und Landkreisen, die in den Hilfsorganisationen fantastische Arbeit geleistet. Was da binnen acht Tagen an Bettenkapazitäten geschaffen worden ist, was übers Wochenende und über Nacht an zusätzlichen schnellen Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen worden ist, was an Beteiligten sich engagiert haben, um zu spenden, um zu sammeln, um zu helfen, finde ich, ist ein extrem toller Ausdruck für dieses tiefe Solidargefühl, das in Mecklenburg-Vorpommern, vermutlich in ganz Europa, ich kann es eben nur für dieses Bundesland genauer beschreiben, momentan in den Menschen wurzelt, was sie in Aktivität umsetzen. Und ohne diese vielfältige Hilfe, die zum Teil hauptamtlich geleistet wird, aber eben nicht in 40 Stunden, nicht mit dem Blick auf die Arbeitszeituhr, nicht mit dem Blick aufs Wochenende, aber vor allen Dingen auch ehrenamtlich, ist legendär – ich bin auf Knien dankbar –, ohne diese Hilfe würden wir das nicht schaffen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Da der Kollege Wirtschaftsminister momentan nicht für diesen Redepunkt angemeldet war, will ich zumindest zwei von seinen Punkten aufgreifen. Im Zweifel geht er aber selber viel versierter als ich in die Bütt. Ich will jetzt noch einen Ausflug in die wirtschaftlichen Fragen machen. Ich traue mir noch nicht zu, abzuschätzen, was das in der Wirtschaft bedeutet. Wir werden mit Sicherheit Auswirkungen spüren, wir werden auch in unseren Häfen Auswirkungen haben. Das ist vermutlich unvermeidbar. Umgekehrt, wenn ich Sanktionen durchsetzen will, dann müssen sie auch Spürbarkeit haben, natürlich nicht in erster Linie bei uns. Aber ich habe zuweilen Reflexwirkungen, ich will aber auf der einen Seite jemanden treffen und zu etwas bewegen, und dann werden wir jetzt gemeinsam auch in der Situation das durchzustehen haben. Der Hinweis, dass da jetzt bewiesen sei, dass die Energiewende falsch sei, den will ich noch einmal aufgreifen, der hat mich nicht überzeugt. Unsere Hauptherausforderung ist doch zurzeit, dass wir eine nicht unerhebliche Notwendigkeit haben, fossile Energieträger aus verschiedenen Regionen dieser Welt zu uns zu holen, um damit Energieversorgung, Mobilität und Ähnliches abzubilden. Und wenn wir schon zehn Jahre weiter wären, ausdrücklich im Konjunktiv gesprochen, da wäre nicht alles so leicht technisch lösbar, dann würde uns momentan die Abwägung leichter fallen, wie wir mit so einer Sanktionsmaßnahme umgingen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich würde dafür werben, dass die Energiewende eher weiter sein müsste, dann wäre uns jetzt leichter geholfen. Zweitens … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, aber Ihre Rolle-rückwärts-Argumentation, zu sagen, lasst uns doch Atom nehmen! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wo kommt denn das Uran her, meine Damen und Herren? Lasst uns doch Kohle nehmen! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wo kommt denn die Kohle in Rostock momentan her, meine Damen und Herren? Lasst uns doch Gas nehmen! (Julian Barlen, SPD: So ist das. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wo kommt denn das Gas momentan in Teilen her, meine Damen und Herren? Lasst uns doch Öl nehmen! Wo kommen denn große Teile dieses Öls her? Wenn wir das alles durchexerzieren, (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) glaube ich, die Rolle rückwärts ist zumindest keine Antwort, die mir als allererstes einfiele, wenn ich in die aktuelle Situation komme. Alles andere können Sie in der Diskussion viel besser. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Franz-Robert Liskow.
Franz-Robert Liskow CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zu Beginn, werte AfD-Fraktion, ich halte den Titel Ihrer Aktuellen Stunde für höchstproblematisch. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, richtig.) Es ist eben aus meiner Sicht kein Konflikt, der sich dort in der Ukraine abspielt und wie es die AfD suggeriert, sondern seit zwei Wochen führt Russland Krieg gegen die Ukraine. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Das möchte ich hier noch mal ganz klar sagen. Es ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes, der dort stattfindet, und eben kein Konflikt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und die Frage, welche Auswirkungen das auf uns hat, die ist selbstverständlich legitim. Für mich persönlich steht sie gerade aber nicht im Vordergrund. Im Vordergrund steht für mich die Frage, wie kann das Blutvergießen in der Ukraine gestoppt werden. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Russland mit Sanktionen zu belegen und wirtschaftlich zu isolieren, ist ganz sicher richtig. Die Auswirkungen der Sanktionspolitik werden sich aber vollends erst mittel- und langfristig auswirken. Das Blutvergießen und das Sterben in der Ukraine, das findet aber jetzt statt. Gleichzeitig verbietet sich aus einer Vielzahl von Gründen ein direktes militärisches Eingreifen. Mit dieser Frage werden wir uns aber vielleicht erneut befassen müssen, sollte Russland wider Erwarten doch das Baltikum in den Griff nehmen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Oha!) Der Glaube, das werde Russland schon nicht machen, der ist aus meiner Sicht sehr trügerisch. Menschen, die das behaupten, Russland werde dem Baltikum nichts tun, die haben bis vor Kurzem auch behauptet, Russland werde auf keinen Fall Krieg in der Ukraine führen. Wir sollten uns allerdings nicht der Illusion hingeben, dass die Situation in Russland von heute auf morgen besser wird, falls Putin gestürzt werden sollte. Ich höre und ich lese – und ich habe es ja vorhin hier auch wieder gehört – allerorten, Russland sei nicht Putin. Das ist ebenso wahr wie hohl. Es ist eben nicht nur Putins Krieg. Wladimir Putin ist seit über 20 Jahren im Amt. Er hat Russland nach seinen Vorstellungen geformt und die Opposition weitgehend ausgeschaltet. Seine Politik wird nach wie vor von der Mehrheit der Eliten und auch der Bevölkerung getragen. Es ist deswegen eben nicht nur der Krieg des Wladimir Putin. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inzwischen wird sogar offen davon geredet, ob es eine deutsche Mitverantwortung gibt. Wir haben uns über Jahre in eine gefährliche Energieabhängigkeit begeben und den russischen Militärapparat indirekt mitfinanziert. Es ist kein Geheimnis, dass auch ich das in der Vergangenheit nicht ausreichend hinterfragt habe. Gleichzeitig gibt es in Deutschland nach wie vor Politikerinnen und Politikern, die die russische Aggression von Wladimir Putin lange verharmlost haben, etwa nach der Annexion der Krim oder während des Krieges im Donbass. Die Herren der AfD gehören da sicher dazu. Es gibt aber natürlich auch Politikerinnen und Politiker in anderen Parteien, auf die das zutrifft. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was sich in der Ukraine abspielt, ist ein humanitäres Desaster. Millionenstädte werden von Panzerarmeen bedroht und aus der Luft angegriffen. Vor allem Frauen und Kinder und alte Menschen fliehen in Panik, während wehrfähige Männer zurückbleiben, um das Land zu verteidigen, und das im Europa des 21. Jahrhunderts! Selbstverständlich müssen wir Menschen, die aus diesem Land fliehen, Schutz bieten. Wir müssen dies tun natürlich im Verbund mit unseren europäischen Nachbarn, aber ich sehe auch keine andere Möglichkeit, als unsere Hand ganz, ganz weit auszustrecken und zu helfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Kurzfristig ist es außerdem ganz sicher richtig, die ukrainischen Streitkräfte mit Waffen zur Verteidigung auszurüsten. Die Lieferung von Panzerabwehrwaffen und Boden-Luft-Raketen ist der richtige Weg. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Mittel- und langfristig werden zudem die Sanktionen dazu beitragen, die russische Expansion zu stoppen. Die langfristig wirksamste Aktion wäre sicherlich der Verzicht auf fossile Energie aus Russland. Das heißt aber konkret, wir haben jetzt ungefähr sieben Monate Zeit, eine innenpolitische Debatte in Deutschland zu führen, welchen Preis wir bereit sind, für den Verzicht auf russisches Gas zu bezahlen. Und dieser Preis drückt sich nicht nur in Euros aus, sondern vielleicht auch im Wohlstandsverzicht oder in einer energiepolitischen Kehrtwende. Gegenwärtig dürfen wir dort keine Denkverbote gelten lassen. Kurzfristig brauchen wir aber erst mal eine Diskussion darüber, ob man die Energiesteuer nicht erheblich absenken kann. Die Preise an den Tankstellen sind selbst für Normalverdiener kaum noch zu stemmen. Wir alle ahnen, dass diese Preise noch weiter steigen werden. Deswegen sollte der Bund zumindest vorübergehend auf einen Teil der Steuern verzichten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Andernfalls werden viele, viele Menschen vor existenzielle Probleme gestellt werden. Mittel- und langfristig hat der Krieg für uns auch eine rüstungspolitische Seite, denn wer den Frieden will, der muss sich auch auf den Krieg vorbereiten. Deutschland wird in den kommenden Jahren aufrüsten müssen. Militärische Abschreckung ist das wirksamste Mittel, um den Krieg fernzuhalten. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Die Abwesenheit von Krieg ist zwar kein Frieden, aber die Abwesenheit von Krieg ist die wesentliche Voraussetzung dafür, irgendwann zum Frieden zurückzufinden. Eine andere Rüstungspolitik wird sich natürlich auch auf Mecklenburg-Vorpommern auswirken. Als Standort von militärischen Großverbänden ist das Bundesland aus einer Vielzahl von Gründen gut geeignet. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie der Bundesregierung keine Steine in den Weg legt, wenn bei uns Standorte vergrößert oder neu geschaffen werden müssen. Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass es demnächst mehr Truppenbewegungen durch Mecklenburg-Vorpommern geben wird. Die Verstärkung der Ostgrenze unseres Verteidigungsbündnisses ist die logische Folge des russischen Angriffskrieges. Auch hier erwarte ich, dass die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung maximal kooperiert. Und natürlich gibt es durch den Krieg auch unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern. Diese halten sich allerdings in Grenzen. In dem letzten Jahr sind nur 2,6 Prozent unserer Exporte nach Russland gegangen, knapp über 5 Prozent unserer Importe kamen aus Russland. Als Handelspartner ist Russland für Mecklenburg-Vorpommern nicht von herausragender Bedeutung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem gibt es bei uns natürlich auch Firmen, dessen Geschäftsbeziehungen zu Russland empfindlichen Schaden nehmen. Das Wirtschaftsministerium muss sich diesen Firmen jetzt helfend zur Seite stellen, gleichzeitig muss natürlich auch die Landesregierung ihre Außenhandelsstrategie neu erfinden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frieden mit Russland ist für Deutschland von essenzieller Bedeutung, aber die Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden ist, dass Russland die territoriale Integrität und die Souveränität der Ukraine achtet und akzeptiert, und zwar einschließlich des Donbass und einschließlich der Krim. Daran dürfen wir auch zukünftig nie wieder den Hauch eines Zweifels aufkommen lassen. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin. (Zuruf von Daniel Peters, CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Einen Moment bitte, Herr Koplin, bevor Sie beginnen! Herr Peters, bevor Sie den Saal verlassen, oder Sie haben es bereits, aber vielleicht hören alle Übrigen mit: Ich bitte doch – und ich habe es mehrfach gesagt in vorherigen Sitzungen –, nicht zu kommentieren, wenn ein Redner ans Pult kommt, schon gar nicht in der Art und Weise, wie Herr Peters es gerade gemacht hat. Herr Koplin, Sie haben das Wort! (Rainer Albrecht, SPD: Disqualifiziert!)
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser grausame Krieg mitten in Europa muss sofort beendet werden, das ist oberste Aufgabe aller Bemühungen der Welt, Europas, Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns. Es muss das Trachten aller Menschen sein, auch bei uns. Wir brauchen Frieden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das aktuelle Gebot der Stunde ist die humanitäre Hilfe für Frauen und Kinder, für alle Menschen, die vor diesem Krieg fliehen müssen. Die grenzenlose Solidarität, die wir überall im Land in diesen Tagen erleben, ist ermutigend und ein Zeichen der Hoffnung. So haben – ich möchte mal vier Beispiele kurz nennen –, so haben in Neubrandenburg 70 Frauen und Männer ein Netzwerk gebildet, das rund um die Uhr am Bahnhof bereitsteht, um Geflüchteten zu helfen. In Tutow richteten Einwohnerinnen und Einwohner Wohnungen für Geflüchtete her. In Schwerin brachten viele Menschen am vergangenen Samstag Sachspenden in eine eigens bereitgestellte Straßenbahn, und der Landesgeschäftsführer des DRK Mecklenburg-Vorpommern sagte mir gestern Abend, dass 11 von 14 seiner Kreisverbände Notunterkünfte betreuen. Ein deutschukrainischer Verein sammelt Spenden für die Bezahlung von Laboruntersuchungen für schwangere Frauen und krebskranke Flüchtlinge. Nicht nur die vielen privaten Initiativen, die vielen Frauen, Männer und Familien, die sich engagieren, verdienen größten Respekt und Dank, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch das Land und die Kommunen handeln vorbildlich und geben den Geflüchteten Sicherheit und die Chance auf eine Verschnaufpause von den Strapazen ihrer Flucht und den traumatischen Geschehnissen. Und angesichts des Redebeitrags der Themensetzerinnen und Themensetzer dieser Aktuellen Stunde, wissen Sie, ich finde, Herr Tadsen, das ist ein vergiftetes Bild von Menschenfreundlichkeit, das Sie zeichnen. Sie haben in Ihrer Rede wieder deutlich gemacht, dass Sie unterscheiden in Geflüchtete erster Klasse und Geflüchtete zweiter Klasse, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Nein, nein, nein!) in Geflüchtete, die willkommen sind und die nicht willkommen sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und das ist etwas, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das stimmt nicht.) was wir nicht akzeptieren. Menschenrechte gelten universell. Damit die notwendigen Hilfen aller bei uns Schutzsuchenden wirksam werden, müssen aus Sicht der Linksfraktion alle entsprechenden Regularien auf den Prüfstand. Das Aufenthaltsrecht und Asylrecht ist bekanntermaßen restriktiv und steht einer gelingenden Integration häufig entgegen. Meine Damen und Herren, zum Frieden gehört der soziale Frieden unbedingt dazu. Dieser soziale Frieden ist angesichts explodierender Energiepreise und der schier unaufhaltsam steigenden Preise für die Lebenshaltung ernsthaft in Gefahr. Schon jetzt sind die Abschlagszahlungen für Heizung und Strom enorm gestiegen, extrem hohe Nachzahlungen sind zu erwarten. Deshalb ist der einmalige Zuschuss von 135 Euro beim Wohngeld ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die einmaligen 100 Euro bei der Grundsicherung können nicht die Antwort auf mehrere Monate Teuerungsrekorde in allen Bereichen sein. Ein Ende ist, wie wir wissen, nicht abzusehen. Auch Tanken ist bereits zum Luxus geworden, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und das in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, wo die Leute zwingend auf das Auto angewiesen sind. Erforderlich sind dringend Maßnahmen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schlimmen Auswüchsen schützen. Der Staat muss die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Die bisherigen Beschlüsse der Bundesregierung sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Namens der Linksfraktion möchte ich aus dem Komplex an Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, zwei hervorheben und hierzu fünf Vorschläge unterbreiten. Zunächst die Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit mit Energie: Die Europäische Kommission legte gestern Nachmittag einen Plan vor, der den Ausbau der erneuerbaren Energien ankurbeln und helfen soll, die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern. Um zwei Drittel sollen die Importe bis Jahresende im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Dafür sollen auch neue Quellen für Gaslieferungen erschlossen werden. Zudem soll es Mindestfüllstände für Gasspeicher geben. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass Russland Gaslieferungen kurzfristig von sich aus stoppen könnte und kein Gas mehr durch die Ostseepipeline Nord Stream 2 liefert. Als Reaktion auf die extrem hohen Energiepreise erlaubt die EU den Ländern ausnahmsweise – und das halte ich für sehr interessant –, die Preise für Haushalte und kleine Unternehmen zu regulieren. Auch zusätzliche Gewinne von Stromunternehmen aufgrund der hohen Preise können besteuert und an die Endkunden umverteilt werden. Staatliche Hilfen für betroffene Unternehmen sollen außerdem vereinfacht werden. Davon muss die Bundesregierung rasch Gebrauch machen, wenn sie den sozialen Frieden nicht aufs Spiel setzen und die wirtschaftliche Entwicklung nicht weiter gefährden will. Der Spekulation muss jeglicher Boden entzogen werden. Auch ein Pakt für erneuerbare Energien wird auf den Weg gebracht, um den Ausbau von Solarenergie, Windkraft, Wasserstoffinfrastruktur sowie Wärmepumpen anzukurbeln. So sollen Genehmigungsverfahren für Ökostromprojekte beschleunigt, besonders gut geeignete Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgemacht, die Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen erhöht und mehr Biogas innerhalb der EU erzeugt werden. Diese Beschleunigung der Energiewende ist zukunftsweisend, das Land kann und muss eine herausragende Rolle dabei spielen. Mecklenburg-Vorpommern muss dies als Chance ergreifen! Wir schlagen deshalb vor: erstens höhere Sicherheitsreserven aufzubauen, auch in Mecklenburg-Vorpommern, zweitens die Energiekosten zu dämpfen durch die Auflage eines Sonderfonds „Energiepreissicherung“. Er soll sich aus der Abschöpfung zusätzlicher Gewinne von Stromunternehmen sowie Finanzen des Bundes und der Länder speisen. Damit soll den Privathaushalten, aber auch Unternehmen geholfen werden. drittens den beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energien, wobei unser Land in Fragen des grünen Wasserstoffs den Turbo einlegen und tatsächlich eine Vorreiterrolle einnehmen muss. Meine Damen und Herren, des Weiteren das Thema Ernährungssicherheit. Angesichts ausbleibender Getreideexporte aus der Ukraine von einer Million Tonnen pro Monat sind die Preise bereits explodiert. Am 3. Februar kostete eine Tonne Weizen 751 Euro, am 3. März bereits 1.289 Euro. Wir schlagen, viertens, vor, die vorgesehene Stilllegung von Flächen in diesem Jahr von fünf Prozent und ab 2023 vier Prozent der Nutzflächen auszusetzen und dort Sommergetreide, Eiweißfutter und Energiepflanzen anzubauen. (Beifall Thore Stein, AfD) Das wäre ein Beitrag zur Kompensation der Selbstversorgung, nicht zuletzt zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. (Thore Stein, AfD: Dann liefern Sie mal!) Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten der genannten Maßnahmen brauchen Zeit und kosten vor allem sehr viel Geld. Es war möglich, quasi über Nacht 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr aus dem Boden zu stampfen, das macht die Aussetzung der Schuldenbremse möglich. Spätestens jetzt muss Bundesfinanzminister Christian Lindner klar sein, dass die Schuldenbremse mindestens um ein weiteres Jahr ausgesetzt werden muss. Die Schuldenbremse erweist sich mehr und mehr als Investitionsbremse. Unser fünfter Vorschlag lautet, angesichts des ohnehin bestehenden riesigen Investitionsstaus und den zwingend erforderlichen weiteren Maßnahmen zum Klimaschutz gehört die Schuldenbremse im Grunde ganz vom Tisch und aus dem Grundgesetz gestrichen, zumindest aber deutlich novelliert. Übrigens, spätestens jetzt muss dem Bundesfinanzminister auch klar sein, dass wir um eine Vermögensabgabe und Reichensteuer nicht herumkommen. Umschichtungen im Bundeshaushalt allein bringen es nicht, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) es sei denn, es werden massive Kürzungen im Sozialbereich und bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur einkalkuliert. Auch im dritten Jahr der Pandemie sind reiche Menschen noch reicher, einige wenige enorm reich geworden. Zugleich sind sehr viele Menschen in Not geraten und verfügen über keinerlei Reserven. Die Superreichen müssen endlich gerecht und angemessen zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben herangezogen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicht der Linksfraktion gibt es nur zwei Möglichkeiten, dem System Putin ein Ende zu bereiten: Erstens, gezielte finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen müssen Putin, die ihn unterstützenden Oligarchen und die russische Militärindustrie trockenlegen, und zweitens, der demokratische Widerstand – der demokratische Widerstand in Russland, der all unsere Bewunderung hat – braucht auch all unsere Unterstützung. Der Krieg kann, das ist unsere feste Überzeugung, nur am Verhandlungstisch beendet werden, anderenfalls gehen alle im kriegerischen Inferno unter. Lassen Sie uns alles daransetzen, dass es zum Ende des Krieges durch Waffenstillstand, Truppenabzug und Friedensverhandlungen kommt! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Koplin! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Tadsen vor. Bitte schön, Herr Tadsen!
Jan-Phillip Tadsen AfD
Herr Koplin, Sie werfen mir vor, ganz explizit, zwischen guten und schlechten Flüchtlingen zu unterscheiden. Das weise ich dramatisch, nicht dramatisch, das weise ich ausdrücklich zurück. (Julian Barlen, SPD: Hä?) Wer aus Aleppo im Bombenhagel, wer aus Bagdad im Bombenhagel oder wer aus Kiew im Bombenhagel flieht, ist Flüchtling. Das hat meine Fraktion, das hat meine Partei nie bestritten. Das, was Sie hier tun, ist demagogische Unterstellung. Und das, was Herr Peters hier als Reaktion gezeigt hat, haben Sie damit eigentlich noch untermauert. Das ist keine Art der politischen demokratischen Auseinandersetzung, das ist ein Unding! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wir haben in diesem Land rechtsstaatlich uns gegebene Gesetze, wir haben ein Aufenthaltsgesetz und wir haben verschiedene Rechtsstatus. Das zu unterscheiden, ob jemand Flüchtling ist oder nicht, tut meine Partei. Uns zu unterstellen, dass wir das nicht tun, ist demagogisch. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie diesen demokratischen Diskurs nicht auf der Grundlage ganz klarer rechtlicher Maßstäbe setzen und dann mit solchen Vorwürfen kommen. Das enttäuscht mich auch persönlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Oh!)
Birgit Hesse
Herr Koplin, möchten Sie erwidern? Bitte schön!
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Wissen Sie, Sie haben eine bemerkenswerte ideologisch grundierte Rede gehalten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Und die ist so angekommen, wie ich es hier interpretiert habe. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich, für – es gibt ja immer so Sender und Empfänger –, für das, was beim Empfänger ankommt, ist der Sender verantwortlich. Sie haben deutlich gemacht, wo Sie stehen, wie Sie Flüchtlings..., die Flüchtlingssituation einschätzen, wie Sie das Asylrecht interpretieren. Und die Betonung für uns liegt auf Menschenrechte, (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Universalität der Menschenrechte. Das ist der entscheidende Punkt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe. (Die Gehhilfe fällt zu Boden.)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ist auch nicht so schlimm. Also Entschuldigung erst mal, es dauert ein bisschen länger. Gut. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde ist überschrieben „Ukraine-Konflikt: Auswirkungen auf unser Mecklenburg-Vorpommern“. Die Reden, die wir gehört haben, sind zum Teil viel weiter fassend gewesen, also von nationalen bis internationalen Reden, aber wir müssen schon auch darauf zurückkommen, wie der Titel lautet. Und da fällt mir nur dazu ein, dass das ukrainische Volk Tod und Verwundung, Zerstörung und Vertreibung ausgesetzt ist, und die AfD verharmlost (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) in der Überschrift einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg schon im Titel als „Konflikt“. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, ist so.) Und ich habe mich gefragt, wie kommt denn das, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) weil Herr Tadsen ja eine Rede begonnen hatte, wo man sagt, das spiegelt ja den Titel gar nicht wider. Aber als er dann sagte, dass der Kollege, der es eigentlich besser wissen müsste, nicht da ist, der ja sonst immer die Reden in dieser Weise schwingt, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) habe ich mich schon gefragt, ob das wohl nur Unwissenheit ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber wenn man das stehen lässt – und davon bitte ich Sie sich deutlich zu distanzieren –, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) dann ist das, der Titel, eher eine boshafte Verhöhnung (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wenn das Ihr Problem ist heute!) des ukrainischen Volkes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Der Krieg von Putins Russland – und ich sage das extra als „Putins Russland“, weil es nicht Putin alleine ist, und das ist auch schon angesprochen worden, sondern da gibt es Eliten, da gibt es Unterstützer, die auch wirtschaftliche, politische und militärische Interessen vertreten, die durchaus ja Putin stützen –, also dieser Krieg von Putins Russland in der Ukraine hat natürlich schon jetzt Auswirkungen auf M-V und weitere werden dazukommen. Und da verweise ich noch mal auf den Antrag, den fünf Fraktionen gemeinsam beschlossen haben, wo wir explizit gefordert haben, dass wir die Vertriebenen und Schutzsuchenden bei uns aufnehmen und ihnen helfen. Und der Innenminister hat ja auch schon darauf hingewiesen, wie das erfolgt ist, und ich war zugegebenermaßen auch darüber beeindruckt, dass wir schon im Vorfeld, bevor dann auch die europäische Richtlinie umgesetzt worden ist, da Vorkehrungen getroffen haben. Das war genau Intention dieser Ausführungen in unserem Antrag. Und deswegen ist sozusagen die Forderung, Kommunen und die Menschen darauf vorzubereiten, genau die richtige Forderung gewesen. Beweisen wir also den Ukrainerinnen und Ukrainern, dass wir verlässliche Helfer in der Not sind und gute Gastgeber! Ich denke, wir sind auch verpflichtet, nicht nur bei uns Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten, sondern auch den Menschen vor Ort in der Ukraine. Trotz der großen Zahl der Geflüchteten von jetzt wahrscheinlich mehr als zwei Millionen ist ja das Gros der Bevölkerung weiter in der Ukraine. Und deswegen werden wir nicht umhinkommen, auch dafür bei uns im Landeshaushalt zu versuchen Mittel freizustellen, um eine Soforthilfe organisieren zu können. Und ich denke, da werden wir in dieser Landtagswoche auch noch einen Antrag zu besprechen haben. Eine Auswirkung auf Mecklenburg-Vorpommern ist auch die große Solidaritätsbekundung mit dem ukrainischen Volk, die sich in Demonstrationen an zahlreichen und in zahlreichen Orten auch in Mecklenburg-Vorpommern niederschlägt. Wir Bündnisgrüne sagen alle Danke für dieses Zeichen des Mitgefühls und, das ist wichtig, der Entschlossenheit zu helfen. Und darauf sind wir, glaube ich, alle dringend angewiesen, nicht nur die Ukrainerinnen und Ukrainer, sondern auch wir alle, weil es den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich denke, auch Europa hat inzwischen erkannt, dass dieser Krieg mit den Geflüchteten und Schutzsuchenden auch eine neue europäische Antwort braucht auf die Frage, wie wir Unterbringung organisieren. Wir haben ja gehört, dass die Richtlinie schon umgesetzt wird. Und ich denke, das ist auch ein wichtiges Signal, dass wir dort auch endlich zu vernünftig geregelten Regelungen kommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu einer Auswirkung, die mich als hier in M-V Geborenen und auch als denjenigen, der hier lebt, besonders schmerzt. Und ich denke, dass wir erlebt haben, dass der Ruf von Mecklenburg-Vorpommern bei unseren östlichen Partnern zumindest ramponiert ist. Und das liegt sicherlich auch an der Frage, wie wir in der Vergangenheit umgegangen sind mit unseren besonderen Interessen gegenüber Russland. Ich denke, dass die ewige Litanei von Erdgas als Brückentechnologie und der erdgasverfeuernde Wasserstoffschwindel, so muss man es ja sagen, der hiesigen Gazprom-Lobbyisten aus Politik und Wirtschaft die politischen Entscheidungsträger im Lande zumindest eingelullt und die Energiewende ausgebremst haben. Da komme ich auch auf etwas zurück, was Herr Tadsen wahrscheinlich auch aufgrund seiner Jugend noch nicht so richtig miterlebt hat, zumindest wird er sich nicht dafür interessiert haben. Die Ausbremsung der Energiewende läuft bereits seit 20 Jahren in Deutschland, seit 20 Jahren und länger. Und der Innenminister hat ja auch darüber gesprochen, wenn wir nur 10 Jahre weiter wären, hätten wir schon eine Menge Land gewonnen. Es kommt nämlich darauf an, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) denn spätestens seit Putins Drohung, den Gashahn Nord Stream 1 abzudrehen, müssen doch dem Letzten die Augen darüber geöffnet worden sein, wie wir uns mit den fossilen Brennstoffen aus Russland abhängig gemacht haben und dass wir dieses Erpressungspotenzial endlich hinter uns lassen müssen. Die Nutzung unserer eigenen Rohstoffe Wind und Sonne ist in den vergangenen Jahren doch zu stiefmütterlich, zu planlos erfolgt und sogar gelegentlich vorsätzlich ausgebremst worden. Bei anderen Impulsen und anderen Investitionsszenarien in Richtung erneuerbarer Energie würden wir den Verlust von 600 heimischen Arbeitsplätzen, bei Nordex beispielsweise, wohl nicht beklagen müssen. Das ist gleichzeitig ein Hinweis auf die Chancen, die sich aus dieser Sache eben auch für unser Bundesland gerade ergeben. Eine Diversifikation der Versorgung mit Erdgas ist auf jeden Fall gleichzeitig zum Ausbau der Energiewende notwendig. Und wir wissen noch nicht, was das für Folgen auch beispielsweise für die Anlandung in unseren Häfen in Mecklenburg-Vorpommern hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch mit einem oder mehreren Herzenswünschen als Demokrat und Bürgerrechtler aufwarten. Menschen- und Bürgerrechte sind nicht verhandelbar. Ein Zusammenleben auf dem Boden unseres Grundgesetzes heißt auch, das friedliche Zusammenleben von Ukrainerinnen und Russinnen, Ukrainern und Russen hier in M-V zu garantieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es muss aber auch deutlich gesagt werden, und es ist ja auch schon gesagt worden, wo sich Chancen durch friedliche und diplomatische Lösungen bieten, sollten wir sie mit konsequenter Haltung wahrnehmen, ohne dass wir falschen Propheten auf den Leim gehen. Lassen Sie mich zum Schluss noch mit einer Aussage oder vielleicht sogar zwei Aussagen von Herrn Tadsen aufräumen. Das eine, er hat behauptet, es gebe eine überstürzte Energiewende und die habe uns erpressbar gemacht. Genau das Gegenteil ist der Fall, die verschlafene Energiewende hat uns erpressbar gemacht. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Und das, hatte ich ja schon gesagt, können Sie vielleicht nicht wissen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, mich hat der Titel oder die Überschrift des Themas der Aktuellen Stunde auch etwas überrascht, denn ich glaube, wir sind uns alle einig – und viele Vorredner haben es vorweggenommen –, wir sind uns alle einig, das, was dort passiert, ist ein feiger Angriffskrieg und das hat nichts mehr in der Kategorie oder mit der Kategorie zu tun eines Konfliktes. Ein Konflikt ist noch mal eine ganz andere Geschichte. Und, meine Damen und Herren, ich habe auch überhaupt nicht verstanden, wie der Redebeitrag überhaupt zu dieser Überschrift passen konnte. Es ist eine … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es ist ein Wechselbad, das Sie hier dargestellt haben. Ich kann mich noch an den Redebeitrag Ihres Kollegen Herrn Förster aus der letzten Woche erinnern. Ich hatte wirklich Mühe, dem zu folgen, was hier heute dargestellt wurde, meine Damen und Herren. Das Thema ist zu ernst und zu wichtig, als dass es jetzt irgendwie in Polemik abgleiten darf. Es ist in der Tat so, dass wir sehr bedrückt und sehr besorgt jeden Tag – ich glaube, es geht Ihnen genauso wie mir – morgens das Radio einschalten, das Fernsehen oder die sozialen Medien und uns informieren, wie ist überhaupt die aktuelle Situation in der Ukraine. Und wie konnte es überhaupt dazu kommen in dem Jahr 2022, mitten in Europa, dass mit Allmachtsfantasien, dass mit falschen Informationen, die auch an die eigene Bevölkerung gestreut werden, eine solche Situation überhaupt eintreten kann? Aber das ist ja nicht das Thema der Aktuellen Stunde. Ich glaube, das haben wir in unserer Sondersitzung ausreichend behandelt. Ich habe das Thema der Aktuellen Stunde nämlich so verstanden, dass es konkret darum geht, was bedeutet das, welche Herausforderungen kommen auf uns zu. Und natürlich hat das immer eine größere Ebene und auch eine Ebene, die regional ist. Was kommt denn wirklich auf die Menschen zu, auf die Wirtschaft, auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens? Und ich glaube, wir sind alle miteinander hier nicht in der Lage, das Ausmaß jetzt schon zu beschreiben, denn es ist überhaupt noch gar nicht klar, welches Ausmaß dieser Krieg annehmen wird, wie viel Zerstörung, wie viel Vertreibung, wie viel Verzweiflung dieser Krieg anrichten wird, und ob er tatsächlich dann an der Grenze der Ukraine, wenn die Ukraine dann irgendwann – hoffentlich nicht, aber möglicherweise doch – fallen wird, wie geht es dann weiter. Wird sich Putins Machtzirkel damit begnügen? Ich glaube nicht, er hat uns gezeigt, dass die Krim nicht genug war, er hat uns gezeigt, dass er bereit ist, wie nennt er das so, ganz Europa zu entnazifizieren, was auch immer das bedeuten soll. Und, meine Damen und Herren, wir müssen uns damit beschäftigen, was bedeutet das jetzt hier für unser Land, hinsichtlich der Unterbringung, es ist angesprochen worden, hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung, hinsichtlich der Möglichkeiten auch für die Beschäftigung derjenigen, die hierherkommen. Die sind mitten aus dem Leben gerissen worden, das waren Menschen wie du und ich, die einer Arbeit nachgegangen sind, die gelernt haben, die studiert haben. Für die muss das Leben auch weitergehen, auch wenn sie hier in Deutschland Hilfe und Schutz suchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Was bedeutet das für die Integration in die Gesellschaft in den Städten und Gemeinden? Was – und das ist auch eine wichtige Frage, die ist heute schon angesprochen worden –, was heißt es hinsichtlich des Ausgleiches und der Versöhnung zwischen den hier lebenden Menschen aus der Ukraine und aus Russland. Wir müssen aufpassen, dass dieser Krieg, den Putin angezettelt hat, nicht zum Krieg der Bewohner oder der Einwohner, die ursprünglich aus der Ukraine und aus Russland zu uns gekommen sind, zu einem Stellvertreterkrieg hier in unserer Gesellschaft wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Was bedeutet es für die Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen? Was bedeutet es für die Verarbeitung der Traumata, die da erlitten wurden? Was bedeutet es aber auch an wirtschaftlichen Auswirkungen hinsichtlich der Folgen von Sanktionen, hinsichtlich der Frage der Versorgungssicherheit, hinsichtlich der Qualifikation von Fachkräften und vielleicht der Neuausrichtung von Erwerbsbiografien, hinsichtlich der Chancen und Risiken, die mit einer Erhöhung des Verteidigungsetats einhergehen, hinsichtlich der Erhöhung des Beitrags zur NATO? Und da bin ich erstaunt, da bin ich erstaunt, ich weiß es noch aus der Kommunalpolitik, es waren zwei Fraktionen, die landauf, landab protestiert haben und verhindern wollten, dass die NATO Manöver durchführen darf. (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Und heute freuen wir uns, dass wir die NATO als Partner an unserer Seite haben, dass wir Mitglied sind, weil sie uns jetzt doch schützen soll. Also das ist doch auch irgendwie doppelzüngig, was hier vorgetragen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Die wirtschaftlichen und die gesellschaftlichen Auswirkungen für Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, können wir hier heute auch überhaupt noch nicht abschätzen. Das ist auch nichts, was wir als Landespolitik direkt beeinflussen können, meine Damen und Herren. Aber es wird so sein, dass es Preissteigerungen, das kann ja auch jeder nachvollziehen, geben wird, sowohl auf dem Energiesektor als auch im Bereich der Grundversorgung, und auch das können wir noch nicht mal ansatzweise überblicken, wo das Ende stehen wird. Aber – und das muss man immer wiederholen – es kann nicht sein, dass die steigenden Kosten, die wirtschaftlichen Auswirkungen immer als Argument herangeführt werden, doch milder mit diesem Krieg umzugehen. Das kann doch nicht die Antwort sein, die wir als Demokratie geben, dass wir sagen, weil wir abhängig sind, weil unsere Preise abhängig sind von russischem Öl oder Gas, nehmen wir das mal nicht so ernst mit diesem Angriff. Das kann nicht die Lösung sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Meine Damen und Herren, es ist auch, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, mich treibt das um, wenn Sie in die sozialen Medien gehen, wie oft wird dieses Bild, das heroische Bild, das russische Volk ist leidensfähig, die werden alle Sanktionen überstehen und am Ende werden die Sanktionen ins Leere laufen, das wird immer wieder gezeichnet. Dieselben, die das schreiben, dieselben, die das schreiben, und ich sage es wirklich mal in der Deutlichkeit, sind die Ersten, die jammern, wenn sich die Spritpreise erhöht haben. Die Leidensfähigkeit, die sie bei den Russen bewundern und die sicherlich auch einiges mitgemacht haben, das russische Volk, das muss man immer wieder betonen, hat die Leidensfähigkeit leider immer wieder unter Beweis stellen müssen, aber wir müssen auch erwarten, wir müssen auch erwarten, dass ein Beitrag geleistet werden kann. Und da müssen wir als Gesellschaft bereit sein, wir müssen natürlich abfedern, wir haben Fälle von Pendlern, wir haben Fälle von Menschen, die auf Mobilität angewiesen sind, in diesem Bundesland ganz besonders, und das muss abgemildert werden, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber wir müssen aufhören, immer gleich zu jammern, wenn ein paar Cent hochgegangen sind oder mehrere Cent hochgegangen sind an der Tankstelle, zu behaupten, wir müssen uns jetzt hier in der Position irgendwie rechtfertigen. Das kann nicht die Lösung sein. Hier muss eine klare Antwort gefunden werden, es muss nicht die Leidensfähigkeit bis zum Letzten ausgeschöpft werden, aber letzten Endes, meine Damen und Herren, es gibt auch einen Preis für Freiheit und für Frieden, und den müssen wir auch bezahlen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und es ist vor allem der Preis, und wenn man mal jetzt genauer hinschaut, es ist der Preis, den wir vermutlich schon längst hätten zahlen müssen, denn es war doch ein vergiftetes billiges Angebot aus Russland, die Gaspreise und die Ölpreise besonders niedrig festzusetzen. Das ist der Preis, den wir längst hätten zahlen müssen, wenn wir, wie richtigerweise ausgeführt wurde, die Bundeswehr von Anfang an gut und vernünftig ausgestattet hätten. Und das ist auch der Preis, den wir zahlen müssen, weil wir es versäumt haben, unseren Beitrag, zu dem wir verpflichtet sind, in die NATO einzuzahlen. Das ist der Preis, der jetzt auf der Rechnung steht, weil wir jahrelang genau dies nicht getan haben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und auch, Harald Terpe hat es angesprochen, und auch hier im Land muss sich die Landesregierung fragen, ob nicht viel zu lange die Augen vor der Wahrheit verschlossen wurden. Ja, wir haben eine doch immer weiter zuschnürende Abhängigkeit von russischen Rohstoffen hingenommen und wir haben immer gedacht, das ist günstig und es ist versorgungssicher. Jetzt sehen wir, jetzt ist die Maske gefallen, wir sehen die aggressive Fratze des Systems Putin und wir erschrecken, und im Grunde ist es schon fast etwas spät, dort umzukehren, aber letzten Endes, noch mal, wir als Gesellschaft sind jetzt gefragt, gemeinsam diesen Preis zu zahlen, und das werden wir auch hinbekommen und wir werden auch tatsächlich große Unterschiede ausgleichen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und wir hätten vor allem, wir hätten vor allem deutlicher werden müssen, als es um die Krim-Annexion ging. Meine Damen und Herren, das war, ich habe es in der letzten Rede schon gesagt, das war der Sündenfall, das war nicht das klare Signal an Russland, derartige Dinge, derartige Angriffe zu unterlassen, sondern ganz im Gegenteil, ich will es nicht als Einladung bezeichnen, aber letzten Endes waren doch alle Sanktionen nicht wirklich ernst gemeint oder wurden doch teilweise auch hier durch die Landespolitik ein Stück hintertrieben. Das muss man einfach mal so feststellen. Wir werden ja auch noch in dieser Woche über die Stiftung erneut reden, die Stiftung für Klima und Umweltschutz, meine Damen und Herren, und da brauchen wir natürlich auch Antworten auf unbequeme Fragen. Aber ich finde, es ist richtig, und ich finde, es ist gut, wir haben tatsächlich in der Sondersitzung geschafft, dass wir uns hinter einen gemeinsamen Antrag stellen können und dass wir hier ein anderes Kapitel aufschlagen werden. Meine Damen und Herren, ich will noch mal zurückkommen wirklich auf die Situation im Land und möchte auch vor allem eine Gruppe ansprechen. Mich hat das neulich sehr beeindruckt, das war ein Beitrag, der sich darum drehte ... (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Oh, ich muss schon fast schließen! Ich will es noch mal mit unterbringen, wir müssen tatsächlich den Menschen hier …
Birgit Hesse
Herr Domke, Sie müssen nicht nur fast schließen, …
René Domke FDP
Ja.
Birgit Hesse
… sondern bitte schließen.
René Domke FDP
Ja, okay. Ich werde meine Rede dann damit beenden, dass wir vor allem auch bei den Flüchtlingen an die Schwachen denken müssen. Es sind viele gar nicht mal in der Lage, sich auf den Weg zu machen. Nehmen wir auch diese mit, bieten wir denen hier eine Sicherheit, eine Heimat und geben wir ihnen hier eine Zukunft. Ich glaube, diese Menschen wollen auch wieder zurück, wollen ihr Land wieder aufbauen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, ist es mir eine Freude, erstmalig seit Langem wieder Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne willkommen zu heißen. Und zwar sind das Vertreterinnen und Vertreter der zivilen Aus- und Fortbildungsstelle der Bundeswehr in Torgelow. Herzlich willkommen! Ich rufe auf für die Fraktion der SPD Frau Kaselitz.
Dagmar Kaselitz SPD
„Die Menschlichkeit ist die wichtigste aller Tugenden.“
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Frau Kaselitz! Ich würde Sie um die Anrede bitten.
Dagmar Kaselitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Menschlichkeit ist die wichtigste aller Tugenden.“ Diese Worte eines französischen Philosophen sind mein Lebensmotto. Durch Putins Krieg in der Ukraine stehen gerade unmenschliches Handeln und menschliche Größe direkt gegenüber. Kaum in Worte zu fassen ist der Rechtsbruch. Nach über 75 Jahren Frieden will Putin nationale Interessen mit diesem Krieg in Europa durchsetzen. Diese neue Realität rüttelt die Menschen auf. Verzweiflung, Ratlosigkeit, Angst befällt nicht nur die, die direkt von den Kriegshandlungen und ihren Auswirkungen betroffen sind. Tausende Menschen, vor allem Frauen, Kinder, ältere und beeinträchtigte Menschen, fliehen vor den Angriffen, auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Dem gegenüber steht eine unsagbar große Gemeinschaft, die sich solidarisch zeigt, Hilfe und Unterstützung leistet. Menschen wollen sich einsetzen, entsprechend ihrer Profession oder im Ehrenamt. Geld- und Sachspenden werden auf den Weg gebracht. Unser großer Dank gilt allen, die hier Verantwortung übernehmen und sich bis über die Kräfte hinaus engagieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Innen- und Außenminister/-innen des Bundes haben versichert, dass Deutschland alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die bei uns ankommen, aufnehmen wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität sie sind. Die gerade in Kraft gesetzte Massenzustromrichtlinie der EU hat das Ziel, die solidarische Verteilung der Menschen innerhalb der EU zu organisieren und bei großen Fluchtbewegungen eben hier vorübergehend vereinfacht einen einheitlichen Schutzstatus für alle Menschen durchzusetzen. In MV wurde dieses zeitnah umgesetzt. Dafür unser Dank! Und mit diesem vorübergehenden Schutzstatus sind eben eine angemessene Unterkunft, Sozialleistungen, die Sicherung des Lebensunterhaltes und notwendige medizinische Versorgung verbunden, sofern die Menschen nicht auch selbst dafür aufkommen können. Ein Aufenthalt bis zu drei Jahren ist möglich. Nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Reem Alabali, die aus Mecklenburg-Vorpommern stammt, ist Deutschland gut vorbereitet, erneut Menschen aufzunehmen, die Schutz suchen. Erfahrungen und gewachsene Strukturen der vergangenen Jahre sind dabei hilfreich. Sie sagte, wir stellen die Weichen auf Integration, wenn die Menschen aus der Ukraine nicht in ihre Heimat zurückkehren können. In diesem Zusammenhang soll die Teilnahme an Integrationskursen und die Aufnahme von Arbeit ermöglicht werden. Das alles gilt es auch in unserem Bundesland umzusetzen. Wenn es gelingt, Spracherwerb, Qualifizierung und Anerkennung beruflicher Abschlüsse gut zu organisieren, liegt hier jetzt die Chance für oft hoch qualifizierte Menschen aus der Ukraine und für andere Menschen, die mit Migrationsbiografien schon lange bei uns leben, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Durch den Krieg in der Ukraine werden Kosten auf den Landeshaushalt zukommen. Das Land ist zusammen mit den Kommunen darauf vorbereitet, Vertriebene aufzunehmen und die dafür notwendigen Finanzen aufzubringen. Die im Zusammenhang mit der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung verbundenen Kosten werden den Kommunen vom Land erstattet. Der Bund soll gebeten werden, hier Unterstützung zu leisten. Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe und braucht abgestimmte Hilfe im Land. Darum begrüßen wir die Erweiterung des Landeskrisenstabes. Jetzt sind auch Bundespolizei, Arbeitsagentur, die Integrationsbeauftragte der Landesregierung und die Experten für Asyl- und Aufenthaltsrecht aus dem Innenministerium vertreten. Unter Leitung der neuen Integrationsbeauftragten des Landes Jana Michael arbeitet die bereits vom Minister erwähnte neue Gruppe unter anderem zu den Themen Flüchtlingshilfe, zivilgesellschaftliches Engagement, Arbeitsmarkt, Schule, Integration, Prävention und so weiter. Kurzfristige Abstimmungen, direkter Informationsaustausch, schnelle Entscheidungen und kurzfristige Weiterleitung von Informationen sind so direkt möglich. Gut vorbereitet sind unsere Kommunen. Die Landkreise haben jeweils 700 Plätze in Notunterkünften vorbereitet, und das in kürzester Zeit, um jederzeit kurzfristig Schutzsuchenden vorübergehend Hilfe und Unterbringung zu gewährleisten. Es gibt digitale Möglichkeiten, um Unterstützungsangebote zu melden. Mein Landkreis, die Mecklenburgische Seenplatte, hat zum Beispiel einen Leitfaden für Menschen, die aus der Ukraine ankommen, veröffentlicht, in dem die Adressen der ersten Anlaufstellen angegeben sind. Bürgerinnen und Bürger, die privat Flüchtlinge aufnehmen, aufgenommen haben, werden gebeten, sich per E-Mail an den Landkreis zu wenden, damit sich die Ausländerbehörde und das Gesundheitsamt melden können, um zu registrieren und Corona-Tests durchführen zu können. Eine Service-Hotline ist eingerichtet. Es gibt viele Initiativen zur Sammlung und zum Transport von Hilfsgütern. Ich konnte am letzten Sonnabend Ehrenamtliche in Friedland dazu besuchen. Als weitere Solidaritätsaktion im Land ist zum Beispiel eine Wissenschaftsbrücke im Zusammenwirken mit den Unis und Hochschulen eingerichtet worden. Hier gibt es für wissenschaftliches Personal und Studierende aus der Ukraine unbürokratische Hilfe. Der Ausbau von Sprach- und Integrationsmöglichkeiten ist dadurch ebenfalls möglich. Eine aktuelle Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Energiesicherheit im Ostseeraum, die im Frühjahr veröffentlicht werden soll, beziffert zum Beispiel die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten auf zwei Drittel unseres Bedarfes. Die Sanktionen und die aktuelle Preisspirale an den weltweiten Energiemärkten haben natürlich Auswirkungen auf uns. Viele sind darauf schon eingegangen. Russland liefert über die Hälfte unseres Erdgases, liefert 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdöls. Wenn die Spritpreise über 2 Euro je Liter klettern, dann trifft das natürlich die Menschen in unserem Bundesland mit einem hohen Pendleranteil hart. Kurzfristig brauchen wir hier zielgenaue Hilfen des Bundes, mittel- und langfristig müssen wir unsere eigenen Energiepotenziale besser nutzen, unsere Abhängigkeit deutlich verringern. Alternativen dazu gibt es, einige haben dazu ausgeführt. Den Weg hin zur Unabhängigkeit von Energieimporten haben wir in der Landesregierung eingeschlagen und werden diesen jetzt forciert fortsetzen müssen. Es wird notwendig sein, höhere Energie- und Mobilitätskosten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern abzufedern. Dazu plant die Bundesregierung das vierte Corona-Hilfsgesetz, das wir unterstützen. Zu verzeichnen ist aber auch, dass es gegenwärtig verstärkt Anfeindungen gegen aus Russland stammende Personen oder solche, die dafür gehalten werden, gibt. Es gibt grobe Beschimpfungen und tätliche Angriffe bei Kindern, Jugendlichen und Ehrenamtler/-innen. Solche Anfeindungen verurteilen wir aufs Schärfste. Diese Menschen sind nicht unsere Gegner. Es gilt, wachsam gegenüber Rassismus jeder Art zu sein. Gelegenheit zum ehrlichen Austausch zu diesen Werten gibt es zum Beispiel während der Auftaktveranstaltung zu den diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus, die am 14. März beginnen. Unsere Integrationsbeauftragte des Landes ist dabei, wenn der Flüchtlingsrat, der Verein Tutmonde und die Initiative „Lola für Demokratie“ zu Fachveranstaltungen mit dem Titel „Putins Krieg und Rassismus“ einladen. Politik muss in dieser gefährlichen Situation aktiv bleiben, Entscheidungen treffen und um diplomatische Lösungen ringen. Das gilt global und selbstverständlich für uns in Mecklenburg-Vorpommern, und in diesem Zusammenhang gilt das natürlich auch für unsere Ministerpräsidentin. Und ich möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen und die diesbezügliche Berichterstattung in den letzten Tagen scharf zurückweisen. Politik trifft Entscheidungen, es werden Gespräche geführt, Verhandlungen und Sanktionen umgesetzt und Unterstützung angeboten. Wirtschaftliche Auswirkungen spüren wir, aber aktuell stehen die Menschen im Mittelpunkt, ihr Leid. Unser Einsatz, diese Situation zu beenden, ist notwendig. In diesem Sinne ist es wichtig, dass die Menschen im Mittelpunkt stehen und vor Kriegen und Katastrophen Schutz finden. Jetzt ist eine gute Zeit, alle Anstrengungen dazu zu unternehmen, Entscheidungen für Migrationspolitik auf Dauer zu treffen, denn Menschlichkeit ist die wichtigste aller Tugenden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kam ja gleich das Geunke seitens der CDU, ob man sich hier wegducke und warum denn niemand aus dem Vorstand rede. Also wir ducken uns hier überhaupt gar nicht weg, sondern ich möchte an dieser Stelle sagen, ich bin der lieben Kollegin Dagmar Kaselitz ausdrücklich sehr dankbar für diese tolle Rede zum Thema Integration und den großen Herausforderungen, die jetzt für die Vertriebenen, für die Schutzsuchenden hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Und Dagmar Kaselitz ist unsere Fachfrau zu diesem Thema seit vielen Jahren und sie hat hier stellvertretend gestanden für alle, die sich in Mecklenburg-Vorpommern für ein Land engagieren, das Herz zeigt und das in dieser humanitären Krise zusammensteht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wie das unsere Geschäftsordnung ja vorsieht, ist es in der Aktuellen Stunde so, dass jede Rednerin und jeder Redner zehn Minuten hat, und zwar so lange, wie die Fraktion insgesamt Redezeit hat, und deshalb haben Dagmar und ich uns das ein klein wenig aufgeteilt, um hier auch mal gleich ein bisschen das zu versachlichen. Ich möchte mich gleichzeitig den Worten unseres Innenministers anschließen, der hier, glaube ich, viele Dinge sehr gut eingeordnet hat. Wir haben es hier mit einem Antrag zu tun oder einem Antrag auf Aussprache in der Aktuellen Stunde, der seitens der AfD wirklich listig aufgesetzt ist. Und, Herr Tadsen, Sie haben hier ideologisch wirklich die Hosen runtergelassen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und sehen Sie zu, dass Sie, wenn Sie nach vorne laufen, nicht stolpern, weil ich glaube, dass auch die Entscheidung des Gerichtes in Köln gestern, dass die AfD selbstverständlich ein rechtsextremer Verdachtsfall ist, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und das insbesondere damit begründet, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen das Grundgesetz gibt, dass es insbesondere in den Reihen der Jungen Alternative und des ehemaligen Flügels einen ethnischen Volksbegriff gibt, (Zuruf von Thore Stein, AfD) und auch natürlich die vorhergegangenen Beobachtungen, dass insbesondere jene, die der Identitären Bewegung nahestehen, Herr Tadsen, und da sind Sie ja hier in Mecklenburg-Vorpommern mehrfach prominent in Erscheinung getreten, (Zuruf von Thore Stein, AfD) dass das genau diese Kreise der AfD sind, die die Gefahr für unser friedliches Zusammenleben hier in Mecklenburg-Vorpommern ausmachen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und da, möchte ich sagen, werden wir ganz sicher nicht politischen Pyromanen hier an dieser Stelle Folge leisten, die so lange zünden und zündeln, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) bis alles in der Gesellschaft in Flammen steht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dann stehen Sie mit Krokodilstränen dem Ergebnis sozusagen Ihrer eigenen Hetze hier gegenüber und rufen zur Völkerverständigung auf. Meine Damen und Herren, das ist zynisch, und deshalb verschonen Sie uns bitte mit Ihrer Heuchelei gegenüber den Vertriebenen aus der Ukraine und aus Russland! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Verschonen Sie uns bitte mit Ihrem Kulturrelativismus! Verschonen Sie uns mit Ihrem Ethnopluralismus! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Politik ist Teil des Problems, warum sich die Menschen in der Welt, warum sich Nationen kriegerisch gegenüberstehen. Und Ihre Politik ist ganz sicher nicht Teil der Lösung. (Thore Stein, AfD: Wir sind schuld an der Energiewende?! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine Damen und Herren, der durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg von Putin und den Verantwortlichen der russischen Föderation gegen die Ukraine und gegen die Menschen in der Ukraine, gegen die ukrainische Zivilgesellschaft, das hat in der Tat Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu klar auch Stellung bezogen. Das hätte schon im Titel dieses Antrags auf Aussprache ganz klar werden müssen. Das ist eine Krise, die globalen Ausmaßes ist, und die essentielle Fragen aufwirft, auch natürlich für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, für das wir hier als Landesparlament gemeinsam Verantwortung tragen, im humanitären Bereich – Frau Kaselitz und auch unser Innenminister sind darauf eingegangen –, politisch im Grunde durch diese Zäsur dieses Angriffskrieges auch für die europäische Sicherheitsarchitektur, für die Friedensordnung, die wir erst jetzt auch so in ihrem Wert noch mal neu erkennen, wenn diese Friedensarchitektur auf eine so menschenverachtende Art und Weise angegriffen wird, aber natürlich auch für die wirtschaftliche Betätigung der Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land, im Import, im Export, in den Lieferketten, aber eben auch für Energiesicherheit der Bevölkerung. Und diese Fragen sind essentiell. Und, meine Damen und Herren, deshalb – und da möchte ich mich an vielen Stellen tatsächlich auch sehr bedanken für die abgewogenen Worte, die hier seitens der FDP, seitens der CDU, von den GRÜNEN, von unserem Koalitionspartner sowieso gekommen sind –, das sind umfassende Fragen in einer wirklich neuen Zeit der globalen Herausforderung. Und diese Antworten auf diese Fragen, die müssen umfassend sein. Und es wird uns nur gelingen, das für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gut hinzubekommen und gleichzeitig dieses „MV zeigt Herz“, diese Humanität auch zu leisten, wenn wir mit Regierungsverantwortung und auch mit einer Oppositionsverantwortung in der Sache konstruktiv und gemeinschaftlich darangehen. Und allen, die sich in dieser Richtung geäußert haben hier am Pult, möchte ich sagen, das habe ich sehr gerne gehört. Und auch Sie, Herr Domke, haben ja gerade noch mal einen Appell auch gemacht, dass es hier nicht in den Populismus abgleiten darf, gerade bei so einem ernsten Thema. Da möchte ich mich ausdrücklich für bedanken. Und da muss wirklich jeder in sich gehen. Wer hier den Krieg selber oder auch in diesem Zusammenhang die Erkrankung der Ministerpräsidentin, andere Dinge im Grunde auch parteipolitisch instrumentalisiert, der muss einfach in sich gehen und sich die Frage stellen, steht er oder sie eigentlich noch auf dem Boden der eigenen Werte, die hier vertreten werden. Wir müssen da zusammenstehen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Und zum Thema „Abhängigkeit im Energiebereich“: Ja, richtig, Minister Pegel hat es gesagt, das ist ein Weckruf, noch mehr in Richtung Energieautarkie zu investieren, noch schneller zu werden. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Thore Stein, AfD) Der Ausbau der erneuerbaren Energien – völlig anders, als es die AfD hier vorgetragen hat – ist der Weg in die Unabhängigkeit. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Thore Stein, AfD) Und da sind wir auch im „Aufbruch 2030“ in unserer Koalition mit den Energiezielen einfach klar. Und wir haben auch in der Vergangenheit hier in der Regierungslinie, die Nordministerpräsidentinnen und Nordministerpräsidenten haben beispielsweise schon lange Druck auf den damaligen Bundesminister Altmaier, Herr Liskow, gelegt, dass der Offshoredeckel fällt. Das ließ sich damals nicht durchsetzen. Und wir hoffen, dass das mit Habeck und mit Scholz im Team jetzt einfach deutlich besser läuft und einfach solche Initiativen deutlich schneller auch zum Erfolg kommen. Und, lieber Franz-Robert, ich finde, du machst sozusagen die Selbsterkenntnis und die reflektierenden Teile deiner Rede (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben sie wenigstens!) oft sehr dezent. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Da sagst du dann so, ich habe es vielleicht, was die Energiesicherheit angeht, nicht ausreichend hinterfragt. Ja, so kann man es sagen. Aber 16 Jahre lang hat Angela Merkel Verantwortung für Deutschland getragen. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Die CDU hat hier über ein Jahrzehnt die Regierung mit gestellt. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU) Und all diese Fragen waren allein im Energiebereich immer obenauf, und da wünsche ich mir etwas mehr Demut, (Sebastian Ehlers, CDU: Wo ist eure Selbstreflexion?! Wir haben wenigstens welche! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) etwas weniger Dekonstruktion der eigenen Zeit in der Regierung und ein bisschen weniger „Haltet den Dieb!“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dasselbe gilt auch für den Verteidigungsbereich mit Annegret Kramp-Karrenbauer, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) mit Ursula von der Leyen, mit Lothar de Maizière, (Sebastian Ehlers, CDU: Wer hat das blockiert und womit? Das hat Scholz blockiert!) mit Karl-Theodor von und zu Guttenberg, mit Herrn Jung. (Sebastian Ehlers, CDU: Wer hat denn die zwei Prozent blockiert?) Wer hat denn bitte die Verteidigungsministerinnen und -minister dieses Deutschlands gestellt? Bitte! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) So, und an dieser Stelle, auch da gilt nicht jetzt im Grunde das Pfeifen im Wald, sondern lassen Sie uns da bitte zusammenstehen und respektvoll miteinander diese Aufgaben angehen. Und dann haben wir, glaube ich, auch dem Rechnung getragen, was die Menschen hier im Land von uns erwarten, in Krisenzeiten besonnen zu sein, konstruktiv zu sein, gemeinschaftlich zu sein und nicht zu versuchen, durch Tiefschläge oder durch im Grunde Wendehälsigkeit auch bei neuen Konstellationen hier sich aus der Verantwortung herauszustehlen. Das erwarten die Menschen. Dem sollten wir gemeinschaftlich Rechnung tragen in all diesen schwerwiegenden Bereichen für unser Land und vor allen Dingen auch im Sinne unserer gemeinsamen Resolution, die sehr gut und richtig ist für die Humanität, für einen sofortigen Stopp dieses schlimmen Angriffskrieges und für den Frieden in Europa und in der Welt. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile herrscht Einigkeit zwischen den Fraktionen, dass der Tausch der Tagesordnungspunkte 20 und 24 rückgängig gemacht wird, also wir wieder in der Tagesordnung bleiben, wie sie ursprünglich auch avisiert war. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/236, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/439. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/236 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/439 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Landtagsdrucksache 8/439 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung an die Beamtinnen und Beamten. Darin enthalten ist mein schriftlicher Bericht über die Beratung im Ausschuss. Da eine steuerfreie Auszahlung der Corona-Sonderzahlung nur bis Ende März 2022 rechtlich möglich ist, musste die Zweite Lesung noch in dieser Landtagssitzungswoche erfolgen. Um dieses erreichen zu können, haben alle Beteiligten konstruktiv zusammengearbeitet. Die Landesregierung hat uns ihre Unterlagen aus der Verbandsanhörung zur Verfügung gestellt. Damit lagen uns auch ohne die Durchführung einer eigenen Anhörung die Stellungnahmen der beteiligten Gewerkschaften vor. Darüber hinaus haben sowohl die beiden mitberatenden Fachausschüsse als auch der Finanzausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in nur einer Sitzung abschließend beraten, sodass wir heute die Zweite Lesung durchführen können. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für diese konstruktive und sachliche Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken. (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen der Beratung des Finanzausschusses wurde insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Stichtagsregelung diskutiert. Dabei wurde der Frage nachgegangen, ob man diese Regelung abändern oder gar aufheben sollte. Ich denke, die meisten von uns haben sich inzwischen von Fällen oder haben ... Noch mal: Ich denke, die meisten von uns haben inzwischen von Fällen gehört, in denen sich jemand zum Stichtag, dem 29. November 2021, nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis befand, sodass diese Person keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung erhält. Im Rahmen der Diskussion hat das Finanzministerium erläutert, dass man das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wolle. Insofern hat man auch diese Stichtagsregelung übernommen. Es gibt zudem keine tragfähigen und überzeugenden Argumente dafür, in dem Fall der Stichtagsregelung von dem Tarifabschluss abzuweichen und in diesem Punkt die Beamten anders zu behandeln. Auch wenn die Folge aus der Wahl des Stichtages auf den ersten Blick als ungerecht erscheint, muss man berücksichtigen, dass gerade durch die Stichtagsregelung die Tarifbeschäftigten und die Beamten gleichbehandelt werden und der Tarifabschluss insofern systemgerecht übernommen wird. Bei einer Änderung oder gar Streichung der Stichtagsregelung würde man eine Ungleichbehandlung zwischen den Beamtinnen und Beamten und den Angestellten schaffen, da der Stichtag, also der Tag des Tarifabschlusses, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten gleichermaßen wirksam ist. Im Ergebnis der Beratung hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der AfD einvernehmlich beschlossen, Ihnen heute die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/236. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/236 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/439 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer stimmt dafür? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/236 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Enthaltung durch die Fraktion der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/236 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/236 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen, Drucksache 8/403. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen (Erste Lesung) – Drucksache 8/403 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das Thema Ukraine momentan alles überstrahlt, macht uns nach wie vor auch Corona zu schaffen. Wir hatten noch nie so hohe Inzidenzen und auch die Hospitalisierungsrate ist an ihren Grenzen. Nach wie vor sind wir im Krisenmodus und häufig müssen wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden. Schnelles Reagieren bedeutet aber nicht nur, dass man Problemlagen schnell berät und entsprechenden Lösungen zuführt, schnelles Reagieren bedeutet auch, dass getroffene Entscheidungen schnell umgesetzt werden. Davon kann die Gesundheit vieler Menschen oder gar ihr Leben abhängen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dabei helfen, die Umsetzung solcher Entscheidungen zu beschleunigen. Gerade Rechtsverordnungen müssen in Krisensituationen schnell verkündet werden, damit sie in Kraft treten können. Leider dauert die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt eine gewisse Zeit, Zeit, die in konkreten Gefahrenlagen unter Umständen fehlt. Deshalb stellt sich die Frage, wie das Inkrafttreten von Verordnungen beschleunigt werden kann. Geregelt ist die Verkündung von Verordnungen in Artikel 58 unserer Landesverfassung. Im dortigen Absatz 2 räumt die Verfassung für Rechtsverordnungen die Möglichkeit ein, die Vorgaben für die Verkündung durch ein Gesetz anzupassen. Ein solches Gesetz wollen wir hier einbringen. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Thüringen und auch der Bund haben für den Fall von Gefahrenlagen bereits die Möglichkeit eingeführt, Rechtsverordnungen im elektronischen Wege eilzuverkünden. Die Verkündung erfolgt dann im Internet auf den Seiten der Regierung. Der Druck im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt zeitnah im Nachgang. Das wollen wir hier auch einführen. Der vorliegende Entwurf orientiert sich am niedersächsischen Gesetz. Wir betreten also kein Neuland. Ich denke, für die Bürgerinnen und Bürger ist es kein Problem. Ganz im Gegenteil, sie informieren sich ohnehin weitestgehend im Internet. Und seien wir mal ehrlich, Internet hat beinahe jeder, das Gesetz- und Verordnungsblatt vermutlich nicht. Insofern wird durch die Eilverkündung nicht nur das Inkrafttreten beschleunigt, sondern auch die Kenntnisnahmemöglichkeiten der Menschen im Land. Das ist also absolut sinnvoll, und auch das niedersächsische OVG hat in seinem Beschluss vom 19.03.2021 zu erkennen gegeben, dass gegen eine elektronische Eilverkündung grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Nebenbei bemerkt soll in dem Gesetzentwurf auch das Außerkrafttreten von Rechtsverordnungen geregelt werden, wenn die Ermächtigungsgrundlage irgendwann wegfällt. Bisher ist es so, dass Rechtsverordnungen auch dann fortbestehen, wenn die Ermächtigungsgrundlage später weggefallen ist. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Insofern ist es sinnvoll, wenn auch diese Baustelle abgeräumt wird. Mit Blick auf unsere volle Tagesordnung möchte ich dazu gar nicht mehr sagen und bitte um Ihre Zustimmung zu einer Überweisung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf soll die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen im Internet geschaffen werden. Sowohl Rechtsverordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des Paragrafen 32 Infektionsschutzgesetz erlassen werden, als auch Rechtsverordnungen in anderen Rechtsgebieten bei Gefahr im Verzug könnten dann elektronisch auf den amtlichen Internetseiten des jeweils zuständigen Ressorts rechtswirksam verkündet werden. Grundsätzlich – und das werden Sie alle wissen – ist das Inkrafttreten einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 58 Absatz 2 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern so geregelt, dass diese in dem staatlichen Gesetz- und Verordnungsblatt, also in Papierform, verkündet wird. Das ist ein bewährtes Verfahren, mit dem allen staatlichen und auch privaten Nutzern der gesamte Bestand des Landesrechts zuverlässig und archivgemäß aufbereitet zur Verfügung gestellt wird, und stellt im Normalfall kein Problem dar. Im Rahmen, wie wir sie gerade bei der aktuellen Gefahrenlage wie zum Beispiel bei der Hochphase einer Pandemie haben, kann es aber notwendig sein, dass Rechtsverordnungen in Ausnahmefällen – und darauf soll es beschränkt sein – auch tagesaktuell verkündet werden und damit in Kraft gesetzt werden. Hier stößt der normalfallbewährte Herstellungsprozess für das Papierdokument mit redaktioneller Erstellung des Verkündungsblattes, dem Druck des Blattes durch eine Druckerei und der Auslieferung des gedruckten Verkündungsblattes in den Rechtsverkehr bis 24:00 Uhr an die produktionstechnischen Grenzen. Die in anderen Bundesländern für diesen Fall von Gefahrenlagen geschaffenen Möglichkeiten einer rein elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen bestehen indes in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch nicht. Dem soll jetzt abgeholfen werden. Der Vorschlag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE – und das hatte Herr Noetzel bereits erzählt – orientiert sich dabei an den Regelungen von Niedersachsen. Eine von der Regelverkündung in Papierform abweichende gesetzliche Regelung ist auch verfassungsrechtlich möglich. Der Artikel 58 Absatz 2 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern räumt auch ausdrücklich und auch nur für das delegierte Recht der Rechtsverordnung die Möglichkeit ein, für deren Verkündung eine andere gesetzliche Vorgabe zu schaffen. Dieser Gesetzesvorbehalt soll aufgrund der Erfahrungen in der Corona-Krise genutzt werden und die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung im Internet geschaffen werden. Die vereinfachte und beschleunigte Verkündung beeinträchtigt nicht die nach dem Rechtsstaatsprinzip erforderliche Möglichkeit der verlässlichen Kenntnisnahme der Öffentlichkeit von Rechtsnormen. Die Eilverkündung ist auf konkret bestimmte Sonderfälle begrenzt und das hierfür zu nutzende Verkündungsmedium wird klar bezeichnet. Die Verkündung im Internet ist auch gleichermaßen geeignet, um sich zuverlässig Kenntnis vom Inhalt der Rechtsnorm zu verschaffen. Angesichts der heutigen Verbreitung der Internetnutzung erleichtert sie sogar für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den gerade in Gefahrenlagen wichtigen und schnellen Zugang zur amtlichen Fassung von Rechtsnormen. Das Verkündungsverfahren für eilige Verordnungen in Gefahrenlagen wird somit einfacher. Es wird zügiger und besser steuerbar und vor allen Dingen transparenter für die Bürgerinnen und Bürger, die dann zeitnah nach Erlass der Rechtsverordnung im Internet den Verordnungstext finden können. Aber nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger wird das Verfahren transparenter, auch für die, die es umzusetzen haben, für die Landkreise, für die Kommunen, für die Gesundheitsämter. Diese müssen gerade bei den Corona-Verordnungen zeitnah erfahren, wie die aktuelle Regelungslage ist. Sie brauchen Zeit, damit sie sich einlesen können, damit sie das zur Kenntnis nehmen können, um auch die Regelungen bei Inkrafttreten dann umsetzen zu können. Um dennoch die notwendige dauerhafte rechtssichere Verfügbarkeit und langfristige redaktionell erschlossene Archivierung der Verordnung gleichwohl weiterhin zu gewährleisten, erfolgt nach der rechtswirksamen Eilverkündung im Internet unverzüglich – und Juristen wissen, was das bedeutet – eine zusätzliche Verkündung in bewährter Form im Gesetz- und Verordnungsblatt von Mecklenburg-Vorpommern. Weitere neuere gesetzliche Vorkehrungen zur Verkündung von Rechtsverordnungen sind im Land nicht notwendig. Insbesondere ist kein allgemeines Verkündungsgesetz für Rechtsverordnungen notwendig, denn es gilt nur, eine als praktisch wichtig anerkannte oder erkannte Regelungslücke zu schließen. Es besteht auch kein Regelungsbedürfnis für die Bekanntmachung von kommunalen Rechtsverordnungen im übertragenen Wirkungskreis, denn hierfür gibt es spezialgesetzliche Regelungen. Diese bestehenden Spezialregelungen für die Verkündung von Rechtsverordnungen bleiben durch den vorliegenden Gesetzentwurf für eine Eilverkündung in Gefahrenlagen unberührt. Der vorliegende Gesetzentwurf dient also dazu, eine Regelungslücke zu schließen und – wie in anderen Bundesländern – auch für den Fall von Gefahrenlagen eine Eilverkündung von Rechtsverordnungen zur akuten Gefahrenabwehr im Internet zu ermöglichen. Wir wollen damit auch an dieser Stelle vor allem für künftige Infektionswellen, mit denen leider realistischerweise gerechnet werden muss, besser vorbereitet sein. Und bei dieser Gelegenheit der Anpassung soll im Gesetzentwurf zusätzlich noch ein weiteres und wichtiges Thema aufgegriffen werden: Es soll einem langjährigen Wunsch der Praxis nachgekommen werden, dass in Paragraf 3 des Gesetzentwurfes eine Auffangregelung geschaffen wird, mittels derer erledigte Rechtsverordnungen auch dann durch einfache Rechtsverordnungen aufgehoben werden können, wenn die ursprüngliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diese Verordnung später weggefallen ist. Bislang kann in diesem Fall die Rechtsbereinigung einer obsoleten Rechtsverordnung allein durch ein formelles Gesetz erfolgen. Es wird eine Regelungslücke auch hier geschlossen, die in der Vergangenheit die notwendige Rechtsbereinigung zum Teil behinderte. Diese Ermächtigung beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Aufhebung von Rechtsverordnungen zum Zweck der Rechtsbereinigung. Für eine inhaltliche Änderung, um es hier zu sagen, von Regelungen kann sie dagegen nicht genutzt werden. Die Landesregierung begrüßt daher den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von DIE LINKE und SPD und empfiehlt Zustimmung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Professor Dr. Robert Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir erörtern heute den Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen, und ich danke meinen Vorrednern, der Justizministerin und auch dem Kollegen Noetzel, denn sie haben dazu fast alles Wichtige gesagt. Ich kann mich also auch angesichts unserer Tagesordnung kurzfassen. Es geht darum, die Umsetzung von Verordnungen in landesrechtlicher Hoheit zu verbessern. Und die Pandemie hat gezeigt, dass Rechtsverordnungen zur Eindämmung von akuten Gefahrenlagen eben schnell verkündet werden müssen, schnell umgesetzt werden müssen. Die Voraussetzungen, die wir bei uns hier im Landesrecht haben, werden dem nicht in allen Punkten gerecht. Artikel 58 ist schon mehrfach erwähnt worden. Er setzt normalerweise eine Ausfertigung in sozusagen Papierform voraus, und wir sollten dies ändern. Artikel 58 (2) ermöglicht dies auch, und grundsätzlich können wir also dies dann ändern. Und wir sollten dies bei akuten Gefahrenlagen auch aus Zeitgründen tun, denn die papiertechnische Ausfertigung führt, wie wir schon gehört haben, auch zu einer gewissen Dauer und zu produktionstechnischen Grenzen. Andere Länder haben schon reagiert. Es gibt Ersatznoteilverkündungsformen. Wir lehnen uns jetzt an an das Modell in Niedersachsen. Das finde ich in Ordnung. Und insofern haben wir auch schon ein erprobtes Vorbild. Und insofern wird es zukünftig nach unserer Planung ein sowohl digital durchgeführtes als auch im jeweiligen federführenden Ministerium bleibendes Verfahren geben. Damit ersparen wir uns weitere Stationen und können insofern effektiver und schneller das Ganze umsetzen. Wir haben auch schon gehört, die trotzdem erforderliche archivsichere Speicherung und Druckerfassung bleibt erhalten. Sie kommt dann etwas später hinterher. Aber ich denke, auch da gibt es kein Sicherheitsproblem. Dass hier auch eine Auffangregelung geschaffen wird, finde ich auch vernünftig. Sie bezieht sich auf Verordnungen, und insofern macht das durchaus Sinn, wenn diese wirkungslos geworden sind. Wir als SPD unterstützen also diesen Vorschlag. Ich finde, er ist sinnvoll und lebensnah, er ist pragmatisch im Großen und Ganzen ausgestaltet, sollte auch den Landkreisen in der Tat, wie wir schon gehört haben, helfen. Er ist in anderen Bundesländern erprobt und, wie ich in Vorgesprächen vernommen habe, glaube ich, auch im Großen und Ganzen unstreitig. Gibt es irgendwas, was dagegensprechen könnte? Nun, ich bin persönlich bei Verordnungen immer so ein bisschen skeptisch. Wir haben da in der deutschen Geschichte auch schon die eine oder andere Erfahrung gehabt mit Verordnungen, (Sebastian Ehlers, CDU: Oha!) aber so ist es ja gerade hier nicht. Das, worum es hier geht, ist keine Gefährdung von demokratischer Diskussion oder Sicherheit in irgendeinem fundamental wichtigen Thema. Hier geht es um Formalien in dem Zusammenhang. Und ich glaube, dass es gerade umgekehrt den Bürgerinnen und Bürgern hilft, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wenn wir hier schnell und präzise zu einem Ergebnis kommen. Eine solche Gefahr für die Demokratie kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Diese Regelung ist einfach hilfreich. In meinem Kopf – das gebe ich gerne zu – geht noch eine weitere Frage umher. Das ist so die Frage, ob so eine Verordnung nicht nur schnell verkündet, sondern auch schnell verbreitet werden muss. Ich habe das schon auch im Vorfeld mal erwähnt. Ich gebe aber zu, das ist eine Frage der Medien. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es ist eine Frage der Zeitungen, der Medien, auch der Medien, die sich mit Mobilfunk oder dem Fernsehen oder mit Handys und so weiter befassen. Ich glaube, da ist auch noch Luft nach oben. Ich hätte mir als normal lesender Bürger in Neubrandenburg manchmal schon noch etwas schneller auch sozusagen in den Medien Informationen über Veränderungen gewünscht. Ich kann dies aber hier nur als Bitte nach oben hin sozusagen an die Medien formulieren. Ich finde es gut, wenn die das schnell und präzise auch umsetzen. Aber dies ist kein rechtliches Problem für die Wirksamkeit eines solchen Vorhabens, wie wir es hier heute haben, also keine Wirksamkeitsvoraussetzung, sondern nur eine Bitte an die Medien, die ich hiermit weitergebe. Ich kann zusammenfassen: Dieses Gesetz macht Sinn. Und um dieses Gesetz jetzt zu fördern, sollten wir den Entwurf an den federführenden Rechtsausschuss und den anderen Ausschuss – Innenausschuss ist das, glaube ich – weitergeben. Ich bitte um Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich schon auf den ersten Gesetzentwurf aus dem Justizministerium für diese Wahlperiode gefreut. Nach der umfangreichen Begründung der Justizministerin, die etwas umfangreicher war als die Einbringung des Kollegen der LINKEN, gehe ich aber mal davon aus, dass das Ministerium hier zumindest eine Formulierungshilfe geliefert hat für diesen Gesetzentwurf. So ist es ja gängige Praxis. Ich denke, dass das hier passiert ist. Es ist ja ein eher unpolitisches Thema, was uns heute hier vorliegt. Mit dem Gesetz soll die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen im Internet geschaffen werden. Die Regelung gilt für Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Verordnungen in anderen Rechtsgebieten bei Gefahr im Verzug. Der Bund und andere Länder verfügen bereits über elektronische Ersatznot- und Eilverkündungsverfahren. Diese Regelung ist also durchaus notwendig und auch folgerichtig. Kritisch anzumerken – das werden wir sicherlich auch noch mal im Ausschuss diskutieren – ist, dass nach dem Gesetzentwurf die Eilverkündungen im Internet nur sehr schwer zu finden sind, denn Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sollen unter www.regierung-mv.de auf der amtlichen Internetseite des Gesundheitsministeriums zu finden sein. Für subdelegierte Verordnungen muss auf der Seite des ermächtigten Ministeriums und für andere Verordnungen auf der amtlichen Internetseite des federführenden Ministeriums oder der Staatskanzlei gesucht werden. Das sind dann allein vier verschiedene Unterseiten, auf denen die Veröffentlichung erfolgen kann. Dem Suchenden muss also die Zuständigkeit des Ministeriums bekannt sein oder er hat die gesamte Internetseite der Landesregierung bei allen Ministerien und der Staatskanzlei zu durchsuchen. Da könnte sich die Frage stellen, ob in diesem Fall eine rechtswirksame Verkündung überhaupt erfolgt ist. Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren – und es ist ja angesprochen worden, dass sich das Gesetz daran anlehnt –, veröffentlicht alle Notverkündungen unter www.niedersachsen.de/verkuendung, also etwas übersichtlicher. Von daher, glaube ich, haben wir dort auch durchaus noch Diskussionsbedarf. Auch der Kollege Professor Northoff hat es ja angekündigt, dass also auch seitens der SPD-Fraktion durchaus noch Diskussionsbedarf im Ausschuss besteht. Wir schließen uns logischerweise der Überweisung in die Ausschüsse an und freuen uns auf die Debatte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ohne Verkündung sind Gesetze und Rechtsverordnungen nicht rechtswirksam. Das Erfordernis, beschlossene Gesetze und Rechtsverordnungen zu verkünden, ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip. Danach müssen die Bürger/-innen in die Lage versetzt werden, ihre Pflichten zu erfüllen und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Als letzter Akt des Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahrens ist die Verkündung in der Verfassung geregelt. Nach Artikel 58 Absatz 2 unserer Landesverfassung werden Rechtsverordnungen vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Dieser Gesetzentwurf, den wir gerade beraten – der Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen –, soll nun eine rein elektronische Eilverkündung von Rechtsverordnungen über die Internetseiten der Landesregierung ermöglichen. Im Bund und in elf anderen Bundesländern gibt es eine solche Möglichkeit bereits. Wie genau das funktionieren soll, wurde hier bereits ausführlich erläutert, deswegen spare ich mir das und sage einfach nur noch, durch die Möglichkeit einer rein elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen über die Internetseiten der Landesregierung einen digitalen Krisenreaktionsmechanismus zu schaffen, hält meine Fraktion grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings ist anzumerken – das hat ja der Kollege Ehlers auch schon getan –, dass die im Gesetzentwurf anzugebenden Internetseiten so ausgewählt werden sollten, dass sie durch die Eingabe der Suchbegriffe „Rechtsverordnung“ und „Mecklenburg-Vorpommern“ in Suchmaschinen leicht gefunden werden können, zum Beispiel unter einem eigenen Reiter im Hauptmenü, der „Gesetze und Verordnungen“ heißt, anstatt in einem Reiter „Service“, in dem sich die derzeitigen Gesetz- und Verordnungsblätter verstecken und über die Suchmaschinen eben nicht auffindbar sind. Hier könnte möglicherweise dann mal über eine Ausführungsbestimmung nachgedacht werden. Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs soll eine Regelung über die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen getroffen werden. Die Landesregierung kann die von ihr erlassenen Rechtsverordnungen grundsätzlich selbst aufheben, entweder indem sie von vornherein eine Befristung oder Bedingung für die Geltungsdauer vorsieht oder indem sie die Aufhebung in einem gesonderten ranggleichen Rechtsakt anordnet, also eine neue Rechtsverordnung erlässt. Die dafür erforderliche Ermächtigungsgrundlage wird regelmäßig in der ursprünglichen gesetzlichen Ermächtigung eben zum Erlass der aufzuhebenden Rechtsverordnung zu finden sein. Und schwierig ist es aber dann, wenn die ursprüngliche Verordnungsermächtigung zwischenzeitlich aufgehoben worden ist und an ihre Stelle keine neue getreten ist. Und eine Rechtsverordnung tritt grundsätzlich nicht allein deswegen außer Kraft, weil der Ermächtigungstatbestand nachträglich weggefallen ist. Anders ist dies nur, wenn der Aufhebung der Ermächtigungsnorm zu entnehmen ist, dass mit ihr auch die Rechtsverordnung aufgehoben sein soll. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Sachsen gibt es bereits eine allgemeine Aufhebungsermächtigung für den Fall, dass die Ermächtigungsgrundlage aufgehoben wurde. Auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern wäre dies wünschenswert. Einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse stimmt meine Fraktion daher zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Digitalisierungspartei verstehen wir uns ja auch als Fortschrittsbeschleuniger, und genau darum soll es hier auch heute gehen. Und wir begrüßen tatsächlich auch die digitale Verkündung von Verordnungen. Nichtsdestotrotz sollten wir uns wenigstens die Mühe machen, etwas kritisch auch draufzuschauen, was bis jetzt vorgelegt wurde, damit wir nicht Gefahr laufen, dass es hier durch übereilte Entscheidungen am Ende vielleicht für die Anwender nur noch schwieriger wird oder die Arbeitsbelastung möglicherweise noch zunehmen könnte, denn wir wissen auch, Digitalisierung bringt nicht nur Fortschritte und Chancen. Gerade – weil es ja auch angesprochen wurde – hier im Bereich der Verordnungen, und es ist ja hier auch direkt Bezug genommen worden auf die Pandemie, wünschte ich mir manchmal mehr Klarheit und Verständlichkeit, denn gerade, wenn wir es jetzt digital einstellen, und die Menschen, wir neigen dann auch dazu, wenn digital etwas eingestellt wird, dass das noch mit Verlinkungen und so weiter, also noch überbordet wird und dann die Menschen vielleicht am Ende nicht mehr verstehen, was wir eigentlich mit unseren Verordnungen regeln wollen. Und da können wir sicherlich aus der Corona-Pandemie viele, viele Beispiele anbringen, wo es doch immer wieder zu Anrufen kam, wie ist denn das jetzt zu verstehen. Meine Damen und Herren, wir haben die Situation, es ist schon beschrieben worden, welche Vorschriften wir anpassen müssen. Es ist auch richtig, dass wir jetzt endlich nachziehen. Viele, viele Bundesländer sind da schon erheblich weiter. Ich will schon ankündigen, dass wir der Überweisung zustimmen werden, möchte aber noch mal darauf eingehen, dass wir schon noch ein paar Fragen haben, insbesondere, warum man hier den unbestimmten Rechtsbegriff tatsächlich verwendet hat. Letzten Endes sollte schon noch mal begründet werden, welche Anwendungsfälle jetzt über die Pandemie hinaus eigentlich gesehen werden. Das hat sich uns nicht ganz erschlossen. Mir fiel wirklich keiner ein. Vielleicht kann man das in den Ausschüssen noch mal weiter beraten. Natürlich kann man das jetzt vorsorglich regeln, aber in der Tat hat man sich im Niedersächsischen Landtag – auf diesen Gesetzentwurf beziehen wir uns ja hier im Wesentlichen –, hat man sich da doch deutlich mehr Mühe gegeben, das etwas klarer auszuführen. Und, meine Damen und Herren, genau das würde ich mir wünschen, dass wir das in den Ausschüssen jetzt nachholen, dass wir da noch mal vertieft einsteigen, denn letzten Endes ist es klar, wir wollen Entbürokratisierung, wir wollen auch eine Beschleunigung, aber wir sollten natürlich auch alle kritischen Punkte dann wenigstens miteinander diskutieren, bevor wir einfach einer solchen Vorlage zustimmen. Und, meine Damen und Herren, genau das hätte ich jetzt erwartet, dass man auch zu der Genese des niedersächsischen Gesetzentwurfes vielleicht näher ausführt. Die Begründung ist hier doch tatsächlich für uns etwas sparsam ausgefallen. Aber ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss, und genau da können wir diese Dinge klären. Insofern stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/403 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke! Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/404. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/404 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 8. März kommenden Jahres ist es so weit, (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) der Internationale Frauentag wird in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Mit dieser Änderung des Feiertagsgesetzes erreichen wir für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein Ziel, für das sich meine Partei und Fraktion über lange Jahre eingesetzt haben. Dieser Schritt schafft nicht nur ein Stück weit mehr Gerechtigkeit, was die Anzahl der Feiertage betrifft. Schließlich dürfen sich die Beschäftigten in den reichen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern über zwölf und damit zwei gesetzliche Feiertage mehr als bei uns freuen, zwei Tage mehr Zeit, die sie mit ihren Familien oder Freunden verbringen können, mehr Zeit, in der sie sich von der Arbeit erholen können. Hinzu kommt, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin bis zu 60 Stunden im Jahr mehr arbeiten als im Bundesdurchschnitt. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll! – Christine Klingohr, SPD: Richtig!) Mit diesem freien Tag schaffen wir uns auch Zeit, den traditionellen Kampftag für Aktionen und Demonstrationen zu nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir von einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter noch meilenweit entfernt sind. Wir schaffen uns Zeit, darauf aufmerksam zu machen und einzufordern, dass sich endlich etwas ändern muss im gesellschaftlichen Gefüge, und zwar für Männer und Frauen, denn auch nach über 100 Jahren des Bestehens des Internationalen Frauentages herrschen weltweit in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Bereichen noch große Ungerechtigkeiten, die einer modernen Gesellschaft unwürdig sind. Und auch wenn es uns heute in mancher Hinsicht besser geht als unseren Großmüttern, unseren Urgroßmüttern, heißt das nicht, dass sich die Verhältnisse von selbst verbessern. Jedes Stück Selbstständigkeit, jeder Zuwachs an Rechten und Möglichkeiten musste mühsam erkämpft und zäh errungen werden. Meine Kollegin Elke-Annette Schmidt wird darauf später noch eingehen. Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie, die uns noch immer in den Klauen hält, hat glasklar offengelegt, es sind vorwiegend Frauen, die in den Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufen arbeiten, in den Supermärkten an den Kassen sitzen und das gesellschaftliche Leben am Laufen halten. Und immer noch wird die Arbeit in den Berufen, in denen vorwiegend Frauen arbeiten, schlecht bezahlt. Das ist nach wie vor eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die endlich beseitigt werden muss. Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Menschen auf den Balkonen den weit überwiegend weiblichen Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege applaudiert haben, die sich auch unter Gefährdung der eigenen Gesundheit aufopferungsvoll für alte und kranke Menschen einsetzten. Tja, laut war der Ruf nach besseren Löhnen, laut das Klagen über die große Ungerechtigkeit, wie wenig diese Menschen verdienen, wie schwierig die Arbeitsbedingungen und wie stark die Belastungen sind. Über zwei Jahre ist das her und über zwei Jahre ist kaum etwas passiert. Während für die militärische Aufrüstung in diesem Land quasi über Nacht 100 Milliarden Euro aus dem Boden gestampft werden, sahen und sehen sich die Verantwortlichen in der Politik über Jahre nicht in der Lage, für Verbesserungen zu sorgen für die Beschäftigten in jenen Branchen, ohne die unsere Gesellschaft schlicht den Boden unter den Füßen verlieren würde. Meine Damen und Herren, und ganz aktuell zeigt sich wieder, in Kriegsgebieten sind besonders Frauen und Kinder die Leidtragenden von kriegerischen Auseinandersetzungen. Und wir blicken mit Entsetzen, mit großer Besorgnis auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Ja, und wir stehen ganz fest an der Seite der Menschen, die durch diesen Krieg bedroht werden und unermessliches Leid erfahren. Und derzeit fliehen insbesondere Frauen mit ihren Kindern aus der Ukraine, um Schutz zu suchen. In ihrem Land müssen sie um ihr Leben fürchten. Die Flucht mit all ihren Auswirkungen trifft auch hier Frauen am härtesten. Sie brauchen unseren Schutz, und daher rufen wir alle Menschen auf, sich an den zivilgesellschaftlichen Hilfsaktionen zu beteiligen und dabei die besondere Situation von Frauen im Blick zu halten. Wir erleben gerade auch jetzt, wie grandios Frauen sich weltweit solidarisieren, wie sich Frauen an die Spitze von Hilfsaktionen stellen und für Spendensammlungen auch ganz gezielt den gestrigen Frauentag genutzt haben. Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist froh, dass es nach der anhaltenden Blockade durch die CDU endlich gelingt, diesem enorm wichtigen Thema – den Frauentag zum Feier- und Kampftag zu machen – die ihm gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Meine Fraktion ist froh, dass wir hier gemeinsam mit der SPD die Änderung des Feiertagsgesetzes auf den Weg bringen können, für ein Stück mehr Gerechtigkeit für alle Beschäftigten und mehr Zeit dafür, auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen, auf Missstände, Hürden und Steine, die es auf dem Weg hin zu einer tatsächlichen Gleichstellung immer noch gibt, denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Menschen, egal welchen Geschlechts, sollen das gleiche Recht auf individuelle Lebensentwürfe haben und auf Chancen zu ihrer Realisierung. Ich zitiere an dieser Stelle gern die österreichische Autorin Elfriede Hammerl, Zitat: „Wir Frauen müssen nicht die besseren Menschen sein. Wir können gut sein und weniger gut. Das ändert nichts an unseren Rechten. Wir erheben Anspruch, ganz gewöhnliche Menschen sein zu dürfen, Charakterschwächen haben zu dürfen, sogar unsympathisch sein zu dürfen und trotzdem nicht benachteiligt zu werden.“ Meine Damen und Herren, mit diesem Vorsatz hoffe ich auf eine gute Debatte und die Überweisung unseres Gesetzentwurfes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Landtagspräsidentin! An dieser Stelle bin ich froh, nicht nur als Justizministerin zu Ihnen zu reden, sondern ebenso als Gleichstellungsministerin. Der Internationale Frauentag am 8. März soll auch in Mecklenburg, soll auch in Mecklenburg ein gesetzlicher, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich habe es doch gesagt! Also wenn Sie sich an anderen Dingen auch so aufregen würden! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Der Internationale Frauentag – noch mal – am 8. März soll auch in Mecklenburg-Vorpommern, Herr Ehlers, ein gesetzlicher Feiertag werden. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Da bin ich ja beruhigt.) Dafür haben Ihnen die Fraktionen von SPD und DIE LINKE einen Gesetzentwurf vorgelegt, einen Gesetzentwurf, der das Feiertagsgesetz ändern soll. Wann kann das Feiertagsgesetz geändert werden? Wenn es sich um Feiertage handelt, die entweder von kirchlicher Bedeutung sind, oder wenn es sich um Feiertage, um Tage handelt von besonders herausragender gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau der 8. März entspricht dieser besonderen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Dieser Feiertag soll nicht nur ein weiterer arbeitsfreier Tag werden, der 8. März ist viel mehr. Er ist ein Kampftag für die Gleichstellung der Geschlechter, dafür, dass Frauen ebenso wie Männer die gleichen Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir als Landesregierung verbinden mit diesem Tag den Willen und den Anspruch, Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzusetzen. An diesem Tag bildet sich zudem die Geschichte der weltweiten Frauenbewegungen ab. Und erst gestern durfte ich eine Dame kennenlernen, der es besonders wichtig ist, dass man auch noch mal auf die Geschichte der Frauenbewegung hinweist. Und genau diesem Wunsch möchte ich gern auch an dieser Stelle nachkommen und noch einmal in die Geschichte zurückkommen, wo kommt der 8. März, wo kommt die Frauenbewegung überhaupt her. Bereits 1789, im Zuge der Französischen Revolution, verfasste die Frauenrechtlerin Olympe de Gouges eine „Erklärung der Rechte für Frau und Bürgerin“. Darin heißt es: „Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich ...“ Damit hat sie die erste universelle Erklärung von Menschenrechten vorgelegt, die gleichermaßen für Männer und Frauen gilt. Dieser egalitäre Ansatz fußte auf der Idee der Aufklärung, wonach alle Menschen, egal welchen Geschlechts, von Natur aus gleich sind. Die Idee eines besonderen Kampftages für eine der wichtigsten Forderungen der Frauenbewegung – das Frauenwahlrecht – entstammte zunächst den Vereinigten Staaten und gelangte auch nach Europa. Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin griff diese Idee auf und schlug 1910 vor, einen Internationalen Frauentag einzuführen. 1919 wurde dann endlich auch in Deutschland das Frauenwahlrecht erkämpft. Frauen konnten sich wählen lassen und Frauen konnten selber wählen – ein Meilenstein, wie ich finde, für unsere Demokratie. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde weiterhin viel für uns Frauen erreicht. Seit 1949 ist die Gleichstellung von Frau und Mann in unserem Grundgesetz festgehalten. Seit dem Jahr 1977 dürfen Frauen ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen. Seit 1997 ist die Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Das alles sind Errungenschaften, von vielen mutigen Frauen ausgegangen, die die Gesellschaft gerechter gemacht haben, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die uns Frauen Rechte ermöglicht haben, die für viele von uns heute selbstverständlich sind. Und auch wenn wir heute nicht mehr das Frauenwahlrecht oder die verfassungsgemäße Gleichstellung in den Vordergrund stellen, hat doch der 8. März seine Bedeutung als Kampftag für die Frauenrechte nicht verloren, denn leider ist es noch so, dass in vielen Bereichen Frauen in Deutschland immer noch nicht Männern gleichgestellt sind. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer und sind überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Vorgestern war der Equal Pay Day. Es macht sehr nachdenklich, wenn Frauen bis zu diesem Tag unentgeltlich im Vergleich zu Männern arbeiten müssen. Wenn erst der 07.03. das Neujahr für Frauen bei der Arbeit ist, dann ist das einfach ein trauriges Zeichen, was es unbedingt anzugehen gilt, denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist zwar in Mecklenburg-Vorpommern ein wenig kleiner, zeigt aber immer noch, dass hier mehr getan werden muss, und wir tun mehr. Das Thema Gleichstellung ist für diese Koalition eine Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Dazu werden wir ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten und auch dafür sorgen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter steigt. Es ist gut, dass diese rot-rote Landesregierung diesen Anspruch vorlebt. Unter der Führung einer Ministerpräsidentin und einer stellvertretenden Regierungschefin sind wir das erste paritätisch besetzte Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich denke, das ist ein gutes und das ist ein historisches Zeichen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die neue Landesregierung wird sich auch dafür einsetzen, dass die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft gestärkt wird. Unser Ziel ist es auch hier, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Und natürlich trifft das auch für den Bereich der Justiz zu. Lassen Sie uns zusammen als Landesregierung und Landtag dafür sorgen, dass wir hier weiter vorankommen! Und noch ein weiteres Thema, wo wir unbedingt weiter vorankommen müssen, ist das Thema Altersarmut. Altersarmut ist häufig weiblich. Viele Frauen stehen im Alter finanziell schlechter da als ihre Partner, und bei Niedriglöhnen, Teilzeit und Gender-Pay-Gap ist es nicht verwunderlich, dass die Rente von Frauen über 65 Jahren im Durchschnitt 46 Prozent geringer ist als die von Männern. Deswegen ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht hat und wir uns in Mecklenburg-Vorpommern für eine stärkere Tarifbindung einsetzen und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen reformieren. Gute Löhne und gute Arbeit, meine Damen und Herren, sind der Grundstein für eine gelungene Gleichstellung. Natürlich ist ganz klar, dass kein einzelner Tag, auch kein Feiertag, auf einen Schlag die Gleichstellung von Frau und Mann vorantreiben wird. Dennoch ist es ein Baustein, es ist ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, ein Signal zu setzen. Berlin hat den Anfang 2019 gemacht und hat den Frauentag zum Feiertag gemacht. Mecklenburg-Vorpommern will diesen Weg ebenso gehen, und das kann man nur begrüßen. Ich freue mich auch sehr, dass die ersten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bereits angekündigt haben, diesen Feiertag eben zum Kampftag mit Leben zu erfüllen und eben nicht nur zum Kaffeetrinken zu nutzen, sondern mit Aktionen – Aktionen, die auf die Probleme bei der Gleichstellung von Frau und Mann hinweisen, Aktionen für die Gleichstellung von Frau und Mann. Und es ist ja auch nicht zu bestreiten, dass gerade Frauen in der Gesellschaft für ein solidarisches Miteinander sorgen. Sie tragen häufiger die größere Last in den Familien, sei es bei der Erziehung der Kinder oder bei der Pflege der Angehörigen. In den Lockdowns der letzten Jahre waren es vor allem die Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling gemeistert haben. All diese Leistung verdient mehr Anerkennung als nur warme Worte in Sonntagsreden. Und ich weiß und ich finde es einfach traurig, dass einige hier im Plenum jetzt meinen, einen weiteren Feiertag könnten wir uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht leisten, es würde doch zu viel kosten. Und ich finde es geradezu beschämend, dass immer dann, wenn es um Frauen geht, wenn es um die Anerkennung von Frauen geht, wenn es um die Wertschätzung von Frauen geht, auf einmal angefangen wird, hier die Kostenrechnung aufzumachen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und all diesen Bedenkenträgern möchte ich folgende Frage stellen: Wie viel wird durch Frauen in der Gesellschaft unentgeltlich geleistet? (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Milliarden!) Wie viel haben gerade Frauen während der Corona-Pandemie (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Milliarden!) unter erschwerten Bedingungen gearbeitet? Würden wir hier eine seriöse Rechnung aufstellen, so, bin ich überzeugt, würden die Kosten für den Frauentag als Feiertag nicht ins Gewicht fallen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ein weiterer wichtiger Grund für diesen neuen Feiertag ist, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft zur selbstverständlichen Normalität wird. Diese Gleichberechtigung gibt es leider auch heute in einigen Bereichen nur auf dem Papier. Und es sind immer noch die Frauen, die bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von Vorgesetztenstellen das Nachsehen haben. Auch das muss geändert werden, und so sollte die Festlegung des 8. März als Feiertag weiterer Ansporn sein, diese subtile Diskriminierung zu beseitigen. Aus Sicht der Landesregierung liegt uns hier ein Gesetzentwurf vor, dem nur zugestimmt werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Schneider-Gärtner.
Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun also will die rot-rote Landesregierung den 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklären und damit einer anhaltenden Unterdrückung der Frau entgegentreten. Der Frauentag entstand, wie schon gesagt, als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation von Arbeiterinnen. Der 8. März wurde zu Ehren der Rolle der Frauen in der Februarrevolution auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen 1921 in Moskau zum Internationalen Frauentag erklärt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die überaus berechtigten Forderungen von damals sind heute Realität. Hatte der Frauentag vor 100 Jahren entsprechend noch den Zweck, echte Gleichberechtigung durchzusetzen, für das Frauenwahlrecht zu kämpfen oder die Emanzipation von Arbeiterinnen voranzutreiben, so muss die Frage erlaubt sein, welche Ziele heute explizit verfolgt werden. Geht es aktuell wirklich noch um Gleichberechtigung oder um Symbolpolitik? Ich zitiere, statt „realer Gleichberechtigung“ setze der Frauentag, der seit 2019 in Berlin sogar ein Feiertag sei, lediglich auf eine „symbolische Schmeichelei“. An der Unterbezahlung von Frauen im Beruf und ihrer „Hauptzuständigkeit für die Gratisarbeit im Haus“ ändere das nichts. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Da haben Sie ja schon mal eine Ungerechtigkeit gesagt.) Ja, so äußerte sich die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer übrigens unlängst über den Frauentag, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) eine Frauenrechtlerin, und forderte sogleich die Abschaffung dieses unnötigen pseudofeministischen Rituals. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Die Würdigung und Gleichstellung der Frau bedarf einer konkreten gesellschaftlichen Gestaltung und Beachtung, mehr als einer aufwendigen Symbolpolitik. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ein Feiertag sichert noch keine Gleichberechtigung, ebenso wenig, wie der 1. Mai je soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt garantierte. Ihre allzu knappe Begründung des Gesetzentwurfes suggeriert einen historischen Nachtrag unseres Bundeslandes (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und ist eindeutig linksindoktriniert. Wir sollen 26 Staaten folgen und dem vermeintlich vorbildlichen Berlin, das den 8. März bereits als gesetzlichen Feiertag sicherte. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber zum Inhaltlichen: Besagte Gleichstellung der Frau ist bereits im Grundgesetz wie auch in der Landesverfassung festgeschrieben. Sie bedarf keines gesonderten Frauentages. Hinzu kommt, folgen Sie dieser Tendenz einer unbedingten Geschlechtergerechtigkeit, so müssten Sie doch heute noch gemäß Ihrer Logik in Konsequenz gleichzeitig einen Feiertag für alle Geschlechter, jegliche Diverse im Konstrukt des LBTIQ, einfordern, was korrekt wäre. Statt einen neuen unnötigen Feiertag auszurufen, sollten Sie endlich die Probleme angehen, mit denen sich Frauen in unserem Land konfrontiert sehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und damit meinen wir neben der eingeschränkten Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie, die finanziell bedingt ist, unter anderem auch die verloren gegangene Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden, explodierende Zahlen von häuslicher Gewalt eingeschlossen. Die Würdigung der Frau, mehr noch ihre gerechte Behandlung und Wertschätzung, muss alltäglich erfordert und durchgesetzt werden und nicht einem Feiertag vorbehalten sein. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Auch die finanziellen Auswirkungen, die Sie nicht ganz genau beziffern können und in Ihrer Begründung kleinreden wollen, sprechen gegen Ihr Vorhaben. Selbstverständlich führt die Einführung eines Feiertages zu immensen Kosten, und dies, nachdem pandemiebedingt eine Menge öffentlicher Gelder versenkt wurden und werden. Gerade jetzt wäre Sparsamkeit angeraten, insbesondere mit Blick auch auf die aktuelle Situation. Bemerkenswerterweise konnte die Landesregierung zu den erwartbaren Kosten und Mehrausgaben im Rahmen des einzuführenden Feiertags 8. März keine konkreten Daten benennen, wie eine unserer Kleinen Anfragen ergab. Besonders bizarr mutet darüber hinaus an, wenn auf besagter Anfrage hierzu angemerkt wurde, ein Feiertag biete doch immerhin „Wertschöpfungsmöglichkeiten“ für Gastronomie und Tourismus. Nur am Rande sei angemerkt, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Unternehmen explizit aus dieser Branche aufgrund der Corona-Politik (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nicht mehr in den Genuss dieser Möglichkeit kommt, also sich als Augenwischerei entpuppen dürften. Hatten Sie im Übrigen auch darüber nachgedacht, dass gerade der Dienstleistungssektor, also Hotel, Gastronomie, Gaststätten und Tourismus eingeschlossen, laut Statista vom 30. Juni 2021 etwa zu zwei Dritteln von Frauen gestemmt wird? Dürfen dann die Frauen, die finanziell darauf angewiesen sind, an ihrem Frauentag zu arbeiten, diejenigen Damen und Herren bedienen, die es sich eben leisten können? Und was ist übrigens mit den Männern? Die kommen am gesetzlichen Frauentag ebenso wie die Frauen doch wohl ebenfalls in den Genuss eines freien Tages. Und was ist dann der Sinn des Ganzen? Die Aufwendung öffentlicher Mittel, die ein zusätzlicher Feiertag nun mal auslöst, wäre gerade mit Blick auf die Frauen besser zur Aufstockung beziehungsweise Abfederung ihrer Eltern-, Erziehungs- und Pflegezeiten zu verwenden, denn nach wie vor sind es auch hier maßgeblich die Frauen, wie ja gesagt wurde, die mit der Erziehung der Kinder betraut sind. Hier würden Aufwendungen durchaus einen Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Leben von Frauen leisten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Landesrechnungshof rechnete der eigenen Regierung vor, dass sich das Land durch Großausgaben, nicht durchweg pandemiebedingt, und der damit einhergehenden Verschuldung in den nächsten Jahrzehnten nichts mehr leisten kann. Ungeachtet der desaströsen Haushaltslage wollen jetzt hierfür Verantwortliche nun ein gesellschaftliches Zeichen setzen und einen Feiertag etablieren oder einsetzen, der nicht nur unnötig ist, sondern weitere Kosten verursacht. Ja, und das tut er. Nein, Sie betreiben hier Symbolpolitik auf Kosten des Steuerzahlers, die wir nicht mittragen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Und abschließend sei an dieser Stelle noch mal Alice Schwarzer zitiert, und zwar, Zitat – ja, ob Sie es hören wollen oder nicht –: (Torsten Koplin, DIE LINKE: Natürlich wollen wir es hören.) „Schaffen wir ihn ... endlich ab, diesen gönnerhaften 8. März! Und machen wir aus dem einen Frauentag im Jahr“ (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) „365 Tage für Menschen“, Frauen und Männer. Und dem ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Dr. Schneider-Gärtner! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Pfeiffer. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir den 111. Internationalen Frauentag begangen, ein Tag, an dem wir in jedem Jahr auf die Rechte von Frauen aufmerksam machen, auf gleiche Chancen, gleiche Verdienstmöglichkeiten, das Recht auf die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, auf die Notwendigkeit einer gleichmäßigen Verteilung der Sorgearbeit, darauf, dass es wichtig ist, dass Frauen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen und sich einmischen. Gerade Letzteres kann etwas bewirken, das zeigt uns die Frau des Jahres 2022. Nadine Förster hat sich mit der Initiative „Bürger für Göhren“ ihr Dorf zurückerobert und prägt es nun mit dem, worauf es in der Politik ankommt: Information, Beteiligung, Mitbestimmung. Im Namen meiner Fraktion gratuliere ich von Herzen zu dieser Auszeichnung. Sie sind ein Vorbild, Frau Förster! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle gehört aber auch dazu, viele gleichstellungsbewusste Frauen waren gestern still und haben mit ihrer Sprachlosigkeit darauf hingewiesen, wovor wir ganz aktuell stehen, nämlich wieder vor einer sehr existenziellen Bedrohung insbesondere von Frauen und ihren Kindern. Wir sehen, dass Frauen sich mit ihren Kindern auf der Flucht befinden. Sie geben ihre Heimat auf, verabschieden sich von ihren Männern, setzen sich den Gefahren aus, die so eine Flucht mit sich bringt, und müssen neu beginnen, weil ein einzelner Mann sich dazu entschieden hat, Tod, Gewalt und Zerstörung über ihr Land zu bringen. Und deshalb sage ich auch an dieser Stelle noch einmal, dieser Krieg muss sofort beendet werden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir müssen gar nicht so weit weg gucken, auch in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, es waren ganz, ganz häufig Frauen, die den Laden geschmissen haben, im Krankenhaus, in den Pflegeheimen, an der Kasse im Supermarkt, in den Kindertagesstätten oder in der Schule. Wir haben auch gesehen, dass sie einen Großteil der Sorgearbeit geleistet haben. Und deshalb ist es wichtig, dass wir weiterhin auf diese Unterschiede aufmerksam machen, auf geringe Löhne, geringere Löhne, nicht vergleichbare Löhne, und dass wir darauf aufmerksam machen, dass es noch viel zu tun gibt. Meine Damen und Herren, wir sind, was die Gleichberechtigung von Frauen angeht, ein gutes Stück weit vorangekommen. Wir haben zum Beispiel mit der Beitragsfreiheit dafür gesorgt, dass es endlich Bewegung in Richtung tariflicher Entlohnung in einem frauendominierten Beruf gibt, und Sie sehen auch, dass es wirkt. Der Frauenanteil in unserem Parlament ist gestiegen, wir sehen mehr Frauen in Führungspositionen, wir haben ein paritätisch besetztes Kabinett im Land und auch im Bund. (Zuruf aus dem Plenum: Aber nur durch die LINKEN hier.) Und übrigens erleben wir gerade, dass unsere Außenministerin, eine Frau, der man ihren Job am Anfang überhaupt nicht zugetraut hat, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wo man Olaf Scholz belächelt hat für ihre Besetzung, gerade in einer wirklich harten Zeit einen richtig guten Job macht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch noch einiges vor. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir wollen die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen im Land stärken. Wir wollen die Vergabe von Aufträgen des Landes künftig an die tarifliche Entlohnung und an in Tarifverträgen geregelte Arbeitsbedingungen knüpfen. Wir wollen die bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben stärken, auch indem der Ferienhort dauerhaft in einem Umfang von bis zu zehn Stunden in Anspruch genommen werden kann, und wir werden in einem breiten politischen Beteiligungsprozess ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten. Trotzdem sollte uns Frauen bewusst sein, dass es weiter wichtig ist, dass wir jedes Jahr zumindest einmal sehr explizit darauf hinweisen, dass wir mit der Gleichberechtigung noch nicht fertig sind, dass eben die vermeintliche Gleichberechtigung, so, wie sie jetzt hier gerade dargestellt worden ist, noch nicht existiert. Und um dies zu unterstreichen, machen wir den 8. März ab dem nächsten Jahr zum Feiertag, und auch hier kann man sagen: Versprochen – gehalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich wäre aber keine gute gleichstellungspolitische Sprecherin meiner Fraktion, wenn ich hier nicht sagen würde, es gibt Frauen, die haben ein mulmiges Gefühl dabei, dass wir gerade den Frauentag zu so einem Feiertag machen, weil sie sich Sorgen machen, dass das genau dazu führt, was wir eigentlich nicht wollen, dass Frauen in ihren Familien verschwinden, sich um Hausarbeit kümmern und eben genau nicht an den Aktionen teilnehmen, die es eigentlich gibt. Aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe, die dafürsprechen, es trotzdem zu tun, und deswegen machen wir das auch. Es ist wie mit Halbmastbeflaggung. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, jedes Mal, wenn so ein Signal gesetzt wird, werde ich gefragt, was ist denn eigentlich los. Und so ein Feiertag, wenn ein freier Tag ist, fragt man sich auch, warum ist denn eigentlich frei, und die Antwort ist dann, es ist der Internationale Frauentag. Und es führt dazu, dass in unserer vermeintlich gleichgestellten Gesellschaft noch mal wahrgenommen wird, dass es ein wichtiger Tag ist, dass es um wichtige Themen geht und dass der Reflex, für die Ehefrau Blumen zu besorgen, vielleicht gedanklich über irgendwas hinausgeht und wir noch mal das Thema der Gleichstellung in unserer Gesellschaft bekräftigen. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und meiner Fraktion ist es wichtig, dass das kein stiller Feiertag ist, sondern ein Aktionstag, und wir werden diesen Tag mit Aktionen begleiten. Wir werden auf die Bedeutung dieses Tages hinweisen. Und, liebe Frauen, damit ihr daran auch teilnehmen könnt, haben wir dafür gesorgt, dass eure Männer Zeit für die Sorgearbeit haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Renz, CDU)
Christiane Berg CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, vor 111 Jahren wurde der 8. März als Internationaler Frauentag das erste Mal begangen. Er weist hin, dieser Tag weist hin auf Frauenrechte, auf Gleichstellung der Geschlechter, er soll auf bestehende Diskriminierungen aufmerksam machen. Vieles ist von meinen Vorrednern bereits ausgeführt worden. Dieser Tag soll auch die bisherigen Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung feiern und immer wieder auf Ungleichmäßigkeiten, Ungleichheiten aufmerksam machen. Er soll dazu ermutigen, sich jetzt und in Zukunft für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen. Dafür stehe ich, dafür steht meine Fraktion, hinter all diesen Intentionen. Und jetzt kommt ein Aber: Dass ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag ein gesellschaftspolitisches Zeichen für die Gleichstellung von Frau und Mann ist, (Rainer Albrecht, SPD: Und was für ein Zeichen!) das wage ich zu bezweifeln. Ein arbeitsfreier Tag ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Geschenk, in diesem Fall ein Geschenk der Landesregierung zulasten Dritter, nämlich der Unternehmerinnen und Unternehmer, die diesen Tag bezahlen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Mecklenburg-Vorpommern rechnet mit Kosten durch den zusätzlichen Feiertag von etwa 55 Millionen Euro für die Unternehmen in diesem Land. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und die Landesregierung selbst kalkuliert für den geplanten Feiertag Personalkosten, höhere Personalkosten von 90.000 Euro ein. Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages im Buchstaben D, die Kosten können nicht beziffert werden. Doch, ich denke, wenn man da sicherlich auch Spielraum hat, aber sie sind beziffert. Es gab 2019 eine Kleine Anfrage. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Dort hieß es, es sei „nicht davon auszugehen, dass sich für die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertages ein“ gesellschaftspolitischer „Konsens finden“ ließe. „Zusätzliche Feiertage belasten die Wettbewerbsfähigkeit der … Wirtschaft“ und sie wirken sich „negativ auf das notwendige wirtschaftliche Wachstum“ aus. Und angesichts der gewaltigen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist das sicherlich ein schwieriges Signal. Unsere Wirtschaft befindet sich zwischen Corona und nun auch Kriegserscheinungen und die Landesregierung führt einen zusätzlichen Feiertag ein?! So kann man auch Prioritäten setzen. Tatsächlich gilt der Frauentag als Feiertag nur in 26 von 194 Ländern auf der Welt – als gesetzlicher Feiertag –, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) und das sind hauptsächlich sozialistische Diktaturen. Und in der Bundesrepublik gibt es den Frauentag als Feiertag nur in Berlin. Und ich glaube, Berlin war das Land, das damals warb: „Berlin ist arm, aber sexy!“. Lassen wir so stehen. Sollte jemand die Vermutung haben, ich hätte ein politisches Problem mit dem Frauentag, da kann ich beruhigen, das ist nicht der Fall. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Aber ein wirtschaftliches gibt es doch auch nicht, Frau Berg!) Das wollen wir erst einmal sehen, weil Sie werden ihn ja einführen. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Da kommen wir sicherlich noch einmal dazu. Und ich muss auch dazusagen, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) selbst in der DDR war der Frauentag (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) schon lange zu einer Art Folklore geworden, ... (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Sie haben doch noch Redezeit. ... Folklore geworden. Und ich glaube, viele Damen, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) die schon zu DDR-Zeiten hier das miterlebt haben, die Frauentagsfeiern, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) die wissen, dass es am 8. März um alles ging, aber wenig um Politik, und gerne zusammensitzen und zusammen feiern, alles in Ordnung, aber politisch war dieser Tag auch damals schon sehr fraglich. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Die UN rufen jedes Jahr ein Thema aus, unter dem der Weltfrauentag stattfindet. Dieses Jahr am 8. März steht das Thema „Stoppt die Voreingenommenheit!“, und das ist ein wichtiges Thema, über das nicht nur an einem Tag im Jahr gesprochen werden sollte. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, der 8. März als Frauentag ist heute als Zeichen einer vielfältigen Frauenbewegung fest im Bewusstsein der Gesellschaft verankert. Chancengleichheit für Frauen im Erwerbsleben, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, der Kampf gegen Gewalt an Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter sind Themen für jeden einzelnen Tag.
Beate Schlupp
Frau Berg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Barlen?
Christiane Berg CDU
Habe ich noch Zeit? (Rainer Albrecht, SPD: Klar. – Schriftführer Christian Brade: Ja.) Okay.
Beate Schlupp
Ja, bitte schön!
Julian Barlen SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Berg! Ist Ihnen bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern weniger Feiertage begangen werden als in anderen Bundesländern? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Christiane Berg CDU
Das ist mir bekannt, Herr Barlen, und trotzdem …
Julian Barlen SPD
Eine Nachfrage?
Beate Schlupp
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden?
Christiane Berg CDU
Ja.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Julian Barlen SPD
Würden Sie mir zustimmen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich diesen zusätzlichen Feiertag, um auf Augenhöhe zu kommen, in der Vergangenheit redlich erarbeitet haben? (allgemeine Unruhe – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)
Christiane Berg CDU
Ich stimme Ihnen zu, dass es einen zusätzlichen Feiertag geben könnte, (allgemeine Unruhe – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) aber bitte nicht allein den Frauentag. Es gibt sicherlich Themen, die man in die Diskussion nehmen könnte, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) aber wir reden über den Frauentag. Er soll die Frauen in den Mittelpunkt stellen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und soll deren Gleichberechtigung, deren Rechte stärken. Das sehe ich durch einen zusätzlichen Feiertag nicht.
Julian Barlen SPD
Vielen Dank!
Christiane Berg CDU
Gerne. Also, okay, dann kann ich ja gleich weitermachen. Den Bedarf für einen zusätzlichen gesetzlichen Feiertag sehe ich nicht, den Bedarf für ernsthafte Bemühungen nach mehr Gleichstellung, den sehe ich schon. Und wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Berg! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Es fiel mir am vergangenen Wochenende sehr schwer, mich auf diese Plenarwoche vorzubereiten. Lange saß ich vor einem weißen Blatt Papier und fragte mich so ein bisschen nach dem Sinn dessen, was wir hier eigentlich tun, denn was für Bedeutung hat es im Angesicht des unendlichen Leids der Ukrainer/-innen, heute hier über Gleichstellung aller Geschlechter ans Redner/-innenpult zu treten. Dann dachte ich an die Abgeordnetenkolleg/-innen, die sich unter Einsatz ihres Lebens im Kriegsgebiet zu geheimen Plenarsitzungen treffen, um die demokratischen Prozesse aufrechtzuerhalten, und ich hatte meinen Kompass wieder. Meine, unsere Verantwortung in diesen Zeiten liegt unter anderem darin, dass wir uns einmal mehr darüber klarwerden, wie wertvoll unsere Demokratie ist und was für ein Geschenk die freie Debatte im Plenum. Wir könnten meinen, dass es im Moment nichts Wichtigeres gibt und dass wir zum Beispiel feministische Diskussionen in guten Zeiten führen sollten, in Zeiten ohne russischen Krieg. Das glauben wir nicht, denn dieser Feminismus, diese Menschenrechte, über die wir heute hier sprechen, sind genau die Themen, auf die es jetzt ankommt. Sie sind überlebenswichtig. Also lassen Sie uns über Gleichstellung und den Internationalen Frauentag reden, der mit dem vorliegenden Antrag ab kommendem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern zum Feiertag werden soll. Ich kann es gleich vorwegnehmen, die bündnisgrüne Fraktion begrüßt diesen Antrag ausdrücklich, denn die immer noch hinterherhinkende Gleichstellung aller Geschlechter braucht Aufmerksamkeit und ein breites gesellschaftliches Bewusstsein, damit sich die Verhältnisse in vielen Bereichen unseres Lebens endlich zum Besseren wenden. Ein jährlicher Feiertag schärft dieses Bewusstsein und wird uns einen Anlass geben, über das zu sprechen, was noch getan werden muss, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen Stück für Stück abzubauen. (Unruhe bei Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Insofern verstehe ich den zusätzlichen, für alle Bürger/- innen wohlverdienten Feiertag nicht primär als Tag zum Feiern, an dem wir uns gegenseitig auf die Schultern klopfen, Blumen überreicht bekommen und uns freuen, wie sehr wir als Frauen wertgeschätzt werden, sondern ich sehe ihn als jährlich wiederkehrenden Tag, an dem wir uns ganz genau anschauen, was schon erreicht wurde, aber uns noch viel mehr das anschauen, was noch getan werden muss. Es geht ganz einfach um Rechte, es geht um Repräsentation, es geht um Ressourcen. Keine Gesellschaft kann ihr Potenzial voll ausschöpfen, wenn die Hälfte der Weltbevölkerung keine Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe hat. Denn obwohl der Internationale Frauentag bereits seit 111 Jahren begangen wird, wiederholen sich viele Forderungen einfach jedes Jahr aufs Neue, weil wir in Fragen der Gleichstellung bisher nur im Schneckentempo vorankommen. Auch wenn beispielsweise – das wurde heute schon erwähnt – die geschlechtsbezogene Verdienstlücke, das Gender-Pay-Gap, in den letzten Jahren etwas kleiner geworden ist, verdienen Frauen in Deutschland ungefähr 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, und wir liegen damit auch im Durchschnitt Europas an einer sehr, sehr hinteren Stelle. Es ist daher gut und wichtig, dass wir Bündnisgrüne zum Beispiel auf Bundesebene uns dafür einsetzen, dass das Entgelttransparenzgesetz entsprechend weiterentwickelt wird, um diese Lücke schneller und dauerhaft zu schließen. Außerdem ist der Anteil von Frauen in den Sozial- und Erziehungsberufen, im Gesundheitswesen, in der Pflege um ein Vielfaches höher als das der Männer. Die so oft als „klassische“ Frauenberufe konnotierten Berufsfelder kämpfen ebenso klassisch um längst überfällige Wertschätzungen, um bessere Arbeitsbedingungen und um höhere Entlohnungen. Hier müssen wir die gesellschaftliche Debatte um Stereotype wie „Männerberufe/Frauenberufe“ aktiv führen und dafür sorgen, dass wir die Schubladen wieder aufmachen, die wir alle – und da schließe ich mich jetzt auch nicht aus – seit Jahrzehnten in unseren Köpfen mit uns herumtragen. Und, meine Damen und Herren, wir müssen selbstverständlich weiter mit Hochdruck daran arbeiten, dass gerade die sogenannten Care-Berufe ordentlich und ihrer hohen sozialen Verantwortung gemäß bezahlt werden. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung fand bereits 2012/2013 heraus, ich zitiere: „Erwerbstätige Frauen verbringen mehr Zeit mit unbezahlter Arbeit als ... Männer und übernehmen einen größeren Teil der im Haushalt anfallenden Fürsorgearbeit.“ Zitatende. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen als Männer, was bei vielen eine Armutsrente nach sich zieht. Hier müssen wir uns die Frage stellen, wie können wir der so wichtigen Fürsorgearbeit in der Familie gerecht werden, ohne dass dafür am Ende des Lebens eine Frau mit einer geringen Rente abgestraft wird und ohne dass Frauen der Weg in die Spitzenposten verbaut bleibt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Erlauben Sie mir an dieser Stelle, mich an die Gleichstellungsministerin zu wenden mit ein paar Grüßen an unsere Gleichstellungsbeauftragte Frau Brüdgam. Ich freue mich sehr, dass es diese Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gibt und dass sie so besetzt wurde. Wir haben noch viel zu tun mit der Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern, zum Beispiel auch die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch. Es ist mir an dieser Stelle extrem wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine echte Gleichstellung aller Geschlechter nur dann erreicht werden kann, wenn wir nicht nur Frauen und Männer, sondern auch intergeschlechtliche Menschen in unsere Bestrebungen nach gleichwertigen Verhältnissen miteinbeziehen. Leider sind hierfür in Mecklenburg-Vorpommern die Strukturen unzureichend, denn für nicht binäre Menschen ist die Gleichstellungsbeauftragte formal nicht zuständig. Sie müssen sich an die Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden, um gehört zu werden. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus 2017 eindeutig verfügt, und ich zitiere: „In der unterschiedlichen Behandlung intergeschlechtlicher Personen gegenüber männlichen oder weiblichen Individuen liege eine unzulässige Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ...“, Zitatende. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Unter anderem werden in dem Urteil der Deutsche Ethikrat, die Bundesärztekammer und das Deutsche Institut für Menschenrechte zitiert. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen für viele weitere Bereiche, zum Beispiel im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und für den Diskriminierungsschutz. Es ist also unsere Pflicht und Schuldigkeit, den Begriff der „Gleichstellung“ und alles, was sich daraus für unsere Gesellschaft ergibt, endlich breiter zu denken. Wir werden mit erstarrten Strukturen und eingegrenzten Zuständigkeitsdefinitionen momentan denjenigen Menschen nicht gerecht, die sich in unserer Frauen-Männer-Debatte nicht wiederfinden. Und auch wenn wir uns ab kommendem Jahr alle auf den Frauenfeiertag freuen dürfen und auch wenn ich Ihnen zustimme, es muss ein Aktionstag werden, braucht es unsere Akzeptanz für alle Geschlechter, um gleiche, faire und von allen akzeptierte Lebens- und Arbeitsumstände zu schaffen. In diesem Sinne appelliere ich an uns alle, das Gleichstellungsthema das ganze Jahr über breit zu diskutieren, Initiativen voranzubringen und unsere eigenen Horizonte für alle Aspekte der Debatte zu öffnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist mir eine besondere Ehre und Vergnügen, heute zu diesem Thema sprechen zu dürfen, wo ich mich doch seit vielen Jahren intensiv und aktiv mit dem Thema Gleichstellung beschäftige. Allerdings ist mir die Einführung eines Frauenfeiertages bislang als Maßnahme noch nicht untergekommen und war mir bis dato auch in der wissenschaftlichen Diskussion noch nicht als Empfehlung aufgefallen. Auch haben mich die Länder mit besagtem Feiertag wie Aserbaidschan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgistan – und die Reihe ließe sich noch weiter fortsetzen – noch nicht hinsichtlich ihrer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik überzeugt. Insbesondere in der jetzigen Situation scheint mir zudem eine Rückkehr beziehungsweise Orientierung an sowjetischen Traditionen und Bräuchen mehr als unangebracht. Auch der Blick in die Geschichte und Herkunft dieses Feiertages überzeugt mich als Liberale ganz und gar nicht, und das ist schon mehrfach angesprochen worden. Die Idee stammt von Clara Zetkin, Mitglied der KPD und revolutionäre Marxistin, und wurde auf der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen auf Vorschlag der bulgarischen Delegation eingeführt. Seitdem wird dieser Tag in vielen sozialistischen oder ehemals sozialistischen Ländern begangen. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Diesen Tag jetzt, 2023, nach dem Untergang der Sowjetunion und dem Kommunismus als gesetzlichen Feiertag einzuführen, ist vielleicht etwas retro, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) aber keinesfalls fortschrittlich, wie Sie sich das ja eigentlich so gern ans Revers heften wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der LINKEN. Ob es den Frauen im Hinblick auf die Gleichstellung etwas nutzt, sei einmal sehr dahingestellt. Vielleicht hoffen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass Sie an den damaligen Erfolg der Einführung des Internationalen Frauentages anknüpfen können, denn damals hat nach Einführung des Feiertages die Zahl der weiblichen Mitglieder massiv zugenommen. Die Einführung eines Frauenfeiertages als Antwort auf die nach wie vor nicht vollzogene Gleichstellung von Mann und Frau ist seitens der Partei, die bereits mehrmals das Familienministerium geführt hat, beschämend fantasielos. (Torsten Renz, CDU: Aha!) Was ich, was meine Fraktion, was meine Partei aus wirtschaftlicher Sicht über die Einführung eines zusätzlichen Feiertages hält, dürfte bekannt sein. Insofern wird es Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE und der SPD, wahrscheinlich nicht wundern, wir werden der Überweisung Ihres Gesetzentwurfes in die Ausschüsse nicht zustimmen, und dies, um es einmal vorwegzunehmen, nicht nur aufgrund der unsäglichen Auswirkungen für die in den letzten zwei Jahren der Pandemie ohnehin so sehr stark belastete Wirtschaft, sondern auch ob der Intention und der Wirksamkeit mit Blick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Diesen Versuch, ein wenig Ostalgie gesetzlich zu verankern, diesen Versuch werden wir nicht unterstützen. Auch in der ehemaligen DDR haben die Frauen die Hauptlast des Haushalts und der Kindererziehung getragen. Auch in der DDR gab es nicht genug Frauen in Führungspositionen. Auch in der DDR wurden die Frauen, die es tatsächlich geschafft haben, sich gegen ihre männlichen Konkurrenten durchzusetzen, von den Herren der Schöpfung oftmals nur milde belächelt. Ja, es stimmt, es gab auch positive Errungenschaften. Mecklenburg-Vorpommern ist herausragend, was das Thema Kinderbetreuungsmöglichkeiten und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht. Trotzdem sind auch hier lange nicht ausreichend Frauen in Führungspositionen, die es ihnen ermöglichen, eine Familie zur Not auch alleine zu ernähren und finanziell unabhängig zu sein. Eine hohe Quote an Frauen in Führungspositionen in M-V finden wir fast nur in der Privatwirtschaft. Statt einen Feiertag einzuführen, der die Wirtschaft zusätzlich belastet und in vielen Fällen sicher auch die Frauen, für die trotz Feiertag die Sorgearbeit und Verpflichtungen weitergehen, sollten Sie sich besser um die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen kümmern. Noch immer ist es eine Minderheit an Frauen, die gut dotierte und einflussreiche Positionen bekleiden, die im besten Sinne frei und unabhängig sind. Darauf sollten Sie Ihre Energie konzentrieren und Frauen die Möglichkeit zu sozialem und vor allem finanziellem Aufstieg ermöglichen, statt nostalgischen sozialistischen Fantasien nachzuhängen. (Beifall Stephan J. Reuken, AfD) Meine Damen und Herren, setzten Sie hier und heute ein Zeichen, stimmen Sie der Überweisung in die Ausschüsse nicht zu! Sie helfen den Frauen in diesem Land in Zeiten, in denen die Wirtschaft aufgrund der Pandemie am Boden liegt, in Zeiten, in denen gerade Frauen um ihre Arbeitsplätze bangen müssen, nicht ein My weiter durch die Einführung eines gesetzlichen Feiertages, der für die Mehrzahl der Bevölkerung nur die Bedeutung hat, dass es sich um einen weiteren arbeitsfreien Tag handelt, der von den Unternehmerinnen und Unternehmern, von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, aber auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herausgearbeitet werden muss. (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Sie weisen in Ihrem Antrag selbst darauf hin, dass es zu finanziellen Verlusten bei den Unternehmen führen wird, und räumen ein, dass Sie den eigentlichen Umfang nicht abschätzen können. Ihre gesamten Ausführungen im Unterpunkt „Kosten“ zeigen mir, zeigen uns einmal mehr, dass Sie gar nicht wissen, welchen Schaden Sie in den Unternehmen mit Ihrem Retro-Feiertag anrichten. Ach, werden Sie entgegnen, ja, das trifft ja nur die Unternehmer, die können das ab. Nein, sage ich Ihnen, das trifft alle und geht zulasten der gesamten Wirtschaftskraft des Landes, das derzeit an vielen Fronten um den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpft. Also, meine Damen und Herren, tun Sie lieber jeden Tag etwas für die Gleichstellung aller Menschen in diesem Land, aber stimmen Sie nicht der Überweisung dieses Antrages zu, der Wirtschaft und Gleichstellung nicht dient, sondern dieser eher schadet! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass ich jetzt die voraussichtlich letzte Rednerin aufrufen werde. Das ist für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schmidt.
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern haben wir ihn begangen, den Internationalen Frauentag, und viele von Ihnen waren sicherlich unterwegs, haben Frauen mit Blumen gedankt, haben an Veranstaltungen teilgenommen, haben auch im privaten Bereich ihrer Partnerin gedankt für die Aufmerksamkeiten, die Kinder haben vielleicht nette Briefe geschrieben für ihre Mutti oder für ihre Oma und wir Frauen haben an diesem Tag mindestens einmal gehört „Herzlichen Glückwunsch zum Frauentag!“. Und dann weiter? Nichts, ein Tag wie jeder andere für die Frau an der Kasse im Jahr auch. Ich habe die Zeit genutzt in den letzten 14 Tagen in Vorbereitung auch auf diese Debatte, bin auf die Straße gegangen und habe die Menschen dort gefragt, was sie vom 8. März als Feiertag halten. Und oft erhielt ich die Antwort, na, das ist er doch schon. Der 8. März ist im Bewusstsein der Menschen – zumindest in den östlichen Bundesländern – schon als feierlicher Tag etabliert, (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Sprechen Sie jetzt gegen den Antrag oder dafür?) als Tag der Würdigung der Leistungen, die Frauen für unsere Gesellschaft, insbesondere für die Familie, erbringen. Und wenn Sie dem Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen folgen, sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, können die Menschen unseres Landes ab dem kommenden Jahr mit einem freien Tag die Leerstelle des Nichts nach dem großen Hallo füllen, denn der 8. März ist mehr als ein feierlicher Tag, um Blumen zu verschenken. Ja, von politischen Frauen vor mehr als 100 Jahren ins Leben gerufen, ist sein Ursprung ein kämpferisches Ansinnen um gleiche Rechte, ein revolutionäres Aufbegehren. Aber hier muss ich meinen Vorrednerinnen mal ein bisschen entgegentreten, nicht nur kommunistische oder sozialistische Frauen, sondern auch Frauen in Amerika haben diesen Tag genutzt, Arbeiterinnen in Textilbetrieben, um mit der Aktion „Brot und Rosen“ auf ihre Situation aufmerksam zu machen, dass nämlich nicht nur das Arbeiten allein für sie wichtig ist. Sie wollten Teilhabe haben, an Bildung, an Entscheidungen. Also insofern ist das eine sehr demagogisch geführte Debatte. In der heutigen Zeit wird dieser Tag wieder zunehmend von feministischen Aktivist/-innen in diesen kämpferischen Ursprung zurückgeführt, denn es gibt noch mehr als genug zu tun, zu erkämpfen, zu verändern auf dem Weg zu einer tatsächlich geschlechtergerechten Welt. Und das sage ich hier sehr deutlich: Welt! Denn wir sollten auch unseren Blick über unser Land, über die Bundesrepublik hinaus nehmen. Und die aktuellen Ereignisse zeigen uns, dass wir dieses Problem auch global denken müssen. Die Frauen in Afghanistan oder in anderen Ländern leiden an großer Unterdrückung. Und ich denke, auch hier ist Frauensolidarität oder Solidarität anderer Länder gefragt, um hier Veränderungen herbeizuführen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) In seinem Ursprung war das vordringliche Ziel des Frauentages tatsächlich, das Frauenwahlrecht zu erstreiten. Das ist gelungen. Und ja, wir haben gleiche Rechte. Aber heute, über 100 Jahre später, müssen wir feststellen, dass auch eine paritätische Teilhabe von Frauen an Politik und ihre Vertretung in Parlamenten noch nicht einmal annähernd in Sicht ist. Wir brauchen uns nur hier in diesem Haus umzuschauen. Heute an dieser Debatte nehmen sehr viele Frauen teil und bereichern sie auch mit ihren Beiträgen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Um Macht tatsächlich zu teilen, braucht es eine paritätische Besetzung der gesetzgebenden Organe. Hinzu kommt, dass politisches Engagement für Frauen noch immer erschwert wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Ein wesentlicher Grund dafür ist auch die nach wie vor schlechte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und auch Ehrenamt. Und hier geht es um die Verteilung der Sorgearbeit, um all das, was unbezahlt im häuslichen und familiären Umfeld geleistet wird, zum großen Teil von Frauen. Und tatsächliche Wertschätzung und Anerkennung – Fehlanzeige! Und hier könnten wir mit dem Frauentag ein tatsächliches Zeichen setzen, diese Arbeit zu würdigen und wertzuschätzen, diese unendliche Anzahl von Stunden, die hier für die Familie, für die Gesellschaft geleistet werden. Und um noch mal auf diese Wirtschaftlichkeit einzugehen an dieser Stelle: Nehmen Sie es doch mal als Chance, um auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in unserem Land zu steigern! Wir bieten hier die Möglichkeit, durch einen zusätzlichen Feiertag Menschen in unser Land zu ziehen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Auch das ist doch vielleicht ein Argument, dem sich die Wirtschaft nicht so ganz verschließen kann. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Auf den Equal Pay Day ist schon, (Glocke der Vizepräsidentin) ist schon weitestgehend eingegangen worden, also die Lücke, der Gender-Pay-Gap, der nach wie vor besteht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Einen Moment! Einen Moment, Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um etwas Ruhe. Wenn das Glockenzeichen erklingt, dann ist das ein Hinweis darauf, dass das derzeit nicht gegeben ist. Wir sind kurz vor der Mittagspause. Ich bitte noch um etwas Geduld und etwas Ruhe hier, damit die Rednerin zu gleichen Bedingungen wie alle anderen hier ihre Rede halten kann. Bitte schön, Frau Abgeordnete!
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Der Gender-Pay-Gap ist schon gut besprochen. Ich möchte nur noch auf einen Aspekt hierbei eingehen, dass der Anteil von Frauen an Mini- und Teilzeitjobs weiterhin ansteigt. Und das führt natürlich zu verringerten Einnahmen, insbesondere dann auch, was die Renten betrifft, und die Armutsfalle im Alter ist damit vorprogrammiert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Zusammen mit der fast selbstverständlichen Unterbrechung der Berufsbiografie von Frauen durch Elternzeit und Kindererziehung oder Pflege Angehöriger wirkt sich dies nicht nur auf das aktuelle Einkommen, sondern auch auf die Rentenansprüche aus. Lange galt die Erwerbsbeteiligung von Frauen als Maßstab für die Gleichstellung der Geschlechter. Die Zielstellung war eine Angleichung an das gleiche hohe Niveau der Männer. Das ist aber aus meiner Sicht zu kurz gesprungen und sagt nichts über die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen aus. Vielmehr verdeckt sie die Doppel- und Dreifachbelastung von Frauen. Rollenstereotype Zuschreibungen der Familienarbeit auf die Frau sind dafür ursächlich zu benennen. Was wir brauchen, ist eine Neuverteilung von Heim- und Sorgearbeit oder Care-Arbeit. Ein Aspekt dabei ist die Elternzeitnahme von Vätern. Eine Studie des Landeszentrums für Gleichstellung und Vereinbarkeit unseres Landes zeigt auf, dass die Elternzeitnahme durch Väter durchaus positive Effekte auf deren spätere Beteiligung an der Heim- und Sorgearbeit und somit auf die egalitäre Verteilung von Erwerbsarbeit im weiteren Familienleben hat. Also lassen Sie uns dafür Sorge tragen und ein Klima schaffen, auch in Unternehmen, dass es selbstverständlich wird, dass auch Väter Elternzeit über die zwei Monate, die ihnen rechtlich zustehen, in Anspruch nehmen können! Die automatische Verknüpfung von Frauen mit Sorgearbeit muss aufgebrochen werden und einer Arbeitsmarktpolitik weichen, die eng mit einer sozialen Familienpolitik gekoppelt ist und diesen Namen auch verdient. Die Schließung der geschlechterbedingten Lohnlücke ist ein erster Schritt dazu. Kolleginnen und Kollegen, angesichts der aufgezeigten Situation und dessen, was wir darüber hinaus wissen, kann von tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter keine Rede sein. Aber – auch das ist ein Ergebnis der zahlreichen Begegnungen mit Frauen in den vergangenen Tagen und Wochen – nicht jede Frau erlebt diese Benachteiligungen oder ist sich dessen bewusst. Die jeweilige Lebenssituation ist hier entscheidend. Und „die Frau“, die gibt es nicht. Frauen sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Hier verschränkt sich die Frauen- und Gleichstellungspolitik sehr eng mit den Forderungen nach Diskriminierungsfreiheit – Frau Shepley, da bin ich sehr an Ihrer Seite –, aber auch mit der gesellschaftlichen Stellung und Herkunft der Frauen. Was ist mit Benachteiligungen von Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, alleinerziehenden Frauen? Die Reihe ließe sich weiter fortführen. Das Thema Gewaltschutz blieb heute in der Debatte noch ziemlich unbeleuchtet, also außer bei Frau Shepley. Statistisch gesehen hat jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfahren. Anfeindungen, Hass und diskriminierende Äußerungen, die gerade auch online verbreitet werden, nehmen erschreckend zu. Lassen Sie mich hierzu nur kurz die Forderungen nach der Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt erwähnen.
Beate Schlupp
Frau Schmidt, diese Zeit haben Sie leider nicht mehr.
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Oh!
Beate Schlupp
Ich drücke jetzt schon die rote Lampe. Wir hatten gestoppt.
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Entschuldigung, ich habe es tatsächlich nicht gesehen. Dann muss ich jetzt ganz schnell zum Ende kommen.
Beate Schlupp
Frau Schmidt, einen Satz noch, einen Endsatz lasse ich noch zu, ...
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Ja.
Beate Schlupp
... aber dann muss ich wirklich unterbrechen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Jens-Holger Schneider, AfD: Einer.)
Elke-Annette Schmidt Die Linke
Eins habe ich noch: Wir haben uns in der Regierungskoalition darauf verständigt, ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm zu erstellen, und lassen Sie uns doch diesen Tag, den 8. März, dafür aktiv nutzen, unsere Ideen mit den Menschen im Land zu diskutieren, Anregungen aufzunehmen und in Handeln umzusetzen! Und darauf freue ich mich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Schmidt! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/404 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktionen AfD, CDU und FDP angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:10 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung. Unterbrechung: 13:19 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:10 Uhr
Elke-Annette Schmidt
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ladenöffnungsgesetz, Drucksache 8/410. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/410 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginn…
Elke-Annette Schmidt
Frau Baal, einen kleinen Moment! Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche, ich würde erst noch mal den Ruf erschallen lassen, dass alle möglichst wieder hier in den Plenarsaal zurückkommen. Die Mittagspause ist beendet, wir wollen die Debatte fortsetzen. Bitte schön!
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf meiner Fraktion vor, mit dem wir das Ladenöffnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern derart ändern wollen, dass das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen – zeitlich begrenzt vom 15. April bis 31. Oktober dieses Jahres – aufgehoben wird. Wir wollen dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit bieten, aus eigener Kraft die massiven wirtschaftlichen Schäden, bedingt durch die gerade auch für den gewerblichen Einzelhandel sehr einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, zumindest in Teilen wieder auszugleichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Sonn- und Feiertagsöffnung“ ist bekanntermaßen für unsere Fraktion von großer Bedeutung. Über alle politischen Ebenen hinweg gab es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Diskussionen, aber hier und heute geht es nicht um die grundsätzliche Diskussion einer Aufhebung des Verkaufsverbotes an Sonn- und Feiertagen. Der stationäre Einzelhandel in unserem Land liegt am Boden. Bereits seit Jahren muss er sich gegen die starke Konkurrenz des Onlinehandels behaupten. Komplette beziehungsweise faktische Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie haben die Situation dramatisch verschlimmert. Finanzielle Reserven sind sämtlich aufgebraucht, staatliche Hilfen kommen zeitlich verzögert bei den Unternehmen an. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, staatliche Finanzhilfen können auch nicht das Allheilmittel sein. Auch das hören Sie nicht zum ersten Mal von uns. Mit einer zeitlich begrenzten Aussetzung des Verkaufsverbotes an Sonn- und Feiertagen geben wir dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit zur Selbsthilfe an die Hand. In zeitlicher Hinsicht haben wir uns an den Ausnahmeregelungen der Bäderverkaufsverordnung des Landes orientiert, sodass es letztendlich nur darum geht, die Basis für einen gleichen Wettbewerb im Land zu schaffen und in diesem Jahr nicht nur in den touristischen Hochburgen, den Kur- und Badeorten sowie den Weltkulturerbestätten den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen zu gestatten – und auch nicht nur in ausgesuchten Branchen –, sondern einmal für eine Saison für alle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir haben bewusst einen Zeitraum gewählt, in dem unser Land am stärksten durch den Tourismus geprägt ist. Als Tourismusland Nummer eins in Deutschland begrüßen wir Jahr für Jahr Millionen von Menschen in unserem Land. Die Tourismussaison ist auch die Saison des Einzelhandels. Die Menschen kommen nicht nur in unser Land, um sich am Strand zu aalen, sie erkunden auch unsere wunderschönen historischen Städte, sie kaufen ein, und dies im Urlaub auch gern an Sonn- und Feiertagen. Geben wir ihnen die Möglichkeit, dies nicht nur in Boltenhagen oder Zingst zu tun, sondern im ganzen Land! Lassen Sie uns gemeinsam den Unternehmerinnen und Unternehmern im stationären Einzelhandel die Chance geben – gemeinsam mit der Kunst- und Kulturbranche, mit der Gastronomie und auch gemeinsam mit den Vereinen –, an Sonn- und Feiertagen unsere Städte nicht im Dornröschenschlaf versinken zu lassen, sondern ihnen gemeinsam Leben, Farbe zu geben, sie bunter zu machen, bunter durch eine lebendige, gesellschaftliche und kulturelle Fülle. Dies geht aber nur, wenn wir den Einzelhandel nicht ausschließen, denn eines haben sowohl der stationäre Einzelhandel, die Gastronomie, die Hotellerie, die Kunst- und Veranstaltungsbranche aus den vergangenen zwei Jahren der Pandemie gelernt, und glauben Sie mir, ich weiß persönlich als Mensch und als Unternehmerin, wie lang, wie hart diese letzten zwei Jahre waren, aber eines haben sie uns gelehrt: Gemeinsam geht alles besser, gemeinsam sind wir stärker und nur gemeinsam können wir die Krise überwinden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Und daher noch mal mein Appell an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns gemeinsam den Weg bereiten für unseren Einzelhandel, für die Wiederbelebung unserer Städte! Und um im Voraus schon mal ein paar Argumente aus dem Weg zu räumen, lassen Sie mich noch kurz ausführen, dass uns zumindest aus der Hansestadt Stralsund die Aufforderung erreicht hat, uns für eine Lockerung in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsverkaufsverbot einzusetzen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dort habe es bereits einen Austausch zwischen der Stadt, den Gewerkschaften und den Kirchen mit dem Ergebnis gegeben, dass alle Beteiligten – ich wiederhole es noch mal: alle Beteiligten – sich einig waren, aufgrund der besonderen Situation stehe einer Ausnahme vom grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen nichts entgegen. Auch die IHK Rostock hat bereits vor Jahren in einer ihrer Vollversammlungen beschlossen, ich zitiere – wo ist der Zettel? –: „Die Vollversammlung der IHK zu Rostock spricht sich für eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ohne jedwede zeitliche, sachliche und örtliche Beschränkung aus.“ So weit geht unser Gesetzentwurf nicht. Es ist einfach ein Zeichen nach einer langen, harten Durststrecke. Sie kennen mich langsam gut genug, ich bin kein Freund von langen Worten, ich habe mich ja, glaube ich, schon ein bisschen selber überboten, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) aber daran können Sie sehen, wie wichtig, wie emotional dieses Thema für mich ist und auch für meine Fraktion. Aber zurück zum Punkt: Der Gesetzentwurf ist kurz, die Zustimmung der Überweisung in die Ausschüsse tut nicht weh. In diesem Sinne bitte ich hierfür um Ihre Stimme. Helfen wir gemeinsam dem stationären Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern, und geben Sie und wir hier alle zusammen ihm die Möglichkeit, sich selbst zu helfen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FPD und Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Herr Reinhard Meyer. Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben das Wort.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern hat zweifellos eine hohe Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und er hat zweifellos in der Corona-Pandemie sehr gelitten. Aber hier ist schon die erste Korrektur: Wir haben sehr viele Wirtschaftshilfen auch im Einzelhandel platzieren können. Und ich will noch mal deutlich darauf hinweisen, wie an anderer Stelle auch, die Landesregierung hat überall da, wo der Bund zu lange gebraucht hat, die Zeit überbrückt, vorfinanziert. Und im Grunde genommen kann sich kaum jemand im Lande, der Anspruch auf Förderung bei den Wirtschaftshilfen hatte, darüber beklagen, dass er diese Mittel nicht rechtzeitig bekommen hat, meine Damen und Herren. Was hilft dem Einzelhandel, ist die richtige Frage. Das, was hier vorliegt mit dem Ladenöffnungsgesetzentwurf der FDP-Fraktion ist meines Erachtens die falsche Antwort. Sie wollen flächendeckend eine Sonntagsöffnung, und Sie wollen – das haben Sie ja auch gerade noch mal kurz beschrieben – die Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern für alle in Mecklenburg-Vorpommern: überall vom 15. April bis zum 31. Oktober am Sonntag geöffnet von 12 bis 18 Uhr. Das klingt doch schön, aber was, meine Damen und Herren, steckt dahinter? Zunächst einmal die Frage: Wie ist denn die Situation mit dem Ladenöffnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, weil ja dahinter immer der versteckte Vorwurf ist, man könne hier nicht so, wie man wolle? Zunächst mal, innerhalb der normalen Woche, von Montag bis Freitag, gibt es keine gesetzlich normierte Einschränkung von Ladenöffnungszeiten. Das ist Mecklenburg-Vorpommern. Am Samstag darüber hinaus kann man bis 22 Uhr öffnen. Finden Sie alles in Paragraf 3 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz, so, wie es existiert. Und das gilt auch für den Kaufalltag eines Ministers in Schwerin, jedenfalls habe ich mir gemerkt: Aldi 21 Uhr, Netto 22 Uhr, Rewe am Obotritenring 23 Uhr. Also da kann ich dann noch einkaufen, wenn die Landtagssitzung zu lange dauert, meine Damen und Herren. Das vielleicht als kleiner Verbraucherhinweis ohne Schleichwerbung. Also die Möglichkeiten sind da und das Gleiche gilt natürlich auch für die Bäderregelung. Das ist mitnichten nicht nur in Zingst und in Boltenhagen, ja, in den touristischen Orten, aber es sind weitaus mehr, für die die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gilt, und das ist auch gut so. Im Übrigen gibt es Paragraf 6 Ladenöffnungsgesetz, da gibt es die Möglichkeit mit vier weiteren Sonntagen. Und es gibt auch weiter die Möglichkeit, über Paragraf 3 auf Antrag die Samstage auch so von den Öffnungszeiten her zu gestalten, was auch in Anspruch genommen wird, insbesondere von den Einkaufszentren, bis 24 Uhr zu öffnen, das sogenannte Mitternachtsshopping. Also wir haben in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Möglichkeiten, was die Ladenöffnung angeht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich will an einer Stelle noch mal was Besonderes sagen, bevor ich zu Ihnen, Herr Fernandes, gleich noch komme. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, haben Sie das verstanden?) Klar verstehe ich das. Wir reden über Verfassungsrecht, wir reden über Regelausnahmeverhältnis, wir reden über den gesetzlichen Schutz des Feiertages, und das alles, was da geschieht, will wohl abgewogen werden. Artikel 140 Grundgesetz ist ja schon genannt worden, aber auch Artikel 9 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Das müssen wir beachten. Es wird so getan, als wäre das alles so ganz einfach. Ich sage ja auch mal, in rechtlicher Hinsicht ist der Vorschlag der FDP hier nicht zielführend, aber ich will nicht nur rechtlich argumentieren. Das wäre in der Situation, glaube ich, nicht angebracht. Die Frage ist: Hilft der Vorschlag? Und damit kommen wir zu dem Thema Onlinehandel/Internethandel. Ich glaube, der Einzelhandel kann sich nicht dadurch schützen, dass wir jetzt diese Öffnungszeiten am Sonntag nehmen. Vor Corona war es ja schon so, dass es erhebliche Probleme gab, dass der Wettbewerb mit dem Onlinehandel angefangen hat, dass er größer geworden ist, dass die Konkurrenz da ist. Aber auch hier ein Beispiel aus dem Kaufalltag eines Ministers: Ich war neulich in einer Parfümeriekette und habe mich erkundigt nach einem Nassrasierer, und da wurde mir gesagt, sehr geehrter Herr Soundso, das führen wir leider nicht mehr hier im Laden, das machen wir nur noch online. Ja, wenn man so als Einzelhändler anfängt, meine Damen und Herren, ich kann die Konkurrenzsituation verstehen, dann hat man aber schon aufgegeben. Und deswegen ist etwas anderes wichtig, was vorhin auch gesagt wurde: dass wir dafür sorgen müssen, dass wir lebendige Innenstädte haben, dafür sorgen müssen, dass es gemeinsame Konzepte gibt in den Innenstädten, dass man sich zusammentut, dass die Kunden wissen, nicht, dass der eine Laden um 18 Uhr schließt, der nächste um 19 Uhr, der übernächste um 20 Uhr, sondern dass man auch hier kalkulierbare Einkaufszeiten hat und das gemeinsam macht. Wir haben entsprechende Kampagnen auf den Weg gebracht, wir haben auch in der Corona-Krise als Land Mecklenburg-Vorpommern die Kampagne „EinKauf mit Herz“ – wie gesagt online – für Produkte in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Einzelhandel, eine entsprechende Kampagne mit mehr als 500.000 Euro finanziert, und damit ganz klar der Hinweis an den Einzelhandel, bitte gemeinsam Aktionen planen, das spricht die Kunden an und das wird auch in der Situation helfen, um gegen den Onlinehandel zu bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und im Übrigen, wir kommen zurück zur Sonntagsöffnung: Da ist es natürlich so, die Kaufkraft wird dadurch nicht erhöht, die verteilt sich nur. Die Umsätze im Einzelhandel, die werden weitgehend gleich bleiben. Da gibt es viele Studien drüber, das weiß man, wenn man entsprechende Öffnungszeiten in dem Bereich ändert. Also wirtschaftlich ist nicht allzu viel gewonnen. Und bei all dem, was wir hier besprechen, haben wir noch nicht über die Beschäftigten gesprochen. Was ist denn mit denen? Sollen die jetzt alle am Sonntag dann arbeiten? Die werden sich wunderbar freuen. Das ist, glaube ich, nicht der richtige Ansatz. Und dann vor dem Hintergrund, dass auch der Einzelhandel beklagt, nicht genügend Fachkräfte zu bekommen, frage ich, wo sind denn hier die familienfreundlichen Arbeitszeiten, wenn wir den Sonntag öffnen, jedenfalls mehr als ein halbes Jahr. Also das passt noch nicht so richtig zusammen. Die Lösung wäre natürlich, dass die Geschäftsinhaber im Einzelhandel dann alleine am Sonntag bedienen, aber das grenzt dann schon ein wenig an Selbstausbeutung, muss jeder selber entscheiden. Aber das sozusagen staatlich zu legitimieren durch solche Beschlüsse, ist, glaube ich, der falsche Weg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wir haben eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland. Und warum ist das so? Weil wir die Balance gefunden haben – und ich glaube, die sollte bestehen bleiben – zwischen den Kunden auf der einen Seite und den Beschäftigten auf der anderen Seite, und diese Balance zu erhalten, das ist unser politisches Ziel. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Ich darf an dieser Stelle auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Burg Stargard begrüßen. Wir fahren fort in der Aussprache, und das Wort hat nunmehr für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Martin Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Im folgenden Gesetzentwurf geht es um eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Die Idee an sich ist völlig in Ordnung. Viele Wirtschaftswissenschaftler – und das sehe ich ein bisschen anders als der Herr Minister – sind sich da einig, dass eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf einen Sonntag auch, ja, eine geringe Steigerung bei den Erlösen erzielen könnte. Und mit Sicherheit gibt es eine Menge an Einzelhändlern und Branchenverbänden – oder wir haben es auch gehört, die Industrie- und Handelskammern –, die eine Erweiterung der Ladenöffnungszeit auf den Sonntag sicherlich befürworten, insbesondere jetzt nach der Corona-Ära beziehungsweise während der noch andauernden Corona-Ära, da wollen viele Händler ihre Verluste wieder reinholen. Und die Idee aus Ihrem Gesetzentwurf ist an sich auch nicht neu. Bereits 2021 hatte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth diesen Vorschlag in die öffentliche Debatte gebracht, damit aber auch, wie zu erwarten, Gewerkschaften und Kirchen erzürnt, über die ich hier jetzt aber nicht viele Worte verlieren will. Viele Einzelhändler waren und sind immer noch schwer enttäuscht. Einen Nachweis, dass der Einzelhandel maßgeblich die Pandemie antreibt, den gibt es bis heute nicht. Von daher wäre es wirklich an der Zeit, den Einzelhandel wieder anzutreiben, nur der Weg Ihres Gesetzentwurfes ist der falsche. Die AfD-Fraktion hatte da 2021 den rechtlich sicheren und besseren Weg gewählt. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen, wäre sinnvoller. Dazu später mehr. Der Reihe nach: Wir müssen bei der Ladenöffnung noch drei andere Blickwinkel betrachten. Wir haben den juristischen Faktor, das aus gutem Grund, wie Herr Minister schon ausgeführt hat, wir haben den familiärgesellschaftlichen Aspekt und wir haben jetzt eine, ja, schwere konjunkturelle Dimension, die mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine noch mal wirklich alles verändert hat. Wie Sie es selbst in Ihrem Gesetzentwurf ja schon darlegen, handelt es sich beim arbeitsfreien Sonntag um eine grundgesetzlich geschützte Bestimmung. Eine Ausnahme vom Grundgesetz zu erwirken, ist juristisch nicht so einfach. Jetzt können sich die Leute von der FDP natürlich hier hinstellen und eine derartige Änderung fordern, aber dann braucht man auch etwas überzeugendere juristische Argumente. Einfach zu behaupten, dass es angemessen wäre, das mag die FDP-Fraktion so sehen, aber ob das Ganze vor einem Verfassungsgericht standhält, das wage ich dann doch an dieser Stelle zu bezweifeln. Es ist aber auch nicht völlig unseriös. Meine Fraktion hat deshalb vor einigen Monaten hier den besseren Vorschlag eingebracht, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht wird, so, wie in Nordrhein-Westfalen oder Berlin das ja erfolgreich praktiziert wird. Das gilt dann auch nicht nur temporär ein halbes Jahr, sondern fortwährend. Das wäre juristisch sattelfest und zeitlich sinnvoller, und das wäre ein angemessener Ausgleich zum familiär-gesellschaftlichen Aspekt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, Thomas, dazu kommen wir später. Mit einer solchen Liberalisierung können wir den Händlern ermöglichen, den Einbruch ihrer Geschäfte etwas schneller wieder einzuholen. Darüber hinaus wollten wir – das dürfte auch allen Fraktionen hier bekannt sein – die Bäderverkaufsverordnung weiter liberalisieren, um eben im erlaubten Rahmen dort, wo es Sinn macht, dort, wo die Einzelhändler es wirklich größtenteils wollen, dort, wo auch wirklich ein gefühlt stärkerer Umsatz entsteht, den nötigen Schub zu geben. Also mehr verkaufsoffene Sonntage und mehr Sonntagsgeschäft in touristischen Hotspots, das würde wirklich helfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber so mir nichts dir nichts jetzt im Landtag das Grundgesetz aushebeln, das wissen auch Sie, meine lieben Damen und Herren von der FDP, das ist nicht so einfach möglich, und für die Dauer von sechs Monaten bringt das wahrscheinlich ohnehin nicht viel. Ja, der zweite von mir benannte Aspekt, der familiäre Aspekt. Und da müssen wir uns auch mal wirklich an die Nase fassen, ob wir das den Menschen zumuten wollen, auch jeden Sonntag zu arbeiten. Das mag der eine energiegeladene Selbstständige ohne Kinder gerne machen, aber für Arbeitnehmer mit Kindern ist es schwer vermittelbar, wenn auch sonntags genötigt wird zu arbeiten. Und auch, wenn so viele Menschen sonntags in Tankstellen, im Krankenhaus und im Restaurant schuften, was ja oft als Argument herangeführt wird, ist es doch immer noch für die Mehrheit der Menschen der Ruhepol der Woche. Am Wochenende haben nun mal die Kinder keine Schule, einige wollen zur Kirche gehen, Familien machen den Sonntagsausflug zur Oma. Also da sollten wir schon ein bisschen auch diesen Aspekt nicht außer Acht lassen. Ja, der dritte Aspekt, die konjunkturelle Dimension, überschattet nun auch wirklich alles. Die Leute sind derzeit wirklich besorgt. Wir haben einen Krieg in Europa. Durch die heftige, in meinen Augen auch, ja, wirklich selbstschädigende Sanktionsspirale, die gerade durch die Ampelregierung im Bund losgetreten wurde, schießen die Preise gerade durch die Decke. Jeden Tag gucken die Leute auf die Zapfsäulen und fragen sich, wie soll das noch weitergehen. Und in Kombination mit diesen wirklich äußerst extremen Klimaabgaben und der Geldschwemme der Zentralbank haben wir wirklich eine abnorme Inflation gerade. Wir hatten auch in der Vorkriegszeit, wie ich es mal nenne, hier Pleiten und Pannen bei den Werften, bei Nordex, vielen weiteren Unternehmen. Auf den Punkt gebracht: Die Leute sind gerade froh, wenn sie Arbeit haben, die Tankrechnung zahlen können und genug zurücklegen für die Heizkostenabrechnung, die noch kommt. Die Normalbürger haben finanzielle Nöte, und das Einzige, was sie sich gerade sparen, das sind wahrscheinlich Sonntagsausflüge zum Shoppen. Der Effekt einer temporären Sonntagsöffnung wird sich wohl kaum noch auswirken, wenn aufgrund der konjunkturellen Lage im realen Warenkorb bei den Waren des täglichen Bedarfs das gesamte Gehalt landet. Da bleibt aktuell wenig im löchrigen Portemonnaie übrig für Spaß am Sonntag. Ja, mein Fazit: Der Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich. Familiär-gesellschaftliche Aspekte werden in meinen Augen ausgeblendet. Unsere Wirtschaft crasht gerade, da geht der intervenierende Effekt einer sechsmonatigen Sonntagsöffnung wahrscheinlich selbst für den penibelsten Volkswirt gegen null. Wir stimmen gerne zu, den Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten, aber so, wie er sonst ausformuliert ist, ist das in Gänze nicht zustimmungswürdig für die AfD-Fraktion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die CDU-Fraktion Herr Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke mal, jeder hier im Saal kann sich selbst an die Nase fassen, hat schon mal eingekauft, hat ein Handy in der Tasche, kennt den Onlinehandel, und das hat wahrscheinlich jeder von euch oder von Ihnen schon mal gemacht, ist bequem. Und wenn man heute in der Mittagspause möglicherweise schnell in den Laden wollte, müsste man sich spätestens in der Puschkinstraße entscheiden, in welchen Laden man geht, um dann schnell einkaufen zu können. In der Zwischenzeit hätten wir hier im Plenarsaal wahrscheinlich im Onlinehandel fünf Angebote durchgescrollt, Größe, Farbe, alles hätten wir dann gucken können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lieferzeiten.) und dann hätten wir eine riesengroße Auswahl, und wenn wir wollen, wird das sogar noch ins Schloss geliefert. Für den Onlinehandel gelten keine Ladenöffnungszeiten, ist klar, und das wird sich noch weiter forcieren, weil, wenn wir im Land dann so weit sind, dass wir an jeder Milchkanne dann 5G haben – ich übertreibe das mal bewusst –, ist auch überall Onlinehandel möglich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das führt dann eben dazu, 365 Tage im Jahr, sogar am Heiligen Abend, ist das möglich. (allgemeine Unruhe) So, das derzeit bestehende Ladenöffnungsgesetz – Herr Meyer hat ja ausgeführt, welche Schwierigkeiten auch dahinterstecken, ich will das nicht alles wiederholen –, es ist eben ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Interessen, das heißt in Gewerkschaften, das heißt in Kirchen, das heißt im Einzelhandel selbst. Das ist schon eine Gemengelage, sage ich mal, wo man mit klarkommen will und wo im Wettbewerb gegenüber dem Onlinehandel da immer mehr abgerungen wird, überhaupt keine Frage. Das ändert aber nichts daran, dass die kaufwilligen Kunden weiter sonntags shoppen werden. Ich weiß, dass es beim Ladenschlussgesetz ja nicht um den Schutz des Käufers geht, sondern um den Schutz des Verkäufers, überhaupt keine Frage, wollen wir gar nicht dahinstellen, aber es ist ja ausdrücklich gesagt in diesem Antrag, dass der Schutz mit dem, was in der Bäderregelung ist, eben in keinster Weise eben dann aufgezehrt werden soll. Wir haben eine Verschärfung gehabt durch die Corona-Regelungen, wir hatten zuerst 3G, dann 2G. Das sind massive Einschränkungen, selbst wenn wir, Herr Meyer, wenn wir dort Hilfen bezahlt haben. Selbstverständlich, es hat dazu geführt, dass niemand aus dem, ich sage mal, niemand ausgeschieden ist aus dem Unternehmerleben. Das war auch das Ziel, niemanden in der Corona-Zeit zu verlieren. Deswegen sind trotzdem die Reserven und alles Mögliche eben aufgebraucht worden. Es gibt also durchaus im Einzelhandel einen Nachholbedarf, das darf man nicht aus der Welt lassen. Wenn Sie argumentieren, Herr Meyer, ich kann da vieles nachvollziehen, aber mit Sicherheit nicht alles, weil Sie die Diskussion rund um die Thematik Ladenschlussgesetz aufmachen. Es geht also – das ist ja gesagt worden am Anfang –, es geht nicht um die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes, sondern um temporäre Ausnahmen, um genau das nachzuholen, was man möglicherweise verpasst hat. Und ich glaube, das ist auch eine sinnvolle, eine sinnvolle Sache, dass man darüber sprechen kann. Die rechtlichen Bedenken, die sind durchaus da, keine Frage. Da muss man natürlich dann im Ausschuss auch drüber sprechen, das ist überhaupt keine Frage, wie man das gestalten kann, in welchem Ausmaß das möglich sein soll. Aber dass man es von vornherein deswegen ablehnt, das, glaube ich, das sollte nicht der Fall sein, da sollten wir schon drüber reden. Ich weiß, dass die Branche da zum Teil geteilter Meinung ist, keine Frage. Denen ist natürlich wichtig, dass sonntags – gerade samstags/sonntags – ein Erlebnis, ein Einkauferlebnis gestaltet wird, was ein Onlinehandel nicht kann. Und dazu ist es notwendig, dass man natürlich auch Gastronomie besuchen kann. Und das ist in diesem Fall jetzt der Fall, dass man also Gastronomie und Einzelhandel besuchen kann. Und insofern ist das schon ein gewisser Nachholeffekt, den man da generieren kann. Und Sie haben gesagt, Herr Meyer – und dann komme ich auch zum Schluss –, die Kaufkraft wird deswegen nicht mehr, sie verteilt sich nur. (Rainer Albrecht, SPD: Ja. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, aber in Richtung Onlinehandel. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Und insofern ist dieser, und insofern ist dieser Antrag diskussionswürdig und auch überweisungsfähig, und deswegen sind wir dabei. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oha!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Henning Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das war es, was mir beim Lesen dieses Gesetzentwurfes durch den Kopf ging, denn in jeder Wahlperiode wird das Thema „Laden- und Sonntagsöffnung“ von unterschiedlichen Fraktionen auf die Tagesordnung gesetzt. Und um es vorwegzunehmen, wir werden diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Man kann ihn nicht mal als alten Wein in neuen Schläuchen bezeichnen, denn in der Begründung zum Gesetzentwurf finden wir viele Dinge wieder, die in den verschiedensten Bundesländern in den letzten Monaten immer wieder diskutiert worden sind. Um es mit den Worten meiner Kolleginnen und Kollegen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu sagen: Alle haben es begriffen, nur die FDP nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der FDP: Oooh!) Erneut wird zum Generalangriff auf die Beschäftigten im Handel, auf ihre Familien und letztlich auch auf das Grundgesetz geblasen. Ihr Gesetzentwurf missachtet nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch – das klang ja beim Minister schon an – verschiedenste Studien zum Kaufverhalten bei Sonn- und Feiertagsöffnungen. Und er blendet aus, dass die Beschäftigten zwei sehr schwierige Jahre hinter sich haben. Die einen haben uns unter schwierigsten Bedingungen über Monate mit den wichtigsten Gütern versorgt, anfänglich ohne ausreichende Corona-Schutzmaßnahmen und oft als Prellbock für den Frust der Kunden über pandemiebedingte Auflagen, und andere bangten um ihre Arbeitsplätze und hatten größte Mühe, ihren Alltag von Kurzarbeitergeld zu bestreiten. Und ganz egal, über welche Beschäftigtengruppe wir reden, mit dem von Ihnen geforderten Szenario wird der Job alles, nur nicht attraktiver. Meine Damen und Herren, in NRW hat sich die Landesregierung nicht nur einmal eine blutige Nase mit diesem Thema geholt, aber auch Gerichte in Berlin oder das Bundesverfassungsgericht haben sich immer wieder mit dem Thema Ihres Antrages beschäftigt. Und mit welcher Konsequenz? Alle Urteile der letzten zwei Jahre sagten aus, dass pandemiebedingte Einbußen des Einzelhandels keinen Ausnahmecharakter vom geltenden Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen begründen. Und schon deshalb kann man diesen Gesetzentwurf nur ablehnen. Man muss aber gar nicht zwingend die Rechtslage bemühen, denn es gibt auch genügend Untersuchungen der letzten Jahre, die zeigen, dass es den von Ihnen unterstellten Automatismus, einen Tag mehr öffnen und, trara, mehr Umsatz ist da, faktisch gar nicht gibt. So wird die These, verkaufsoffene Sonntage würden einen Frequenzrückgang ausgleichen können, mehrheitlich verneint. Stattdessen stellten viele Einzelhändler in der Vergangenheit fest, dass der Umsatz anderer Tage durch verkaufsoffene Sonntage lediglich umverteilt wurde. Zudem kam eine Mehrheit gerade der kleinen familiengeführten Geschäfteinhaber zu dem Ergebnis, dass Aufwand und Kosten vielfach in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen. Interessant ist auch, dass Einzelhandelsgeschäfte bei einer individuellen Befragung in der Vergangenheit vor allem drei Aspekte gegen die Sonntagsöffnungen ins Feld führten: erstens die negativen Auswirkungen auf das Verkaufspersonal – den Beschäftigten geht über den Schichtdienst hinaus der Fixpunkt Sonntag als Erholungs- und Familientag für gemeinsame Unternehmungen verloren –, zweitens die Benachteiligung kleinerer Läden gegenüber größeren, die mit ihrem größeren Personalstamm mehr Möglichkeiten haben, längere Öffnungszeiten und den siebenten Wochentag zu besetzen, und drittens zusätzliche Umsatzverluste und Geschäftsaufgaben in kleineren Orten, weil die Sonntagsöffnung natürlich vor allem für Oberzentren attraktiv ist. Und Sie hätten sich ja auch mal bei Ihrem Banknachbarn Harry Glawe erkundigen können, der hatte vor anderthalb Jahren ebenfalls erwogen, die Pandemie als Grund zu nutzen, das Ladenöffnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern aufzuweichen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dumm war nur, dass viele Einzelhändler seinerzeit öffentlich erklärten, von der Möglichkeit, auch noch sonntags zu öffnen, keinen Gebrauch machen zu wollen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und zudem war schnell klar, dass ein solches Vorhaben vor Gericht landen würde. Ich weiß da sehr genau, wovon ich rede, Herr Waldmüller, weil ich seinerzeit vom Minister gebeten wurde, bei ver.di auszuloten, inwieweit hier eine zeitlich begrenzte gütliche Einigung möglich ist. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielleicht sollten Sie sich mal den wirklichen Problemen zuwenden, zum Beispiel, dass es immer mehr Verkaufsflächen gibt. Allein in den letzten fünf Jahren nahm ihre Gesamtgröße um zwei Millionen Quadratmeter zu. Und davon profitieren die großen Handelsketten auf Kosten des kleinen Facheinzelhandels. Verkaufsoffene Sonntage lösen das Problem nicht, vielmehr verschärfen sie den Wettbewerb. Zudem agiert ein Großteil der innerstädtischen Einzelhändler in Deutschland immer noch rein stationär. Notwendig ist auch in diesem Segment, den Einsatz neuer digitaler Technologien zu forcieren. Von der Weiterentwicklung verschiedener Offline- und Onlinekonzepte zu neuen Geschäftsmodellen können sowohl die Beschäftigten als auch die Kunden und damit die schon angesprochenen Innenstädte profitieren. (Nikolaus Kramer, AfD: Wie denn? Wie denn?) Es darf nämlich nicht heißen, für oder gegen Digitalisierung, sondern Gestaltung von Digitalisierung mit den Menschen und durch den Menschen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und extrem schräg kommt Ihre Argumentation daher, dass bereits viele Beschäftigte, zum Beispiel in Tankstellen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Gastronomie sowie Eisenbahn- und Busunternehmen, an den Wochenenden arbeiten müssen. Ja, bestimmte Berufe, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, bringen das so mit sich. Das heißt aber nicht, dass man die Sonntagsruhe nun immer weiter aushöhlen kann. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Einführung der 40-Stunden-Woche nach dem Krieg war begleitet von der gewerkschaftlichen Forderung „Samstags gehört der Papi mir“. Bezogen auf Ihren Gesetzentwurf müsste man adaptieren „Sonntags gehören die Eltern mir“. Der Sonntag ist ein Tag der Entschleunigung und als solcher in Zeiten dauerhafter Erreichbarkeit und zunehmender Arbeitshetze von besonderem Wert, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und dabei soll es auch bleiben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft und speziell der stationäre Einzelhandel wurden – da gebe ich der FDP-Fraktion recht – durch die Covid-19- Pandemie vor eine nie dagewesene Herausforderung gestellt. Trotz umfangreicher staatlicher Unterstützungsangebote konnten und können nicht alle Härten ausgeglichen werden. Bei allen Einlassungen, die ich von der FDP höre, geht es auch nicht vordringlich um weitere staatliche Hilfen, sondern gerade jetzt, wo am Horizont ein Silberstreif auftaucht, der uns aus der pandemischen Lage herausführt, um Möglichkeiten, aus eigener Kraft aus der Krise zu kommen. Das ist hoch anzuerkennen. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Ausnahme zum Ladenschlussgesetz das Sonntagsverkaufsverbot in der Zeit vom 15. April bis zum 31. Oktober aufheben und an diesen Sonntagen in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr das Einkaufen ermöglichen. Das Veröden unserer Innenstädte schreitet vielerorts voran und wurde in der Covid-19-Pandemie noch einmal beschleunigt. Viele kleine Läden konnten nicht standhalten und mussten zwischenzeitlich schließen. Damit geht unseren Innenstädten die Luft aus und sie verlieren an Attraktivität. Vieles spricht deshalb dafür, etwas für die Belebung der Innenstädte zu tun. Darüber werden wir ja auch am Freitag im Zusammenhang mit einem weiteren Antrag Ihrer Fraktion beraten, liebe FDP. Es gibt auch viele Argumente, die für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sprechen. Unsere Familien- und Haushaltssituation hat sich verändert. Wenn beide Partner Vollzeit arbeiten, bleibt wenig Zeit für die notwendigen Einkäufe. Flexiblere und vor allem längere Ladenöffnungszeiten werden da oft gewünscht. Der Vorteil des stationären Einzelhandels im Vergleich zum Onlinehandel sind die persönliche Beratung, ein auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Kundinnen und Kunden zugeschnittener Service und das Einkaufserlebnis. Erweiterte Öffnungszeiten könnten dieses Angebot über einen längeren Zeitraum vorhalten. Beratung und Service sind die Pfunde, mit denen der stationäre Einzelhandel wuchern kann, wenn er seine Kunden erreicht. Deshalb ist man schnell geneigt zu sagen, wenn Kunden und Händler ein Zeitfenster gefunden haben, das zu ihren Bedürfnissen passt, warum muss sich der Staat denn dann dazwischenstecken, im Internet gibts doch auch keinen Ladenschluss. Flexibilität wird von uns allen allenthalben und überall erwartet, warum sollen wir uns beim Shoppen in ein enges Korsett drängen lassen? Und gerade jetzt, wo es um ein Aufholen nach der Pandemie geht – für Handel wie für Kunden gleichermaßen –, könnten wir doch entspannt sein und das für einen begrenzten Zeitraum zulassen. Was spricht eigentlich dagegen? Das haben wir auch bei uns in der Fraktion kontrovers diskutiert, das will ich nicht verhehlen: zuallererst aber natürlich der Schutz von Sonn- und Feiertagen, der ja auch in der Vorlage angesprochen wird. Ein Tag der Ruhe in der Woche, das war immer der Konsens, auf den wir uns als Gesellschaft einigen konnten. Sowohl Kirchen als auch Gewerkschaften haben sich dahinter vereinigt, die anderen Gründe haben Sie in den Reden vor mir schon gehört. In vielen Branchen gilt auch darüber hinaus schon ziemlich selbstverständlich die 5-Tage-Woche mit einem freien Samstag. Warum aber muss eigentlich der Sonntag der freie Tag sein? Jeder andere Tag in der Woche kann genauso erholsam sein. Die Individualität unserer Gesellschaft kennt viele Rollenmuster, das Leben ist vielfältiger geworden. Wo bleibt aber dann das gemeinsame Wochenende in der Familie, wenn es diese Gewissheit des freien Sonntags, jedenfalls für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht mehr gibt? Eine weitere Frage, die wir diskutiert haben, ist, ob längere Öffnungszeiten wirklich zu mehr Konsum führen und ob dieser Konsum dann den kleinen, unsere Innenstädte belebenden Einzelhändlern hilft. Obwohl in den vergangenen Jahren eine stetige Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Deutschland stattgefunden hat, hat sich die wirtschaftliche Lage des Einzelhandels nicht signifikant verbessert, im Gegenteil hat das Ladensterben in dieser Zeit begonnen und mit dem Internethandel noch einmal an Fahrt aufgenommen. Viele, gerade kleinere Händler mussten für diese zusätzlichen Öffnungszeiten auch zusätzliches Personal einstellen, das sich nicht durch zusätzliche Umsätze finanzieren ließ. Diejenigen, die nach verlängerten Öffnungszeiten rufen, sind meist die Großen des Handels, die verlängerte Öffnungszeiten genauso wie erweiterte Einzelhandelsflächen und Billigpreise dazu nutzen, um die Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen. Ihnen stellt man sich nicht entgegen, indem man den Laden länger öffnet, sondern indem man Kunden durch ein unverwechselbares individuelles Angebot bindet. Aber dazu werden wir sicher auch am Freitag weiterdiskutieren. Der Wunsch der vielen kleinen Einzelhändler, da mitzutun, um konkurrenzfähig zu bleiben, ist verständlich, aber aus unserer Sicht nicht zielführend. Was wir brauchen, sind attraktive Innenstädte, in denen Leben ist, wo man sich wohlfühlt, wo Plätze zum Verweilen sind und wo man auch einkaufen kann. Ob wir das auch rund um die Uhr oder sieben Tage die Woche brauchen, da sind wir nicht so sicher. „Shop till you drop“ kann ja nicht das einzige Lebensmotto sein. Ich will hier auch nicht erneut auf die Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur des deutschen Einzelhandels eingehen, die sich stark zum Nachteil verändert hat. Meine Vorredner haben das bereits getan. Vollzeitarbeitsverhältnisse mit geregelten Arbeitszeiten sind in der Minderheit. Teilzeitarbeit, geringe Beschäftigung, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu. Das ist bereits bei früheren Diskussionen um die Ladenöffnungszeiten ausreichend diskutiert worden und hat aus guten Gründen zur Beibehaltung des Sonntagsverkaufsverbotes geführt. Ergebnis unserer Fraktionsdiskussion war in Abwägung des Für und Wider, dass wir nicht glauben, dass eine weitere Sonntagsöffnung, und sei sie auch nur über diesen Sommer, die Probleme des Einzelhandels löst. Für uns überwiegen die Gründe, die schon in den vorangegangenen Diskussionen zu einer Beibehaltung des Sonntagsverkaufsverbotes geführt haben, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nunmehr das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Christian Winter. Christian Winter , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Entscheidende gleich zu Beginn – ich spanne Sie jetzt nicht so lange auf die Folter wie die Kollegin von den GRÜNEN, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) gleichwohl ich mich bei allen Vorrednenden jetzt bedanken möchte für die sehr sachliche Debatte und, glaube ich, auch in der Vielzahl und Vielfalt auch gut vorgetragenen Argumente –: Es wird jetzt auch nicht sehr überraschend sein, dass wir als SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werden. Die wirtschaftspolitischen Begründungen, die ja auch schon geliefert wurden, die möchte ich nicht aussparen, gleichwohl stehe ich auch hier als Sprecher für Arbeitnehmer/-innen und damit auch Gewerkschaftspolitik, bin selbst auch Mitglied der betroffenen Gewerkschaft, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Und da möchte ich erst mal mein absolutes Unverständnis auch vorausschicken, denn der Kompromiss zu den Sonntagsöffnungszeiten ist mühevoll mit Gewerkschaften, aber vor allem eben auch den Kirchen ausgehandelt, ein mühevoll ausgehandelter Kompromiss, den wir hier einfach im Handstreich vom Tisch fegen würden. Und ein solch einseitiges Aufkündigen des Kompromisses, auch wenn es nur vorübergehend ist – das habe ich ja dem Antrag entnommen –, finde ich zum einen etwas unredlich, aber ich finde es vor allem auch unnötig, weil, das ist ja aus der Debatte auch schon hervorgegangen, der Mehrwert und ein Umsatzplus ja mehr als fraglich sind. Ich danke auch dem Wirtschaftsminister Meyer, der die rechtlichen Ausführungen hier sehr gut erläutert hat, und ich schließe mich vor allem da auch den wirtschaftlichen Betrachtungen – das liegt mir nun als Wirtschaftswissenschaftler auch ein bisschen näher – an. Die im Antrag suggerierte breite Wirkung für die Innenstädte, egal welcher Größe, in Mecklenburg-Vorpommern, die zweifle ich auch ganz stark an, denn es sind vor allem die touristisch frequentierten Orte, die mit zusätzlichen Einnahmen und vor allem ja auch zusätzlichen Kunden – darum gehts ja auch – an Sonntagen zu rechnen hätten. Und in den meisten dieser Orte sind ja sogar noch mal zusätzliche Sonntage – zusätzlich zu diesen vier, die auch schon erwähnt wurden – durch die Bäderregelung möglich, wohlgemerkt nicht in allen, auch das ist mir klar, aber doch in sehr vielen. Daher setzen die Fraktionen der rotroten Koalition wirtschaftspolitisch auf Berechenbarkeit statt fraglicher Einmaleffekte. Ein wesentlicher Fakt – und das hat mich dann doch überrascht – bleibt aber im Antrag unerwähnt, das haben wir allerdings jetzt schon in der Debatte gehört: Zusätzliche Öffnungszeiten bedeuten zusätzliche Kosten und eben auch zusätzlichen Personaleinsatz. Und ich denke, das würde auch dazu führen, dass gerade in vielen kleineren Städten mit vielen kleinen Geschäften die Geschäfte auch so zubleiben würden, einfach, weil das Umsatzplus mehr als fraglich ist. Hinzu kommt auch der im Einzelhandel massive Fachkräftemangel, gerade hier in Westmecklenburg. Ich kenne die Situation auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, wo gerade, sage ich mal, im vernetzten Einzelhandel über Monate Leute von ihren eigentlichen Arbeitsorten abberufen werden, weil es auch im Einzelhandel überall an Nachwuchs fehlt und das Personal nicht da ist. Die Analyse der Probleme des stationären Einzelhandels zeigt, dass diese viel komplexer sind, weil es ist eben die Konkurrenz mit dem Onlinehandel, der viele Geschäfte nicht standhalten können. Das ist auch logisch mit Blick auf den Preisvergleich. Die Suchkosten, wie man es auch nennt, sind natürlich wesentlich geringer, wenn ich im Internet schnell Dinge vergleichen kann, oder auch einfach, dass die Produktpalette in dieser Spezifität – das hat ja auch Herr Wirtschaftsminister Meyer angesprochen – so vor Ort manchmal gar nicht angeboten werden kann und damit auch die Produkte vor Ort manchmal gar nicht verfügbar sind. Das ist letztendlich auch Ergebnis des Wettbewerbs, aber natürlich auch des technischen Fortschritts. Dennoch bekennen wir uns ganz klar zu einer Belebung der Innenstädte, die wir als Orte des Lebens und des Zusammenlebens bewahren und gegebenenfalls auch reaktivieren möchten. Dazu braucht es aber einen Mix von Angeboten, und dazu zählt ganz klar auch der Einzelhandel, aber nicht nur der Einzelhandel. Ich denke, wir müssen unsere Innenstädte dahin gehend proaktiv weiterentwickeln, indem dort stärker auch als vorher für soziale Einrichtungen Platz geschaffen wird, gegebenenfalls für mehr zentrumsnahen Wohnraum und auch Non-Profit-Organisationen oder weitere Gewerbeansiedlungen in Innenstädten Platz haben. Ich mache da mal ein ganz einfaches Beispiel: In Neustadt-Glewe, wo ich auch mein Wahlkreisbüro habe, hat sich jetzt ein mobiler Pflegedienst angesiedelt, eben auch, weil – vorher hätten sie vielleicht eine Randlage gewählt – die profitieren massiv durch diese erhöhte Sichtbarkeit ihrer Dienstleistung, die nicht so im Mittelpunkt der Gesellschaft steht, und haben es dadurch viel leichter, gerade als Neugründung, Kunden zu gewinnen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dadurch, durch diese Belebung der Innenstädte, wollen wir natürlich die Leistung des Einzelhandels ergänzen und gerade in den kleinen Städten – da ist ja die Kundenbindung das Entscheidende – die Kundenbindung auch erhöhen. Diese Idee unserer lebenden Zentren im 21. Jahrhundert lässt sich auch durch gezielte Events stärken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach?!) Das, wurde beschrieben, ist bereits möglich durch einzelne Sonntage im Jahr, die an verschiedenen Zeitpunkten auch als verkaufsoffene Sonntage angeboten werden können. Davon machen viele Kommunen Gebrauch, nutzen dies, viele nutzen aber selbst nicht mal diese vier Sonntage aus, sodass, denke ich, da auch kein weiterer Bedarf ist. Auch hier kann ich aus meinem Wahlkreis aus Ludwigslust sehr positive Beispiele und Erfahrungen nennen. Da gibt es die sogenannte VeloLust, ein großes Fahrrad-Event, das auch damit verbunden wird, dass der Einzelhandel an diesem Tag offen hat und es da tatsächlich ein Umsatzplus gibt. Viele andere Städte, gerade dort, wo der Weihnachtsmarkt nur an einem Wochenende gastiert, nutzen auch die Adventssonntage. Das wollen wir gar nicht in Abrede stellen. Am Ende – damit möchte ich dann auch zum Ende kommen – haben wir heute auch viel über die Anerkennung der Leistungen von Frauen gesprochen und auch über die Anerkennung von Berufen, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten, und wie in den letzten beiden Tagen, als ich auch im Einzelhandel unterwegs war, ist es natürlich so, dass dazu auch der Einzelhandel gehört. Und daher würde ich es heute auch als ein ganz fatales Zeichen empfinden, wenn wir auf der einen Seite für die nächsten Jahre einen neuen freien Tag schaffen, aber in diesem Jahr – ich habe es mal durchgezählt – vielen, vielen Beschäftigten fast 30 freie Tage streichen würden. Das kann nicht das Zeichen hier aus dem Landtag sein, und – auch das wurde schon mehrfach gesagt – vor diesem Hintergrund soll in der Breite der Gesellschaft der Sonntag bleiben, auch 2022, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was er bisher ist, ein freier Tag für Familie und Freizeit. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die FDP-Fraktion der Abgeordnete René Domke. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, gerade über die rechtlichen Bedenken hier noch mal zu referieren, aber ich glaube, ich gehe doch besser auf einige Redebeiträge noch mal ein. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei Frau Wegner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das war ein sehr ausgewogener Beitrag, ich hätte aber tatsächlich gedacht am Ende, Sie kommen zu einem anderen Fazit. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Das war vorauszusehen.) Aber immerhin, Sie haben wirklich die Beweggründe und das, was abzuwägen ist, was ich mir gewünscht hätte, was wir gemeinsam vielleicht auch in einem Ausschuss beraten können, dass wir das genau in dieser Form getan hätten ... Ich weiß gar nicht, ob ich auf Herrn Foerster überhaupt noch eingehen soll. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ja, bitte!) Lieber Herr Foerster, ich will nur eins sagen: Es ist in M-V nicht nur der Sonntag, der zum Entschleunigen dient. Gehen Sie bitte mal in die Innenstädte, gehen Sie mal bitte ins Binnenland, da werden Sie zwangsweise entschleunigt, und das sieben Tage die Woche! Vielleicht nehmen Sie das auch mal zur Kenntnis?! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und letzten Endes – jetzt kam gerade noch der Vorwurf, der immer kommt –, niemand verlangt, dass irgendjemand 30 Tage mehr arbeiten soll. Die Arbeitsschutzbestimmungen sind doch davon überhaupt gar nicht betroffen. Es geht vielen Händlern nämlich genau darum, am Sonntag zu öffnen und dafür an einem Wochentag zu schließen. Und ich habe mich auch mit Beschäftigten unterhalten, und es gibt sehr, sehr, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) es gibt sehr, sehr viele Beschäftigte, die sagen, ich habe damit überhaupt gar kein Problem, weil ich dann auch mal unter der Woche einen freien Tag habe. Das verteilt sich doch auf die Beschäftigten. Es ist doch kein Beschäftigter nach unserem Antrag verpflichtet, sieben Tage die Woche zu arbeiten und auf 30 Tage zu verzichten, auf freie Tage. Das ist doch wirklich absurd, was Sie hier vortragen, das ist doch überhaupt nicht das Thema gewesen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Es geht hier, es geht hier um eine Flexibilisierung. Natürlich muss es ausgewogen sein. Und, meine Damen und Herren Volkswirte, die hier ja auch alle rumgeschlaumeiert haben, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) es gibt genug Staaten auf der Welt, es gibt genug Staaten, sogar katholische Staaten, es gibt genug Staaten auch mit starken Gewerkschaften, wo das überhaupt gar kein Problem ist, dass sie an Sonntagen einkaufen können. Ich weiß nicht, was wir uns hier immer für Märchen erzählen. Wir haben versucht, eine Brücke zu schlagen, und wir würden immer noch für eine Verweisung in die Ausschüsse stimmen wollen. Es ist letzten Endes wichtig, doch einmal diese Erfahrung zu sammeln, die Leute, die jetzt betroffen sind, aus der Pandemie abzuholen, auch endlich Strategien zu entwickeln, wie man mit dem Onlinehandel in Konkurrenz treten kann. Und was auch ein bisschen vergessen wurde, meine Damen und Herren, es ging uns vor allem darum, mit der Gastronomie zusammen, mit Kunst und Kultur zusammen, mit Einzelhandel zusammen die Innenstädte wirklich zu beleben. (Rainer Albrecht, SPD: Und in der Woche wollen Sie dann zumachen, ja?!) Was nützt es mir denn, wenn da irgendwas ist in der Innenstadt, aber ich kann nirgendwo in die Geschäfte gehen? Ich kann maximal ins Café gehen oder ins Restaurant – da sagen Sie ja auch, da ist es ja auch kein Problem, dass die Beschäftigten am Sonntag arbeiten, das ist erstaunlicherweise kein Problem –, aber ich kann nicht in das Nachbargeschäft gehen und mir vielleicht dort ein Getränk kaufen. Das ist dann nämlich geschlossen. Und, meine Damen und Herren, das ist wirklich Rückschritt. Wir haben gedacht, wir sind ein bisschen progressiver und wir gehen einfach mal diesen Schritt. Wir sehen, dass es auch in den Bädern ja funktioniert, ohne dass es in der endgültigen Ausbeutung der Beschäftigten mündet. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns das vernünftig im Ausschuss diskutieren, aber nicht so, wie es hier gerade stattgefunden hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe damit die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 8/410, zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Enthaltungen habe ich nicht gesehen. Dann ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von AfD, FDP, CDU, GRÜNEN und Gegenstimmen von SPD und LINKEN abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Einführung von Lollitests an den Schulen und Kindertagesstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/107, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, auf Drucksache 8/447. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/489 vor. Antrag der Fraktion der CDU Einführung von Lollitests an den Schulen und Kindertagesstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/107 – Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses (7. Ausschuss) – Drucksache 8/447 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/489 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Bildungsausschusses Herr Andreas Butzki. Bitte schön! Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 8/447 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kindertagesstätten zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/107 „Einführung von Lollitests an den Schulen und Kindertagesstätten des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie beschäftigt die Welt und auch Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als zwei Jahren. Vor allem auch die Kinder waren stark von den Einschränkungen durch die Pandemie betroffen. Oberstes Ziel war und ist die Offenhaltung der Schulen unter gleichzeitiger Gewährleistung bestmöglicher Sicherheit, beispielsweise durch regelmäßiges Testen sowie weitere Hygienemaßnahmen. Der Antrag der Fraktion der CDU ist in der 6. Sitzung am 17. Dezember 2021 an den Bildungsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss hat ein Expertengespräch zu dieser Thematik durchgeführt. Die Experten haben dargelegt, dass die Durchführung von PCR-Tests aufgrund ihrer erhöhten Sensibilität gegenüber den Schnelltests von Vorteil sei und die Handhabung von Lollitests sich einfach gestalte. Gleichzeitig haben die Experten jedoch betont, dass die Anwendung von Schnelltests bei den Schülerinnen und Schülern bekannt und auch akzeptiert sei. Die Schnelltests zeigen das Ergebnis innerhalb kürzester Zeit nach Testdurchführung an und es gibt nur sehr kurze Wartezeiten. Lollitests in Form von PCR-Pooltestungen würden im Hinblick auf die Durchführung hohen Aufwand mit sich bringen, insbesondere aufgrund der Vorbereitung der Testbereitstellung sowie der notwendigen Logistik, insbesondere hinsichtlich des Transportes der Proben und der Ergebnisübermittlung. Im Hinblick auf die Ergebnisübermittlung müsste laut Experten auch die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet werden. Sowohl der Landeselternrat als auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft haben sich für PCR-Testung ausgesprochen, um die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen, dass es in Hochinzidenzphasen problematisch sei, Laborkapazitäten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies habe sich auch zu Beginn des Jahres gezeigt, als PCR-Tests nur noch für priorisierte Gruppen zur Verfügung gestellt wurden. So seien PCR-Pooltestungen nur in Niedriginzidenzphasen sinnvoll, da bei höheren Inzidenzwerten häufiger positive Pools ermittelt würden, was es notwendig mache, die Pools in Einzeltestung aufzulösen. Gleichzeitig fehle es in solchen Hochinzidenzphasen gerade an der erforderlichen Kapazität für Einzeltestungen. Bei der Durchführung von LolliPCR-Pooltests kann aufgrund der längeren Auswertungsdauer durch die Untersuchung im Labor frühestens am Tag der Testung ein Ergebnis über den Pool mitgeteilt werden. Jedoch muss dieser Pool bei einem positiven Ergebnis in Einzeltests aufgelöst werden. Dessen Ergebnis wiederum kann frühestens am darauffolgenden Tag mitgeteilt werden. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung von Lolli-PCR-Pooltests der Umgang mit der Poolgruppe, also den getesteten Kindern, zwischen dem Vorliegen eines positiven getesteten Pools und dem Ergebnis der Einzeltestung geregelt werden müsse, insbesondere, ob diese in der Zwischenzeit die Schule besuchen können oder wie die Betreuung nur anderweitig erfolgen solle. Im Expertengespräch wurde thematisiert, inwieweit neben einer flächendeckenden mehrmaligen wöchentlichen Lolli-PCR-Pooltestung andere PCR-Testmodelle beispielsweise nur einmal wöchentlich oder für bestimmte Klassenstufen durchgeführt werden können. Die Experten haben daraufhin ausgeführt, dass eine flächendeckende mehrmalige wöchentliche Testung nur schwer umsetzbar sei, und haben erneut hervorgehoben, dass dies vor allem in Hochinzidenzphasen kaum möglich sei. In Auswertung des Expertengesprächs hat die Fraktion der CDU beantragt, dass das Ministerium Alternativen zu einer flächendeckenden Einführung von Lollipooltests prüfen möge, insbesondere in Vorbereitung einer Teststrategie für den Herbst 2022. Dieser Antrag wurde von den Oppositionsfraktionen begrüßt, ist aber mehrheitlich abgelehnt worden. Der Ausschuss hat im Ergebnis der Beratungen mehrheitlich die Beschlussempfehlung erarbeitet, wonach der Landtag beschließen möge, den Antrag auf Drucksache 8/107 abzulehnen. Meine Damen und Herren, im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, für die Aussprache eine Grundredezeit von 15 Minuten für jede Fraktion plus 30 Sekunden pro Mitglied der Fraktion, also 131 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Torsten Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie eben aufmerksam – und davon gehe ich aus – dem Vortrag des Ausschussvorsitzenden zur Beschlussempfehlung gefolgt sind, insbesondere der inhaltlichen Ausführung, dann werden Sie kaum Gründe erkannt haben, warum Sie jetzt diesen Antrag ablehnen sollen. Und ich will es auch noch mal vertieft sagen: Anzuhörende waren die Universitätsmedizin Greifswald, Labor MVZ Westmecklenburg, LAGuS, Grundschule Süd Neubrandenburg, GEW und der Landeselternrat. Und es war tatsächlich – so wie auch vorgetragen durch den Ausschussvorsitzenden – eine sehr ausgewogene Darstellung, was Vor- und Nachteile, was Herausforderungen betrifft. Aber die Schlussfolgerung, die man daraus ziehen sollte, ist eben sehr unterschiedlich. Und deswegen gestatten Sie mir auch vor dem Hintergrund der weiteren Verfahrensweise, jetzt mal so ein bisschen die Istsituation zu betrachten mit Blick nämlich auf das, was wir wollen, auch durch unseren Änderungsantrag, durch die Jamaika-Fraktion, dass wir nämlich auch andere Dinge im Blick haben als die Istzeit, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) nämlich den Sommer, den Herbst beziehungsweise den Winter. Und wenn Sie Herrn Lauterbach, der spricht sogar schon von einer Sommerwelle, ich weiß gar nicht, ob es tatsächlich schon so extrem kommt, aber ich zitiere einfach mal Herrn Lauterbach Anfang März: „… die Omikronvariante BA.2 ist noch ansteckender als die ursprüngliche Omikronvariante“, sagte er am Montag in Berlin, also dieser Woche. Und deshalb warnt er und sagt, wir müssen uns entsprechend schon auf den Sommer vorbereiten. So weit sind wir noch nicht einmal gegangen. Wir haben immer vom Herbst beziehungsweise vom Winter gesprochen. Und wir haben sehr wohl also herausgearbeitet, dass wir Herausforderungen haben könnten und dürften, die wir heute vielleicht noch gar nicht einschätzen können. Und deswegen will ich Sie auch sensibilisieren für die Istsituation, und die Istsituation ist gestern: 1.767 – 7-Tages-Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern, und das heißt, wir haben die höchste Inzidenz deutschlandweit. Wir haben uns vor Monaten immer gerühmt, dass wir an der Spitze standen mit Schleswig-Holstein. Davon ist schon lange nicht mehr die Rede. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind bei der Inzidenz Spitzenreiter. Und ich habe schon bei einer letzten Diskussion beim Antrag der GRÜNEN gesagt, wenn es um die Istsituation geht, als es darum ging, hier zu diskutieren, inwieweit wir diese Elternfreiheit einführen, dass diese Landesregierung möglicherweise durch die Ferien politisch gerettet wird. Und genauso ist es gekommen. Schauen Sie sich die Inzidenzen an! Vor den Ferien haben wir in der Altersgruppe 5 bis 14 Inzidenzen von 4.000 gehabt. Wir haben mit Ende der Ferien eine Inzidenz in dem Altersbereich von 2.600, und innerhalb kürzester Zeit schnellt die Inzidenz in dieser Altersgruppe wieder hoch, nämlich auf 4.300 in etwa. Und das Ganze sind eben Zustände, die wir einfach erst mal zur Kenntnis nehmen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und wir müssen weiter zur Kenntnis nehmen auch die Werte vom gestrigen Tag, dass also in der Altersgruppe 6 bis 11 wir einen Durchschnittswert haben von 4.898, was die Inzidenzen betrifft, Vorpommern- Rügen 6.100, Landkreis Rostock 6.090. Und das sind Dinge, die wir, die Vertreter, die hier den Antrag mit unterschrieben haben, schon im Ausschuss angesprochen haben und gesagt haben, lasst uns gemeinsam darüber sprechen, wie wir uns konstruktiv auf den Herbst entsprechend vorbereiten. Und an dieser Stelle gehört aus meiner Sicht auch dazu, dass wir nicht nur die höchsten Inzidenzen haben, sondern dass wir nämlich genau die Altersgruppe, die wir jetzt im Fokus haben, nämlich die Kinder, dass wir nämlich dort – und das hat Herr Damm auch schon bei letzten Diskussionen ausgeführt –, dass wir da nämlich eine Impfquote haben, die definitiv nicht zufriedenstellend ist. Und wenn wir eine Impfquote haben zurzeit bei den 5- bis 11-Jährigen von 9,9 Prozent, dann muss uns das umso wachsamer machen. Und wenn ich schon mal beim Thema Impfquote bin, dann kann ich nur feststellen – und gestatten Sie mir an dieser Stelle, einfach den 15.11. sozusagen als Vergleichsdatum zu nehmen, das war nämlich dann in dem Moment, als Rot-Rot offiziell hier die Regierung übernommen hat –, wenn wir vom 15.11. bis 09.03. eine Steigerung bei der Impfquote haben bei Erstimpfungen von 6,4 Prozent, dann ist das Schneckentempo, das ist Schneckentempo, was die Impfquote betrifft, und das können wir nicht gutheißen. Und wenn Sie das hochrechnen, nur mal angenommen, es würde so weitergehen, diese 0,056 Prozent am Tag, dann werden Sie Ende Oktober, das ist aber auch nur mathematisch, Ende Oktober oder ich sage erst mal den 30.06., möglicherweise 80 Prozent Impfquote haben, und zum Ende Oktober werden wir dann die 85 Prozent haben. Und wir alle wissen aufgrund der Erfahrungen der Diskussionen, dass das noch nicht ausreichend ist, was Immunisierung betrifft. Insofern sind das Rahmenbedingungen, die uns einfach dazu auffordern, hier konstruktiv weiter zusammenzuarbeiten. Dafür reichen wir Ihnen die Hand. Und ich will auch noch mal einen Kronzeugen hier sozusagen auf die Tagesordnung rufen, Kronzeuge GEW. Also ich bin sicherlich nicht verdächtig, hier mit Herrn Walm oder Frau Lindner ständig Hand in Hand zu arbeiten, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na?!) aber bei diesem Punkt, glaube ich, haben Sie schon mal recht. Und wenn die am 02.02. eine Pressemitteilung rausgeben „Krankenstand bei Lehrkräften erschreckend! GEW fordert klare Kommunikation und weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz“, dann will ich Ihnen noch mal zitieren, was die nicht nur in der Anhörung gesagt haben, sondern was sie auch schon Anfang Februar in der Pressemitteilung gesagt haben. Und ich zitiere: „Das Land verzichtet wegen des dafür …“ – also es geht um die PCR-Lollitests –, „Das Land verzichtet wegen des dafür notwendigen Aufwandes auf eine sichere PCR-Pool-Testung und hat es in den vergangenen Monaten nicht für notwendig erachtet, die notwendige Logistik aufzubauen.“ Das betrifft die letzte Landesregierung. Aber das sollte Signal genug sein für die Landesregierung, die jetzt seit 15.11. im Amt ist, hier entsprechend zu handeln. Die GEW sagt deswegen weiter: „Die eingesetzten Schnelltests erkennen die Omikron-Variante nicht zuverlässig. … Wir wissen bis heute nicht, welche Auswirkungen eine Covid-Infektion mit Blick auf Folgeerkrankungen wie PIMS oder Long-Covid“ haben wird. „Wir fordern daher umgehend, die Beschäftigten in den Schulen mit FFP2-Masken auszurüsten, eine PCR-Pool-Logistik für Folgewellen aufzubauen und eine Impfkampagne zu initiieren, die schnell und unkompliziert die Impfung zu den Menschen – auch denen unter 18 Jahren – bringt, sofern sie geimpft werden wollen!“ Das ist die GEW Anfang Februar. Diese Position haben sie bei den Anhörungen auch entsprechend wiedergegeben. Und insofern war ich zumindest in der Sitzung, als unser Antrag das erste Mal behandelt wurde, sehr einverstanden, sehr positiv überrascht, dass Sie sozusagen als Koalitionäre gemeinsam mit uns den Antrag in den Ausschuss überwiesen haben. Der Ausschussvorsitzende hat es beschrieben, am 20.01. fand dann die Anhörung statt. Und neben der differenzierten ausgewogenen Betrachtungsweise sind wir sehr wohl auch zu der Auffassung gekommen, dass der Antrag in dieser Form, flächendeckend diese PCR-Lollitests einzuführen, so nicht zeitgemäß und umsetzbar ist. Aber alle Anzuhörenden – und ich habe die Fachexperten benannt – waren unisono der Meinung, es ist eine positive Sache, diese Dinge zur Anwendung zu bringen und Einzelfälle zu untersuchen, inwieweit wir diese PCR-Lollitests dann zur Anwendung bringen können. Und was uns besonders erstaunt hat, mich persönlich auch sehr geärgert hat, dass wir die Ergebnisse des Modellprojektes – das ist nämlich das, was die Landesregierung schon im Herbst gemacht hat – zu dieser Anhörung nicht vorliegen hatten, sondern nach großem Kampf ist es uns dann endlich gelungen, weil die Zuständigkeit damals noch beim SM war, zum 24.02., am Tag der Auswertung die Ergebnisse vorgestellt bekommen zu dürfen, zu können durch das SM. Und da blieben eben Fragen offen. Und das Modellprojekt hat auch nicht gesagt, das ist schlecht, das lehnen wir ab. Es blieben zusätzliche Fragen mit Blick auf den Herbst, mit Blick auf Handlungsoptionen offen. Und deswegen haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Und wir sind uns einig in der Sache, dass wir heute hier erneut die Hand ausstrecken wollen, nämlich in der Corona-Pandemie, im Bereich Schulen explizit, gemeinsam Hand in Hand weiterhin das Pandemiegeschehen gemeinsam zu bekämpfen unter der Zielstellung, die der Ausschussvorsitzende hier zu Beginn definiert hat, die Schulen möglichst offen zu halten. Deswegen haben wir unterschiedlichste Anregungen aufgenommen, sie noch mal verschriftet mit einer konkreten Terminstellung, auch gekoppelt an die Logistik, was die Bestellzeiträume von Tests betrifft, dass wir nämlich bis Ende Mai entsprechend eine Evaluierung, eine Berichtsform hier vorgelegt bekommen, sodass wir im Juni gemeinsam in den Ausschüssen dann beraten können, was möglicherweise umgesetzt wird oder nicht. Und ich sage es persönlich hier auch noch mal öffentlich, ich habe es in den Ausschüssen immer wieder gesagt: Sie können davon ausgehen, dass ich als Person nicht aus irgendwelchen ideologischen Gründen festhalten werde an Dingen, die unrealistisch sind, zum Beispiel eine flächendeckende Einführung, wo die Kosten durch die Decke gehen, wo das Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht gerechtfertigt ist. Das habe ich immer wieder betont. Und deshalb so ein Antrag, der auch aus unserer Sicht keine Vorfestlegung ist über die Maßnahmen, die da möglicherweise greifen. Nehmen Sie das als konstruktive Hilfestellung bitte noch mal an in Ihre Überlegungen mit Blick auf Ihr Abstimmungsverhalten, was ich jetzt noch nicht kenne, was unseren Änderungsantrag betrifft. Ich werde mir insofern noch vier Minuten zehn lassen, um entsprechend auf Ihre Ausführungen dann reagieren zu dürfen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr für die Fraktion DIE LINKE das Wort … (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Genau. … die Abgeordnete Jeannine Rösler. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Corona-Virus beschäftigt uns alle seit Anbeginn der Pandemie, einer Pandemie, die uns weiter in Atem hält, auch wenn sich, so hoffen wir es, die Lage bald entspannt. Daher setzen wir uns auch heute wohl nicht das letzte Mal mit der Frage auseinander, wie wir in den Schulen und Kitas die Kinder und Jugendlichen möglichst effektiv schützen und zugleich die Einrichtungen offen halten können. Das ist enorm wichtig, wie sich ja im Laufe der Pandemie auch eindrucksvoll zeigte. Und weil wir das alles sehr ernst nehmen und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, haben wir im Dezember des letzten Jahres den Antrag der CDU zur flächendeckenden Einführung von Lollitests in den Bildungsausschuss auch überwiesen. Ich will vielleicht hier auch noch mal anmerken, dass in der 7. Legislatur, also im Laufe der gesamten 7. Legislatur, in fünf Jahren gerade einmal acht Anträge der Opposition überwiesen worden sind in die Ausschüsse, (Torsten Renz, CDU: Frau Rösler, Sie wissen, wir haben nach Qualität entschieden.) und allein in der jetzigen, in der jetzigen Legislatur bereits, bereits in den ersten drei regulären Landtagssitzungen schon vier Anträge überwiesen worden sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das heißt, wir lehnen eben nicht einfach mal so pauschal ab, sondern überlegen uns schon sehr gut, welche Anträge wir dann auch tatsächlich in den Ausschüssen intensiv diskutieren wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit der Thematik sehr ernsthaft befasst und – es ist hier gesagt worden – ein aufschlussreiches Expertengespräch durchgeführt. Dieses Expertengespräch machte vor allem Folgendes deutlich, auch wenn ich das jetzt hier noch mal wiederhole, möchte ich darauf noch mal eingehen: Erstens. Ja, der PCR-Test hat eine hohe Sensitivität, was unbestritten für diese Art Lollitests sprechen würde, aber die Sicherheit eines PCR-Testes pro Woche kann nicht die Schnelligkeit von drei schulischen Antigentests wöchentlich ersetzen. Es müssen also genauso häufig PCR-Pooltestungen wie Antigentests durchgeführt werden, damit der Vorteil der einfachen Anwendung den Nachteil des zeitverzögerten Ergebnisses wettmacht. Das Problem der Laborkapazitäten wäre nicht gelöst, ganz im Gegenteil. Zweitens – und das ist ebenfalls bedenkenswert – hat sich an den im Modellversuch beteiligten Schulen ein hoher personeller und organisatorischer Aufwand gezeigt. Meine Damen und Herren, sich abends nach einem langen Arbeitstag an der Schule und anschließender Vor- und Nachbereitung noch im Falle von positiv getesteten Pools mit den Eltern in Verbindung zu setzen, war und ist den Lehrkräften nicht zuzumuten. Auch sie sind in der Corona-Pandemie ohnehin schon mit vielen zusätzlichen Dingen belastet. Meine Damen und Herren, wir würden bei einer Ausweitung dieser Tests auf das gesamte Land vor erheblichen logistischen Problemen stehen, (Torsten Renz, CDU: Das steht aber nicht im Antrag.) und womöglich würden wir ein funktionierendes Testverfahren ohne einen nachweisbar merklichen Anstieg von Zielgenauigkeit einem neuen Verfahren opfern. Die Testung mittels Antigen-Selbsttests ist bekannt, sie wird vom Großteil der Beteiligten akzeptiert, liegt sofort vor und nimmt zunächst keine zusätzlichen Laborkapazitäten in Anspruch. Ja, und eine entscheidende Aussage der Experten war eben, dass im Hinblick auch auf die Kapazitäten Pooltests gerade in Zeiten hoher Inzidenzen nicht sinnvoll sind. Das ist aktuell so, und dieses Problem ist auch nicht in nächster Zeit einfach mal so auszuräumen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile – und diese Abwägung haben wir in der Tat sehr sachlich auch durchgeführt – entschied sich der Bildungsausschuss, mehrheitlich zu empfehlen, den Antrag der CDU, sowie er in den Ausschuss überwiesen worden ist, abzulehnen. Im Zusammenspiel mit der Einhaltung aller Schutz- und Hygienemaßnahmen ist das bisherige Verfahren der schulischen Schnelltestungen den Lollipooltestungen nach unserem Dafürhalten vorzuziehen. Meine Damen und Herren, ich will es hier aber auch so deutlich sagen: Diese Entscheidung betrifft natürlich die jetzige Lage. (Torsten Renz, CDU: Aha!) Sie haben uns ja hier auch den Änderungsantrag vorgelegt, dazu komme ich noch. Was uns im Laufe des Jahres, zum Ende des Jahres und auch im nächsten Jahr erwarten wird, das wissen wir heute noch nicht. Und umso wichtiger ist es natürlich, gut vorbereitet zu sein. Und daher schauen wir uns genau an, welche Maßnahmen haben sich in der Pandemiebekämpfung und in der Pandemiebewältigung bewährt, wo aber müssen wir noch nachsteuern. Und dazu gehört natürlich auch zu prüfen, ob künftig, also für spätere Lagen, die Anwendung von Lollitests für bestimmte Gruppen, etwa für Grundschulkinder oder in bestimmten Regionen, durchaus sinnvoll ist. Aber, meine Damen und Herren, um noch jetzt auf Ihren Änderungsantrag zu kommen, wir meinen, der Aufforderung der Landesregierung bedarf es hier nicht, denn wir haben oder wir waren uns ja auch im Bildungsausschuss einig und haben das Bildungsministerium bereits um diese Evaluierung gebeten. Und daraus sind natürlich dann auch die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Und ich bin mir sicher, dass das Bildungsministerium diese Evaluierung auch umsetzen wird in einem machbaren Zeitraum. (Torsten Renz, CDU: Der wann enden soll?) Zunächst noch mal zu Ihrem Antrag: Ob Pooltestungen von Abschlussklassen so sinnvoll sind, da habe ich auch meine Zweifel, auch darüber wird dann zu reden sein. Da sehe ich auch durchaus einige Schwierigkeiten. Wir werden uns im Interesse der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte, keinen Maßnahmen verschließen, die wirksam, praktikabel und damit auch vernünftig sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Das heißt, Sie stimmen zu?) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Damm, bitte schön! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rösler! Ich wollte noch mal darauf hinweisen, also auf ein, zwei, drei Punkte aus dem Antrag. Das Erste, und das hatte der Kollege von der CDU schon mal deutlich gemacht, nehmen Sie einfach an, dass das gestimmt hat, dieser Punkt mit den Inzidenzen, von denen wir gerade sprechen, so von 5.000 pro 100.000, das sind fünf Prozent pro Woche. Seit der regulären Sitzung, quasi im Februar, sind es demzufolge 25, also ein Viertel der Altersgruppe gewesen, die sich infiziert haben, nachweislich infiziert haben. Wie gesagt, Dunkelziffer vielleicht der Faktor zwei, das heißt die Hälfte, und ich wiederhole meine Wortwahl auch von der damaligen Sitzung, das ist eine Durchseuchung und nichts anderes. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN) Und den anderen Punkt, den Sie aufgegriffen haben, den möchte ich Sie auch noch mal bitten mitzunehmen. Sie haben hier aufgeführt als wesentlichen Nachteil, dass die PCR-Tests am Abend erst verfügbar sind, die Ergebnisse und die Antigentests sozusagen bereits zur Testung. Da möchte ich Sie auch noch mal darauf hinweisen, dass das trotzdem für die Pandemiebewältigung und -bekämpfung den Vorteil hat oder es jedenfalls keinen Nachteil gibt, weil die PCR-Tests schon deutlich früher anschlagen, ja, also bei einer niedrigeren Virenlast auch schon das Ergebnis liefern, was vielleicht am nächsten Tag oder erst zwei Tage später bei der Folgetestung in derselben Woche das Antigenergebnis ist. Das heißt, Sie haben da auf jeden Fall mindestens keinen Nachteil, möglicherweise sogar einen Vorteil. Insofern ist dieses Argument auf jeden Fall nicht stichhaltig. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren? Jeannine Rösler , DIE LINKE: Ja, also, wenn Sie mir zugehört hätten, (Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann hätten Sie genau das auch so vernehmen können. (Andreas Butzki, SPD: Genau, genau.) Das habe ich ja genauso gesagt, also dass die PCR-Tests natürlich eine viel höhere Sensitivität haben. Ich habe aber auch über den Nachteil gesprochen, und wenn wir Vor- und Nachteile abwägen, kommen wir halt zu dem Schluss, dass das jetzt, gerade in Zeiten hoher Inzidenz, nicht sinnvoll ist, diese Pooltestungen so durchzuführen. (Andreas Butzki, SPD: Das kann man doch nur stichprobenartig machen, nicht flächendeckend.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Enrico Schult. Enrico Schult , AfD: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier mit dem Ursprungsantrag der CDU zu tun, der fordert eine flächendeckende und verpflichtende Einführung von Lollitests an Schulen und damit Beendigung des Einsatzes von Antigenschnelltests. Dem zweiten Absatz können wir uns durchaus anschließen, denn auch wir fordern ja, dass die Antigenschnelltests in der Häuslichkeit durchgeführt werden. Wir wollen ja davon wegkommen, dass die in den Schulen durchgeführt werden, aber dazu werde ich später noch in einem eigenen Antrag der AfD ausführen. Von den Kollegen wurde es schon mehrfach angesprochen, dass dieses Thema ausgiebig im Ausschuss diskutiert wurde. Ich möchte mich da auch noch mal bedanken. So stelle ich mir Ausschussarbeit vor, dass man dieses Thema wirklich breit diskutieren kann und da sich alle Fraktionen dem auch so gewidmet haben und dem aufgeschlossen gegenüberstanden. Die Experten im Ausschuss kamen aber eindeutig zu der Feststellung, dass eine flächendeckende Einführung von Lollitests in M-V nicht umsetzbar ist und Lollitests seien aus Laborsicht ein gutes Instrument zur Überwachung des Infektionsgeschehens, aber nur bei niedriger Inzidenz, der logistische und der finanzielle Aufwand wäre zu hoch. Und, liebe Kollegen, machen wir uns ehrlich, es ist davon auszugehen, wenn wir mit den sensitiven Pooltests in die Schulen gehen, sind die Schulen in kürzester Zeit leer. (Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt!) Das ist so, das muss man sich vor Augen führen. Sie sind sehr sensitiv. Die geringste Viruslast wird durch die Pooltests, wird sozusagen schon aufgedeckt, und wenn man bedenkt, dass ganz viele Kinder asymptomatische Erkrankungsverläufe haben und dass dadurch, natürlich ganz viele Quarantänefälle würde das nachziehen, rate ich davon ab, rät unsere Fraktion davon ab, jetzt mit diesen PCR-Tests in die Schulen zu gehen. Wir müssen uns langsam der Normalität nähern, andere Länder machen es auch. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Machen wir jetzt auch.) Und wenn Sie mal schauen, auch gerade die Ampelkoalition hat unlängst beschlossen oder vor Kurzem, dass die Maskenpflicht in den Schulen generell fallen soll, so hörte ich es eben, sollten wir jetzt auch der Realität ins Auge blicken und dieses Testkonzept in den Schulen anders praktizieren. Und daher ist dieser PCR-Test oder dafür ist dieser PCR-Test nicht geeignet. Die Wirklichkeit hat diesen CDU-Antrag eingeholt. Die Omikron-Variante ist wirklich mit hohen Inzidenzen verbunden, gleichwohl ist die Auslastung der Intensivstationen und aber auch die Krankenhausauslastung nicht so hoch. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.) Wir müssen lernen, mit diesem Virus zu leben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und das ist meine Botschaft. Und alles Weitere, liebe Kollegen, werde ich nachher gerne noch bei unserem Antrag darlegen, in dem es darum geht, die Maskenpflicht komplett abzuschaffen an den Schulen und die Selbsttests zu Hause durchzuführen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Jutta Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Großteil meiner Rede habe ich schon an meinem Platz liegen gelassen. Herr Renz hat eigentlich alles, was mit Inzidenzen und mit der Diskussion im Bildungsausschuss zu tun hat, hinreichend erklärt, aber ich möchte trotzdem ein paar Worte noch zusätzlich geben in die Diskussion. Als Neuling hier im Landtag war die Beratung des Antrages der CDU zur Einführung von Lollitests für mich einigermaßen skurril, das muss ich schon mal sagen. Anfangs waren wir in der Fraktion, so ehrlich muss man sein, auch nicht sicher, ob diese Lollitests der Weisheit letzter Schluss sind. In der Ausschussberatung ergab sich dann aber schnell ein anderes Bild. Zumindest in Zeiten niedriger Inzidenzen, wie wir sie ja vor dem Auftreten der Omikron-Variante hatten, ergaben sich aus den PCR-Lollitests sehr verlässliche Aussagen über Infektionen in der Schule. Die PCR-Tests sind den Schnelltests überlegen. Einwände, dass die Auswertung aber länger dauert und ein infiziertes Kind deshalb einen ganzen Tag in der Schule ist und andere anstecken könnte – Herr Damm hat es eben schon gesagt in seiner Kurzintervention –, wurden in der Expertenrunde entkräftet, weil die PCR-Tests eine Infektion sehr viel früher erkennen als ein Schnelltest, das infizierte Kind also mit einem Schnelltest später erkannt wird und die Tage davor auch in der Schule war. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Idealfall wird das Kind mit dem PCR-Test entdeckt, bevor es andere anstecken kann. Auch für das Argument, dass nach einem positiven Pooltest ja alle Kinder dieses Pools erneut getestet werden müssen und dann weitere Zeit verstreichen würde, gibt es längst praktikable Lösungen mit den in NRW praktizierten Rückstelltests. Dann werden nämlich von jedem Kind zwei Proben entnommen, eine für den Pool, die andere, um im Fall eines positiven Pools ohne Zeitverzögerung aus der zweiten Probe das infizierte Kind herauszufinden. Ist der Pool negativ, war der zweite Test im besten Fall überflüssig und wird vernichtet. Eine Auswertung findet dann nicht statt. In der Expertenanhörung, die bereits in der Omikron-Variante stattfand, wiesen die Experten, das haben wir schon gehört, darauf hin, dass bei einer so hohen Inzidenz wie zu dem Zeitpunkt der Pooltest keinen Sinn macht, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit fast jeder Pool positiv sein würde und demzufolge die zweite Probe ebenfalls ausgewertet werden müsste. Das hat aus meiner Sicht eingeleuchtet und Herr Renz hat es ja eben auch für seine Fraktion sehr deutlich gesagt. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Hingewiesen wurde auch immer wieder auf fehlende Laborkapazitäten, wenn an allen Schulen dieser PCR-Test durchgeführt werden würde. Wie Österreich PCR-Tests flächendeckend kostenlos in Drogerien und Supermärkten anbieten konnte, ist mir bei den geschilderten Problemen schleierhaft. Da niemand der Experten und auch nicht das Sozialministerium von diesem Angebot in Österreich zuvor etwas gehört hatte, konnte mir das auch niemand erklären. Auch der Preis, der bei einem flächendeckenden PCR-Test für alle Kinder und Jugendlichen zu Buche schlagen würde, in der Expertenanhörung unter dem Eindruck bereits der Omikron-Variante, übersteigt natürlich die Kosten der Schnelltests enorm. Befinden wir uns aber wieder in einer Zeit mit geringeren Infektionszahlen, sind die Kosten für die Pooltests nicht signifikant höher als die Einzelschnelltests. Und, Frau Rösler, es ist nie die Rede davon gewesen, dass dann nur …, also auch der Pool wäre mit drei Testungen in der Woche nicht teurer als die Schnelltests, die wir jetzt haben. So steht das dort im Protokoll ja auch ausdrücklich drin. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ich hab doch von Kosten gar nicht gesprochen!) Erst wenn wir wieder in eine Hoch- und Höchstinzidenz laufen, kippt das Ganze. Aktuell nährt sich aber die Hoffnung, dass die steigenden Temperaturen das Infektionsgeschehen reduzieren, sodass wir über den Sommer zu einem halbwegs normalen Unterricht zurückkehren können, und ich hoffe, Herr Lauterbach hat in diesem Fall nicht recht, dass wir im Sommer schon wieder in die nächste Welle hineinlaufen, auch wenn die aktuell exorbitant hohen Infektionszahlen es für mich schwer nachvollziehbar machen, dass in diese Welle hinein eine Aufhebung der Maskenpflicht in der Schule erfolgt ist, aber ich schweife ab. Nicht überzeugt haben mich die vielfach aus den beteiligten Ministerien vorgetragenen Argumente – und auch Sie haben das eben gesagt –, dass der Aufwand sehr hoch ist. Die Gesundheit unserer Kinder muss uns diesen Aufwand wert sein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und Sabine Enseleit, FDP) Und zu Ihrer Argumentation, Frau Rösler, es müssten die Lehrer dann abends telefonieren, wir sind in diesem Neuland. Es gibt – auch das ist von den Experten gesagt worden –, es gibt natürlich Lösungen, wie man das mit Technik, auch mit Digitalisierung hinkriegen kann, dass die Eltern das abrufen können. Das ist bei jedem, der inzwischen einen PCR-Test hinter sich hat, ja auch ganz normal gewesen. Da muss mich auch niemand anrufen, um mir zu sagen, dass der Test positiv ist. Entsetzt hat mich aber die letzte Sitzung des Bildungsausschusses. Nach dem Vortrag des Sozialministeriums, die Diskussion war noch nicht abgeschlossen, kam ziemlich unvermittelt – und entschuldigen Sie, Frau Rösler, dass ich Sie jetzt schon wieder angreife –, ziemlich kaltschnäuzig der Antrag der LINKEN, der Ausschuss möge empfehlen, den Antrag der CDU abzulehnen. Der Versuch, einen vielleicht nicht ganz eindeutigen Änderungsantrag, der in der Intention dem heute hier vorliegenden gemeinsam eingebrachten Änderungsantrag entsprach, wurde in einer Debatte über Formalia ertränkt, wie ich sie aus lange zurückliegenden Zeiten in GRÜNEN-Gremien kenne, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) wenn eine Gruppe etwas auf keinen Fall möchte und man sich unversöhnlich gegenübersteht. (Julian Barlen, SPD: Das ist gut. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist es bei Ihnen?) Nee, war es bei uns. Dabei ging es in der Diskussion um das Anliegen, einen Weg zu finden, um für den Herbst – ich erinnere, es ist dann möglicherweise das dritte Jahr Corona – eine Lösung zu haben, um Schulen zu einem sicheren Ort für unsere Kinder zu machen. Das hier heute mit einer gemeinsamen Beschlussempfehlung zu empfehlen, hätte uns allen gut zu Gesicht gestanden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sabine Enseleit, FDP) Dennoch, und das ist auch Inhalt des gemeinsamen Änderungsantrages von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP-Fraktion, müssen wir Vorkehrungen für den Herbst treffen. Wenn wir vor der Welle agieren, haben wir die Chance, sie rechtzeitig zu brechen, und dazu müssen wir jetzt beginnen, weil die Vorbereitungen Zeit brauchen. Ich empfehle deshalb, dem gemeinsamen Änderungsantrag zuzustimmen, und ich bin auch nicht der Meinung, dass es keines Auftrages durch das Parlament bedarf, sondern dass es sehr sinnvoll ist, dass wir das Bildungsministerium beauftragen, das so zu tun. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Haben wir schon im Bildungsausschuss gemacht.) Entschuldigung! Ich bitte deshalb, dem Änderungsantrag zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Sabine Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Bericht Drucksache 8/447 und Zusammenfassung unserer Diskussion gelesen habe, da habe ich mich gefragt, ob ich an derselben Veranstaltung teilgenommen habe wie Sie, denn Ihre Zusammenfassung liest sich wie eine Erörterung, zu deren Beginn das Ende bereits feststeht. Ja, es ist korrekt, dass wir zum Teil sehr differenzierte Einschätzungen zu den Lollitests erhalten haben und dass wir uns innerhalb des Ausschusses nicht immer einig waren ob der Umsetzbarkeit. Insgesamt aber so zu tun, als ob die Tests außerhalb jeglicher Realisierbarkeit wären, ist einfach falsch, denn sie sind durchaus eine einfach zu handhabende und sinnvolle Möglichkeit, Kinder eingehend auf das Corona-Virus zu testen und Schulen offen zu halten. Dass bei hohen Inzidenzen die Labore an ihre Grenzen stoßen, ist nachvollziehbar, aber bei der derzeitigen Infektionslage auch kein Wunder. Verwunderlich oder vielmehr erschreckend ist eher, dass das Vergaberecht eine ausgesprochen lange Vorlaufzeit vorsieht, um bei Bedarf mit den entsprechenden Tests versorgt zu sein. Vor diesem Hintergrund haben wir von der FDP-Fraktion angeregt, frühzeitig die bis dahin bestehenden Maßnahmen zu evaluieren, einen Leitfaden zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig anzustoßen, damit das Land gerüstet ist, sollte es zu einer neuen Infektionswelle im Herbst kommen. Von diesem Vorschlag findet sich leider nichts in Ihrer Berichterstattung, dafür aber in der Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 24. Februar, also genau an dem Tag, an dem wir diesen Vorschlag diskutiert und diesem zugestimmt haben – Überschrift der Pressemitteilung: „Aktuelle Schutzmaßnahmen auswerten, um Schule und Kita für den Herbst gut aufzustellen“. Positiv betrachtet freue ich mich, dass Sie unserer Empfehlung an dieser Stelle folgen, und vielleicht dadurch zu einer evidenzbasierteren Betrachtungsweise gelangen als zu dem Trial and Error, das wir aus der Anfangsphase der Pandemie von Ihnen kennen. Kinder und Jugendliche haben es mehr als verdient, dass die Maßnahmen an den Schulen, die sehr oft einen massiven Eingriff in ihre Freiheitsrechte bedeutet haben, auch wirklich sinnvoll und effektiv sind. In diesem Kontext sind auch die Lollitests zu betrachten. Wenn wir herausfinden, dass es andere Maßnahmen gibt, die Kinder und Jugendliche sinnvoll schützen und frühzeitig Infektionen feststellen, dann ist das gut, dann können wir vielleicht auf die Kosten und arbeitsintensiven Lollitests verzichten. Ist dem aber nicht so, sind Lollitests eine bewährte Option zur Bewältigung des Infektionsgeschehens. Dann müssen wir rechtzeitig die Weichen stellen, damit wir für eine mögliche nächste Welle entsprechend vorbereitet sind und die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, und dazu dient dieser Antrag. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag könnten Sie ein Zeichen setzen und beweisen, dass es auch Ihnen wichtig ist, unsere Kinder und Jugendlichen im Falle einer weiteren Infektionswelle ausreichend und mit möglichst wenig Einschränkungen zu schützen. Letztlich haben Sie dem Antrag ja bereits zugestimmt, also geben Sie sich einen Ruck und beweisen Sie auch auf großer Bühne, dass Ihnen das Wohl der Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nunmehr das Wort für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Mandy Pfeifer. Mandy Pfeifer , SPD: Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist die Gesundheit unserer Kinder wichtig. Das ist, glaube ich, unstreitig. Deswegen haben wir und haben Sie auch in der letzten Legislatur hier immer um die richtigen Wege für die Kinder und Jugendlichen gerungen. Und keine Frage, dass wir alle Möglichkeiten nutzen sollten, um größtmögliche Sicherheit in Schulen und Kitas zu schaffen, und die Einrichtungen trotzdem offen halten, das ist ja auch schon eine Erkenntnis aus dieser Pandemie. Wir machen das aktuell mit strukturellen Tests in Schulen, wir haben das bundesweit anerkannte Drei-Phasen-Modell, das uns ermöglicht, sehr passgenau auf das Infektionsgeschehen an einzelnen Schulen zu reagieren. Wir haben Hygienekonzepte, und ich persönlich empfehle allen Eltern, die mich auf die Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen angesprochen haben, ihre Kinder anzuhalten, aktuell die Masken weiter zu tragen, weil sie sind das, was am meisten Schutz gewährt. Auch die Pooltestung mit Lollitests an Schulen und Kitas muss ein Thema bei der Diskussion um die Sicherheit in Schule und Kita sein. Das Expertengespräch im Bildungsausschuss war hier aber aufschlussreich. Zwar hätten die PCR-Tests ein höheres Maß an Sicherheit und Testlollis sind angenehmer in der Anwendung, aber wir können uns doch dem nicht verschließen, dass die getesteten Kinder, auch wenn sie positiv sind, weiter im Klassenraum bleiben. Wir haben das jetzt hier alles bereits ausgetauscht, dass das Nachtesten einen weiteren Tag, jedenfalls im Modellprojekt, bedeutet hat, an dem die Kinder nicht in der Schule waren, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass wir einfach schlicht und ergreifend für eine flächendeckende Einführung keine Kapazitäten im Land haben. Und, Herr Renz, das haben Sie ja auch selber erkannt, und dafür war das Gespräch, das Expertengespräch im Bildungsausschuss auch richtig und wichtig, wir alle sind dadurch schlauer geworden. Und jetzt legen Sie hier einen Änderungsantrag vor über etwas, was wir im Bildungsausschuss – und das hat Frau Enseleit ja gerade auch eben schon gesagt – längst vereinbart haben. Die Bildungsministerin hat zugesagt, dass sie diese Evaluierung führen wird. Die Bildungsministerin hat zugesagt, dass sie mit uns gemeinsam den Herbst vorbereiten möchte. Und jetzt kommen Sie mit dem Antrag zu dem, was wir bereits besprochen haben, und jetzt wird mir auch einiges klar. In Schwerin, kriege ich immer gesagt, das Plenum ist die Arena und deswegen müssen wir das jetzt hier noch mal machen. Aber de facto, (Torsten Renz, CDU: Wenn Sie das mit Ihrer Stadtvertretung verwechseln, kann ich nichts dafür.) de facto ist es doch vereinbart, dass wir es machen. Und Sie malen hier ein dunkelschwarzes Bild von Schule, von der Situation in Schule, und wir lassen dabei völlig außer Acht, dass gerade dieses Hohe Haus um den richtigen Weg für die Kinder gerungen hat. Es ging immer darum, man darf nicht mehr, sie müssen zusammenkommen können, sie müssen Kontakte haben, das ist nicht nur wichtig für die Wissensvermittlung, sondern auch wichtig für ihre soziale Entwicklung und ihre psychologische Stabilität. Und deswegen sind wir auf einem guten Weg mit den strukturellen Testungen, mit dem Drei-Phasen-Modell, und wir werden im Bildungsausschuss diskutieren, wie wir den Herbst vorbereiten. Dafür braucht es Ihren Antrag nicht. Deswegen wird meine Fraktion den Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es gibt jetzt weitere Redebeiträge, es war keine Kurzintervention angezeigt. Es hat nun noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr Torsten Renz für die CDU-Fraktion. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Pfeifer – (Julian Barlen, SPD: Ei, ei, ei!) wo ist sie jetzt? –, ich male ein schwarzes Bild von Schule. Also ich meine, sagen kann man viel, schön ist dann auch noch, wenn es stimmt, und noch besser, wenn Sie das auch noch unterlegen können – dann wäre ich Ihnen tatsächlich dankbar –, wo ich ein schwarzes Bild von Schule male. Ich kann Ihnen sagen, ich kritisiere diese Bildungsministerin nicht, die ein schweres Erbe übernommen hat, nach so vielen Jahren Bildungspolitik SPD, natürlich begleitet von der CDU, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) das kritisiere ich nicht, was sie da aufräumen muss teilweise, sondern ich stelle mich an die Seite, um für den Bereich Bildung etwas zu erreichen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist doch gut. – Julian Barlen, SPD: Tätä! Tätä!) Wenn Sie von Schwarzmalen sprechen, dann würde ich mal daran erinnern, dass der Herr Bockhahn, der Sozialsenator, dass genau der öffentlich die Schule angreift, und deswegen will ich es einfach mal zitieren. Der sagt nämlich: „Ich muss akzeptieren, dass es keine strengen Maßnahmen und keinen Lockdown gibt. Diejenigen, die das zu entscheiden hätten, wollen das nicht. Aber erklärt mir nicht, dass hier nicht gezielt Durchseuchung insbesondere von Kindern stattfindet oder zumindest billigend in Kauf genommen wird.“ (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Ich halte das für unverantwortlich und falsch.“ (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Pfeifer, ich will Ihnen noch mal sagen, falls Sie hier irgendetwas verwechseln von Personen oder Ähnliches, da möchte ich Sie einfach darum bitten, seriös zu bleiben. Ich hätte als Oppositionspolitiker, wie es vielleicht andere gemacht hätten, sofort aufspringen können und mich rund um die Uhr freuen können, dass eine Bildungspolitikerin, Ministerin der LINKEN, angegriffen wird durch einen nicht unwesentlichen Vertreter der LINKEN. Haben Sie irgendetwas davon gehört, dass ich dazu was gesagt habe?! Insofern weise ich das strikt zurück, aber auch da reiche ich wieder die Hand, dass wir weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Ministerin Stefanie Drese) aber nicht auf diesem Niveau. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Ministerin Stefanie Drese: Mein Gott!) Und in Richtung Herr Schult: Sie sind ja noch nicht so lange dabei, dass Sie das jetzt so empfunden haben, dass es eine konstruktive Diskussion war dort, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) da haben wir wahrscheinlich unterschiedliche Auffassungen. Aber ich will Sie an Ihre eigene Forderung erinnern, als ich gesagt habe, ob es nicht mal möglich ist in Richtung Bildungsministerium, dass wir die Ergebnisse des Modellprojektes irgendwann mal bekommen, und „irgendwann mal“ heißt vor der Anhörung, vor dem Expertengespräch, also vor dem Termin am 20. Januar. Da haben Sie sich noch zu Wort gemeldet, nachdem mir ja empfohlen wurde, ich könnte mich ja mal an das Sozialministerium wenden, die wären bisher zuständig, da haben Sie ja sogar noch vorgeschlagen, es wäre sehr konstruktiv, wenn der gesamte Ausschuss das bekommen würde. Und wenn Sie dann noch mal nachschauen und überlegen, wann dann das geliefert wurde, das war auf alle Fälle nach dem Expertengespräch. Und es ist ein vorläufiger Bericht, das habe ich vorhin schon gesagt, und dann wurde aufgrund unserer Initiative das am 24.02., als sozusagen das Ergebnis schon feststand, er noch mal auf die Tagesordnung gesetzt, dass das Sozialministerium das erst mal vorträgt. Insofern, dieser Teil war im Leben nicht konstruktiv. Und wenn Sie dann noch mal darüber nachdenken, wie dann der Ausschuss ablief, nachdem das Sozialministerium das dann vorgetragen hat, Frau Rösler – ich kann es Ihnen nicht ersparen – ihren vorbereiteten Zettel mit drei Stichpunkten dann verlesen hat, dass Sie unseren Antrag ablehnen: Ich glaube mich zu erinnern, dass ich danach erst mit Ihnen in die Diskussion gegangen bin, in die Auswertung, dass wir dann erst darüber gesprochen haben, dass noch so viele offene Fragen sind, dass ich dann noch gefragt habe, wenn es das vorläufige Ergebnis des Modellprojektes der Landesregierung ist, wann es dann das endgültige Ergebnis und Ähnliches geben wird. Und da stand doch Ihre Meinung schon fest, und insofern, Herr Schult, wenn das für Sie konstruktiv ist, sage ich Ihnen, aus meiner Sicht ist das nicht besonders konstruktiv. Und jetzt einzelne Punkte auch hier herauszugreifen, Frau Rösler, und zu sagen, ein PCR-Test ersetzt keine drei Schnelltests, davon hat gar kein Mensch gesprochen, sondern die Anzuhörenden haben zum Beispiel Vorschläge gemacht, dass wir, wenn wir bei einer Dreiertestung sind, drei Schnelltests, zum Beispiel einen ersetzen, meinetwegen zum Wochenbeginn oder nach den Ferien, dass wir einen PCR-Test dann einführen. Da hat kein Mensch gesagt, dass der eine die drei ersetzen soll. Und was mich besonders stutzig macht, wenn es um den gesellschaftlichen Konsens geht – ich habe das ja vorhin schon gesagt –: Wir haben auch unter Regierungsbeteiligung der CDU gemeinsam mit der Opposition der LINKEN alles im Bereich Corona hier gemeinsam auf den Weg gebracht und bis zum Schluss gekämpft mit gemeinsamen Anträgen et cetera. Das ist noch mal eine Handreichung, aber Sie schlagen nicht nur die Hand jetzt von drei Oppositionsfraktionen weg, und Sie werden ja wohl nicht ernsthaft behaupten, dass die Macht der CDU so weit ist, dass die FDP und die GRÜNEN blindlings das machen, was wir wollen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Die einen sagen so, die anderen sagen so.) Nein, die orientieren sich an inhaltlichen Dingen, die Sie im Ausschuss vortragen, die Sie hier als eigene Positionen vortragen, und ich kann nicht erkennen, dass Sie politisch klug beraten sind, uns, wo das Ergebnis noch gar nicht feststeht, durch diesen Änderungsantrag den gemeinsamen Weg hier ausschlagen. Und wissen Sie, was noch viel schlimmer ist? Sie kommen und sagen ja zum Beispiel, die Pooltestungen von Abschlussklassen, so in meine Richtung schauen Sie da, das ist kein praktikabler Vorschlag. Ich sage Ihnen, das ist der Vorschlag des Landeselternrates, das sind Vorschläge der GEW. Und mit der Ablehnung des Antrages treffen Sie nicht Torsten Renz, sondern der gesellschaftliche Konsens außerhalb der Fraktionen, der Parteien wird auch aufgekündigt. Jetzt können Sie immer sagen, und das mag ich auch glauben, das ist auch so, dass Frau Oldenburg ja diese gesellschaftlichen Kräfte wie Landeselternrat et cetera auch einbezieht in ihre Beratungen, wenn es darum geht, das Drei-Phasen-Modell und Ähnliches vorzustellen. Das tut sie, das begrüßen wir. Aber hier ist das Parlament, und da muss ich wieder in Richtung Frau Pfeifer sagen, ja, hier ist das Parlament, und wenn Ihre Arbeitsweise die ist, dass Ihnen dann irgendwie so der Aha-Effekt kommt im Ausschuss, oh Gott, jetzt haben wir den Änderungsantrag auch noch abgelehnt, aber irgendwie haben die ja doch wahrscheinlich recht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn Sie dann noch, das können Sie als clever bezeichnen, als was auch immer, wenn dann da die Dämmerung, sozusagen die Morgendämmerung kommt und Sie dann sozusagen auf Zuruf sagen, ja, das Bildungsministerium wird schon arbeiten, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das haben wir besprochen.) und Sie sagen ja auch noch, die werden evaluieren und irgendwas vorlegen, dann schauen Sie mal in das Beschlussprotokoll des Ausschusses! Frau Pfeifer, Frau Rösler, schauen Sie mal rein, was unter diesem Tagesordnungspunkt steht, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Na, was steht denn da?) und dann können Sie das der Öffentlichkeit sagen, was da steht! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Was steht denn da?) Da steht nämlich nichts von Ihrem Arbeitsauftrag, dass das Bildungsministerium bis zum Tage XY etwas vorlegt, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) nämlich das ist das, was wir wollen, auch mit Blick auf die Zeitschiene. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wenn die Ministerin zu Recht sagt, sie hat ja, glaube ich, so den Zeitraum von 125 oder 128 Tagen ins Gespräch gebracht, der notwendig ist von Bestellung, Logistik, Auslieferung, damit es zum Einsatz kommt, obwohl der Antrag im Finanzausschuss, was die Beschaffung betrifft, ja nur von 65 Tagen spricht, ist es doch aber Fakt, dass wir das schon versuchen, auch inhaltlich zu berücksichtigen, und deswegen auch die Zeitschiene mit dem 31. Mai hier aufgemacht haben. Also wenn das Ihre Arbeitsweise, das Mitnehmen in den Corona-Zeiten bei diesem Thema ist in Richtung Opposition, dann, glaube ich, sollten Sie das noch mal überdenken. Mit großem Bedauern muss ich feststellen, dass Sie – wahrscheinlich war es auch zu kurzfristig – unseren Änderungsantrag hier ablehnen. Ich könnte Sie jetzt noch sozusagen drangsalieren mit dem Antrag aus Hessen von den LINKEN zum Thema „Lollitests in Kitas“. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie haben doch noch Redezeit. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich könnte Sie drangsalieren mit dem Antrag der SPD aus Schleswig-Holstein, Lollitests in Grundschulen und Förderschulen einzuführen. Das ist nicht unser Agieren, unser Ziel. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Unsere Vorgehensweise hier, unsere Vorgehensweise haben wir Ihnen vorgelegt, Herr Butzki. (Andreas Butzki, SPD: Ja.) Und ich kann mir schon vorstellen, wenn man nie Opposition kennengelernt hat und immer auf einem Ross sitzt, was Regierung heißt, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) dass es dann schwierig ist, sich in andere Dinge hineinzuversetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Deswegen verwundert mich, deswegen verwundert mich das … (allgemeine Unruhe) Ich bin so was von entspannt, das können Sie mir glauben! Aber mich verwundert das nicht bei dem einen oder anderen. Was mich verwundert, dass man so schnell den Schalter umlegen kann, wenn man Opposition erlebt hat. Das wundert mich schon. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, das war ein Eigentor! – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese – Glocke der Vizepräsidentin) Und deswegen sage ich, die mitgliederstärkste Partei in diesem Lande ist weiterhin die CDU. Sie ist weiterhin bereit, sich bei diesen Themen konstruktiv einzubringen. Überlegen Sie Ihre Verfahrensweise! (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Ich finde es traurig im Sinne der Schulen, dass es heute hier so enden muss. (Beifall Daniel Peters, CDU) Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nun noch mal ums Wort gebeten für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Herr Kramer. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Das war ja ein sehr erfrischender Beitrag eben von Ihnen, Herr Renz. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie sprachen gerade von – also ich möchte jetzt nicht den Begriff „Opferrolle“ benutzen, (Andreas Butzki, SPD: Hat sich aber so angehört.) der meiner Fraktion ja so gerne unterstellt wird –, Sie sprachen eben von Abenddämmerung und Morgendämmerung. Da sage ich nur: Guten Morgen, herzlich willkommen! Das mit dem „Schalter umlegen“ hat bei der Linksfraktion ja sehr schnell geklappt, offenbar bei Ihnen noch nicht ganz so. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Herzlich willkommen auf der Oppositionsbank! So funktioniert dieser Landtag eben. Das ist Ihnen vielleicht nicht so bewusst gewesen, als Sie noch in der Regierungsbank gesessen haben. In der Oppositionsbank ist es so, dass die Meinung vorgefertigt ist und dass Oppositionsanträge in der Regel abgelehnt werden. Das hätten Sie sich also alle klemmen können. Was ich sagen wollte, wir haben hier noch gar nicht über Zahlen gesprochen, wir haben hier noch gar nicht über belastbare Zahlen gesprochen. Und die fehlen bis heute, meine Damen und Herren, und das ist das eigentliche Problem. Der Kollege Dr. Gunter Jess, also mein ehemaliger Kollege Dr. Gunter Jess, hat nämlich im Juni 2021 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und hat gefragt nach der Anzahl der Schnelltests. Und die Antwort erstreckt sich auf den Zeitraum vom 17. März 2021 bis 28.05.2021. In diesem Zeitraum wurden 1,4 Millionen Schnelltests an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. 1,4 Millionen! Davon waren 426 Schnelltests positiv. Das ist eine Quote von 0,0304 Prozent. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Und da wurde immer gesagt von allen Wissenschaftlern, unsere Schulen sind keine Pandemietreiber, und sie sind es auch noch heute nicht. Viel spannender ist aber die Frage gewesen, wie viele von diesen Schnelltests wurden dann durch einen positiven PCR-T bestätigt. Dazu hat die Landesregierung keine Zahlen, bis heute nicht. Und wir stehen hier und diskutieren über die Lollitests oder Schnelltests. Meine Damen und Herren, wir könnten die Pandemie sofort beenden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) indem wir einfach aufhören, unnötig und irre zu testen. Ich glaube – Herr Damm hat es vorhin auch gesagt –, hier wird auf Durchseuchung gesetzt. Natürlich, das ist der natürliche Aufbau des Immunsystems. Wir setzen auf eine natürliche Durchseuchung. Gerade Omikron zeigt uns, dass es gut funktioniert. Unsere Kinder sind damit nicht gefährdet, nicht in Lebensgefahr, sie sind keine Pandemietreiber, sie werden nie Pandemietreiber sein. Also hört endlich auf, mit Schnelltests unsere Kinder an den Schulen zu quälen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Im Protokoll steht „tosender Applaus“.) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/447, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/107 abzulehnen. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Empfehlung des Bildungsausschusses, den Antrag der Fraktion der CDU … (Torsten Renz, CDU: Na, wir haben doch noch den Änderungsantrag.) Kommt noch! … auf Drucksache 8/107 abzulehnen, zuzustimmen wünscht … (Harry Glawe, CDU: Den Änderungsantrag müssen wir doch zuerst abstimmen.) Wir sind in der Abstimmung, Herr Renz, und entsprechend jetzt der Vorbereitung (Torsten Renz, CDU: Aber es ist ja verkehrt.) stimmen wir zuerst ab über die Empfehlung des Bildungsausschusses und dann kommt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP et cetera. (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch einen Änderungsantrag zur Empfehlung. Wurde das nicht abgesprochen mit der Verwaltung?) Einen Moment bitte! (Unruhe im Präsidium – Torsten Renz, CDU: Darf ich mal kommen? – Der Abgeordnete Torsten Renz tritt an das Präsidium heran.) Also wir bleiben dabei: Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/447, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/107 abzulehnen. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer der Empfehlung des Bildungsausschusses, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/107 abzulehnen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Ich habe das Abstimmungsverhalten der AfD nicht gesehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Zustimmung.) Danke schön! (Nikolaus Kramer, AfD: Zustimmung zur Ablehnung.) Danke schön! Damit ist der Empfehlung des Bildungsausschusses, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/107 abzulehnen, zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und FDP. Ich lasse nun über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/489, der die Einfügung einer Entschließung in die Beschlussempfehlung beinhaltet, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (allgemeine Unruhe) auf Drucksache 8/489 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Die Agrarförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln und erneuern, Drucksache 8/405. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Die Agrarförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln und erneuern – Drucksache 8/405 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Aßmann. (allgemeine Unruhe) Elisabeth Aßmann , SPD: So, wenn es ruhiger wird, kann ich hier anfangen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatten heizen sich ja dieser Tage relativ schnell auf, und ich glaube, dass bei allen Diskussionen, die um die Ukraine und den Krieg, den Russland dort losgetreten hat, geführt werden, eben auch ganz schnell die Forderungen aus der Agrarpolitik oder auch in die Agrarpolitik reinkommen, dass wir jetzt sozusagen umsteuern von heute auf gleich oder von jetzt auf gleich. Ich habe Forderungen gehört, die sagen, lassen Sie uns die Brache umbrechen, aussteigen aus dem Green Deal, aus Farm to Fork, Greening aussetzen, Eco-Schemes nicht einführen, Grünland umbrechen, um möglichst das abzufangen, was droht, nämlich dass die Exporte, die die Ukraine weltweit mit Getreide durchführt, dann abzufangen und dafür zu sorgen, dass nicht nur wir, sondern dass vor allen Dingen auch die Menschen im globalen Süden entsprechend mit Getreide und Lebensmitteln versorgt werden können – aus meiner Sicht eine Forderung, die gut nachvollziehbar ist. Und gleichzeitig haben wir als Deutschland, haben wir als Europäische Union natürlich auch mit der Gemeinsamen Agrarpolitik uns ein Konstrukt und auch ein Korsett geschaffen, aus dem wir nicht einfach so ausbrechen, aus dem wir nicht einfach so ausbrechen können, vielleicht auch nicht wollen und wo wir vor allen Dingen schauen müssen, wie gehen wir die nächsten Jahre damit um. Viele von Ihnen werden wissen, dass wir ab 2023 eben die Regelung für die neue Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union miteinander umsetzen. Und Sie haben sicherlich Dr. Backhaus im vergangenen Kalenderjahr öfter gehört, der Schwierigkeiten hatte, weil es sich eben so auf Bundesebene überschlagen hat, weil teilweise innerhalb von 24 oder 48 Stunden durch die Bundesregierung Stellungnahmen seitens der Länder abgefordert worden sind, Stellungnahmen, die dazu führen, dass wir Programme haben, wo in unsere Natur, in unsere Landwirtschaft viele, viele Millionen Euro an Geld jedes Jahr fließen und was einfach eine Riesenherausforderung war, administrativ a) im jeweiligen Fachressort hinzubekommen und b) auch dafür zu sorgen, dass am Ende die Programme, die wir anbieten wollen – das ist nämlich das, worüber dieser Antrag handelt –, nicht nur gut für die Landwirtschaft sind, sondern tatsächlich auch gut für die Umwelt, wo wir nämlich drauf auch abzielen. Mecklenburg-Vorpommern war es, was vorangetrieben durch Dr. Backhaus schon seit Langem, Langem öffentliches Geld für öffentliche Leistungen gefordert hat in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Und in diesem Sinne haben wir auch viele Jahre Politik hier gemacht. Und in diesem Sinne stellen wir auch diesen Antrag und wollen eben, dass wir auch weiterhin die Möglichkeiten, die wir haben, genau auf Mecklenburg-Vorpommern zugeschnitten Programme anbieten zu können, ausnutzen können, Programme, die unseren Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, ökologischer zu wirtschaften, nachhaltiger zu wirtschaften, etwas Gutes für die Natur, für die Artenvielfalt, für sauberes Wasser zu tun und gleichzeitig aber auch eine Erlössituation zu bekommen, die in den Betrieben gut darstellbar ist. Wir haben also festgestellt in unserem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, dass selbstverständlich die Landwirtschaft einen sehr erheblichen Teil dazu beiträgt, wie unsere Natur sich entwickelt, dass die Landwirtschaft als der größte Landbewirtschafter neben der Forstwirtschaft entsprechend einen großen Beitrag leisten kann und muss, um nachhaltiger zu werden, dass die Gemeinsame Agrarpolitik uns entsprechend Möglichkeiten bietet und dass wir selbstverständlich auch im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 unsere Möglichkeiten nutzen wollen, hier weiterzuentwickeln. Und wir wollen der Landesregierung aufgeben, in bestimmten Schwerpunkten sich in den Verhandlungen weiter einzusetzen beziehungsweise gar nicht in den Verhandlungen unbedingt einzusetzen, sondern das, was jetzt bereits eingereicht worden ist, nämlich der Strategieplan des Bundes, wo – Minister Backhaus hat es im Ausschuss gesagt – innerhalb von 48 Stunden, muss man sich überlegen, 1.000 Seiten durch die Länder bearbeitet, bewertet und mit Stellungnahmen wieder zurückgegeben werden sollten nach Berlin. 48 Stunden, 1.000 Seiten, die über die nächsten sieben Jahre europäische Gelder entscheiden! Das ist unfassbar, und ich möchte an dieser Stelle wirklich sagen, ich bin jedem Einzelnen, der daran mitgearbeitet hat im Landwirtschaftsministerium, in nachgeordneten Behörden, in Politik und Verwaltung, diese Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden hinzubekommen, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte, damit unsere Politik im ländlichen Raum die nächsten sieben Jahre erfolgreich vorangehen kann, wer das geleistet hat, vielen, vielen Dank, das ist nicht selbstverständlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie kennen das aus unserem Koalitionsvertrag, den wir gemeinsam mit der Partei DIE LINKE gefasst haben, dass wir als einen ganz wichtigen Punkt selbstverständlich das Thema „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ vor uns hertragen. Und da gehört in der Landwirtschaft, in der Gemeinsamen Agrarpolitik dazu, dass wir darüber sprechen und umsetzen wollen, dass wir die Standorte, die mal nass waren und auch wieder nass gehören, nämlich unsere Moorstandorte, unsere Niedermoorflächen, dass dort mit entsprechenden Programmen darauf hingewirkt wird, dass wir einerseits die Wasserstände anheben und damit eben dazu beitragen können, dass die CO - 2 Emissionen und auch die Emission anderer Schadgase vermindert werden und gleichzeitig auch irgendwo in Teilen eine Bewirtschaftung weiter möglich bleibt. Wir wollen also, dass die Landesregierung hier ein entsprechendes Agrarumwelt- und Klimamaßnahmenprogramm entwickelt. Wir wollen weiterhin, dass die Grünlandbewirtschaftung so geführt wird, dass sie nämlich tatsächlich auch noch umweltverträglicher ist, dass wir nämlich Programme haben, die speziell darauf hinwirken, dass Bodenbrüter beispielsweise gute Bedingungen vorfinden, dass aber auch Rehkitze sicher abgelegt werden können, dass Pflanzen, die einen anderen Aufwuchs brauchen, länger brauchen, sich entwickeln können, dass wir einfach auch durch späte Schnittzeitpunkte, vielleicht auch nur teilweise Nutzung der Grünlandflächen besser werden, was Artenvielfalt auch bei Dauergrünland angeht. All das soll in ein Programm gegossen werden. Und weil Landwirtschaft nicht nur Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung ist, wollen wir natürlich auch, dass unsere Nutztierhaltung unterstützt wird. Sie wissen alle hier im Raum, dass Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern sehr wenig da ist und dort, wo sie da ist, sehr komprimiert in großen Anlagen. Ziel einer Agrarförderung in Zukunft soll es sein, dass unsere Nutztierhaltung, insbesondere bei Schweinen und Geflügel, aber auch in der Rinderhaltung, noch tiergerechter wird. Wir haben seit vielen, vielen Jahren den Landestierschutzbeirat. Wir investieren seit vielen Jahren mit Zuschüssen nur dort, wo entsprechend auch Tierwohlkriterien eingehalten werden. Wir investieren seit Jahren beispielsweise nicht in Anbindehaltung, sondern immer, gerade bei den Rindern auch, in Laufställe, in Außenklima, und da wollen wir auch in den Bereichen Geflügel- und Schweinehaltung besser werden. Und da wollen wir mit klaren Kriterien, dass Betriebe, die eine bodengebundene, gesunde Nutztierhaltung haben, nämlich maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar, entsprechend mit guten Fördersätzen unterstützt werden beim Umbau ihrer Tierhaltungssysteme. Und ein Thema, was mir sehr am Herzen liegt, ist das Thema Agroforst. Agroforstsysteme bieten uns eine Möglichkeit, dass wir wieder mehr Struktur in unsere Landschaft kriegen. Thomas Krüger war es die letzten Jahre, der immer gebetsmühlenartig gesagt hat, wir brauchen Hecken, wir brauchen Bäume, wir brauchen wieder Struktur in unserer Landschaft. Und gerade im Westen Mecklenburgs sehen wir das ganz doll, wie groß einfach die Ackerschläge sind und wie weit die Entfernungen sind für Feldhasen, für Rebhühner, die es schon fast gar nicht mehr gibt, und so weiter, um entsprechend Rückzugsmöglichkeiten zu erlangen, um sich zwischen den einzelnen Biotopen fortbewegen zu können, ein ganz entscheidender Punkt auch für Lurche, aber auch für Insekten. Und Agroforstsysteme, also die Kombination aus Forstwirtschaft und Landwirtschaft in Form von Baumstreifen, in Form von Gehölzstreifen, in Form aber auch von Streuobstwiesen und vielen, vielen weiteren Modellen, sind eine Möglichkeit, entsprechend die Biotope in Zukunft besser miteinander zu vernetzen, Winderosion zu vermeiden, Artenvielfalt zu steigern. Und da findet sich ein einheitliches Programm auf Bundesebene, eingereicht im Strategieplan, nur sieht dieser eben nur vor, dass 60 Euro pro Hektar an Unterstützung kommen. Und 60 Euro pro Hektar, wenn man eine Baumreihe pflanzt und diese Baumreihe über viele, viele, viele, viele, viele Jahre wachsen lässt, bevor man das erste Mal nutzen kann, das, meine Damen und Herren, ist um Längen zu wenig. Und deswegen wollen wir und werden wir den Weg nutzen, über die Agrarförderung entsprechend zumindest investiv hier einen Beitrag leisten zu können, um unsere Betriebe dabei zu unterstützen, entsprechend Agroforstsysteme in Zukunft in M-V anzulegen, weil sie tun nicht nur was gegen Winderosion oder auch für Artenvielfalt, sondern sie sind auch entscheidend beim Thema Wasserhaushalt. Ich habe selbst bei mir angrenzend am Wahlkreis eine Gemeinde, die sich entschieden hat, ihre Flächen bei der Neuverpachtung daran zu knüpfen, dass beispielsweise ein alter Landweg wiederhergestellt wird durch den neuen Pächter (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr schön!) und dass an diesen Landweg eine Hecke gepflanzt wird. Und der Landwirtschaftsbetrieb hat schon nach zwei Jahren festgestellt, dass eben der Wasserhaushalt auf der angrenzenden Fläche ein ganz anderer ist und der einfach, gerade auf den leichten Standorten, sehr, sehr positiv eben durch die Hecke – und man kann das gleichsetzen oder ähnlich setzen mit Gehölzstreifen oder anderen Agroforstsystemen –, sehr positiv beeinflusst wird. Davon brauchen wir mehr, davon wollen wir mehr, und das ist eine der Maßnahmen, die wir der Landesregierung hier mit auf den Weg geben. Und ich bin mir sicher, dass die Landesregierung noch viele weitere gute Maßnahmen als Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, aber auch über das Agrarförderprogramm auf den Weg bringen wird, die der Landwirtschaft und unserer Umwelt guttun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich natürlich sehr dankbar, dass wir heute dieses Thema auf der Tagesordnung haben. Denn wenn Sie sich überlegen, jetzt muss ich natürlich auch kurz in die Ukraine schauen, wenn man sich das anschaut, dieses Leid der Menschen, Krieg können wir uns alle nicht vorstellen in Europa. Und auf der anderen Seite, wenn man dann die Landwirtschaft – ist heute Morgen ja schon Teil gewesen –, die Kornkammer Europas sich anschaut, wo im Durchschnitt, wussten Sie es eigentlich, in den letzten Jahren wirklich eine sehr positive Entwicklung wieder stattgefunden hat, die Ukraine ist ja in den letzten Jahrzehnten im Übrigen immer wieder gebeutelt gewesen, mehrfach an Staatspleiten vorbeigeschrammt, nehmen wir doch zur Kenntnis, aber sie hatte sich sehr gut entwickelt und hatte im Übrigen auch wieder sehr stabile landwirtschaftliche Erzeugungsentwicklungen auf den Weg gebracht, im Übrigen auch mit deutscher Technik, wenn ich das sagen darf. Oder auch deutsche Landwirte oder niederländische Experten sind dort sehr aktiv. Das nehme ich mal zur Kenntnis. Und wenn wir uns heute überlegen, wir haben dort in der Ukraine 41/42 Millionen Tonnen Weizen, die produziert werden, und mit Russland zusammen 15/20 Prozent, 35 Prozent maximal des Anteils der Produktion tatsächlich in den Export gehen, dann führt das zu Preiserhöhungen. Aktuell können über Odessa, Schiffe, Getreideschiffe liegen dort, können nicht beladen werden, weil der Krieg dort tobt. Und das hat im Übrigen, Herr Koplin, auch unter anderem zu diesen Preissteigerungen geführt. Und wenn wir uns anschauen, wir haben weltweit, das ist den meisten auch gar nicht bewusst, wir haben – runde Zahlen, die kann man sich dann ganz gut merken –, wir haben gut 1 Milliarde Tonnen an Getreideproduktion. Der Löwenanteil ist im Übrigen der Reis nach wie vor weltweit. Dann kommt natürlich der zweite große Löwenanteil, der Weizen und die Getreidearten, wozu im Übrigen auch der Mais gehört. Und wenn man sich das insgesamt alles anschaut, dann kann ich eine Botschaft hier heute auch versenden: Die Ernährungssicherung für die Bevölkerung in Deutschland ist gesichert. Wir produzieren zwischen 23 und 26 Millionen Tonnen Weizen/Getreide in Deutschland pro Jahr und können damit zu 100 Prozent die Bevölkerung in Deutschland versorgen. Das ist auch eine wichtige Grundaussage. Und deswegen bin ich, Elisabeth, dir auch sehr, sehr dankbar, dass du das auch noch mal angesprochen hast. Die Leistung der Landwirtschaft als Volkswirtschaftszweig wird hoffentlich endlich mal wieder deutlich, dass wir alle die Landwirtschaft, unsere Bäuerinnen und Bauern, zum Leben brauchen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich sage das in aller Deutlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Bei allen Auseinandersetzungen, die wir haben, vielleicht auch parteipolitisch oder wie auch immer, für mich ist eins klar, dieser Volkswirtschaftszweig gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Erfolgsstory, sowohl im konventionellen Bereich als auch im ökologischen Bereich. Und das hängt natürlich auch mit den Rahmenbedingungen, die wir über die letzten Jahre in diesem Bundesland auf den Weg gebracht haben, selbstverständlich zusammen. Und wir haben natürlich auch uns alle daran gewöhnt, 365 Tage im Jahr sind die Regale voll. In einem durchschnittlichen Supermarkt, in den Sie heute gehen, 70.000 Produkte. 70.000! 68 Kilogramm Lebensmittel schmeißen wir jedes Jahr im Durchschnitt weg, einfach in die Tonne, eine Unverantwortlichkeit, die wir schnellstens beenden müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auf der anderen Seite muss die Ökologisierung, nämlich der Ressourcenschutz, die Schonung der Ressourcen, massiv weiter vorangetrieben werden. Ich war im Übrigen der Urheber, der gesagt hat, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Die Landwirte sollen neben der Produktion von hochwertigen Lebensmitteln dafür auch honoriert werden, dass sie ökologische Leistungen erbringen, nämlich Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Wenn wir das hinkriegen, dann sind wir im Reinen im Übrigen mit der Landwirtschaft und sie wird dadurch auch ihr Image wieder aufpolieren. Und das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten zur Kenntnis nehmen, dass das auch weiter vorangebracht wird. Und ich will hier an dieser Stelle auch sagen, ich habe Herrn Özdemir das am Freitagabend zum wiederholten Mal gesagt, ich bin der Auffassung, dass aufgrund der Situation, Krieg in Europa zu haben, ob es nicht Überlegungen geben muss, wir haben die Greening-Flächen, das ist die aktuelle Situation – das sind 24.000 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern –, ob wir die nicht wieder in Produktion nehmen sollten, nämlich mit Eiweißpflanzen. Eiweißpflanzen! Damit machen wir Biodiversität, damit sichern wir die Versorgung der Tierbestände und wir könnten damit einen wertvollen Beitrag hoffentlich auch zur Ernährungssicherung an anderen Stellen in Europa, insbesondere auch in der Ukraine, wenn dieser unsägliche Krieg möglichst schnell vorbei ist, dann auch leisten. Ich hoffe, dass da Bewegung reinkommt, und ich werde das auch untersetzen. Und ansonsten stehe ich – und das hat Frau Aßmann ja auch gesagt –, ich stehe voll und ganz zu diesem fein austarierten Kompromiss, den wir im Übrigen über alle Parteigrenzen und Fraktionsgrenzen auf der Bundesebene und der Länderebene, auch unter Federführung von uns in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht haben, nämlich die Agrarreform, ein Meilenschritt in Richtung öffentliches Geld für öffentliche Leistungen und damit auch die Landwirtschaft anzuerkennen, dass sie in der Zukunft für Umweltleistungen dann auch honoriert werden und auch damit Geld verdienen soll. Dieser Schritt ist noch nicht gelungen, aber er wird in der nächsten Etappe hoffentlich kommen müssen. Deswegen glaube ich auch noch mal Ihnen mit an die Hand zu geben, ja, im Bereich der pflanzlichen Produktion haben wir zurzeit Preise, die hätte ich mir nicht träumen lassen. Das ist im Übrigen bei Weizen zurzeit – da war, glaube ich, ein Zahlendreher heute Morgen drin bei Herrn Koplin – bei 343 Euro, also 34 Euro für einen Doppelzentner Weizen, wir kommen mal von 16, 12/16 Euro. Das ist eine Verdopplung der Weizenpreise. Oder beim Raps: Wir kommen von 30 Euro den Doppelzentner oder 300 Euro die Tonne und wir liegen jetzt bei fast 800 Euro die Tonne Raps. Dann kann man sich natürlich auch vorstellen, dass das nicht nur allein mit der Ukraine-Krise und diesem schrecklichen Krieg zusammenhängt, sondern das sind natürlich auch globale Wirkungsweisen, die in den letzten Wochen und Monaten schon vor diesem schrecklichen Krieg sich angedeutet haben. Dieser Prozess hat sich jetzt noch beschleunigt. Wir haben natürlich auch ein Riesenproblem bei der Versorgung – auch das will ich hier angedeutet haben – in der Versorgung mit Nährstoffen, insbesondere der Stickstoff. Die Werke stehen alle still, weil Öl und Gas so teuer geworden sind und damit das Haber-Bosch-Verfahren, nämlich die Stickstoffproduktion, quasi eingestellt wurde. Die Tonne Stickstoff Kalkammon kostet round about 800 Euro, die Tonne aktuell, oder man kriegt sie gar nicht. Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Und wir werden geringere Erträge im kommenden Jahr haben und damit wird man sich auch auseinandersetzen müssen. Und auf der anderen Seite haben wir gerade aktuell – und auch das wird ja hier in den nächsten Stunden auch wieder eine Rolle spielen – am 28.02., also Februar 2022, ist der IPCC-Bericht des Weltklimarates vorgelegt worden, und er zeigt ganz klar, wenn wir nicht alles unternehmen, die Klimafolgenanpassung jetzt in den Griff zu bekommen – und damit sind wir auch bei diesem ganzen komplexen Thema der Landbewirtschaftung –, wenn wir das nicht in den Griff bekommen, werden die nachfolgenden Generationen uns den Spiegel erneut vorhalten. Deshalb müssen wir die Anstrengungen für den Klimaschutz, für den Artenschutz, für sauberes Wasser weiter erhöhen. Wir werden den Klimawandel nicht stoppen. Es werden unsere Lebensmittel im Übrigen und deren Herstellung in Gefahr sein. Extreme Wetterlagen, wenn wir einmal nach Sydney gerade gucken, ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen, oder ist uns das eigentlich bewusst, dass wir im Februar und Anfang des Jahres vier Stürme in Mecklenburg-Vorpommern gehabt haben? Manch einer hat das gar nicht so richtig wahrgenommen. Und ich habe prophezeit, dass wir eine Frühjahrstrockenheit bekommen. (Enrico Schult, AfD: Wir hatten Regen, viel Regen.) Ja, langsam, die Frühjahrstrockenheit beginnt jetzt schon. Ich kann hier nur jedem empfehlen, dass er die Staue runtermacht und das Wasser in der Fläche gehalten wird. Auch dazu habe ich immer wieder auch Hinweise gegeben. Oder natürlich auch, die aktuellen Fröste bekommen der Landwirtschaft auch nicht gut. Also der Klimawandel, der von Teilen immer wieder angezweifelt wird, ist tatsächlich nicht nur angekommen, sondern er schlägt erbarmungslos zu. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und natürlich ist es wichtig, dass wir den ökologischen Faktor stärker in den Fokus rücken und letzten Endes damit auch, dass die Lebensmittelverschwendung, habe ich schon gesagt, bewussterer Konsum, der Verzicht auf Plastik oder auch keine Steingärten mal zu akzeptieren, die Anlage vom Blühflächen, die Agroforstsysteme oder natürlich auch und insbesondere die Ökologisierung, noch mal, der Landwirtschaft vorangebracht wird. Und – auch das ist mir eine wichtige Kernaussage in diesem Zusammenhang – wir verlieren nach wie vor in Deutschland pro Tag – pro Tag! – 52 Hektar wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen. Wir waren mal bei über 100, wir sind jetzt auf 52 in Deutschland. Wir liegen bei 1,2/1,3 Hektar pro Tag wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen, die wir verlieren. Das muss ein Ende haben! Und deswegen glaube ich noch mal ausdrücklich sagen zu müssen, der größte Landnutzer, der damit den größten Anteil für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser erfüllen kann, ist und bleibt die Landwirtschaft. Bezogen auf die Biodiversität, auf den Boden, die Bodenfruchtbarkeit, wollen wir natürlich sehr viel jetzt auf den Weg bringen. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Der Green Deal, Farm to Folk oder auch die Strategie für die Forsten in Europa ...
Birgit Hesse
Herr Minister, gestatten Sie ...
Dr. Till Backhaus
... ist ein wichtiger ...
Birgit Hesse
... eine Zwischenfrage?
Dr. Till Backhaus
... Meilenstein. Ja, gerne dann, aber ...
Birgit Hesse
War das ...
Dr. Till Backhaus
... möglichst schnell.
Birgit Hesse
... „ja“ oder „nein“? Ich habe es nicht verstanden.
Dr. Till Backhaus
Ja, gerne, dann ...
Birgit Hesse
Bitte, Herr Schult!
Dr. Till Backhaus
... möglichst schnell, weil ich ja noch ein bisschen ...
Enrico Schult AfD
Ja, ganz kurz, ...
Dr. Till Backhaus
... Redezeit habe.
Enrico Schult AfD
... Herr Minister, eine Frage dazu. Sie sagten, wir verlieren massiv Fläche, landwirtschaftliche Nutzfläche. Ist es da richtig, auf landwirtschaftliche Nutzfläche Solaranlagen aufzustellen?
Dr. Till Backhaus
Also ich bin ja, wenn Sie sich die aktuelle Situation anschauen, dann, glaube ich, müssen wir Kompromisse finden. (Rainer Albrecht, SPD: Ja. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich glaube als Erstes, da werde ich auch demnächst mit kommen, auf jede öffentliche Einrichtung, die wir haben, wo es irgend möglich ist, Dachflächen, gehört eine Solaranlage. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Das ist das Erste. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das Zweite ist, und das Zweite, selbstverständlich, selbstverständlich ist es richtig und auch sinnvoll, wenn wir Akzeptanz, wir brauchen für diesen Prozess, den wir massiv anschieben werden, auch mit der Bundesregierung gemeinsam, wir brauchen vier Sachen: Wir brauchen Geld, wir brauchen Personal, wir brauchen Fläche (Nikolaus Kramer, AfD: Und Kinder.) und wir brauchen Akzeptanz in der Fläche, dass wir die erneuerbaren Energien und damit, das wird immer, wie wir wissen, nicht verschwiegen, wir brauchen Windenergie, wir brauchen Sonnenenergie und wir brauchen die Biomasse. Und wenn man das im Einvernehmen, da gibt es heute hervorragende Systeme, auch in Hybridnutzung, wo man landwirtschaftliche Produktion durchführt (Rainer Albrecht, SPD: So ist das. Sehr richtig, Herr Minister!) und gleichzeitig eben auch Sonnenstrom und Energie produziert. Also ich sehe da Kompromissmöglichkeiten. Frau Aßmann hat hier insbesondere den Moorschutz angesprochen. Da werden wir Meilensteine setzen. Warum sollen wir nicht Gebiete, die vernässt werden müssen, um Klimaschutz zu betreiben, warum sollen wir auf diesen Flächen nicht gleichzeitig auch zusätzlich, nicht nur Biomasse zu produzieren – für die Wärmewende im Übrigen, 50 Prozent des Gases aus Russland geht nach wie vor in die Wärme, ein Irrsinn eigentlich, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) volkswirtschaftlicher Irrsinn, ja –, und da möchte ich weiterkommen und da werden wir auch Maßstäbe setzen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
Birgit Hesse
Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Dr. Till Backhaus
Ja.
Enrico Schult AfD
Eine kurze Zwischenfrage, Herr Minister: Und zwar, ich frage, ein Beispiel aus meinem Wahlkreis, da geht es nicht um ein Moorgebiet, da geht es um Ackerfläche, die genutzt wird. Da wird angebaut schon seit Jahren und da sollen jetzt 180 Hektar mit Solarpaneelen vollgestellt werden. Ist das das, was Sie unterstützen? Und da geht es nicht um eine Moorfläche, sondern wirklich um nutzbares Ackerland. Und es ist in der Tat nicht, hat nicht die besten Bodenpunkte, gleichwohl 30/40 Bodenpunkte, das ist doch schon beachtlich. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, was nun?) Ist das, ist das, ist das ... Ja, wahrscheinlich kennen Sie sich nicht aus, aber das sind die Bodenpunkte, die sind nicht auf einem, (Rainer Albrecht, SPD: Jaja.) der Minister wird das wissen. (Rainer Albrecht, SPD: Jaja.) Ist das die Nutzung, die Sie sich da vorstellen für fruchtbares Ackerland?
Dr. Till Backhaus
Also wir haben ja die vier Raumordnungsprogramme und ich bitte noch mal um Verständnis, das ist Angelegenheit natürlich der Regionen. Dass wir energieautark werden müssen, (Beifall Julian Barlen, SPD) das ist doch wohl uns allen hoffentlich jetzt endgültig klar geworden. Wenn uns das nicht gelingt, werden wir immer wieder erpressbar sein. Und diese erfolgreiche Entwicklung, die Deutschland, auch den Wohlstand, den wir, und den Frieden, die Demokratie erleben dürfen, das ist jeden Tag neu zu erkämpfen. Und dazu gehört auch, den Energiehunger zu stillen. Und da müssen wir schauen, ob und inwieweit solche Praktiken auch für die Zukunft mit nutzbar sind. Da gibt es heute tolle Systeme. Ich sage es noch mal, meine Vorzugsvariante ist die Hybridnutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten und gleichzeitig aber auch Energie zu produzieren. (Rainer Albrecht, SPD: Zum Beispiel, genau.) Gut, insofern kostet es noch viele Anstrengungen und die Gemeinsame europäische Agrarpolitik, ich will die Zahlen nur noch mal ausdrücklich genannt haben. Wir brauchen vor allen Dingen praktikable Programme, und wenn wir pro Jahr, und das haben wir bitter erkämpft – auf diesen 1.000 Seiten, von denen Frau Aßmann gesprochen hat, ist ja unser Programm mit aufgegangen, und die Zahl möchte ich Ihnen hier noch mal mit an die Hand geben –, wir werden pro Jahr – pro Jahr! – für die Landwirtschaft selber 400 Millionen Euro für die sogenannten Direktzahlungen, die dann über ökologische Leistungen vergütet werden, zur Verfügung haben. 400 Millionen! Und wir werden dann noch mal 220 Millionen Euro für die Entwicklung der ländlichen Räume, für Umwelt, aber natürlich auch für Investitionen in die Zukunft der Infrastruktur pro Jahr zur Verfügung haben. Das ist ein Riesenerfolg! Und dass nun endlich auch Herr Özdemir im Übrigen – im Februar, eigentlich sollte es zum 1. Januar, zum 01.01. erfolgen – den Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland am 22. Februar endlich eingereicht hat in Brüssel, ich hatte mir gewünscht, es geht schneller, aber er ist nun endlich angekommen. Und es ist tatsächlich so, wir mussten innerhalb von 24, von 48 Stunden diese 1.000 Seiten durcharbeiten und wir haben doch grobe Fehler entdeckt. Und zum Glück konnten wir die ausmerzen. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich total dankbar, dass sie das geschafft haben, sodass wir auch das erfolgreich auf den Weg gebracht haben. Ja, und insofern will ich das unterstreichen. Die Punkte, die jetzt kommen, sind dann Ansätze, die wir jetzt ausfeilen in den Förderrichtlinien, nämlich die gewässer- und bodenschonende Landbewirtschaftung auf Niedermoorstandorten, wo wir unter anderem natürlich auch erkennen müssen, wir haben zwölf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, das sind die Niedermoore, die müssen wir aus der Produktion in der heutigen Form nehmen, ansonsten schaffen wir die Klimaziele nicht, weil gut fünf Millionen Tonnen CO allein pro Jahr 2 aus diesen Flächen herauskommen. Und da bin ich schon dankbar, dass unser stetiges Arbeiten, gemeinsames Arbeiten dazu geführt hat, dass nun endlich die Prämienfähigkeit für die Paludikulturen akzeptiert worden ist und wir damit den Landwirten und mit der Landwirtschaft gemeinsam nicht nur diese Flächen vernässen können, sondern dass die Landwirte dafür auch Geld bekommen und dass nicht eine kalte, wenn ich das mal so sagen darf, Enteignung dieser Flächen vorgenommen werden kann. Das bedeutet, hier haben wir einen großen Durchbruch, und wir werden dann noch zusätzlich Geld bereitstellen für die zweite Säule, von der Frau Aßmann gesprochen hat, nämlich diese Flächen dann alternativ zu bewirtschaften und auch neue Produkte darauf basiert zu entwickeln. Die Bioökonomie, die werden wir heute wahrscheinlich auch noch hören, und zwar mehrfach, nämlich die Natur uns zunutze zu machen und daraus eine Ablösung der fossilen Energien – vom Gas über natürlich auch das Erdöl – massiv voranzutreiben. Ich bin der festen Überzeugung, Frau Aßmann, die 450 Euro, die wir in diese Fläche dann noch mal zusätzlich hineingeben werden – das heißt, man landet da bei deutlich über 500 Euro an Ausgleichszahlungen –, werden hoffentlich den Landwirten auch ein Geschmack werden, dieses Programm anzunehmen. Die Agrarumweltmaßnahmen sind in Mecklenburg-Vorpommern wirklich hervorragend angenommen gewesen bis heute. 350.000 Hektar sind in diesen Programmen drin, das sind ja fast 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in diesem Programm sind. Und wir wollen natürlich auch und insbesondere die Tierhaltung weiter unterstützen. Das hat es in der Form noch nie gegeben. Das bedeutet im Übrigen auch, wenn wir die Humuswirtschaft, die Böden gut behandeln und wir damit Speicher, Kohlenstoffspeicher, zusätzlich entwickeln, haben wir Chancen auf stabile Erträge. Wir haben gleichzeitig natürlich auch die Biodiversität im Blick und wir wollen damit auch das saubere Wasser fördern. Deswegen ist mir hier auch noch mal wichtig, dass wir auch hier eine verbesserte extensive Grünlandförderung anstreben mit der Tierhaltung – da werden dann im Übrigen bis zu 470 Euro, das sind heute 250 Euro aktuell, da werden in der Zukunft dann 470 Euro bereitgestellt –, dann noch mit Tieren im Freiland artgerechte Tierhaltung umsetzen, weil die allgemeine Bevölkerung das auch nicht nur will, sondern wir Mehrfachnutzen dafür auch erkennen können. Und ich will auch ausdrücklich unterstreichen, dass wir im Übrigen auch dringend Ackerland zu Grünland wieder umwandeln müssen. Auch da konnte ich mich endlich durchsetzen, dass wir hier Prämien, stabile Prämien zahlen. Wenn Ackerland, wir nehmen mal die 12.000 Hektar, die wir noch in Mecklenburg-Vorpommern in den Niedermooren haben, wenn die als Ackerland betrieben werden, dann können bis zu 1.200 Euro, 1.200 Euro gezahlt werden, wenn man diese Flächen vom Ackerland zum Grünland macht. Wovon habe ich mich leiten lassen? Wir wissen heute, bis zu 40 Tonnen CO werden hier auch pro Hektar aus-2 gestoßen. Wenn wir heute einen CO -Preis haben pro 2 Tonne CO von 30 Euro, dann kommen Sie auf diese 2 1.200 Euro. Und ich glaube auch, dass wir auch hervorragend haben durchsetzen können, dass im Übrigen die gekoppelten Prämien, dass die Mutterkühe wieder eine Prämie bekommen und wir damit die Freiland- und Offenlandhaltung unterstützen oder auch die Schafe und die Ziegen. Und dann möchte ich natürlich auch und insbesondere den Ökolandbau hier noch mal erwähnt haben. Den wollen wir auch weiter vorantreiben, steht im Koalitionsvertrag. Und wir werden im Übrigen allein für das Grünland im Ökolandbau die Prämie von heute 200 Euro auf 425 Euro erhöhen, um damit auch das Grünland in sinnvoller Weise mit Tieren, ob mit Geflügel, mit Schafen, mit Rindern oder auch im Freiland mit Schweinen, wenn wir ASP besiegt haben, auch umgesetzt zu bekommen. Und wir werden natürlich auch Investitionen unterstützen, unter anderem bis zu 40 Prozent oder für nicht, sage ich mal, produktive Investitionen können wir dann bis zu 80 Prozent Förderung bereitstellen. Die Agroforstsysteme, das Heckenprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, möchte ich natürlich ausdrücklich mit ansprechen und will die Dinge nicht wiederholen, die Frau Aßmann hier angesprochen hat, aber wir haben mehrfachen Nutzen. Die Ästhetik des Landes wird aufgelockert, hat sie angedeutet. Aber was mir auch noch mal wichtig ist, auch der nachwachsende Rohstoff Holz erscheint ja vor dem Hintergrund der explodierenden Energiepreise auch eine interessante Alternative zu sein. Das heißt, auch hier gehen wir davon aus, dass wir diese tatsächlichen Agroforstsysteme als CO -Senke 2 sehr schön in ein nationales, Mecklenburg-Vorpommernweites dann auch Ersatz- und Ausgleichsmoment mit einsetzen können für Investitionen, um letzten Endes damit auch Artenschutz, Klimaschutz, sauberes Wasser und Wertschöpfungsketten im Rahmen von Bioökonomie mit einzusetzen. Insofern hoffe ich, dass die Palette der Wertschöpfungsketten auch im Interesse der Landwirtschaft vorangetrieben werden kann. Und mein Fazit ist, das Paket, das wir jetzt in Auftrag gegeben haben, und ich gehe davon aus, wir werden im Juni/Juli, zum Ende dieses Sitzungsjahres werden wir hoffentlich dann einen Katalog vorliegen haben, wo Sie dann auch erkennen können, welche Möglichkeiten der Förderung dann auch umgesetzt werden können. Die Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen Geld verdienen können. Da sind wir noch nicht ganz hin, aber ich denke, ich habe deutlich machen können, dass wir mit den Eco-Schemes in der ersten Säule, wo es nicht gelungen ist, leider, diese Anreize zu schaffen, wir über die zweite Säule dann zusätzliche Mittel bereitstellen. Und wir müssen natürlich auch alles daransetzen, dass die Landwirtschaft dieses Projekt jetzt annimmt. Und ich gehe fest davon aus, weil ich das auch natürlich mit dem Bauernverband oder auch mit interessierten anderen Gruppierungen bereits lange diskutiert habe, dass unser Programm in der Zukunft zu einer Ökologisierung der gesamten Landwirtschaft beitragen wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um 7,5 Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Mitbürger, die noch da sind! Der Krieg in der Ukraine mit all seinem Leid, seiner Zerstörung und seinen Folgen für ganz Europa hat uns eines deutlich gezeigt: Die auch in Deutschland seit vielen Jahren als Selbstverständlichkeit angenommene Versorgung mit Lebensmitteln ist krisenanfällig. Und während sie in Deutschland nur krisenanfällig ist, ist sie in vielen anderen Teilen der Welt auch ohne Krisen und Kriege ständig fragil. Russland und die Ukraine, das hat Herr Minister Backhaus eben ausgeführt, steuern mittlerweile rund 30 Prozent des weltweiten Exportvolumens an Weizen, also Getreide, bei. Der überwiegende Teil davon wird über die Schwarzmeerhäfen in Richtung Mittelmeerraum verschifft. Sanktionen, kriegsbedingte Anbauausfälle oder eben halt Exporteinbrüche werden also insbesondere den Nahen Osten und weite Teile Afrikas sehr hart treffen und können aktuell kaum absehbare Folgen haben, regional als auch global. Nun werden Sie den hier heute vorliegenden Antrag unter ganz anderen Vorzeichen ausgearbeitet haben, so, wie vieles, was heute hier besprochen wird, vor zwei Wochen sicherlich noch anders gedacht war. Und weder Sie noch wir hätten uns vorstellen können, was in den vergangenen Wochen über Europa hereingebrochen ist und dessen Folgen wir, unter anderem auch ernährungspolitisch, wohl noch gar nicht vollumfänglich absehen können. Denn fest steht, es ist einiges in Bewegung geraten und die Ordnung der vergangenen 30 Jahre gerät mächtig ins Wanken. Was gestern noch unmöglich schien, ist heute schon Realität. Es ist ein böses Erwachen, ein bitteres Erkennen einer neuen Realität, welches die bundesdeutsche Politik dieser Tage einholt. Doch nun einmal konkret zu Ihrem Antrag. Die Stoßrichtung Ihrer Ausarbeitung geht in Richtung Extensivierung zum Wohle der Umwelt. Das ist ja eben auch noch mal ausführlich dargestellt worden. So weit, so gut. Das ist sicherlich auch in einer Welt des Überflusses – und diese Welt hatten wir in den vergangenen Jahren, Jahrzehnten hier durchaus in Deutschland – durchaus diskussionswürdig. Da kann man durchaus darüber debattieren, Agrarflächen zu vernässen, mit PV-Anlagen zuzustellen, Grünland nur noch extensiv zu nutzen und die Tierproduktion so umzustellen, dass es zu einem deutlichen Kostenaufschlag und somit auch Konsumminderungen beim Endverbraucher kommen muss. Über Jahrhunderte konnte eine nennenswerte Steigerung der Erträge der Landwirtschaft nur durch eine Ausweitung der Anbauflächen erreicht werden. Nicht ohne Grund zog im Mittelalter aus Westeuropa der ganze Menschenüberschuss nach Osteuropa, ins heutige Mecklenburg-Vorpommern und noch weiter. Das lag einfach daran, seinerzeit musste man einen Menschenüberschuss dadurch loswerden, dass man ihn in unbesiedelte Räume brachte, damit er dort letztlich Lebensmittel anbauen konnte, denn erst moderne Technik, Züchtung und vor allem die mineralische Düngung ließen eine Intensivierung auf der Fläche zu. Und das war und ist auch heute noch notwendig, denn schauen wir uns mal die nackten Zahlen an: Im Jahr 1970, bezogen auf die Weltbevölkerung, standen noch rechnerisch rund 3.700 Quadratmeter Ackerland pro Kopf zur Verfügung. Heute sind es gerade mal 1.700 Quadratmeter. Das liegt einerseits daran, dass wir natürlich immer mehr Agrarfläche verlieren, auf der anderen Seite aber auch, dass die Weltbevölkerung gewachsen ist. Und ohne eine intensive Landwirtschaft ist eine Versorgung der Bevölkerung weder in Deutschland und schon gar nicht weltweit möglich. Oder um es einmal mit den Worten meines damaligen Professors in Bonn für Organischen Landbau auszudrücken: Wie soll die ökologische Landwirtschaft das schaffen, was die konventionelle Landwirtschaft bis heute nicht schafft? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und gerade dieser Tage doch zeigt sich, dass die Verantwortung eben nicht vor der eigenen Haustür endet. Herr Minister Backhaus hat heute in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Versorgung mit Getreide in Deutschland sichergestellt ist. 101 Prozent im letzten Jahr ist die Eigenversorgung mit Getreide, das ist eine schöne Zahl, 100 Prozent ist immer voll, aber jetzt lassen wir eben mal eine Frühjahrstrockenheit kommen, wir lassen eine Sommertrockenheit kommen, wir lassen unsere eigene Produktion einbrechen im Sommer, und was macht dann Deutschland? Deutschland kauft auf dem Weltmarkt. Und wer zieht den Kürzeren? Sicherlich nicht wir reichen Mitteleuropäer. (Beifall Enrico Schult, AfD) Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Deutschland hat sich also in seiner hedonistischen Traumtänzerei in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend von der Realität entfernt und sieht nun auch mit an, wie sich doch die Tatsachen rasant verändern. Und die Folgen, die der Krieg in der Ukraine haben wird, sind, glaube ich, für uns noch gar nicht absehbar. Ja, und wir debattieren hier heute über eine Extensivierung unserer Agrarproduktion vor dem Hintergrund drohender massiver Versorgungsengpässe auf den Weltmärkten für Getreide und Eiweißfutter. Dabei fand ich es heute Morgen übrigens sehr bemerkenswert, Herr Koplin, dass Sie zumindest einen temporären Ausstieg aus der Flächenstilllegung und somit Extensivierung forderten. Da scheint ja doch ein wenig produktionstechnischer Verstand in der Koalition vorhanden zu sein, mag aber noch die alte Schule sein. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, niemand weiß, ob und wann Russland, belegt mit Sanktionen und ausgeschlossen vom Welthandel, oder die Ukraine, zerstört von Krieg und unter russischer Einflussnahme, zu ihrer Rolle als Weizenexporteur zurückfinden. Bis dahin sollten wir es tunlichst vermeiden, unsere eigene Versorgungssicherheit mit Agrarrohstoffen und Lebensmitteln derart zu gefährden, dass wir nicht nur uns, sondern auch andere Teile der Welt in ernsthafte Versorgungsprobleme bringen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich betone es noch mal: Die Verantwortung endet nicht vor der eigenen Haustür. Und wenn der Hunger in Nordafrika grassiert, steht die Einsparung von einigen Tonnen CO durch Moortrockenlegung, durch eine ex-2 tensivierte Landnutzung nicht gerade als hehres Ziel da und die Folgen werden auch wir hier in Mitteleuropa zu spüren bekommen. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das ist Geopolitik, das ist ein bisschen komplexer wahrscheinlich als Regionalpolitik. Und so, wie Deutschland seiner militärischen Verantwortung wieder gerecht werden muss, so muss es auch seine Verantwortung als Gunststandort der Agrarproduktion ernst nehmen. Wir werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen. Er passt einfach nicht zur Zeitenwende, die uns bevorsteht, um es einmal mit den Worten Ihres Parteifreundes und Bundeskanzlers Olaf Scholz auszudrücken. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Stein! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Diener.
Thomas Diener CDU
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat vor wenigen Tagen gesagt, wir sollen die alten Sprechzettel wegwerfen. Offen gestanden habe ich bis heute noch nicht begriffen, was er damit gemeint hat, (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) aber bei ihm angekommen sein muss, es gibt also was Neues. Das heißt, irgendetwas muss sich geändert haben. (Rainer Albrecht, SPD: Zeitenwende.) Und da darf ich an der Stelle einmal Thomas Krüger zitieren, der kürzlich sagte, „es gibt ein Vorher und es gibt ein Nachher.“ Ich will das gar nicht weiter bewerten an der Stelle. Heute tagt fast zeitgleich der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung, wo es um folgendes Thema geht, Ernährungssicherheit und Versorgungssicherheit in Deutschland und in der EU, denn unabhängig von der Versorgung mit Getreide, wenn man das nur alleine sehen würde, hat Deutschland einen Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln von 85 Prozent. Wenn man jetzt sozusagen den Green Deal, Stilllegung und dergleichen abzieht, jeweils 5 Prozent immer runter bis hin zur Düngeverordnung, dann liegen wir in der Perspektive bei 65 Prozent. Das ist weitab von 100 Prozent und deutlich darunter. Insofern kommt dieser Antrag natürlich so ein bisschen zur Unzeit, denn selbst aus der EU-Kommission ist zu hören, dass man Versorgungssicherheit in der EU sicherstellen muss und dass man die Aktivitäten oder den Ukraine-Krieg der letzten 14 Tage letzten Endes in die Entwicklung hier noch nicht einpreisen konnte. Insofern muss man das Ganze vielleicht auch ein Stück weit revidieren. Die Koalition legt uns heute einen Antrag vor, der ganz deutlich die Handschrift des Ministeriums trägt. Das war sicherlich als Rückenwindantrag – kann man so bezeichnen – gedacht. Aber wenn der Wind sich dreht, ist manchmal auch Sturm von vorne. Insofern ist Wind auch nicht immer nur gut. (Beifall Enrico Schult, AfD) Während sich unter I mit Allgemeinplätzen begnügt wird, werden Sie unter II etwas konkreter und wollen die Landesregierung auffordern, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umzugestalten. Hier geht es zum Beispiel um erhöhte Wasserstände bei Niedermooren, das Grünland nachhaltiger zu bewirtschaften, die Tierhaltung artgerechter zu machen, und, last but not least, Agroforstsysteme sollen hier etabliert werden. Wenn wir uns die einzelnen Sachen ein bisschen genauer anschauen, ist es wie folgt: Kommen wir zu Punkt 1, der gewässer- und bodenschonenden Landbewirtschaftung in Niedermoorstandorten mit angehobenen Wasserständen. Jeder weiß, dass diese Wirtschaftsform derzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, also weder durch landwirtschaft- noch durch energiewirtschaftliche Maßnahmen. Unter dem Deckmantel des Klima- und Artenschutzes sollen hier landwirtschaftliche Flächen einer Gunstregion außer Wert gesetzt werden, auf denen wertvolle Lebensmittel angebaut werden könnten, auch im Bereich der Tierhaltung und der Ökoweidetierhaltung. Gerade aufgrund des Krieges in der Ukraine sollten wir die Ernährungssicherung in Deutschland und in Europa hinterfragen. Ich habe vor Kurzem im Zuge der Diskussion um die Landesdüngeverordnung mal die Preise für Kalkammonsalpeter genannt. Das waren damals 600 Euro, vor acht Wochen ungefähr. Ein Jahr davor waren es 200 Euro. Der Minister sprach es eben auch schon an. Am Montagmorgen waren es 720 Euro die Tonne, am Montagabend 790 und gestern 1.000 Euro die Tonne. Das heißt, nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Auch hier sind inzwischen Lieferketten gerissen. Das heißt, selbst wenn man das Geld ausgeben wollte, bekommt man diese Dinge nicht mehr. Das heißt, es geht mittlerweile nicht um die 20 Prozent Düngermengen in roten Gebieten, es geht um die ersten 80 Prozent, wenn man ganz ehrlich ist, die also nicht ohne Weiteres mehr zu bekommen sind. Gerade hier macht es keinen Sinn, dass wir CO und andere klimaschädliche Gase reduzieren und 2 dafür in Südamerika intakter Regenwald abgeholzt wird, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) um die Versorgung mit Sojamilch für die veganen Verbraucher zu ermöglichen. Auch hier brauchen wir in den kommenden Jahren ein Umdenken. Genauso, wie sich die Fragen der Sicherheit bei der Energieversorgung stellen, stellen sich auch die Fragen der Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung. Wir haben in einer Zeit gelebt die letzten 20/30 Jahre, wo scheinbar alles reichlich war und Überfluss da war. Jetzt zeigt sich, dass es also mitnichten so ist. Unter Punkt 2 fordern Sie eine nachhaltigere Bewirtschaftung von Grünland im Rahmen der Agrar- und Klimaschutzprogramme. Diese Programme sind jedoch von der Bundesregierung bisher im nationalen Strategieplan nicht abgestimmt worden. Es ist davon auszugehen, dass hier teilweise Doppelungen und auch Kannibalisierungen in den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorkommen. Es gibt ja einen Vorschlag, die sogenannten Eco-Schemes der Bundesregierung. Das ist nur mal ein Beispiel, der Punkt der vielfältigen Kulturen im Ackerbau. Während der Bund hier zukünftig 30 Euro vorsieht, waren in der Vergangenheit im Landesprogramm 80 Euro pro Hektar vorgesehen. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Diese Landesprogramme sollen nun wegfallen. Auch hier wäre es sinnvoll, zumindest erst mal eine Ratifizierung der Vorgaben des Bundes durch die EU abzuwarten. Ich habe es vorhin schon angedeutet, auch die EU selber ist im Moment dabei, das etwas zu revidieren. Unter Punkt 3 wollen Sie die landwirtschaftliche Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern durch Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme über das sogenannte AUKM-Investitionsprogramm unterstützen. Eine solche Unterstützung begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings ist zunächst einmal angebracht, auch für Investitions- und Planungssicherheit für die ausführenden Betriebe in diesem Bereich zu sorgen. Landwirte, die bereit sind, in neue, tierartgerechte Haltungsverfahren zu investieren, müssen sich auch an die Anforderungen von Politik und Gesellschaft im 5-Jahres-Rhythmus halten. Das ist nicht so einfach. Wenn es um Tierwohl geht, da weiß im Moment gar keiner, wer das steuert, Aldi oder der Autopilot. Bei Aldi wissen wir, wer vorne sitzt, beim Autopiloten wissen wir nicht, wer den programmiert hat. Das beste Agrarinvestitionsprogramm nützt aber nichts, wenn die Landwirte nicht in die Lage versetzt werden, diese politischen Vorgaben in Anspruch zu nehmen, und bereit sind, das umzusetzen. Was sollen denn die Landwirte denken, wo noch vor einigen Jahren durch den zuständigen Minister für Investitionen in die Tierhaltung geworben wurde und heute die Tierhaltung, genau dieselbe, unter den Prämissen des Klimaschutzes infrage gestellt und betrachtet wird?! Das heißt, hier hat sich eine Zielkorridorverschiebung ergeben, die so nicht ganz einwandfrei ist. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Also gerade für Großtierhaltungsanlagen ist es schwierig. Unter Punkt 4 des Antrages fordern Sie die Einrichtung von Agroforstsystemen als Umwelt, Artenvielfalt und Klima positiv beeinflussende Form der Landbewirtschaftung. Das Land geht hier auf eigenen Flächen teilweise mit gutem Beispiel voran, aber es ist natürlich klar, dass dort, wo Bäume wachsen oder wo auch Fotovoltaik auf dem Acker steht, zukünftig keine Lebensmittel mehr zur Verfügung stehen werden. Und das ist natürlich gerade vor dem Hintergrund der letzten 20 Jahre ganz eminent. Die Lebensmittelpreise sind in den letzten Jahren um 30 Prozent gestiegen und die FAO geht davon aus, dass weltweit bis zu 811 Millionen Menschen an Hunger und über 2 Milliarden unter Mangelernährung leiden. Auch diese Maßnahmen sind ethisch zu hinterfragen. Das heißt, wenn wir weniger produzieren, ist auf dem Weltmarkt auch weniger. Das merken natürlich alle. Gerade vor diesem Hintergrund des Krieges in der Ukraine – der weltweite Weizenverbrauch oder die weltweite Weizenproduktion ist angesprochen – verschärft sich das Problem noch eminent. Vordem hatten wir die Situation, dass die Weltproduktion in Getreideeinheiten zumindest ungefähr dem Verbrauch entsprochen hat. Kommt irgendwas dazwischen – angesprochen wurde auch schon zu viel Wasser in Australien, das kann aber durchaus auch Hitze in Südamerika sein oder Frost in Nordamerika –, da macht es wenig Sinn, dass wir in der landwirtschaftlichen Gunstregion, in der wir hier leben, Flächen entziehen. Insofern ist der vorliegende Antrag nicht geeignet, die genannten Probleme zu minimieren. Die Ernährungsgrundlage und die Eigenversorgung der Menschen in Europa müssen wieder in den Fokus gerückt werden. Insofern ist die nationale Strategie beziehungsweise der nationale Strategieplan, den wir eingereicht haben, auch aus Sicht der Kommission anders zu betrachten als noch vor vier Wochen. Insofern haben wir natürlich einen Anstieg der Preise bei Lebensmitteln zu verzeichnen und auch bei den Betriebsmitteln. Angesprochen wurden die Preise für Weizen, Raps und dergleichen mehr. Ich will es nun gar nicht wiederholen, teilweise ist es noch viel schlimmer. Es darf also in dieser Lage keine Denktabus mehr geben, nach dem Motto „Weiter so!“, was vor vier Wochen richtig war, ist jetzt in vier Wochen auch noch richtig. Das ist mitnichten so. Aus diesen Gründen lehnt unsere Fraktion also den Antrag, den vorliegenden Antrag ab. Und wir stimmen, kann man auch deutlich sagen, wir sind also für ein Moratorium, auch im Hinblick auf die GAP 2023, die ist ja ohnehin schon zwei Jahre verlängert worden, nämlich 21 und 22, aus verschiedenen anderen Gründen. Ich denke, es ist sinnvoll, das noch mal mindestens zwei Jahre zu verlängern und dann neu zu gucken. Die Entwicklungen, die jetzt da sind, konnte keiner von uns voraussehen. Das ist auch keinem übel zu nehmen, das wollte man auch nicht wissen. Aber den Antrag, so, wie er jetzt ist, und die Fortführung der GAP 2023, so, wie sie ursprünglich im New Green Deal veranstaltet worden ist, geht nach unserer Auffassung in der Form nicht. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen eine andere, eine bessere, eine wirtschaftlich tragfähige, bodengebundene, soziale, einkommenssichernde, ressourcenschonende, umweltgerechte, klimaschützende und rechtssichere, kurzum, eine zukunftssichere Landwirtschaft. Und ich möchte gleich zu Beginn betonen, wir wollen und werden diesen Umbau gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten umsetzen. Wir geben uns dabei nicht der Illusion hin, dass dies ein leichter Weg wäre. Zu viele Baustellen hat uns die desaströse deutsche Landwirtschaftspolitik der Vergangenheit unter CSU/CDU-Ägide im Bund hinterlassen, zu groß war der Einfluss der Agrarlobby und der Prediger eines ungezügelten Marktes für landwirtschaftliche Produkte auf die Politik in Brüssel und Berlin. Kleiner Hinweis am Rande: Die größten Preistreiber sind im Moment auch die Spekulationen an der Börse, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) auch hinsichtlich Agrarrohstoffen. Und wenn dann ein Herr Waldmüller meint, irgendwelche Leute würden hier durch Sojamilch den Regenwald zerstören – es ist das Sojafutter für das Billigfleisch im Discounter, der den Regenwald zerstört, Herr Waldmüller! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Doch auch in unserem Bundesland haben wir noch ein paar Herausforderungen, die wir bewältigen müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Querelen rund um die Umsetzung der Düngeverordnung oder an den immer noch nicht vollständig aufgeklärten Brand in der Ferkelfabrik von Alt Tellin mit unsagbar vielen toten Tieren. Dort dreht es sich mittlerweile um die Frage, ob fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung als verbliebene mögliche Ursachen infrage kommen. Noch immer ist unklar, wie es vor Ort weitergehen wird. Aber nun ja, es ist anzunehmen, wahrscheinlich ist dem Betreiber selbst bewusst geworden, dass sein Geschäftsmodell nicht nachhaltig ist, auch wirtschaftlich nicht. Die regierungstragenden Fraktionen haben jedenfalls den festen Willen, eine zukunftssichere und nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren, die Bodenfruchtbarkeit und -beschaffenheit, die Gewässer, die Emissionen von klimaschädlichen Gasen und die biologische Vielfalt unserer Kulturlandschaft in den Blick nimmt. Deshalb haben wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, diesen Antrag vorgelegt. Wir fordern die Landesregierung auf, den umwelt-, agrar- und klimaschutzpolitischen Zielen des Landes entsprechende und praktikabel umsetzbare Programme ab 2023 für die Landwirtschaftsbetriebe anzubieten. Herr Minister Backhaus hat ja seine Bereitschaft dazu schon deutlich gemacht. Diese Programme wollen wir insbesondere auf eine gewässer- und bodenschonende Landbewirtschaftung der Niedermoorstandorte mit angehobenen Wasserständen ausgerichtet sehen, denn Moor muss nass. Und auch der Betrieb dieser Flächen ist nicht besonders ertragreich, das erfordert riesigen Aufwand. Und wenn man sich jetzt aktuell mal so die Preise anguckt hinsichtlich Dünger und so weiter, sollte ja auch die Landwirtschaft Interesse daran haben, dass eine andere Bewirtschaftung möglich ist, denn wir wollen auch eine nachhaltige Bewirtschaftung von Grünland mit dem Ziel der vorrangigen Nutzung als Futtergrundlage für Raufutterfresser. Wir wollen späte Schnittzeitpunkte, Nutzungspausen, Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und Düngergaben. Letztendlich ist das ja auch im Moment sogar eine Preisfrage für die Unternehmen. Wir wollen viehhaltende Betriebe bei Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme unterstützen, insbesondere Außenklimabedingungen, Weidegang und Auslaufhaltungen sind uns bei der Förderung wichtig, und sie soll auf Landwirtschaftsbetriebe begrenzt werden, die bodengebundene Tierhaltung betreiben und einen Viehbesatz von zwei Großvieheinheiten pro Hektar nicht überschreiten. Wir wollen auch endlich Agroforstsysteme in Mecklenburg-Vorpommern etablieren und dafür Fördermöglichkeiten eröffnen. Wir werben um eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. Das gilt für die hier vertretenen Fraktionen, wir werben aber auch bei unseren Landwirtinnen und Landwirten darum, dass sie gemeinsam mit uns diesen Weg gehen und die angebotenen Förderungen in Anspruch nehmen. Aus unserer Sicht ist das die beste Möglichkeit, so viel wie möglich Geld aus der GAP nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, Einkommen zu sichern und die Landwirtschaft umwelt- und klimaschonender und insgesamt nachhaltiger auszurichten. SPD und LINKE sehen sich darum in der Pflicht, mit weiteren Angeboten die Landwirtschaft umwelt-, klima- und tiergerechter zu machen. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufbruch! Der Antrag der Fraktionen der SPD und LINKE kündigt im Titel die Erneuerung der Agrarförderung in Mecklenburg-Vorpommern an. Doch was zuerst aufhorchen lässt, endet leider schnell in der Ernüchterung, dass es sich hier lediglich um die planmäßig anstehende Fortschreibung der föderalen Ausgestaltung der zweiten Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik handelt. Bei genauem Hinschauen ist aber unklar, welcher Auftrag der Landesverwaltung hier genau mitgegeben werden soll. Keine Frage, die aufgeführten Punkte sind an sich unbestritten alles wichtige Themen – Wasserstandshebung in Mooren, mehr Gewässer- und Bodenschutz, Förderung der Biodiversität, tiergerechte Haltung, Agroforst und mehr Rückzugsstrukturen in der Landwirtschaft. Das sind die Schlagworte, die uns im Antrag entgegenspringen, aber von klaren Zielen, Maßnahmen oder Kriterien ist leider nichts zu lesen – fast, als würde Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen der Mut fehlen, genau die in Ihren Antrag hineinzuschreiben. Im zweiten Punkt unter II wird beispielsweise nur vage festgestellt, dass eine Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und Düngergaben auf Grünland einen positiven Einfluss auf Biodiversität, Gewässerschutz und Bodenleben hat. Trauen Sie sich doch, die Förderung an einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel zu binden, zumindest für sensible Flächen in Natur- und in Trinkwasserschutzgebieten! Oder trauen Sie sich unter Punkt 3, feste Stall- und Flächenobergrenzen für die Förderung tiergerechter Haltung vorzusehen! Obwohl Sie selbst, Frau Aßmann, das hier ja sogar mündlich vorgetragen haben, warum finden wir davon nichts im Antrag? Ähnlich mutlos erscheint gleich im ersten Punkt des Beschlussteils die Forderung, neben der torferhaltenden auch die torfzehrungsmindernde Bewirtschaftung zukünftig zu fördern. Unbestritten soll, ja, muss die landwirtschaftliche Nutzung von Moorstandorten durch eine angemessene Förderung ökologisch-ökonomisch tragfähig gemacht werden. Moorschutz ist Klimaschutz, und wie Sie schreiben, ist dabei natürlich eine Anhebung von Wasserständen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen der wichtigste Hebel. Solange aber Torf gezehrt wird, kommt es weiterhin zu einem Treibhausgasausstoß. Warum, oder besser, bis zu welchem Grad ist eine torfzehrende Bewirtschaftung dann noch zu fördern? Die Antwort bleiben Sie uns leider schuldig. Ehrlicherweise muss man jedoch anmerken, dass die im vierten und letzten Punkt geforderte Aufnahme von Agroforstsystemen in Kombination des Nahrungs- und Arzneimittelpflanzenanbaus, Boden- und Gewässerschutzes sowie der Artenvielfalt eine innovative und lange auch von uns geforderte Maßnahme ist. Die größte Schwäche des vorliegenden Antrags jedoch ist vermutlich seine Unvollständigkeit. Es fehlt zum Beispiel jeder Hinweis auf die klassischen Ackerflächen wie lehm-, ton- und sandhaltige Böden. Durch ihren immensen Flächenanteil haben gerade die jedoch ein enormes Potenzial. Das sind die Flächen, an die wir ranmüssten, um die großen Räder zu drehen, die es heute zu drehen gilt. Neben den Mooren gibt es auch dort die Möglichkeit, in ganz erheblichem Umfang und sogar vergleichsweise schnell eine Kohlenstoffsenke auszubilden. Dafür muss der Humusaufbau, zum Beispiel durch die verstärkte Verwendung von Komposten, aktiv gefördert werden. Auch der Humus ist nur in der Rede des Ministers, nicht im Antrag zu finden, wie auch der Ökolandbau auf 20 Prozent der Flächenanteile bis 2026, wie es in Ihrem Koalitionsvertrag steht. Insgesamt sollte eine Förderung von Mecklenburg-Vorpommern so aufgestellt werden, dass Landwirtinnen und Landwirte, die die meisten gesellschaftlichen Leistungen erbringen, die höchste finanzielle Förderung erhalten. Besonders nachhaltige und langjährige Prozesse sowie Anbausysteme müssen wegen der deutlich höheren Umweltwirkung entsprechend honoriert werden. Da sind wir uns einig. Nur, weil die EU an dieser Stelle noch ungenügend ausgebaut ist, sollten wir uns als Land nicht ausruhen, sondern versuchen, es zunächst mit dem von uns vorgegebenen Rahmen der zweiten Säule der GAP besser zu machen. Gleichzeitig ist es natürlich weiterhin nötig, auch explizit immer wieder in Brüssel darauf hinzuweisen, dass öffentliches Geld für öffentliche Leistungen verwendet werden muss, wie Sie sagen, Frau Aßmann. Glücklicherweise ist der zuständige Minister Backhaus ja schon ein alter Hase, der die Geschichte der GAP gut kennt und den wir hiermit noch mal persönlich bitten wollen, die Bemühungen der Bundespolitik bei der EU zu unterstützen, … Ja, es heißt GAP, Entschuldigung! ... den Umschichtungsrahmen von der ersten zur zweiten Säule deutlich zu erhöhen und die Flächenförderung mittelfristig zugunsten reiner Klima-, Natur- und Tierschutzförderung umzustrukturieren. Die bisherige Förderpolitik folgt noch zu sehr dem Prinzip „Wer hat, dem wird gegeben“. Aktuell bekommt ein 50-Hektar-Betrieb 14.000 Euro, ein 5.000-Hektar-Betrieb 1,5 Millionen, und das unabhängig davon, wie viele Leistungen für Umwelt-, Naturschutz und Klimaschutz sie erbringen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das würde dann indirekt auch dem Klima- und Artenschutz zugutekommen, da die kleinen und mittleren Betriebe schon heute deutlich überdurchschnittlich ökologisch wirtschaften. Und neben den reinen Umsetzungen der Europarichtlinie wäre es in diesem Zusammenhang auch an der Zeit für ein starkes Agrarstrukturgesetz in M-V, das solche kleinen und mittleren Betriebe oder auch gemeinwohlorientierte und gemeinnützig agierende Akteure wie Stiftungen stärkt und weiteren Konzentrationsprozessen beim Bodenerwerb entgegenwirkt. Aber zurück zum vorliegenden Antrag. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich kurz machen: Mecklenburg-Vorpommern braucht keine Agrarwende light, sondern ein mutiges, zielgenaues Konzept zum Umbau. Meine Fraktion beantragt daher die Überweisung in den zuständigen Fachausschuss. Das Thema ist dort unabhängig vom heutigen Antrag schon von uns zur Beratung angemeldet worden, und auch wenn wir die hier aufgegriffenen Punkte grundsätzlich für gute Ansätze halten, sind wir überzeugt, dass der Antrag vom fachlichen Austausch im Ausschuss noch an vielen Stellen profitieren kann. Und, Frau Aßmann, noch ein Wort zur kritisierten sehr kurzfristigen Zeit für die Stellungnahmen: Wie Sie wissen, gab es ja auf Bundesebene den Regierungswechsel, und ich vermute, da sind wir uns auch einig, die Neubesetzung des Ministeriums ist ein Gewinn. Ich halte es immer noch für die richtige Entscheidung von Minister Özdemir, den nationalen Strategieplan, der auch noch aus der Zeit des von Frau Klöckner geführten Agrarministeriums stammte, auf den Prüfstand zu stellen und natürlich – wenn auch kurzfristig, (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) weil die Frist bei der EU nun mal kurz nach der Wahl anberaumt war – den Ländern und Stakeholdern erneut die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten. – Vielen Dank!
Beate Schlupp
Herr Damm, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten?
Hannes Damm GRÜNE
Na ja, sagen wir mal so, da ich fertig bin, kann er da sowieso seine Kurzinterpretation machen, also ich kann das ja nicht verhindern. In diesem Sinne, schießen Sie los! (allgemeine Heiterkeit) Sie können auch ...
Beate Schlupp
Also ich denke, ...
Hannes Damm GRÜNE
... fragen, ja.
Beate Schlupp
... es soll eine Zwischenfrage sein, und die lassen ...
Hannes Damm GRÜNE
Er soll ...
Beate Schlupp
... Sie zu.
Hannes Damm GRÜNE
Er soll ...
Beate Schlupp
Also stellen Sie bitte ...
Hannes Damm GRÜNE
Er soll dann fragen.
Beate Schlupp
... eine Zwischenfrage.
Thore Stein AfD
Ja, sehr, sehr freundlich, Herr Damm, dass Sie das gestatten.
Hannes Damm GRÜNE
Aber Sie müssen sich beeilen.
Thore Stein AfD
Ich muss ...
Hannes Damm GRÜNE
Sonst kann ich nicht mehr antworten.
Thore Stein AfD
Ich muss mich nicht beeilen. Herr Damm, ich habe eine Frage. Sie haben ja eben auch über Zahlen gesprochen hinsichtlich Produktion, Selbstversorgungsgrad. Wenn Sie jetzt hier von einer großangelegten Extensivierung der Landwirtschaft, nicht nur auf Niedermoorstandorten, sondern auch auf konventionellen, sage ich mal, sandigen, lehmigen Böden sprechen, wo sehen Sie denn in Deutschland die Möglichkeit, dass wir in der Lebensmittelproduktion uns reduzieren durch eine Extensivierung der Landwirtschaft? Also in welchen Bereichen würden Sie Abstriche machen, was wir vielleicht nicht so in dem Umfang benötigen an Lebensmitteln?
Hannes Damm GRÜNE
Nein, das kann ich, glaube ich, ganz kurz beantworten. Das war vorhin auch schon vom Kollegen von der LINKEN Thema. Die meisten Flächen werden ja dafür eingesetzt, das Essen zu ernähren, das wir essen. Und das bedeutet hier zum Beispiel, das zu reduzieren, Alternativen anzubieten, das sozusagen auch in der Bildung in den Kopf zu bringen, leckere Angebote zu haben, wo es eben mal fleischlos geht, und zwar gar nicht vorgeschrieben, sondern als Angebot. Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt, um da von den Flächen sozusagen was zu reduzieren, die man dann sehr gut zum Weizenanbau zum Beispiel für Sie und mich damit nutzen kann. Und da möchte ich auch noch mal draufgehen: Das fand ich von der CDU dann auch nicht so produktiv, hier zu sagen, nur, weil wir jetzt den Ukraine-Krieg haben, schreiben wir alle Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in den Wind. Das kann nicht die Strategie sein, meine verehrten Damen und Herren, und davon möchten wir uns auch distanzieren. Also wir halten den grundsätzlichen Ansatz sowohl auf den ökologisch sozusagen sensiblen Flächen als auch auf den Flächen, die Sie gerade nachgefragt haben, für den richtigen Weg grundsätzlich. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Es ist so ruhig hier. Noch alle da, alle wach? (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner und Herr Minister Backhaus haben schon viele Aspekte des hier auf Antrag von LINKEN und SPD vorliegenden Themas benannt. Ich versuche es mal, auf die wichtigsten Punkte meiner Fraktion nur zu halten und mich nicht zu viel zu wiederholen. Meine Damen und Herren, die Reform der GAP nimmt nun also mehr und mehr Gestalt an, bedarf nun final auch noch einer konkreten Ausgestaltung einzelner Maßnahmen durch die Landesregierung. Dabei haben wir diesmal mit der Erstellung und Einbeziehung von nationalen Strategieplänen der EU-Mitgliedsstaaten ein neues Element mit in die GAP aufgenommen, was meine Fraktion ausdrücklich begrüßt. Dieses Element erlaubt uns, die Fördermittel ganz gezielt auf die Probleme und Notwendigkeiten in unserem Land anzupassen, genau, wie auch alle anderen EU-Länder die gleiche Möglichkeit haben, dies ebenso zu tun. Das ist sinnvoll, denn es sorgt dafür, dass die Anforderungen an die Landwirte in den einzelnen Ländern letztendlich auch besser umsetzbar sind. Und ebenfalls sorgt es für einen fairen und transparenten Umgang miteinander innerhalb der EU und sichert zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft. Habe ich gestrichen, wurde schon gesagt. Die grundlegenden Gründe hinter der Reform der GAP werden von meiner Fraktion ebenfalls gesehen und mitgetragen. Die Welt wandelt sich und mit ihr auch die Anforderungen an die Landwirtschaft in ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Sicht. Wir begrüßen die mit der Reform einhergehenden Modernisierungsmaßnahmen und ganz besonders auch die geplanten Entbürokratisierungsmaßnahmen, die den Landwirten das Leben einfach einfacher machen werden. Prinzipiell greifen Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen von LINKEN und SPD, einige von den Dingen auf, die in der Vergangenheit schon im Rahmen der zweiten Säule der GAP so oder ähnlich, wie hier von Ihnen beschrieben, in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wurden. Wir erkennen aber auch Ihren Willen zur Modernisierung und Ihre Anstrengungen im Kontext mit dem Klima- und Umweltschutz an. Wir fragen uns jedoch auch, neben der Tatsache, warum in Ihrem Forderungsteil unter II neben den tatsächlichen Forderungen noch so viele Erklärungen stehen, warum Sie bei Ihren gewünschten Maßnahmen den Landwirten so viele Vorgaben machen wollen. War nicht Ziel im Rahmen der GAP, auch unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig zu halten? Warum muss beispielsweise im Punkt 2 das Ziel die vorrangige „Nutzung als Futtergrundlage für Raufutterfresser“ sein? Meinen Sie nicht, die Landwirte könnten viel besser selbst entscheiden, wenn sie ihr Grünland bewirtschaften, wenn ihnen nur im Rahmen der Förderung die politisch gewollten ökologischen Standards mit auf den Weg gegeben werden? Und auch bei den Agroforstsystemen habe ich, so sehr ich wirklich den ideellen Gedanken verstehen kann, aufgrund Ihrer hier getätigten Aussagen arge Bedenken, wie extrem bürokratisch und letztlich wahrscheinlich nicht rentabel die Agroforststrukturen sein werden beziehungsweise sein müssen, um den Anforderungen Ihrer Vorstellungen zu entsprechen. Ich möchte im Namen meiner Fraktion es noch mal kurz zusammenfassen: Wir stehen zur Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben hier große Probleme mit teilweise sehr alten Ställen. Lassen Sie uns die Chance nutzen, um hier Neubau tiergerecht möglich zu machen – das erwähnte auch Frau Aßmann schon –, und das Ganze am besten auch möglichst unbürokratisch und so schnell wie möglich. Hier arbeiten momentan viele Bauern am Rande der Wirtschaftlichkeit. Die Möglichkeiten, hier umfassend aus eigenen Mitteln zu investieren, sind oft nicht gegeben. Außerdem wollen wir keine Bevormundung der Bauern, wenn es um die Bewirtschaftung der Grünflächen geht. Wir brauchen hier Förderperspektiven, die es den Landwirten ermöglichen, überhaupt noch Geld mit der Grünlandwirtschaft zu verdienen. Ebenfalls sehen wir in dieser Situation auch eine Chance, der Produktion von Eiweißfuttermitteln bei uns im Land einen neuen Anstoß zu geben. Uns ist die Größe des Themas beziehungsweise Problems bewusst, gerade auch im internationalen Kontext. Aber unsere Landwirte wollen, und darum sollten wir ihnen auch die passenden Programme und Möglichkeiten geben und bieten. Zum Schluss noch ein kurzer Bezug zur aktuellen Lage in der Ukraine: Sie alle wissen um die Bedeutung der Ukraine und auch Russlands im Zusammenhang mit der Getreideproduktion weltweit. Das wurde hier auch schon mehrmals erwähnt. Die Märkte spielen aktuell verrückt und die Inflation ist auf einem sehr hohen Niveau. Können wir es uns da wirklich leisten, im Rahmen der GAP die Landwirte dazu zu zwingen, vier Prozent ihrer Flächen ungenutzt zu lassen, um die Basisprämie zu erhalten? Wäre es nicht ein Gebot der Stunde, dieses Ziel zu überdenken und in Verantwortung für die Ernährungssicherheit weltweit zumindest vorübergehend die Flächenstilllegung in diesem Ausmaß außer Kraft zu setzen? (Beifall René Domke, FDP) Aufgrund der von mir vorgetragenen Punkte, auch in Bezug auf die aktuellen Gegebenheiten, wird sich meine Fraktion bei diesem vorliegenden Antrag enthalten und sich die weiteren Schritte der Landesregierung bei diesem Thema genau anschauen und sie gerne kritisch und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich rufe jetzt als derzeit letzte Rednerin für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Aßmann auf.
Elisabeth Aßmann SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht das Ziel, noch mal zwingend in die Bütt zu gehen, aber ich habe gar keine Wahl, weil was hier teilweise von sich gegeben wurde, da frage ich mich manchmal, wurde der Antrag richtig gelesen, wurde darüber nachgedacht, wurde mal übern Tellerrand geguckt und wurde überhaupt mal überlegt, was vielleicht auch Landtagsarbeit an sich bedeutet. Und von daher muss ich noch mal hier ans Mikrofon treten und dafür sorgen, dass die Zeitverschiebung nach hinten noch länger wird, weil Sie einfach so hier gesprochen haben, wie Sie gesprochen haben. Ich würde ganz gern anfangen mit dem Moratorium Aussetzung Gemeinsame Agrarpolitik: Also beim besten Willen, die Erderwärmung hört nicht auf, weil wir gerade politische Schwierigkeiten haben, weil jemand Krieg angezettelt hat. Die Erderwärmung wird nicht aufhören. Die Artenvielfalt wird nicht zunehmen, weil wir jetzt Krieg in der Ukraine haben. Wir werden nicht alles über den Haufen schmeißen können, zumindest nicht, solange es nicht extrem drängend ist, weil Putin einen Krieg angefangen hat. Beim besten Willen, das kann doch nicht die Zielrichtung sein! Natürlich müssen wir hinter den Kulissen zwischen den EU-Agrarministern und -ministerinnen Vorkehrungen dafür treffen, wenn der Fall eintritt, dass wir schnell handeln können und in der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik umsteuern können. Aber uns jetzt hinzustellen und zu sagen, so, wir machen jetzt hier, wir setzen alles aus, allen Fortschritt, der jetzt zugegebenermaßen stattgefunden hat, aber im Sinne von Nachhaltigkeit jetzt auch nicht die riesengroßen Sprünge gemacht hat, das auch noch auszusetzen, beim besten Willen, das kann nun wirklich nicht die politische Zielrichtung sein! Und dann ging es weiter mit zum Teil wirklich Äußerungen, also ich würde gern anfangen mit den Dingen von Herrn Diener: Ja, wir sprechen in dem Antrag Maßnahmen an, die auf den ersten Blick – aber auch wirklich nur auf den ersten Blick – sich wiederfinden im Strategieplan beziehungsweise in der entsprechenden Verordnung, die der Bund auf den Weg gebracht hat. Und ja, es kommt Dauergrünland drin vor, das stimmt. Wir haben aber in M-V nicht einfach nur irgendwo irgendwelches Dauergrünland, sondern wir haben Dauergrünland auf besonders schützenswerten Niedermoorstandorten, wir haben Dauergrünland in besonders schützenswerten Insellagen, wir haben Dauergrünland in besonders schützenswerten Salzwiesen. Und dass wir da entsprechend noch mal etwas draufsetzen wollen, aufsatteln wollen auf das zugegebenermaßen recht geringe Bundesprogramm, ich glaube, das kann man uns nun wirklich nicht zum Vorwurf machen. Das ist doch Politik, die wir hier für dieses Land machen und für unser Bundesland entsprechend an die Gegebenheiten anpassen. Und so viel Weitblick sollte man uns zutrauen, dass wir durchaus in der Lage sind – natürlich durch die Landesregierung und die entsprechenden Fachzuständigen natürlich ganz klar austariert –, mehr zu machen als das, was der Bund jetzt erst mal schon im Konsens angeschoben hat. Gleiches gilt für die vielfältigen Kulturen. Ja, es gibt ein Programm „Vielfältige Kulturen“, bundesweit 30 Euro pro Hektar, und wir sind uns doch einig darin, dass 30 Euro pro Hektar für zehn Prozent Leguminosen, das ist Pillepalle, das ist wirklich Pillepalle, und dass wir dann überlegen, ja, wir wollen, wie der Minister es gesagt hat, das haben wir jetzt nicht im Antrag formuliert, aber der Minister hat gesagt, wir werden da landesseitig noch was aufsatteln müssen, wenn wir da weiterkommen wollen. Das dürfen Sie uns doch zutrauen, dass M-V mehr kann und auch mehr machen wird als das, was jetzt im Strategieplan steht. Das Thema Agroforst, habe ich gesagt, 60 Euro pro Hektar für den laufenden Betrieb eines Agroforstsystems – also anpflanzen, pflegen und irgendwann dann mal etwas davon ernten, entweder Nüsse, Obst, Holz oder dergleichen –, und ich sagte in meiner Rede, das ist nicht genug, um dieses System tatsächlich, so, wie wir es eigentlich bräuchten, gerade in unserer Landschaft zu etablieren. Also trauen Sie doch M-V zu, mehr zu tun als 60 Euro pro Hektar und zu sagen, wir gehen in eine investive Agrarförderung rein, indem wir nämlich schon bei der Anpflanzung unterstützen. Wir können jetzt nicht mehr laufend sozusagen die Flächenprämien machen, weil das ist durch den Strategieplan sozusagen passé. Aber dann trauen Sie uns doch zu und billigen Sie uns doch zu, zu sagen, wir machen mehr und wir wollen wenigstens investiv unterstützen, damit unsere Betriebe da vorankommen. Und ich sage es noch mal, Agroforstwirtschaft heißt Agroforstwirtschaft, weil es die Kombination ist aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, weil nämlich zwischen den Baumreihen beispielsweise Ackerstreifen sind, weil eben die Baumreihen dazu dienen, Biotope zu vernetzen und beispielsweise auch Sämereien, Nüsse, Beeren oder wie auch immer zu ernten, weil auch Agroforstsysteme Streuobstwiesen sind und die wiederum auch für die Obsternte genutzt werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und dann komme ich auch schon zur Tierhaltung. Bei allem Respekt, es wurde angesprochen die Planungssicherheit – ja, wir brauchen eine Planungssicherheit für unsere Tierhaltungsanlagen, gar keine Frage. Aber wer hat denn eigentlich die letzten Jahre keine Rechtssicherheit über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene eingebracht? Ich glaube, das waren schwarze Minister und Ministerinnen. Wer hat denn eigentlich dafür gesorgt, dass wir immer noch kein staatliches Tierwohllabel haben und damit eben keine Planungssicherheit auch für den Absatz zu bestimmten Konditionen im Lebensmitteleinzelhandel? Ich glaube, das war nicht die aktuelle Bundesregierung. Also auch hier jetzt zu sagen, ja, es ist okay, wenn wir auf Landesebene Investitionen unterstützen und anschieben wollen, aber dafür brauchen wir Planungssicherheit – ja, brauchen wir, die brauchen wir aber schon seit 10/15 Jahren, wenn nicht sogar noch länger –, also diese Argumente finde ich sehr schade, und ich glaube, die kann man an dieser Stelle vom Tisch wischen. Und ich möchte noch an der Stelle zum Bereich Moore kommen. Wir hatten heute ja schon mal das Vergnügen, dass es darum geht, vor allen Dingen Anreize zu schaffen und nicht mit einer reinen Verbotspolitik zu arbeiten. Und wenn wir sagen, wir wollen für die Moorbewirtschaftung Anreize schaffen, und zwar über Paludikultur, was wieder im Strategieplan steht, hinaus, weil das ist das, was wir mit diesem Antrag sagen wollen, dann ist das doch gut, denn wir wollen doch nicht, dass – in Anführungszeichen – jetzt „nur“ Schilf oder generell Rohrmaht und vielleicht noch Sonnentau und Moose geerntet werden im Niedermoor, sondern wir wollen doch, dass wir die Wasserstände weitestmöglich anheben können, um die Ausgasungen von CO , Methan und 2 Co so weit wie möglich zu reduzieren und trotzdem noch saisonal was ernten zu können. Weil wer hindert uns denn daran, wenn wir sagen, wir schaffen finanzielle Anreize, zu sagen, wir lassen die Wasserstände länger hoch, fahren später ins Niedermoor, schneiden später und haben dann sozusagen einen Win-win-Effekt, nämlich wir ernten noch was und die Wasserstände sind höher? Also trauen Sie uns doch zu, dass wir in M-V mehr machen als Paludikultur, nämlich auch hier Anreize setzen! Und warum denn dann die torfzehrende Bewirtschaftung immer noch förderfähig ist – Herr Damm, ich kann Ihr Ansinnen total nachvollziehen –: weil das eben so der Konsens der Europäischen Union derzeit hergibt. Also es gibt einfach Rahmenbedingungen, die so sind, wie sie sind, und man kann bei allem Wohlwollen jetzt auch nicht sagen, man nimmt von heute auf morgen alle Moorflächen, alle Niedermoorflächen plötzlich aus der Bewirtschaftung, weil man eben sagt, torfzehrende Bewirtschaftungsform ist nicht mehr förderfähig. Dafür wird es in absehbarer Zeit – wenn nicht sogar gar nicht – keinen Konsens geben, und von daher ist das einfach so gesetzt. Und ja, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – Herr Damm, das haben Sie richtig erkannt – sind nicht dafür da, um neben dem, was angesprochen ist im Antrag, auch die ganzen, ich nenne es jetzt mal „normalen“ klassischen Ackerböden noch irgendwie zusätzlich zu regeln. Das sind freiwillige Maßnahmen. Das sind Anreize, die wir schaffen, damit die Bewirtschaftung ökologischer wird, nachhaltiger wird, der Artenvielfalt Gutes tun kann und so weiter und so fort. Und ich kann verstehen, dass Sie sagen, warum haben wir nicht genügend Mut bewiesen und hier nicht genauer gesagt, was sozusagen an Rahmenbedingungen geregelt werden soll. Das kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich als Abgeordnete, und ich bin zwar Agraringenieurin, aber ich maße mir im Leben nicht an, sowohl juristisch als auch von der Prüfbarkeit in irgendeiner Form, für eine Förderrichtlinie jetzt hier so genau zu sagen, Maßnahme ABC, Prüfung XYZ mit Geldeinsatz in Höhen, die der Minister hier mal in den Raum geworfen hat – was mich überrascht hat, weil ich die Zahlen so noch nicht in der Prüfung gesehen habe –, also ich maße mir doch jetzt nicht an, als Landtagsabgeordnete aus dem politischen Raum ohne einen Riesenmitarbeiterstab einer Fachbehörde zu sagen, ich gebe jetzt hier oder die Fraktionen geben jetzt genau vor, das und das und das haarklein hat in der Förderrichtlinie zu stehen. Das ist auch Gewaltenteilung. Also wir sagen politisch, was wir möchten, wir geben einen Rahmen vor mit Dingen, die wir auf alle Fälle möchten. Das ist das, was Sie hier im Antrag finden, die Zielrichtung und die Maßnahmen, die wir auf alle Fälle wollen. Ich habe in der Antragseinbringung gesagt, darüber hinaus gibt es garantiert noch Maßnahmen, die dem Minister vorschweben, und er hat ja darüber hinaus auch schon einige Maßnahmen hier angebracht. Das heißt, wir geben das Ziel vor und wir lassen irgendwo auch Spielräume. Und Sie können sich sicher sein, auch wenn die Landesregierung mit gutem Recht sagen könnte, sie machen jetzt sozusagen ihr Ding, im Rahmen der Gewaltenteilung gehe ich davon aus, dass sie das nicht machen, sondern dass sie uns auch wieder einbeziehen und dass wir am Ende, hat er ja auch gesagt, vor der Sommerpause da entsprechend auch noch mal was zu hören werden. Und das darf man an der Stelle auch gerne akzeptieren. Und ja, ich habe diese 48 Stunden kritisiert mit den 1.000 Seiten zum Strategieplan, und ich habe ganz bewusst, Herr Damm, das nicht in Zusammenhang gebracht mit einer Person oder einer Partei, denn dieser Zustand, dass das von Bundesebene bei allen möglichen Anhörungen der Länder in den letzten Monaten und Jahren so war, der ist nicht erst mit dem Regierungswechsel eingetreten. Das scheint so ein Trend zu sein, der in dem Haus beheimatet ist, in dem BMEL. Und das ist nicht das erste Mal, dass wir … Der Umfang war sicherlich noch mal drastisch mit den 1.000 Seiten, was der Minister im Agrarausschuss sagte, aber bei allen möglichen Papieren in den letzten, in den letzten Jahren, ob das zur Nitratrichtlinie war, Wasserrahmenrichtlinie, es waren immer extrem kurze Anhörungszeiten. Und da darf man sehr wohl sagen, dass in einem föderalen System wie der Bundesrepublik Deutschland das doch sehr, sehr kritisch zu sehen ist und man nur höchsten Respekt haben kann vor jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin, die da entsprechend die Zähne zusammenbeißt und da einfach nur handelt. Und ein Letztes zu den Einwürfen von Frau van Baal. Frau van Baal, ja, es ist nicht zwingend üblich, dass man eine Aufforderung auch ein Stück weit begründet – wo sitzt sie? Ich sehe sie gar nicht –, dass man ein Stück weit begründet, warum man das tut. Und Sie haben angesprochen, dass doch der Landwirtschaftsbetrieb ganz gut wissen muss, was er mit seinem Grünland macht, und warum wir jetzt hier aufführen, dass es eben vor allem auch darum geht, aus Grünland eine Futtergrundlage für Raufutterfresser zu schaffen. Ich glaube, jeder und jede kennt im Wahlkreis Betriebe, die, als die Ökoförderung für Grünlandflächen kam, ganz plötzlich ihr komplettes Grünland entweder in Biobetriebe umgewandelt haben oder sich sogar noch Grünland dazugekauft haben. Und am Ende wurde einmal im Jahr gemulcht, aber kein Futter gewonnen. Das werden die einen oder anderen vielleicht abstreiten, aber es ist an vielen Stellen so passiert. Und das wollen wir nicht. Wir wollen, dass Grünland dafür genutzt wird, dass Futter produziert wird, und nicht, dass wir sagen, irgendwann im September oder Oktober kommt mal einer mit einem Mulcher, greift die große Ökoförderung oder Agrarumwelt- und Klimaförderung ab, und es wird nichts produziert. Das kann nicht Zielrichtung von öffentlichem Geld für öffentliche Leistungen sein. Grünland ist dazu da, um gefressen zu werden, und nicht, um irgendwo zu verrotten. Und deswegen ist die Zielrichtung in unserem Antrag ganz klar. – Ich bitte um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Wortbeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Aßmann! Ich glaube, mit dieser Frist und so weiter, das können wir begraben. Ich denke, das war eine Ausnahme. Das wollte ich damit deutlich machen. Ich hoffe das zumindest selber auch. Und wir sind ja zusammen auf Bundesebene auch da involviert. Ich glaube, ich habe eine ein bisschen andere fachliche Einschätzung, was die Klimamaßnahmen auf den normalen Flächen angeht, weil, solange dort Klimaschutz gemacht wird, ist es natürlich auch förderfähig aus meiner Sicht. Über das Wie und Ob und so weiter könnte man sich unterhalten. Das sehe ich vor allem im Humusaufbau – oder wir, meine Fraktion, meine Partei –, würde mich aber halt gerne darüber unterhalten, deswegen der Antrag auch auf Ausschussüberweisung. Und dass es für die Moore keinen Konsens für eine Förderung quasi nur in der nicht torfzehrenden Bewirtschaftung geben würde, dass das kein Konsens wäre, das mag sein, aber Sie haben ja selber angesprochen, es gibt hier Mittel und Wege, gerade in der zweiten Säule, wo M-V mal ein Zeichen setzen könnte. Das wäre aus meiner Sicht so ein Zeichen, was ich mir wünschen würde, habe ich hiermit formuliert. Ich kann mir vorstellen, dass wir hier keine Mehrheit dafür finden. Auch gut, aber deswegen habe ich es angesprochen. Und was die Genauigkeit und den Mut angeht – und das war ja das zentrale Ding in meiner Rede –: Minister Backhaus ist ja nun auch von der SPD, und der hat ja auch Ihr Koalitionspapier gelesen, da steht das ja alles drin. Deswegen frage ich mich, was ist der Mehrwert von diesem Antrag, dass wir sagen, wir machen jetzt was, was im Koalitionsvertrag steht, das machen wir mit der Regierungsmehrheit sowieso. Dann würde ich mir zumindest wünschen, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wenn das Parlament beteiligt wird, dass wir hier Maßnahmen kriegen, die ein bisschen genauer sind, wo wir auch mal Änderungsanträge stellen können, unsere Vorstellungen einbringen oder es dann im Ausschuss machen. Das ist der Punkt gewesen. Und natürlich, ich finde es gut, dass Sie mal umsetzen, was im Koalitionsvertrag steht. Das war in letzter Zeit ja nicht immer der Fall. (Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE – Andreas Butzki, SPD: In letzter Zeit?) Trotzdem, an der Stelle geht es mir um die genaue Ausgestaltung, wozu wir gerne einfach beitragen würden als Opposition. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Aßmann?
Elisabeth Aßmann SPD
Ja, zu einem Punkt. Herr Damm, ja, also die Agrarförderung ist derzeit so, dass wir mit den Eco-Schemes oder mit den vier Prozent mindestens Stilllegungsflächen ja versuchen, zumindest so ein Grundgerüst zu haben, dass die Betriebe überhaupt also, ja, förderfähig sind. Also das ist ja etwas, was in der ganzen Fläche stattfindet, über Randstreifen, über Altgrasstreifen, über Sölle, über Biotope und so weiter und so fort. Also es ist ja in der Fläche was da, sicherlich nicht zwingend auf der Fläche, wie Sie es beschrieben haben. Das kann ich nachvollziehen. Und bei der torfzehrenden Wirtschaftsweise – also wir machen ja eigentlich genau das, was Sie gerade gesagt haben. Wir schaffen Anreize dafür, dass nicht torfzehrend oder mit deutlich geringerem Torfverzehr das Grünland auf Niedermoorstandorten bewirtschaftet wird. Das ist das Ziel, was wir mit dem Antrag haben, über Paludi hinweg, weil das ist ja noch mal eine ganz spezielle andere Richtung. Also wir wollen, dass so lange wie möglich die Wasserstände in den Niedermoorgrünlandstandorten hoch sind, so spät wie möglich reingefahren wird und dadurch einfach das Potenzial an Ausgasungen so gering wie möglich ist. Das ist genau das, was Sie beschrieben haben. Nur gibt es keinen Konsens – und ich sehe auch nicht, dass das in absehbarer Zeit kommt, und das ist das, was ich meinte –, dass man jetzt per se sagt, alles, also jeder dieser Moorstandorte wird nur noch mit, ich sage mal, flurnahen Wasserständen bewirtschaftet. Das ist das, was ich meinte. Wir schaffen bewusst Anreize, um sozusagen auch zu zeigen, dass es geht, dass es gehen kann, auch Niedermoorstandorte und gerade im Grünlandbereich anders zu bewirtschaften als bisher. Aber das ist jetzt der Istzustand. Ich kann die Ambitionen verstehen, aber das ist der Istzustand.
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/405 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag selbst und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Nachhaltigkeit steigern – Wertschöpfung im Land halten – Rohstoffwende einleiten, Drucksache 8/416. Antrag der Fraktion der AfD Nachhaltigkeit steigern – Wertschöpfung im Land halten – Rohstoffwende einleiten – Drucksache 8/416 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Mitbürger! Noch ein paar sind da. Es ist noch gar nicht lange her, da basierte die Wirtschaft in Deutschland und Europa auf dem, was die Natur lieferte, häufig sehr stark regional geprägt. Wir finden das ja durchaus noch in dem Dorf- und Stadtbild wieder, denn gebaut wurde mit dem, was man in der Region fand, vorfand. Erst mit der Industrialisierung und dem vor rund 70 Jahren einsetzenden Siegeszug der Petrochemie, also der erdölbasierten Produktion – Herr Peters, Sie können hier noch was lernen, wenn Sie zuhören, danke! –, (Sebastian Ehlers, CDU: Oha! – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) veränderte sich die Ressourcennutzung weltweit erheblich. Der Wunderstoff Erdöl ließ sich auf vielfältige Art und Weise transformieren – vom Plastikbecher über die einfache Folie bis hin zu hoch spezialisierten Kunststoffen. Grenzen sind kaum vorhanden. Plastik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wo Licht ist, findet sich bekannterweise aber auch Schatten. Die hohe Umweltpersistenz, also die geringe Abbaubarkeit von Kunststoff, ist eines der größten Probleme, mit denen unsere Umwelt aktuell konfrontiert ist. Da dürfte, glaube ich, allgemein Einigkeit herrschen. Erfreulicherweise ist dies in den vergangenen Jahren vermehrt und zu Recht ins Bewusstsein der Menschen, zumindest in Europa, gekommen. So viel erst mal zur Einleitung. Nun stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage nach der Alternative. Wieder zurück ins Zeitalter von Holz, Stein und Lehm, das ist wohl kaum vollumfänglich vorstellbar, auch wenn es hier erste Ansätze, gerade im Bauwesen, gibt. Natürlich besteht die Lösung aber auch nicht darin, sich dem Problem insgesamt zu verschließen und es den folgenden, nachkommenden Generationen zu überlassen. Es ist auch keine Lösung, sich mit Sekundenkleber auf Straßen festzukleben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was gilt es also zu unternehmen? Es gilt, sinnvolle Kreisläufe zu etablieren, um unvermeidbare Ressourcennutzung nicht zum Umweltproblem werden zu lassen, Stichwort „Kreislaufwirtschaft“. Es gilt vor allem – und das ist eben das Zukunftsprojekt –, den Einsatz insbesondere von Kunststoffen und anderen synthetischen Produkten dort zu reduzieren, wo Ersatzprodukte verfügbar sind mit ähnlich guten oder sogar besseren Stoffeigenschaften. Während Punkt eins in Deutschland relativ gut funktioniert, stehen wir bei Punkt zwei noch am Anfang, und genau hierauf zielt der vorliegende Antrag ab. Sehr geehrte Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Agrarwirtschaft – das haben wir ja eben auch schon ausgiebig diskutiert –, das waren wir immer schon. Und wenn sich die Hiobsbotschaften der vergangenen Monate fortsetzen – erlauben Sie mir hier die Stichworte Nordex, MV WERFTEN und Intel zu nennen –, dann wird sich daran auch bedauerlicherweise nichts ändern. Klassische Industriezweige verlassen Deutschland, nicht zuletzt wegen der vermurksten Energiewende. Und somit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier in Mecklenburg-Vorpommern noch mal ein Automobilhersteller oder sonst ein großes Werk aus der Sparte der Industrieproduktion ansiedeln wird. Und auch die als große Heilsbringer und von einigen Parteien ins Feld geführte Wasserstoffindustrie wird uns wohl kaum in den nächsten Jahren zum Industrieland erheben, wenn sie es denn jemals tun wird. Was wir aber haben, sind große Agrarflächen, sofern man sie uns noch belässt, und genau hier gilt es anzusetzen. Wir exportieren große Mengen an Agrarrohstoffen, die Wertschöpfung findet dann jedoch außerhalb unseres Bundeslandes statt. Die Arbeitsplatzdichte unserer Landwirtschaft ist bedauerlicherweise hier im eigenen Land ziemlich gering. Dabei liegen durchaus große Potenziale in der Herstellung von nachwachsenden Rohstoffen für die Industrie. Beispiele dürften jedem bekannt sein: pflanzliche Öle, Faserstoffe, Biomasse und neuerdings auch Kautschuk in der Erprobungsphase in der Nähe von Anklam. Die Palette der Natur hält vieles bereit, es gilt sie nur zu erschließen und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Ich bin der festen Überzeugung, dass unsere Agrarbetriebe ein großes Interesse daran hätten, neben Weizen, Gerste und Raps auch Produkte wie Hanf, Leinen, Arzneipflanzen und Ölsaaten anzubauen. Wenn es denn Strukturen für die Abnahme und Weiterverarbeitung gibt und somit ein lukrativer Markt entstehen würde, dann brauchen wir nämlich auch keine Agrarumweltmaßnahmen oder sonstige Fördermaßnahmen, der Markt regelt das dann nämlich von selber. Und genau an dieser Stelle klemmt es hier. Der Markt für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen ist in vielen Bereichen nur marginal, wenn man mal vom Industriezweig der Papierherstellung absieht. Der Grund wird sicherlich einfach darin liegen, dass Erdöl einfach in den letzten Jahren und die daraus gewonnenen Produkte einfach deutliche Wettbewerbsvorteile hatten, da man sie natürlich nicht in ihrem gesamten Lebenszyklus betrachtet. Und gerade, wenn wir uns auch mal den Irrsinn – der ja gerne unter dem Klimawandel verkauft wird – der Dämmung von Gebäudehüllen anschauen, da kleben wir also riesige Flächen mit erdölbasiertem Styropor zu, um es dann in 30 Jahren als Sondermüll zu entsorgen. Aber erst mal stimmt die Bilanz, weil wir verringern natürlich den Wärmeverbrauch der Gebäude. Aber über die Frage, was wir mit dem ganzen Dreck in 30 Jahren machen, macht man sich offenbar weniger Gedanken, weil es ist ja billig jetzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, das überrascht natürlich leider nicht, und was uns noch viel weniger überrascht – das habe ich in der Recherche mal festgestellt –, wir sind tatsächlich ein Land, das einen doch erheblichen Anteil der Wertschöpfung aus der grünen Branche zieht, aber alle großen Hersteller von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen sitzen gar nicht bei uns. PAVATEX, Hersteller für Holzfaserdämmung, kennt der eine oder andere, der schon mal ein Dach saniert hat, Bayern, Leutkirch, die Glunz AG, auch Holzfaserdämmung, Firmensitz in Hanf, in Hamm, nicht Hanf, THERMO NATUR Nördlingen, Bayern, LEINOS, bekannt für Naturfarben, Niedersachsen, und das Einzige, was uns so ein bisschen räumlich nahekommt, ist die HANFFASER in Uckermark, aber auch die sitzt in Prenzlau und nicht in Anklam und so weiter. Ja, das ist natürlich nicht unbedingt etwas Rühmliches, aber vielleicht können wir das ja ändern, denn die Zeit scheint durchaus günstig. Die EU hat im Oktober 2018 ihre eigene Bioökonomie-Strategie veröffentlicht. Unter diesem Begriff läuft das ganz sicher – ja, Bioökonomie. Im Januar 2020 folgte dann die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung. Und ich darf an dieser Stelle einmal fragen in Richtung Herrn Minister Backhaus: Gibt es denn schon auch eine Strategie für Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich? Das können Sie ja sicherlich gleich mal ausführen, wie weit wir da sind. Das würde mich mal interessieren, weil es wäre mir sehr wichtig, dass wir als Land diese Entwicklung nicht auch noch verschlafen, wie wir leider schon so manch anderes Thema verschlafen haben, dass wir insbesondere mit der Bioökonomie unsere ländlichen Räume mit einer nachhaltigen Industrie wiederbeleben und nicht so nachhaltig im Sinne von jetzt irgend- wie ökologischen Faktoren, sondern auch nachhaltig im Sinne von überlebensfähig, sowohl für die Landwirte, die damit Geld verdienen können, als auch dann jenen Menschen, die dort arbeiten und ihr Geld verdienen. Ich bitte Sie daher also, nehmen Sie diesen Antrag zum Anlass und lassen Sie uns die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die sicherlich auch viel Kritik verdient, dafür nutzen, doch vielleicht auch in diesem Bereich Instrumente zu entwickeln, mit denen wir vielleicht einen kleinen Anstoß geben können, und zwar für und nicht gegen unsere Agrarbetriebe! Das ist mir auch ganz wichtig, nicht, dass es den falschen Zungenschlag erhält. Also mir geht es nicht darum, hier eine steuermittelfinanzierte Ökowende herbeizureden, sondern es geht darum, unsere Agrarbetriebe breiter aufzustellen und sie zu Rohstoffproduzenten zu machen, damit sie damit Geld verdienen können, indem sie eben nicht am ewigen Tropf des Steuerzahlers unter dem Deckmantel der GAP hängen müssen. Neben dem ökonomischen Anreiz weiterer Betriebszweige trägt die Etablierung weiterer Kulturen, eben wie zum Beispiel Hanf- oder Leinenanbau, in der Fruchtfolge nämlich auch zu einer pflanzenbaulichen Entlastung bei – das haben die Betriebe auch durchaus nötig –, und das sogar auch insbesondere vor dem Hintergrund einer massiven Wirkstoffreduzierung im Pflanzenschutz, einerseits durch den Gesetzgeber, aber auch durch zunehmende Wirkstoffverluste durch Resistenzbildungen im Bereich der Kulturpflanzen. Und anstatt eine Agrarwende von oben gegen die wirtschaftliche Vernunft und Überlebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaftsbetriebe durchzudrücken, sollte die Politik dafür sorgen, dass die Wende aus der Branche selber heraus kommen kann. Und zwar wird das einfach, ganz einfach gelingen, nämlich wenn es für die Betriebe wirtschaftlich wird. Und das dürfte der bessere Weg sein, als erneut Hunderte Millionen Euro in den kommenden Jahren in Ausgleichsmaßnahmen, Entschädigungen und Umweltdienstleistungen zu versenken. Breit aufgestellte Agrarbetriebe, eingebunden in eine regionale Verarbeitungs- und Wertschöpfungsstruktur, können ein entscheidender Baustein zum Fortbestehen eines lebenswerten ländlichen Raumes in Mecklenburg-Vorpommern sein. Und, sehr geehrte Kollegen, neben dem ökologischen Aspekt kommt noch ein weiterer guter Grund hinzu, unserem Antrag zuzustimmen, und der ist natürlich jetzt ganz tagesaktuell. Neben der abklingenden Corona-Krise und der Tragödie des Ukraine-Krieges, um das richtige Wort zu verwenden, zeigt uns auch eines deutlich auf: Die globalen Verflechtungen der Weltwirtschaft sind fragil, und Deutschland ist in weiten Teilen abhängig von Importen, das waren wir sicherlich schon lange, aber insbesondere im Bereich der Rohölimporte, die nun mal auch Grundlage für die gesamte Kunststoff oder Rohöl basierte Wirtschaft sind, trifft unsere Wirtschaft, und somit auch die Menschen in ungeahnter Weise. Und es ist auch ein guter Anlass, mal darüber nachzudenken, ob wir nicht selber im Land unsere eigenen Ressourcen besser nutzen können zum Wohle der Umwelt und Natur, aber auch eben zum Wohle unserer eigenen Wirtschaft und des Wohlstandes, den wir auch in den nächsten Jahrzehnten hier noch erhalten wollen. Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ein Tagesordnungspunkt nach dem anderen – jetzt sind wir bei den nachwachsenden Rohstoffen und in der Bioökonomie angekommen. Wenn man den Antrag ernst nimmt, und ich möchte ihn ernst nehmen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann kann ich nur sagen, guten Morgen zunächst erst mal, ist ja schön, dass Sie sich des Themas annehmen! Und ich werde versuchen, auch noch mal zu sagen, wo wir die Ansätze sehen und was wir auch in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Eines unserer Flaggschiffe ist natürlich die Ansiedlung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Güstrow/Gülzow, war mit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angefangen, heute im Übrigen wissenschaftlich hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wissen Sie, wie viele da heute arbeiten? Exakt 156 Menschen, die sich in ganz Deutschland, Europa, weltweit für das ganze Thema der Bioökonomie, der Bioökologie und den Bereich der nachwachsenden Rohstoffe, der erneuerbaren Energien einsetzen. Und dann ist es mir im Übrigen auch in Zusammenarbeit mit meiner Fraktion in den letzten Jahren gelungen, im Übrigen das Kompetenzzentrum, das Kompetenzzentrum für Holz und Wald, auch nach Güstrow/Gülzow zu holen. Und meine verehrte Kollegin Sylva Rahm-Präger wird ja nachher auch zu dem Projekt – da gehe ich mal von aus, das werde ich mir jetzt ersparen – in Neubrandenburg was sagen. Aber ich bin stolz darauf im Übrigen, dass gerade in den letzten Stunden … Ich weiß nicht, Sylva, hast du das mitbekommen, die 13 Millionen, dass das bewilligt ist? Dann halte ich mich da jetzt zurück. Gut, also da werden wir nachher gleich noch was zu hören. Und ich glaube, Sie haben recht, wenn wir uns anschauen, was wir in den letzten Jahren, was die Bioökonomie anbetrifft, was wir in diesem Land auf den Weg gebracht haben. Dann darf ich noch mal auch ein bisschen in gewisser Weise mit Stolz sagen, dass wir den Weg von den fossilen Energien, das ist ja Bioökonomie, oder auch von den fossilen Rohstoffen, vom Erdöl, Erdgas im Wesentlichen, oder auch anderen Rohstoffen hin zu nachwachsenden und erneuerbaren Entwicklungen angeschoben haben. Ich will da nur ausdrücklich natürlich schon mal die Energie genannt haben. Und insofern darf ich Folgendes auch noch mal feststellen: Wenn Sie durch dieses Haus feststellen wollen, dass der Agrarsektor in Mecklenburg-Vorpommern einen wesentlichen Teil zur Wertschöpfung leisten kann, dann kann ich nur sagen, jawohl, Sie haben recht. Und wenn man sich insgesamt den Agrarbereich anschaut – ich will jetzt über die anderen Dinge, die Sie ja auch schon angedeutet haben, auch heute Vormittag schon mal … –, dann nehme ich doch zur Kenntnis, dass der Agrarbereich in diesem Bundesland, auch wenn er sehr modern ist, sehr intensiv ist, aber einen der erfolgreichsten Volkswirtschaftszweige darstellt, die wir in diesem Lande haben, und stabil, und zwar über Jahre hinweg, das darf ich noch mal feststellen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dass wir natürlich auch Verarbeitungsstandorte haben, wo auch im Übrigen dieses Thema der Bioökonomie eine entscheidende Rolle spielt. Fahren Sie einfach mal nach Anklam! Sie kennen die Zuckerfabrik. Die Zuckerfabrik ist heute eine Bioraffinerie der modernsten Form, von der Zuckerrübe – ich habe im Übrigen um den Betrieb gekämpft, sonst hätte es den gar nicht mehr gegeben –, wir verarbeiten dort Zuckerrüben, wir haben dort eine Biogasanlage angeschlossen und wir haben im Übrigen auch eine Bioethanolanlage, und diese gehen im Übrigen weltweit. Im Übrigen auch, was die Corona-Bekämpfung angeht, kann ich nur ausdrücklich sagen, da haben Sie wahrscheinlich das Ethanol auch auf den Händen gehabt zur Desinfektion. Also, ich glaube, nur so Beispiele. Oder wissen Sie eigentlich, dass wir in Altentreptow, die Molkerei – Thomas Krüger hat da auch sehr intensiv gekämpft –, immer noch die modernste Käserei in Europa, dass wir dort eine Phosphorrückgewinnungsanlage installiert haben? Habe ich selber auch mal mit auf den Weg gebracht. Ich werde Ihnen noch weitere Beispiele auch gleich nennen. Und insofern ist das Erwachen auch für dieses Thema natürlich in dieses neue Zeitalter, in das wir gehen müssen. Und ich halte auch nichts davon, dass man sich auf Autobahnen festklebt, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) und uns den Spiegel vorhält. Und wenn man in seinem Leben dann noch nicht allzu viel zustande gebracht hat, dann will ich nur sagen, ja, das Demonstrationsrecht ist ein erkämpftes Recht, ähnlich wie das, was wir heute Morgen von den Frauen gehört haben, ausdrücklich bestätige ich das, aber solche Maßnahmen halte ich dann schon für hinterfragenswert. Dazu komme ich vielleicht morgen früh noch. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Was die nachwachsenden Rohstoffe und damit die Bioökonomie anbetrifft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die Bioökonomie anbetrifft, da sind wir doch tatsächlich in Deutschland mittlerweile bei 2,6 Millionen Hektar. Ich finde, das ist ein grandioser Erfolg in Deutschland, 2,6 Millionen Hektar der landwirtschaftlichen Fläche, die auch für diese Biotechnologien und letzten Endes damit auch für die bioökonomischen Entwicklungen angebaut werden. Im Übrigen, der Wald, der spielt auch in dieser Frage eine ganz massive Rolle. Ich selber bin glücklich darüber, dass wir in Wismar – Tilo Gundlack ist jetzt in seinem Zimmer und hört das wahrscheinlich auch –, aber wissen Sie es eigentlich, dass wir eines der modernsten Technologie- und Gründungszentren der hochwertigsten Holzverarbeitung am Standort Wismar haben? Da arbeiten heute stabil, seit vielen, vielen Jahren mehr Menschen als im gesamten Werftenbereich, und zwar durchgängig. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Da sind drei Unternehmen, die zu nennen sind: Das ist das moderne Sägeholzwerk, das ist im Übrigen die Spanplatte, und es ist, wenn man so will, das Holzveredelungswerk Hüttemann, wo die Verbundträger hergestellt werden – hochmodern. Und auch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe hat natürlich mit eingegriffen. Und natürlich auch die nachwachsenden Rohstoffe helfen, den Klimawandel zu bremsen, indem sie bei energetischer Nutzung weniger Treibhausgase freisetzen und damit natürlich auch diese sogenannte Kaskadennutzung – da werden wir gleich noch etwas mehr von hören –, dass wir diese nutzen. Und deswegen glaube ich auch fest daran, dass wir in dieser Versorgungssituation – und die Sorge, die wir ja alle haben, ist die Versorgungssicherheit mit den Werkstoffen – mit den Instrumenten, die wir für eine friedliche Welt weiter brauchen, unendlich sein können, wenn wir denn endlich – und das möchte ich auch noch mal sagen –, wenn wir uns die Natur zu eigen machen und mit ihr pfleglich umgehen. Dann werden wir auch mit den Umweltvorteilen in der Zukunft auch in umweltsensiblen Bereichen … Das hatten wir eben gerade, die Paludistrategie. Haben Sie das Papier gesehen? Wir sind die Ersten in Deutschland, die ein Moorschutzkonzept entwickelt haben und darauf basierend natürlich jetzt auch weitere Maßnahmen der Bioökonomie umsetzen wollen, mit dem Ziel, tatsächlich mit der nassen Landwirtschaft – ein Riesenthema weltweit – den Klimawandel zu begleiten, ihn beherrschbar zu machen, aber auch neue Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Sie haben sicherlich von diesen Platten schon gehört, aus Rohrkolben, oder auch das Reet in sinnvoller Weise als Dämmmaterial zu nutzen. Da passiert in den nächsten Jahren bestimmt ganz, ganz viel, was Verbundwerkstoffe und die Alternativen anbetrifft. Deswegen glauben wir auch, dass der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen eine enorme Chance für das breite Artenspektrum in der Landwirtschaft ist, da die Palette von Energierohstoffpflanzen viel größer ist als das Spektrum, das heute vorwiegend in Richtung des Anbaus von Lebensmitteln und Futtermitteln ist, wobei das nach wie vor eine wichtige Aufgabe ist. Und deswegen sage ich hier auch sehr deutlich, wenn wir uns überlegen, in der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe sind in den letzten fünf Jahren allein in Mecklenburg-Vorpommern in die Bioökonomie 84 unterschiedliche Projekte zu dieser Thematik, allein nur Mecklenburg-Vorpommern, umgesetzt worden. Das Mittelvolumen, das sind gut 25 Millionen Euro, die hier bereitgestellt wurden und bereitgestellt werden. Und ich gehe im Übrigen auch davon aus, dass in den nächsten Jahren auch dieser Prozess, nämlich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und dann möglichst schnell in Patent- und Zukunftsentwicklung hinein zu investieren, gerade auch über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen, den Universitäten, eine sehr, sehr lohnbringende Aufgabe ist. Oder natürlich auch die Wirtschaftlichkeit verschiedener Wertschöpfungsketten zu gut befeuerten Heizzwecken mit Nahwärmenetzen – brandaktuell! Wir sind Vorreiter in der Frage. Wissen Sie es, dass wir in Malchin ein Paludiheizwerk haben? Wissen Sie eigentlich, dass der Standort Güstrow/Gülzow mit einer Strohheizung, mit einem Nahwärmenetz versorgt wird, plus Energie? Oder natürlich auch die Innovation, die leichten, dauerhaften und industriell herzustellenden Holzwerkstoffe aus Furnierlagen in der Bauwirtschaft? Wir sind in der Lage, heute Hölzer zu verschweißen mit Biotechnologien und damit auch andere, andere Ressourcen zu schonen, ob es Stahl oder im Übrigen auch Beton anbetrifft. Oder die Potenziale der eigenbasierten Bioschmierstoffe, Additive, oder die Züchtung und Massenvermehrung von Torfmoosen, die sind vorhin schon angesprochen worden. Ich habe ja das erste Projekt im Übrigen auch von Torfmoosen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht. Oder natürlich auch die Produktion von nachwachsenden Substrataustragungen, auch für den Gartenbau, nämlich das Ablösen von Torf mit anderen alternativen Möglichkeiten. In Mecklenburg-Vorpommern sind wir weltweit an der Spitze. Oder der Einfluss von neuen Ottokraftstoffen auf die Alterung von Schmierstoffen. Dieses Projekt wurde und wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Forschungseinrichtungen hier im Land auf den Weg gebracht. Auch da ist die Forschungsanstalt, die Landesforschungsanstalt mit dabei. Und natürlich will ich auch noch mal ausdrücklich sagen, eine nachhaltige Bioökonomie eröffnet damit auch neue Chancen und Perspektiven, auch für Industriestandorte. Sie haben vielleicht auch von dem Projekt gehört, der Löwenzahn-Anbau in Mecklenburg-Vorpommern, um Ketchu… – Ketchup hätte ich jetzt bald gesagt –, sondern quasi die Reifenproduktion, Kautschukproduktion als Alternative zu entwickeln. Also wir sind da innovativ, international wettbewerbsfähig und auch ausdrücklich, was die biobasierten Produkte und Verfahren und Technologien zur Herstellung, auch alternativer Entwicklung angeht, auch wirklich ganz weit vorne mit dabei. Und nun will ich denn abschließend auch noch mal ausdrücklich sagen – in der Hoffnung, dass ich nicht meine Zeit hier wieder überziehe –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) ich sehe ganz große Chancen, und da werden wir auch noch einiges von hören, in der Baustoffindustrie, was die Wärmedämmung und damit Energie/Klimaschutz anbetrifft, liegt ein unendliches Potenzial vor, davon bin ich fest überzeugt, aber ich glaube auch, Werkstoffe, Schmierstoffe oder auch Zwischen- und Endprodukte für die chemische Industrie bis hin zu Arzneimitteln, Kosmetika oder Farbstoffen, Textilien und vieles mehr. An diesen Projekten wird gearbeitet. Und deswegen sage ich hier ausdrücklich noch mal die Querverbindungen zu dem Antrag vorher, auch wenn Herr Damm da viele Fragen noch mal wieder in den Raum gestellt hat. Wir sind die diejenigen, die hier tatsächlich den Dampf auf den Kessel bringen mit dem Ziel auch an die Bundesregierung, gemeinsam mit uns auch hier Projekte auf den Weg zu bringen und letzten Endes damit auch in eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu kommen. Und deswegen glaube ich auch noch mal ausdrücklich, das Thema Paludiprojekt, das ist mir ganz, ganz wichtig, weil ich fest davon überzeugt bin, dass wir über Agroforst oder auch über alternative Wertschöpfungsketten – das muss uns ja gelingen – tatsächlich auch zu Einkommen in den ländlichen Räumen kommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zweieinhalb Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
Thomas Diener CDU
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass die Bioökonomie zur Stärkung der ländlichen Räume und auch der landwirtschaftlichen Betriebe, die sich im ländlichen Raum befinden, beitragen kann. Sie kann biologische Ressourcen, Prozesse und Systeme erschließen und nutzen, sodass diese einen Beitrag leisten, um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu verringern, gegebenenfalls ganz abzustellen. Wie notwendig dies ist, zeigt die jüngste Entwicklung in der Ukraine. Die Bioökonomie kann nachwachsende Rohstoffe für vielfältige Anwendungsbereiche zur Verfügung stellen, und das in den verschiedensten Bereichen und in den verschiedensten stofflichen und energetischen Verwertungen. Umso verständlicher ist es, dass die Bundesregierung bereits vor zwei Jahren die Nationale Bioökonomiestrategie beschlossen hat. Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Nun, mittlerweile nach zwei Jahren, in denen die Nationale Bioökonomiestrategie des Bundes verabschiedet wurde, kommen Sie mit Ihrem Antrag auf die Idee, dass man die Potenziale im Bereich der Bioökonomie insbesondere im Hinblick auf die Agrarrohstofferzeugung in Mecklenburg-Vorpommern prüfen soll. Zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der künftigen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen des Landes haben wir eben im vorigen Antrag schon eine ganze Menge gehört, sehen aber auch die Querverbindungen. Bundes- und Landesregierung setzen hierbei auf Paludikulturen und Wiederaufforstung. Meine Fraktion stellt sich allerdings auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krise die Frage, ob wir noch in der Lage sind, die Selbstversorgung im Bereich der Lebensmittel sicherstellen zu können. Vielleicht ein Beispiel, um es ein bisschen konkret zu machen: Sie erinnern sich vielleicht – von vor 20 Jahren ungefähr – an die Diskussion „Teller oder Tank“, da ging es um die ersten Biogasanlagen, ob es Sinn macht, quasi Mais zu erzeugen, in Biogasanlagen zu vergären und auch Biogas an der Stelle zu erzeugen. Das war eine sehr intensive Diskussion. Das war ein Zeitpunkt, wo Biogas noch gut war. Dann kam eine Diskussion – die ist vielleicht fünf Jahre her, es ging in die Richtung Maismonokulturen, ob man das so haben muss, eine Biogasanlage ist nicht selten von 300 Hektar Mais umgeben –, da waren Biogasanlagen böse. In den letzten Tagen hat man festgestellt, dass Biogas natürlich auch ins Erdgasnetz eingespeist werden kann, wieder, jetzt sind Biogasanlagen wieder gut. Also so schnell kann sich an der Stelle auch das eine oder andere, die eine oder andere Bewertung ändern. Das muss man an dieser Stelle auch mal zur Kenntnis nehmen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Des Weiteren fordern Sie, dass das Landesförderinstitut eine Ansiedlungsstrategie für Unternehmen aus dem Bereich der Bioökonomie entwickeln soll. Wir waren bisher der Auffassung, dass Ansiedlungsstrategien seitens der Landesregierung insbesondere durch das Wirtschaftsministerium entwickelt werden. Das Landesförderinstitut spielt hier sicherlich nicht die Rolle oder ist der falsche Ansprechpartner. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den Punkten 4 und 5 Ihres Antrages stellen Sie die Forschung um die Hochschullandschaft unseres Landes infrage. Schon heute werden an der Universität Greifswald und Universität Rostock und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Güstrow/Gülzow Forschungen und Ausrichtungen und Anbau, Verarbeitung und Anwendung von biogenen Werkstoffen durchgeführt in vielfältigsten Bereichen. Die Hochschulen und Fachhochschulen des Landes legen im Rahmen ihrer Autonomie selbstständig fest, welche Studiengänge mit welchen Schwerpunkten angeboten werden oder ausgebildet werden. Wir halten es für falsch, dass das Land hier Einfluss nimmt. Für meine Fraktion ist die Hochschulautonomie nach wie vor wesentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Freiheit in diesem Land. Deshalb – ich will es nicht ausdehnen – bleibt festzuhalten, dass unsere Fraktion diesen Antrag, den Sie gestellt haben, ablehnt. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nun für die Fraktion DIE LINKE das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, nach der Debatte zum vorherigen Tagesordnungspunkt möchte ich auf einen Widerspruch in Ihrer Argumentation hinweisen – es klang auch schon bei Herrn Diener an –: Dort haben Sie noch eine Ausweitung beziehungsweise Beibehaltung der Anbauflächen für Nahrungsmittel gefordert, laut Ihrer Einbringung nun wollen Sie aber mehr nachwachsende Rohstoffe produzieren lassen. Davon wären natürlich auch landwirtschaftliche Flächen betroffen. Die Auflösung dieses Zielkonflikts ist natürlich im vorherigen Antrag schon enthalten gewesen. Dort haben wir ja ganz gezielt die Förderung und Ausweitung von Paludikulturen und Agroforstsystemen vorgeschlagen. Das ist aus unserer Sicht der gute Kompromiss dabei. Zum Antrag selbst – auch das klang jetzt schon an einigen Stellen an –, da zeigen ja Ihre Forderungen an die Landesregierung eher, dass Sie da wohl eine Entwicklung verschlafen haben, die im Lande seit Jahren läuft, und da haben meine Vorredner ja auch schon etliche Beispiele aufgezählt. Vielleicht noch … Gut, hinsichtlich Punkt 2, das war ja genau die Förderung, also der kommenden, die Agrarförderung der kommenden Förderperiode, und das war natürlich jetzt erst im vorherigen Tagesordnungspunkt mal deutlich dargelegt. Das konnten Sie natürlich vorher nicht einpreisen. Also ich will mich ganz kurz fassen und die ganzen Beispiele weglassen. Gut gemeint ist nicht gut gemacht, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nun das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Tja, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Landtags, der hier vorliegende Antrag der AfD-Fraktion verdient aus meiner Sicht kaum die Bezeichnung „Antrag“, gleicht er doch in weiten Teilen eher einer Kleinen Anfrage. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch vor dem Hintergrund des Inhalts mancher Punkte ist es unklar, warum die AfD dieses Mittel nicht zuerst bemüht hat, wie sie es doch auch sonst so erfolgreich tut. Zur inhaltlichen Kritik komme ich auch gleich, deutlich schärfer vielleicht als der Minister, auf jeden Fall deutlich kürzer. (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Aber lassen Sie mich bitte vorher noch mal festhalten: Mehr als 50 Prozent des Beschlusstextes unter Punkt II sind Prüfaufträge. Hätten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, Ihre parlamentarischen Auskunftsrechte im Vorfeld in Anspruch genommen, ja, sogar nur kurz die Websuche bemüht, dann hätten Sie herausfinden können, dass es im Bereich der Bioökonomie breit aufgestellte, bundesweit führende Forschungen in Meck-Pomm gibt. Seit 2018 besteht in Greifswald das Plant³-Bündnis aus über 60 Unternehmen, Verbänden, Landwirten, öffentlichen Verwaltungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Genau das fordern Sie in Ihrem Antrag. Nach einer ersten Förderphase, dotiert mit 200.000 Euro, konnten im Jahr 2019 BMBF-Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro für die Forschung und Umsetzung zur Ablösung der auf fossilen Ressourcen basierten Wirtschaft hin zur Nutzung biobasierter Ressourcen und biologischer Prozesse eingeworben werden. Ähnlich verhält es sich mit der fünften Forderung, übrigens wieder ein Prüfauftrag. Hier sollen Potenziale zum Aufbau von Werkkapazitäten im Bereich Bioökonomie erfasst werden. Glücklicherweise unternehmen die Hochschulen im Rahmen ihrer Freiheit von Forschung und Lehre selbst auch Analysen und sind daher seit Jahren an diesem Thema dran, ganz anders als Sie, meine Kolleg/-innen von der AfD-Fraktion, die hierauf erst durch die Corona-Pandemie und die, wie Sie schreiben, gestörten globalen Lieferketten aufmerksam geworden sind, übrigens im dritten Corona-Jahr erst. Sie, werte AfDler/-innen, laufen wieder einmal der Wirklichkeit hinterher. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Thore Stein, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur so ist es zu erklären … Ja, das ist aber so, das tut mir leid. Sie laufen der Wirklichkeit hinterher, denn nur so ist zu erklären, dass Sie in der Vorbereitung Ihres Antrages auch nicht auf den an der Universität Greifswald im Aufbau befindlichen Masterstudiengang Bioeconomy, auf Deutsch Bioökonomie, und das bisher, … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, deswegen sage ich es Ihnen, weil Sie es ja nicht gesehen haben scheinbar. … und das bisher bestehende breite Lehrangebot nicht allein in Greifswald, sondern zum Beispiel auch in Rostock gestoßen sind. Ich sagte es eingangs bereits, informieren Sie sich ihret- und unseretwillen beim nächsten Mal, und verschwenden Sie nicht unser aller Zeiten mit solchen postfaktischen Anträgen! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Einzige, wofür der hier vorliegende Antrag dann doch taugt, ist, öffentlich darzustellen, welche Kompetenz bei der AfD zum Thema Nachhaltigkeit existiert und welchen Stellenwert es bei Ihnen einnimmt, wenn Sie es mit so einem schwachen Antrag bedienen wollen. Und gerade, weil ich selbst und wir Bündnisgrüne die große Wichtigkeit des Themas erkennen und wirklich Lust haben, es anhand eines guten Antrages noch mal auf fachlich hohem Niveau zu diskutieren, werde ich hier und heute nicht weiter ausführen und die Zeit dieses Hohen Hauses für gehaltvollere Vorlagen aufsparen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nun für die Fraktion der FDP das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihren Antrag finde ich interessant, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) In der Begründung Ihres Antrages heißt es: „Auch der ökologische Aspekt, sowohl regional als auch global, spricht für eine Stärkung der Bioökonomie.“ Ihr AfD-Kollege im Bundestag, Herr Kleinwächter, sah das vergangenes Jahr noch ganz anders, als sich die Bundesregierung und die FDP-Fraktion mit dem Thema der Nationalen Bioökonomiestrategie beschäftigten. Ihr Kollege warf der FDP, der sich für die Stärkung für die Bioökonomie aussprach, doch tatsächlich Ökosozialismus vor – uns. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber schön, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Zum Antrag: In der Feststellung wird allgemeines Wissen über die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Dann wollen Sie einen Prüfauftrag zur Bioökonomie, später die Stärkung von Landesprogrammen. Eine Ansiedlungsstrategie und Forschungscluster wollen Sie auch noch. Das klingt alles ganz vernünftig, tut keinem weh, kommt aber, wenn man genauer nachschaut vielleicht einigen bekannt vor – meine Vorredner haben es schon erwähnt, ich kürze es ab –, denn die Landesregierung beschäftigt sich bereits mit dem Thema „Bioökonomie als Querschnittsthema in der Regionalen Innovationsstrategie“. Dort formulierte Ziele und Aufgaben sind konkret benannt, zum Beispiel als Schwäche der unzureichende Wissenstransfer von Wissenschaft zur Wirtschaft oder das Fehlen einer landesweiten Bioökonomiestrategie wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Aber dazu kommt Ihr Antrag leider nicht im Detail. Welche Ziele wollen Sie denn verfolgen? Wo sehen Sie die großen Herausforderungen für die Bioökonomie in Mecklenburg-Vorpommern? Und wie wollen Sie diese Herausforderung annehmen und bewältigen? Denn tatsächlich ist die Bioökonomie eine große Chance für Mecklenburg-Vorpommern, aber wie jede große Chance birgt sie auch das Risiko, dass unser Bundesland am Ende abgehängt wird. Die Landesregierung hat erste Schritte unternommen. Schon seit 2001 unterstützt die landeseigene BioCon Valley GmbH auch Bereiche der Bioökonomie, dort vor allem Start-ups, und leistet auch viel Grundlagenarbeit, unter anderem eine 44 Seiten lange Potenzialanalyse, die Sie auch gefordert haben, glaube ich. Bioökonomie – wichtiger Wirtschaftszweig für die Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern, ein Zukunftsthema, mit dem wir uns alle intensiver auseinandersetzen müssen. Es ist die Aufgabe aller Fraktionen, auf Basis der bisherigen Ergebnisse weitere Vorschläge zu machen. Dazu ist die Aktivierung der Gesamtwirtschaft vonnöten. Probleme sind vor allem der Zugang zum Risikokapital. Und was mir fehlt so ein bisschen: Das Thema Gentechnik muss auf die Tagesordnung, fehlt in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Gentechnik ist ein wichtiger Baustein in der Zukunft. Ich denke, da sind wir uns einig. Das sieht auch der Bioökonomierat der Bundesregierung so. In Ihrem Antrag fehlt ein klares Bekenntnis zur Gentechnik, dem bleiben Sie schuldig. Den Rest haben die Kollegen alle schon erwähnt. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Die Abgeordnete Sandy van Baal spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Nachhaltigkeit steigern – Wertschöpfung im Land halten – Rohstoffwende einleiten“ – das sind große Ziele und Worte, die in Ihrem Antrag in neun Stichpunkten knapp untersetzt wurden. Ich werde mit den Bioökonomiestrategien beginnen. Wenn man sich über lange Zeiträume mit dem Thema Bioökonomie befasst, wird man feststellen, dass es neben der Nationalen Bioökonomiestrategie 2030 den Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie, die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verfasste Strategie und das sehr beachtenswerte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz aus dem Juli 2020 mit dem Titel „Politik für eine nachhaltige Ernährung“ gibt. In unserem Bundesland wird diese Literatur von den Forschungseinrichtungen, den Hochschulen und den zuständigen Abteilungen der Ministerien nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch in Strategien eingebettet. In unserem Bundesland liegen bisher zwei im Bottom-up-Verfahren erarbeitete und sich ergänzende Bioökonomiestrategien vor. Die erste wurde maßgeblich durch die Universität Greifswald und die Strategiegruppe I des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft auf den Weg gebracht – Frau von Baal hat es schon erwähnt – und befasst sich vorrangig mit dem Thema „Paludikulturen, nachwachsende Rohstoffe, biogene Wertschöpfung“. Die zweite mit dem Titel „Eckpunkte für eine Bioökonomie-Strategie für Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Fokus auf die Land- und Ernährungswirtschaft wurde im Februar 2021 verabschiedet. Das Autorengremium besteht aus den Vertretern unserer landwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen, den Hochschulen, der Universität Rostock, Praxispartnern und der Abteilung Landwirtschaft und ländliche Räume des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Da sich führende Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mit dieser Wirtschaftsweise beschäftigen, hat dieses Thema sowohl durch die Vertreter des Strategierates Wirtschaft-Wissenschaft als auch die Vertreter des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft Einzug in zwei relevante Strategiepapiere unseres Landes gefunden. Der Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft begleitet die Regionale Innovationsstrategie des Landes, die RIS, bei der Herstellung als auch bei der Umsetzung des EFRE, also des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. In einem zweijährigen Prozess von 2018 bis Oktober 2020 wurde die RIS 2021 bis 2027 erarbeitet. Die Bioökonomie hat als Querschnittsthema auf Druck des Strategierates Einzug gehalten. Zur fachlichen Begleitung dieses Querschnittsthemas wurde das Bioökonomieboard MV berufen. Diesem gehören aktuell 15 Vertreter aus Wissenschaft und Praxis an. Die entsprechenden Vertreter des Strategierates Mecklenburg-Vorpommern, des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern als auch vom Bioökonomieboard können selbstverständlich erfragt werden. Noch einmal zur Regionalen Innovationsstrategie – ich möchte hier nur einige wenige Punkte hervorheben, das gesamte Papier ist veröffentlicht, kann eingesehen werden, und ich glaube, es ist auch sinnvoll, es einzusehen, da es ein Arbeitspapier für die Verteilung des EFRE in den nächsten sieben Jahren bedeutet –: Seite 49, Punkt 4.10, ich zitiere: „Unterstützung der Wirtschaft bei der ökologischen Modernisierung und ressourceneffizienter Produktion“ Zitatende, Seite 79, Querschnittsthema „Bioökonomie strebt durch die Anwendung wissensbasierter, innovativer Verfahren eine Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Nachhaltigkeit der Wirtschaft an und verfolgt“ folgende fünf „übergeordnete Ziele“, ich zitiere Ziele 1 bis 5: „1 Ersetzung fossiler Rohstoffe durch biogene, nachwachsende Rohstoffe im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit 2 Kaskaden- und Koppelnutzung biogener Rohstoffe 3 Steigerung der Biodiversität durch Diversifikation der Land-, Forst- und maritimen Wirtschaft 4 umweltverträglichere Produktion durch Einsparung von Ressourcen und Minimierung von Emissionen 5 Förderung der Regionalentwicklung in ökonomischer, umweltschonender und sozialer Hinsicht“, Zitatende. Auch im Masterplan Gesundheitswirtschaft hat auf Initiative der Vertreter der Strategiegruppe V – diese Strategiegruppe fünf befasst sich mit dem Thema „Ernährung für die Gesundheit“ – das Querschnittsthema Bioökonomie einen wesentlichen Stellenwert eingenommen. Der Masterplan wurde ebenfalls im Zeitraum 2019 bis 2021 durch die Mitglieder der Strategiegruppen in einem Bottom-up-Ansatz erarbeitet und gibt die Arbeitsschwerpunkte bis 2030 für die entsprechenden Bereiche der Gesundheitswirtschaft vor. Der Masterplan wird am 15. oder 16. Juni offiziell übergeben und dann hoffentlich auch zum Einsatz kommen. Soweit zur Einbettung der Bioökonomiestrategien in unserem Bundesland. Zu den nachwachsenden Rohstoffen: An dieser Stelle bedürfte es einer Präzisierung der Fragestellung. Jede Ackerkultur, das Grünland, der Wald, die Feuchtwiesenkulturen als auch die die Paludikulturen sind nachwachsende Rohstoffe. Die Frage ist, für welche Verwendung sie angebaut werden. Wir ernten von unseren 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche circa 3 Millionen Tonnen Getreide – von diesen 3 Millionen Tonnen Getreide benötigen wir im eigenen Bundesland vielleicht 5 Prozent –, 1,8 Millionen Tonnen Zuckerrüben, 5,4 Millionen Tonnen Mais und 580.000 Tonnen Raps. Das sind nur die Beispiele. Diese nachwachsenden Rohstoffe können zur Lebensmittel- und Futtermittelverarbeitung verwendet werden, aber auch zur Energieerzeugung. Das war hier schon Thema. Bioenergien in Mecklenburg-Vorpommern, das sind circa 500 Biogasanlagen mit einer Produktion von 270 Megawatt am Netz. Für diese Produktion benötigen wir knapp 100.000 Hektar Ackerfläche. Vorrangig werden sie angebaut mit Silomais und Grünroggen. Bioenergien in Mecklenburg-Vorpommern sind aber auch Biomethananlagen mit einer Netzeinspeisung an das Erdgasnetz von 70 Millionen Kubikmeter Biomethan. Das entspricht einer Leistung von 745 Gigawattstunden. Der Energiepflanzenanbau in unserem Land beläuft sich auf circa 260.000 Hektar, das bedeutet jetzt schon 20 Prozent unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die dritte Verwertungsmöglichkeit der nachwachsenden Rohstoffe sind die biogenen Werkstoffe, also die Materialerzeugung im weitesten Sinne. Dazu gehören Baumaterialien, Dämmstoffe, Verpackungsmaterial und vieles mehr. An dieser Stelle – das wurde ja auch schon erwähnt – leistet die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Mecklenburg-Vorpommern im Verbund mit der Universität Greifswald und der Landesforschungsanstalt und der IHK Neubrandenburg sehr gute Arbeit. Wie in unserem morgen zu besprechenden Antrag „Klimaschutz im Dialog entwickeln – ein lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern erhalten“ auf der Drucksache 8/406 herausgearbeitet wurde, spielen die Moore und ihre Wiedervernässung eine überragende Rolle für den Klimaschutz. Mit dem gerade besprochenen Antrag zur Agrarförderung in unserem Bundesland wurden Maßnahmen eingebracht, welche die Bewirtschaftung von Niedermooren mit angehobenen Wasserständen ökonomisch tragfähig gestalten sollen. Hier stehen uns künftig circa 220.000 Hektar Niedermoorflächen zur Verfügung. Aber es ist im Blick zu behalten, dass uns diese Flächen für den Anbau von Kulturen für die Lebensmittelerzeugung dann zum Teil nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Entwicklung, Zertifizierung und Produktion von biogenen Wertstoffen wird genau wie die Errichtung oder Entwicklung nachhaltiger Lebensmittel in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen. Das Querschnittsthema Bioökonomie ist in der Hochschulausbildung in Neubrandenburg und mit einem Studiengang an der Universität Greifswald etabliert, aber es ist, glaube ich, Konsens, und wir wissen auch, es ist an den Hochschulen, glaube ich, völlig normal, dass dieses Thema fast in allen Fachrichtungen, zumindest biologischen Fachrichtungen, Eingang hält, weil es ist überhaupt nicht wegzudenken aus dem heutigen Denken und Leben. Über die Regionale Innovationsstrategie können Forschung und Entwicklung gerade für den Bereich biogene Werkstoffe gefördert werden. Vielleicht noch eine Ergänzung aus unserem Koalitionsvertrag, ich zitiere: „Im Rahmen einer Nachhaltigkeitsoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden wir eine Bioökonomiestrategie entwickeln. Ziel ist es, mit den hier erzeugten Rohstoffen die Wertschöpfungskette deutlich zu erweitern. Das Zentrum für Ernährung und Lebensmitteltechnologie Neubrandenburg wird als Wissenschaftscluster der nachhaltigen, heimischen Ernährungswirtschaft unterstützt.“ Vielleicht noch eine Ergänzung zu dem ZELT in Neubrandenburg: Also das ist nicht nur eine, also nicht nur, es finden dort nicht nur Forschungen in Richtung Lebensmitteltechnik statt, sondern auch die Wertschöpfungskette insgesamt entlang der Erzeugung von Lebensmitteln wird dort in den Fokus genommen, also das heißt, die komplette Nutzung der Wertstoffe entlang der Wertschöpfungskette steht im Fokus. Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, wir sind viel weiter fortgeschritten, als in dem vorliegenden Antrag gefordert und angefragt wird. Aus diesem Grund plädieren wir für Ablehnung dieses Antrages. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Thore Stein und noch der Hinweis, das ist der letzte Redner auf der Liste vor der Abstimmung.
Thore Stein AfD
Ja, danke schön! Es scheint ja so, als ob die Bioökonomie hier in Mecklenburg-Vorpommern kurz vor dem ganz großen Durchbruch steht, wenn ich jetzt so alles angehört habe. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Also wir müssen uns gar keine Sorgen um Werftenpleiten machen oder das Abziehen von Nordex nach China, denn wir sind kurz davor, hier einen der größten europaweiten Wirtschaftszweige neu aufzubauen. Das freut mich natürlich sehr zu hören. Bisher habe ich lediglich gehört, dass wir hier eine ganze Menge Steuergeld in die Hand genommen haben dafür. Also die FNR ist ja jetzt nichts, was irgendwie Werte produziert, das ist ein eingetragener Verein, der massiv mit Bundesmitteln finanziert wird. Auch die Universität ist da und verbraucht fleißig Steuergeld für Grundlagenforschung. Das ist alles schön und gut, aber davon kommt unser Land aus Wertschöpfungssicht nicht wirklich auf die Beine. Ich nehme aber mit, dass das quasi alles kurz vor dem Durchbruch ist, und wir haben ja jetzt die nächsten viereinhalb Jahre Zeit, uns hier regelmäßig über das Fortkommen der neuen Bioindustrie in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Ich bedanke mich dennoch für die Debatte und dann schauen wir mal, wo wir in viereinhalb Jahren stehen, wie viele Arbeitsplätze denn in dem Sektor dann geschaffen worden sind. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/416. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Enthaltungen habe ich, glaube ich, nicht gesehen. – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/416 mit Zustimmung der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/- DIE GRÜNEN – Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Vorgängen vor allem im Bereich des Bildungsministeriums zu Fragen der medizinischen Versorgung, insbesondere im Verantwortungsbereich der Universitätsklinika, auf Drucksache 8/409. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/476 vor. Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Vorgängen vor allem im Bereich des Bildungsministeriums zu Fragen der medizinischen Versorgung, insbesondere im Verantwortungsbereich der Universitätsklinika – Drucksache 8/409 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/476 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Daniel Peters, Fraktion der CDU.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns hier und heute mit einem weiteren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, den wir begehren, und das, wie ich sagen möchte, aus gutem Grund. Die Jamaika-Opposition hat sich hier sehr intensiv dazu Gedanken gemacht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Und, meine Damen und Herren, ja, es ist, wenn Sie das so amüsant finden, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) ich muss sagen, ich kann sozusagen dieser Thematik jetzt nicht so viel Amüsantes abgewinnen, denn wir erleben schon seit einiger Zeit Zustände an den beiden Universitätsmedizinen, die uns mit sehr, sehr großer Sorge erfüllen, meine Damen und Herren. Dazu komme ich auch gleich, aber ich will eines vorwegschicken: Es ist ja so ein Stück weit kolportiert worden, wir würden hier an dem Image, an dem guten Image und an der fleißigen Arbeit der Ärzte und des Pflegepersonals rütteln und würden das in Zweifel ziehen. Meine Damen und Herren, das ist mitnichten der Fall. Deswegen will ich von vornherein gleich sagen, diese Arbeit, die da geleistet wird, die braucht weitaus mehr Anerkennung, als es bisher – nicht nur vor dem Hintergrund von Corona –, als es bisher der Fall ist. Und deswegen sage ich, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und deswegen sage ich, hier geht es nicht um die Verwerfung der, oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Ärzte und des Pflegepersonals, sondern es geht um Fehlentscheidungen, strategische Fehlentscheidungen, insbesondere in den Führungsgremien, meine Damen und Herren. Und diese müssen in diesem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden. Das ist das Ziel dieses Untersuchungsausschusses. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und da kommen wir mal zu den Punkten, derer es an der Zahl viele gibt, aber ich will einige herausstellen. Ich fange mal in Greifswald an, an der Universitätsmedizin Greifswald. Hier haben wir im Jahr 2018 die Zeitschrift, von der „Süddeutschen“ die Überschrift gelesen: „Millionenloch“ in Greifswald. Und worum geht es? Es geht um die betriebliche Altersvorsorge, die umgestellt wurde. Man ist 2005 aus der VBL ausgestiegen und hat einen privaten Anbieter gesucht, mit der Folge mittlerweile, wie wir wissen, dass 30 Millionen Euro fehlen, dass 30 Millionen Euro wohl durch den Steuerzahler aufgebracht werden müssen, um dieses Defizit auszugleichen. Allein, allein dieser Aspekt, dass das im Rahmen einer Tischvorlage in den Gremien entschieden wurde, allein das würde aus meiner Sicht schon einen Untersuchungsausschuss rechtfertigen. Und, meine Damen und Herren, wenn Sie sich angucken, wie das im Detail gelaufen ist – wir wissen ja nicht alles, das gilt es dann in diesem Untersuchungsausschuss herauszustellen –, dann muss man schon sagen, hier gab es betrügerische Absichten, meine Damen und Herren. Und das muss wirklich aufgeklärt werden. Das ist nicht hinnehmbar, nicht hinnehmbar für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und schon gar nicht hinnehmbar auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die letztlich ja auch ein Stück weit betroffen sind dadurch – nicht nur ein Stück weit. Und da ist die Rolle natürlich nicht nur des Aufsichtsrates zu hinterfragen, da ist auch die Rolle des zuständigen Ministeriums zu hinterfragen. Und, Frau Ministerin, ich weiß, Sie haben ja in der vergangenen Legislaturperiode im Bildungsausschuss immer wieder auch auf andere Verantwortlichkeiten hingewiesen. Dazu muss ich ganz eindeutig sagen: Schauen Sie bitte noch mal ins Landeshochschulgesetz! Die Zuständigkeit lag und liegt bei Ihnen, und das muss hier noch mal deutlich herausgestellt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir haben aber auch, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber nicht seit 1999, ne?) wir haben aber auch … Herr Koplin, Sie können gerne dazu nachher sprechen, ich gehe mal davon aus, dass Sie sozusagen Ihre ablehnende Haltung dann begründen werden, vielleicht stimmen Sie auch mit, das ist ja durchaus mal eine gute Nachricht zur Abwechslung aus Ihren Reihen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Mal? Das ist ja lächerlich!) Wir kommen mal zur Universitätsmedizin Rostock. Das war ja im vergangenen Jahr eine der größten Baustellen, Baustellen im wahrsten Sinne. Darüber haben wir ja sehr intensiv auch gesprochen, insbesondere auch über die Frage der dezentralen Standorte, eine Frage, die wir hier zwar erörtert haben, aber auch das ist nicht wirklich abschließend geklärt, meine Damen und Herren. Und vor allem ging es aber, und da werden Sie sich sicherlich erinnern, das war wenige Wochen vor der Landtagswahl, und man hat uns unterstellt, wir würden damit Wahlkampf betreiben. Das war mitnichten der Fall. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und die Antwort können wir Ihnen hier und heute geben. Ja, Herr Krüger, Sie lachen da. Ich finde das ziemlich unverschämt, (Thomas Krüger, SPD: Ich auch! Ich auch!) dass Sie über diese Situation, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) über die Situation ... Ja, offensichtlich scheinen Sie das nicht ansatzweise ernst zu nehmen, was da passiert ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Thomas Krüger, SPD: Jaja!) Denn wir reden über Missstände, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Kollege Krüger, wir reden über Missstände in der Kinder- und Jugendmedizin. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und wenn Sie dafür, wenn Sie dafür Gelächter übrig haben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) meine Damen und Herren, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) dann bleibt mir hier fast die Spucke weg. (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Das ist wirklich also ein starkes Stück. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie können natürlich auch hier Ihre Position gleich darlegen. Ich will aber sagen, das war natürlich der größte Aufreger und das hat das Fass fast zum Überlaufen gebracht. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und letztlich mündete das ja – Sie werden das erinnern – in einen Brandbrief von Chefärzten und weiteren Medizinern, die hier klargestellt haben, dass offensichtlich der Versorgungsauftrag nicht erfüllt werden kann. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Und das ist hier zwar im Bildungsausschuss thematisiert worden, es gab Anhörungen, wir haben den Aufsichtsrat uns angehört. Ich kann Ihnen sagen, wie das gelaufen ist: Der jetzt nicht mehr zuständige Aufsichtsratsvorsitzende hat offensichtlich alle anderen hier ziemlich gut eingenordet und hat seine Darlegungen zu den Dingen hier zum Besten kundgetan. Aber, meine Damen und Herren, wir wissen mittlerweile ja schon aus dem anfänglichen Aktenstudium, dass das offensichtlich nicht ganz mit der Realität in Einklang zu bringen war und ist. Und deswegen, meine Damen und Herren, gibt es da so viele Fragen: Warum ist dieser Sparkurs durchgedrückt worden zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber vor allem zulasten auch der Patienten? Und hier ist dargestellt worden, dass der Aufsichtsrat damit eigentlich gar nichts zu tun hatte, das sei ja dann das operative Geschäft des Vorstandsvorsitzenden gewesen, den man dann ja sehr schnell zum Bauernopfer gemacht hat und entlassen hat. Und jetzt ist der Aufsichtsratsvorsitzende selbst, Mathias Brodkorb, ebenso zum Bauernopfer geworden – eine Ironie der Geschichte, meine Damen und Herren. Aber gerade diese Entscheidung, diese Entscheidung vom gestrigen Tag macht ja diesen Untersuchungsausschuss nicht mehr unnotwendig. Im Gegenteil, der Ausschuss wird umso wichtiger, weil auch diese Entscheidung zu diesem Zeitpunkt, das lässt mich ehrlicherweise mit Erstaunen zurück. Dazu werden Sie sicherlich etwas sagen. Richtig begründet ist es in der Öffentlichkeit nicht. Warum? Aber dazu haben Sie ja, Frau Ministerin, die Gelegenheit, sich jetzt zu äußern. Und Sie werden auch Gelegenheit haben, natürlich zu den anderen Dingen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sich zu äußern. Und darauf werden wir Wert legen, dass es hier eine lückenlose Aufklärung gibt, aber nicht nur der Aufklärung wegen, sondern vor allem, meine Damen und Herren, dass wir daraus auch Lehren ziehen, Lehren ziehen für die Weiterentwicklung, für die bessere Situation, für die bessere Ausgestaltung auch an den beiden Standorten in Rostock und Greifswald. Und deshalb glaube ich daran, dass dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss dazu führt, dass wir natürlich auch Verantwortlichkeiten benennen über bestimmte strategische Fehlentscheidungen, aber eben auch lernen können, wie wir die beiden Universitätsmedizinen zukunftssicher aufstellen können. Und deswegen erwarte ich auch von Ihnen, liebe Koalitionäre, dort konstruktive Beiträge und nicht solche Beiträge, wie wir sie hier im Bildungsausschuss in der letzten Legislatur, zum Ende der Legislatur erleben mussten, indem nämlich maximal gemauert wurde. Es wurde gemauert, als es darum ging, Akteneinsicht zu bekommen. Das ist auf die lange Bank geschoben worden, und das, muss ich ehrlicherweise sagen, das hat uns auch im Nachgang schwer entsetzt. Und deswegen ist dieser Untersuchungsausschuss mehr als notwendig, meine Damen und Herren. Ich danke den Fraktionen, auch der FDP und der GRÜNEN, dass sie sozusagen jetzt hier, die zwar damals nicht im Landtag vertreten waren, aber dass sie auch hier klar erkennen, dass da Aufarbeitung erfolgen muss. Und deswegen hoffe ich, dass wir hier mit diesem Votum heute ein klares Signal senden. Und nochmals zum Schluss: Es ist kein Angriff auf die vielen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit meine ich alle, auch diejenigen, die aktuell demonstrieren. Und auch da fehlen Antworten, wie Sie wissen, meine Damen und Herren. Und deswegen, es ist ein Aufarbeitungsprozess der strategischen Fehlentscheidungen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat gebeten die Wissenschaftsministerin Frau Bettina Martin. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich hat das Parlament das Recht, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da haben wir noch mal Glück gehabt.) Selbstverständlich werde ich und wird die Landesregierung all Ihre Fragen beantworten, Akten zur Verfügung stellen und bei der Zeugensuche helfen. Und trotzdem möchte ich an dieser Stelle sagen, ich wundere mich doch ein bisschen über diese Forderung nach einem solchen Untersuchungsausschuss, denn, meine Damen und Herren, wir sollten im Interesse der Unimedizinen im Land nach vorne schauen und nicht nach hinten. Die Fragen, die Sie im vorliegenden Antrag für den Untersuchungsausschuss aufwerfen, führen uns weit, ganze 25 Jahre, zurück in die Vergangenheit. Die Bearbeitung all der Vorgänge und Fragestellungen wird bei allen Beteiligten den Einsatz von enormen zusätzlichen Ressourcen einfordern, im Landtag, in der Landesverwaltung, aber auch bei den Unimedizinen, und all das, obwohl keine der gestellten Fragen nicht auch im regulären Wissenschafts- oder Gesundheitsausschuss geklärt werden könnten, all das, obwohl in Ihrem Einsetzungsantrag kein Thema genannt ist, das nicht schon längst auch Gegenstand von Akteneinsicht und Auskunftsersuchen von den Fachausschüssen des Landes, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) von Prüfungen durch den Landesrechnungshof oder anderen Behörden gewesen ist. Erst vor wenigen Monaten fanden mehrere Sonderausschusssitzungen – Herr Peters hat es gerade erwähnt – statt, die sich über viele Stunden intensiv mit dem Thema Unimedizin auseinandergesetzt haben. Keineswegs wurde dort gemauert. Und im Nachgang konnten die Abgeordneten Akteneinsicht nehmen. Herr Peters hat es erwähnt, auch er hat das wohl getan, und ich weiß, viele von Ihnen haben diese Akteneinsicht auch getätigt. Jetzt also trotzdem noch ein Untersuchungsausschuss, der alle Seiten unverhältnismäßig viel Kraft und Ressourcen kosten wird, dafür, dass Sie 25 Jahre nach hinten blicken. Nun gut! Meine Damen und Herren der Opposition, glauben Sie wirklich, dass diese rückwärtsgewandte Befassung im Interesse der Unimedizinen in Rostock und Greifswald ist? Ich glaube, dass diese kräftezehrende Aufarbeitung weder den Beschäftigten noch dem Wohl der Patientinnen und Patienten dient. Geht es Ihnen hier wirklich um die Sache? (Franz-Robert Liskow, CDU, und Torsten Renz, CDU: Ja.) Ich werde nach vorne gucken. Ich meine damit, es ist unsere Aufgabe, die beiden Standorte nach vorn auszurichten und ihnen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit sie den Anschluss an die Spitzenmedizin auch in der Zukunft behalten. Und vor allem geht es darum, die beste medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten bei uns im Land sicherzustellen. Die Universitätsklinika in Rostock und Greifswald sind das Rückgrat der medizinischen Krankenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erbringen rund ein Viertel der medizinischen Leistungen im Land, sie leisten hervorragende Arbeit im Bereich der Spitzenmedizin. Nicht zuletzt die Pandemie hat genau das gezeigt. Sie hat gezeigt, wie wichtig die Maximalversorger in diesem Land sind, für die Gesundheitsversorgung, aber auch, was für eine wichtige Rolle sie als Innovationstreiber im Land haben. Ich hoffe nicht, dass die Arbeit im Untersuchungsausschuss in den kommenden Jahren dazu führen wird, dass die hervorragenden Leistungen der Universitätsmedizinen immer wieder öffentlich in schlechtes Licht gestellt werden, denn das, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde den beiden Unimedizinen definitiv mehr schaden als nützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn was nützt es uns, in intensiver Rückschau nochmals festzustellen, dass vor 15 oder 25 Jahren Entscheidungen getroffen wurden, die im heutigen Licht gesehen zu den Problemen geführt haben, die die Unimedizinstandorte bei uns im Land seit Langem haben? Man kann wohl davon ausgehen, dass es damals gute Gründe für bestimmte Entscheidungen gab, die man aus heutiger Sicht so wahrscheinlich nie gefällt hätte. Das wissen Sie, meine Damen und Herren der Opposition, mindestens genauso gut wie ich, denn ich war damals noch lange nicht in politischer Verantwortung, viele von Ihnen aber sehr wohl. Die Spitzenmedizin hat sich seitdem enorm verändert und damit die Anforderungen an einen Standort der Universitätsmedizin auch. Ein Beispiel: Heute müssen alle Bereiche interdisziplinär zusammenarbeiten. Da ist eine örtliche Zersplitterung – Herr Peters hat auch gerade darüber gesprochen –, da ist eine örtliche Zersplitterung der Universitätsmedizin auf mehrere Standorte weder medizinisch noch ökonomisch sinnvoll. Heute würde beispielsweise niemand mehr die Entscheidung treffen, die Neurologie weit weg von der Inneren in Gehlsdorf unterzubringen oder die Kardiochirurgie nach Karlsburg abzugeben – alles Entscheidungen, die zurückreichen und die sich heute als Hindernis für die innovative Entwicklung der Unimedizin erweisen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Doch für dieses Wissen müssen wir nicht einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieses Wissen haben wir, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die bauliche Infrastruktur ist eine der größten Herausforderungen für die Standorte. Das gilt insbesondere für Rostock, aber auch in Greifswald wird der Investitionsbedarf in diesem Jahrzehnt wachsen. Hier sind wir bereits tätig. Ich möchte in diesem Kontext auch noch mal herzlich Danke sagen für die Einrichtung des Sondervermögens Universitätsmedizin. Das gibt uns mehr Flexibilität und auch Handlungsfähigkeit. Wir haben in den letzten Jahren und sind auch aktuell dabei, die Anzahl der Standorte in Rostock erheblich zu reduzieren. Sie sind bereits von ehemals 16 auf heute 6 zurückgegangen. Aktuelles Beispiel ist der Neubau für Zentrale Medizinische Funktionen, das ZMF, am Campus Schillingallee. Ich weiß, dass es darüber hinaus noch weiterer Anstrengungen bedarf. Wir sind bereit zu handeln und tun dies auch. Und deshalb kommen Sie mir jetzt bitte nicht – und das sind Sie schon, damit gekommen –, kommen Sie mir nicht schon wieder mit der Anschuldigung, ich würde irgendwelche Verantwortung wegschieben. Das ist eine falsche Behauptung. Ich trage als Wissenschaftsministerin selbstverständlich politische Verantwortung für die Unimedizin. Und es ist mein Ziel, dass die Universitätsmedizinen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Entwicklung haben. Da, wo es finanzielle Herausforderungen gibt, werden wir uns ihnen stellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber – und das muss hier offensichtlich noch geradegerückt werden – die operative Verantwortung, diesen Rahmen auszufüllen, liegt beim Vorstand. Und es sind die Einrichtungsleiter, die Ärztinnen und Ärzte und die Pflegekräfte, die dieser Verantwortung mit ihrer wichtigen täglichen Arbeit am Patienten nachkommen. Es geht darum, ihre Arbeit wertzuschätzen, ihnen Respekt entgegenzubringen. Und vor allem, es geht um die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Das ist auch wichtig, damit unsere Universitätsmedizinen als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben, denn der Fachkräftemangel ist neben der baulichen Infrastruktur die zweite große Herausforderung. Und die dritte Herausforderung ist, und das betrifft alle Maximalversorger in Deutschland, die dritte Herausforderung ist eine dringend notwendige Reform der Krankenhausfinanzierung für die Universitätsmedizinen. Das DRG-System führt zu einer erheblichen Unterfinanzierung und ist nicht nur für Rostock und Greifswald, sondern für fast alle deutschen Universitätsklinika ein Riesenproblem, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn sie müssen als Maximalversorger Reservekapazitäten und Spitzenversorgung vorhalten, und das auch in bevölkerungsarmen Regionen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Zählt man alle Defizite der Universitätsmedizinen zusammen und zieht dann noch die Landeszuschüsse ab, die in einigen Ländern stützend fließen, so landet man bei fast 1 Milliarde Euro Minus. Gut, dass die Ampelkoalition in Berlin sich im Koalitionsvertrag dieser Aufgabe stellt und dieses DRG-System verändern will. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern diese Entwicklung aktiv auf Bundesebene begleiten. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land steht zu seinen beiden Unimedizinen. Wir wollen einen Zukunftspakt mit ihnen schließen und sicherstellen, dass die Krankenversorgung und dass Forschung und Lehre für die Zukunft gesichert sind. Wichtig dafür ist, dass verlorenes Vertrauen wiederhergestellt wird. Wichtig ist, dass der Standort Rostock endlich wieder zur Ruhe kommt und sich darauf konzentrieren kann, was die Unimedizin am besten kann: ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen und gut qualifizierte Nachwuchsärztinnen und Nachwuchsärzte auszubilden. Dafür machen viele Tausend Beschäftigte von der Pflegekraft bis zum Chefarzt täglich ihren Dienst am Krankenbett. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir beste Rahmenbedingungen schaffen und einen Blick in die Zukunft, eine Perspektive geben. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, dass dieser Untersuchungsausschuss nicht Parteienhickhack fabriziert, sondern einen echten Beitrag dazu leisten kann, den Universitätsmedizinen bei uns im Land eine gute Perspektive zu schaffen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, darum muss es uns gehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Was hier von den anderen Oppositionsparteien vorgelegt wird, ist ein Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Vorgänge in den Entscheidungen des einstigen Bildungsministeriums zu den Universitätskliniken ebenso klären soll wie wesentliche Entscheidungsabläufe in den Universitätsmedizinen selbst. Er begehrt nichts weniger als eine komplette, neue, gründliche Generalrevision, die offenbar notwendig ist, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Man fragt sich zunächst, nicht zuletzt an die Adresse des bislang mitregierenden und nunmehr den Antrag mittragenden CDU-Ministers, weshalb die innere Kontrolle zum einen der Universitätsklinika, zum anderen des aufsichtsführenden Wirtschafts- und Bildungsministeriums, weshalb diese ihrem Organigramm nach komplexen Institutionen mit all ihren Behörden und Abteilungen es offensichtlich bislang versäumt haben, eine Revision im Sinne der von Ihnen im Antrag mehrfach beschworenen Good Governance zu leisten. (Torsten Renz, CDU: Kennen Sie die Rede, die Sie da vorlesen?) Nun werden Sie mal nicht käsig, ja?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich halte hier eigentlich eine Unterstützungsrede. Ich kann sie auch weglassen. Ich kann es auch ganz einfach machen: (Rainer Albrecht, SPD: Ja!) Es sind hier richtig viele Versäumnisse aufgetreten. Sie sprachen von Betrug. Das stand ebenfalls in der Zeitung schon. Dazu hat sich unsere Ministerin nicht geäußert. Unsere Ministerin wollte den Fokus eigentlich nur ablenken, um dann – wie sie es damals auch schon gemacht hat, die SPD – vermeintlichen Schaden abzuwenden vom Klinikpersonal und von den Pflegekräften, an deren Seite wir natürlich ebenfalls stehen. Der Fokus ist nicht abzulenken in diesem Fall. Der Fokus ist eindeutig auf die Führungsebene beschränkt. Ich glaube, Sie haben den Antrag eben nicht gelesen, Frau Ministerin. Der ist nämlich sehr gut bis ins kleinste Detail ausformuliert. Wir haben dazu Anhörungen gehabt hier im Landtag. Die Professoren haben über ihre Schwierigkeiten geredet, die sie dort haben, auch, dass sie in ihrer Entwicklung und der wirtschaftlichen Weiterentwicklung und in der besten Entwicklung auch für die Patienten nicht weiterkommen aufgrund von Blockaden der Führungsebene. Und die Führungsebene über dem Aufsichtsrat ist nun mal das Ministerium, auch wenn die Universitätsklinika natürlich frei sind in ihren Entscheidungen. Aber wenn es hier um Geldmittel geht, die dann auch noch versickern, und fragwürdige Rentenanlageprogramme, wo 30 Millionen Euro verschwinden, meine Damen und Herren, dann ist dieser Untersuchungsausschuss mehr als notwendig, auch aus unserer Sicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn ich den Änderungsantrag der neuen Regierungskoalition dazu lese, dann läuft es mir eigentlich sogar eiskalt den Rücken runter, weil wir erinnern uns, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind sehr wichtig, das ist das schärfste Schwert hier der Opposition auch. Das ist ein Minderheitenrecht, meine Damen und Herren, das Sie mit diesem Antrag quasi auch noch mit den Füßen treten, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LNKE) indem Sie einen Änderungsantrag stellen, und es wird in Zukunft auch noch rechtlich zu bewerten sein, ob das in der Form auch möglich ist, indem Sie quasi die Minderheit umgehen, kraft Ihrer Größe überstimmen und eine Änderung des Einsetzungsbeschlusses herbeiführen, meine Damen und Herren. Auch wenn es hier für Sie wahrscheinlich nur um die Zusammensetzung geht, aber das ist entscheidend in der Mitarbeit auch in diesem Ausschuss, dass eben alle Parteien sich hier vernünftig beteiligen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit Ihrem Demokratieverständnis und auch mit den Werten in diesem Haus, meine Damen und Herren, dann ziehen Sie diesen Antrag hier heute noch zurück! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Oder Sie pochen darauf, dass dieser Antrag hier wenigstens eine Zweidrittelmehrheit kriegt in diesem Haus, weil ansonsten ist dieses Vorgehen mehr als schäbig und behindert eher nur die Untersuchungsarbeit und bremst sie auch in die Richtung aus, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) wie wir es sonst nur aus anderen Staaten kennen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig, Herr de Jesus Fernandes! Super Rede! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und Sie haben Glück, da ich meine Rede jetzt nicht so wie vorbereitet weiter vorgetragen habe, bin ich auch schon am Ende. Wir unterstützen natürlich diesen Untersuchungsausschuss und wir denken natürlich auch, dass es einen vernünftigen Erkenntnisgewinn geben kann. Gerade wenn man zurückschaut und Fehler beleuchtet, die in der Vergangenheit passiert sind, ist es doch sinnvoll, dass man sie in Zukunft nicht wiederholt. Aber dazu muss man sie eben dann auch kennen und muss auch gucken, wie sie zustande gekommen sind, meine Damen und Herren. Und wenn ich hier höre, die Universitätskliniken haben ihren Versorgungsauftrag erfüllt, dann steht hier zumindest die Frage im Raum, meine Damen und Herren, war es nur der Versorgungsauftrag für einen Versorgungsposten des Herrn Brodkorb als Nachfolger, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) damit er Ihnen den Weg freigemacht hat, oder geht es hier tatsächlich um die Patienten und die Versorgungssicherheit im Land, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist das schärfste Instrument der Opposition. Es analysiert, es untersucht, es deckt auf, es zieht zur Verantwortung. Und üblicherweise ist es so, dass eine Regierung und die sie tragenden Koalitionen nicht nur allein Respekt, sondern auch eine gehörige Portion Muffengang haben vor einem solchen Untersuchungsausschuss, weil da vieles zur Sprache kommen kann, was man nicht so gerne auf den Tisch des Hauses gelegt haben möchte. Und bei uns ist das ganz anders – so, dass wir sagen, ja, es gibt viele Herausforderungen in diesem Bereich, es gab und gibt viele Probleme, die einer Lösung harren, und wir haben ein großes Interesse daran, dass ein solcher Untersuchungsausschuss eine Möglichkeit darstellt, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für diese beiden Flaggschiffe der Krankenhausstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, zu verbessern. Das ist uns sehr wichtig und da schlagen wir uns auch nicht in die Büsche, wie vielleicht jetzt irgendwann mal vermutet wurde, sondern gehen das an, sehen das selbst als eine politische Herausforderung für uns. Was verwundert hat, das muss ich schon sagen, ist der Einstieg in den Antrag selbst. Der Feststellungsteil beruft sich auf drei Zeitungsartikel aus dem Sommer vergangenen Jahres. Die werden aufgeführt und es wird im Extrakt dargelegt, worum es sich in diesen Zeitungsartikeln handelte. Ausgeblendet wird, dass wir über viele Jahre, wirklich viele Jahre – und ich kriege nicht ganz den Rückspiegel so eingestellt, dass ich bis 1998/1999 so zurückschauen kann, aber was mir sofort ins Gedächtnis kam, ein Sonderbericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2014 über die Finanzausstattung der Universitäten, darin auch ein gesondertes Kapitel über die Ressourcen für die Unimedizinen –, wir haben uns beschäftigt über all die Jahre im Parlament als auch in den Ausschüssen als auch in der Wahlkreisarbeit mit verschiedenen Aspekten der Rahmenbedingungen für die Universitätsmedizinen, für einzelne Problemstellungen. Der Finanzausschuss war in der vorvorherigen Legislaturperiode zum Beispiel an der Uniklinik in Greifswald, hat sich vor Ort mit der Situation vertraut gemacht, hat befragt, wir haben Auskünfte bekommen, haben nach Lösungen gesucht. Seinerzeit war Frau le Claire gerade eingestiegen in diese Aufgabe. Das liegt viele Jahre zurück. Nunmehr wirkt ihr Nachfolger bereits. Wir haben mit dem Finanzausschuss ebenfalls vor Ort einen Vor-Ort-Besuch gehabt an der Unimedizin Rostock, was das Investitionsgeschehen betrifft, und wir haben im zuständigen Wirtschaftsausschuss in der letzten Legislaturperiode, im Bildungsausschuss, aber auch im Finanzausschuss immer wieder einzelne Dinge beleuchtet. Und es hat sich – aus unserer Sicht zumindest, für die Linksfraktion kann ich das sagen – als gut und richtig erwiesen, dass es eine Expertenkommission gab, die eingesetzt wurde, unter Leitung von Herrn Terpe, die sogenannte Terpe-Kommission, die auch noch mal beleuchtet hat, welche grundsätzlichen Problemlagen für die Unimedizinen in Deutschland insgesamt und in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere bestehen, welche strukturellen Probleme damit verbunden sind. All das haben Sie nicht weiter reflektiert. Also es ließe sich doch viel mehr die Problemlage fokussieren, wenn man nicht so den mystischen Schleier darum legen würde und sagen würde, also aus drei Zeitungsartikeln hervorgehend müssen wir das untersuchen. Dass wir was untersuchen müssen und dass wir Dinge untersuchen müssen, die Sie hier auch benannt haben und die aufgeschrieben sind, wie zum Beispiel die zutiefst in Kritik zu stellende Umstellung der Altersversorgung an der Unimedizin Greifswald, dass das aufgedeckt werden muss, dass das geklärt werden muss, was steckte dahinter, wie konnte es dazu kommen, wo gab es auch Aufsichtsversagen, das alles muss uns umtreiben und muss dazu führen, dass wir konstruktiv – da bin ich ganz dicht bei der Wissenschaftsministerin Frau Martin –, dass wir daraus Erkenntnisse sammeln, um nach vorne zu gucken. Und wir LINKEN haben über all die Jahre immer wieder den Finger in die Wunde gelegt, haben das thematisiert, haben Akteneinsicht verlangt. Akten lagen im Sekretariat des Bildungsausschusses über ein Jahr. Ich habe mich vorhin noch mal erkundigt, es gab ganze zwei Abgeordnete, die über die mehr als zwölf Monate überhaupt Einsicht genommen haben in diese Akten. Also das Interesse über viele Jahre war bei vielen sehr schaumgebremst. Was hat uns seinerzeit interessiert? Wie steht es um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung, speziell mit Blick auf die beiden Universitätsklinika? Wie ist es mit dem Entlassmanagement? Eine ganz wichtige Frage, wenn jemand behandelt wird und dann das Krankenhaus verlässt: Wie geht es dann weiter, wie sind so die Nahtstellen? Das hat uns interessiert. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wie ist es mit den Ersatzinvestitionen in ausgewählten Fachabteilungen? Gibt es Mengenvorgaben – ganz spannend, das ist auch ein ethisch sehr problematisches Thema –, gibt es Mengenvorgaben für behandelnde Ärzte, um gegebenenfalls die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses und die Gewinnsituation des Krankenhauses zu verbessern oder erst herbeizuführen? Gibt es strukturelle Benachteiligung und Ausgrenzung regionaler Unternehmen, haben wir uns gefragt. Gibt es Verquickung von Interessen der UMR mit Privatinteressen von Personal aus den Führungsetagen? Gibt es den Abfluss öffentlicher Gelder über Steueroasen zum Vorteil sogenannter Heuschreckenfirmen? Im Ergebnis der Befassung haben wir einige Erkenntnisse gewonnen und einige haben sich vertieft. Ich nenne zwei, drei, vier solcher Erkenntnisse. Die Rahmenbedingungen für die Unimedizinen sind bundesweit, also auch in Mecklenburg-Vorpommern, unauskömmlich, waren sie über die vielen Jahre. So lassen sich auch einige Entscheidungen aus der Vergangenheit erklären, mal ganz abgesehen von dem, was Frau Martin vorhin sagte, über die Veränderungen auf dem Gebiet der Medizin, auch der Medizintechnik, Medizintechnologie, die zur Anwendung kam. Das hat natürlich alles mit reingespielt. Wir haben die Erkenntnis gewonnen, es ist von großem Schaden, wenn das Gesundheitssystem auf Gewinne gebürstet wird. An der UMR trieb zumindest zeitweilig – das werden wir uns dann, denke ich mal, auch angucken müssen – die Ökonomisierung von Gesundheitsleistungen besondere Blüten. Aus der Aktenlage war genau erkennbar, je höher der zwischenzeitlich ausgewiesene Jahresüberschuss, desto mehr sank die Anzahl des Pflegepersonals an der Universitätsmedizin Rostock. Die Kurven waren gegenläufig. Tatsächlich konnten sogenannte Heuschreckenfirmen über einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum ihren Schnitt machen. Auch das zeigte sich. Und das Entlassmanagement wurde teilweise von Personal betrieben, die selbst ein wirtschaftliches Eigeninteresse haben mussten, dass ihre Medizinprodukte auch Verwendung finden. Mit vielen Sachen ist dann aufgeräumt worden, auch auf Druck der Untersuchungen unsererseits und unserer Intervention. Und es sind sehr wichtige Beschlüsse gefasst worden hier im Landtag, aber auch im Finanzausschuss. Es ist gesagt worden, die Investitionen, die freigemacht wurden, die Lehren, die aus all dem gezogen wurden, und das werden wir uns dann noch mal genau angucken, immer auch mit dem Blick darauf, was sind die Herausforderungen, die sich in den nächsten Jahren für uns stellen werden. Also es ist hilfreich, sich einzubringen, sagen wir uns als Linksfraktion, in die Arbeit eines solchen Untersuchungsausschusses, und wir werden uns dann beschäftigen müssen mit der Unterscheidung, was ist, wenn wir auf die Problemlagen schauen, wenn wir auf vorherige Entscheidungen schauen, was ist struktureller Natur, was ist grundsätzlich mit den Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen verbunden, was hängt mit der Forschung und Lehre zusammen, aber wo ist auch das persönliche Verhalten Einzelner in den Blick zu nehmen. Und da interessiert uns natürlich auch das Verhalten von Verantwortlichen. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ich komme zum Schluss. Die Führungsetagen, wir freuen uns, Herrn Glawe und Frau Hoffmeister, Frau Hoffmeister nicht in ihrer Eigenschaft als Ministerin, aber in der Tätigkeit zuvor ...
Birgit Hesse
Herr Koplin, ich würde Sie bitten, ...
Torsten Koplin Die Linke
... auch im Ausschuss ...
Birgit Hesse
... zum Schluss zu kommen.
Torsten Koplin Die Linke
... zu hören, um dann Erkenntnisse zu finden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Terpe. (Harry Glawe, CDU: Das war nur heiße Luft hier. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir sehen uns. – Julian Barlen, SPD: Es gibt eine Menge Leute. – Franz-Robert Liskow, CDU: Was? – Julian Barlen, SPD: Es gibt viele, ein Kessel Buntes.)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass das eben eine Frotzelei war gegenüber dem Kollegen Koplin, mit dem schlimmen Finger. Ich kann nur meinen Eindruck wiedergeben: Der Kollege Koplin war derjenige im alten Landtag, also im vorhergehenden Landtag, der sich am intensivsten mit diesen Akten auseinandergesetzt hat. Und ich glaube, das macht ihn auch zu einem wertvollen – falls er in den Untersuchungsausschuss überhaupt kommt –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) zu einem wertvollen Kollegen für den Untersuchungsausschuss. Aber nun zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss stellt sich zur Aufgabe, Vorgänge und Verfahren aufzuklären, die zum Teil seit Jahren zu immer wieder in der medialen Öffentlichkeit aufkeimenden Vorwürfen führen beziehungsweise geführt haben. Da ist die Rede von Missständen und Missmanagement zulasten der medizinischen Versorgungssicherheit und der Versorgungsqualität und es ist die Rede von Missständen der finanziellen Absicherung der Beschäftigten im Alter an der Universitätsmedizin Greifswald. Das ist schon gesagt worden, eigentlich von allen ist darauf schon eingegangen worden. Im Untersuchungsausschuss soll dabei ein relativ umfangreicher Zeitraum – das hat ja auch schon zu Verwunderung geführt – von mehr als vier Legislaturperioden in den Blick genommen werden. Das ist zum einen Folge und Ausdruck der bisher bereits lang schwelenden Vorwurfskulisse, die für die Parlamentarier offenbar weder überzeugend noch transparent aufgeklärt wurde, zum anderen sind die Ursachen unter Umständen systematischer Natur, also nicht oder nicht nur im Zusammenhang mit individuellem Fehlverhalten zu sehen, sondern könnten Folge unzureichender organisatorischer Verhältnisse sein. Im Jahre 2018 wurde durch die Bildungsministerin, die damalige Bildungsministerin, nach Einsetzung einer interdisziplinären unabhängigen Kommission der Auftrag erteilt, unter dem Gesichtspunkt einer medizinisch-ethischen und dieser Ethik verpflichteten Unternehmensführung und der zu erwartenden Vorbildwirkung Vorgänge, die medial sozusagen transportiert wurden, an den Universitätsmedizinen des Landes aufzuklären. Und ich sage hier – und es war ja von der Terpe-Kommission die Rede –, mir hat der Auftrag damals, das unter medizinisch-ethischen Gesichtspunkten der Unternehmensführung zu betrachten, sehr gut gefallen. Daraus ist auch ein Abschlussbericht entstanden. Und ich glaube den Ausführungen zu entnehmen, dass der auch öffentlich zugänglich ist oder war. So war es jedenfalls damals ausgemacht. Über den langen Zeitraum, der untersucht werden soll, bis hin in die Zeit der vom Landtag beschlossenen Kooperation mit einer nicht universitären Klinik hat es Rechtsformänderungen der Universitätsklinika weg vom sogenannten Kooperationsmodell hin zu einem Integrationsmodell gegeben und die Aufsichtsstrukturen sind mehrfach durch Novellierung des Landeshochschulgesetzes verändert worden. Ich denke, dass wir aufklären werden, ob das tatsächlich auch so funktioniert hat, wie sich das vorgestellt wurde. Außerdem hat es bisher eher erfolglose Initiativen zur praktischen und vertraglichen Umsetzung der angestrebten Kooperation, von der ich sprach, gegeben. Das ist im Übrigen der Grund, um es noch mal zu sagen, dass es so lange zurückgeht. Das wird auch punktuell nur so lange zurückzugehen brauchen, möglicherweise gerade für diese aktuelle Diskussion darum, ob die kinderklinische Versorgung an der Universitätsmedizin Rostock sichergestellt werden kann beziehungsweise den Qualitätsanforderungen entspricht. Meldungen über eine objektiv gefährdete kinderklinische Versorgung sind natürlich ein Armutszeugnis für das Land und haben das Potenzial, den Ruf einer Universitätsmedizin nachhaltig zu beschädigen. Und ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass nicht die Transparenz und der Aufklärungswille zu einer Rufschädigung führen, sondern das ist die beste Art, um den Ruf einer Einrichtung wiederherzustellen, weil man die Möglichkeit hat, schon auf dem Wege hin zum Untersuchungsergebnis Veränderungen anzubringen. Und das ist, glaube ich, auch eine große Chance, die wir mit dem Untersuchungsausschuss wahrnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Torsten Koplin, DIE LINKE) Also das Letzte, der Ruf der Universitätsmedizinen allein, wäre Grund genug für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, den die drei Oppositionsfraktionen mit ihrem Minderheitenquorum durchsetzen. Wir finden es allerdings befremdlich, dass die Regierungskoalition mit einem Änderungsantrag die von uns vorgeschlagene Ausschussgröße von 13 auf 9 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder verändern will. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Undemokratisch!) Nehmen Sie den Spielraum des Organisationsermessens, den man hat, bitte verantwortlich wahr und stimmen Sie für unseren Vorschlag! Wir können ihn, das wissen wir, rechtlich nicht durchsetzen, aber es gibt für alle ein Organisationsermessen. Und das ist die Bitte, dieses eben von der Regierungskoalition wahrzunehmen und unserem Vorschlag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ein Küstenkind, geboren am Strelasund, und der Mittelpunkt meines Lebens war nie weiter als 15 Kilometer vom Ostseestrand entfernt. Warum sage ich das? Weil ich immer im Einzugsbereich der Klinika gelebt habe. Und um ein Bild zu bemühen – sagen wir ja sehr oft in Mecklenburg-Vorpommern –, wir suchen nach Leuchttürmen. Für mich waren die beiden Universitätsklinika die Leuchttürme. Und diese Leuchttürme haben an Glanz verloren. Und wie der Kollege Peters sagte, sie sind irgendwie momentan Baustellen. Das finde ich sehr traurig. Mir fehlen hier viele Kenntnisse, da ich ja hier relativ neu bin, aber die Presse, die im vergangenen Jahr uns sehr, sehr viel berichtet hat und nie erfreulich war, und viele Gespräche mit dem ärztlichen Vorstand und den Pflegevorständen der Klinika im Rahmen des Wahlkampfes haben doch aufgezeigt, dass die Probleme sehr groß sind und dringend sind. Der beantragte Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat ungeahnte Dimensionen. Geschehnisse aus 25 Jahren sollen aufgearbeitet werden. Wenn Sie, Frau Ministerin, sagen, ja, das wird viele Ressourcen in Anspruch nehmen, Personal binden, dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Ja, das wird so sein. Und ich kann mich auch – Presse gut verfolgt – daran erinnern, dass der Kollege Koplin im vergangenen September auch noch von Versäumnissen der Landesregierung sprach. Und ich denke, die kritischen Worte, die er hier heute gesagt hat, die sollten wir auch nicht vergessen. Wir sehen es als antragstellende Oppositionsparteien, wir sehen uns gezwungen, diese Missstände von 25 Jahren aufzuarbeiten, aufzuklären und zu verhindern, dass weitere Lückenhaushalte oder andere Überraschungen auftauchen. Und ich möchte hier noch einmal sagen, wir ziehen in keinster Weise die Qualität der ärztlichen und pflegerischen Leistungen in Zweifel. Ich kann nur eines sagen – es ist ganz persönlich –, meinem Vater wurde vor Jahren in der Universitätsklinik in Greifswald das Augenlicht wiedergegeben. Mein verstorbener Mann, dem wurden durch die ärztliche Kunst der Herzchirurgie in der Uniklinik in Rostock zehn gute Jahre noch geschenkt. Das habe ich nicht vergessen. Auch meine Kinder haben die Kinderklinik in Anspruch nehmen müssen, keine Sachen, die Spaß gemacht haben, aber ich habe tiefstes Vertrauen zu den Uniklinika in unserem Land. Und genau das, das weiß ich aus vielen Gesprächen, das ist beschädigt worden. Patienten fühlen sich nicht mehr sicher. Sie machen diesen Unterschied nicht. Die sagen, huch, was ist denn da los. Und dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen. Genau das hat Kollege Terpe gesagt. Dieser Untersuchungsausschuss wird kein Vertrauen beschädigen. Nein, es ist die beste Art, und ich denke auch, unausweichlich müssen wir das tun, um das Vertrauen wiederherzustellen, dass auch viele andere sagen, ja, ich war immer im Einzugsbereich dieser Klinika und ich habe Vertrauen gehabt, ich habe gewusst oder ich weiß, dass man mir dort helfen kann. Die beiden Einrichtungen der Universitätsklinika erfüllen mehrere Dinge: Lehre, Forschung, ärztliche Untersuchungen. Und wir wissen auch, auch aus den Gesprächen mit den Vorständen, dass sie seit Jahren unterfinanziert sind. Und es gibt ausreichend Stoff zur Untersuchung. Es wird eine tiefgreifende Analyse aller Geschehnisse vonnöten sein und die Schwächen der bisherigen Strukturen offenlegen. Die Arbeit von Gremien, Ministerien und das Management müssen untersucht werden, damit – und das ist von ganz zentraler Bedeutung – Fehler in der Zukunft vermieden werden. Wenn man Fehler aufdeckt, dann hat man sie kennengelernt, dann kann man sehen, wie ist es passiert. Diese Analyse müssen wir machen, sodass sich Fehler auf keinen Fall wiederholen. Wir als antragstellende Fraktionen wünschen uns Aufklärung, wir wünschen uns eine klare Bezifferung von Zahlen und Daten, die zu den bisherigen Verstimmungen und Versäumnissen geführt haben. Noch ein Wort zur betrieblichen Altersversorgung der Belegschaft der Uniklinik Greifswald: Hier geht es um mögliche Finanzlöcher, immerhin von 30 Millionen Euro. 30 Millionen! Wir möchten untersuchen, was hat dazu geführt. Und ich glaube, 30 Millionen, die, denke ich, jetzt auf das Land zukommen, um den Mitarbeitern die Altersvorsorge aufzufüllen, die hätte man bestimmt auch anders anlegen können. Und der Haushalt steht vor uns, die Diskussion. Wir werden uns sicher streiten, um wenige Tausend Euro manchmal, und bei einigen Projekten werden wir zum Schluss kommen, dass kein weiteres Geld zur Verfügung steht. All das müssen wir in diesem Zusammenhang auch mal beleuchten dürfen. Und wir werden auch Herrn Brodkorb auffordern, Rede und Antwort zu stehen. Daran ändert die Abberufung kurz vor Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nichts. Ich will viele andere Dinge, die hier gesagt wurden, nicht noch einmal wiederholen. Ich habe eine Menge zusammengestrichen. Aber ich wünsche mir, ich wünsche mir wirklich von ganzem Herzen für unser Land, für die Pflege, für die ärztliche Versorgung, dass diese Leuchttürme, die wir hier hatten, die wir auch noch haben, dass sie wieder strahlen werden, die Uniklinik in Rostock und die Uniklinik in Greifswald. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha. Und ich würde bitten, dass der Geräuschpegel hier im Saal etwas reduziert wird, weil es doch sehr schwer ist, der Rednerin – in diesem Fall jetzt dem Redner – zu folgen. Vielen Dank! (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zustimmen, unter der Maßgabe, dass wir die Mitgliederzahl von 13 auf 9 reduzieren. Dieses Plenum legt in jeder Wahlperiode die Ausschussgröße fest und die Zahl von 9 Mitgliedern entspricht auch der Größe des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und einiger Fachausschüsse, wie es auch aus dem Beschluss dieses Hohen Hauses aus dem November 2021 hervorgeht. Auf das Thema gehe ich aber gerne am Ende auch noch einmal ein. Unsere Zustimmung ergibt sich vor allem aus dem Recht des Parlaments, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um die Arbeit der Landesregierung zu prüfen. Diese Arbeit wollen wir ermöglichen und konstruktiv begleiten. Aber dieses Recht und die Möglichkeit, die Arbeit der Landesregierung zu überprüfen, ergibt sich nicht alleine nur durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, sondern sie besteht auch in regulären Fachausschüssen. Und diese Kritik müssen Sie sich, liebe Antragsteller, an dieser Stelle auch gefallen lassen, denn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben ja gar nicht die bestehenden parlamentarischen Möglichkeiten genutzt in dieser Wahlperiode. Weder haben Sie Akteneinsicht im zuständigen Ausschuss beantragt, noch haben Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Sie haben kein Expertengespräch durchgeführt, keine Anhörung. Immerhin, der Kollege Peters hat eine Kleine Anfrage gestellt, wie ich gesehen habe. In der vergangenen Wahlperiode haben wir uns mit dem damaligen Koalitionspartner in Form der CDU, damals zuständig für das Gesundheitsressort und damit ja auch für die Krankenversorgung im Bereich der Universitätsklinika, verabredet, (Sebastian Ehlers, CDU: Quatsch!) die Universitätsmedizinen fit für die Zukunft zu machen. Gemeinsam haben wir eine Investitionsoffensive gestartet. Dem damaligen Koalitionspartner war klar, dass dieser Weg, die Universitätsklinika fit zu machen, nur gemeinsam bestritten werden kann. Es wurden umfangreiche Akten, Protokolle und Unterlagen durch das damalige Bildungsministerium zur Einsicht vorgelegt. Sie erzeugen mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aber erst einmal gewaltigen Aufwand – hier im Landtag, im Wissenschaftsministerium, im Gesundheitsministerium und in den Universitätsmedizinen. Die Folgen, die das öffentliche Getöse insbesondere für den Standort Rostock hat, sind uns dabei sehr bewusst. Was in den zurückliegenden gut vier Jahren geschehen ist, wirkt sich da schon sehr negativ auf den Ruf und damit auch auf die Gewinnung von Spitzenmedizinern für die Universitätsklinik Rostock aus. Es geht Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, nicht um die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Es geht Ihnen schlicht erst einmal um Profilierung. Sie beziehen sich in der Begründung auf jüngste Ereignisse, wollen dann aber 25 Jahre aufklären. Ich bin gespannt darauf, sehr geehrte CDU-Fraktion, welche Fragen Sie an sich selber richten werden. Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, in der Begründung für den Parlamentarischen Ausschuss aussprachen, ist Ihre eigene Rolle in den zurückliegenden Jahrzehnten, hier im Landtag, in der Landesregierung, in den Vorständen und Aufsichtsräten der Universitätsmedizin. Die Aufsicht über die Krankenhausversorgung lag und liegt nicht im Wissenschaftsministerium. Dafür war das Gesundheitsministerium verantwortlich. Und …
Birgit Hesse
Herr da Cunha, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zustimmung)
Harry Glawe CDU
Herr da Cunha, ...
Birgit Hesse
Bitte schön, Herr Glawe!
Harry Glawe CDU
… ich danke für Ihre Vorträge. Ist Ihnen bekannt, was im Landeshochschulgesetz definiert ist, wer dafür verantwortlich ist, ...
Philipp da Cunha SPD
Mir ist ...
Harry Glawe CDU
… welches Ministerium?
Philipp da Cunha SPD
Mir ist klar, dass für die Fachaufsicht das Wissenschaftsministerium an dieser Stelle zuständig ist, und alles, was die gesundheitliche medizinische Versorgung in diesem Land hat, ist grundsätzlich erst mal im Gesundheitsministerium. (Der Abgeordnete Harry Glawe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
Birgit Hesse
Herr da Cunha, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Glawe?
Philipp da Cunha SPD
Natürlich. (Der Abgeordnete Harry Glawe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
Birgit Hesse
Bitte, Herr Glawe!
Harry Glawe CDU
... hinweisen, dass die Ministerin selbst das Landeshochschulgesetz herangezogen hat und klar festgestellt hat, dass die Verantwortung im Bildungsministerium, auch jetzigen, in ihrer Zuständigkeit ist (Julian Barlen, SPD: Was ist denn das für eine Frage?) und nicht im ehemaligen Wirtschaftsministerium. Darauf lege ich jetzt Wert, weil ich nicht mehr bereit bin, diese Halbwahrheiten, ...
Birgit Hesse
Herr Glawe, würden Sie bitte ...
Harry Glawe CDU
... die verbreitet werden, ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)
Birgit Hesse
... Ihre Formulierung ...
Harry Glawe CDU
... zuzulassen.
Birgit Hesse
... in eine Frage formulieren? (Beifall Daniel Peters, CDU)
Harry Glawe CDU
Ist Ihnen das bewusst, ...
Birgit Hesse
Sehr gut! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Harry Glawe CDU
... was Sie jetzt hier gemacht haben?
Birgit Hesse
Sehr gut, Herr Glawe!
Philipp da Cunha SPD
Vielen Dank für das Statement! Ich schließe mich da voll und ganz der Wissenschaftsministerin bei ihrer Definition an, wie die Aufgaben und die Verteilung der Zuständigkeiten ist. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD – Der Abgeordnete Harry Glawe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr da Cunha! Gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage, zunächst von Herrn Glawe und dann von Herrn Koplin? Also zunächst von Herrn Glawe eine weitere Zwischenfrage? (Julian Barlen, SPD: Es muss doch mal Gerechtigkeit herrschen. Erst mal Herr Koplin!)
Philipp da Cunha SPD
Ich genehmige auch diese Zwischenfrage. Mit Blick auf die Zeit, ich glaube, wir nähern uns Mitternacht heute. Aber bitte schön, in der Reihenfolge! (allgemeine Unruhe)
Birgit Hesse
Herr Glawe, bitte, die dritte Zwischenfrage.
Harry Glawe CDU
Herr da Cunha, sind Sie jetzt bereit, das alles zur Kenntnis zu nehmen und nicht immer Halbwahrheiten zu verbreiten? (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)
Philipp da Cunha SPD
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mit Ihren Ausführungen versucht haben darzustellen, wie die verschiedene Verteilung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Wissenschaftsministerium im Blick auf die Hochschulmedizin ist. Und das nehme ich sehr gerne zur Kenntnis und schließe mich den Ausführungen der Wissenschaftsministerin an. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr da Cunha! Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage von Herrn Koplin?
Philipp da Cunha SPD
Ich gestatte auch von Herrn Koplin eine Zwischenfrage.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Koplin!
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Lieber Philipp da Cunha, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) würden Sie bestätigen wollen, dass im Untersuchungsauftrag ausdrücklich das Verhalten der Landesregierung seit Beginn der 3. Wahlperiode angesprochen wurde und eine Landesregierung eine Gesamtverantwortung hat für die Entscheidungen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und dass es für den Bereich der Unikliniken sowohl Verantwortung gibt, die das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium oder Bildungsministerium und das Finanzministerium, gegebenenfalls noch weitere Ministerien berühren?
Philipp da Cunha SPD
Das bestätige ich und ich vermute, das wird auch eine der großen Fragen im Ausschuss sein, und das wird auch vollumfänglich aufzuklären sein. (Der Abgeordnete Torsten Koplin spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Koplin! Vielen Dank, Herr da Cunha! Bitte fahren Sie fort in Ihrer Rede! (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Philipp da Cunha SPD
Wenn ich in Richtung sozusagen, nachdem wir zwei Fraktionen schon hatten, in Richtung der GRÜNEN-Fraktion schaue, dann frage ich mich natürlich auch, warum Sie diesen Weg so mitgehen. Herr Dr. Terpe hat in der Kommission, die er auch erwähnt hat, der „Universitätsmedizin 2020“ mitgearbeitet, und insofern, sehr geehrter Herr Dr. Terpe, bin ich sehr dankbar für die Detailfragen, die Sie dort aufgeworfen haben, die den Medizinstandort Rostock insgesamt und die Universitätsmedizin Greifswald betreffen. Ich kann nur hoffen, dass Sie mit Ihrer Fraktion im Untersuchungsausschuss an die konstruktive Arbeit dieser Kommission anknüpfen. Wohin blinder Aktionismus führt, hat ein Ereignis vor gut zwei Jahren gezeigt. Damals ist die Psychiatrische Klinik in Gehlsdorf in der Öffentlichkeit skandalisiert worden. Sachkundige, darunter Herr Dr. Terpe, haben sich auf Antrag der Hansestadt Rostock Zugang zur Psychiatrie verschafft, angeblich, um dort eklatante Missstände festzustellen. Dieser Vorgang hat das Vertrauen in diese Institution und in dieser Institution bis aufs Mark erschüttert. In einem Teil der Universitätsklinik, in dem Ärzte und Schwestern einen der belastendsten Berufe ausüben, ausgerechnet dort ist das geschehen. Ich fühle sehr mit den Betroffenen und ich bedauere, wie sich das abgespielt hat. Das ist zwischenzeitlich geklärt worden. Es hat sich um einen rechtswidrigen Vorgang gehandelt. Die Beanstandungen waren unbegründet. Das hat aber nicht allen gereicht. Was nicht so bekannt ist: Gegen zwei Ärzte der Psychiatrie wurden Strafanzeigen gestellt. Was das für die Ärzte bedeutet haben muss, kann sich jeder vorstellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Umso mehr freut es mich, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe für so unbegründet hielt, dass nicht einmal ermittelt wurde. Der Vorgang war hanebüchen. Wir müssen deswegen Vertrauen schaffen. Ein parteipolitisch motivierter Untersuchungsausschuss wird das nicht leisten. Wir sind also dazu aufgerufen, konstruktiv in diesem Ausschuss zu arbeiten, jeden Monat und, ich nehme an, über die gesamte Legislatur, weil es so aufwendig ist. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf dieser Ausschuss nicht in der Vergangenheitsbewältigung und in einem Schwarzer-Peter-Spiel stecken bleiben. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss bietet uns die Möglichkeit, Entscheidungen zu evaluieren und Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung unserer Universitätsmedizinen zu ziehen. Landtag und Landesregierung haben in den 90ern und frühen 2000er-Jahren Grundsatzentscheidungen zu den Strukturen der Universitätsmedizin getroffen. Sie folgen der damals gut nachvollziehbaren Annahme, dass das junge und kleine Land nicht die finanzielle Kraft zum vollständigen Ausbau zweier Universitätsmedizinen habe. Frau Ministerin Martin hat ja schon gesagt, dass damals Entscheidungen getroffen wurden, die heute so nicht mehr fallen würden. Das ist ganz richtig. Zwischenzeitlich hat sich das Land eindeutig zu zwei Unimedizinen bekannt. Wir wollen unsere Universitätskliniken weiter stärken und fordern Sie auf, konstruktiv und produktiv mitzuarbeiten. Meine Damen und Herren, jetzt aber noch einmal zurück auf unsere Änderungen, unseren Änderungsantrag. Die Abbildung der Fraktionen in den Ausschüssen hat sich in dieser Wahlperiode deutlich schwieriger dargestellt als noch bei anderen Zusammensetzungen des Plenums. Am Anfang der Wahlperiode haben wir uns im Gegensatz zu den bisherigen Wahlperioden auf zwei Ausschussgrößen verständigt, einmal 9 und einmal 13. Das hat auch plausible Gründe. Egal wie groß oder klein wir die Ausschüsse machen, es gibt immer ein Ungleichgewicht zwischen den Fraktionen, was die Ausschussverteilung für die Abgeordneten angeht. Es gibt einige Fraktionen, denen steht so pro Abgeordnetem ein Ausschusssitz in etwa zu, während andere Fraktionen von etwa zweieinhalb Ausschusssitzen pro Abgeordnetem ausgehen, die sie abzudecken haben. Es gilt, sowohl den Anspruch eines jeden oder einer jeden Abgeordneten auf Mitgliedschaft in einem Fachausschuss zu berücksichtigen als auch die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse sicherzustellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und die Herausforderung der Arbeitsfähigkeit (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) fängt schon damit an, dass es keine Überschneidungen der Mitgliedschaft der Abgeordneten geben darf, wenn Ausschüsse zeitgleich tagen sollen. Meine Damen und Herren, wir schlagen vor, dass für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss die gleiche Ausschussgröße genutzt wird wie für den bisherigen PUA dieser Wahlperiode, dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Ausschuss hat ebenfalls neun Mitglieder und denen steht, wie auch in Ihrem Einsetzungsbeschluss, Personal zur Verfügung, sowohl in der Verwaltung als auch in den Fraktionen. Ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank beenden, mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier jeden Tag ihre Arbeit verrichten, um die Gesundheitsversorgung als Maximalversorger hier im Land abzusichern. Die Universitätskliniken sind das Rückgrat der medizinischen Versorgung bei uns im Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention vor von Herrn Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin, vielen Dank! Herr Kollege da Cunha, haben Sie denn bei Ihren Anhörungen in den Ausschüssen über die Vorgänge, die Sie zur Psychiatrie geschildert haben, den Eindruck gehabt, dass Sie pluralistisch angehört haben, oder haben Sie vielleicht nur … (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Das ist eine Frage, keine Kurzintervention.) Gut, ich frage dann nicht, ich stelle dann fest: Ich habe zumindest Informationen darüber, dass es nicht pluralistisch zugegangen ist, sondern eher über Leute geredet worden ist, was Sie ja jetzt auch – nicht dankenswerterweise – über mich gemacht haben. Aber ich muss schon sagen, so einfach, wie Sie sich das vorstellen, ist die Kiste nicht. Also vielleicht werden wir da auch Gelegenheit haben, falls Sie im Untersuchungsausschuss sind, dann darüber zu reden. Aber glauben Sie mir, so einfach ist die Sache da nicht.
Birgit Hesse
Herr da Cunha, möchten Sie erwidern? (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)
Philipp da Cunha SPD
Ja, gerne. Vielen Dank! Herr Dr. Terpe, ich habe positiv über Sie gesprochen, über Ihre Mitarbeit auch in der „Universitätsmedizin 2020“, in der Kommission, wo Sie ja auch den Blick in die Zukunft geworfen haben mit der Frage, wie man an dem Standort mit möglichen Vorschlägen umgeht. Und ich habe Sie erwähnt, ich habe Sie nicht negativ erwähnt, ich habe gesagt, dass Sie Teil einer Untersuchung, sozusagen einer Vor-Ort-Begehung auch durch die Hansestadt Rostock waren. Mehr habe ich dazu gar nicht gesagt. Das andere sind nur die Fakten, die dort als Resultat herauskamen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr da Cunha! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Peters. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, das Raunen aus Ihren Reihen, dass ich jetzt auch noch mal ans Pult trete, ich kann das nachvollziehen. Die Aufmerksamkeit lässt ja irgendwann auch nach. Aber diese Zeit sollten Sie sich jetzt doch noch mal nehmen, weil ich doch relativ erstaunt bin über die Einlassungen hier und auch über die Widersprüche. Also, Herr da Cunha, ich habe die Ministerin so verstanden, dass sie gesagt hat, dass sie die politische Verantwortung übernimmt, (Beifall David Wulff, FDP) auch in dem Wissen des Landeshochschulgesetzes. Und da würde ich Sie wirklich noch mal bitten, schauen Sie da noch mal rein – als Sie versucht haben, hier abzulenken, um sozusagen hier natürlich dem ehemaligen Gesundheitsminister Harry Glawe hier eine Mitschuld an irgendetwas zu geben, was de facto absolut nicht korrekt ist –, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) schauen Sie ins Landeshochschulgesetz! Da ist die Forschung, die Lehre und die Krankenversorgung den Universitätsmedizinen übertragen. Lesen Sie es doch einfach, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) anstatt hier irgendwelche Falschinformationen vom Stapel zu lassen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Julian Barlen, SPD: Das lässt sich ja alles dann klären im PUA.) Und ... Ja, lässt sich alles erklären. (Julian Barlen, SPD: Nee, nicht erklären. Klären!) Aber zugehört haben Sie hoffentlich, Herr Barlen, denn die Ministerin hat eindeutig hier gesagt, ich sage es gerne noch mal, sie übernimmt die politische Verantwortung dafür. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Ministerin Bettina Martin) So, meine Damen und Herren! Ich will mich auch noch mal ganz kurz … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja gut, (Julian Barlen, SPD: Das können wir ja mit dem Zeugen Glawe dann alles besprechen.) das können wir dann ja auch im Ausschuss wahrscheinlich noch erörtern, meine Damen und Herren. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Ich will nur mal kurz sagen, die Ministerin beklagt die Vergangenheitsbewältigung. Ich bin ja immerhin froh, dass Sie sich dann doch erbarmen, diesem Ausschuss zuzustimmen. Aber ich will noch mal sagen, mit Blick auf den PUA NSU gehen wir ja auch bis in das Jahr 1992 zurück. Und wenn es erforderlich ist, ja, dann machen wir das eben, um strukturelle Fehlentscheidungen aufzudecken und sie für die Zukunft zu korrigieren. Dann müssen wir uns die Arbeit nehmen, und ich glaube, das ist auch mehr als angebracht. Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu dem Änderungsantrag machen. Ich finde ja, dass es dem Thema nicht angemessen ist, hier mit einem kleinen Ausschuss aufzuwarten. Und natürlich, Sie haben darauf verwiesen, dass wir auch beim PUA NSU sozusagen mit dem kleinen Ausschuss daherkommen. Ich will aber noch mal deutlich machen, dass wir in der Enquete-Kommission, da haben Sie sich ja sehr großzügig gezeigt, hier bei „Jung sein in M-V“, und dann einen großen Ausschuss genehmigt. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Ich möchte oder ich hoffe nicht, dass Sie sozusagen mit diesem Änderungsantrag die Bedeutung des Themas ein Stück weit minimieren. Da können Sie auch was noch zu sagen, (Julian Barlen, SPD: Gar nicht.) aber ich halte das für nicht angemessen. Und wir behalten uns auch rechtliche Schritte vor, das noch mal zu überprüfen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und haben durch ein Rechtsgutachten durchaus auch hier schon profunde Informationen, aber das dann gegebenenfalls später. Herr Koplin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sozusagen, Sie haben hier, aus meiner Sicht war das aus den Reihen der Koalition mit der beste Vortrag, weil Sie auch berechtigte Fragen gestellt haben und berechtigte strukturelle Fragen aufgeworfen haben. Zum Schluss sind Sie dann ja leider wieder ein bisschen abgedriftet und haben dann durch die Namensnennung Hoffmeister/Glawe versucht, hier ein bisschen was abzulenken und natürlich die Ministerin, die Sie ja mittragen, hier in Schutz zu nehmen. Das kann ich aus Koalitionsgründen verstehen. Aber wenn Sie so weit zurückgehen wollen, dann müssen wir natürlich auch über Frau Marquardt und Entscheidungen in Rostock-Südstadt (Unimedizin), darüber noch mal reden, weil das ist zu diesem Zeitpunkt angeschoben worden. Da werden Sie mir sicherlich recht geben. Abschließend, meine Damen und Herren, hoffe ich, dass wir hier wirklich zu einer konstruktiven Auseinandersetzung kommen. (Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Und ich weiß nicht, warum Sie schon prognostizieren, Herr da Cunha, dass wir hier parteipolitisches Hickhack veranstalten wollen. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ja, das heißt aber auch ... (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ja, ich finde Ihr Getöse ja interessant, ich finde das ja wirklich spannend! (Heiterkeit bei Bernd Lange, SPD) Offensichtlich wollen Sie diese parteipolitische Linie fahren (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und sich nicht konstruktiv beteiligen. Und da möchte ich noch mal appellieren: Gehen Sie in sich (Zuruf von Bernd Lange, SPD) und denken Sie darüber noch mal bitte nach, dass Sie hier wirklich auch einen echten konstruktiven Beitrag leisten! Wir sind es – und das hat Frau Becker-Hornickel auch schon gesagt –, wir sind es den Patienten und vor allem auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Peters! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben 22 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit ist das zur Beantragung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderliche Quorum gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz von einem Viertel der Mitglieder des Landtages erreicht. Die Voraussetzungen gemäß Untersuchungsausschussgesetz liegen vor. Demzufolge hat der Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses unverzüglich zu beschließen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie beantragt.) Wir kommen ... Vielen Dank, Herr de Jesus Fernandes, wie beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/409. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/476 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU: Ah!) Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE (Zuruf von Torsten Renz, CDU) auf Drucksache 8/476 bei Zustimmung (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD angenommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/409 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/409 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berufe jetzt ein eine Sitzung des Ältestenrates und unterbreche die Sitzung für 20 Minuten. Das heißt, wir starten wieder um 20:00 Uhr. Vielen Dank! Unterbrechung: 19:41 Uhr __________ Wiederbeginn: 20:03 Uhr
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir den Hinweis, dass wir derzeit gerade noch in der Abstimmung sind, wie wir die Anträge des heutigen Tages letztendlich behandeln werden und wie wir uns zu Redezeiten verständigen können. Es hat aber Übereinstimmung gegeben, dass wir gegen 22:00 Uhr die Sitzung beenden werden, egal bei welchem Tagesordnungspunkt wir uns dann gerade befinden. Wir werden keinen Tagesordnungspunkt unterbrechen, aber so 22:00 Uhr ist die Orientierung für das Ende der heutigen Sitzung. Sobald mir Klarheit über das weitere Verfahren vorliegt, würde ich das dann auch ansagen. Ich rufe jetzt erst mal auf den Tagesordnungspunkt 10 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stiftung Klima- und Umweltschutz MV – Transparenzpflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen, Drucksache 8/414. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stiftung Klima- und Umweltschutz MV – Transparenzpflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen – Drucksache 8/414 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ziel des Antrages „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV – Transparenzpflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen“ ist, sicherzustellen, dass die Stiftung ihren Pflichten aus dem Geldwäschegesetz nachkommt und die darin aufgeführten Angaben zu allen wirtschaftlich Berechtigten einholt und unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilt. Der Antrag richtet sich ganz bewusst an die Landesregierung, weil die Stiftungen unter der Rechtsaufsicht des Landes stehen, genauer unter der Rechtsaufsicht des Justizministeriums. Die Stiftungsaufsicht hat sicherzustellen, dass die Organe der Stiftungen den in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen sowie die Gesetze beachten. Eines der von Stiftungen zu beachtenden Gesetze ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz Geldwäschegesetz. Geldwäsche ist strafbar. Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Das Geldwäschegesetz ist darauf ausgerichtet, Geldwäsche möglichst von vornherein zu verhindern. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist nach Angaben des Bundesinnenministeriums die Verhinderung anonymer wirtschaftlicher Transaktionen. Daher müssen verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Gemäß Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 des Geldwäschegesetzes haben juristische Personen des Privatrechts, wie zum Beispiel Stiftungen und eingetragene Personengesellschaften, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wissenschaftlichen Interesses sowie alle Staatsangehörigkeiten ihrer wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ist eine rechtsfähige Stiftung. Ihre Rechtsfähigkeit wurde 2021 vom Justizministerium anerkannt. Doch wer gehört nun zu den wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung? Zu den wirtschaftlich Berechtigten einer rechtsfähigen Stiftung zählen gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 Geldwäschegesetz in jedem Fall schon mal ihre Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten einer rechtsfähigen Stiftung nach Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 5 Geldwäschegesetz jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt. Nun ist es so, dass die Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV der Nord Stream 2 AG eine Reihe von Einflussmöglichkeiten einräumt. Der von der Stiftung errichtete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit seinen Tochtergesellschaften wird von einem sachverständigen Geschäftsführer geführt, den der Stiftungsvorstand auf Vorschlag der Nord Stream 2 AG berufen hat. Die Geschäftsgrundsätze für das eigenständige Handeln dieses Geschäftsführers wurden vom Stiftungsvorstand im Benehmen mit der Nord Stream 2 AG erlassen. Schon aus diesen Satzungsvorschriften ergibt sich aus Sicht meiner Fraktion, dass der Vorstandsvorsitzende der Nord Stream 2 AG zumindest mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung der Stiftung ausübt und daher als wirtschaftlich Berechtigter der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV anzusehen ist. Die Nord Stream 2 AG, die mehr als 99 Prozent des Kapitals der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV zur Verfügung stellt, ist eine Tochtergesellschaft der Aktiengesellschaft Gazprom. Gazprom gehört wiederum zu 50,002 Prozent dem russischen Staat. Aus diesem Grund ist nach Auffassung meiner Fraktion zu prüfen, ob nach dem Geldwäschegesetz nicht auch der Vorstandsvorsitzende der Gazprom AG sowie der Präsident der Russischen Föderation als wirtschaftlich Berechtigte der Stiftung dem Bundesverwaltungsamt zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen sind. Bislang sind für die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV im Transparenzregister nur die Mitglieder des Vorstands der Stiftung eingetragen. Um die im Geldwäschegesetz geregelten Transparenzpflichten zu erfüllen, reicht das aber eindeutig nicht aus. Der Antrag „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV – Transparenzpflichten nach Geldwäschegesetz erfüllen“ stammt aus einer anderen Zeit, einer Zeit, in der noch Frieden war in Europa, einer Zeit, in der Krankenhäuser und Wohnhäuser in der Ukraine noch nicht mit Raketen beschossen wurden, und einer Zeit, in der die Armee der Russischen Föderation auf ihrer Seite der Grenze, zumindest nach offizieller Darstellung, noch Manöver abhielt. Der Antrag wurde in einer Zeit aufgeschrieben, in der eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Russischen Föderation zwar problematisch, aber noch nicht vollkommen ausgeschlossen war. Das hat sich nun komplett verändert. Die Russische Föderation hat die Ukraine überfallen und damit einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begonnen. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist zu einer Sondersitzung zusammengekommen und hat die Landesregierung dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Russischen Föderation bis auf Weiteres auszusetzen sowie darauf hinzuwirken, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nicht fortbesteht. Angesichts der Kriegsverbrechen, die die russische Armee in der Ukraine begeht, war das nur folgerichtig. Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Erwin Sellering, hat am vorvergangenen Montag zwar erklärt, eine Auflösung der Stiftung sei rechtlich ausgeschlossen, dem muss ich hier jedoch ausdrücklich widersprechen. Die Auflösung einer Stiftung ist vielleicht nicht einfach, sie ist aber definitiv nicht ausgeschlossen. Nach der Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV kann der Stiftungsvorstand die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Ein Beschluss über die Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bedarf nach deren Satzung einer einstimmigen Entscheidung des Stiftungsvorstands sowie der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Kuratoriums. Ja, Herr Sellering, vielleicht wird die Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV deswegen so schwierig, weil bis heute niemand weiß, wer diesem Kuratorium überhaupt angehört. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es gibt aber auch noch einen anderen Weg. Die Stiftungen stehen ja, das habe ich ja eben schon gesagt, unter der Rechtsaufsicht des Justizministeriums. Nach Paragraf 87 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann die Stiftungsaufsicht eine Stiftung aufheben, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Dabei muss der Wille des Stifters berücksichtigt werden. Stifter ist hier das Land Mecklenburg-Vorpommern. Mit seiner Aufforderung an die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht fortbesteht, hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seinem Willen eindeutig Ausdruck verliehen. Ich frage Sie, liebe Kolleg/-innen: Wer, wenn nicht der Landtag, kann in diesem Fall für sich in Anspruch nehmen, für den Stifter, das Land Mecklenburg-Vorpommern, zu sprechen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Aufhebung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wird Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit sollte dafür genutzt werden, Transparenz zu schaffen. Die Erfüllung der Transparenz – schlicht nach dem Geldwäschegesetz – wäre ein guter Anfang. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, muss ich mich eigentlich zu diesem Beschluss noch einmal korrigieren, denn es hat zwischenzeitlich eine Verständigung für den Ablauf der heutigen Sitzung gegeben. Und zwar – bis auf Ausnahme von TOP 13 – haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen darauf verständigt, dass die Anträge mit einer Einbringung von zehn Minuten und in der Aussprache jeweils fünf Minuten pro Redner pro Fraktion vorgesehen sind. Im Klartext heißt das, nach fünf Minuten leuchtet die rote Lampe und die Rede ist zu beenden. Für die Anträge, die gegebenenfalls nicht bis 22:00 Uhr behandelt werden können, gilt, dass sie dann erst mal nach morgen, also auf den morgigen Tag überlaufen und wir dann sehen müssen, wie im Verlauf der Debatte sich die Redezeiten entwickeln, und sie werden gegebenenfalls zu diesem Tag behandelt. Und wenn das wiederum nicht gelingt, wird es eine erneute Verständigung über den Umgang mit den Sitzungszeiten hier im Parlament geben müssen. So, und nach diesen Erläuterungen kann ich die Aussprache eröffnen. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Bernhardt!
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV – Transparenzpflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen“ vor. Danach wird die Landesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern ihren Pflichten gemäß Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 Geldwäschegesetz nachkommt und die in Paragraf 19 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes aufgeführten Angaben zu allen wirtschaftlich Berechtigten der Stiftung einholt, aufbewahrt, auf aktuellem Stand hält und unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als registerführende Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilt. Es ist anzunehmen, dass der Hintergrund dieses Antrages der Artikel von Transparency International Deutschland e. V. vom 16.02.2022 ist, wonach die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern gegen die Geldwäsche verstieße. Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, kann man nun wirklich nicht zustimmen. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie verwechseln wirklich auf vielen Ebenen die Zuständigkeiten. Es ist so, als wenn Sie einen Brief an den falschen Adressaten schreiben, und genauso falsch ist Ihr Antragstext mit der Adressierung an die Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und so fordern Sie etwas von der Landesregierung, was wir rechtlich einfach nicht erfüllen können. Würden Sie alle, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, dem Antrag so zustimmen, würden Sie als Landtag schon rechtlich einfach falsch beschließen, dass die registerführende Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister das Bundesverwaltungsamt sei. Ist es nicht, genauso wenig, wie das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz oder überhaupt die Landesregierung sicherstellen kann, dass die Stiftung den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachkommt. Das ist einfach fachlich falsch. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen meine beiden Behauptungen rechtlich untersetzen, wobei ich ganz ehrlich sagen muss, dass es wirklich Ihre Aufgabe gewesen wäre, wenn Sie hier schon die rechtlichen Darstellungen machen, auch im Geldwäschegesetz sauber zu bleiben. Sie führen in der Begründung aus, dass Stiftungen nach Paragraf 4 des Stiftungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz stehen und die Rechtsaufsicht sicherzustellen habe, dass die Gesetze einzuhalten sind. Es ist richtig, dass das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz die Rechtsaufsichtsbehörde für Stiftungen hier im Land Mecklenburg-Vorpommern nach Paragraf 2 des Stiftungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns ist. Dies umfasst aber gerade nicht das Geldwäschegesetz des Bundes als höherrangiges Recht. Gemäß Artikel 31 Grundgesetz bricht Bundesrecht Landesrecht. Das Geldwäschegesetz ist ein solches Bundesgesetz. Es geht unserem Stiftungsgesetz als Landesgesetz damit vor. Das Geldwäschegesetz bestimmt in Paragraf 20 Absatz 1 Geldwäschegesetz, dass juristische Personen des Privatrechts – also auch die Stiftung, das haben Sie richtig gesagt, des Klima- und Umweltschutzes Mecklenburg-Vorpommern – gegenüber der registerführenden Stelle die entsprechende Mitteilung abzugeben haben. Die registerführende Stelle ist nicht das Bundesverwaltungsamt, wie im Antragstext geschrieben, sondern gemäß Paragraf 25 Absatz 1 Geldwäschegesetz in Verbindung mit Paragraf 1 Transparenzregisterbeleihungsverordnung der Bundesanzeiger Verlag. Insofern ist schon die erste Unrichtigkeit in Ihrem Antragstext enthalten. Dass die Stiftung sich ins Transparenzregister einzutragen hat, darauf hat die Stiftungsaufsicht beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz nachweislich in einem Schreiben vom 08.01.2021 bezüglich der Anerkennung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß Paragraf 80 BGB hingewiesen. Und ich zitiere aus dem Schreiben, Zitatanfang: „Außerdem weise ich auf die Eintragungspflicht in das Transparenzregister hin. Das Transparenzregister ist online unter www.transparenzregister.de zu erreichen. Auf der Seite finden sich auch verschiedene Anleitungen zur Vornahme der Eintragungen, FAQ mit Antworten sowie die Servicenummer, an die man sich bei Rückfragen wenden kann. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung in das hiesige Stiftungsverzeichnis die Mitteilungspflicht gegenüber dem Transparenzregister nicht ersetzt!“ Zitatende. Die Stiftung ist im Transparenzregister eingetragen. Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bemängeln in Ihrer Begründung in dem Antrag, dass bislang im Transparenzregister nur die Mitglieder des Vorstandes der Stiftung eingetragen seien. Um die nach dem Geldwäschegesetz geltende Transparenzpflicht zu erfüllen, reicht das jedoch offensichtlich nicht, so im letzten Satz Ihrer Begründung zum Antrag. Ob das ausreicht oder ob das nicht ausreicht, hat nicht die Stiftungsaufsicht zu prüfen. Sie hat somit keine Möglichkeiten, auf die ordnungsgemäße Eintragung hinzuwirken und diese sicherzustellen, denn ob hier eine Stiftung nicht ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nachgekommen sei, würde ein Ordnungswidrigkeitentatbestand nach Paragraf 56 Absatz 1 Nummer 1 Nummer 54 bis 56 des Geldwäschegesetzes begründen. Ob dem so ist, prüft gemäß Paragraf 56 Absatz 5 das Bundesverwaltungsamt. Sie könnte, wenn dem so sei, die falsche Eintragung mit Bußgeldern sanktionieren und hätte die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Eintragung sicherzustellen. Das Bundesverwaltungsamt ist nach dem Geldwäschegesetz die zuständige Aufsichtsbehörde, nicht die Stiftungsaufsichtsbehörde des Landes, da wir nicht die Aufsichtsbehörde sind. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen kann die Landesregierung auch nicht sicherstellen, dass die Stiftung für Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern ihren Pflichten gemäß Paragraf 20 Absatz 1 Satz 1 des Geldwäschegesetzes nachkommen soll. Von daher ist Ihr Antrag mangels gesetzlicher Zuständigkeit der Stiftungsaufsichtsbehörde und der Landesregierung insgesamt nicht umsetzbar und damit abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass ich mal in die Situation versetzt werde, der Justizministerin zuzustimmen, hätte ich mir so auch nicht träumen lassen. Sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN-Fraktion, Ihr Antrag ist in der Tat, also ich benutze diese Floskel wirklich ungern, aber wirklich so schlecht gemacht: Das ist der falsche Adressat, hier wird Bundesrecht angegriffen, hier wird Vermischung mit Privatrecht gemacht. Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Gehen Sie heute nach Feierabend noch mal in sich, arbeiten Sie noch mal in Ihren Anträgen, dann können wir gerne zu einem späteren Zeitpunkt an besser ausgearbeiteten Anträgen uns hier abarbeiten an diesem Antrag! Der hat es gar nicht verdient, noch weitere Worte zu verlieren. Deswegen gehe ich wieder vom Mikro auf meinen Platz zurück. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stiftung Klimaschutz MV ist bald Geschichte. Das haben wir unlängst beschlossen. Wir sollten unsere Kraft für die immens großen Aufgaben, die vor uns liegen, verwenden. Meine Fraktion trägt Unterstellungen der Geldwäsche nicht mit, wenn es hier heißt, dass rechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt sein sollen. Ich vertraue dem Justizministerium (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) auch ohne Landtagsbeschluss, in seinem Verantwortungsbereich einzuhaltende Regelungen auch durchzusetzen. Auf die jeweiligen Zuständigkeiten hat die Ministerin hingewiesen und diese klargestellt. Dem können wir uns nur anschließen. Also wir lehnen diesen Antrag ganz klar ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Rösler, das müssen Sie mir noch mal erklären! Sie sagen eins, Sie vertrauen dem Justizministerium, dass es bei der Frage alles richtig macht. Die Ministerin erklärt vorhin, dass sie gar nicht zuständig ist. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: In ihrer Zuständigkeit! In ihrer Zuständigkeit!) Aber das klären Sie einfach mal unter sich, meine Damen und Herren! (Beifall Daniel Peters, CDU) Ich habe zugesichert, nur fünf Minuten zu reden. Das werde ich auch hinbekommen, aber gestatten Sie mir noch mal zwei/drei einordnende Anmerkungen zu der Gesamtthematik. Also ich glaube, beim Thema Klimastiftung ist alles richtig, das die Transparenz erhöht. Transparenz ist, glaube ich, hier das Gebot der Stunde. Und der Kollege Barlen hatte ja meinem Fraktionsvorsitzenden heute Morgen zu wenig Selbstreflexion im Umgang auch mit dem ganzen Thema Russland vorgeworfen. Da sage ich, lieber Kollege Barlen, lieber zu wenig Selbstreflexion als gar keine Selbstreflexion, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wie Sie es hier als SPD-Fraktion, als SPD im Land hier seit zwei Wochen an den Tag legen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) denn eines ist völlig klar, hier ist mehr noch zu diskutieren, als Ihnen vielleicht lieb sein mag. Die Ministerpräsidentin hat bei der Einsetzung der Stiftung am 7. Januar 2021 erklärt, wörtlich: „Wir haben nicht vor, dass diese Stiftung diese Pipeline baut oder betreibt, es geht lediglich darum, dass die Stiftung die Möglichkeit hätte, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Pipeline fertiggestellt wird.“ Jetzt konnten wir im Herbst lesen, dass es ein Schiff gibt, das dort aktiv in den Bau eingreift, finanziert von der Stiftung. Minister Backhaus hat noch vor einigen Wochen ja hier jegliche Aussage dazu verweigert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Chef der Staatskanzlei hat am Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine gesagt, das ist jetzt nicht unser Thema hier. Das hat den einen oder anderen Landesjournalisten sehr irritiert, dass also die Staatskanzlei festlegt, was Journalisten hier für Fragen haben und was Thema und was nicht Thema ist. Ich finde, das ist nicht der ordentliche Umgang auch mit der Presse hier im Land. (Beifall Daniel Peters, CDU) Die Justizministerin, meine Damen und Herren, hat dann am Freitag, also einen Tag nach dem russischen Angriff, erklärt in der SVZ, dass aus stiftungsrechtlichen Gründen derzeit kein Anlass besteht, man könne die Stiftung gar nicht auflösen. Montag durfte sie dann ja via Twitter mitbekommen, wer hier Koch und wer Kellner ist. Da hat hier dann die Ministerpräsidentin quasi erklärt, geht also doch, die Stiftung soll aufgelöst werden. Sie wird den Stiftungsvorstand darum bitten, hat also quasi das Statement der Justizministerin hier auch eingeholt an der Stelle und hat das öffentlich erklärt. Und da bin ich bei der Kollegin Oehlrich. Die Satzung müsste aus meiner Sicht zumindest sehr klar sagen, wenn der Stiftungszweck unmöglich ist. Und was ist denn bitte schon unmöglicher als dieser Krieg, als die klare Aussage auch zum Thema Nord Stream 2?! Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, auch wenn wir die aktuellen Verlautbarungen zu Nord Stream 1 lesen, ich gehe davon aus, dass Nord Stream 2 zumindest in unserer Amtszeit und in den Amtszeiten künftiger Landtage nicht mehr an den Start gehen wird. Von daher ist der Stiftungszweck unmöglich und aus meiner Sicht auch eine Auflösung möglich, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sieht der Stiftungsvorstandsvorsitzende Herr Sellering doch etwas anders. Wir haben jetzt aber einen klaren Landtagsbeschluss hier auch noch mal seit der vergangenen Woche hier in der Tasche, den wir miteinander gefasst haben. Von daher gehe ich davon aus, (Julian Barlen, SPD: Langsam kriegen Sie die Kurve, so ganz langsam.) gehe ich davon aus, dass wir hier dann auch das gemeinsam aufs Gleis bekommen. Herr Barlen, Sie haben noch Redezeit. Bitte kommen Sie her! Erklären Sie Ihre Position zu Russland! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Erklären Sie Ihre Position zu Putin, vielleicht auch mit etwas Selbstreflexion, etwas Reue! Das würde Ihnen, glaube ich, gut zu Gesicht stehen, auch zu später Stunde. Sie sind herzlich dazu eingeladen, Sie haben auch hier noch Redezeit als SPD-Fraktion. Von daher ist, glaube ich, Transparenz das Gebot der Stunde. Alles, was dazu beiträgt, sollte gemacht werden. Die Kleinen Anfragen, die noch ausstehend sind, sollten zügig beantwortet werden, vielleicht auch anders und mit einer höheren Qualität und mit mehr Willen beantwortet werden als so manche andere Kleine Anfrage der Landesregierung. Von daher sind Sie herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess auch der Transparenz zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeiten, dort auch als Koalitionsfraktionen das zu tun. Und von daher bin ich den GRÜNEN dankbar, dass sie das Thema heute hier noch mal auf die Tagesordnung gesetzt haben, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ach, das war der Grund!) und es hat natürlich unsere volle Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir schon mal beim Thema Reue sind, Herr Kollege Ehlers, möchte ich Ihnen noch mal vorhalten, was der Kollege Eifler mal gesagt hat in der Einbringung oder in der Rede zur Stiftung: „Zugleich muss uns gleichwohl an partnerschaftlichen Beziehungen mit Russland gelegen sein,“ (Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir nicht bestritten.) „auch wenn die innenpolitischen Zustände Russlands durchaus besorgniserregend sind, und das nicht erst seit gestern.“ So viel zum Thema Reue bei Ihnen, ne?! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir nicht bestritten.) Wir können auch gerne die Rede von den Kollegen mal auseinandernehmen, dann werden Sie aber … (Sebastian Ehlers, CDU: Wir kennen die.) Sie kennen die, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Es ging um Ihre Selbstreflexion. Ich hab ja von Ihnen mal was gewollt. Sagen Sie doch mal was! – Glocke der Vizepräsidentin) dann würde ich an Ihrer Stelle mal nicht so viel darüber reden, ne?! (Sebastian Ehlers, CDU: Na dann sagen Sie doch was! Machen Sie doch!) Ich habe darüber auch damals nicht gesprochen, sondern es war ein anderer. Ich muss dazu gar nichts sagen, ich kann dazu was sagen, werde ich auch zum Antrag was sagen, denn Sie haben nach meiner Kenntnis nichts zu diesem Antrag gesagt. Sie haben nur irgendwelche Floskeln rausgehauen, die das Hohe Haus nicht ertragen kann. (Sebastian Ehlers, CDU: Es geht um das Thema Stiftung.) Ansonsten hat auch die Justizministerin schon hinreichend dazu was gesagt. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Zum Antrag.) Und was die Kollegin von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN da gesagt hat, ja, das erinnert so sehr daran: Ich weiß nicht, warum ich diesen Antrag geschrieben habe, ich möchte aber mal was dazu sagen, ich muss mal gegen Russland kämpfen, ich muss mal was zu dem bösen Putin sagen. Das ist auch richtig, dass man zu Putin was sagt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Irgendeiner hat mal gesagt, der hat nicht alle Latten am Zaun. Das war jemand aus der Fraktion der LINKEN mal in Wismar bei einer Demo. Dem kann ich mich auch nur anschließen. Aber jetzt in Bausch und Bogen diese Stiftung beerdigen zu wollen und Sie reden über den Stiftungszweck. Der Stiftungszweck hat nicht nur einen Punkt, das wissen Sie ganz genau, der Stiftungszweck hat mehrere Punkte. Neben den wirtschaftlichen und den betriebswirtschaftlichen Unternehmen hat er auch ganz normale Umweltaspekte und das … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nein, im Normalfall sagen Sie das gar nicht mal, weil es Ihnen einfach nicht dient, und von der Warte her lehnen wir den Antrag ab, weil er einfach sinnentfremdend ist und für uns nicht zutrifft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja richtig, dass es rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz einiges, aber wirklich einiges an Bedarf an Aufklärung und Transparenz gibt, und zwar im Hinblick auf die Gründung, im Hinblick auf die Anerkennung der Stiftung, im Hinblick auf die Gemeinwohlorientierung der Stiftung, im Hinblick darauf, wie sie denn aufgelöst werden kann, im Hinblick darauf, wie die Zustiftungen entstanden sind, aus welchen Mitteln sie stammen, sowohl auch die Frage des Schutzes von Daten und Nachrichten. Ich habe das ja auch schon mal bemerkt, als ich dazu Stellung genommen habe. Auch das würde mich mal interessieren, ob der Nachrichtendienst überhaupt irgendwann mal informiert war, was wir da gerade treiben mit dieser Stiftung. Und ich glaube, heute stellt sich diese Frage umso mehr, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Gestern noch ein beschütztes und umsorgtes Konstrukt der Landesregierung, und das ist jetzt so ein Katz-und-Maus-Spiel, wer hat da nun wie zugestimmt und so weiter. Das hilft uns ja nicht weiter. Wir wollen Transparenz und wir haben ja aber auch gesehen, dass die Auskunftsfreude in der Vergangenheit nun nicht besonders ausgeprägt war. Insofern ist es doch normal, dass man versucht, die Dinge klarer darzustellen, und es ist hier eben ein Versuch unternommen worden, zumindest über das Thema Geldwäschegesetz, über das Transparenzregister unter klarer Benennung der wirtschaftlich Berechtigten hier eine Aufklärung herbeizuführen. Das ist doch absolut lobenswert, dass man sich auch diese Mühe macht. Natürlich, der Vortrag der Justizministerin ist zutreffend. In der Tat hätte man die entsprechenden zuständigen Behörden auch herausfinden können im Geldwäschegesetz. Das, muss man sagen, ist jetzt nicht so sauber gearbeitet. Aber letzten Endes, ich will meinen Redebeitrag eigentlich nur unterstützen, es ist so viel offen, es ist so viel zu hinterfragen. Es mag ja sein, dass es jetzt nicht eben das Justizministerium ist, das zuständig ist. Aber ich glaube, dieselbe Anfrage, die wir jetzt beim Bundesverwaltungsamt stellen würden oder vielleicht auch bei der BaFin, das ist letzten Endes etwas, wo wir wahrscheinlich wieder auf Granit stoßen werden, weil das alles nicht so ganz klar ist. Meine Damen und Herren, ich glaube, es sind ganz, ganz viele Dinge in diesem Kontext, also Geldwäsche ist jetzt nur eine Problematik, und da dürfen wir uns auch gerade nicht rühmen in Deutschland. Das müssen wir uns auch immer wieder auf der Zunge zergehen lassen, wir sind in der Welt eine Geldwäscheoase. Das wird uns immer wieder in den Berichten eingeschrieben, umso mehr ist so was natürlich zu hinterfragen. Allerdings, wie gesagt, wir haben gehört, die Zuständigkeit ist nicht gegeben. Insofern würden wir uns jetzt hier enthalten, weil wir gleichwohl die Aufklärung wünschen. Aber es hilft uns hier jetzt gerade nicht, wenn wir an dieser Stelle da falsch appellieren. Auf der anderen Seite hätte ich schon noch ganz gerne gewusst von der Justizministerin, ob sie denn Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hat davon, ob eine entsprechende Meldung vorgenommen wurde. Das ist ja durchaus etwas, was in der Erkenntnissphäre der Ministerien oder der Landesregierung liegen könnte, und insofern hätte ich dazu eine Positionierung mir gewünscht. Man hätte ja hier auch aufklärend wirken können und nicht blockieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Daniel Peters, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin, Sie zitieren das Stiftungsgesetz in Paragraf 4 mit der Rechtsaufsicht und zitieren da die Landesstiftungsaufsicht und verweisen auf die Bundesbehörden. Und dann möchte ich jetzt mal das Geldwäschegesetz hier einmal zitieren, Paragraf 50: „Zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung dieses Gesetzes … 1. … 2. … 3. …“ und so weiter, da werden da die verschiedenen Zuständigkeiten genannt. Übrigens, Stiftungen stehen nicht dabei. Und dann kommt in Punkt 9: „im Übrigen“ ist „die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle“ zuständig. Und das wäre aber bei uns natürlich die Landesstiftungsaufsicht. Es gibt auch im Internet, und das haben wir natürlich in der vorausgegangenen Prüfung natürlich auch eingeholt, Landesbehörden, die dieser Prüfung und diesem Prüfauftrag durchaus nachkommen, zum Beispiel aktenkundig die bayerische Stiftungsaufsicht. Insofern würde ich diese rechtliche Einschätzung, die Sie hier abgegeben haben, mindestens als verkürzt darstellen, wenn nicht sogar komplett zurückweisen. Und unabhängig davon haben wir auch natürlich beim Bundesverwaltungsgericht angefragt, und die vorliegende Stellungnahme quasi verweist auch hier auf das Landesrecht und auf die Landeszuständigkeiten. Insofern zunächst das Rechtliche, aber da kenne ich mich – zugegeben – auch nicht als Physiker so sehr aus, aber das sind die Sachen, die uns zur Prüfung vorlagen. Ich stelle vielmehr ab auf Ihre politische Verantwortung und die ist durchaus gegeben. Sie haben sich ja hier in der letzten Sitzung in dem Beschluss auch dazu geäußert, alles transparent aufklären zu wollen, und wir haben den ersten Antrag im Landtag und der wird abgelehnt. Wir hören nichts zum wirtschaftlichen Teilbetrieb, nicht mal über das Kuratorium. Der Landtag hätte angeblich keinen Einfluss. Gleichzeitig verzögert sich eine Sondersitzung, die eigentlich zum Thema des völkerrechtswidrigen Überfalls auf die Ukraine und die damit verbundene humanitäre Katastrophe angesetzt wurde, weil die SPD es explizit wünscht, klarer zu fassen, dass die Stiftung aufgelöst werden soll, wo sie vorher sagt im Landtag mehrfach, dass sie keinerlei Einfluss hat, dass sie uns Auskünfte nicht erteilt, weil sie keinerlei Einfluss hat. Gleichzeitig gibt es medial einen Schlagabtausch zwischen der Ministerpräsidentin und dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung. Und wir sollen hier einspringen als Landtag und unseren klaren politischen Willen formulieren, damit Sie Ihre Probleme lösen können, aber es gibt keinen Einfluss politisch auf die Stiftung! Ich, sehr geehrte Damen und Herren, sehe, dass da was nicht zusammenpasst. Und dass zuletzt auch die Linksfraktion sich hier so mitverhaften lässt, dass der einzige kurze Redebeitrag ist, diese Stiftung ist ohnehin bald Geschichte, nach dem Motto „Augen zu und durch“, das finde ich unglaublich. Sie sind doch sonst auch immer die Ersten, die Einflüsse von Großkonzernen aber in jedem Fall aufgeklärt wissen möchten. Und hier, weil Sie jetzt in der Regierung mit sind – übrigens für etwas, was Sie nicht mal hätten tun müssen, weil zu dem Zeitpunkt, als die Stiftung entstanden ist, waren Sie nicht in der Regierung, auch wenn Sie hier mit durchgestimmt haben, das betrifft ja auch die CDU-Fraktion, die an verschiedener Stelle gesagt hat, na ja, das war vielleicht nicht ganz ehrlich, was hier in der Kommunikation vorher lief, wofür die Stiftung wohl zuständig ist –, an dieser Stelle hätten Sie doch wirklich mal sich absetzen können und deutlich machen können, dass Sie hier eigentlich eine ganz andere Meinung vertreten, nämlich, dass diese Einflüsse, gerade der Geldwäsche, gerade von Großkonzernen, unbedingt aufgeklärt gehören! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen bitte ich um so … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das steht aber nicht in Ihrem Antrag. Natürlich steht das im Antrag. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nein!) Natürlich steht im Antrag, dass aufgeklärt werden muss, wer da eingetragen ist. Und dass hier die Ministerin vorliest, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie fordern die Landesregierung auf.) dass ja darauf hingewiesen worden ist, dass, wie hat sie es gesagt, dass darauf hingewiesen worden ist, dass da eine Eintragung erfolgen muss, aber dann nicht prüft, ob diese vorgenommen worden ist und insbesondere nicht, ob diese korrekt vorgenommen worden ist, also das heißt, wenn Pittiplatsch da eingetragen würde, dann wird die Stiftungsaufsicht auf den Bund verweisen oder was?! Entschuldigung, das finde ich nicht glaubwürdig, und an jeder anderen Stelle hätten Sie dem auch zugestimmt. Insofern freue ich mich auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen. Ich erwarte, dass die vollständig sind, und hoffe, dass wir Transparenz da herstellen können, wenn Sie schon hier dem Antrag nicht folgen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt, nicht Zustimmung, sondern Ablehnung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Masken- und Testpflicht an den Schulen aufheben, Drucksache 8/399. Antrag der Fraktion der AfD Masken- und Testpflicht an den Schulen aufheben – Drucksache 8/399 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir reden seit zwei Jahren coronabedingt über Maßnahmen, Maßnahmen, Maßnahmen. Alle Argumente sind ausgetauscht und längst hat jede Seite ihre jeweiligen Autoritätsbeweise aufgerufen. Wir dürften damit durch sein. Denn eines ist klar, abgesehen von den Finanzeinbrüchen in vielen Branchen und von den für Steuerzahler unweigerlich erwartbaren Spätfolgen eines eben nicht durchweg pandemiebedingten Schattenhaushaltes, der hier beschlossen wurde, litten vor allem die Kinder und Jugendlichen. Wir nehmen in unserem Antrag, in dem wir für die Jüngsten coronakompensierend noch eine weitere Sportstunde fordern, ebenfalls Bezug darauf. Kinder und Jugendliche waren über einen sehr langen Zeitraum in ganz besonderer Weise durch die Corona-Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere die permanenten Tests und das Tragen der Masken über den gesamten Schultag führten nicht nur zu physischen Einschränkungen, sondern insbesondere zu einem psychisch bedrückenden Zustand für die gesamte Lebenswelt der Heranwachsenden. Medizinische Studien dokumentierten die vielfältig ungünstigen Folgen für das Schul- und Alltagsleben der Jüngsten. Sie waren gravierender als die durch das Infektionsgeschehen selbst verursachten Einschränkungen, insofern Schüler vergleichsweise wenig, vor allem aber weniger schwer an Corona erkrankten. Die zunächst als gefährliche Wand mystifizierte Omikron-Welle hat ihren Schrecken verloren. Wir haben hohe Fallzahlen, in der Tat, aber keine hohe Krankheitslast mehr. Zudem entwickelt die Mehrheit der Kinder Symptome bei einer Covid-Erkrankung, sodass wir von einer Dauertesterei an den Schulen zu einem symptombasierten Vorgehen kommen müssen. Das heißt, die Kinder testen sich bei leichten Erkältungssymptomen in der Häuslichkeit selbst. Bei einem positiven Testergebnis sollte mittels PCR-Test geprüft werden, ob tatsächlich eine Covid-Erkrankung vorliegt. Bei schweren Erkältungssymptomen muss ohnehin ein Arzt konsultiert werden, aber das haben verantwortungsvolle Eltern ja so schon getan. Bereits die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, forderte Lockerungen der Corona-Maßnahmen an Schulen. „Wir müssen raus aus einer Kultur der Angst an den Schulen“, sagte sie der „Bild-Zeitung“. Wenn ab Mitte Februar/Anfang März geöffnet werde, müsse auch an Schulen gelockert werden. Prien weiter: „Sport und Musikunterricht muss wieder in vollem Umfang stattfinden.“ Schrittweise müsse die Testpflicht zur Testmöglichkeit werden. Auch die Maskenpflicht müsse fallen, zuerst am Sitzplatz, dann im gesamten Schulgebäude. Wir begrüßen daher die Aufhebung der Maskenpflicht zum 07.03., diese Woche Montag, meinen aber, dass auch die anderen rigorosen Maßnahmen an den Schulen, zum Beispiel die Testpflicht, aufgehoben werden sollten, und zwar nicht erst am 21. März – und an dem Tag soll ja auch lediglich von drei Tests auf zwei Tests reduziert werden –, sondern jetzt. Je schneller sich die Schüler von den Einschränkungen befreit fühlen dürfen, umso besser für ihre seelische Verfassung, wie überhaupt für die Gestaltung eines wieder normalen Unterrichts- und Erziehungsprozesses. Wir ermöglichen so, dass unsere Kinder endlich wieder lebensfroher in die Schule gehen. Außerdem würden wir die Lehrer von bürokratischen Prozessen wie der Durchführung und Dokumentation der Testpflicht entlasten. Und glauben Sie mir, das ist in den Schulen durchaus ein Problem. Wenn in der ersten Stunde getestet werden muss, da geht einiges an Unterricht schon verloren. Schüler und Lehrer können sich wieder vollends auf den Unterricht konzentrieren, die Wirkung dessen wird immens positiv sein. Mit der Aufhebung der Test- und Maskenpflicht, wohlgemerkt unter Weiterführung bewährter Hygienemaßnahmen wie regelmäßigem Lüften, Händewaschen und Kontaktreduzierung, würde das Schulleben nicht nur von den bedrückendsten Maßnahmen befreit, sondern kehrte endlich wieder zu einer Normalität zurück, die insbesondere die Jüngsten jetzt nötig und nach zwei Jahren Corona-Belastung verdient haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn dass es auch ohne eine rigide Test- und Maskenpflicht geht, zeigen uns die Erfahrungen aus den Kitas des Landes. Zur Corona-Teststrategie in den Kitas heißt es dazu vom Bildungsministerium: „Die Mehrheit der Kinder entwickelt Symptome ..., sodass ein symptombasiertes Vorgehen ein wichtiger Baustein zur Prävention in der Kindertagesförderung ist.“ Und weiter führt das Ministerium aus: „Flächendeckende-Antigen-Schnelltestungen für alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen sind deshalb nicht Teil der Teststrategie in Mecklenburg-Vorpommern und es erfolgt eine symptomatische Testung von Kindern mit schweren Krankheitssymptomen. Bei Kindern mit leichten Erkältungssymptomen wird eine Testung in der Häuslichkeit empfohlen.“ Das empfehlen auch wir. Dies, liebe Kollegen, ist vor dem Hintergrund der deutlich milder verlaufenden Omikron-Variante auch für unsere Schulen angezeigt. Lehrer und Schüler haben über zwei Jahre hinweg in vorbildlicher Weise auf die Herausforderungen reagiert. Ein befreiter Schulalltag honorierte ihr Durchhalten und begänne mit der Kompensation der erlittenen Defizite. Noch länger mit einer Befreiung der Schulen vom Exerzieren der Corona-Maßnahmen zu warten, ist unnötig. Im Gegenteil, mit dem heutigen Antrag kann ein starkes Zeichen für einen Neustart in Richtung normaler, also befreiter schulischer Tätigkeit gesetzt werden. Wir, liebe Kollegen, haben die Möglichkeit, dieses Zeichen hier heute gemeinsam auszusenden, daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Das ist so vereinbart. Es gab auch eine Vereinbarung, und deswegen bin ich jetzt ein bisschen ..., schwierig, ich habe nicht ausgerechnet. Also jeder hat fünf Minuten Redezeit. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Ministerin Simone Oldenburg – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich fasse das jetzt mal kurz zusammen: Jeder in der Aussprache hat jetzt fünf Minuten Redezeit, so haben wir uns vereinbart. Wir gehen also ab von der Geschäftsordnung und gehen auf eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen zurück, und von daher eröffne ich die Aussprache. Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Oldenburg. Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt nur nicht die Geduld verlieren! Seit mehr als zwei Jahren ist das Leben und besonders das der Kinder wirklich eingeschränkt. Sie leben schon so lange und wirklich unter belastenden Rahmenbedingungen, aber es ist eben auch notwendig, um sie zu schützen. Die einschränkenden Maßnahmen wägen wir wöchentlich im Bildungsrat unter anderem mit dem Landeselternrat, den Verbänden und auch mit dem Landesschülerrat ab, und heute Morgen haben wir das wieder getan und haben natürlich auch gesprochen über die zweimalige Testpflicht dann ab dem 21. März. Und die Schülerinnen und Schüler haben gesagt, sie hätten gerne weiterhin dreimal in der Woche die Tests. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das nur einmal zur Einordnung, was sich die Schülerinnen und Schüler dort wünschen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir wägen also jede Woche mit den Expertinnen und Experten ab, was können wir abschaffen, worauf können wir verzichten, was muss unbedingt beibehalten werden, denn, da müssen wir nicht lange drum rumreden, parteiübergreifend steht für uns alle fest, dass immer das Kindeswohl im Vordergrund steht und natürlich auch die Fürsorge für die Kinder und für die Jugendlichen. Und zu dieser Fürsorge gehört eben auch, die Schülerinnen und Schüler mit den Hygienemaßnahmen und natürlich auch mit der erfolgreichen Teststrategie zu schützen. Wir wollen aber auch versuchen, das alles offen zu halten, was das Leben und was das Miteinander ausmacht, denn auch das ist Schutz. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine ständige Gratwanderung, die uns gemeinsam mit den Expertinnen und Experten gelingt, und bei jeder Entscheidung steht für uns die Eindämmung des Infektionsgeschehens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Mittelpunkt. Dass dieser Abwägungsprozess zwar kompliziert, aber erfolgreich ist, zeigt sich daran, dass an fast allen Schulen das gesamte erste Halbjahr der Unterricht in Präsenz stattfand. So sichern wir gleichberechtigte Teilhabe, Chancengleichheit und natürlich auch Gerechtigkeit in der Bildung. Nach reiflicher Abwägung hat das Kabinett also Mitte Februar beschlossen, dass in dieser Woche die Maskenpflicht am Platz im Unterricht entfällt und auch die definierten Gruppen aufgehoben werden. Ab dem 21. März werden die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte nur noch zweimal statt bisher dreimal getestet und eine weitere Reduzierung wird gerade mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beraten. Selbstverständlich aber bleibt die gesamte Zeit immer die Empfehlung zum Tragen einer Maske bestehen, und wenn Corona-Fälle auftreten, greift der Hygieneplan, greift das Kontaktpersonenmanagement, und somit gilt dann auch für die Klasse, in der der Fall aufgetreten ist, wieder für einige Tage die Maskenpflicht. Bei allem, was wir tun, ist es wichtig, dass wir nicht überhastet, sondern wirklich mit großer Umsicht handeln. Wir müssen langsam, aber sicher die Schutzmaßnahmen für die Kinder, für die Jugendlichen und für die Erwachsenen lockern, aber eben alles mit der gebotenen Ruhe und vor allem mit Geduld. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin, auch für die Einhaltung der nicht vereinbarten fünf Minuten! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Nach fünf Minuten wird das Mikro ausgeschaltet.) Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildungspolitik und Corona – ganz klar, wir sind im Spannungsfeld zwischen Bildung und Gesundheitsschutz, und insofern ist es immer ein Spagat, in welcher Form wir entscheiden. Ich habe vorhin schon mal ausgeführt, dass wir extrem steigende Zahlen haben. Der Vollständigkeit halber will ich das hier noch mal wiederholen. Wir haben also Inzidenzen bei den 6- bis 11-Jährigen, Stand gestern, von fast 5.000, und in diese steigenden Zahlen hinein gehen wir in den Bereich der Lockerung. Das ist ein sensibler Prozess, so, wie ich es gesagt habe, im Spannungsfeld zwischen Bildung und Gesundheitsschutz. Und Ihr Antrag beziehungsweise Ihr Auftreten von der AfD signalisiert ja, trotz dieser steigenden Inzidenzen, ob gefährlicher oder nicht gefährlicher, die Variante, dass es gar nicht mehr darauf ankommt, einen kontinuierlichen Öffnungsprozess zu gestalten, sondern mehr oder weniger zu sagen, wir brauchen gar nichts mehr und wir machen alles auf. Das ist sozusagen die Botschaft Ihres Antrages. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und da stellt sich für mich auf alle Fälle die Frage, wo Sie auch die Gewissheit hernehmen, dass die Betroffenen das so wollen. Und insofern komme ich zu einem weiteren Punkt, und zwar die Umfrage vom Landeselternrat, Landesschülerrat und von der GEW am 22.02., genau zu den beiden Punkten, die Sie im Prinzip insbesondere infrage stellen, nämlich einmal das Thema Maskenpflicht und einmal das Thema Testen. Die Umfrage zum Beispiel beim Thema Maskenpflicht bei den Eltern – immerhin 5.687 Beteiligte – ergab mit 30 Prozent, dass die Maske zwar störend ist, aber erträglich. Jetzt kann man immer noch sagen, okay, die Eltern sind das eine, die müssen die Maske jetzt nicht unmittelbar im Unterricht tragen. Aber erstaunlicher ist ja dann die Antwort der Schüler, und bei den Schülern ist es eben so, dass über die Hälfte die Aussage tätigt, dass die Maske zwar störend, aber erträglich ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern, glaube ich, ist es schon kein Schwarz-Weiß, dass Sie signalisieren, dass alle alles abschaffen wollen. Und wenn das beim Thema Maske diese Ergebnisse nach sich zieht, ist die Frage, wie sieht es dann bei der Befragung, die auch durchgeführt wurde, beim Thema Testung aus. Und zum Thema Testpflicht wurde eben auch gefragt im Zusammenhang mit Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes, und da haben 59 Prozent der Schüler gesagt, ja, die Testpflicht ist ein entsprechend adäquates Mittel, um die Schulen aufzuhalten. Bei den Eltern sind es sogar 72 Prozent, die dem zugestimmt haben. Insofern spricht das auch für ein strukturiertes Vorgehen in dieser Frage. Und der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist Ihr Antrag unter I Punkt 2. Sie sagen, ganz konkret, „dass die Aufrechterhaltung der erprobten Hygienemaßnahmen im Bereich der Schulen als ausreichend erachtet wird“. Da setze ich jetzt mal einen Punkt. Was heißt denn das überhaupt logisch? Sie stellen fest, dass die Hygienemaßnahmen korrekt sind. Jetzt stellt sich die Frage, kennen Sie die Hygienemaßnahmen. Als Sie Ihren Antrag erstellt haben, galt auf alle Fälle noch der Hygieneplan mit Wirkung vom 03.01. mit unterschiedlichsten Regelungen. In Punkt 1.1.5 ist zum Beispiel alles nachzulesen zum Thema Mund- und Nasenschutz, in 1.1.6 alles zum Thema Testpflicht. Sie sagen also von der Logik her – alles andere will ich jetzt auch aufgrund von zeitlichen Dingen nicht weiter ausführen, es gibt ja unterschiedlichste Hygienemaßnahmen, Abstandsregelung et cetera –, aber Sie sagen, diese Maßnahmen, so, wie sie gelten, sind ausreichend. Jetzt muss ich fast davon ausgehen, Sie kannten die Hygienemaßnahmen nicht (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) oder aber – Ihre Schlussfolgerung könnten Sie vielleicht von der Logik her noch mal erklären –, wenn die ausreichend sind, sollen die beibehalten werden. Sie sagen aber: Nein, es soll alles abgeschafft werden. (Rainer Albrecht, SPD: Ist schon paradox.) Insofern ist dieser Antrag auch in sich unlogisch und aus den genannten Gründen abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christiane Berg, CDU – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Nikolaus Kramer, AfD: Das war ja auch tosender Beifall.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD, und Torsten Renz, CDU) Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wird meine kürzeste Rede hier im Landtag. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke!) Ich stimme den Ausführungen der Ministerin und meinem Vorredner Herrn Renz zu. Ich könnte jetzt noch Ausführungen machen zur FFP2-Maske, wie sicher und so weiter. Da ich heute noch gern zur Sportstunde reden möchte, möchte ich Ihnen bloß mitteilen, meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, es tut mir leid, die Redezeit kann ich leider nicht toppen, Herr Butzki. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, ... Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung! Vizepräsidentin Beate Schlupp: ... Frau Abgeordnete! Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Immer erst anfangen mit der Begrüßung, und dann können Sie ... Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Völlig richtig. Vizepräsidentin Beate Schlupp: ... wen auch immer gleich aufklären. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Auch nicht kommentieren!) Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Antrag der AfD-Fraktion zeigt einmal mehr, dass die AfD das Risiko des Covid-19-Virus nicht versteht oder nicht verstehen will. Auch wenn nicht jede Infektion tödlich ist oder zu schwerwiegenden Verläufen führt, gibt es dieses Risiko dennoch, und Aufgabe einer solidarischen Gesellschaft ist es, die notwendigen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen zu treffen. Dazu sind auch die allermeisten Menschen bereit. Allerdings wollen Sie nicht nur Ihre eigenen egoistischen Interessen für sich selbst durchsetzen, sondern auch alle anderen, besonders Schülerinnen und Schüler, ins volle Risiko gehen lassen. Gerade aktuell zeigt sich doch in den Schulen, wohin ein allzu laxer Umgang mit dem Virus führt. Die zum Jahreswechsel angekündigte Omikron-Wand, die wir zunächst leidlich einhegen konnten, trifft uns gerade mit voller Wucht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Infektionen verbreiten sich aktuell in die Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime in Windeseile und stellen uns vor riesige Herausforderungen. (Nikolaus Kramer, AfD: Vor welche denn?) Tests und Masken, die von der AfD immer wieder als Einschränkung (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) der persönlichen Freiheit bezeichnet werden, sind in Wahrheit die einzig wirksamen Schutzmaßnahmen in einem noch ziemlich ungeimpften Teil unserer Gesellschaft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) bei den Schülerinnen und Schülern. Was wir Erwachsenen uns durch eine Impfung ersparen konnten, will die AfD mit aller Konsequenz unseren Kindern und Jugendlichen zumuten. In der aktuellsten Stellungnahme des ExpertInnenrats der Bundesregierung vom 17.02.22 (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wird auf die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen eingegangen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja eben nicht!) Ich zitiere mal aus dem Abschnitt Kitas und Schulen: „Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen bergen durch die hohe Zahl an Kontakten unmittelbare Infektionsrisiken. WissenschaftlerInnen, Institutionen und Betroffenenverbände haben eine AWMF-S3-Leitlinie entwickelt, die Schulen konkrete Empfehlungen für Maßnahmen unter Pandemiebedingungen gibt. Untersuchungen zeigen, dass nach den Ferien jeweils mehr Infektionen als erwartet detektiert wurden, was darauf schließen lässt, dass Testungen in Schulen zur Reduktion der Dunkelziffer und zur Erkennung von Infektionen und somit zum Infektionsschutz beitragen können.“ Ende des Zitats. (Nikolaus Kramer, AfD: Können!) Die Stellungnahme und vor allem die Empfehlungen der Profis empfehle ich zu lesen. Von einem Verzicht auf Tests und Masken ist dort nicht die Rede. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die AWMF-S3-Leitlinie für sichere Schulen ist nach wie vor State of the Art und empfiehlt beides. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ihr Antrag zeigt aber auch, dass Sie den dringenden Appell der Schülerinnen und Schüler nach mehr Schutz vor wenigen Wochen entweder schon vergessen haben oder nie ernst genommen haben. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) In einer Petition haben diese gefordert, dass mit ihnen und nicht über sie entschieden wird. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Sie fordern aber auch mehr Infektionsschutz an Schulen, kostenlose FFP2-Masken an Schulen, Luftfilter für alle Klassen- und Aufenthaltsräume, Reduktion der Klassengrößen, mehr Angebote für Notbetreuung und angemessene Quarantänemaßnahmen und vieles andere mehr. Die Forderungen der Schülerinnen und Schüler sind für mich das Vernünftigste, was ich in dieser Pandemie gehört habe, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nahe an den Empfehlungen der Wissenschaftler/-innen, klar orientiert an den Maßnahmen einer sichereren Schule. Eine ähnliche Position findet sich auch in der gemeinsamen Stellungnahme von Landeselternrat, Landesschülerrat und der GEW. In dieser Stellungnahme wird deutlich, wie belastet Familien, Kinder und Lehrer/-innen sind. Trotzdem werden Tests weiterhin als adäquates Mittel angesehen, und auch wenn Masken als störend oder als belastend empfunden werden, sind sie das wichtigste Instrument, um die Inzidenzen an den Schulen nicht noch weiter in die Höhe zu treiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Fraktion hat kein Verständnis für alle, die nicht den Schutz der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund stellen, übrigens egal, ob auf der Regierungsbank oder bei Ihnen in der AfD. Auch wenn die Infektion zum Glück in den allermeisten Fällen ohne schwere Komplikationen verläuft, ist ein Aufheben der Maskenpflicht im Unterricht zum jetzigen Zeitpunkt bei den hohen Inzidenzen, die noch immer steigen, nicht nachzuvollziehen. Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat nun für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Sabine Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es auch kurz machen. Der Antrag, den die AfD-Fraktion hier vorgelegt hat – das haben wir jetzt auch schon mehrmals gehört –, ist längst überholt. Bereits seit Montag ist die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben worden, (Enrico Schult, AfD: Es geht aber auch um die Testpflicht.) eine Änderung der Testfrequenz in Aussicht gestellt, und das, obwohl die Infektionszahlen an den Schulen – auch das haben wir heute schon mehrmals gehört – so hoch sind wie nie. Es ist darum richtig, die Pflicht zur Empfehlung zu machen und es damit den Kindern und Jugendlichen freizustellen, ob sie weiterhin die Maske tragen möchten oder nicht. Denn so einfach von jetzt auf nachher Tests und Masken an den Schulen wegzulassen, funktioniert nicht, das haben die letzten Tage bereits gezeigt. Viele Kinder, aber auch Eltern fühlen sich mit dieser plötzlich wiedergewonnenen Freiheit bei gleichzeitig nie da gewesenen hohen Infektionszahlen nicht wohl. Zu lange hat man vor allem den Kindern eingeredet, dass sie die Treiber der Pandemie und eine Gefahr für Eltern und Großeltern sind. Viele, vor allem kleinere Kinder, kennen gar keinen Schulalltag ohne Maske und werden sich erst langsam an die neuen Freiheiten gewöhnen müssen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist das wahre Verbrechen.) Nicht umsonst gehen darum viele Bundesländer behutsam mit den Öffnungen um. Und das ist auch richtig so. Ein komplettes und sofortiges Beenden aller Maßnahmen, wie im Antrag der AfD beschrieben, ist unrealistisch und wird der Situation nicht gerecht. Ziel muss es sein, die Maßnahmen langsam auslaufen zu lassen. Wenn die Maskenpflicht fällt, müssen begleitend Tests stattfinden, zumindest, bis die Infektionszahlen an den Schulen sinken. Ein langsames Umstellen von drei auf zunächst noch zwei Tests kann daher eine Brücke in die Freiheit darstellen, bis die Zahlen wieder niedriger sind und die Kinder sich an die wiedergewonnene Freiheit gewöhnt haben. Das Testen ist für die Kinder eine unkomplizierte und inzwischen lange gelebte Praxis, die ihnen Sicherheit vermittelt. Das haben wir ja auch aus den Umfragen gehört. Das dynamische Geschehen in den Schulen muss beobachtet und die Maßnahmen entsprechend angepasst werden. Ziel muss es natürlich sein, dass in Zukunft auch die Testpflicht für Kinder und Jugendliche entfällt. Aber dafür ist der jetzige Zeitpunkt eindeutig noch zu früh. Den Antrag der AfD nach sofortiger Aufhebung von Masken- und Testpflicht an den Schulen lehnen wir darum ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat nun das Wort die Abgeordnete Jeannine Rösler. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, den hätten Sie sich wirklich sparen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Zunächst zu Ihrer Begründung. Da fordern Sie im letzten Absatz einen sogenannten „befreiten Schulalltag“, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) also einen Schulalltag ohne Maske und Tests, zum 1. März. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zum 1. März – das wäre demnach rückwirkend und damit an sich schon schräg, so schräg wie Ihr gesamter Antrag. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Kollege Renz hat das hier zutreffend beschrieben. Meine Damen und Herren, Sie zitieren die Präsidentin der KMK, Karin Prien, die völlig richtig sagte, man müsse raus aus der Kultur der Angst, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach!) dass Sport und Musikunterricht wieder stattfinden (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur ein bisschen.) und dass die Masken- und Testpflicht schrittweise fallen müssen. Allerdings betone ich hier noch mal das entscheidende Wort von Karin Prien, und zwar das Wörtchen „schrittweise“. Der Grundtenor Ihres Antrags besagt aber, Corona ist vorbei. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmt doch gar nicht. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ihrer Meinung nach war es ja sowieso niemals mehr als eine banale Grippe (Jens-Holger Schneider, AfD: Das sind klassische Fake News.) und wir können jetzt sofort alle Schutzmaßnahmen fallen lassen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) bis auf eben eine Schutzmaßnahme, also die für die Schule nicht nachvollziehbare freiwillige Testung der Schülerinnen und Schüler im Elternhaus. Fakt ist, im Gegensatz zu Ihnen hat unsere Bildungsministerin einen Plan und geht mit Augenmaß und der jeweiligen Situation auch angemessen vor. Und statt von null auf hundert wollen wir – und da komme ich auf Karin Prien zurück –, dass die Maßnahmen eben schrittweise zurückgefahren werden, so, wie es die Lage erlaubt, um den Schutz aller zu gewährleisten. Und wie hier schon richtigerweise dargelegt wurde, es gab ja bereits Schritte, keine Maske am Platz, das Rückfahren der verpflichtenden Tests von drei auf zwei in der Woche kommt demnächst. Und das ist, meine Damen und Herren, der Situation angemessen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn noch sind die Infektionszahlen und die Hospitalisierungszahl sehr, sehr hoch. Der Kollege Renz ist genau darauf eingegangen. Auch viele Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sind hier betroffen. Das Land bewegt sich noch nicht über den Peak hinweg, und daher ist es ganz entscheidend, weiter mit Augenmaß zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Im Gegensatz zu Ihnen tun wir das und daher lehnen wir natürlich Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nun das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Enrico Schult. Er ist der letzte Redner vor der Abstimmung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Enrico Schult , AfD: Nicht mehr. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich kann natürlich jetzt nicht dem Wunsch von Herrn Renz entsprechen und hier zurückziehen, weil es sind einige Dinge, die klargestellt werden müssen, zum einen, dass wir mitnichten sämtliche Maßnahmen aufheben wollen. Ich denke, das geht aus unserem Antrag auch hervor. Das ist, glaube ich, eine böswillige Unterstellung, dass wir jetzt hier sozusagen die Corona-Pandemie in den Schulen für beendet erklären. Wir haben es eindeutig oder ich habe es eindeutig in den Antrag reingeschrieben und ich zitiere das noch mal für Sie, dass wir die Corona-Teststrategie aus den Kitas auch in den Schulen anwenden möchten. Dort heißt es nämlich: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren, ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen“ – (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) das gilt natürlich auch für unsere Schulen – „bzw. COVIDverdächtige Symptome“ möglichst „abgeklärt werden. Die Mehrheit der Kinder“ ... Hören Sie zu, werte Kollegen! ... „entwickelt Symptome ..., sodass ein symptombasiertes Vorgehen“ – und das ist genau das, was wir fordern – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „ein wichtiger Baustein zur Prävention in der Kindertagesförderung ist.“ Und deshalb möchten wir ja auch da hinkommen, dass in der Häuslichkeit getestet wird, sofern Symptome auftreten, und nicht, dass die Kinder sich – und Sie wissen es alle – in den Schulbus quetschen und noch mit den Klassenkameraden den letzten Nachmittag auswerten, um dann in der Schule getestet zu werden. In der Schule ist es so, es geht Unterrichtszeit verloren und natürlich werden dort dann Kinder positiv getestet, die dann wieder in Quarantäne müssen. Das ist alles nicht zielführend. Und noch mal, um auf Herrn Renz einzugehen, wenn Sie natürlich die Schüler fragen oder die Eltern fragen, die Schüler, ich weiß nicht, ob Sie jetzt den Landesschülerrat zitiert haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ob der nun in der Lage ist, für sämtliche Schüler zu sprechen, das meine ich mal zu bezweifeln. Und nehmen Sie es mir nicht übel, aber wenn ich dann jetzt von einem vom Ministerium gefragt werde oder von dem bildungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, liebe Schüler, was haltet ihr denn von der Masken- und Testpflicht, da zeigen Sie mir mal denjenigen, der sagt, ja nee, die möchte ich gerne abgeschafft haben. Ich glaube, das ist ganz normal, dass die Schüler da sagen, jaja, wir sind lieber vorsichtiger. Nur das Gleiche gilt auch für die Eltern. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Denn die Umfrage, die Sie zitieren, die ist nämlich so gestellt worden, Test und Masken in den Schulen sinnvoll, und das bezog sich natürlich auf den Unterricht. Die Eltern wollen natürlich, dass weiter Unterricht, Präsenzunterricht stattfindet in den Schulen, und deshalb finden sie die Masken- und Testpflicht als geringeres Übel sinnvoll. Also das muss man natürlich dann auch einordnen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Enrico Schult , AfD: Gerne, Herr Renz! (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Torsten Renz , CDU: Bin ich schon auf Sendung? Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Ja. Torsten Renz , CDU: Jetzt, ne? Danke für die Gelegenheit, eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben ausgeführt, dass Ihr Antrag ausgehend von der Situation der Kitas auf die Schulen übertragen werden soll. So habe ich das wahrgenommen. Könnten Sie bitte dem Hohen Hause sagen, wo im Beschluss des Landtages, der hier vorliegt, irgendetwas dazu steht, im Feststellungs- beziehungsweise im Beschlusstext, dass es von Kitas eine Übertragung auf die Schulen geben soll? Enrico Schult , AfD: Das habe ich ja gerade so ausgeführt, Herr Renz, dass die Corona-Teststrategie, die gerade in den Kitas angewandt wird, auch auf die Schulen übertragen werden sollte. Das war ein Vorschlag unsererseits. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich hoffe, dass die Bildungsministerin das so aufgreift, denn in dieser Kommission wird sich ja darüber ausgetauscht, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Und diese Maßnahmen sind durchaus sinnvoll, dass wir da zu einer Änderung kommen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage? Enrico Schult , AfD: Natürlich. Torsten Renz , CDU: Ist es also korrekt, dass ich ausführen kann, dass das, was Sie gesagt und behauptet haben, nicht im Antrag steht, nämlich, dass die Strategie aus dem Kitabereich auf die Schulen übertragen werden soll? Ist das korrekt, dass es nicht im Antrag steht? Enrico Schult , AfD: Das ist nicht korrekt. Wir haben es reingeschrieben, also wir haben den Bezug zu den Kitas jedenfalls in der Begründung vorgenommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das habe ich jetzt natürlich auch noch mal konkretisiert in meiner Rede. Und insofern, glaube ich, dürften da keine Zweifel mehr bestehen, Herr Renz. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die fünf Minuten sind noch nicht um. Ich habe noch zwei/drei Minuten. Wie gesagt, die egoistischen Interessen möchte ich aufs Schärfste zurückweisen von den GRÜNEN, weil es einfach nicht stimmt. Wir wollen natürlich die Maßnahmen aufrechterhalten, was die Hygiene betrifft, was das ständige Lüften betrifft, was auch die Kontaktreduzierung betrifft. Uns geht es lediglich darum – und das ist noch mal zum Abschluss –, dass das Testen und das Tragen der Maske freiwillig erfolgt. Natürlich können die Kinder sich dort hinsetzen, natürlich können die Eltern auch sagen, hör zu, lieber Junge, liebes Mädchen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) setz deine Maske bitte auf im Unterricht, aber dennoch soll es freiwillig erfolgen. Und das ist die Intention unseres Antrages. Und mit Verlaub, Herr Butzki, sich hier hinzustellen und zu sagen, das ist alles Quatsch und Sie freuen sich auf den Antrag mit der Sportstunde, es fallen, wie gesagt, ganz viele Stunden aus wegen der Quarantäne. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also dieses Thema muss durchaus debattiert werden. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Dieses Thema muss durchaus diskutiert werden, und wenn dort Änderungsbedarf besteht – und der besteht nach unserer Auffassung –, dann muss man sich über dieses Thema austauschen und muss sagen, okay, hier sind Änderungen vonnöten. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD – Andreas Butzki, SPD: Ich habe eine andere Meinung.) Ja, Sie haben eine andere Meinung. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ohnehin die Zeit das bringen wird, dass in nächster Zukunft die Maskenpflicht auch in der Schule wahrscheinlich von der Ampelkoalition gar nicht aufrechtzuerhalten ist und dass dieser Antrag irgendwann obsolet sein wird. (Rainer Albrecht, SPD: Die Maskenpflicht ist aufgehoben.) Ich bin trotzdem froh und es war wichtig, dass wir ihn eingebracht haben. Und ich kann noch mal um Zustimmung bitten, auch wenn es nicht so im Antrag selbst steht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/399. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstimmig in der AfD.) Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/399 mit Stimmen der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Einrichtungsbezogene Impflicht nicht umsetzen, auf Drucksache 8/417. Antrag der Fraktion der AfD Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen – Drucksache 8/417 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der AfD Herr Nikolaus Kramer. (Zuruf aus dem Plenum: Der Fraktionsvorsitzende.) Der Fraktionsvorsitzende, auch das. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! „Von dem Wirbel dieser Kriegszeit gepackt, einseitig unterrichtet, ohne Distanz von den großen Veränderungen, die sich bereits vollzogen haben oder zu vollziehen beginnen, und ohne Witterung der sich gestaltenden Zukunft, werden wir selbst irre an der Bedeutung der Eindrücke, die sich uns aufdrängen, und an dem Werte der Urteile, die wir bilden. Es will uns scheinen, als hätte noch niemals ein Ereignis so viel kostbares Gemeingut der Menschheit zerstört, so viele der klarsten Intelligenzen verwirrt, so gründlich das Hohe erniedrigt. Selbst die Wissenschaft hat ihre leidenschaftslose Unparteilichkeit verloren.“ (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ja eine Dichtung.) Sigmund Freud 1915 in seinem Essay „Zeitgemäßes über Krieg und Tod“. (Henning Foerster, DIE LINKE: Ach, das ist gar nicht von Ihnen!) Wir befinden uns seit über zwei Jahren in einem weltweiten, sogenannten weltweiten Krieg gegen Corona, meine Damen und Herren. Sicher kein Krieg im Sinne einer Auseinandersetzung mit Waffen, so, wie wir ihn gerade in der Ukraine erleben oder in 23 anderen Ländern dieser Erde, dennoch ein Krieg mit vielen Opfern. Waren die ersten Opfer unsere Wirtschaft, das freie Wort, die Bewegungsfreiheit, die Psyche unserer Kinder, wertvollste Jahre ihrer Schulbildung, unwiederbringbare Phasen ihrer Jugend durch Eingesperrtsein im Lockdown, und nun, meine Damen und Herren, das nächste Opfer, die freie Willensentscheidung, die freie Willensentscheidung darüber, ob man sich impfen lässt oder eben auch nicht, die Entscheidung darüber, ob man einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit zulassen will oder eben auch nicht. Dieses Opfer, neben den zuvor genannten, meine Damen und Herren, ist einfach zu groß und damit unverhältnismäßig. Am 10.12.2021 haben Bundestag und Bundesrat mit dem neuen Paragrafen 20a des Infektionsschutzgesetzes die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die zum 15.03.2022 wirksam werden soll. Der neue Paragraf 20a betrifft also Personen, die in den aufgeführten Einrichtungen oder Dienstleistungsunternehmen tätig sind. Damit liegt hier ein Bundesgesetz vor, das eigentlich ohne Wenn und Aber von den Ländern, also auch Mecklenburg-Vorpommern, umzusetzen ist. Das ergibt sich aus der grundsätzlich föderalen Struktur der Bundesrepublik und konkret aus den Artikeln 83 und 84 Grundgesetz. Damit wäre man bei einer rein formalen Betrachtung am Ende. Diese Sichtweise, meine Damen und Herren, wird der Problematik des Gesetzes und seiner Umsetzung jedoch nicht gerecht. Dafür spricht bereits der Umstand, dass die Umsetzung nicht nur von außerparlamentarischen Gruppen, sondern auch von einem Teil der parlamentarischen Opposition und sogar Länderregierungen infrage gestellt wird. Ich wüsste nicht, wann es einen ähnlichen Diskurs in der Bundesrepublik je gegeben hätte. Und das hat seine Gründe, denn ein funktionierender Rechtsstaat erweist sich eben nicht darin, dass man wegen eines Vertragsformulars, dessen Text das generische Maskulinum enthält, bis zum BGH klagen kann, sondern darin, dass Gesetze, die in Grundrechte der Menschen eingreifen, notwendig, wohlbedacht und das heißt natürlich auch hinsichtlich ihrer Folgen und Umsetzbarkeit wohl bedacht sein müssen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und genau das ist hier offensichtlich nicht der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Um es vorwegzunehmen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie richtet mehr Schaden als Nutzen an und verschärft das ohnehin bestehende Personalproblem in der Pflege. Die Länder sind bei der Umsetzung von Bundesgesetzen keine blinden Befehlsempfänger. Sie dürfen und müssen, bevor sie mit der Umsetzung eines derart bedenklichen Gesetzes beginnen, die Umsetzung zumindest so lange strecken, bis noch offene Fragen geklärt sind und das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat. Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt von der Impfpflicht betroffen ist. Anders, als es aufgrund der öffentlichen Diskussion den Anschein hat, geht es nicht nur um die in einer Pflegeeinrichtung Tätigen. Das Gesetz ist bewusst sehr weit gefasst und erfasst eine ganze Fülle von Einrichtungen und Unternehmungen beziehungsweise alle Personen, die dort tätig sind. Das sind Krankentransporte, das ist sogar der Elektriker, der in eine Zahnarztpraxis geht, um dort eine Glühlampe auszuwechseln, meine Damen und Herren. Das ist doch völlig irre. Davon betroffen sind beispielsweise in den Krankenhäusern und Arztpraxen auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Beförderungsdienste. Und diese Liste ließe sich ins Endlose fortsetzen. Für die Tätigkeit kommt es eben nicht auf eine dauerhafte Beschäftigung, sondern allein darauf an, ob ein Kontakt mit den gefährdeten Personengruppen beziehungsweise deren Kontaktpersonen sicher auszuschließen ist. Tätig sind mithin auch rechtliche Betreuer, Aufsichtspersonen oder eben Handwerker, wie eben schon genannt, die dort Arbeiten verrichten. Sie alle unterfallen der Nachweispflicht ihres Impfstatus. Das Gesetz hat also Auswirkungen weit über den eigentlichen Gesundheitsbereich hinaus. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass Besucher, zum Beispiel Angehörige, nicht von der Impfpflicht betroffen sind, wohl aber jene Angehörige, die zugleich Betreuer sind. Und um zum Schluss zu kommen, meine Damen und Herren, wenn in Österreich die Impfpflicht als unverhältnismäßig festgestellt wird, dann kann sie doch in der Bundesrepublik Deutschland nicht verhältnismäßig sein. Sie haben also im Grunde keine andere Wahl, wenn Sie diesen juristischen Ausführungen, welche hier zum größten Teil von meinem erkrankten Kollegen Förster zu Papier gebracht wurden, folgen konnten, kommen Sie nicht umhin, unserem guten Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Vereinbarungsgemäß ist eine Aussprachezeit von fünf Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Frau Stefanie Drese. Bitte schön! Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine dringende Empfehlung an Sie, sehr geehrte Abgeordnete, ist es, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dem Ansinnen der AfD-Fraktion nicht zu folgen. Unser Weg führt aus der Corona-Pandemie in die Normalität nur, wenn wir uns den Herausforderungen und Notwendigkeiten stellen, und nicht, wenn wir vor ihnen weglaufen. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist rechtlich geboten, epidemiologisch richtig und gesundheitspolitisch sinnvoll. Zunächst einmal, das Land und die vom Bundesgesetzgeber beauftragten Kommunen sind zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verpflichtet. Genauso wichtig, wir müssen alles Erdenkliche tun für den Schutz der besonders Schutzbedürftigen. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht es genau darum. Durch Schließung der Impflücken werden die vulnerablen Personengruppen bestmöglich geschützt. Das ist unser Ziel. Wie notwendig das ist, zeigen die steigenden Fallzahlen nicht nur in den Pflegeeinrichtungen. Vulnerable Personen sind besonders gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf. Deshalb haben Betreuende eine besondere Verantwortung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Es geht eben im Bereich Pflege und Gesundheit nicht nur um den Selbstschutz, sondern auch um den Schutz für andere, um den Schutz von anvertrauten Menschen, die alt und/oder vorerkrankt sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deshalb halte ich es für richtig, dass Betreuende eine besondere Sorgfaltspflicht haben. Ich habe das übrigens bereits gefordert, als es noch nicht so populär war, weil ich überzeugt davon bin, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein wesentlicher Beitrag zum bestmöglichen Schutz vulnerabler Personengruppen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sichtweise bestätigt und hervorgehoben, dass der Schutz vulnerabler Personengruppen gegenüber den geltend gemachten Grundrechtseingriffen beim betroffenen Personal überwiegt. Für die allermeisten Beschäftigten in Altenpflegeheimen, in Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen ist das übrigens eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte diese Beschäftigten, für die ihre Tätigkeit im sozialen Bereich nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung ist, ausdrücklich hervorheben. Vielen Dank für Ihre Arbeit, vielen Dank für Ihr Verantwortungsbewusstsein, vielen Dank für Ihren täglichen Einsatz für ältere und kranke Menschen! Das ist mir ein großes Anliegen. Über sie wird viel zu wenig gesprochen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Katy Hoffmeister, CDU) Wir reden stattdessen viel zu oft von denen, die sich nicht impfen lassen. Wir reden davon, wie wir es dieser Gruppe noch einfacher machen können, Impfangebote wahrzunehmen. Dabei kommt die große Mehrheit der geimpften Beschäftigten, das sind in den allermeisten sozialen Bereichen über 90 Prozent, in der öffentlichen Wahrnehmung kommt dies viel zu kurz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne jeden Zweifel stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine große Herausforderung dar für die Arbeitgeber und Einrichtungsträger, vor allem aber für die Kommunen. Eine jede und ein jeder von uns weiß, wie belastet die Gesundheitsämter seit zwei Jahren sind. Mecklenburg-Vorpommern ist aber nicht Bayern. Wir machen gemeinsam unsere Arbeit und machen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zum politischen Spielball. Dafür bin ich der kommunalen Ebene sehr dankbar. Auch das möchte ich an dieser Stelle betonen. Trotz aller und vor allem personeller Probleme bereiten sich die Landkreise und kreisfreien Städte auf die Umsetzung vor. Das Land, das Sozialministerium hat die letzten Wochen dazu genutzt, die Gesundheitsämter bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen. In aller Kürze: Es wurde vom Innen- und vom Sozialministerium ein webbasiertes Meldeportal geschaffen, um den Gesundheitsämtern einen einfachen und effizienten Start in die Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. Es werden umfangreiche Weisungen, Hinweise und Allgemeinverfügungen ausgearbeitet, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) um ein einheitliches Verwaltungsverfahren zu ermöglichen und den Entscheidungsträgern vor Ort klare Entscheidungshilfen zu geben. Es wird ein fortlaufender Dialog mit Bund, anderen Ländern, den Kreisen und kreisfreien Städten geführt, um neu auftauchende Sachverhalte schnell adressieren zu können. Und es wird geprüft, ob eine schnelle personelle Unterstützung vor Ort realisiert werden kann. Die ganz klare Botschaft lautet, es wird ab dem 15. März ein einheitliches, abgestuftes Verfahren geben. Niemand wird am 15. März gekündigt. Jede und jeder, der ungeimpft ist oder dessen Status unklar ist, erhält vom Gesundheitsamt die Möglichkeit zur Stellungnahme und Anhörung. Jede und jeder hat die Chance, sich auch jetzt noch impfen zu lassen. Die Ermessensentscheidung erfolgt dann einzelfallabhängig (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Geht es nicht nach dem persönlichem Ermessen? Das ist doch das, was wir gerne möchten.) ganz am Ende dieses gerade von mir skizzierten Prozesses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung, der sich Land und Kommunen gemeinsam stellen. Wir arbeiten konstruktiv, zielführend und lösungsorientiert, auch mit den Arbeitgebern und Einrichtungsträgern. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist kein Selbstzweck, sondern eine wichtige Maßnahme, um die vulnerablen Personengruppen bestmöglich zu schützen. Das ist das Ziel aller Beteiligten und dafür danke ich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Es hat nun das Wort die Abgeordnete der CDU-Fraktion Frau Katy Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn etwas Grundsätzliches sagen, damit wir uns darüber noch mal im Klaren sind und vergewissern: Impfen hilft, impfen rettet Leben, und das bereits seit 1796 mit der Entwicklung des ersten Vakzins gegen die Pocken. Und die erste Impfpflicht übrigens, weil wir gerade auch über Bayern gesprochen haben, ist in Bayern eingeführt worden 1807. Soweit zur Historie. Die Historie zeigt uns aber auch, dass Impfungen und Impfpflichten immer schon begründete, manch unbegründete Sorgen und Ängste hervorgerufen haben. Dennoch ist zweifelsohne klar, Impfungen haben stets einen wesentlichen Teil geleistet, um Pandemien zu bezwingen, und das zeigt sich auch heute in der Corona-Pandemie. Und am deutlichsten wird deren Wirkung sicherlich bei den besonders vulnerablen Gruppen in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Versetzen Sie sich mit uns noch mal zurück in die Zeit, als es keinen Impfstoff gab, in die Zeit, als die Todeszahlen mit großem Erschrecken, mit Bestürzung und Bedauern, gerade in den Altenheimen, in die Höhe geschnellt waren. Und auch das und unter diesem Eindruck ist 2021 die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen worden und auch vor diesem Hintergrund, dass die Impfung nicht nur vor schweren Verläufen schützt, sondern auch vor der Übertragung des Virus schützt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ja, meine Damen und Herren, mit der Omikron-Welle hat sich die pandemische Lage verändert inzwischen. Es scheint eben so zu sein, dass mildere Krankheitsverläufe zu verzeichnen sind, andererseits erfolgt aber die Ansteckung und die Übertragung wesentlich schneller, auch bei Geimpften und Geboosterten, aber insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit aktuellen Variante, der Omikron-Variante BA.2. Doch wenn wir etwas in den vergangenen zwei Jahren gelernt haben sollten, dann ist es das, dass sich die pandemische Lage sehr schnell verändert. Niemand von uns hofft dies, und wir wünschen uns alle, dass wir im kommenden Herbst und Winter nicht wieder vor den gleichen Herausforderungen stehen wie in den letzten beiden Jahren. Aber eine Garantie gibt es nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich persönlich halte daher die einrichtungsbezogene Impfpflicht gerade mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter grundsätzlich für richtig. (Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) Nichtsdestotrotz sehe ich natürlich die Probleme, die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einhergehen. Wir haben in den vergangenen Wochen die bundesweite Kritik der Landkreise und kreisfreien Städte gehört, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass die Gesundheitsämter sowohl personell als auch organisatorisch kaum in der Lage sein können, die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Und wir haben die Kritik der Bundesländer gehört, die lange auf entsprechende Handreichungen des Bundes zu Verfahrensweisen, gerade bei Detailfragen, warten mussten. Wie ich hörte, sind gestern Handreichungen an die Landkreise und kreisfreien Städte gegangen. (Stefanie Drese, SPD: Ja, des Landes, nicht des Bundes!) Dafür will ich auch noch mal danken. Und wir haben die Kritik der Einrichtungen gehört, die Personal- und Versorgungsengpässe befürchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt berechtigte Kritik an der Umsetzung der Impfpflicht. Und dazu hat die Bundesregierung einen erheblichen Beitrag geleistet, indem viele, viel zu viele Fragen lange offen und unbeantwortet geblieben sind. Und dazu beigetragen hat sicherlich auch das nicht besonders konstruktive, sondern stattdessen planlose Vorgehen der Bundesregierung bei der allgemeinen Impfpflicht. Trotz aller Kritik halte ich die einrichtungsbezogene Impfpflicht, gerade mit Blick auf Herbst und Winter, für richtig. Und lassen Sie mich zwei Sätze sagen. Sie wissen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt hat, ob die Impfpflicht, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden soll, und hat dieses in der Abwägung verneint. Und Sie wissen auch, ich hätte meine Rede viel kürzer machen können, Herr Kramer, weil, Sie haben darauf schon hingewiesen, es gilt, Bundesgesetze sind durch die Länder umzusetzen, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) und darüber hinaus gibt es den Verfassungsgrundsatz der Bundestreue. Ich hätte also meine Ausführungen kürzer machen können, (Beifall René Domke, FDP) nichtsdestotrotz wollte ich Ihnen begründen, warum wir zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat nun der Abgeordnete Herr Torsten Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich den sehr klugen und einsichtigen Argumenten von Frau Drese und Frau Hoffmeister unbedingt anschließen und daran anknüpfend noch mal auf den Punkt kommen, Herr Kramer, den Sie eingangs ansprachen. Sie haben ja etwas länger zitiert und dann von freiem Willen gesprochen. Der freie Wille ist nicht definiert, aber man versteht unter einem freien Willen fachübergreifend die subjektiv empfundene Fähigkeit, frei wählen zu können. An welcher Stelle gilt das, dieses frei Wählen? Jetzt erst, wenn es um das Impfen oder Nichtimpfen geht, oder eigentlich schon früher? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich meine, viel früher, und zwar in dem Moment, wo Mann sich oder Frau sich für den Beruf entscheidet und damit eine Verpflichtung eingeht, für andere Menschen, für sich schützend, selbstverständlich, aber auch für andere Menschen da zu sein. Und genau da finde ich den Anknüpfungspunkt zu dem, was Frau Hoffmeister und Frau Drese sagten. Hier gibt es, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hier gibt es eine besondere Verantwortung bei allen, die dort arbeiten und denen wir für ihre Arbeit ungeheuer dankbar sind. Sie haben es aber von vornherein gewusst, auf welche besondere Situation, (Nikolaus Kramer, AfD: Ach, das ist ein ganz schwaches Argument! – Zuruf von René Domke, FDP) Auf welch besondere Verantwortung sie – das ist nicht schwach, das ist ein existenzielles Thema, ja – eingehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet.) Und an der Stelle, wir wissen, wie sensibel das ist. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Wir kriegen ja jeden Tag zig E-Mails, wo wir aufgefordert werden, uns gegen die Impfpflicht einzusetzen, mit kampagnenhaftem Charakter, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Argumente, ich gucke mir viele – alle, dazu sind es zu viele –, ich gucke mir viele an, ja, und es ist in der Tat ein Abwägen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und in der Abwägung sprechen wir uns dafür aus … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Also ich bitte Sie wirklich jetzt, diese Zwiegespräche zu unterlassen, sonst kann man dem Redner hier nicht folgen. Torsten Koplin , DIE LINKE: Ja, manchmal sind die ja, Frau Präsidentin, interessanter als die Rede selber. Aber es war nicht wirklich zu verstehen. Also in der Abwägung – und es ist letztendlich auch eine ethische, nicht nur eine gesundheitspolitische Frage –, in der Abwägung sagen wir, es ist gut und richtig, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlangen. Wir sind da auch d’accord mit dem hier allseits bekannten Professor Dr. Crusius, der das als Präsident der Ärztekammer auch bestätigt mit seiner Autorität, mit seinem Fachwissen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir können an dieser Stelle eben auch in Übereinstimmung sehen mit dem Deutschen Ethikrat, der im vergangenen Herbst dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, auch abgewogen hat und gesagt hat, also diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist angemessen und notwendig in dieser Situation. Wenn man sich die Zahlen mal anschaut, die wir zumindest zum 7. März hatten, also allein die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen – und das ist ein Kriterium, das insbesondere für vulnerable Gruppen relevant ist – ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 11,2 fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt des Bundes. Auch da gibt es mit Blick auf die Situation im Land gute Gründe, die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufrechtzuerhalten. Aber im Kern – und da knüpfe ich ebenfalls noch mal an an das, was Frau Hoffmeister gesagt hat –, im Kern ist das doch gar nicht die Frage. Im Kern ist das die Frage, wie stehen wir zur Umsetzung von Bundesrecht. Artikel 83 Grundgesetz, also um kurz zu zitieren: „Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wollen Sie uns mit Ihrem Antrag auffordern, Grundgesetz zu brechen?! Möglicher… (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ja, Herr Schneider, möglicherweise. Sie sind … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Seit zwei Tagen sind Sie ein Verdachtsfall, vielleicht dokumentiert sich das an dieser Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Also zum Brechen des Grundgesetzes aufzufordern, das machen wir nicht mit! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Dr. Harald Terpe, der Fraktionsvorsitzende. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Überschrift über dem Antrag der AfD-Fraktion kommt wie eine Aufforderung zum Gesetzesbruch daher. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt hören Sie doch auf, in dieselbe Kerbe zu hauen!) Sie als gewählte Parlamentarier, selbst in gesetzgeberischer Verantwortung, für Sie also nicht nur ein problematisches Signal, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern ein klares rechtsstaatswidriges Fehlverhalten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Schon aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen. Auch uns sind die erheblichen organisatorischen Herausforderungen, insbesondere für die in Umsetzungspflicht genommenen Gesundheitsämter vor Ort, bekannt. Sie sollen sich wie die sogenannte eierlegende Wollmilchsau bei der bekannten chronischen Unterbesetzung zugleich um die Infektionsstatistik, Infektionskettenunterbrechung, Einhaltung von Quarantäneanordnungen und vieles andere mehr kümmern. Auch rechtlich bewegt sich das Gesetz (Stephan J. Reuken, AfD: Auf dünnem Eis.) auf dünnem Eis, insbesondere bei der Frage, ob zur Durchsetzung der Impfpflicht eine Aussetzung der existenzsichernden Einkommenszahlung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für Pflegekräfte, die jahrelang aufopferungsvoll ihren Beruf und ihrer Berufung nachgekommen sind, käme die genannte Sanktion, wenn sie denn vorgenommen würde, quasi einem Berufsverbot gleich. Wir erwarten und erwarteten das auch schon von der nächsten MPK, die problemgerechte Formulierung von bundeseinheitlichen Regelungen. Die waren ja angekündigt worden zur großzügigen Wahrnehmung von Ermessensspielräumen, die beispielsweise die dringend notwendige Weiterarbeit von Alten- und Pflegekräften in Einrichtungen (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist doch eine Ungleichbehandlung!) durch ein dicht gestaffeltes professionelles Testregime ermöglichen, das vermutlich nicht weniger sicher beziehungsweise unsicher ist bei der Weitergabe der Infektion wie die Impfung selbst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt sprechen Sie aber gegen Bundesrecht.) Das habe ich nicht gesagt. Nein, Sie müssen schon zuhören! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zitieren Sie sich selbst bitte doch mal!) Das habe ich nicht gesagt. Die Fraktion der AfD … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie versuchen nur irgendwie rumzueiern.) Ich eiere nicht rum, ich habe es Ihnen eindeutig gesagt, Sie können doch zuhören. Die Fraktion der AfD macht sich mit ihrem knappen Feststellungs- und Forderungsteil einen sehr, auch vom Zeitaufwand her gesehen, sehr schlanken Fuß und kommt kurz vor Toresschluss mit Forderungen um die Ecke, wohl wissend, dass die schon rein zeitlich bis zum 15. März nicht zu erfüllen sind. Ich wiederhole: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat nun das Wort der Abgeordnete Herr René Domke. (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Also die sind … Dieses Testosteron ist echt kaum zu ertragen.) René Domke , FDP: Na, na, ich bin ja wohl nicht gemeint gewesen, ne?! (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Nein, Sie waren nicht gemeint. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Gut, nehme ich trotzdem für mich in Anspruch. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon vieles vorweggenommen. Wir haben uns ja auch versprochen, dass wir die Zeit nicht unbedingt ausreizen müssen, aber ich habe auch Mühe, Ihren Antrag zu verstehen, denn tatsächlich, es ist so, Sie fordern, dass wir Bundesrecht nicht anwenden. Das geht so ohne Weiteres nicht. Und wenn man mal genauer reinschaut ins Infektionsschutzgesetz, dann kann es allenfalls, dann kann es allenfalls um eins gehen, und das ist bei den Vorrednern auch immer wieder ausgeführt worden: Es geht um die Kontrolle über die Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraf 20a Absatz 1 und Absatz 2 Infektionsschutzgesetz. Das bedarf eines Vollzugs. Und genau darüber müssen wir sprechen. Und Harald Terpe hat es auch so schön ausgeführt, genau dafür wurde uns etwas in Aussicht gestellt. Und ich habe an der Stelle wirklich ein Problem damit, denn nächste Woche ist der 15.03., wenn ich den richtigen Kalender habe, und wir reden immer noch darüber. Ich glaube, Frau Ministerin, Sie führten aus, es wird, also es war noch nicht mal formuliert, dass schon etwas herausgegeben wurde. Das hatte ich jetzt nur so zwischendurch gehört, dass es eine Handreichung gegeben hätte. Die würde mich auch mal interessieren. Vielleicht kann man auch mal bekannt geben, wo man die verfügbar macht. Diese Umsetzung, diese Umsetzung bei der Belastung der Gesundheitsämter zurzeit, das ist desaströs! Es geht gar nicht so sehr darum, wir müssen hier nicht über das Grundsätzliche reden, das ist geklärt. Das ist Bundesrecht, das ist durch, da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren. Und da brauchen wir jetzt auch nicht irgend- wie einen Hoffnungsschimmer aufzuzeigen für diejenigen, die es vielleicht nicht wollen. Aber die Handreichung, die Regeln, die Ermessensausübung, das, was versprochen wurde, auch in der MPK, das kommt meines Erachtens viel zu spät. Und das ist das, was man kritisieren muss an dieser Stelle. Das hat aber nichts damit zu tun, was Sie hier fordern, sondern es hat was damit zu tun, dass der Vollzug einfach desaströs ist. Und letzten Endes, meine Damen und Herren, kann es ja nicht davon abhängig sein, und das sage ich jetzt auch ganz klar, ich weiß jetzt, wie gesagt, nicht, was in dieser Handreichung drinsteht, aber es darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie die personelle Besetzung in einem Gesundheitsamt aussieht, um dann entscheiden zu können, welche Maßnahmen ergriffen werden, sondern das muss schon so sein, wenn man das rechtlich haltbar aufbauen will, dass es dort einheitliche Kriterien gibt. Und das wäre mein Appell an die Landesregierung: Sorgen Sie dafür, dass den Gesundheitsämtern Unterstützung zukommt! Sorgen Sie dafür, dass gegebenenfalls das Land mit unterstützt! Wir wissen, die Bundeswehrsoldaten werden abgezogen, die haben jetzt andere Aufgaben zu erfüllen. Die Gesundheitsämter stehen tatsächlich alleine da, und das können wir nicht zulassen, dass diese ganze Diskussion, die ja jetzt auch wieder anklingt, auf dem Rücken der Gesundheitsämter dann ausgetragen wird. Das, meine Damen und Herren, ist genau das, was wir nicht zulassen dürfen, und deswegen sind wir da sehr spät. Und ich bitte darum, dass da wirklich ein neuer Gang reingeschaltet wird und dass dafür gesorgt wird, dass die Kommunen an der Stelle oder die Landkreise und die kreisfreien Städte an der Stelle nicht alleingelassen werden. Und wenn heute etwas rausgegangen ist oder gestern, dann ist es zu spät. Der 15.03. ist in der kommenden Woche, meine Damen und Herren, und das ist die eigentliche Katastrophe, nicht das, was Sie hier fordern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es hat nunmehr das Wort für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Christine Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Für die SPD-Fraktion spreche ich zum vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion, einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umzusetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass das Thema Impfpflicht alle politischen Kräfte des Landes beschäftigt. Viel Kraft hat unsere Gesellschaft, haben unsere Bürgerinnen und Bürger in den zurückliegenden zwei Jahren im Kampf gegen das Corona-Virus aufgebracht. Bis zum Zerreißen waren und sind die verschiedenen Meinungsgruppierungen für oder gegen die Pandemiebekämpfung gespannt. Querdenken war für mich immer etwas, was uns schneller und leichter zum Ziel bringt, und weniger etwas, das den gemeinsamen Weg erschwert und zur Zersplitterung der Gesellschaft führt. Zu oft wurde dieses Thema nur benutzt, um Stimmung zu machen, zu destabilisieren, zuzuspitzen und zu trennen. Das hat den Titel „Querdenken“ nicht verdient, das ist nicht mehr und nicht weniger, als Schiefdenken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber zurück zu den Fakten. (Thore Stein, AfD: Was hat das mit dem Antrag zu tun?) Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik hatten und haben diese Pandemie nicht allein und nicht isoliert zu bewältigen. Man mag unterschiedlicher wissenschaftlicher Auffassung sein, aber letztlich haben fast alle Länder von Ost bis West und Nord bis Süd ähnlich mit der Pandemie gerungen und vergleichbare Maßnahmen bis hin zu strengen Lockdowns ergriffen, um Leben zu retten. (Martin Schmidt, AfD: Das ist doch schon zwei Jahre her.) Betrachtet man dies wissenschaftlich, ist die Divergenz der verschiedenen Strategien verschiedener Länder sehr übersichtlich. Die Meinungen dazu gehen sehr weit auseinander, aber das sind nur Meinungen und vorwiegend von Menschen geäußert, die die Verantwortung für das, was sie sagen, nicht wirklich tragen müssen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das oberste Ziel der Pandemiebekämpfung war und ist die Lebensrettung von Betroffenen und besonders vulnerablen Gruppen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein Fakt kann von niemandem, der mit offenen Augen hinsieht, geleugnet werden: Die Sterblichkeit war und ist in der Pandemie überdurchschnittlich. Es betrifft nicht nur Ältere und Vorerkrankte, es trifft auch Junge und Jüngere. Und es geht nicht nur um den Tod, es geht auch um schwerste Krankheitsverläufe. Die Impfung war und ist der Weg aus der Pandemie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Noch nie, noch nie hat die Menschheit gemeinsam so konstruktiv und konsequent, so schnell und entschlossen an der Entwicklung eines Impfstoffes gearbeitet. (Nikolaus Kramer, AfD: Ohne Zulassung bis heute! Ohne Zulassung!) Vielleicht können wir einmal miteinander das Gute sehen und nicht immer und immer wieder Problematisches überbewerten. Jeder hat sich gewünscht, eine Impfung hilft für immer und macht gegen Covid dauerhaft immun. Doch das wäre auch zu schön, um wahr zu sein. (Nikolaus Kramer, AfD: Deswegen schaffen wir ein Gesetz auf Vorrat.) Wem es in seiner Argumentation nicht nützt, der ignoriert es gern bewusst. (Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Aber die Impfungen schützen vor dem schweren Verlauf und schützen vor der Gefahr, bei einer schweren Erkrankung beatmet zu werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die gesellschaftliche Diskussion zur Impfpflicht erscheint in den letzten Wochen manchem überflüssig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Personal kann aber trotzdem das Virus noch weitertragen. Das negieren Sie ja völlig.) aber nur für den unaufmerksamen Betrachter. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist rechtlich geboten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch das haben meine Vorredner hier schon gesagt. Besonders in systemrelevanten Bereichen und vor allem in der Medizin und in der Pflege benötigen wir auch zukünftig sicheres, verfügbares und gesundes Personal. Daher sehen wir die Impfpflicht als den richtigen Weg. An dieser Stelle noch einmal für alle zum besseren Verständnis: Wir wollen diese Impfpflicht nicht nur, das Land und die Kommunen sind auch zur Umsetzung verpflichtet. Und für die allermeisten Beschäftigten, das will ich an dieser Stelle gerne noch mal sagen, ist der Schutz der vulnerablen Gruppen und damit auch die Impfung eine Selbstverständlichkeit. (Stephan J. Reuken, AfD: Das hat doch nichts miteinander zu tun!) Deshalb an dieser Stelle ein Riesendankeschön! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für alle ist der Schutz das Wichtigste, für alle!) Und wir fordern, diesen Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nun das Wort für die AfD-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer, und es ist dies der letzte Redner auf der Rednerliste. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es war eine überraschend sachliche Debatte, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) muss ich ehrlich gestehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Da lacht die eigene Fraktion.) Viel mehr Sachlichkeit habe ich nicht erwartet, muss ich auch gestehen. Aber, Herr Koplin, das war echt, also das war echt wirklich ein Tiefschlag von Ihnen, nicht in unsere Richtung, aber in die Richtung eines jeden Pflegers. Wenn Sie also sagen, dass der Wille, der freie Wille bei der Berufswahl schon anfängt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Natürlich, wo denn sonst!?) und hier von Ethik sprechen und jetzt sagen, also jeder, der sich für den Beruf entschieden hat, muss alles hinnehmen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er muss es nicht, es hat nur Folgen. Es hat Folgen.) was hier von irgendeiner Bundesregierung beschlossen wird, das ist doch völliger Wahnsinn, das ist völliger Wahnsinn! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und dann unterstellen Sie mir, unterstellen Sie mir und der AfD-Fraktion, dass wir hier Gesetz brechen wollen würden und ja dann unsere Überwachung gar nicht zu Unrecht kommt. Und das hören wir aus dem … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht Überwachung, Sie sind Verdachtsfall.) Ich habe es mir im Grunde ersparen wollen, auf Ihre persönliche Geschichte zurückzugreifen, aber gerade aus Ihrem Munde (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hätte ich so eine Reaktion nicht erwartet, Herr Koplin! Das muss ich mal ganz ehrlich sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber jetzt kommen wir hier mal zum Thema zurück, das ist ja das Wichtige. Hier geht es ja um diesen Antrag. Frau Sozialministerin, Sie hätten sich die Rede nicht schreiben lassen sollen, Sie hätten sich mal selbst damit auseinandersetzen sollen, mit dieser ganzen Problematik. (Ministerin Stefanie Drese: Woher wissen Sie, wer die Rede geschrieben hat?!) Schauen Sie doch einfach mal in unsere Nachbarländer hier in Europa! England hat den Freiheitstag gehabt, da sterben die Menschen auch nicht weg. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und danken, natürlich zu Recht, dem Pflegepersonal. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Natürlich, wir danken dem Pflegepersonal auch. Aber was glauben Sie, wie Ihnen das Pflegepersonal es danken wird, wenn die nämlich ab 17. oder ab 16. März dann ihre Koffer packen müssen und zu Hause sitzen, weil sie arbeitslos sind, meine Damen und Herren?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Das ist doch der Punkt. Das ist der Punkt, der hier völlig untergeht, meine Damen und Herren. (Martina Tegtmeier, SPD: Diese Angst schüren Sie doch nur.) So, und dann kein Wort zu den Impfnebenwirkungen, kein Wort dazu! Hier habe ich nicht ein Wort gehört. (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Sie reden hier, Impfen schützt, Impfen rettet Leben. Kein Wort zu diesen ganzen Nebenwirkungen! Und wenn doch mal ein Wort zu Nebenwirkungen fällt, wie zum Beispiel vom BBK-Vorstand Andreas Schöfbeck, dann wird er auch noch nach dieser Kritik entlassen, meine Damen und Herren. Das ist doch der Punkt, das ist doch die Wahrheit, die Sie hier alle verschweigen! Und was noch viel tiefgreifender ist: Gestern sagt der Herr Wieler, Impfen bietet keinen Fremdschutz. (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Genau.) Von Ihnen kein Wort hier dazu! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht Ihnen allen, es geht Ihnen allen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) es geht, Ihnen allen ging es in der Debatte heute hier nur um Fremdschutz. Und dieser Fremdschutz ist einfach nicht da, meine Damen und Herren. Da gibt es auch überhaupt keine evidenten und keine validen Zahlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und umso schwerwiegender ist doch dann dieser Grundrechtseingriff, meine Damen und Herren, wenn es doch noch nicht mal um den von Ihnen allen viel zitierten Fremdschutz geht, der gar nicht erreicht werden kann. Und da brauche ich jetzt gar nicht mehr, auch aus Zeitgründen, auf die Omikron… – übrigens, meine Damen und Herren, „Omikron“, nicht „Omnikron“, wie das die meisten von Ihnen sagen, „Omikron“ heißt diese Variante, (Beifall Martin Schmidt, AfD) ja, nicht mal das kriegen Sie gebacken –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) also brauchen wir hier gar nicht, brauchen wir hier gar nicht weiter aus Zeitgründen einzugehen. Ein Wort nur noch zur Überlastung unseres Gesundheitssystems, meine Damen und Herren, was ja hier auch oft vorkam in der Debatte. Aber von Ihnen kein Wort zur Überlastung unseres Justizsystems. Die Überlastung wird es geben, meine Damen und Herren, warten Sie ab, die ganzen Klagen, gerade vor dem Arbeitsgericht. Da kann ich nur jedem Pfleger und jeder Pflegerin empfehlen, gehen Sie heute schon los, klagen Sie dagegen, holen Sie sich jetzt schon den Rechtsschutz, der Ihnen zusteht, meine Damen und Herren! Es wird sich über Jahre ziehen, und dann wird dieser Staat finanziell am Grunde sein, weil er nämlich dann die ganzen Arbeitsausfälle, die zu Unrecht entstanden sind aus der von Ihnen gewollten Impfpflicht, wird nachzahlen müssen, und das bei einer ganz hervorragenden Anlage von sechs Prozent, die der Staat nämlich leisten muss, meine Damen und Herren. Das ist der ganze Irrsinn, den ich hier überhaupt nicht mehr in Worte fassen kann. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Weitere Redner sind hier nicht auf der Liste verzeichnet. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/417. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommt der Ordnungsruf oder wann kommt der?) Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/417 bei Zustimmung der Fraktion der AfD (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kommt keiner?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns dazu verständigt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hauptsache, das steht im Protokoll.) um 22:00 Uhr die Tagung heute zu beenden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Halten Sie doch einfach mal Ihre Klappe! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wiederholen Sie das doch einfach noch mal!) Die Tages… (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Tagesordnungspunkte … (Glocke der Vizepräsidentin – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wiederholen Sie es doch einfach noch mal! – Rainer Albrecht, SPD: Halten Sie doch mal die Klappe! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Darf ich vielleicht hier fortfahren und um Ruhe bitten?! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie jetzt gehört, aber die Äußerung nicht!) Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden auf die morgige Tagung übertragen und ich berufe die nächste Sitzung gemäß der Tagesordnung für Donnerstag, den 10. März 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:57 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Patrick Dahlemann, Horst Förster, Ralf Mucha, Marc Reinhardt, Jens Schulze-Wiehenbrauk und Manuela Schwesig.
