Sandy van Baal
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf meiner Fraktion vor, mit dem wir das Ladenöffnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern derart ändern wollen, dass das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen – zeitlich begrenzt vom 15. April bis 31. Oktober dieses Jahres – aufgehoben wird. Wir wollen dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit bieten, aus eigener Kraft die massiven wirtschaftlichen Schäden, bedingt durch die gerade auch für den gewerblichen Einzelhandel sehr einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, zumindest in Teilen wieder auszugleichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Sonn- und Feiertagsöffnung“ ist bekanntermaßen für unsere Fraktion von großer Bedeutung. Über alle politischen Ebenen hinweg gab es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Diskussionen, aber hier und heute geht es nicht um die grundsätzliche Diskussion einer Aufhebung des Verkaufsverbotes an Sonn- und Feiertagen. Der stationäre Einzelhandel in unserem Land liegt am Boden. Bereits seit Jahren muss er sich gegen die starke Konkurrenz des Onlinehandels behaupten. Komplette beziehungsweise faktische Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie haben die Situation dramatisch verschlimmert. Finanzielle Reserven sind sämtlich aufgebraucht, staatliche Hilfen kommen zeitlich verzögert bei den Unternehmen an. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, staatliche Finanzhilfen können auch nicht das Allheilmittel sein. Auch das hören Sie nicht zum ersten Mal von uns. Mit einer zeitlich begrenzten Aussetzung des Verkaufsverbotes an Sonn- und Feiertagen geben wir dem stationären Einzelhandel die Möglichkeit zur Selbsthilfe an die Hand. In zeitlicher Hinsicht haben wir uns an den Ausnahmeregelungen der Bäderverkaufsverordnung des Landes orientiert, sodass es letztendlich nur darum geht, die Basis für einen gleichen Wettbewerb im Land zu schaffen und in diesem Jahr nicht nur in den touristischen Hochburgen, den Kur- und Badeorten sowie den Weltkulturerbestätten den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen zu gestatten – und auch nicht nur in ausgesuchten Branchen –, sondern einmal für eine Saison für alle. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir haben bewusst einen Zeitraum gewählt, in dem unser Land am stärksten durch den Tourismus geprägt ist. Als Tourismusland Nummer eins in Deutschland begrüßen wir Jahr für Jahr Millionen von Menschen in unserem Land. Die Tourismussaison ist auch die Saison des Einzelhandels. Die Menschen kommen nicht nur in unser Land, um sich am Strand zu aalen, sie erkunden auch unsere wunderschönen historischen Städte, sie kaufen ein, und dies im Urlaub auch gern an Sonn- und Feiertagen. Geben wir ihnen die Möglichkeit, dies nicht nur in Boltenhagen oder Zingst zu tun, sondern im ganzen Land! Lassen Sie uns gemeinsam den Unternehmerinnen und Unternehmern im stationären Einzelhandel die Chance geben – gemeinsam mit der Kunst- und Kulturbranche, mit der Gastronomie und auch gemeinsam mit den Vereinen –, an Sonn- und Feiertagen unsere Städte nicht im Dornröschenschlaf versinken zu lassen, sondern ihnen gemeinsam Leben, Farbe zu geben, sie bunter zu machen, bunter durch eine lebendige, gesellschaftliche und kulturelle Fülle. Dies geht aber nur, wenn wir den Einzelhandel nicht ausschließen, denn eines haben sowohl der stationäre Einzelhandel, die Gastronomie, die Hotellerie, die Kunst- und Veranstaltungsbranche aus den vergangenen zwei Jahren der Pandemie gelernt, und glauben Sie mir, ich weiß persönlich als Mensch und als Unternehmerin, wie lang, wie hart diese letzten zwei Jahre waren, aber eines haben sie uns gelehrt: Gemeinsam geht alles besser, gemeinsam sind wir stärker und nur gemeinsam können wir die Krise überwinden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Und daher noch mal mein Appell an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns gemeinsam den Weg bereiten für unseren Einzelhandel, für die Wiederbelebung unserer Städte! Und um im Voraus schon mal ein paar Argumente aus dem Weg zu räumen, lassen Sie mich noch kurz ausführen, dass uns zumindest aus der Hansestadt Stralsund die Aufforderung erreicht hat, uns für eine Lockerung in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsverkaufsverbot einzusetzen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dort habe es bereits einen Austausch zwischen der Stadt, den Gewerkschaften und den Kirchen mit dem Ergebnis gegeben, dass alle Beteiligten – ich wiederhole es noch mal: alle Beteiligten – sich einig waren, aufgrund der besonderen Situation stehe einer Ausnahme vom grundsätzlichen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen nichts entgegen. Auch die IHK Rostock hat bereits vor Jahren in einer ihrer Vollversammlungen beschlossen, ich zitiere – wo ist der Zettel? –: „Die Vollversammlung der IHK zu Rostock spricht sich für eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ohne jedwede zeitliche, sachliche und örtliche Beschränkung aus.“ So weit geht unser Gesetzentwurf nicht. Es ist einfach ein Zeichen nach einer langen, harten Durststrecke. Sie kennen mich langsam gut genug, ich bin kein Freund von langen Worten, ich habe mich ja, glaube ich, schon ein bisschen selber überboten, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) aber daran können Sie sehen, wie wichtig, wie emotional dieses Thema für mich ist und auch für meine Fraktion. Aber zurück zum Punkt: Der Gesetzentwurf ist kurz, die Zustimmung der Überweisung in die Ausschüsse tut nicht weh. In diesem Sinne bitte ich hierfür um Ihre Stimme. Helfen wir gemeinsam dem stationären Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern, und geben Sie und wir hier alle zusammen ihm die Möglichkeit, sich selbst zu helfen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FPD und Sebastian Ehlers, CDU)
