Sebastian Ehlers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich schon auf den ersten Gesetzentwurf aus dem Justizministerium für diese Wahlperiode gefreut. Nach der umfangreichen Begründung der Justizministerin, die etwas umfangreicher war als die Einbringung des Kollegen der LINKEN, gehe ich aber mal davon aus, dass das Ministerium hier zumindest eine Formulierungshilfe geliefert hat für diesen Gesetzentwurf. So ist es ja gängige Praxis. Ich denke, dass das hier passiert ist. Es ist ja ein eher unpolitisches Thema, was uns heute hier vorliegt. Mit dem Gesetz soll die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen im Internet geschaffen werden. Die Regelung gilt für Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Verordnungen in anderen Rechtsgebieten bei Gefahr im Verzug. Der Bund und andere Länder verfügen bereits über elektronische Ersatznot- und Eilverkündungsverfahren. Diese Regelung ist also durchaus notwendig und auch folgerichtig. Kritisch anzumerken – das werden wir sicherlich auch noch mal im Ausschuss diskutieren – ist, dass nach dem Gesetzentwurf die Eilverkündungen im Internet nur sehr schwer zu finden sind, denn Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sollen unter www.regierung-mv.de auf der amtlichen Internetseite des Gesundheitsministeriums zu finden sein. Für subdelegierte Verordnungen muss auf der Seite des ermächtigten Ministeriums und für andere Verordnungen auf der amtlichen Internetseite des federführenden Ministeriums oder der Staatskanzlei gesucht werden. Das sind dann allein vier verschiedene Unterseiten, auf denen die Veröffentlichung erfolgen kann. Dem Suchenden muss also die Zuständigkeit des Ministeriums bekannt sein oder er hat die gesamte Internetseite der Landesregierung bei allen Ministerien und der Staatskanzlei zu durchsuchen. Da könnte sich die Frage stellen, ob in diesem Fall eine rechtswirksame Verkündung überhaupt erfolgt ist. Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren – und es ist ja angesprochen worden, dass sich das Gesetz daran anlehnt –, veröffentlicht alle Notverkündungen unter www.niedersachsen.de/verkuendung, also etwas übersichtlicher. Von daher, glaube ich, haben wir dort auch durchaus noch Diskussionsbedarf. Auch der Kollege Professor Northoff hat es ja angekündigt, dass also auch seitens der SPD-Fraktion durchaus noch Diskussionsbedarf im Ausschuss besteht. Wir schließen uns logischerweise der Überweisung in die Ausschüsse an und freuen uns auf die Debatte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
