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Beate Schlupp

09.03.2022 Sitzungen 8/13

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt.

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