Prof. Dr. Robert Northoff
Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir erörtern heute den Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen, und ich danke meinen Vorrednern, der Justizministerin und auch dem Kollegen Noetzel, denn sie haben dazu fast alles Wichtige gesagt. Ich kann mich also auch angesichts unserer Tagesordnung kurzfassen. Es geht darum, die Umsetzung von Verordnungen in landesrechtlicher Hoheit zu verbessern. Und die Pandemie hat gezeigt, dass Rechtsverordnungen zur Eindämmung von akuten Gefahrenlagen eben schnell verkündet werden müssen, schnell umgesetzt werden müssen. Die Voraussetzungen, die wir bei uns hier im Landesrecht haben, werden dem nicht in allen Punkten gerecht. Artikel 58 ist schon mehrfach erwähnt worden. Er setzt normalerweise eine Ausfertigung in sozusagen Papierform voraus, und wir sollten dies ändern. Artikel 58 (2) ermöglicht dies auch, und grundsätzlich können wir also dies dann ändern. Und wir sollten dies bei akuten Gefahrenlagen auch aus Zeitgründen tun, denn die papiertechnische Ausfertigung führt, wie wir schon gehört haben, auch zu einer gewissen Dauer und zu produktionstechnischen Grenzen. Andere Länder haben schon reagiert. Es gibt Ersatznoteilverkündungsformen. Wir lehnen uns jetzt an an das Modell in Niedersachsen. Das finde ich in Ordnung. Und insofern haben wir auch schon ein erprobtes Vorbild. Und insofern wird es zukünftig nach unserer Planung ein sowohl digital durchgeführtes als auch im jeweiligen federführenden Ministerium bleibendes Verfahren geben. Damit ersparen wir uns weitere Stationen und können insofern effektiver und schneller das Ganze umsetzen. Wir haben auch schon gehört, die trotzdem erforderliche archivsichere Speicherung und Druckerfassung bleibt erhalten. Sie kommt dann etwas später hinterher. Aber ich denke, auch da gibt es kein Sicherheitsproblem. Dass hier auch eine Auffangregelung geschaffen wird, finde ich auch vernünftig. Sie bezieht sich auf Verordnungen, und insofern macht das durchaus Sinn, wenn diese wirkungslos geworden sind. Wir als SPD unterstützen also diesen Vorschlag. Ich finde, er ist sinnvoll und lebensnah, er ist pragmatisch im Großen und Ganzen ausgestaltet, sollte auch den Landkreisen in der Tat, wie wir schon gehört haben, helfen. Er ist in anderen Bundesländern erprobt und, wie ich in Vorgesprächen vernommen habe, glaube ich, auch im Großen und Ganzen unstreitig. Gibt es irgendwas, was dagegensprechen könnte? Nun, ich bin persönlich bei Verordnungen immer so ein bisschen skeptisch. Wir haben da in der deutschen Geschichte auch schon die eine oder andere Erfahrung gehabt mit Verordnungen, (Sebastian Ehlers, CDU: Oha!) aber so ist es ja gerade hier nicht. Das, worum es hier geht, ist keine Gefährdung von demokratischer Diskussion oder Sicherheit in irgendeinem fundamental wichtigen Thema. Hier geht es um Formalien in dem Zusammenhang. Und ich glaube, dass es gerade umgekehrt den Bürgerinnen und Bürgern hilft, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wenn wir hier schnell und präzise zu einem Ergebnis kommen. Eine solche Gefahr für die Demokratie kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Diese Regelung ist einfach hilfreich. In meinem Kopf – das gebe ich gerne zu – geht noch eine weitere Frage umher. Das ist so die Frage, ob so eine Verordnung nicht nur schnell verkündet, sondern auch schnell verbreitet werden muss. Ich habe das schon auch im Vorfeld mal erwähnt. Ich gebe aber zu, das ist eine Frage der Medien. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Es ist eine Frage der Zeitungen, der Medien, auch der Medien, die sich mit Mobilfunk oder dem Fernsehen oder mit Handys und so weiter befassen. Ich glaube, da ist auch noch Luft nach oben. Ich hätte mir als normal lesender Bürger in Neubrandenburg manchmal schon noch etwas schneller auch sozusagen in den Medien Informationen über Veränderungen gewünscht. Ich kann dies aber hier nur als Bitte nach oben hin sozusagen an die Medien formulieren. Ich finde es gut, wenn die das schnell und präzise auch umsetzen. Aber dies ist kein rechtliches Problem für die Wirksamkeit eines solchen Vorhabens, wie wir es hier heute haben, also keine Wirksamkeitsvoraussetzung, sondern nur eine Bitte an die Medien, die ich hiermit weitergebe. Ich kann zusammenfassen: Dieses Gesetz macht Sinn. Und um dieses Gesetz jetzt zu fördern, sollten wir den Entwurf an den federführenden Rechtsausschuss und den anderen Ausschuss – Innenausschuss ist das, glaube ich – weitergeben. Ich bitte um Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
