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Elke-Annette Schmidt

09.03.2022 Sitzungen 8/13

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort hat gebeten die Wissenschaftsministerin Frau Bettina Martin. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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