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Tilo Gundlack

SPD 09.03.2022 Sitzungen 8/13

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Landtagsdrucksache 8/439 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für die Auszahlung einer Corona-Sonderzahlung an die Beamtinnen und Beamten. Darin enthalten ist mein schriftlicher Bericht über die Beratung im Ausschuss. Da eine steuerfreie Auszahlung der Corona-Sonderzahlung nur bis Ende März 2022 rechtlich möglich ist, musste die Zweite Lesung noch in dieser Landtagssitzungswoche erfolgen. Um dieses erreichen zu können, haben alle Beteiligten konstruktiv zusammengearbeitet. Die Landesregierung hat uns ihre Unterlagen aus der Verbandsanhörung zur Verfügung gestellt. Damit lagen uns auch ohne die Durchführung einer eigenen Anhörung die Stellungnahmen der beteiligten Gewerkschaften vor. Darüber hinaus haben sowohl die beiden mitberatenden Fachausschüsse als auch der Finanzausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in nur einer Sitzung abschließend beraten, sodass wir heute die Zweite Lesung durchführen können. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für diese konstruktive und sachliche Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken. (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen der Beratung des Finanzausschusses wurde insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Stichtagsregelung diskutiert. Dabei wurde der Frage nachgegangen, ob man diese Regelung abändern oder gar aufheben sollte. Ich denke, die meisten von uns haben sich inzwischen von Fällen oder haben ... Noch mal: Ich denke, die meisten von uns haben inzwischen von Fällen gehört, in denen sich jemand zum Stichtag, dem 29. November 2021, nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis befand, sodass diese Person keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung erhält. Im Rahmen der Diskussion hat das Finanzministerium erläutert, dass man das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wolle. Insofern hat man auch diese Stichtagsregelung übernommen. Es gibt zudem keine tragfähigen und überzeugenden Argumente dafür, in dem Fall der Stichtagsregelung von dem Tarifabschluss abzuweichen und in diesem Punkt die Beamten anders zu behandeln. Auch wenn die Folge aus der Wahl des Stichtages auf den ersten Blick als ungerecht erscheint, muss man berücksichtigen, dass gerade durch die Stichtagsregelung die Tarifbeschäftigten und die Beamten gleichbehandelt werden und der Tarifabschluss insofern systemgerecht übernommen wird. Bei einer Änderung oder gar Streichung der Stichtagsregelung würde man eine Ungleichbehandlung zwischen den Beamtinnen und Beamten und den Angestellten schaffen, da der Stichtag, also der Tag des Tarifabschlusses, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sowohl für die Tarifbeschäftigten als auch für die Beamten gleichermaßen wirksam ist. Im Ergebnis der Beratung hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der AfD einvernehmlich beschlossen, Ihnen heute die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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