Hannes Damm
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin, Sie zitieren das Stiftungsgesetz in Paragraf 4 mit der Rechtsaufsicht und zitieren da die Landesstiftungsaufsicht und verweisen auf die Bundesbehörden. Und dann möchte ich jetzt mal das Geldwäschegesetz hier einmal zitieren, Paragraf 50: „Zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung dieses Gesetzes … 1. … 2. … 3. …“ und so weiter, da werden da die verschiedenen Zuständigkeiten genannt. Übrigens, Stiftungen stehen nicht dabei. Und dann kommt in Punkt 9: „im Übrigen“ ist „die jeweils nach Bundes- oder Landesrecht zuständige Stelle“ zuständig. Und das wäre aber bei uns natürlich die Landesstiftungsaufsicht. Es gibt auch im Internet, und das haben wir natürlich in der vorausgegangenen Prüfung natürlich auch eingeholt, Landesbehörden, die dieser Prüfung und diesem Prüfauftrag durchaus nachkommen, zum Beispiel aktenkundig die bayerische Stiftungsaufsicht. Insofern würde ich diese rechtliche Einschätzung, die Sie hier abgegeben haben, mindestens als verkürzt darstellen, wenn nicht sogar komplett zurückweisen. Und unabhängig davon haben wir auch natürlich beim Bundesverwaltungsgericht angefragt, und die vorliegende Stellungnahme quasi verweist auch hier auf das Landesrecht und auf die Landeszuständigkeiten. Insofern zunächst das Rechtliche, aber da kenne ich mich – zugegeben – auch nicht als Physiker so sehr aus, aber das sind die Sachen, die uns zur Prüfung vorlagen. Ich stelle vielmehr ab auf Ihre politische Verantwortung und die ist durchaus gegeben. Sie haben sich ja hier in der letzten Sitzung in dem Beschluss auch dazu geäußert, alles transparent aufklären zu wollen, und wir haben den ersten Antrag im Landtag und der wird abgelehnt. Wir hören nichts zum wirtschaftlichen Teilbetrieb, nicht mal über das Kuratorium. Der Landtag hätte angeblich keinen Einfluss. Gleichzeitig verzögert sich eine Sondersitzung, die eigentlich zum Thema des völkerrechtswidrigen Überfalls auf die Ukraine und die damit verbundene humanitäre Katastrophe angesetzt wurde, weil die SPD es explizit wünscht, klarer zu fassen, dass die Stiftung aufgelöst werden soll, wo sie vorher sagt im Landtag mehrfach, dass sie keinerlei Einfluss hat, dass sie uns Auskünfte nicht erteilt, weil sie keinerlei Einfluss hat. Gleichzeitig gibt es medial einen Schlagabtausch zwischen der Ministerpräsidentin und dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung. Und wir sollen hier einspringen als Landtag und unseren klaren politischen Willen formulieren, damit Sie Ihre Probleme lösen können, aber es gibt keinen Einfluss politisch auf die Stiftung! Ich, sehr geehrte Damen und Herren, sehe, dass da was nicht zusammenpasst. Und dass zuletzt auch die Linksfraktion sich hier so mitverhaften lässt, dass der einzige kurze Redebeitrag ist, diese Stiftung ist ohnehin bald Geschichte, nach dem Motto „Augen zu und durch“, das finde ich unglaublich. Sie sind doch sonst auch immer die Ersten, die Einflüsse von Großkonzernen aber in jedem Fall aufgeklärt wissen möchten. Und hier, weil Sie jetzt in der Regierung mit sind – übrigens für etwas, was Sie nicht mal hätten tun müssen, weil zu dem Zeitpunkt, als die Stiftung entstanden ist, waren Sie nicht in der Regierung, auch wenn Sie hier mit durchgestimmt haben, das betrifft ja auch die CDU-Fraktion, die an verschiedener Stelle gesagt hat, na ja, das war vielleicht nicht ganz ehrlich, was hier in der Kommunikation vorher lief, wofür die Stiftung wohl zuständig ist –, an dieser Stelle hätten Sie doch wirklich mal sich absetzen können und deutlich machen können, dass Sie hier eigentlich eine ganz andere Meinung vertreten, nämlich, dass diese Einflüsse, gerade der Geldwäsche, gerade von Großkonzernen, unbedingt aufgeklärt gehören! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen bitte ich um so … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das steht aber nicht in Ihrem Antrag. Natürlich steht das im Antrag. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nein!) Natürlich steht im Antrag, dass aufgeklärt werden muss, wer da eingetragen ist. Und dass hier die Ministerin vorliest, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sie fordern die Landesregierung auf.) dass ja darauf hingewiesen worden ist, dass, wie hat sie es gesagt, dass darauf hingewiesen worden ist, dass da eine Eintragung erfolgen muss, aber dann nicht prüft, ob diese vorgenommen worden ist und insbesondere nicht, ob diese korrekt vorgenommen worden ist, also das heißt, wenn Pittiplatsch da eingetragen würde, dann wird die Stiftungsaufsicht auf den Bund verweisen oder was?! Entschuldigung, das finde ich nicht glaubwürdig, und an jeder anderen Stelle hätten Sie dem auch zugestimmt. Insofern freue ich mich auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen. Ich erwarte, dass die vollständig sind, und hoffe, dass wir Transparenz da herstellen können, wenn Sie schon hier dem Antrag nicht folgen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/414 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt, nicht Zustimmung, sondern Ablehnung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Masken- und Testpflicht an den Schulen aufheben, Drucksache 8/399. Antrag der Fraktion der AfD Masken- und Testpflicht an den Schulen aufheben – Drucksache 8/399 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Bürger! Wir reden seit zwei Jahren coronabedingt über Maßnahmen, Maßnahmen, Maßnahmen. Alle Argumente sind ausgetauscht und längst hat jede Seite ihre jeweiligen Autoritätsbeweise aufgerufen. Wir dürften damit durch sein. Denn eines ist klar, abgesehen von den Finanzeinbrüchen in vielen Branchen und von den für Steuerzahler unweigerlich erwartbaren Spätfolgen eines eben nicht durchweg pandemiebedingten Schattenhaushaltes, der hier beschlossen wurde, litten vor allem die Kinder und Jugendlichen. Wir nehmen in unserem Antrag, in dem wir für die Jüngsten coronakompensierend noch eine weitere Sportstunde fordern, ebenfalls Bezug darauf. Kinder und Jugendliche waren über einen sehr langen Zeitraum in ganz besonderer Weise durch die Corona-Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere die permanenten Tests und das Tragen der Masken über den gesamten Schultag führten nicht nur zu physischen Einschränkungen, sondern insbesondere zu einem psychisch bedrückenden Zustand für die gesamte Lebenswelt der Heranwachsenden. Medizinische Studien dokumentierten die vielfältig ungünstigen Folgen für das Schul- und Alltagsleben der Jüngsten. Sie waren gravierender als die durch das Infektionsgeschehen selbst verursachten Einschränkungen, insofern Schüler vergleichsweise wenig, vor allem aber weniger schwer an Corona erkrankten. Die zunächst als gefährliche Wand mystifizierte Omikron-Welle hat ihren Schrecken verloren. Wir haben hohe Fallzahlen, in der Tat, aber keine hohe Krankheitslast mehr. Zudem entwickelt die Mehrheit der Kinder Symptome bei einer Covid-Erkrankung, sodass wir von einer Dauertesterei an den Schulen zu einem symptombasierten Vorgehen kommen müssen. Das heißt, die Kinder testen sich bei leichten Erkältungssymptomen in der Häuslichkeit selbst. Bei einem positiven Testergebnis sollte mittels PCR-Test geprüft werden, ob tatsächlich eine Covid-Erkrankung vorliegt. Bei schweren Erkältungssymptomen muss ohnehin ein Arzt konsultiert werden, aber das haben verantwortungsvolle Eltern ja so schon getan. Bereits die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, forderte Lockerungen der Corona-Maßnahmen an Schulen. „Wir müssen raus aus einer Kultur der Angst an den Schulen“, sagte sie der „Bild-Zeitung“. Wenn ab Mitte Februar/Anfang März geöffnet werde, müsse auch an Schulen gelockert werden. Prien weiter: „Sport und Musikunterricht muss wieder in vollem Umfang stattfinden.“ Schrittweise müsse die Testpflicht zur Testmöglichkeit werden. Auch die Maskenpflicht müsse fallen, zuerst am Sitzplatz, dann im gesamten Schulgebäude. Wir begrüßen daher die Aufhebung der Maskenpflicht zum 07.03., diese Woche Montag, meinen aber, dass auch die anderen rigorosen Maßnahmen an den Schulen, zum Beispiel die Testpflicht, aufgehoben werden sollten, und zwar nicht erst am 21. März – und an dem Tag soll ja auch lediglich von drei Tests auf zwei Tests reduziert werden –, sondern jetzt. Je schneller sich die Schüler von den Einschränkungen befreit fühlen dürfen, umso besser für ihre seelische Verfassung, wie überhaupt für die Gestaltung eines wieder normalen Unterrichts- und Erziehungsprozesses. Wir ermöglichen so, dass unsere Kinder endlich wieder lebensfroher in die Schule gehen. Außerdem würden wir die Lehrer von bürokratischen Prozessen wie der Durchführung und Dokumentation der Testpflicht entlasten. Und glauben Sie mir, das ist in den Schulen durchaus ein Problem. Wenn in der ersten Stunde getestet werden muss, da geht einiges an Unterricht schon verloren. Schüler und Lehrer können sich wieder vollends auf den Unterricht konzentrieren, die Wirkung dessen wird immens positiv sein. Mit der Aufhebung der Test- und Maskenpflicht, wohlgemerkt unter Weiterführung bewährter Hygienemaßnahmen wie regelmäßigem Lüften, Händewaschen und Kontaktreduzierung, würde das Schulleben nicht nur von den bedrückendsten Maßnahmen befreit, sondern kehrte endlich wieder zu einer Normalität zurück, die insbesondere die Jüngsten jetzt nötig und nach zwei Jahren Corona-Belastung verdient haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn dass es auch ohne eine rigide Test- und Maskenpflicht geht, zeigen uns die Erfahrungen aus den Kitas des Landes. Zur Corona-Teststrategie in den Kitas heißt es dazu vom Bildungsministerium: „Die Mehrheit der Kinder entwickelt Symptome ..., sodass ein symptombasiertes Vorgehen ein wichtiger Baustein zur Prävention in der Kindertagesförderung ist.“ Und weiter führt das Ministerium aus: „Flächendeckende-Antigen-Schnelltestungen für alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen sind deshalb nicht Teil der Teststrategie in Mecklenburg-Vorpommern und es erfolgt eine symptomatische Testung von Kindern mit schweren Krankheitssymptomen. Bei Kindern mit leichten Erkältungssymptomen wird eine Testung in der Häuslichkeit empfohlen.“ Das empfehlen auch wir. Dies, liebe Kollegen, ist vor dem Hintergrund der deutlich milder verlaufenden Omikron-Variante auch für unsere Schulen angezeigt. Lehrer und Schüler haben über zwei Jahre hinweg in vorbildlicher Weise auf die Herausforderungen reagiert. Ein befreiter Schulalltag honorierte ihr Durchhalten und begänne mit der Kompensation der erlittenen Defizite. Noch länger mit einer Befreiung der Schulen vom Exerzieren der Corona-Maßnahmen zu warten, ist unnötig. Im Gegenteil, mit dem heutigen Antrag kann ein starkes Zeichen für einen Neustart in Richtung normaler, also befreiter schulischer Tätigkeit gesetzt werden. Wir, liebe Kollegen, haben die Möglichkeit, dieses Zeichen hier heute gemeinsam auszusenden, daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Das ist so vereinbart. Es gab auch eine Vereinbarung, und deswegen bin ich jetzt ein bisschen ..., schwierig, ich habe nicht ausgerechnet. Also jeder hat fünf Minuten Redezeit. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Ministerin Simone Oldenburg – Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich fasse das jetzt mal kurz zusammen: Jeder in der Aussprache hat jetzt fünf Minuten Redezeit, so haben wir uns vereinbart. Wir gehen also ab von der Geschäftsordnung und gehen auf eine Vereinbarung zwischen den Fraktionen zurück, und von daher eröffne ich die Aussprache. Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Frau Oldenburg. Ministerin Simone Oldenburg: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt nur nicht die Geduld verlieren! Seit mehr als zwei Jahren ist das Leben und besonders das der Kinder wirklich eingeschränkt. Sie leben schon so lange und wirklich unter belastenden Rahmenbedingungen, aber es ist eben auch notwendig, um sie zu schützen. Die einschränkenden Maßnahmen wägen wir wöchentlich im Bildungsrat unter anderem mit dem Landeselternrat, den Verbänden und auch mit dem Landesschülerrat ab, und heute Morgen haben wir das wieder getan und haben natürlich auch gesprochen über die zweimalige Testpflicht dann ab dem 21. März. Und die Schülerinnen und Schüler haben gesagt, sie hätten gerne weiterhin dreimal in der Woche die Tests. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das nur einmal zur Einordnung, was sich die Schülerinnen und Schüler dort wünschen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir wägen also jede Woche mit den Expertinnen und Experten ab, was können wir abschaffen, worauf können wir verzichten, was muss unbedingt beibehalten werden, denn, da müssen wir nicht lange drum rumreden, parteiübergreifend steht für uns alle fest, dass immer das Kindeswohl im Vordergrund steht und natürlich auch die Fürsorge für die Kinder und für die Jugendlichen. Und zu dieser Fürsorge gehört eben auch, die Schülerinnen und Schüler mit den Hygienemaßnahmen und natürlich auch mit der erfolgreichen Teststrategie zu schützen. Wir wollen aber auch versuchen, das alles offen zu halten, was das Leben und was das Miteinander ausmacht, denn auch das ist Schutz. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine ständige Gratwanderung, die uns gemeinsam mit den Expertinnen und Experten gelingt, und bei jeder Entscheidung steht für uns die Eindämmung des Infektionsgeschehens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Mittelpunkt. Dass dieser Abwägungsprozess zwar kompliziert, aber erfolgreich ist, zeigt sich daran, dass an fast allen Schulen das gesamte erste Halbjahr der Unterricht in Präsenz stattfand. So sichern wir gleichberechtigte Teilhabe, Chancengleichheit und natürlich auch Gerechtigkeit in der Bildung. Nach reiflicher Abwägung hat das Kabinett also Mitte Februar beschlossen, dass in dieser Woche die Maskenpflicht am Platz im Unterricht entfällt und auch die definierten Gruppen aufgehoben werden. Ab dem 21. März werden die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte nur noch zweimal statt bisher dreimal getestet und eine weitere Reduzierung wird gerade mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beraten. Selbstverständlich aber bleibt die gesamte Zeit immer die Empfehlung zum Tragen einer Maske bestehen, und wenn Corona-Fälle auftreten, greift der Hygieneplan, greift das Kontaktpersonenmanagement, und somit gilt dann auch für die Klasse, in der der Fall aufgetreten ist, wieder für einige Tage die Maskenpflicht. Bei allem, was wir tun, ist es wichtig, dass wir nicht überhastet, sondern wirklich mit großer Umsicht handeln. Wir müssen langsam, aber sicher die Schutzmaßnahmen für die Kinder, für die Jugendlichen und für die Erwachsenen lockern, aber eben alles mit der gebotenen Ruhe und vor allem mit Geduld. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin, auch für die Einhaltung der nicht vereinbarten fünf Minuten! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Nach fünf Minuten wird das Mikro ausgeschaltet.) Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildungspolitik und Corona – ganz klar, wir sind im Spannungsfeld zwischen Bildung und Gesundheitsschutz, und insofern ist es immer ein Spagat, in welcher Form wir entscheiden. Ich habe vorhin schon mal ausgeführt, dass wir extrem steigende Zahlen haben. Der Vollständigkeit halber will ich das hier noch mal wiederholen. Wir haben also Inzidenzen bei den 6- bis 11-Jährigen, Stand gestern, von fast 5.000, und in diese steigenden Zahlen hinein gehen wir in den Bereich der Lockerung. Das ist ein sensibler Prozess, so, wie ich es gesagt habe, im Spannungsfeld zwischen Bildung und Gesundheitsschutz. Und Ihr Antrag beziehungsweise Ihr Auftreten von der AfD signalisiert ja, trotz dieser steigenden Inzidenzen, ob gefährlicher oder nicht gefährlicher, die Variante, dass es gar nicht mehr darauf ankommt, einen kontinuierlichen Öffnungsprozess zu gestalten, sondern mehr oder weniger zu sagen, wir brauchen gar nichts mehr und wir machen alles auf. Das ist sozusagen die Botschaft Ihres Antrages. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und da stellt sich für mich auf alle Fälle die Frage, wo Sie auch die Gewissheit hernehmen, dass die Betroffenen das so wollen. Und insofern komme ich zu einem weiteren Punkt, und zwar die Umfrage vom Landeselternrat, Landesschülerrat und von der GEW am 22.02., genau zu den beiden Punkten, die Sie im Prinzip insbesondere infrage stellen, nämlich einmal das Thema Maskenpflicht und einmal das Thema Testen. Die Umfrage zum Beispiel beim Thema Maskenpflicht bei den Eltern – immerhin 5.687 Beteiligte – ergab mit 30 Prozent, dass die Maske zwar störend ist, aber erträglich. Jetzt kann man immer noch sagen, okay, die Eltern sind das eine, die müssen die Maske jetzt nicht unmittelbar im Unterricht tragen. Aber erstaunlicher ist ja dann die Antwort der Schüler, und bei den Schülern ist es eben so, dass über die Hälfte die Aussage tätigt, dass die Maske zwar störend, aber erträglich ist. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Insofern, glaube ich, ist es schon kein Schwarz-Weiß, dass Sie signalisieren, dass alle alles abschaffen wollen. Und wenn das beim Thema Maske diese Ergebnisse nach sich zieht, ist die Frage, wie sieht es dann bei der Befragung, die auch durchgeführt wurde, beim Thema Testung aus. Und zum Thema Testpflicht wurde eben auch gefragt im Zusammenhang mit Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes, und da haben 59 Prozent der Schüler gesagt, ja, die Testpflicht ist ein entsprechend adäquates Mittel, um die Schulen aufzuhalten. Bei den Eltern sind es sogar 72 Prozent, die dem zugestimmt haben. Insofern spricht das auch für ein strukturiertes Vorgehen in dieser Frage. Und der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist Ihr Antrag unter I Punkt 2. Sie sagen, ganz konkret, „dass die Aufrechterhaltung der erprobten Hygienemaßnahmen im Bereich der Schulen als ausreichend erachtet wird“. Da setze ich jetzt mal einen Punkt. Was heißt denn das überhaupt logisch? Sie stellen fest, dass die Hygienemaßnahmen korrekt sind. Jetzt stellt sich die Frage, kennen Sie die Hygienemaßnahmen. Als Sie Ihren Antrag erstellt haben, galt auf alle Fälle noch der Hygieneplan mit Wirkung vom 03.01. mit unterschiedlichsten Regelungen. In Punkt 1.1.5 ist zum Beispiel alles nachzulesen zum Thema Mund- und Nasenschutz, in 1.1.6 alles zum Thema Testpflicht. Sie sagen also von der Logik her – alles andere will ich jetzt auch aufgrund von zeitlichen Dingen nicht weiter ausführen, es gibt ja unterschiedlichste Hygienemaßnahmen, Abstandsregelung et cetera –, aber Sie sagen, diese Maßnahmen, so, wie sie gelten, sind ausreichend. Jetzt muss ich fast davon ausgehen, Sie kannten die Hygienemaßnahmen nicht (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) oder aber – Ihre Schlussfolgerung könnten Sie vielleicht von der Logik her noch mal erklären –, wenn die ausreichend sind, sollen die beibehalten werden. Sie sagen aber: Nein, es soll alles abgeschafft werden. (Rainer Albrecht, SPD: Ist schon paradox.) Insofern ist dieser Antrag auch in sich unlogisch und aus den genannten Gründen abzulehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christiane Berg, CDU – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Nikolaus Kramer, AfD: Das war ja auch tosender Beifall.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD, und Torsten Renz, CDU) Andreas Butzki , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das wird meine kürzeste Rede hier im Landtag. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Danke!) Ich stimme den Ausführungen der Ministerin und meinem Vorredner Herrn Renz zu. Ich könnte jetzt noch Ausführungen machen zur FFP2-Maske, wie sicher und so weiter. Da ich heute noch gern zur Sportstunde reden möchte, möchte ich Ihnen bloß mitteilen, meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, es tut mir leid, die Redezeit kann ich leider nicht toppen, Herr Butzki. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, ... Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung! Vizepräsidentin Beate Schlupp: ... Frau Abgeordnete! Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Immer erst anfangen mit der Begrüßung, und dann können Sie ... Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Völlig richtig. Vizepräsidentin Beate Schlupp: ... wen auch immer gleich aufklären. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Auch nicht kommentieren!) Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Antrag der AfD-Fraktion zeigt einmal mehr, dass die AfD das Risiko des Covid-19-Virus nicht versteht oder nicht verstehen will. Auch wenn nicht jede Infektion tödlich ist oder zu schwerwiegenden Verläufen führt, gibt es dieses Risiko dennoch, und Aufgabe einer solidarischen Gesellschaft ist es, die notwendigen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Menschen zu treffen. Dazu sind auch die allermeisten Menschen bereit. Allerdings wollen Sie nicht nur Ihre eigenen egoistischen Interessen für sich selbst durchsetzen, sondern auch alle anderen, besonders Schülerinnen und Schüler, ins volle Risiko gehen lassen. Gerade aktuell zeigt sich doch in den Schulen, wohin ein allzu laxer Umgang mit dem Virus führt. Die zum Jahreswechsel angekündigte Omikron-Wand, die wir zunächst leidlich einhegen konnten, trifft uns gerade mit voller Wucht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Infektionen verbreiten sich aktuell in die Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime in Windeseile und stellen uns vor riesige Herausforderungen. (Nikolaus Kramer, AfD: Vor welche denn?) Tests und Masken, die von der AfD immer wieder als Einschränkung (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) der persönlichen Freiheit bezeichnet werden, sind in Wahrheit die einzig wirksamen Schutzmaßnahmen in einem noch ziemlich ungeimpften Teil unserer Gesellschaft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) bei den Schülerinnen und Schülern. Was wir Erwachsenen uns durch eine Impfung ersparen konnten, will die AfD mit aller Konsequenz unseren Kindern und Jugendlichen zumuten. In der aktuellsten Stellungnahme des ExpertInnenrats der Bundesregierung vom 17.02.22 (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wird auf die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen eingegangen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja eben nicht!) Ich zitiere mal aus dem Abschnitt Kitas und Schulen: „Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen bergen durch die hohe Zahl an Kontakten unmittelbare Infektionsrisiken. WissenschaftlerInnen, Institutionen und Betroffenenverbände haben eine AWMF-S3-Leitlinie entwickelt, die Schulen konkrete Empfehlungen für Maßnahmen unter Pandemiebedingungen gibt. Untersuchungen zeigen, dass nach den Ferien jeweils mehr Infektionen als erwartet detektiert wurden, was darauf schließen lässt, dass Testungen in Schulen zur Reduktion der Dunkelziffer und zur Erkennung von Infektionen und somit zum Infektionsschutz beitragen können.“ Ende des Zitats. (Nikolaus Kramer, AfD: Können!) Die Stellungnahme und vor allem die Empfehlungen der Profis empfehle ich zu lesen. Von einem Verzicht auf Tests und Masken ist dort nicht die Rede. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die AWMF-S3-Leitlinie für sichere Schulen ist nach wie vor State of the Art und empfiehlt beides. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ihr Antrag zeigt aber auch, dass Sie den dringenden Appell der Schülerinnen und Schüler nach mehr Schutz vor wenigen Wochen entweder schon vergessen haben oder nie ernst genommen haben. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) In einer Petition haben diese gefordert, dass mit ihnen und nicht über sie entschieden wird. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Sie fordern aber auch mehr Infektionsschutz an Schulen, kostenlose FFP2-Masken an Schulen, Luftfilter für alle Klassen- und Aufenthaltsräume, Reduktion der Klassengrößen, mehr Angebote für Notbetreuung und angemessene Quarantänemaßnahmen und vieles andere mehr. Die Forderungen der Schülerinnen und Schüler sind für mich das Vernünftigste, was ich in dieser Pandemie gehört habe, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nahe an den Empfehlungen der Wissenschaftler/-innen, klar orientiert an den Maßnahmen einer sichereren Schule. Eine ähnliche Position findet sich auch in der gemeinsamen Stellungnahme von Landeselternrat, Landesschülerrat und der GEW. In dieser Stellungnahme wird deutlich, wie belastet Familien, Kinder und Lehrer/-innen sind. Trotzdem werden Tests weiterhin als adäquates Mittel angesehen, und auch wenn Masken als störend oder als belastend empfunden werden, sind sie das wichtigste Instrument, um die Inzidenzen an den Schulen nicht noch weiter in die Höhe zu treiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Fraktion hat kein Verständnis für alle, die nicht den Schutz der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund stellen, übrigens egal, ob auf der Regierungsbank oder bei Ihnen in der AfD. Auch wenn die Infektion zum Glück in den allermeisten Fällen ohne schwere Komplikationen verläuft, ist ein Aufheben der Maskenpflicht im Unterricht zum jetzigen Zeitpunkt bei den hohen Inzidenzen, die noch immer steigen, nicht nachzuvollziehen. Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat nun für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Sabine Enseleit. Sabine Enseleit , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde es auch kurz machen. Der Antrag, den die AfD-Fraktion hier vorgelegt hat – das haben wir jetzt auch schon mehrmals gehört –, ist längst überholt. Bereits seit Montag ist die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben worden, (Enrico Schult, AfD: Es geht aber auch um die Testpflicht.) eine Änderung der Testfrequenz in Aussicht gestellt, und das, obwohl die Infektionszahlen an den Schulen – auch das haben wir heute schon mehrmals gehört – so hoch sind wie nie. Es ist darum richtig, die Pflicht zur Empfehlung zu machen und es damit den Kindern und Jugendlichen freizustellen, ob sie weiterhin die Maske tragen möchten oder nicht. Denn so einfach von jetzt auf nachher Tests und Masken an den Schulen wegzulassen, funktioniert nicht, das haben die letzten Tage bereits gezeigt. Viele Kinder, aber auch Eltern fühlen sich mit dieser plötzlich wiedergewonnenen Freiheit bei gleichzeitig nie da gewesenen hohen Infektionszahlen nicht wohl. Zu lange hat man vor allem den Kindern eingeredet, dass sie die Treiber der Pandemie und eine Gefahr für Eltern und Großeltern sind. Viele, vor allem kleinere Kinder, kennen gar keinen Schulalltag ohne Maske und werden sich erst langsam an die neuen Freiheiten gewöhnen müssen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist das wahre Verbrechen.) Nicht umsonst gehen darum viele Bundesländer behutsam mit den Öffnungen um. Und das ist auch richtig so. Ein komplettes und sofortiges Beenden aller Maßnahmen, wie im Antrag der AfD beschrieben, ist unrealistisch und wird der Situation nicht gerecht. Ziel muss es sein, die Maßnahmen langsam auslaufen zu lassen. Wenn die Maskenpflicht fällt, müssen begleitend Tests stattfinden, zumindest, bis die Infektionszahlen an den Schulen sinken. Ein langsames Umstellen von drei auf zunächst noch zwei Tests kann daher eine Brücke in die Freiheit darstellen, bis die Zahlen wieder niedriger sind und die Kinder sich an die wiedergewonnene Freiheit gewöhnt haben. Das Testen ist für die Kinder eine unkomplizierte und inzwischen lange gelebte Praxis, die ihnen Sicherheit vermittelt. Das haben wir ja auch aus den Umfragen gehört. Das dynamische Geschehen in den Schulen muss beobachtet und die Maßnahmen entsprechend angepasst werden. Ziel muss es natürlich sein, dass in Zukunft auch die Testpflicht für Kinder und Jugendliche entfällt. Aber dafür ist der jetzige Zeitpunkt eindeutig noch zu früh. Den Antrag der AfD nach sofortiger Aufhebung von Masken- und Testpflicht an den Schulen lehnen wir darum ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat nun das Wort die Abgeordnete Jeannine Rösler. Jeannine Rösler , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, den hätten Sie sich wirklich sparen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Zunächst zu Ihrer Begründung. Da fordern Sie im letzten Absatz einen sogenannten „befreiten Schulalltag“, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) also einen Schulalltag ohne Maske und Tests, zum 1. März. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zum 1. März – das wäre demnach rückwirkend und damit an sich schon schräg, so schräg wie Ihr gesamter Antrag. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Kollege Renz hat das hier zutreffend beschrieben. Meine Damen und Herren, Sie zitieren die Präsidentin der KMK, Karin Prien, die völlig richtig sagte, man müsse raus aus der Kultur der Angst, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach!) dass Sport und Musikunterricht wieder stattfinden (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur ein bisschen.) und dass die Masken- und Testpflicht schrittweise fallen müssen. Allerdings betone ich hier noch mal das entscheidende Wort von Karin Prien, und zwar das Wörtchen „schrittweise“. Der Grundtenor Ihres Antrags besagt aber, Corona ist vorbei. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Stimmt doch gar nicht. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ihrer Meinung nach war es ja sowieso niemals mehr als eine banale Grippe (Jens-Holger Schneider, AfD: Das sind klassische Fake News.) und wir können jetzt sofort alle Schutzmaßnahmen fallen lassen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) bis auf eben eine Schutzmaßnahme, also die für die Schule nicht nachvollziehbare freiwillige Testung der Schülerinnen und Schüler im Elternhaus. Fakt ist, im Gegensatz zu Ihnen hat unsere Bildungsministerin einen Plan und geht mit Augenmaß und der jeweiligen Situation auch angemessen vor. Und statt von null auf hundert wollen wir – und da komme ich auf Karin Prien zurück –, dass die Maßnahmen eben schrittweise zurückgefahren werden, so, wie es die Lage erlaubt, um den Schutz aller zu gewährleisten. Und wie hier schon richtigerweise dargelegt wurde, es gab ja bereits Schritte, keine Maske am Platz, das Rückfahren der verpflichtenden Tests von drei auf zwei in der Woche kommt demnächst. Und das ist, meine Damen und Herren, der Situation angemessen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) denn noch sind die Infektionszahlen und die Hospitalisierungszahl sehr, sehr hoch. Der Kollege Renz ist genau darauf eingegangen. Auch viele Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur sind hier betroffen. Das Land bewegt sich noch nicht über den Peak hinweg, und daher ist es ganz entscheidend, weiter mit Augenmaß zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Im Gegensatz zu Ihnen tun wir das und daher lehnen wir natürlich Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nun das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Enrico Schult. Er ist der letzte Redner vor der Abstimmung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Enrico Schult , AfD: Nicht mehr. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich kann natürlich jetzt nicht dem Wunsch von Herrn Renz entsprechen und hier zurückziehen, weil es sind einige Dinge, die klargestellt werden müssen, zum einen, dass wir mitnichten sämtliche Maßnahmen aufheben wollen. Ich denke, das geht aus unserem Antrag auch hervor. Das ist, glaube ich, eine böswillige Unterstellung, dass wir jetzt hier sozusagen die Corona-Pandemie in den Schulen für beendet erklären. Wir haben es eindeutig oder ich habe es eindeutig in den Antrag reingeschrieben und ich zitiere das noch mal für Sie, dass wir die Corona-Teststrategie aus den Kitas auch in den Schulen anwenden möchten. Dort heißt es nämlich: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren, ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen“ – (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) das gilt natürlich auch für unsere Schulen – „bzw. COVIDverdächtige Symptome“ möglichst „abgeklärt werden. Die Mehrheit der Kinder“ ... Hören Sie zu, werte Kollegen! ... „entwickelt Symptome ..., sodass ein symptombasiertes Vorgehen“ – und das ist genau das, was wir fordern – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „ein wichtiger Baustein zur Prävention in der Kindertagesförderung ist.“ Und deshalb möchten wir ja auch da hinkommen, dass in der Häuslichkeit getestet wird, sofern Symptome auftreten, und nicht, dass die Kinder sich – und Sie wissen es alle – in den Schulbus quetschen und noch mit den Klassenkameraden den letzten Nachmittag auswerten, um dann in der Schule getestet zu werden. In der Schule ist es so, es geht Unterrichtszeit verloren und natürlich werden dort dann Kinder positiv getestet, die dann wieder in Quarantäne müssen. Das ist alles nicht zielführend. Und noch mal, um auf Herrn Renz einzugehen, wenn Sie natürlich die Schüler fragen oder die Eltern fragen, die Schüler, ich weiß nicht, ob Sie jetzt den Landesschülerrat zitiert haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ob der nun in der Lage ist, für sämtliche Schüler zu sprechen, das meine ich mal zu bezweifeln. Und nehmen Sie es mir nicht übel, aber wenn ich dann jetzt von einem vom Ministerium gefragt werde oder von dem bildungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, liebe Schüler, was haltet ihr denn von der Masken- und Testpflicht, da zeigen Sie mir mal denjenigen, der sagt, ja nee, die möchte ich gerne abgeschafft haben. Ich glaube, das ist ganz normal, dass die Schüler da sagen, jaja, wir sind lieber vorsichtiger. Nur das Gleiche gilt auch für die Eltern. (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) Denn die Umfrage, die Sie zitieren, die ist nämlich so gestellt worden, Test und Masken in den Schulen sinnvoll, und das bezog sich natürlich auf den Unterricht. Die Eltern wollen natürlich, dass weiter Unterricht, Präsenzunterricht stattfindet in den Schulen, und deshalb finden sie die Masken- und Testpflicht als geringeres Übel sinnvoll. Also das muss man natürlich dann auch einordnen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Enrico Schult , AfD: Gerne, Herr Renz! (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Torsten Renz , CDU: Bin ich schon auf Sendung? Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Ja. Torsten Renz , CDU: Jetzt, ne? Danke für die Gelegenheit, eine Zwischenfrage zu stellen. Sie haben ausgeführt, dass Ihr Antrag ausgehend von der Situation der Kitas auf die Schulen übertragen werden soll. So habe ich das wahrgenommen. Könnten Sie bitte dem Hohen Hause sagen, wo im Beschluss des Landtages, der hier vorliegt, irgendetwas dazu steht, im Feststellungs- beziehungsweise im Beschlusstext, dass es von Kitas eine Übertragung auf die Schulen geben soll? Enrico Schult , AfD: Das habe ich ja gerade so ausgeführt, Herr Renz, dass die Corona-Teststrategie, die gerade in den Kitas angewandt wird, auch auf die Schulen übertragen werden sollte. Das war ein Vorschlag unsererseits. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich hoffe, dass die Bildungsministerin das so aufgreift, denn in dieser Kommission wird sich ja darüber ausgetauscht, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Und diese Maßnahmen sind durchaus sinnvoll, dass wir da zu einer Änderung kommen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage? Enrico Schult , AfD: Natürlich. Torsten Renz , CDU: Ist es also korrekt, dass ich ausführen kann, dass das, was Sie gesagt und behauptet haben, nicht im Antrag steht, nämlich, dass die Strategie aus dem Kitabereich auf die Schulen übertragen werden soll? Ist das korrekt, dass es nicht im Antrag steht? Enrico Schult , AfD: Das ist nicht korrekt. Wir haben es reingeschrieben, also wir haben den Bezug zu den Kitas jedenfalls in der Begründung vorgenommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das habe ich jetzt natürlich auch noch mal konkretisiert in meiner Rede. Und insofern, glaube ich, dürften da keine Zweifel mehr bestehen, Herr Renz. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die fünf Minuten sind noch nicht um. Ich habe noch zwei/drei Minuten. Wie gesagt, die egoistischen Interessen möchte ich aufs Schärfste zurückweisen von den GRÜNEN, weil es einfach nicht stimmt. Wir wollen natürlich die Maßnahmen aufrechterhalten, was die Hygiene betrifft, was das ständige Lüften betrifft, was auch die Kontaktreduzierung betrifft. Uns geht es lediglich darum – und das ist noch mal zum Abschluss –, dass das Testen und das Tragen der Maske freiwillig erfolgt. Natürlich können die Kinder sich dort hinsetzen, natürlich können die Eltern auch sagen, hör zu, lieber Junge, liebes Mädchen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) setz deine Maske bitte auf im Unterricht, aber dennoch soll es freiwillig erfolgen. Und das ist die Intention unseres Antrages. Und mit Verlaub, Herr Butzki, sich hier hinzustellen und zu sagen, das ist alles Quatsch und Sie freuen sich auf den Antrag mit der Sportstunde, es fallen, wie gesagt, ganz viele Stunden aus wegen der Quarantäne. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also dieses Thema muss durchaus debattiert werden. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Dieses Thema muss durchaus diskutiert werden, und wenn dort Änderungsbedarf besteht – und der besteht nach unserer Auffassung –, dann muss man sich über dieses Thema austauschen und muss sagen, okay, hier sind Änderungen vonnöten. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD – Andreas Butzki, SPD: Ich habe eine andere Meinung.) Ja, Sie haben eine andere Meinung. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ohnehin die Zeit das bringen wird, dass in nächster Zukunft die Maskenpflicht auch in der Schule wahrscheinlich von der Ampelkoalition gar nicht aufrechtzuerhalten ist und dass dieser Antrag irgendwann obsolet sein wird. (Rainer Albrecht, SPD: Die Maskenpflicht ist aufgehoben.) Ich bin trotzdem froh und es war wichtig, dass wir ihn eingebracht haben. Und ich kann noch mal um Zustimmung bitten, auch wenn es nicht so im Antrag selbst steht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/399. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstimmig in der AfD.) Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/399 mit Stimmen der AfD und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Einrichtungsbezogene Impflicht nicht umsetzen, auf Drucksache 8/417. Antrag der Fraktion der AfD Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen – Drucksache 8/417 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der AfD Herr Nikolaus Kramer. (Zuruf aus dem Plenum: Der Fraktionsvorsitzende.) Der Fraktionsvorsitzende, auch das. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! „Von dem Wirbel dieser Kriegszeit gepackt, einseitig unterrichtet, ohne Distanz von den großen Veränderungen, die sich bereits vollzogen haben oder zu vollziehen beginnen, und ohne Witterung der sich gestaltenden Zukunft, werden wir selbst irre an der Bedeutung der Eindrücke, die sich uns aufdrängen, und an dem Werte der Urteile, die wir bilden. Es will uns scheinen, als hätte noch niemals ein Ereignis so viel kostbares Gemeingut der Menschheit zerstört, so viele der klarsten Intelligenzen verwirrt, so gründlich das Hohe erniedrigt. Selbst die Wissenschaft hat ihre leidenschaftslose Unparteilichkeit verloren.“ (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ja eine Dichtung.) Sigmund Freud 1915 in seinem Essay „Zeitgemäßes über Krieg und Tod“. (Henning Foerster, DIE LINKE: Ach, das ist gar nicht von Ihnen!) Wir befinden uns seit über zwei Jahren in einem weltweiten, sogenannten weltweiten Krieg gegen Corona, meine Damen und Herren. Sicher kein Krieg im Sinne einer Auseinandersetzung mit Waffen, so, wie wir ihn gerade in der Ukraine erleben oder in 23 anderen Ländern dieser Erde, dennoch ein Krieg mit vielen Opfern. Waren die ersten Opfer unsere Wirtschaft, das freie Wort, die Bewegungsfreiheit, die Psyche unserer Kinder, wertvollste Jahre ihrer Schulbildung, unwiederbringbare Phasen ihrer Jugend durch Eingesperrtsein im Lockdown, und nun, meine Damen und Herren, das nächste Opfer, die freie Willensentscheidung, die freie Willensentscheidung darüber, ob man sich impfen lässt oder eben auch nicht, die Entscheidung darüber, ob man einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit zulassen will oder eben auch nicht. Dieses Opfer, neben den zuvor genannten, meine Damen und Herren, ist einfach zu groß und damit unverhältnismäßig. Am 10.12.2021 haben Bundestag und Bundesrat mit dem neuen Paragrafen 20a des Infektionsschutzgesetzes die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die zum 15.03.2022 wirksam werden soll. Der neue Paragraf 20a betrifft also Personen, die in den aufgeführten Einrichtungen oder Dienstleistungsunternehmen tätig sind. Damit liegt hier ein Bundesgesetz vor, das eigentlich ohne Wenn und Aber von den Ländern, also auch Mecklenburg-Vorpommern, umzusetzen ist. Das ergibt sich aus der grundsätzlich föderalen Struktur der Bundesrepublik und konkret aus den Artikeln 83 und 84 Grundgesetz. Damit wäre man bei einer rein formalen Betrachtung am Ende. Diese Sichtweise, meine Damen und Herren, wird der Problematik des Gesetzes und seiner Umsetzung jedoch nicht gerecht. Dafür spricht bereits der Umstand, dass die Umsetzung nicht nur von außerparlamentarischen Gruppen, sondern auch von einem Teil der parlamentarischen Opposition und sogar Länderregierungen infrage gestellt wird. Ich wüsste nicht, wann es einen ähnlichen Diskurs in der Bundesrepublik je gegeben hätte. Und das hat seine Gründe, denn ein funktionierender Rechtsstaat erweist sich eben nicht darin, dass man wegen eines Vertragsformulars, dessen Text das generische Maskulinum enthält, bis zum BGH klagen kann, sondern darin, dass Gesetze, die in Grundrechte der Menschen eingreifen, notwendig, wohlbedacht und das heißt natürlich auch hinsichtlich ihrer Folgen und Umsetzbarkeit wohl bedacht sein müssen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und genau das ist hier offensichtlich nicht der Fall. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Um es vorwegzunehmen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie richtet mehr Schaden als Nutzen an und verschärft das ohnehin bestehende Personalproblem in der Pflege. Die Länder sind bei der Umsetzung von Bundesgesetzen keine blinden Befehlsempfänger. Sie dürfen und müssen, bevor sie mit der Umsetzung eines derart bedenklichen Gesetzes beginnen, die Umsetzung zumindest so lange strecken, bis noch offene Fragen geklärt sind und das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entschieden hat. Zunächst stellt sich die Frage, wer überhaupt von der Impfpflicht betroffen ist. Anders, als es aufgrund der öffentlichen Diskussion den Anschein hat, geht es nicht nur um die in einer Pflegeeinrichtung Tätigen. Das Gesetz ist bewusst sehr weit gefasst und erfasst eine ganze Fülle von Einrichtungen und Unternehmungen beziehungsweise alle Personen, die dort tätig sind. Das sind Krankentransporte, das ist sogar der Elektriker, der in eine Zahnarztpraxis geht, um dort eine Glühlampe auszuwechseln, meine Damen und Herren. Das ist doch völlig irre. Davon betroffen sind beispielsweise in den Krankenhäusern und Arztpraxen auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Beförderungsdienste. Und diese Liste ließe sich ins Endlose fortsetzen. Für die Tätigkeit kommt es eben nicht auf eine dauerhafte Beschäftigung, sondern allein darauf an, ob ein Kontakt mit den gefährdeten Personengruppen beziehungsweise deren Kontaktpersonen sicher auszuschließen ist. Tätig sind mithin auch rechtliche Betreuer, Aufsichtspersonen oder eben Handwerker, wie eben schon genannt, die dort Arbeiten verrichten. Sie alle unterfallen der Nachweispflicht ihres Impfstatus. Das Gesetz hat also Auswirkungen weit über den eigentlichen Gesundheitsbereich hinaus. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass Besucher, zum Beispiel Angehörige, nicht von der Impfpflicht betroffen sind, wohl aber jene Angehörige, die zugleich Betreuer sind. Und um zum Schluss zu kommen, meine Damen und Herren, wenn in Österreich die Impfpflicht als unverhältnismäßig festgestellt wird, dann kann sie doch in der Bundesrepublik Deutschland nicht verhältnismäßig sein. Sie haben also im Grunde keine andere Wahl, wenn Sie diesen juristischen Ausführungen, welche hier zum größten Teil von meinem erkrankten Kollegen Förster zu Papier gebracht wurden, folgen konnten, kommen Sie nicht umhin, unserem guten Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Vereinbarungsgemäß ist eine Aussprachezeit von fünf Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat ums Wort gebeten die Sozialministerin Frau Stefanie Drese. Bitte schön! Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine dringende Empfehlung an Sie, sehr geehrte Abgeordnete, ist es, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dem Ansinnen der AfD-Fraktion nicht zu folgen. Unser Weg führt aus der Corona-Pandemie in die Normalität nur, wenn wir uns den Herausforderungen und Notwendigkeiten stellen, und nicht, wenn wir vor ihnen weglaufen. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist rechtlich geboten, epidemiologisch richtig und gesundheitspolitisch sinnvoll. Zunächst einmal, das Land und die vom Bundesgesetzgeber beauftragten Kommunen sind zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verpflichtet. Genauso wichtig, wir müssen alles Erdenkliche tun für den Schutz der besonders Schutzbedürftigen. Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht es genau darum. Durch Schließung der Impflücken werden die vulnerablen Personengruppen bestmöglich geschützt. Das ist unser Ziel. Wie notwendig das ist, zeigen die steigenden Fallzahlen nicht nur in den Pflegeeinrichtungen. Vulnerable Personen sind besonders gefährdet für einen schweren Krankheitsverlauf. Deshalb haben Betreuende eine besondere Verantwortung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Es geht eben im Bereich Pflege und Gesundheit nicht nur um den Selbstschutz, sondern auch um den Schutz für andere, um den Schutz von anvertrauten Menschen, die alt und/oder vorerkrankt sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deshalb halte ich es für richtig, dass Betreuende eine besondere Sorgfaltspflicht haben. Ich habe das übrigens bereits gefordert, als es noch nicht so populär war, weil ich überzeugt davon bin, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein wesentlicher Beitrag zum bestmöglichen Schutz vulnerabler Personengruppen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sichtweise bestätigt und hervorgehoben, dass der Schutz vulnerabler Personengruppen gegenüber den geltend gemachten Grundrechtseingriffen beim betroffenen Personal überwiegt. Für die allermeisten Beschäftigten in Altenpflegeheimen, in Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen ist das übrigens eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte diese Beschäftigten, für die ihre Tätigkeit im sozialen Bereich nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung ist, ausdrücklich hervorheben. Vielen Dank für Ihre Arbeit, vielen Dank für Ihr Verantwortungsbewusstsein, vielen Dank für Ihren täglichen Einsatz für ältere und kranke Menschen! Das ist mir ein großes Anliegen. Über sie wird viel zu wenig gesprochen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Katy Hoffmeister, CDU) Wir reden stattdessen viel zu oft von denen, die sich nicht impfen lassen. Wir reden davon, wie wir es dieser Gruppe noch einfacher machen können, Impfangebote wahrzunehmen. Dabei kommt die große Mehrheit der geimpften Beschäftigten, das sind in den allermeisten sozialen Bereichen über 90 Prozent, in der öffentlichen Wahrnehmung kommt dies viel zu kurz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne jeden Zweifel stellt die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine große Herausforderung dar für die Arbeitgeber und Einrichtungsträger, vor allem aber für die Kommunen. Eine jede und ein jeder von uns weiß, wie belastet die Gesundheitsämter seit zwei Jahren sind. Mecklenburg-Vorpommern ist aber nicht Bayern. Wir machen gemeinsam unsere Arbeit und machen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zum politischen Spielball. Dafür bin ich der kommunalen Ebene sehr dankbar. Auch das möchte ich an dieser Stelle betonen. Trotz aller und vor allem personeller Probleme bereiten sich die Landkreise und kreisfreien Städte auf die Umsetzung vor. Das Land, das Sozialministerium hat die letzten Wochen dazu genutzt, die Gesundheitsämter bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen. In aller Kürze: Es wurde vom Innen- und vom Sozialministerium ein webbasiertes Meldeportal geschaffen, um den Gesundheitsämtern einen einfachen und effizienten Start in die Verwaltungsverfahren zu ermöglichen. Es werden umfangreiche Weisungen, Hinweise und Allgemeinverfügungen ausgearbeitet, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) um ein einheitliches Verwaltungsverfahren zu ermöglichen und den Entscheidungsträgern vor Ort klare Entscheidungshilfen zu geben. Es wird ein fortlaufender Dialog mit Bund, anderen Ländern, den Kreisen und kreisfreien Städten geführt, um neu auftauchende Sachverhalte schnell adressieren zu können. Und es wird geprüft, ob eine schnelle personelle Unterstützung vor Ort realisiert werden kann. Die ganz klare Botschaft lautet, es wird ab dem 15. März ein einheitliches, abgestuftes Verfahren geben. Niemand wird am 15. März gekündigt. Jede und jeder, der ungeimpft ist oder dessen Status unklar ist, erhält vom Gesundheitsamt die Möglichkeit zur Stellungnahme und Anhörung. Jede und jeder hat die Chance, sich auch jetzt noch impfen zu lassen. Die Ermessensentscheidung erfolgt dann einzelfallabhängig (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Geht es nicht nach dem persönlichem Ermessen? Das ist doch das, was wir gerne möchten.) ganz am Ende dieses gerade von mir skizzierten Prozesses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung, der sich Land und Kommunen gemeinsam stellen. Wir arbeiten konstruktiv, zielführend und lösungsorientiert, auch mit den Arbeitgebern und Einrichtungsträgern. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist kein Selbstzweck, sondern eine wichtige Maßnahme, um die vulnerablen Personengruppen bestmöglich zu schützen. Das ist das Ziel aller Beteiligten und dafür danke ich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Es hat nun das Wort die Abgeordnete der CDU-Fraktion Frau Katy Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn etwas Grundsätzliches sagen, damit wir uns darüber noch mal im Klaren sind und vergewissern: Impfen hilft, impfen rettet Leben, und das bereits seit 1796 mit der Entwicklung des ersten Vakzins gegen die Pocken. Und die erste Impfpflicht übrigens, weil wir gerade auch über Bayern gesprochen haben, ist in Bayern eingeführt worden 1807. Soweit zur Historie. Die Historie zeigt uns aber auch, dass Impfungen und Impfpflichten immer schon begründete, manch unbegründete Sorgen und Ängste hervorgerufen haben. Dennoch ist zweifelsohne klar, Impfungen haben stets einen wesentlichen Teil geleistet, um Pandemien zu bezwingen, und das zeigt sich auch heute in der Corona-Pandemie. Und am deutlichsten wird deren Wirkung sicherlich bei den besonders vulnerablen Gruppen in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Versetzen Sie sich mit uns noch mal zurück in die Zeit, als es keinen Impfstoff gab, in die Zeit, als die Todeszahlen mit großem Erschrecken, mit Bestürzung und Bedauern, gerade in den Altenheimen, in die Höhe geschnellt waren. Und auch das und unter diesem Eindruck ist 2021 die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen worden und auch vor diesem Hintergrund, dass die Impfung nicht nur vor schweren Verläufen schützt, sondern auch vor der Übertragung des Virus schützt. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ja, meine Damen und Herren, mit der Omikron-Welle hat sich die pandemische Lage verändert inzwischen. Es scheint eben so zu sein, dass mildere Krankheitsverläufe zu verzeichnen sind, andererseits erfolgt aber die Ansteckung und die Übertragung wesentlich schneller, auch bei Geimpften und Geboosterten, aber insbesondere vor dem Hintergrund der derzeit aktuellen Variante, der Omikron-Variante BA.2. Doch wenn wir etwas in den vergangenen zwei Jahren gelernt haben sollten, dann ist es das, dass sich die pandemische Lage sehr schnell verändert. Niemand von uns hofft dies, und wir wünschen uns alle, dass wir im kommenden Herbst und Winter nicht wieder vor den gleichen Herausforderungen stehen wie in den letzten beiden Jahren. Aber eine Garantie gibt es nicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich persönlich halte daher die einrichtungsbezogene Impfpflicht gerade mit Blick auf den kommenden Herbst und Winter grundsätzlich für richtig. (Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) Nichtsdestotrotz sehe ich natürlich die Probleme, die mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einhergehen. Wir haben in den vergangenen Wochen die bundesweite Kritik der Landkreise und kreisfreien Städte gehört, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass die Gesundheitsämter sowohl personell als auch organisatorisch kaum in der Lage sein können, die Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Und wir haben die Kritik der Bundesländer gehört, die lange auf entsprechende Handreichungen des Bundes zu Verfahrensweisen, gerade bei Detailfragen, warten mussten. Wie ich hörte, sind gestern Handreichungen an die Landkreise und kreisfreien Städte gegangen. (Stefanie Drese, SPD: Ja, des Landes, nicht des Bundes!) Dafür will ich auch noch mal danken. Und wir haben die Kritik der Einrichtungen gehört, die Personal- und Versorgungsengpässe befürchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt berechtigte Kritik an der Umsetzung der Impfpflicht. Und dazu hat die Bundesregierung einen erheblichen Beitrag geleistet, indem viele, viel zu viele Fragen lange offen und unbeantwortet geblieben sind. Und dazu beigetragen hat sicherlich auch das nicht besonders konstruktive, sondern stattdessen planlose Vorgehen der Bundesregierung bei der allgemeinen Impfpflicht. Trotz aller Kritik halte ich die einrichtungsbezogene Impfpflicht, gerade mit Blick auf Herbst und Winter, für richtig. Und lassen Sie mich zwei Sätze sagen. Sie wissen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt hat, ob die Impfpflicht, die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden soll, und hat dieses in der Abwägung verneint. Und Sie wissen auch, ich hätte meine Rede viel kürzer machen können, Herr Kramer, weil, Sie haben darauf schon hingewiesen, es gilt, Bundesgesetze sind durch die Länder umzusetzen, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) und darüber hinaus gibt es den Verfassungsgrundsatz der Bundestreue. Ich hätte also meine Ausführungen kürzer machen können, (Beifall René Domke, FDP) nichtsdestotrotz wollte ich Ihnen begründen, warum wir zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat nun der Abgeordnete Herr Torsten Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich den sehr klugen und einsichtigen Argumenten von Frau Drese und Frau Hoffmeister unbedingt anschließen und daran anknüpfend noch mal auf den Punkt kommen, Herr Kramer, den Sie eingangs ansprachen. Sie haben ja etwas länger zitiert und dann von freiem Willen gesprochen. Der freie Wille ist nicht definiert, aber man versteht unter einem freien Willen fachübergreifend die subjektiv empfundene Fähigkeit, frei wählen zu können. An welcher Stelle gilt das, dieses frei Wählen? Jetzt erst, wenn es um das Impfen oder Nichtimpfen geht, oder eigentlich schon früher? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich meine, viel früher, und zwar in dem Moment, wo Mann sich oder Frau sich für den Beruf entscheidet und damit eine Verpflichtung eingeht, für andere Menschen, für sich schützend, selbstverständlich, aber auch für andere Menschen da zu sein. Und genau da finde ich den Anknüpfungspunkt zu dem, was Frau Hoffmeister und Frau Drese sagten. Hier gibt es, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hier gibt es eine besondere Verantwortung bei allen, die dort arbeiten und denen wir für ihre Arbeit ungeheuer dankbar sind. Sie haben es aber von vornherein gewusst, auf welche besondere Situation, (Nikolaus Kramer, AfD: Ach, das ist ein ganz schwaches Argument! – Zuruf von René Domke, FDP) Auf welch besondere Verantwortung sie – das ist nicht schwach, das ist ein existenzielles Thema, ja – eingehen. (Nikolaus Kramer, AfD: Das hätte ich von Ihnen nicht erwartet.) Und an der Stelle, wir wissen, wie sensibel das ist. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Wir kriegen ja jeden Tag zig E-Mails, wo wir aufgefordert werden, uns gegen die Impfpflicht einzusetzen, mit kampagnenhaftem Charakter, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Argumente, ich gucke mir viele – alle, dazu sind es zu viele –, ich gucke mir viele an, ja, und es ist in der Tat ein Abwägen. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und in der Abwägung sprechen wir uns dafür aus … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Also ich bitte Sie wirklich jetzt, diese Zwiegespräche zu unterlassen, sonst kann man dem Redner hier nicht folgen. Torsten Koplin , DIE LINKE: Ja, manchmal sind die ja, Frau Präsidentin, interessanter als die Rede selber. Aber es war nicht wirklich zu verstehen. Also in der Abwägung – und es ist letztendlich auch eine ethische, nicht nur eine gesundheitspolitische Frage –, in der Abwägung sagen wir, es ist gut und richtig, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlangen. Wir sind da auch d’accord mit dem hier allseits bekannten Professor Dr. Crusius, der das als Präsident der Ärztekammer auch bestätigt mit seiner Autorität, mit seinem Fachwissen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wir können an dieser Stelle eben auch in Übereinstimmung sehen mit dem Deutschen Ethikrat, der im vergangenen Herbst dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, auch abgewogen hat und gesagt hat, also diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist angemessen und notwendig in dieser Situation. Wenn man sich die Zahlen mal anschaut, die wir zumindest zum 7. März hatten, also allein die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen – und das ist ein Kriterium, das insbesondere für vulnerable Gruppen relevant ist – ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 11,2 fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt des Bundes. Auch da gibt es mit Blick auf die Situation im Land gute Gründe, die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufrechtzuerhalten. Aber im Kern – und da knüpfe ich ebenfalls noch mal an an das, was Frau Hoffmeister gesagt hat –, im Kern ist das doch gar nicht die Frage. Im Kern ist das die Frage, wie stehen wir zur Umsetzung von Bundesrecht. Artikel 83 Grundgesetz, also um kurz zu zitieren: „Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wollen Sie uns mit Ihrem Antrag auffordern, Grundgesetz zu brechen?! Möglicher… (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ja, Herr Schneider, möglicherweise. Sie sind … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Seit zwei Tagen sind Sie ein Verdachtsfall, vielleicht dokumentiert sich das an dieser Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Also zum Brechen des Grundgesetzes aufzufordern, das machen wir nicht mit! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Dr. Harald Terpe, der Fraktionsvorsitzende. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Nikolaus Kramer, AfD) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Überschrift über dem Antrag der AfD-Fraktion kommt wie eine Aufforderung zum Gesetzesbruch daher. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt hören Sie doch auf, in dieselbe Kerbe zu hauen!) Sie als gewählte Parlamentarier, selbst in gesetzgeberischer Verantwortung, für Sie also nicht nur ein problematisches Signal, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern ein klares rechtsstaatswidriges Fehlverhalten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Schon aus diesem Grunde werden wir Ihren Antrag ablehnen. Auch uns sind die erheblichen organisatorischen Herausforderungen, insbesondere für die in Umsetzungspflicht genommenen Gesundheitsämter vor Ort, bekannt. Sie sollen sich wie die sogenannte eierlegende Wollmilchsau bei der bekannten chronischen Unterbesetzung zugleich um die Infektionsstatistik, Infektionskettenunterbrechung, Einhaltung von Quarantäneanordnungen und vieles andere mehr kümmern. Auch rechtlich bewegt sich das Gesetz (Stephan J. Reuken, AfD: Auf dünnem Eis.) auf dünnem Eis, insbesondere bei der Frage, ob zur Durchsetzung der Impfpflicht eine Aussetzung der existenzsichernden Einkommenszahlung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für Pflegekräfte, die jahrelang aufopferungsvoll ihren Beruf und ihrer Berufung nachgekommen sind, käme die genannte Sanktion, wenn sie denn vorgenommen würde, quasi einem Berufsverbot gleich. Wir erwarten und erwarteten das auch schon von der nächsten MPK, die problemgerechte Formulierung von bundeseinheitlichen Regelungen. Die waren ja angekündigt worden zur großzügigen Wahrnehmung von Ermessensspielräumen, die beispielsweise die dringend notwendige Weiterarbeit von Alten- und Pflegekräften in Einrichtungen (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist doch eine Ungleichbehandlung!) durch ein dicht gestaffeltes professionelles Testregime ermöglichen, das vermutlich nicht weniger sicher beziehungsweise unsicher ist bei der Weitergabe der Infektion wie die Impfung selbst. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt sprechen Sie aber gegen Bundesrecht.) Das habe ich nicht gesagt. Nein, Sie müssen schon zuhören! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zitieren Sie sich selbst bitte doch mal!) Das habe ich nicht gesagt. Die Fraktion der AfD … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie versuchen nur irgendwie rumzueiern.) Ich eiere nicht rum, ich habe es Ihnen eindeutig gesagt, Sie können doch zuhören. Die Fraktion der AfD macht sich mit ihrem knappen Feststellungs- und Forderungsteil einen sehr, auch vom Zeitaufwand her gesehen, sehr schlanken Fuß und kommt kurz vor Toresschluss mit Forderungen um die Ecke, wohl wissend, dass die schon rein zeitlich bis zum 15. März nicht zu erfüllen sind. Ich wiederhole: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat nun das Wort der Abgeordnete Herr René Domke. (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Also die sind … Dieses Testosteron ist echt kaum zu ertragen.) René Domke , FDP: Na, na, ich bin ja wohl nicht gemeint gewesen, ne?! (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Nein, Sie waren nicht gemeint. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Gut, nehme ich trotzdem für mich in Anspruch. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon vieles vorweggenommen. Wir haben uns ja auch versprochen, dass wir die Zeit nicht unbedingt ausreizen müssen, aber ich habe auch Mühe, Ihren Antrag zu verstehen, denn tatsächlich, es ist so, Sie fordern, dass wir Bundesrecht nicht anwenden. Das geht so ohne Weiteres nicht. Und wenn man mal genauer reinschaut ins Infektionsschutzgesetz, dann kann es allenfalls, dann kann es allenfalls um eins gehen, und das ist bei den Vorrednern auch immer wieder ausgeführt worden: Es geht um die Kontrolle über die Erfüllung der Verpflichtung nach Paragraf 20a Absatz 1 und Absatz 2 Infektionsschutzgesetz. Das bedarf eines Vollzugs. Und genau darüber müssen wir sprechen. Und Harald Terpe hat es auch so schön ausgeführt, genau dafür wurde uns etwas in Aussicht gestellt. Und ich habe an der Stelle wirklich ein Problem damit, denn nächste Woche ist der 15.03., wenn ich den richtigen Kalender habe, und wir reden immer noch darüber. Ich glaube, Frau Ministerin, Sie führten aus, es wird, also es war noch nicht mal formuliert, dass schon etwas herausgegeben wurde. Das hatte ich jetzt nur so zwischendurch gehört, dass es eine Handreichung gegeben hätte. Die würde mich auch mal interessieren. Vielleicht kann man auch mal bekannt geben, wo man die verfügbar macht. Diese Umsetzung, diese Umsetzung bei der Belastung der Gesundheitsämter zurzeit, das ist desaströs! Es geht gar nicht so sehr darum, wir müssen hier nicht über das Grundsätzliche reden, das ist geklärt. Das ist Bundesrecht, das ist durch, da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren. Und da brauchen wir jetzt auch nicht irgend- wie einen Hoffnungsschimmer aufzuzeigen für diejenigen, die es vielleicht nicht wollen. Aber die Handreichung, die Regeln, die Ermessensausübung, das, was versprochen wurde, auch in der MPK, das kommt meines Erachtens viel zu spät. Und das ist das, was man kritisieren muss an dieser Stelle. Das hat aber nichts damit zu tun, was Sie hier fordern, sondern es hat was damit zu tun, dass der Vollzug einfach desaströs ist. Und letzten Endes, meine Damen und Herren, kann es ja nicht davon abhängig sein, und das sage ich jetzt auch ganz klar, ich weiß jetzt, wie gesagt, nicht, was in dieser Handreichung drinsteht, aber es darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie die personelle Besetzung in einem Gesundheitsamt aussieht, um dann entscheiden zu können, welche Maßnahmen ergriffen werden, sondern das muss schon so sein, wenn man das rechtlich haltbar aufbauen will, dass es dort einheitliche Kriterien gibt. Und das wäre mein Appell an die Landesregierung: Sorgen Sie dafür, dass den Gesundheitsämtern Unterstützung zukommt! Sorgen Sie dafür, dass gegebenenfalls das Land mit unterstützt! Wir wissen, die Bundeswehrsoldaten werden abgezogen, die haben jetzt andere Aufgaben zu erfüllen. Die Gesundheitsämter stehen tatsächlich alleine da, und das können wir nicht zulassen, dass diese ganze Diskussion, die ja jetzt auch wieder anklingt, auf dem Rücken der Gesundheitsämter dann ausgetragen wird. Das, meine Damen und Herren, ist genau das, was wir nicht zulassen dürfen, und deswegen sind wir da sehr spät. Und ich bitte darum, dass da wirklich ein neuer Gang reingeschaltet wird und dass dafür gesorgt wird, dass die Kommunen an der Stelle oder die Landkreise und die kreisfreien Städte an der Stelle nicht alleingelassen werden. Und wenn heute etwas rausgegangen ist oder gestern, dann ist es zu spät. Der 15.03. ist in der kommenden Woche, meine Damen und Herren, und das ist die eigentliche Katastrophe, nicht das, was Sie hier fordern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Es hat nunmehr das Wort für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Christine Klingohr. Christine Klingohr , SPD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Für die SPD-Fraktion spreche ich zum vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion, einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umzusetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass das Thema Impfpflicht alle politischen Kräfte des Landes beschäftigt. Viel Kraft hat unsere Gesellschaft, haben unsere Bürgerinnen und Bürger in den zurückliegenden zwei Jahren im Kampf gegen das Corona-Virus aufgebracht. Bis zum Zerreißen waren und sind die verschiedenen Meinungsgruppierungen für oder gegen die Pandemiebekämpfung gespannt. Querdenken war für mich immer etwas, was uns schneller und leichter zum Ziel bringt, und weniger etwas, das den gemeinsamen Weg erschwert und zur Zersplitterung der Gesellschaft führt. Zu oft wurde dieses Thema nur benutzt, um Stimmung zu machen, zu destabilisieren, zuzuspitzen und zu trennen. Das hat den Titel „Querdenken“ nicht verdient, das ist nicht mehr und nicht weniger, als Schiefdenken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber zurück zu den Fakten. (Thore Stein, AfD: Was hat das mit dem Antrag zu tun?) Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesrepublik hatten und haben diese Pandemie nicht allein und nicht isoliert zu bewältigen. Man mag unterschiedlicher wissenschaftlicher Auffassung sein, aber letztlich haben fast alle Länder von Ost bis West und Nord bis Süd ähnlich mit der Pandemie gerungen und vergleichbare Maßnahmen bis hin zu strengen Lockdowns ergriffen, um Leben zu retten. (Martin Schmidt, AfD: Das ist doch schon zwei Jahre her.) Betrachtet man dies wissenschaftlich, ist die Divergenz der verschiedenen Strategien verschiedener Länder sehr übersichtlich. Die Meinungen dazu gehen sehr weit auseinander, aber das sind nur Meinungen und vorwiegend von Menschen geäußert, die die Verantwortung für das, was sie sagen, nicht wirklich tragen müssen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das oberste Ziel der Pandemiebekämpfung war und ist die Lebensrettung von Betroffenen und besonders vulnerablen Gruppen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ein Fakt kann von niemandem, der mit offenen Augen hinsieht, geleugnet werden: Die Sterblichkeit war und ist in der Pandemie überdurchschnittlich. Es betrifft nicht nur Ältere und Vorerkrankte, es trifft auch Junge und Jüngere. Und es geht nicht nur um den Tod, es geht auch um schwerste Krankheitsverläufe. Die Impfung war und ist der Weg aus der Pandemie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Noch nie, noch nie hat die Menschheit gemeinsam so konstruktiv und konsequent, so schnell und entschlossen an der Entwicklung eines Impfstoffes gearbeitet. (Nikolaus Kramer, AfD: Ohne Zulassung bis heute! Ohne Zulassung!) Vielleicht können wir einmal miteinander das Gute sehen und nicht immer und immer wieder Problematisches überbewerten. Jeder hat sich gewünscht, eine Impfung hilft für immer und macht gegen Covid dauerhaft immun. Doch das wäre auch zu schön, um wahr zu sein. (Nikolaus Kramer, AfD: Deswegen schaffen wir ein Gesetz auf Vorrat.) Wem es in seiner Argumentation nicht nützt, der ignoriert es gern bewusst. (Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Aber die Impfungen schützen vor dem schweren Verlauf und schützen vor der Gefahr, bei einer schweren Erkrankung beatmet zu werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die gesellschaftliche Diskussion zur Impfpflicht erscheint in den letzten Wochen manchem überflüssig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Personal kann aber trotzdem das Virus noch weitertragen. Das negieren Sie ja völlig.) aber nur für den unaufmerksamen Betrachter. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist rechtlich geboten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch das haben meine Vorredner hier schon gesagt. Besonders in systemrelevanten Bereichen und vor allem in der Medizin und in der Pflege benötigen wir auch zukünftig sicheres, verfügbares und gesundes Personal. Daher sehen wir die Impfpflicht als den richtigen Weg. An dieser Stelle noch einmal für alle zum besseren Verständnis: Wir wollen diese Impfpflicht nicht nur, das Land und die Kommunen sind auch zur Umsetzung verpflichtet. Und für die allermeisten Beschäftigten, das will ich an dieser Stelle gerne noch mal sagen, ist der Schutz der vulnerablen Gruppen und damit auch die Impfung eine Selbstverständlichkeit. (Stephan J. Reuken, AfD: Das hat doch nichts miteinander zu tun!) Deshalb an dieser Stelle ein Riesendankeschön! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für alle ist der Schutz das Wichtigste, für alle!) Und wir fordern, diesen Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es hat nun das Wort für die AfD-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer, und es ist dies der letzte Redner auf der Rednerliste. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es war eine überraschend sachliche Debatte, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) muss ich ehrlich gestehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Da lacht die eigene Fraktion.) Viel mehr Sachlichkeit habe ich nicht erwartet, muss ich auch gestehen. Aber, Herr Koplin, das war echt, also das war echt wirklich ein Tiefschlag von Ihnen, nicht in unsere Richtung, aber in die Richtung eines jeden Pflegers. Wenn Sie also sagen, dass der Wille, der freie Wille bei der Berufswahl schon anfängt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Natürlich, wo denn sonst!?) und hier von Ethik sprechen und jetzt sagen, also jeder, der sich für den Beruf entschieden hat, muss alles hinnehmen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er muss es nicht, es hat nur Folgen. Es hat Folgen.) was hier von irgendeiner Bundesregierung beschlossen wird, das ist doch völliger Wahnsinn, das ist völliger Wahnsinn! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und dann unterstellen Sie mir, unterstellen Sie mir und der AfD-Fraktion, dass wir hier Gesetz brechen wollen würden und ja dann unsere Überwachung gar nicht zu Unrecht kommt. Und das hören wir aus dem … (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht Überwachung, Sie sind Verdachtsfall.) Ich habe es mir im Grunde ersparen wollen, auf Ihre persönliche Geschichte zurückzugreifen, aber gerade aus Ihrem Munde (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hätte ich so eine Reaktion nicht erwartet, Herr Koplin! Das muss ich mal ganz ehrlich sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber jetzt kommen wir hier mal zum Thema zurück, das ist ja das Wichtige. Hier geht es ja um diesen Antrag. Frau Sozialministerin, Sie hätten sich die Rede nicht schreiben lassen sollen, Sie hätten sich mal selbst damit auseinandersetzen sollen, mit dieser ganzen Problematik. (Ministerin Stefanie Drese: Woher wissen Sie, wer die Rede geschrieben hat?!) Schauen Sie doch einfach mal in unsere Nachbarländer hier in Europa! England hat den Freiheitstag gehabt, da sterben die Menschen auch nicht weg. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und danken, natürlich zu Recht, dem Pflegepersonal. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Natürlich, wir danken dem Pflegepersonal auch. Aber was glauben Sie, wie Ihnen das Pflegepersonal es danken wird, wenn die nämlich ab 17. oder ab 16. März dann ihre Koffer packen müssen und zu Hause sitzen, weil sie arbeitslos sind, meine Damen und Herren?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Das ist doch der Punkt. Das ist der Punkt, der hier völlig untergeht, meine Damen und Herren. (Martina Tegtmeier, SPD: Diese Angst schüren Sie doch nur.) So, und dann kein Wort zu den Impfnebenwirkungen, kein Wort dazu! Hier habe ich nicht ein Wort gehört. (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Sie reden hier, Impfen schützt, Impfen rettet Leben. Kein Wort zu diesen ganzen Nebenwirkungen! Und wenn doch mal ein Wort zu Nebenwirkungen fällt, wie zum Beispiel vom BBK-Vorstand Andreas Schöfbeck, dann wird er auch noch nach dieser Kritik entlassen, meine Damen und Herren. Das ist doch der Punkt, das ist doch die Wahrheit, die Sie hier alle verschweigen! Und was noch viel tiefgreifender ist: Gestern sagt der Herr Wieler, Impfen bietet keinen Fremdschutz. (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Genau.) Von Ihnen kein Wort hier dazu! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht Ihnen allen, es geht Ihnen allen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) es geht, Ihnen allen ging es in der Debatte heute hier nur um Fremdschutz. Und dieser Fremdschutz ist einfach nicht da, meine Damen und Herren. Da gibt es auch überhaupt keine evidenten und keine validen Zahlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und umso schwerwiegender ist doch dann dieser Grundrechtseingriff, meine Damen und Herren, wenn es doch noch nicht mal um den von Ihnen allen viel zitierten Fremdschutz geht, der gar nicht erreicht werden kann. Und da brauche ich jetzt gar nicht mehr, auch aus Zeitgründen, auf die Omikron… – übrigens, meine Damen und Herren, „Omikron“, nicht „Omnikron“, wie das die meisten von Ihnen sagen, „Omikron“ heißt diese Variante, (Beifall Martin Schmidt, AfD) ja, nicht mal das kriegen Sie gebacken –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) also brauchen wir hier gar nicht, brauchen wir hier gar nicht weiter aus Zeitgründen einzugehen. Ein Wort nur noch zur Überlastung unseres Gesundheitssystems, meine Damen und Herren, was ja hier auch oft vorkam in der Debatte. Aber von Ihnen kein Wort zur Überlastung unseres Justizsystems. Die Überlastung wird es geben, meine Damen und Herren, warten Sie ab, die ganzen Klagen, gerade vor dem Arbeitsgericht. Da kann ich nur jedem Pfleger und jeder Pflegerin empfehlen, gehen Sie heute schon los, klagen Sie dagegen, holen Sie sich jetzt schon den Rechtsschutz, der Ihnen zusteht, meine Damen und Herren! Es wird sich über Jahre ziehen, und dann wird dieser Staat finanziell am Grunde sein, weil er nämlich dann die ganzen Arbeitsausfälle, die zu Unrecht entstanden sind aus der von Ihnen gewollten Impfpflicht, wird nachzahlen müssen, und das bei einer ganz hervorragenden Anlage von sechs Prozent, die der Staat nämlich leisten muss, meine Damen und Herren. Das ist der ganze Irrsinn, den ich hier überhaupt nicht mehr in Worte fassen kann. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Weitere Redner sind hier nicht auf der Liste verzeichnet. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/417. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt kommt der Ordnungsruf oder wann kommt der?) Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/417 bei Zustimmung der Fraktion der AfD (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kommt keiner?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns dazu verständigt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hauptsache, das steht im Protokoll.) um 22:00 Uhr die Tagung heute zu beenden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Rainer Albrecht, SPD: Halten Sie doch einfach mal Ihre Klappe! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wiederholen Sie das doch einfach noch mal!) Die Tages… (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Tagesordnungspunkte … (Glocke der Vizepräsidentin – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wiederholen Sie es doch einfach noch mal! – Rainer Albrecht, SPD: Halten Sie doch mal die Klappe! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Darf ich vielleicht hier fortfahren und um Ruhe bitten?! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie jetzt gehört, aber die Äußerung nicht!) Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden auf die morgige Tagung übertragen und ich berufe die nächste Sitzung gemäß der Tagesordnung für Donnerstag, den 10. März 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:57 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Patrick Dahlemann, Horst Förster, Ralf Mucha, Marc Reinhardt, Jens Schulze-Wiehenbrauk und Manuela Schwesig.
