Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das Thema Ukraine momentan alles überstrahlt, macht uns nach wie vor auch Corona zu schaffen. Wir hatten noch nie so hohe Inzidenzen und auch die Hospitalisierungsrate ist an ihren Grenzen. Nach wie vor sind wir im Krisenmodus und häufig müssen wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden. Schnelles Reagieren bedeutet aber nicht nur, dass man Problemlagen schnell berät und entsprechenden Lösungen zuführt, schnelles Reagieren bedeutet auch, dass getroffene Entscheidungen schnell umgesetzt werden. Davon kann die Gesundheit vieler Menschen oder gar ihr Leben abhängen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dabei helfen, die Umsetzung solcher Entscheidungen zu beschleunigen. Gerade Rechtsverordnungen müssen in Krisensituationen schnell verkündet werden, damit sie in Kraft treten können. Leider dauert die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt eine gewisse Zeit, Zeit, die in konkreten Gefahrenlagen unter Umständen fehlt. Deshalb stellt sich die Frage, wie das Inkrafttreten von Verordnungen beschleunigt werden kann. Geregelt ist die Verkündung von Verordnungen in Artikel 58 unserer Landesverfassung. Im dortigen Absatz 2 räumt die Verfassung für Rechtsverordnungen die Möglichkeit ein, die Vorgaben für die Verkündung durch ein Gesetz anzupassen. Ein solches Gesetz wollen wir hier einbringen. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Thüringen und auch der Bund haben für den Fall von Gefahrenlagen bereits die Möglichkeit eingeführt, Rechtsverordnungen im elektronischen Wege eilzuverkünden. Die Verkündung erfolgt dann im Internet auf den Seiten der Regierung. Der Druck im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt zeitnah im Nachgang. Das wollen wir hier auch einführen. Der vorliegende Entwurf orientiert sich am niedersächsischen Gesetz. Wir betreten also kein Neuland. Ich denke, für die Bürgerinnen und Bürger ist es kein Problem. Ganz im Gegenteil, sie informieren sich ohnehin weitestgehend im Internet. Und seien wir mal ehrlich, Internet hat beinahe jeder, das Gesetz- und Verordnungsblatt vermutlich nicht. Insofern wird durch die Eilverkündung nicht nur das Inkrafttreten beschleunigt, sondern auch die Kenntnisnahmemöglichkeiten der Menschen im Land. Das ist also absolut sinnvoll, und auch das niedersächsische OVG hat in seinem Beschluss vom 19.03.2021 zu erkennen gegeben, dass gegen eine elektronische Eilverkündung grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Nebenbei bemerkt soll in dem Gesetzentwurf auch das Außerkrafttreten von Rechtsverordnungen geregelt werden, wenn die Ermächtigungsgrundlage irgendwann wegfällt. Bisher ist es so, dass Rechtsverordnungen auch dann fortbestehen, wenn die Ermächtigungsgrundlage später weggefallen ist. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Insofern ist es sinnvoll, wenn auch diese Baustelle abgeräumt wird. Mit Blick auf unsere volle Tagesordnung möchte ich dazu gar nicht mehr sagen und bitte um Ihre Zustimmung zu einer Überweisung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
