René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Digitalisierungspartei verstehen wir uns ja auch als Fortschrittsbeschleuniger, und genau darum soll es hier auch heute gehen. Und wir begrüßen tatsächlich auch die digitale Verkündung von Verordnungen. Nichtsdestotrotz sollten wir uns wenigstens die Mühe machen, etwas kritisch auch draufzuschauen, was bis jetzt vorgelegt wurde, damit wir nicht Gefahr laufen, dass es hier durch übereilte Entscheidungen am Ende vielleicht für die Anwender nur noch schwieriger wird oder die Arbeitsbelastung möglicherweise noch zunehmen könnte, denn wir wissen auch, Digitalisierung bringt nicht nur Fortschritte und Chancen. Gerade – weil es ja auch angesprochen wurde – hier im Bereich der Verordnungen, und es ist ja hier auch direkt Bezug genommen worden auf die Pandemie, wünschte ich mir manchmal mehr Klarheit und Verständlichkeit, denn gerade, wenn wir es jetzt digital einstellen, und die Menschen, wir neigen dann auch dazu, wenn digital etwas eingestellt wird, dass das noch mit Verlinkungen und so weiter, also noch überbordet wird und dann die Menschen vielleicht am Ende nicht mehr verstehen, was wir eigentlich mit unseren Verordnungen regeln wollen. Und da können wir sicherlich aus der Corona-Pandemie viele, viele Beispiele anbringen, wo es doch immer wieder zu Anrufen kam, wie ist denn das jetzt zu verstehen. Meine Damen und Herren, wir haben die Situation, es ist schon beschrieben worden, welche Vorschriften wir anpassen müssen. Es ist auch richtig, dass wir jetzt endlich nachziehen. Viele, viele Bundesländer sind da schon erheblich weiter. Ich will schon ankündigen, dass wir der Überweisung zustimmen werden, möchte aber noch mal darauf eingehen, dass wir schon noch ein paar Fragen haben, insbesondere, warum man hier den unbestimmten Rechtsbegriff tatsächlich verwendet hat. Letzten Endes sollte schon noch mal begründet werden, welche Anwendungsfälle jetzt über die Pandemie hinaus eigentlich gesehen werden. Das hat sich uns nicht ganz erschlossen. Mir fiel wirklich keiner ein. Vielleicht kann man das in den Ausschüssen noch mal weiter beraten. Natürlich kann man das jetzt vorsorglich regeln, aber in der Tat hat man sich im Niedersächsischen Landtag – auf diesen Gesetzentwurf beziehen wir uns ja hier im Wesentlichen –, hat man sich da doch deutlich mehr Mühe gegeben, das etwas klarer auszuführen. Und, meine Damen und Herren, genau das würde ich mir wünschen, dass wir das in den Ausschüssen jetzt nachholen, dass wir da noch mal vertieft einsteigen, denn letzten Endes ist es klar, wir wollen Entbürokratisierung, wir wollen auch eine Beschleunigung, aber wir sollten natürlich auch alle kritischen Punkte dann wenigstens miteinander diskutieren, bevor wir einfach einer solchen Vorlage zustimmen. Und, meine Damen und Herren, genau das hätte ich jetzt erwartet, dass man auch zu der Genese des niedersächsischen Gesetzentwurfes vielleicht näher ausführt. Die Begründung ist hier doch tatsächlich für uns etwas sparsam ausgefallen. Aber ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss, und genau da können wir diese Dinge klären. Insofern stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
