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Beate Schlupp

09.03.2022 Sitzungen 8/13

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, muss ich mich eigentlich zu diesem Beschluss noch einmal korrigieren, denn es hat zwischenzeitlich eine Verständigung für den Ablauf der heutigen Sitzung gegeben. Und zwar – bis auf Ausnahme von TOP 13 – haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen darauf verständigt, dass die Anträge mit einer Einbringung von zehn Minuten und in der Aussprache jeweils fünf Minuten pro Redner pro Fraktion vorgesehen sind. Im Klartext heißt das, nach fünf Minuten leuchtet die rote Lampe und die Rede ist zu beenden. Für die Anträge, die gegebenenfalls nicht bis 22:00 Uhr behandelt werden können, gilt, dass sie dann erst mal nach morgen, also auf den morgigen Tag überlaufen und wir dann sehen müssen, wie im Verlauf der Debatte sich die Redezeiten entwickeln, und sie werden gegebenenfalls zu diesem Tag behandelt. Und wenn das wiederum nicht gelingt, wird es eine erneute Verständigung über den Umgang mit den Sitzungszeiten hier im Parlament geben müssen. So, und nach diesen Erläuterungen kann ich die Aussprache eröffnen. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Bernhardt!

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