Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir beginnen können und ein bisschen mehr Ruhe im Plenarsaal finden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 13., 14. und 15. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 13., 14. und 15. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Fraktion der CDU hat einen Antrag zum Thema „Schiffbau als traditionellen Kern und wesentlichen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Maritimes Zukunftskonzept erarbeiten“ auf Drucksache 8/420 vorgelegt. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, diesen Antrag am Donnerstag am Ende der Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 26 als Zusatztagesordnungspunkt 1 aufzurufen. Weiterhin hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ in diesem Landtagssitzungsrhythmus durchzuführen. Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden – beziehungsweise die weibliche Form – der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ findet am Donnerstag nach der Mittagspause als Zusatztagesordnungspunkt 2 statt. Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, die Tagesordnungspunkte 20 und 24 zu tauschen. Diesem Antrag hat die Fraktion der CDU im Nachgang zum Ältestenrat widersprochen. Vor diesem Hintergrund lasse ich darüber abstimmen, die Tagesordnungspunkte 20 und 24 zu tauschen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tausch der Tagesordnungspunkte 20 und 24 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Enthaltung durch die Fraktion der AfD zugestimmt. Des Weiteren hat der Ältestenrat vereinbart, den Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „20 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine bereitstellen“ auf Drucksache 8/469 auf die Tagesordnung zu setzen und am Freitag am Ende der Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 39 als Zusatztagesordnungspunkt 3 zu beraten. Die Tagesordnungspunkte 36, 37 und 38 entfallen, da die Antragstellerin sowie der Antragsteller zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antwort der Landesregierung zurückgezogen haben. Außerdem hat sich der Ältestenrat verständigt ... (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe, weil der Geräuschpegel doch jetzt sehr extrem geworden ist und wir in der Beratung der Tagesordnung sind. Außerdem hat sich der Ältestenrat verständigt, für Tagesordnungspunkt 18 eine Grundredezeit von 15 Minuten je Fraktion, also eine Aussprachezeit von 131 Minuten, vorzusehen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die Abstimmung über die geänderte vorläufige Tagesordnung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Ich bitte jetzt noch mal um das Handzeichen, insbesondere Fraktion DIE GRÜNEN. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Tagesordnung der 13., 14. und 15. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine Damen und Herren, auch diese Landtagssitzung, das kennen Sie, wird aufgrund der Corona-Zahlen unter besonderen Hygienebedingungen stattfinden. Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung der Präsidentin des Landtages zum Tragen einer Mund- und Nasebedeckung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist in den Sitzungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eine Mund- und Nasebedeckung auch am Sitzplatz zu tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ausreichend. Personen, die zum Beispiel mittels eines ärztlichen Attests oder durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- und Nasebedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit. Im Plenarsaal gilt die 3..., Entschuldigung, die 1G-Regelung. Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die tagesaktuell getestet sind. Für die Testung sind begleitete Selbsttests zulässig. Der Test kann mit dem Testzertifikat nach Anlage T zu Paragraf 1a der Corona-Landesverordnung nachgewiesen werden. Die Landtagsverwaltung behält sich stichprobenartige Kontrollen der Testnachweise vor. Die Abstände zwischen den einzelnen Abgeordnetensitzplätzen sind einzuhalten. Hierauf haben Abgeordnete besonders zu achten, die vom Tragen einer Mund- und Nasebedeckung befreit sind. In Abänderung der Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2021 erhalten nur Besucher Zutritt zur Besuchertribüne, die tagesaktuell getestet sind. Dies gilt nicht für in sich abgeschlossene Besuchergruppen. Wir kommen nun zu den zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich Steffi Pulz-Debler, Marc Reinhardt, René Domke, Jacqueline Bernhardt, Christian Albrecht, mir selber, (allgemeine Heiterkeit) Michael Noetzel, Julian Barlen und Ralf Mucha ganz herzlich nachträglich zum Geburtstag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der AfD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Ukraine-Konflikt: Auswirkungen auf unser Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde Ukraine-Konflikt: Auswirkungen auf unser Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.
