Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern hat zweifellos eine hohe Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und er hat zweifellos in der Corona-Pandemie sehr gelitten. Aber hier ist schon die erste Korrektur: Wir haben sehr viele Wirtschaftshilfen auch im Einzelhandel platzieren können. Und ich will noch mal deutlich darauf hinweisen, wie an anderer Stelle auch, die Landesregierung hat überall da, wo der Bund zu lange gebraucht hat, die Zeit überbrückt, vorfinanziert. Und im Grunde genommen kann sich kaum jemand im Lande, der Anspruch auf Förderung bei den Wirtschaftshilfen hatte, darüber beklagen, dass er diese Mittel nicht rechtzeitig bekommen hat, meine Damen und Herren. Was hilft dem Einzelhandel, ist die richtige Frage. Das, was hier vorliegt mit dem Ladenöffnungsgesetzentwurf der FDP-Fraktion ist meines Erachtens die falsche Antwort. Sie wollen flächendeckend eine Sonntagsöffnung, und Sie wollen – das haben Sie ja auch gerade noch mal kurz beschrieben – die Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern für alle in Mecklenburg-Vorpommern: überall vom 15. April bis zum 31. Oktober am Sonntag geöffnet von 12 bis 18 Uhr. Das klingt doch schön, aber was, meine Damen und Herren, steckt dahinter? Zunächst einmal die Frage: Wie ist denn die Situation mit dem Ladenöffnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, weil ja dahinter immer der versteckte Vorwurf ist, man könne hier nicht so, wie man wolle? Zunächst mal, innerhalb der normalen Woche, von Montag bis Freitag, gibt es keine gesetzlich normierte Einschränkung von Ladenöffnungszeiten. Das ist Mecklenburg-Vorpommern. Am Samstag darüber hinaus kann man bis 22 Uhr öffnen. Finden Sie alles in Paragraf 3 Absatz 1 Ladenöffnungsgesetz, so, wie es existiert. Und das gilt auch für den Kaufalltag eines Ministers in Schwerin, jedenfalls habe ich mir gemerkt: Aldi 21 Uhr, Netto 22 Uhr, Rewe am Obotritenring 23 Uhr. Also da kann ich dann noch einkaufen, wenn die Landtagssitzung zu lange dauert, meine Damen und Herren. Das vielleicht als kleiner Verbraucherhinweis ohne Schleichwerbung. Also die Möglichkeiten sind da und das Gleiche gilt natürlich auch für die Bäderregelung. Das ist mitnichten nicht nur in Zingst und in Boltenhagen, ja, in den touristischen Orten, aber es sind weitaus mehr, für die die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gilt, und das ist auch gut so. Im Übrigen gibt es Paragraf 6 Ladenöffnungsgesetz, da gibt es die Möglichkeit mit vier weiteren Sonntagen. Und es gibt auch weiter die Möglichkeit, über Paragraf 3 auf Antrag die Samstage auch so von den Öffnungszeiten her zu gestalten, was auch in Anspruch genommen wird, insbesondere von den Einkaufszentren, bis 24 Uhr zu öffnen, das sogenannte Mitternachtsshopping. Also wir haben in Mecklenburg-Vorpommern vielfältige Möglichkeiten, was die Ladenöffnung angeht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich will an einer Stelle noch mal was Besonderes sagen, bevor ich zu Ihnen, Herr Fernandes, gleich noch komme. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, haben Sie das verstanden?) Klar verstehe ich das. Wir reden über Verfassungsrecht, wir reden über Regelausnahmeverhältnis, wir reden über den gesetzlichen Schutz des Feiertages, und das alles, was da geschieht, will wohl abgewogen werden. Artikel 140 Grundgesetz ist ja schon genannt worden, aber auch Artikel 9 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Das müssen wir beachten. Es wird so getan, als wäre das alles so ganz einfach. Ich sage ja auch mal, in rechtlicher Hinsicht ist der Vorschlag der FDP hier nicht zielführend, aber ich will nicht nur rechtlich argumentieren. Das wäre in der Situation, glaube ich, nicht angebracht. Die Frage ist: Hilft der Vorschlag? Und damit kommen wir zu dem Thema Onlinehandel/Internethandel. Ich glaube, der Einzelhandel kann sich nicht dadurch schützen, dass wir jetzt diese Öffnungszeiten am Sonntag nehmen. Vor Corona war es ja schon so, dass es erhebliche Probleme gab, dass der Wettbewerb mit dem Onlinehandel angefangen hat, dass er größer geworden ist, dass die Konkurrenz da ist. Aber auch hier ein Beispiel aus dem Kaufalltag eines Ministers: Ich war neulich in einer Parfümeriekette und habe mich erkundigt nach einem Nassrasierer, und da wurde mir gesagt, sehr geehrter Herr Soundso, das führen wir leider nicht mehr hier im Laden, das machen wir nur noch online. Ja, wenn man so als Einzelhändler anfängt, meine Damen und Herren, ich kann die Konkurrenzsituation verstehen, dann hat man aber schon aufgegeben. Und deswegen ist etwas anderes wichtig, was vorhin auch gesagt wurde: dass wir dafür sorgen müssen, dass wir lebendige Innenstädte haben, dafür sorgen müssen, dass es gemeinsame Konzepte gibt in den Innenstädten, dass man sich zusammentut, dass die Kunden wissen, nicht, dass der eine Laden um 18 Uhr schließt, der nächste um 19 Uhr, der übernächste um 20 Uhr, sondern dass man auch hier kalkulierbare Einkaufszeiten hat und das gemeinsam macht. Wir haben entsprechende Kampagnen auf den Weg gebracht, wir haben auch in der Corona-Krise als Land Mecklenburg-Vorpommern die Kampagne „EinKauf mit Herz“ – wie gesagt online – für Produkte in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Einzelhandel, eine entsprechende Kampagne mit mehr als 500.000 Euro finanziert, und damit ganz klar der Hinweis an den Einzelhandel, bitte gemeinsam Aktionen planen, das spricht die Kunden an und das wird auch in der Situation helfen, um gegen den Onlinehandel zu bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und im Übrigen, wir kommen zurück zur Sonntagsöffnung: Da ist es natürlich so, die Kaufkraft wird dadurch nicht erhöht, die verteilt sich nur. Die Umsätze im Einzelhandel, die werden weitgehend gleich bleiben. Da gibt es viele Studien drüber, das weiß man, wenn man entsprechende Öffnungszeiten in dem Bereich ändert. Also wirtschaftlich ist nicht allzu viel gewonnen. Und bei all dem, was wir hier besprechen, haben wir noch nicht über die Beschäftigten gesprochen. Was ist denn mit denen? Sollen die jetzt alle am Sonntag dann arbeiten? Die werden sich wunderbar freuen. Das ist, glaube ich, nicht der richtige Ansatz. Und dann vor dem Hintergrund, dass auch der Einzelhandel beklagt, nicht genügend Fachkräfte zu bekommen, frage ich, wo sind denn hier die familienfreundlichen Arbeitszeiten, wenn wir den Sonntag öffnen, jedenfalls mehr als ein halbes Jahr. Also das passt noch nicht so richtig zusammen. Die Lösung wäre natürlich, dass die Geschäftsinhaber im Einzelhandel dann alleine am Sonntag bedienen, aber das grenzt dann schon ein wenig an Selbstausbeutung, muss jeder selber entscheiden. Aber das sozusagen staatlich zu legitimieren durch solche Beschlüsse, ist, glaube ich, der falsche Weg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wir haben eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland. Und warum ist das so? Weil wir die Balance gefunden haben – und ich glaube, die sollte bestehen bleiben – zwischen den Kunden auf der einen Seite und den Beschäftigten auf der anderen Seite, und diese Balance zu erhalten, das ist unser politisches Ziel. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
