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Martin Schmidt

AfD 09.03.2022 Sitzungen 8/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Im folgenden Gesetzentwurf geht es um eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Die Idee an sich ist völlig in Ordnung. Viele Wirtschaftswissenschaftler – und das sehe ich ein bisschen anders als der Herr Minister – sind sich da einig, dass eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf einen Sonntag auch, ja, eine geringe Steigerung bei den Erlösen erzielen könnte. Und mit Sicherheit gibt es eine Menge an Einzelhändlern und Branchenverbänden – oder wir haben es auch gehört, die Industrie- und Handelskammern –, die eine Erweiterung der Ladenöffnungszeit auf den Sonntag sicherlich befürworten, insbesondere jetzt nach der Corona-Ära beziehungsweise während der noch andauernden Corona-Ära, da wollen viele Händler ihre Verluste wieder reinholen. Und die Idee aus Ihrem Gesetzentwurf ist an sich auch nicht neu. Bereits 2021 hatte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth diesen Vorschlag in die öffentliche Debatte gebracht, damit aber auch, wie zu erwarten, Gewerkschaften und Kirchen erzürnt, über die ich hier jetzt aber nicht viele Worte verlieren will. Viele Einzelhändler waren und sind immer noch schwer enttäuscht. Einen Nachweis, dass der Einzelhandel maßgeblich die Pandemie antreibt, den gibt es bis heute nicht. Von daher wäre es wirklich an der Zeit, den Einzelhandel wieder anzutreiben, nur der Weg Ihres Gesetzentwurfes ist der falsche. Die AfD-Fraktion hatte da 2021 den rechtlich sicheren und besseren Weg gewählt. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen, wäre sinnvoller. Dazu später mehr. Der Reihe nach: Wir müssen bei der Ladenöffnung noch drei andere Blickwinkel betrachten. Wir haben den juristischen Faktor, das aus gutem Grund, wie Herr Minister schon ausgeführt hat, wir haben den familiärgesellschaftlichen Aspekt und wir haben jetzt eine, ja, schwere konjunkturelle Dimension, die mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine noch mal wirklich alles verändert hat. Wie Sie es selbst in Ihrem Gesetzentwurf ja schon darlegen, handelt es sich beim arbeitsfreien Sonntag um eine grundgesetzlich geschützte Bestimmung. Eine Ausnahme vom Grundgesetz zu erwirken, ist juristisch nicht so einfach. Jetzt können sich die Leute von der FDP natürlich hier hinstellen und eine derartige Änderung fordern, aber dann braucht man auch etwas überzeugendere juristische Argumente. Einfach zu behaupten, dass es angemessen wäre, das mag die FDP-Fraktion so sehen, aber ob das Ganze vor einem Verfassungsgericht standhält, das wage ich dann doch an dieser Stelle zu bezweifeln. Es ist aber auch nicht völlig unseriös. Meine Fraktion hat deshalb vor einigen Monaten hier den besseren Vorschlag eingebracht, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht wird, so, wie in Nordrhein-Westfalen oder Berlin das ja erfolgreich praktiziert wird. Das gilt dann auch nicht nur temporär ein halbes Jahr, sondern fortwährend. Das wäre juristisch sattelfest und zeitlich sinnvoller, und das wäre ein angemessener Ausgleich zum familiär-gesellschaftlichen Aspekt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, Thomas, dazu kommen wir später. Mit einer solchen Liberalisierung können wir den Händlern ermöglichen, den Einbruch ihrer Geschäfte etwas schneller wieder einzuholen. Darüber hinaus wollten wir – das dürfte auch allen Fraktionen hier bekannt sein – die Bäderverkaufsverordnung weiter liberalisieren, um eben im erlaubten Rahmen dort, wo es Sinn macht, dort, wo die Einzelhändler es wirklich größtenteils wollen, dort, wo auch wirklich ein gefühlt stärkerer Umsatz entsteht, den nötigen Schub zu geben. Also mehr verkaufsoffene Sonntage und mehr Sonntagsgeschäft in touristischen Hotspots, das würde wirklich helfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber so mir nichts dir nichts jetzt im Landtag das Grundgesetz aushebeln, das wissen auch Sie, meine lieben Damen und Herren von der FDP, das ist nicht so einfach möglich, und für die Dauer von sechs Monaten bringt das wahrscheinlich ohnehin nicht viel. Ja, der zweite von mir benannte Aspekt, der familiäre Aspekt. Und da müssen wir uns auch mal wirklich an die Nase fassen, ob wir das den Menschen zumuten wollen, auch jeden Sonntag zu arbeiten. Das mag der eine energiegeladene Selbstständige ohne Kinder gerne machen, aber für Arbeitnehmer mit Kindern ist es schwer vermittelbar, wenn auch sonntags genötigt wird zu arbeiten. Und auch, wenn so viele Menschen sonntags in Tankstellen, im Krankenhaus und im Restaurant schuften, was ja oft als Argument herangeführt wird, ist es doch immer noch für die Mehrheit der Menschen der Ruhepol der Woche. Am Wochenende haben nun mal die Kinder keine Schule, einige wollen zur Kirche gehen, Familien machen den Sonntagsausflug zur Oma. Also da sollten wir schon ein bisschen auch diesen Aspekt nicht außer Acht lassen. Ja, der dritte Aspekt, die konjunkturelle Dimension, überschattet nun auch wirklich alles. Die Leute sind derzeit wirklich besorgt. Wir haben einen Krieg in Europa. Durch die heftige, in meinen Augen auch, ja, wirklich selbstschädigende Sanktionsspirale, die gerade durch die Ampelregierung im Bund losgetreten wurde, schießen die Preise gerade durch die Decke. Jeden Tag gucken die Leute auf die Zapfsäulen und fragen sich, wie soll das noch weitergehen. Und in Kombination mit diesen wirklich äußerst extremen Klimaabgaben und der Geldschwemme der Zentralbank haben wir wirklich eine abnorme Inflation gerade. Wir hatten auch in der Vorkriegszeit, wie ich es mal nenne, hier Pleiten und Pannen bei den Werften, bei Nordex, vielen weiteren Unternehmen. Auf den Punkt gebracht: Die Leute sind gerade froh, wenn sie Arbeit haben, die Tankrechnung zahlen können und genug zurücklegen für die Heizkostenabrechnung, die noch kommt. Die Normalbürger haben finanzielle Nöte, und das Einzige, was sie sich gerade sparen, das sind wahrscheinlich Sonntagsausflüge zum Shoppen. Der Effekt einer temporären Sonntagsöffnung wird sich wohl kaum noch auswirken, wenn aufgrund der konjunkturellen Lage im realen Warenkorb bei den Waren des täglichen Bedarfs das gesamte Gehalt landet. Da bleibt aktuell wenig im löchrigen Portemonnaie übrig für Spaß am Sonntag. Ja, mein Fazit: Der Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich. Familiär-gesellschaftliche Aspekte werden in meinen Augen ausgeblendet. Unsere Wirtschaft crasht gerade, da geht der intervenierende Effekt einer sechsmonatigen Sonntagsöffnung wahrscheinlich selbst für den penibelsten Volkswirt gegen null. Wir stimmen gerne zu, den Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten, aber so, wie er sonst ausformuliert ist, ist das in Gänze nicht zustimmungswürdig für die AfD-Fraktion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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