Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn dieser Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Möller. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Aust, Herr Abgeordneter Czuppon, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Worm und Herr Ministerpräsident Ramelow. Sehr geehrte Damen und Herren, einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden unter Berücksichtigung der Vorverständigung im Ältestenrat etliche Platzierungen von Tagesordnungspunkten beschlossen, die ich nachher auch vortragen werde. Doch bevor ich dazu ausführe, welche Reihenfolge ihres Aufrufs sich daraus ergibt, frage ich, ob es weitere Anträge zur Platzierung oder von Punkten gibt, die auf die Tagesordnung zu setzen sind. Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Frau Präsidentin, aufgrund dessen, weil die Tagesordnung doch übervoll ist und erkennbar ist, dass wahrscheinlich nicht alles abzuarbeiten ist, was wir uns selbst vorgenommen haben, möchte ich gern namens unserer Gruppe vorschlagen, den TOP 3 – Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen –, TOP 5 – Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – und auch TOP 17 – Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – auf die nächste Plenarsitzung nach der Sommerpause zu schieben. Des Weiteren bitte ich, TOP 19 am Freitag nach der Lüftungspause zu behandeln.
Erhebt sich Widerspruch gegen die Beantragung, TOP 3, 5, 17 in die Sitzung im September, also nach der Sommerpause, zu schieben? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Erhebt sich Widerspruch, den Tagesordnungspunkt 19 am Freitag abzuarbeiten? Das kann ich auch nicht sehen. Dann werden wir versuchen, das so einzuordnen. Gibt es weitere Anträge? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Mit der Platzierung, die wir schon reichlich vorgenommen haben, möchte ich dennoch die Geduld des Parlaments ein wenig strapazieren. Ich würde gern Tagesordnungspunkt 8 als dritten Tagesordnungspunkt heute aufrufen lassen wollen.
Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung heute? Das kann ich nicht erkennen. Aufgrund der nunmehr getroffenen Festlegungen sollen die Tagesordnungspunkte heute in folgender Reihenfolge aufgerufen werden – mit den Änderungen, die wir eben ohne Widerspruch aufgenommen haben: Tagesordnungspunkt 54 als erster, Tagesordnungspunkt 2 als zweiter, Tagesordnungspunkt 8 als dritter; Tagesordnungspunkt 11 wird dann als vierter Punkt, soweit nicht die Mittagspause durchzuführen ist, aufgerufen. Außerdem ist die Durchführung einer Lüftungspause und Erholungspause gegen 11.00 Uhr zu berücksichtigen. Nach der Mittagspause werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 56 und 59 bis 63 sowie die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 64 aufgerufen. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 4, 13, gegebenenfalls 11, 14 sowie 15 a und 15 b aufgerufen werden, soweit diese rechtzeitig vor 18.00 Uhr zum Aufruf kommen können, nachdem die heutige Plenarsitzung ausnahmsweise gegen 18.00 Uhr beendet werden soll. Auch hier ist die Durchführung einer weiteren Lüftungs- und Erholungspause gegen 16.00 Uhr zu berücksichtigen. Vielleicht kann die Verwaltung den PGFs das auch mal hinlegen, damit sie die Übersicht auch haben. Zu den Festlegungen für die morgige Sitzung führe ich dann zu deren Beginn aus. Weiterhin möchte ich folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Der Punkt 9 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und in das Septemberplenum verschoben, ebenso die eben beantragten Tagesordnungspunkte. Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5949 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Darüber hinaus wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5946 und ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5950 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Weiterhin wird ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5953 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 6 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5948 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 26 wurde eine Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/4593 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 49 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5947 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/5784 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Ihnen nun vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Änderungen widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und wir verfahren entsprechend. Demnach rufe ich auf den Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5815 Das Wort erhält die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Anja Müller, zur Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, welcher vorgestern an Frau Landtagspräsidentin Keller übergeben wurde, gibt – wie immer – einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr. Wir haben aber vorgestern nicht nur den Petitionsbericht vorgestellt. Wir haben auch – und das freut uns besonders – ganz offiziell die neue Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingeweiht.
(Beifall DIE LINKE)
Zur Petitionsplattform werde ich aber später noch ein paar Worte sagen. Zunächst möchte ich auch den Blick auf die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 richten. Also: Wofür ist der Petitionsausschuss da? Mit welchen Inhalten hat sich der Petitionsausschuss befasst und was kann man daraus vielleicht ableiten? Ich bezeichne den Petitionsausschuss auch gern als „Bürgerinnenund Bürgerausschuss“, denn diese Formulierung gibt ganz gut wieder, welche Unterschiede zur üblichen Arbeit im Parlament bestehen. Während sich die Abgeordneten im Plenum und in den Fachausschüssen in der Regel mit Gesetzesinitiativen und allgemeinpolitischen Anträgen befassen, bekommen wir im Ausschuss immer ein ganz unmittelbares Feedback von den Menschen. Wir bekommen mit, welche Themen, Probleme, Sorgen und Nöte die Menschen beschäftigen, welche Erfahrungen die Menschen bei der Umsetzung der Landesgesetze gemacht haben und welche Wünsche und Anregungen die Menschen an uns Abgeordnete herantragen möchten. Wenn man die eingegangenen Petitionen ganz grob kategorisieren möchte, dann würde ich erst einmal zwei Unterschiede vornehmen. Auf der einen Seite gibt es das einzelne Anliegen, das mich als Bürgerin ganz persönlich betrifft und für das ich um Unterstützung durch den Petitionsausschuss bitte. Auf der anderen Seite gibt es die politische Idee, die größere Problematik, die eine ganze Reihe von Menschen in Thüringen bewegt, auf die im Petitionsverfahren hingewiesen und eine politische Debatte angestoßen werden soll. Wenn ich diese zwei Kategorien nebeneinanderstelle, können wir jedenfalls für 2021 einen eindeutigen Trend erkennen. Die Einzelanliegen nehmen weniger Raum in der Arbeit des Petitionsausschusses ein, während die großen Themen, also insbesondere die Themen, die auch auf Antrag der Petenten auf der Petitionsplattform im Internet veröffentlicht werden, immer bedeutsamer werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies Folgendes: Im Jahr 2021 waren insgesamt 757 neue Eingaben zu verzeichnen. Dies entspricht im Verhältnis zum Vorjahr einem Rückgang von gut 5 Prozent. In den letzten zehn Jahren gab es durchschnittlich 975 Petitionen. Nimmt man das ins Verhältnis, beläuft sich der Rückgang der Eingänge schon auf gut 20 Prozent. Während also die Tendenz aller Eingaben rückläufig ist, steigt auf der anderen Seite die Zahl derjenigen Petitionen, die Themen von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben. Im Jahr 2021 haben wir insgesamt 57 Petitionen von allgemeinem Interesse auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Darunter waren zum Beispiel Petitionen, die sich für eine für alle bezahlbare Schulspeisung aussprachen oder sich dafür einsetzten, dass das kleine Flüsschen Apfelstädt nicht austrocknet. Eine andere Petition forderte, dass barrierefreie Frauenhäuser in jedem Landkreis vorgehalten werden sollen, und es gab natürlich auch zahlreiche Petitionen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie standen. Betrachtet man die Zahl der im letzten Jahr veröffentlichten Petitionen, so sind das gut 5 Prozent mehr als im bereits deutlich überdurchschnittlichen Vorjahr und im Verhältnis zum langjährigen Durchschnitt ein sattes Plus von fast 80 Prozent. Ich möchte Sie an dieser Stelle gar nicht weiter mit Zahlen quälen, die Statistik zum abgelaufenen Jahr finden Sie wie immer als Anhang zum vorliegenden Arbeitsbericht oder aber in unserem Petitionsausschussbericht. Aber dennoch möchte ich noch einmal zeigen, wie sich diese Entwicklung auf unsere Arbeit im Ausschuss niederschlägt. Zur Erinnerung: Nach der Veröffentlichung einer Petition ist das Ziel, innerhalb von sechs Wochen 1.500 Unterstützerinnen und Unterstützer für ein Anliegen zu werben. In diesem Fall führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten die Eingabe noch einmal öffentlichkeitswirksam den Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber auch den Mitgliedern des fachlich für das Thema zuständigen Ausschusses sowie Vertretern der Landesregierung vorstellen und präsentieren können. Auf dieser Basis haben wir im abgelaufenen Jahr 2021 sage und schreibe elf öffentliche Anhörungen durchgeführt. Im Jahr 2020 waren es nur vier. Seitdem im Jahr 2013 diese Möglichkeit im Petitionsgesetz geschaffen wurde, waren es durchschnittlich nur drei öffentliche Anhörungen im Jahr. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 eine Steigerung von 275 bzw. über 360 Prozent im Verhältnis zu den genannten Zeiträumen. Auch in diesem Jahr scheint sich dieser Trend fortzusetzen, liegen wir doch jetzt schon bei acht öffentlichen Anhörungen, die wir dieses Jahr durchgeführt haben. Im September stehen zwei weitere öffentliche Petitionsanhörungen an – und das Jahr ist ja dann noch nicht zu Ende. Wir nehmen daher wahr, dass das Eingabevolumen insgesamt zwar eine rückläufige Tendenz hat, das Sammeln mit Mitzeichnungen im Petitionsverfahren als direktdemokratisches Element jedoch enorm an Bedeutung gewonnen hat. Der Petitionsausschuss und insbesondere die Möglichkeit von öffentlichen Anhörungen werden aktiv genutzt, um gezielt politische Themen in die Öffentlichkeit zu tragen und unmittelbar an den Landtag zu adressieren.
(Beifall DIE LINKE)
Danke. Das zeigt doch, dass wir in Thüringen ein sehr attraktives Petitionsrecht haben und sich das Petitionswesen zu einem immer wichtiger werdenden Mittel der Bürgerbeteiligung entwickelt. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind sicher vielfältig, aber einer ist meiner Meinung nach, dass wir im Vergleich der Bundesländer das bürgerfreundlichste Petitionsgesetz in Thüringen haben. Aber dazu später auch noch mal mehr. Nach diesen allgemeinen Ausführungen möchte ich gerne den Bogen spannen zu der Frage, welche Inhalte denn beispielhaft an uns herangetragen wurden. In einem Sachverhalt haben wir uns mit der grundsätzlichen Befristung von Schwerbehindertenausweisen befasst. Die Petenten hatten darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Tochter von Geburt an taub sei. Gleichwohl würde der Schwerbehindertenausweis vom Landratsamt immer nur für eine Geltungsdauer von fünf Jahren befristet und müsse dann erneut beantragt werden. Aus Sicht der Petenten scheint dieses Verfahren jedenfalls dann sinnlos zu sein, wenn offensichtlich keine Verbesserung der Beeinträchtigung eintreten kann. Andere Landkreise würden auch unbefristete Schwerbehindertenausweise ausstellen. Im Petitionsverfahren haben wir den Sachverhalt mit dem Sozialministerium besprochen. Dieses informierte darüber, dass die Ausstellung der Ausweise offenbar in Thüringen nicht einheitlich erfolgt. Der Petitionsausschuss hat deshalb das Sozialministerium darum gebeten, möglichst auf eine einheitliche Praxis hinzuwirken. Das Ministerium hat den Aufgabenträgern daraufhin ausdrücklich empfohlen, in den Fällen, in denen eine Verbesserung des Gesundheitszustands aufgrund der vorliegenden Behinderung nicht zu erwarten ist, den Ausweis bevorzugt unbefristet auszustellen. Damit wurde der Intention der Petition in vollem Umfang Rechnung getragen. An anderer Stelle kann das Petitionsverfahren hingegen eher einen aufklärenden und anstoßenden Charakter haben. Eine Initiative von mehreren Verbänden und Einzelpersonen hatte die Planung der Stadt Erfurt und der Landesentwicklungsgesellschaft für ein Gewerbegebiet in Urbich kritisiert, wofür ca. 45 Hektar Ackerflächen in Anspruch genommen werden sollen. Die Petenten beanstandeten, dass die LEG – also die Landesentwicklungsgesellschaft – generell bestimmte Ziele wie Ressourcen und Bodenschutz vernachlässige. Sie schlugen daher vor, dass verpflichtende Verfahrensregeln und Zielvorgaben für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen verabschiedet werden. Diese Zielvorgabe solle die LEG dann verbindlich in ihre Arbeit einfließen lassen. Die in dem konkreten Fall betroffenen Flächen zählten mit Bodenwerten von 90 bis 99 von 100 zu den besten Böden Deutschlands und seien zusätzlich als Kaltluftentstehungsgebiet und Belüftungskorridor ausgewiesen. Die Versiegelung der Fläche würde dem seit Jahren von der Landesregierung propagierten Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Reduzierung des Flächenverbrauchs widersprechen. Die Petition wurde während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von 1.574 Mitzeichnern unterstützt. Zudem übergaben die Petenten der Landtagsverwaltung am 18. Januar 2021 Listen mit 2.260 Unterschriften. Das benötigte Quorum von 1.500 Unterschriften wurde somit erfüllt und der Petitionsausschuss führte am 19. April 2021 eine öffentliche Anhörung der Petenten durch. Darüber hinaus wurden auch der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz in die Beratung der Petition eingebunden. In der öffentlichen Anhörung, an der auch Vertreter der Landesregierung und der Landesentwicklungsgesellschaft teilnahmen, wurde deutlich, dass das in Rede stehende Gebiet zwar ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und der Aspekt der landwirtschaftlichen Nutzung besonders zu berücksichtigen sei, bei konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten aber eine Abwägung getroffen werden müsse. Das Gebiet sei nämlich auch als landesbedeutsamer Entwicklungskorridor im Landesentwicklungsprogramm 2025 ausgewiesen und verfüge über Standort- und Lagevorteile für Investoren. Auf Grundlage dieser landes- und regionalplanerischen Festlegungen könne die Stadt Erfurt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit selbst entscheiden, ob sie die Ackerflächen in Urbich erhalten oder auf Grundlage eines entsprechenden Fachkonzepts ein Gewerbegebiet errichten möchte. Der Petitionsausschuss stellte letztlich fest, dass die Stadt Erfurt eine Abwägungsentscheidung treffen muss, welche Belange sie für die weitere Entwicklung der Stadt für bedeutsamer erachte, ob sie den sehr fruchtbaren und unwiederbringlichen Boden erhalten oder die mögliche Ansiedlung von weiteren Unternehmen fördern will, welche für zusätzliche Arbeitsplätze sorgen. Der Petitionsausschuss konnte in dieser konkreten Frage jedenfalls keinen Einfluss nehmen. Durch die Einbindung der genannten Fachausschüsse wurden jedoch die entsprechenden Fachabgeordneten auf die Petition aufmerksam und für das Thema des Schutzes von Ackerland und landwirtschaftlichen Flächen sensibilisiert. Als Ergebnis der Mitberatung empfahl daraufhin der Umweltausschuss, dass bei planerischen Vorhaben vorrangig die Möglichkeiten der Alt- bzw. Brachflächensanierung geprüft werden sollen und Planungen auf der grünen Wiese nur noch verfolgt werden, wenn keine solchen Alternativen möglich sind. Der Landwirtschaftsausschuss empfahl des Weiteren, dem Schutz der Ressource Boden bereits bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne ein höheres Gewicht zukommen zu lassen. All diese Empfehlungen hat der Petitionsausschuss der Landesregierung als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Dem konkreten Anliegen der Petenten, einem Gewerbegebiet in Urbich einen Riegel vorzuschieben, konnte der Petitionsausschuss damit zwar nicht nachkommen, er konnte aber einen Prozess in Gang bringen, welcher andere Rahmenbedingungen für zukünftige Planungsvorhaben schafft, unter denen die Versiegelung von wertvollen Ackerböden nicht mehr möglich ist oder zumindest deutlich schwieriger wird. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass auch im Jahr 2021 Petitionen im Zusammenhang mit der Coronapandemie eine große Rolle im Petitionsausschuss gespielt haben. Über alle Sachgebiete verteilt bezogen sich 83 Petitionen auf die Auswirkungen und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie. Das waren zehn Petitionen weniger als im ersten Pandemiejahr 2020. Von den 83 Petitionen waren 50 Petitionen dem Bereich Bildung, Jugend und Sport zuzuordnen. Dabei war ein heiß diskutiertes Thema mit Sicherheit die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht, wozu uns mehrere Petitionen erreicht haben. Beispielsweise sprach sich ein Vater von zwei schulpflichtigen Kindern für die Abschaffung der Maskenpflicht in den Thüringer Schulen aus. Auch diese Petition wurde auf Antrag auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht und dort innerhalb von sechs Wochen durch 1.735 Mitzeichnungen unterstützt, weshalb auch in diesem Fall im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt wurde. Uns allen ist klar, dass den Schülerinnen und Schülern im Pandemieverlauf tatsächlich einiges abverlangt wurde. Die meisten von uns sind selbst Eltern oder Großeltern. Wir alle haben in unseren Familien erlebt, was die Pandemie vor allem für unsere Kinder bedeutet. Ein gänzliches Verzichten auf das Tragen von Masken im Unterricht im Winter 2021/2022 wäre allerdings aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht vertretbar gewesen. Im Übrigen entfiel mit Wirkung vom 21. März 2022 die Maskenpflicht im Unterricht für die Primarstufe und die Förderschule und seit dem 3. April 2022 müssen zudem die Masken auch nur noch im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden. Damit bestand im Petitionsverfahren nach mehrheitlicher Einschätzung keine Grundlage für ein weiteres Einwirken. Ein anderer Themenbereich, mit dem sich auch der Petitionsausschuss und noch vielmehr die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss befasst, sind die Belange der Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten, der Patienten in den Maßregelvollzugsanstalten und natürlich auch der Beschäftigten und Bediensteten in diesen Einrichtungen. Die Strafvollzugskommission behandelt die ihr vom Petitionsausschuss überwiesenen Petitionen und befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs. Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten oder Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort als Petitionen bearbeitet. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuches auch Bedienstete der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen. Im Jahr 2021 konnte die Strafvollzugskommission nur eingeschränkt auswärtige Sitzungen in Justizvollzugsanstalten wahrnehmen, um die Inhaftierten im Verlauf der Coronapandemie nicht unnötig zu gefährden. Besuche der Strafvollzugskommission fanden jedoch in der Justizvollzugsanstalt Tonna sowie in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz statt. In der JVA Chemnitz sind aufgrund einer Vereinbarung mit dem Freistaat Sachsen die weiblichen Thüringer Gefangenen inhaftiert. Zum Ende hin möchte ich gerne noch einmal auf das Petitionsrecht in Thüringen zu sprechen kommen. Hier hat der Landtag im Jahr 2021 nach entsprechenden Vorberatungen im Petitionsausschuss entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Petitionsrechts in Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist jetzt alles Weitere zum Petitionsverfahren im Thüringer Petitionsgesetz geregelt. Nachdem bereits im Jahr 2020 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Petitionsgesetzes, einer der damaligen FDP-Fraktion sowie einer von Rot-Rot-Grün, in den Landtag eingebracht wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren schließlich im Juli 2021 auf der Grundlage des Gesetzentwurfs von Rot-RotGrün erfolgreich abgeschlossen. Ganz persönlich freue ich mich darüber, dass es uns gelungen ist, das Gesetz einstimmig im Landtag zu verabschieden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz für die Menschen im Land, es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Thüringer Landtag, es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie. Mit dem neuen Gesetz wurde klargestellt, dass nun auch handschriftlich gesammelte Unterschriften anerkannt werden. Zuvor hatten nur Unterschriften gezählt, die online auf der Petitionsplattform eingegangen sind. Somit musste der Petitionsausschuss jedes Mal neu entscheiden, ob handschriftliche Sammellisten anerkannt werden oder nicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Online-Mitzeichnung einer veröffentlichten Petition ein Pseudonym zu wählen. In einem so kleinteiligen Land wie Thüringen und Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnerinnen ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. In der Praxis hatte sich daher gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückschreckten. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnungen ein Pseudonym zu wählen, ist dieses Problem gelöst. Schließlich wollten wir auf der Petitionsplattform auch einen unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen zu den einzelnen Petitionsanliegen ermöglichen. Daher können die veröffentlichten Petitionen auf der Plattform von den Nutzern nun auch diskutiert werden. Diese Änderungen im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner haben Anlass gegeben, auch die Petitionsplattform technisch und inhaltlich auf komplett neue Beine zu stellen. Neben der Umsetzung der genannten Neuerung ist die Petitionsplattform jetzt auch optisch im Jahr 2022 angekommen. Zudem gibt es eine Reihe ergänzender Funktionen, wie das Verknüpfen von Titelbildern mit der eigenen Petition, das Erstellen von Updates sowie das Kategorisieren von Petitionen, die den Nutzerinnen und Nutzern einen echten Mehrwert geben. Ich denke, dass wir mit der neuen Plattform den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr attraktives politisches Beteiligungsangebot machen. Dabei brauchen wir uns insbesondere auch vor den Internetauftritten von privaten Petitionsportalen nicht zu verstecken. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz deutlich dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger für ihre öffentlichen Anliegen ganz bewusst das Petitionsportal des Thüringer Landtags nutzen. Nur hier ist eine parlamentarische Befassung gewährleistet. Hier wird unmittelbar eine politische Debatte angestoßen und nur hier bekommen die Initiatoren in allen Fällen eine unmittelbare Rückmeldung zu ihrem Anliegen. Die auf den privaten Portalen eingesammelte Unterstützung verhallt hingegen viel zu oft und ungehört in den Weiten des Internets. Ganz zum Schluss möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass wir im letzten Jahr die erste Kinderpetition hatten. Das hat alle Mitglieder des Petitionsausschusses begeistert. Denn uns ist bewusst, dass es auch in Thüringen noch zu unbekannt ist, dass mit dem Tag der Geburt das Einreichen und Mitzeichnen einer Petition möglich ist. Ein sechsjähriges Mädchen fand es ungerecht, dass ihre kleine Schwester nicht auf den Rutschen auf der Bundesgartenschau in Erfurt rutschen durfte, weil sie noch zu jung war. Bei einem Ortstermin haben wir uns zusammen mit der Petentin und ihrer Schwester die Rutschen angeschaut. Dabei teilte uns eine Mitarbeiterin der BUGA mit, dass man erst vorsichtig sein wollte, damit kleinen Kindern beim Rutschen nichts passiert. Mittlerweile dürfen aber auch kleinere Kinder rutschen, wenn es ihre Eltern erlauben.
(Beifall DIE LINKE)
Die Rutschen haben wir daraufhin gleich ausprobiert – die Mitglieder, die dabei waren – und wir können bestätigen, dass es ungefährlich ist, diese Rutschen zu benutzen.
(Beifall DIE LINKE)
Bei unseren Rutschversuchen wurden wir sogar so ausgebremst, dass wir steckengeblieben sind. Wir mussten uns immer wieder anschieben, um nach unten zu kommen. Dennoch war es ein sehr schöner und erfolgreicher Ortstermin sowohl für unsere bisher jüngste Petentin als auch für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses. Unser aller Wunsch im Petitionsausschuss ist, dass mit der neuen, sehr modernen Petitionsplattform oder, um für die Jüngeren zu sprechen, dem Online-Portal sich noch mehr Kinder und Jugendliche an den Petitionsausschuss wenden. Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken. Den Mitgliedern der Strafvollzugskommission, sehr geehrte Frau Vorsitzende Stange, sagen wir ebenfalls ein kräftiges Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Bedanken möchten wir uns auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen – ich gucke mal, ob er da ist, da hinten, hallo – begleitet und uns stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Schließlich möchten wir uns auch bei den Fachausschüssen des Thüringer Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben. Und ganz zum Schluss geht ein ganz, ganz großartiges, besonderes Dankeschön – und das kommt von ganzem Herzen – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) – ich gucke mal, ob sie irgendwo sind, ich sehe sie leider nicht, früher waren sie mal auf der Tribüne; hinter mir, ich bin einfach zu niedrig; Herr Niemeyer stellvertretend auch an Sie –, die oftmals den Erstkontakt mit den Petenten herstellen, die Anliegen aufnehmen und für die Mitglieder im Petitionsausschuss aufbereiten sowie bei den öffentlichen Anhörungen oft bis spät in den Abend hinein die Sitzungen fachlich begleiten. Aus persönlichen Gesprächen mit anderen Vorsitzenden von anderen Ausschüssen kann ich sagen: Die anderen Vorsitzenden beneiden uns, weil diese Mitglieder des Petitionsreferates unter anderem uns auch die Vorberichte für die Ausschusssitzungen schreiben, sie schreiben den Petitionsbericht, sie haben auch diesen Bericht, den ich heute Ihnen hier vortragen darf, wieder formuliert. Von dieser Stelle wirklich ein ganz, ganz dickes Dankeschön!
(Beifall im Hause)
Abschließend bedanke ich mich auch bei Ihnen allen hier für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll die Arbeit des Ausschusses und damit seine Funktion als eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen. Ich denke, die Ausschussvorsitzende hat jetzt in ihrer Rede einen doch sehr umfassenden und ausgewogenen Überblick über den Berichtszeitraum 2021 gegeben, und wir haben es schon gehört, die reinen statistischen Betrachtungen sprechen da für sich. Elf Sitzungen, jede einzelne ein tagesfüllendes Programm, 811 eingegangene Anliegen, 720 sind abgeschlossen worden – also rund 70 Petitionen und eine öffentliche Anhörung pro Sitzung. Da sieht man schon, welchen Umfang das hat. Wir haben es gehört: Corona, Schulentwicklung, Wirtschaftsförderung, Klimathemen sind angesprochen. Das waren die großen Themenkomplexe 2021. Ich möchte vielleicht nur ganz kurz noch auf zwei Sachen eingehen – die meisten Dinge sind einfach gesagt und darauf muss man auch nicht tiefer eingehen. Aber gerade für dringende Notfälle gibt es mit dem Härtefallfonds ein sehr wichtiges Werkzeug im Petitionsausschuss. Wie im Bericht schön dazu ausgeführt wird: Bei der Prüfung der Voraussetzungen, die für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds vorliegen müssen, legt der Petitionsausschuss, nicht zuletzt mit Blick auf die im begrenzten Umfang zur Verfügung stehenden Mittel, einen strengen Maßstab an. Hier ist eben im Rückblick auf 2021 noch mal zu sagen, dass wir gerade unter dem Stichwort „Hochwasser“ uns hier auch weiter verpflichtet fühlen müssen, gerade in der Öffentlichkeit die Hilfen des Härtefallfonds in der Aufgabe und dem Umfang zu beschreiben, wie er eben uns auch zur Verfügung steht. Eine zweite Sache – wir haben es jetzt auch schon gehört – ist dieser große Meilenstein 2021 mit unserem Thüringer Petitionsgesetz, hierzu haben wir als CDU-Fraktion sehr gerne aktiv beigetragen. Ich denke, es ist uns da wirklich fraktionsübergreifend gelungen, und wir haben es uns auch nicht einfach gemacht, gerade in Bezug auf verschiedene Dinge wie die öffentliche Behandlung von Petitionen oder auch die Nutzung von Pseudonymen; die haben wir eingehend diskutiert. Wir haben es uns nicht einfach gemacht, aber wir sind zum Schluss, im Resultat muss man sagen, wirklich gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen und es lässt sich sagen, dass – wie gesagt – das Thüringer Petitionsgesetz nunmehr für Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Landtag die Hürden senkt und somit eigentlich die Attraktivität des Petitionsrechts und somit die direkte Demokratie stärkt.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, was soll man noch viel sagen. – Ja, es wurde eben auch schon mal geklatscht, ich muss das nur noch mal erwähnen, das ist tatsächlich so. – Im Hinblick auf die uns heute noch vorliegende Tagesordnung möchte ich jetzt nicht noch einzelne Petitionen besprechen. Wir haben, wie schon gesagt, ein paar umfassende Einblicke bekommen. Zum Abschluss möchte ich einfach noch mal jeden einladen, vielleicht doch selbst einen Blick in den Bericht zu werfen, weil er wirklich einen schönen Überblick über Probleme, über Fragen, die einfach in unserem Land vorherrschen, gibt. Das soll es auch schon gewesen sein. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und liebe Kolleginnen und Kollegen, das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung und es ist somit eines der wenigen Leistungsgrundrechte unserer Landesverfassung. Unser Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen dem Thüringer Landtag und den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat. Für manche Menschen ist dies die letzte Möglichkeit, um Hilfe und Unterstützung zu erfahren. Kein Wunder ist es, dass das Thema „Corona“ und die Regelungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnungen einen großen Beratungsraum im vergangenen Jahr eingenommen haben. Den Petentinnen wurde mit großer Geduld und hoher Sachkenntnis immer wieder ausgeführt, dass diese außenordentlichen Sondermaßnahmen der Eindämmung der sprunghaften Ausbreitung von COVID dienten. Besonders erfreulich ist, dass wir voriges Jahr die Novellierung des Petitionsgesetzes beschlossen haben. Das bedeutet die weitere Entwicklung und Stärkung des Petitionsrechts, was für mich gleichzusetzen ist mit der Stärkung der Demokratie – unser eigenes urgrünes Anliegen. Das Petitionsgesetz ist fester und wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Systems – ein Mittel der Beteiligung an Demokratie. Und hier stehen Petitionen als wichtiges, niedrigschwelliges Instrument allen zur Verfügung. Dazu wurde unsere Petitionsplattform – auch das ist schon erwähnt worden – vollständig erneuert und seit wenigen Tagen online für uns alle zur Verfügung gestellt. Und, liebe Abgeordnetenkollegen, ich kann wirklich nur empfehlen, sich diese Plattform in der neuen Gestaltung einmal anzuschauen und gern auch weiterzuempfehlen. Für mich beispielhaft ausgewählte Fälle von Anliegen der Petentinnen und für die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 sind unter anderem die öffentliche Anhörung zur Windkraft im Kleinen Thüringer Wald, die Problematik des EOW-Geländes in Weimar und natürlich auch der Härtefonds. Ich gehe kurz auf die drei Genannten im Einzelnen ein. Im Sommer vorigen Jahres haben wir die Petentinnen zum Thema „Kleiner Thüringer Wald“ öffentlich im Landtag angehört. Das Anliegen der Petentinnen war die Forderung, den Kleinen Thüringer Wald und das Umland als Landschaftsschutzgebiet ausweisen zu lassen. Den dazu gestellten Anträgen sollte mehr Nachdruck verliehen werden, da es bis dato zu keiner Ausweisung kam. Der Petitionsausschuss hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz um eine Stellungnahme gebeten und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung ersucht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und werte Zuschauer, wir als Petitionsausschussmitglieder befassen uns mit jeder Petition ausführlich. In vielen Fällen können wir Sachverhalte aufklären und im besten Fall auch neue sachliche Argumente in die Debatte einbringen. Der Schwerpunkt dieser Petition, das Thema „Ausbau der Windenergie“, ist aktueller denn je. Das, was wir voriges Jahr im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit den Petentinnen erörtert haben, hat eine enorme Tragweite und Bedeutung für die Erschließung der Potenziale der Windenergie erreicht. Die zweite Petition, auf die ich eingehen möchte, stammt aus Weimar und befasst sich thematisch mit dem Gelände der EOW. Eine Bürgerinitiative aus Weimar begehrte mit ihrer Petition, dass die Stadt und der Freistaat Thüringen die Ilmaue im Bereich des EOW-Geländes vollständig wiederherstellt. Die Renaturierung sei aus Sicht der Petenten aus Natur- und Klimaschutzgründen erforderlich. Gleichzeitig diene sie der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz. Die Stadt Weimar hatte sich bei der Übernahme der Flächen von der Treuhand verpflichtet, den Rückbau der Gebäude zu übernehmen und eine Renaturierung umzusetzen. Diesen Zielen zuwiderlaufend sei im Stadtrat Weimar diskutiert worden, eine Teilfläche des EOW-Geländes für die Errichtung eines Bürogebäudes zu veräußern. Dank der öffentlichen Anhörung kam es erstmalig zu einem direkten Austausch zwischen den Petenten und der Stadtverwaltung und es wurde eine breite Öffentlichkeit erreicht. Als Drittes möchte ich an dieser Stelle den Härtefonds hervorheben. Seit dem Haushaltsjahr 2020 bewirtschaftet der Petitionsausschuss das ihm damit zur Verfügung gestellte Haushaltsvolumen. Ein Härtefall hat uns alle im Petitionsausschuss sehr bewegt. So konnten wir eine Familie unterstützen, die auf tragische Weise aufgrund eines Femizids, eines ehepartnerschaftlichen Tötungsdelikts, die Mutter verloren hatte. Die Großeltern hatten die drei Kinder aufgenommen und standen plötzlich vor großen seelischen, aber eben auch finanziellen Sorgen. Über den Weißen Ring und den Thüringer Bürgerbeauftragten konnte der Petitionsausschuss hier wesentlich weiterhelfen. Zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen, wie ich sie eben kurz beschrieben habe, stehen uns seit vorigem Jahr jährlich an die 100.000 Euro zur Verfügung. Zum Schluss möchte ich mich auch noch einmal bei all denen bedanken, die uns Abgeordnete im Bereich Petitionen unterstützt haben. Dies sind für das vergangene Jahr in den Regierungsfraktionen unsere Referenten Beate Blumenstein, Falko Neubert und Martin Dietz,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) in der Landtagsverwaltung sind es Frau Haberbosch, Frau Purkert, Frau Schmidt, Frau Sockel, Frau Wiegand und Frau Zwätz sowie Herr Burfeind, Herr Niemeyer und Herr Vollmer,
(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und natürlich das Protokoll, Frau Diller und Herr Dr. Schröder. Vielen Dank Ihnen allen! Und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist jetzt schon viel gesagt worden über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021. Ich möchte deswegen nur auf zwei Dinge eingehen, die mich als Mitglied des Petitionsausschusses in den vergangenen Monaten beschäftigt und teilweise auch frustriert haben. Wenn wir uns Petitionen anschauen, sind die Verfahren meist recht langwierig und ihr Abschluss ist manchmal auch ein bisschen fragwürdig. 2021 konnten wir etwa über die Hälfte aller Petitionen überhaupt nur final bearbeiten, und da waren sicherlich auch einige dabei, die schon seit 2020, 2019 oder gar 2017 im Verfahren sind. Viel zu oft endet dieser lange Prozess damit, dass wir dem Petenten oder der Petentin Informationen zur Sachlage oder zur Rechtslage zusenden können, mal gibt es noch eine Einschätzung vom Ausschuss dazu oder von der Landesregierung, in seltenen Fällen können wir tatsächlich abhelfen. Da stellt sich für mich die Frage: Ist es das, was die Menschen mit einer Petition verbinden, was sie von einem Petitionsverfahren erwarten? Wenn wir über diese Erwartung und die Frage sprechen, wie wirksam sich die Bürgerinnen und Bürger in dem Moment, wo sie die Petition einreichen, fühlen, hat das sicher auch Einfluss auf die Frage: Wer bringt eigentlich Petitionen ein? Das mag jetzt vielleicht ein bisschen heikel sein, aber es liegt mir am Herzen, denn ich habe in mehr als einem oder zwei Fällen in Anhörungen parteipolitische Debatten teilweise miterleben dürfen, in denen Bürgerinnen und Bürger eher Statisten als Hauptakteure waren. Teilweise diskutieren wir im Rahmen von Petitionsverfahren, es diskutieren politische Akteure der einen Ebene mit politischen Akteuren der anderen Ebene. Da stellt sich mir die Frage, ob es Aufgabe des Petitionsausschusses ist, Streitigkeiten zwischen Verwaltungsinstanzen zu beräumen, also zwischen Bürgermeister und Ministerien, zwischen Landräten und Landesregierung,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn die Frage ist: Sorgt das dafür, dass die Menschen in diesem Land die Zuversicht haben, dass sie sich mit Petitionen an dieses Verfassungsorgan wenden können und ihnen dann auch zugehört wird? Aber neben dieser Frage, ob die Menschen den Eindruck haben, sich an den Landtag wenden zu können, stellt sich auch die Frage, welche Erwartungshaltungen damit verbunden werden. Die Thüringer Verfassung gesteht in Artikel 14 jeder Person zu, sich mit ihren Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung wenden zu können. Dort steht aber auch: „Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Anspruch auf Abhilfe besteht nicht. Der Bürgerbeauftragte hat in seinem Jahresbericht 2021 darauf hingewiesen, dass er eine große Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung wahrnimmt: Unerreichbarkeit von Verwaltung, teilweise schlechte Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sorgen mehr und mehr dafür, dass sich die Menschen im Land nicht ernstgenommen fühlen. Zu Recht weist der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht darauf hin, dass das Folgen hat auf unsere demokratische Gesellschaft, wenn wir diese Unruhe nicht ernst nehmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Petitionen sind ein wertvolles Instrument, um die Sorgen der Menschen im politischen Prozess aufzunehmen. Das zeigt auch die Beliebtheit der privaten Online-Petitionsplattformen, deren Petitionen, wie Frau Müller richtig gesagt hat, aber hier im Landtag nicht ankommen. Sorge bereitet mir, ob die Langwierigkeit der Verfahren und die teilweise zu erlebende politische Aufladung einzelner Themen tatsächlich ein Wirksamkeitsgefühl vermitteln. Gerade bei den Fällen, in denen es um die Vermittlung zwischen Verwaltung und Bürgern geht, wo manchmal mehr Übersetzungsleistung zwischen verwaltungsthüringisch in thüringisch oder hochdeutsch oder international gefragt ist und manchmal einfach nur Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden müssen, unterstütze ich die Frage, die der Bürgerbeauftragte auch schon mal gestellt hat: ob es nicht ein niedrigschwelligeres Mediationsverfahren braucht, um hier Abhilfe zu schaffen. Frau Vorsitzende Müller hat schon darauf hingewiesen, dass Thüringen beim Ranking im „PetitionsAtlas 2018/19“ der Petitionsplattform openPetition ziemlich gut abschneidet. Wir stehen in Sachen Digitalisierung, Bürgernähe und Transparenz vor dem Bundestag, das mag manchmal verwundern. In der Zwischenzeit ist ja auch viel passiert. Ich gehe davon aus, dass die neue Petitionsplattform noch ein paar zusätzliche Punkte einbringen wird. An dieser Stelle auch einen herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung und die beteiligten Partner für die Weiterentwicklung der Plattform, die sich durchaus sehen lassen kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Vielleicht können wir diesen Vorsprung auch im Ranking nutzen, aber vergessen wir nicht, den Menschen in diesem Land mit dem Angebot der Petition auch deutlich zu machen, was sie von einer Petition erwarten können und was eben auch nicht, und schauen wir noch mal genauer hin, was wir zur Verbesserung der Kommunikation an den Schnittstellen zwischen Verwaltung und Menschen tun können. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Wir haben jetzt schon ganz viel zum Petitionsbericht gehört, und natürlich kann man ohne Zweifel sagen, gerade der Petitionsausschuss ist definitiv eine Art Brennglas und ein Abbild unserer Gesellschaft. Das zeigen all die vielen Beispiele, die schon aufgeführt wurden. Das letzte Jahr 2021 war gerade durch Corona gekennzeichnet, deswegen gab es sehr viele Petitionen zu diesem Thema. Trotz allem muss man auch sagen – ich weiß nicht, ob das wirklich an der Coronapandemie lag –, die Petitionsquantität, die Anzahl ist doch immer weiter zurückgegangen, wir sind jetzt bei unter 1.000. Das ist ein Trend, den wir vielleicht im Petitionsausschuss noch mal intensiver beleuchten sollten und dem nachgehen sollten, was mögliche Gründe dafür sind. Eine mir als Erfurterin persönlich sehr wichtige Petition handelte vom Urbicher Gewerbegebiet – das wurde aber schon ausführlich von unserer Vorsitzenden Frau Müller ausgeführt. Deshalb möchte ich gar nicht weiter darauf eingehen. Es ging um Umweltfragen versus Industrialisierung und Versiegelung von Flächen, aber diese Petition steht eigentlich stellvertretend für viele andere Petitionen, weil definitiv ein weiterer Trend erkennbar ist, nämlich dass die Petitionen immer weniger Partikularinteressen dienen, also es sind immer weniger reine Einzelpetitionen, sondern wir gehen im Trend immer mehr zu allgemeinen Anliegen. Das hat auch dazu geführt, dass gerade, wenn es um Anliegen der Allgemeinheit geht, dementsprechend viel mehr Anhörungen stattgefunden haben: Anhörungen zur Windkraft, zu Rechtsrock-Konzerten, zur Verbesserung von Ausbildung, Anerkennung von Berufsabschlüssen und vielen anderen Themen. So hatten wir in der Tat elf Anhörungen, was in so einem Jahr viel ist, weil das natürlich auch immer ein riesiger organisatorischer Aufwand ist. Herr Müller sagte es gerade, letztendlich ist das wirklich auch der super Arbeit des gesamten Referats und unseren eigenen Referenten zu verdanken. Ich möchte auch mal sagen, dass der Petitionsausschuss ein Gremium ist, das immer sehr kollegial zusammenarbeitet. Ich glaube, nur deshalb können wir auch so eine Riesenwucht an Arbeit von früh bis spät an den jeweiligen Tagen stemmen. Deshalb an dieser Stelle auch noch mal im Namen meiner Fraktion ein herzlicher Dank. Ein wichtiger Arbeitsblock im letzten Jahr war das Petitionsgesetz, das wir in Arbeit genommen haben, verändert haben, zum Beispiel – das möchte ich stellvertretend anführen – für eine der Reformen, als wir entschieden haben, dass die mitzeichnenden Petenten ihre Unterstützung auch anonym leisten können. Das war anfangs ein sehr umstrittener Punkt. Am Ende waren wir uns dann aber einig, dass das durchaus sozusagen der Schwellenabsenkung dient – damit wir eben ein Parlament sind, das keine hohen Hürden für die Bürger hat, sondern das jederzeit auch für jeden erreichbar ist, um Signale an uns zu senden, wo es vielleicht auch mal hakt und Dinge nicht optimal laufen. Vielleicht an dieser Stelle noch ein konkretes Beispiel aus der Erfurter Region, das mir auch sehr am Herzen lag. Hier ging es um eine Mutter, die beklagte, dass ihr Sohn, also ein Geschwisterkind, nicht in die Kita konnte, in die das andere Geschwisterchen ging, und der darauf vom Jugendamt gesagt wurde, ja, sie kriegen einen Kitaplatz, aber am anderen Ende der Stadt, was für sie selbst in Erfurt 1,5 Stunden täglich Fahrzeit bedeutet, mit Bringen des Kindes zur einen Kita, zur Arbeit fahren etc., was sie nur schwer leisten konnte und wo natürlich für uns nachvollziehbar war, wie für die Eltern, dass das nicht unbedingt eine gute Lösung im Sinne des Kindeswohls ist. Da möchte ich auch noch einmal herzlichen Dank dem Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg sagen, letztendlich ist er jemand, den wir dann immer gut einbinden können und der auch in dem Fall zahlreiche Gespräche mit der Petentin und dem Jugendamt geführt hat. Am Ende konnte dann auch mit Verweis auf die Rechtslage erreicht werden, dass man einen Platz noch finden konnte, und das Kind konnte in die Kita gehen. Das ist ein Positivbeispiel, also mal kein Frustbeispiel, wie meine Vorrednerin gerade ausgeführt hat, und ich glaube, Herr Dr. Herzberg, Ihnen gebührt dafür ein großer Dank, dass Sie sich da immer persönlich so stark einsetzen.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
In solchen Fällen ist man natürlich auch glücklich, wenn etwas von Erfolg gekrönt worden ist. Es wurde auch angesprochen, dass zahlreiche Petitionen in die Fachausschüsse gehen. Ich glaube, das ist nicht eine Schwäche oder etwas, was uns vielleicht frustrieren soll, weil die natürlich dann auch wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Das ist das, was gerade Frau Baum sagte: Die Petitionen sind manchmal sehr, sehr lange in Bearbeitung. Aber ich schätze diese Arbeit in den Fachausschüssen sehr, auch das, was wir dann als Information in den Petitionsausschuss zurückbekommen, weil das letztendlich oft Fachexpertise ist; da können wir Probleme hingeben und oft führt es dazu, dass auch Fraktionen sich der Sache annehmen und dann schon auch mal parlamentarische Anträge aus solchen Problemlagen erwachsen oder gar neue Gesetzesinitiativen. Insofern ist für mich gerade die Hinzuziehung der Fachexperten ein Beispiel auch für gelebte Demokratie – und in diesem Sinne bin ich zuversichtlich, dass der Ausschuss auch im aktuellen Jahr und in den kommenden Jahren viele Petitionen erfolgreich zugunsten der Petenten abschließen wird. Damit leisten wir letztendlich praktische Arbeit für die Bürger in diesem Land. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Vielen Dank. Ein Hinweis an die Abgeordneten: In das AIS ist jetzt ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP für den nächsten Tagesordnungspunkt 2 neu eingestellt worden – dass Sie da noch mal schauen. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Weltzien.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen auf der Tribüne und am Livestream, zunächst einmal herzlichen Dank für diesen doch recht umfangreichen Arbeitsbericht des Petitionsausschusses! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie aus der Vorstellung des Petitionsberichts deutlich wurde, haben die Coronapandemie und die damit verbundenen Maßnahmen und Probleme auch den Petitionsausschuss im vergangenen Jahr maßgeblich begleitet. Aber es gab eben 2021 auch noch eine Vielzahl von anderen Themen, die uns beschäftigten, beispielsweise die Evergreens Beschwerden über Straßen- und Verkehrslärm, es ging um baurechtliche Fragen, Probleme mit dem Jobcenter, der Wohngeldstelle, Natur- und Tierschutz, es gab Beschwerden von Strafgefangenen und Petitionen im Zusammenhang mit der Erhebung von verschiedenen Beiträgen wie Rundfunk, Straßenausbau, Wasser und Abwasser. Uns und mich vor allen Dingen bewegen doch am stärksten immer die Fälle, bei denen Menschen in eine finanzielle oder soziale Notlage gerutscht sind und sich hilfesuchend an den Petitionsausschuss gewendet haben. Und wenn wir gehört haben, den größten Anteil an den 757 eingereichten Petitionen hat wieder einmal der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, ist es mit 167 Eingängen genau das Themengebiet, in welchem es meist um ganz individuelle und existenzielle Probleme von Menschen in Not geht. So haben wir zum Beispiel am Ende des letzten Jahres den Fall einer jungen Familie mit einem sechs Monate alten Kind gehabt, dass an beiden Nieren an Krebs erkrankt ist. Wir befanden uns mitten in der Coronapandemie, die Krankenhäuser waren völlig überfüllt und das Kind benötigte dringend eine Operation, die jedoch wegen dieser Lage in den Krankenhäusern verschoben werden musste. Die Situation allein müsste ja eigentlich schon schlimm genug sein für die Familie, aber ist es offensichtlich noch nicht. Bei den Petenten kommt noch hinzu, dass die Mutter aufgrund von eigener Krankheit langwierig erkrankt war und ihren Anspruch auf Krankengeld nahezu aufgebraucht hatte. Es musste aber wegen der Erkrankung des Kindes und der aufgeschobenen Operation eben länger zu Hause geblieben werden und es drohte ein finanzieller Engpass, der die Familie zusätzlich belastete. Der Petitionsausschuss hat sich hier aufgrund der besonders schwierigen Umstände dazu entschlossen, die Familie mit Mitteln aus dem Härtefallfonds zu entlasten. Der Ehemann musste immerhin zum Beispiel auch noch sein Meister-BAföG zurückzahlen. Diese Kosten haben wir als Ausschuss übernommen, um der Familie zumindest diese Last zu nehmen. Aber – die Petition der Familie hat auch auf eine Regelungslücke beim Bezug von Krankengeld aufmerksam gemacht. Hier stehen wir als Abgeordnete alle in der Verantwortung, diese Problemlagen aufzunehmen und zu bearbeiten. Zwar kann man sicherlich nicht für jeden Sonderfall ein eigenes Gesetz schreiben. Wir haben diesen Fall aber nicht vergessen und werden mit dem zuständigen Thüringer Ministerium beraten, wie weiter vorzugehen ist, gegebenenfalls das Thema auch an die zuständigen Stellen im Bund weiterleiten.
(Beifall DIE LINKE)
Ein anderes Beispiel aus dem letzten Jahr handelt von dem Fall eines Ehepaares, das allein im eigenen Wohnhaus aus DDR-Zeiten lebt. Beide sind schwer krank, die Frau leidet unter einer Krebserkrankung, der Mann ist querschnittsgelähmt. Die Petenten waren über Jahre hinweg im Handwerk und Einzelhandel selbstständig tätig. Aufgrund ihrer beiden Unfall- und Krankheitsgeschichten konnten sie sich nie etwas zurücklegen und viele Jahre lang nichts in die Rentenkasse einzahlen. Die Rente des Manns ist entsprechend klein und ist nun eigentlich auf Grundsicherung und auf Leistungen des Jobcenters begrenzt. Sie bewohnen die gesamte Fläche ihres Hauses, vom Jobcenter wurden aber nur 60 Quadratmeter anerkannt. Somit blieben sie auf ihrer Rechnung zur Befüllung ihres Gastanks zum größten Teil sitzen. Hier reden wir über eine komplette Füllung, zum damaligen Zeitpunkt noch sportliche 4.500 Euro. 70 Euro pro Monat waren dafür vom Jobcenter vorgesehen. Wieso hätten sie das leisten sollen? Schließlich hat das Jobcenter jedoch unter Vermittlung des Petitionsausschusses eine Einzelfallentscheidung getroffen und den Petenten die Kostenübernahme für die Beschaffung von 1.500 Litern Heizöl zugesichert. Einen Teil der Rechnung sollten die Petenten jedoch selbst übernehmen. Aufgrund der besonders schwierigen und schicksalhaften Lebenslage hat der Petitionsausschuss beschlossen, den Anteil der Petenten an der Heizölrechnung zu übernehmen. Er stellte dafür 350 Euro aus dem Härtefallfonds zur Verfügung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, das Thema „Energie und Heizung“ ist immer wieder Thema bei uns und beschäftigt uns vermutlich auch noch für eine ganz lange Zeit, denn die steigenden Energiekosten bedrohen die Lebensgrundlage eines immer größer werdenden Teils der Bevölkerung. Die ökonomischen und energetischen Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine haben diese Situation noch zusätzlich verschärft. Einkommensschwache Menschen und Familien mit Kindern sind überproportional stark von hohen Energie- und Lebensmittelpreisen betroffen. Sie benötigen dringend wirksame Entlastung. Sozialleistungen müssen auf ein auskömmliches und menschenwürdiges Niveau zur Sicherung der Lebensgrundlage angehoben werden!
(Beifall DIE LINKE)
Mit Blick auf Umweltereignisse wie zum Beispiel in Mosbach gibt es nichts mehr zu relativieren. Diese Ereignisse sind Folge der fortschreitenden Klimakatastrophe und sie werden an Zahl und Stärke zunehmen. Es ist daher einerseits dringend geboten, konsequent für den Klimaschutz und erneuerbare Energien einzutreten. Andererseits müssen wir finanzielle Mittel vorhalten, um Menschen, die von einer besonderen Härte getroffen sind, effektiv zu helfen. Im Angesicht der Energiekrise, auf die wir zusteuern, wäre es im Hinblick auf den Haushalt 2023 zu überlegen, ob wir hier nicht einen speziellen Energiehärtefallfonds einrichten zur Entlastung von einkommensschwachen Personen und Haushalten in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Letzte Sätze: Als Sprecher für Netzpolitik, Digitalisierung und Datenschutz hat es mich natürlich besonders gefreut, am Dienstag die neue Petitionsplattform mit in Betrieb nehmen zu dürfen. Der Weg bis dahin war ein langer. Bereits mit der Änderung des Petitionsgesetzes im Juli letzten Jahres hatten wir die notwendigen Regelungen dafür getroffen. Die umfassende Umgestaltung der Petitionsplattform des Thüringer Landtags ist aus meiner Perspektive ein Erfolg und kann nur ein Erfolg werden. Ich hoffe sehr, dass die neue Plattform, die zweifellos ansprechender und interaktiver ist als die alte, auch von mehr Menschen aktiv genutzt wird und wir damit einen weiteren Schritt in Richtung mehr Mitbestimmung und Beteiligung für die Menschen im Land vorangekommen sind. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2. Ich werde gerade aufmerksam gemacht, dass für diesen Tagesordnungspunkt zahlreiche Veränderungen angemeldet sind, die noch auf dem Weg in das AIS oder in die Verteilung sind. Es ist kompliziert; wenn das selbst schon die Verwaltung sagt, dann wird das wohl stimmen; dann wird es für uns wahrscheinlich noch schlimmer. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, dass wir dort vielleicht ein bisschen Luft dranlassen und erst mal TOP 8 abarbeiten, es sei denn, Sie widersprechen, weil vielleicht Kolleginnen oder Kollegen jetzt nicht darauf eingestellt sind. Ansonsten müssten wir eine Pause machen. Herr Bühl, bitte.
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 15 Minuten. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen unsere Beratung fort. Ich bedanke mich an der Stelle auch bei der Verwaltung für den Einsatz, dass wir hier geregelt zu Entscheidungen kommen können. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1584 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/5588 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5949 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5953 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5954 dazu: Thüringer Bevölkerung schützen, den ländlich geprägten Raum bewahren, die Natur erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5946 dazu: Potentiale der Windenergie erschließen – Konflikte minimieren Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5950 ZWEITE BERATUNG Ein Hinweis: Die beiden zuletzt genannten Änderungsanträge wurden soeben elektronisch bereitgestellt und auch an den Tischen verteilt, habe ich gesehen. Das Wort zur Berichterstattung zum Gesetzentwurf erhält Herr Abgeordneter Malsch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, durch Beschluss des Landtags in seiner 25. Sitzung vom 1. Oktober 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020, in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020, in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020, in seiner 10. Sitzung am 20. Januar 2021, in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2021, in seiner 13. Sitzung am 17. März 2021, in seiner 14. Sitzung am 15. April 2021, in seiner 15. Sitzung am 20. Mai 2021, in seiner 16. Sitzung am 17. Juni 2021, in seiner 18. Sitzung am 8. Juli, in seiner 22. Sitzung am 22. Dezember, in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 und in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2022 beraten sowie ein schriftliches und
(Beifall DIE LINKE)
ein mündliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU durchgeführt. Einzelne Rechts- und Sachfragen waren ebenfalls Gegenstand von Beratungen am 20. Januar 2022 und am 7. April 2022 im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten auf Antrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 7/3205. Auch hierzu wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der April-Sitzung wurde mehrheitlich beschlossen, die Beratungen zu diesem TOP abzuschließen. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Schlussendlich hat der mitberatende Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 1. Juni 2022 beraten. Die Ausschüsse haben empfohlen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen ergeben sich aus einem Änderungsantrag der CDUFraktion. Sie sind in der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5588 dargestellt. Danke schön.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, mit dem Ausbau der Windkraftindustrie gehen schwerwiegende Eingriffe in die Natur einher, die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Mikroklima, Flora und Fauna haben. Das Landschaftsbild wird beeinflusst wie auch die Lebensqualität der betroffenen Bürger. Und das alles für eine unsichere, weil volatile Art der Energieerzeugung. Besonders betroffen ist im Freistaat der ländliche Raum, in dessen Gebiet Windvorranggebiete geplant werden. Mit der Festschreibung von 1 Prozent der Landesfläche für den Windkraftausbau im Thüringer Klimagesetz wurde der Druck auf das ländliche Thüringen erhöht. Dieser Flächendruck wird nun durch das Ziel des Bundes, 2 Prozent auszuweisen, verstärkt. Als eine Konsequenz der vergangenen Jahre haben sich seit dem Ausbau der Windkraft in Thüringen verschiedene Bürgerinitiativen gegründet, deren Anliegen es ist, auf die Gefahren für Menschen und Natur durch die Industrialisierung durch Windkraftanlagen hinzuweisen. Sie haben sich gefreut, als die Änderung der Thüringer Bauordnung durch Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1.000 Metern im Juni endlich auf der Tagesordnung des Plenums stand, nachdem der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 in den Fachausschuss für Infrastruktur überwiesen wurde. Wie nicht nur diese Bürgerinitiativen aus der Presse erfahren haben, hatte die einbringende Fraktion der CDU mit Rot-Rot-Grün einen sogenannten Windfrieden geschlossen und den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen lassen, damit die Verabschiedung des Gesetzes nicht mit AfD-Stimmen zustande kommt, was bei anderen Anträgen und Gesetzentwürfen komischerweise nicht gestört hat.
(Beifall AfD)
Um welchen Preis? Dieser Windfrieden hat Folgen für den ursprünglichen Gesetzentwurf. Die 1.000 Meter sollen kein Pauschalabstand mehr sein, sondern können unterschritten werden. Die betroffenen Gemeinden sollen finanziell durch Mitbeteiligung an der Landschaftsverspargelung eingekauft werden und – und dies ist besonders schändlich – das Windkraftverbot im Wald, das wir hier Ende 2020 im Plenum verabschiedet haben, soll statt 2023 schon eher überprüft werden, nachdem diese Evaluierung bereits als Pferdefuß ins Waldgesetz geschrieben wurde. Wir haben damals dagegen gestimmt – gegen diesen Pferdefuß. Um den ursprünglichen Gesetzentwurf in seiner Bedeutung zu bewahren, haben wir diesen Entschließungsantrag eingereicht: Der Landtag verpflichtet sich mit dem Antrag zum Schutz aller Thüringer Bürger und der Thüringer Natur. Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und des Waldes für die Lebensqualität der Bürger und der Pflicht zum Erhalt des ländlich geprägten Thüringens.
(Beifall AfD)
Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und Waldes für den Artenschutz, das Landschaftsbild und den Tourismus. Dem Landtag soll bewusst sein, dass mit dem Ausbau der Windkraftindustrie, und dies insbesondere bei entsprechend geringen Abständen der Anlagen, die Gesundheit der betroffenen Bürger gefährdet und die Lebensqualität dieser Bürger beeinträchtigt wird und dies zu einer Schlechterstellung des ländlichen Raums, seiner Bewohner und Natur führt. Und der Landtag stellt mit unserem Antrag fest, dass es keine Beeinträchtigung der Thüringer Bevölkerung und der Natur des Freistaats im Zusammenhang mit der Windkraftindustrie geben darf. Unser Antrag würdigt das Engagement von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung und der Natur und das Engagement von Naturschützern bei der Aufklärung über Auswirkungen der Windkraftindustrie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasserhaushalt usw. Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands zu Windkraftanlagen als landesweiter Pauschalabstand gilt. Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands keine vorgreifende Wirkung auf das Thüringer Waldgesetz haben darf und dass mit der Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands weder eine vorgreifende Wirkung auf die Nutzung von Kalamitätsflächen noch auf die Nutzung von Waldflächen im Generellen getroffen wird.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung ist aufgefordert, darüber zu berichten, inwieweit ergebnisoffene Untersuchungen über die Auswirkungen dieser Abstände, also 1.000 Meter und weniger, auf Menschen und Natur durch und mit der Unterstützung der Landesregierung bereits stattgefunden haben, die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf den Tourismus ergebnisoffen zu evaluieren und den Abgeordneten des Landtags diesbezüglich zu berichten sowie die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf das ökologische Gleichgewicht, das Wassermanagement, den Boden, die Bodenstruktur, Flora und Fauna in die Betrachtung zu Windkraftindustrie einzubeziehen, entsprechende ergebnisoffene Untersuchungen zu fördern und die Abgeordneten des Landtags zu informieren sowie größere Abstände einzuführen, wenn diese Ergebnisse belegen, dass Menschen und Natur durch Windkraftanlagen mit Abständen von mehr als 1.000 Metern besser geschützt wären. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn auch meinen Dank an die Verwaltung dafür ausdrücken, dass das jetzt alles noch gut gelöst worden ist. Meine Damen und Herren, wir erleben, dass die Diskussion um das Thema „Windkraft“ eine sehr emotionale Diskussion ist, die die Gesellschaft spaltet und die auch zu sehr verhärteten Positionen führt. Sicherlich sind sich alle hier im Haus einig, dass das so ist. Aber ich glaube, wir müssen vernünftig damit umgehen. Mehr als 50 Bürgerinitiativen im Land kämpfen gegen die erheblichen Eingriffe in die Landschaft des Waldes, des Grundwassers und der Fauna durch die Errichtung von Windkraftanlagen. Und klar ist aber auch: Eine klimaneutrale Erzeugung von Energie ist in den aktuellen Zeiten wichtiger denn je; ein Weiter-So, also die Verstromung von Kohle und perspektivisch auch Erdgas, hat ein Ablaufdatum und kann auch in der aktuellen Diskussion allenfalls eine Übergangslösung sein. Meine Damen und Herren, wir werben dafür: Wer erneuerbare Energien voranbringen will, der muss Menschen mit auf den Weg nehmen, der muss Menschen in ihren Auffassungen, mit ihren Auffassungen akzeptieren, der muss Lösungen schaffen, die verträglich und die auch erträglich sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es gilt, die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Transformation nicht zu verspielen. So ist der oftmals als zu gering eingestufte Abstand zu Windkraftanlagen ein Hauptkritikpunkt. Schattenwurf und Schattenemissionen beschneiden die Lebensqualität und mindern den Wert der betroffenen Grundstücke erheblich. Es ist eben eine Beeinträchtigung des ganz persönlichen Lebensumfelds von Menschen. Die CDU hatte hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 1. Oktober 2020 erstmalig beraten wurde. Es wird gefordert, eine einheitliche Abstandsregelung im Baugesetzbuch festzuschreiben, auch wenn 1.000 Meter unserer Auffassung nach an vielen Stellen nicht ausreichend sind. Natürlich wäre es wünschenswerter gewesen, die Landesregierung hätte die Chance ergriffen, seinerzeit über die Länderöffnungsklausel die 10H-Regelung einzuführen. Bayern hat an dieser Stelle gezeigt, wie es funktionieren kann.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Und ist jetzt hochgradig abhängig!) Diese Gelegenheit wurde zulasten der Bevölkerung und zulasten der Natur verspielt. Meine Damen und Herren, was ist nun in der Zwischenzeit passiert? Seit 20 Monaten diskutieren wir den Gesetzentwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in mittlerweile einem Dutzend Sitzungen. Wir haben eine Anhörung mit Experten durchgeführt; in der beispielsweise der Thüringer Landkreistag sich für den ursprünglichen Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Nun ist im letzten Plenum die politische Lage eskaliert und es kam erneut das Totschlagargument, das man eigene Auffassungen nicht weiter vertreten kann, wenn möglicherweise die Falschen angekündigt haben, zustimmen zu wollen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Quatsch!)
Die CDU hat ja Angst vor ihrem eigenen Schatten und ihr eigenes Gesetz von der Tagesordnung genommen.
(Beifall AfD)
Im Anschluss haben die Vertreter der CDU wieder einmal gekämpft bis um Umfallen und mit R2G beraten, wie sie vom eigenen Vorhaben abzubringen sind. Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag zur mehrheitlich im Infrastrukturausschuss gefassten Beschlussempfehlung ist in unseren Augen ein fauler Kompromiss. Wir können und werden als Freie Demokraten derlei Hinterzimmerspiele nicht mittragen. Wir stehen als FDP zu unserer Zusage in den Ausschüssen und zu unserem Wahlprogramm. Wir stehen an der Seite der Bürger auf dem Land, an der Seite der Landkreise und Gemeinden und können dem Änderungsantrag so nicht zustimmen. Wir werden auch einem so geänderten Gesetzentwurf nicht zustimmen und appellieren hier noch einmal an die Kollegen der CDU, nicht erneut die eigenen Werte zu verraten, mit denen sie auch in den Wahlkampf gezogen sind.
(Beifall AfD)
Ich werbe deshalb für unseren Änderungsantrag, mit dem wir betroffenen Kommunen ein Vetorecht einräumen wollen, wenn bei ihnen 1.000 Meter Abstand unterschritten werden sollen. Ebenfalls wollen wir per Änderungsantrag dafür sorgen, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss hergestellt werden muss, meine Damen und Herren. Denn noch einmal: Wer erneuerbare Energien voranbringen will – und das wollen wir – muss die Menschen mit auf den Weg nehmen, muss sie ernst nehmen und muss für vernünftige, kompromissfähige Lösungen sorgen, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher oben auf der Besuchertribüne und auch unsere Zuschauerinnen am Livestream, herzlich willkommen! Ich will zwei Sätze vorwegsagen, Herr Bergner. Ihre Rede jetzt, die muss ich nicht verstehen, und sie widerspricht auch dem Appell, den Sie hier eingangs gegeben haben, nämlich endlich zur Versachlichung der Thematik beizutragen, den Realitäten ins Auge zu schauen
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Vielleicht denken Sie einfach noch mal nach!) und auf Grundlage von Realitäten über Windkraft zu diskutieren, und nicht ideologisch sozusagen Technologien zu verteufeln und seinen eigenen politischen Benefit daraus zu machen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das habe ich nicht gemacht!) Tun Sie mal was dafür, dass die Windkraft akzeptiert wird, denn wir werden sie brauchen und wir brauchen sie umso mehr. Das wissen Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund auch. Deswegen haben sie jetzt auch Gesetze mit auf den Weg gebracht, um diesen Ausbau zu beschleunigen. Das wäre schön, denn diese Situation ist mehr als notwendig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, seit der Einreichung des Gesetzentwurfs gab es kontroverse, sogar teilweise konstruktive Debatten. Im vergangenen Sommer stand eine Einigung zur Bauordnung schon mal kurz bevor. Dann versank sie sang- und klanglos in der Schublade. Jetzt, wo der Bund den Ausbau der Windkraft verbindlich mit weitreichenden Flächenzielen vorgeben wird, musste es dann plötzlich schnell gehen, auch wenn ein Großteil des Neuheitswertes der Gesetzesänderung verpufft ist. Denn 1.000 Meter Abstandsregelung gibt es de facto in der praktischen Umsetzung bei der Planung von Windvorranggebieten bereits, in Mittelthüringen sind es sogar 1.200 Meter. Was die CDU-Fraktion als Verhinderung einer konstruierten Wildwuchsphase konstruiert, ist de facto das Eingeständnis, selbst den Ausbau der Windkraft über Jahre aktiv und passiv blockiert zu haben. Wir haben dazu gestern in den Aktuellen Stunden ausführlich debattiert. Es ist auch heute in der Presse nachzulesen. Der derzeitige Nutzungsdruck auf vor allem Mittel- und Nordthüringen in Bezug auf die Windkraft wird durch die Mangelbereitschaft, windhöffige Flächen in den Gebirgslagen mit in die Nutzung zu nehmen, weiter wachsen. Das heißt, die Konfliktlage ist natürlich bei Weitem nicht entschärft und wir müssen zur Versachlichung übergehen. In dem Zusammenhang war die CDU – und das war kein Totschlagsargument, sondern das ist schlicht und ergreifend eine Realität, mit der wir uns in Thüringen auseinandersetzen müssen, Herr Bergner –, – wenn Mehrheiten in diesem Landtag mit der AfD gestrickt werden, dann hat unsere Demokratie ein großes Gefährdungspotenzial. Und wenn wir das nicht einsehen und hier als Demokratinnen und Demokraten nicht sachlich und demokratisch über Lösungen diskutieren,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) sondern immer nach rechts außen zu den Rechtsextremen blinken, dann werden wir alle in der Zukunft ein Demokratieproblem haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das sind
Aussagen, die zeigen Ihr Demokratiedefizit!) Was brauchen wir in Thüringen für Energie? Die Fachhochschule Nordhausen hat in einer mit Blick auf den aktuellen Energiebedarf, Erzeugungsstrukturen und Netzstrukturen erarbeiteten Studie gezeigt, Thüringen kann bis 2040 sogar zu 100 Prozent bilanziell und sektorenübergreifend seinen eigenen Bedarf an Energie decken.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Es fehlen
Speicher, merk’s doch endlich!) Wir haben das Know-how im Handwerk, in der Produktion, der Planung, in den Kommunen und Unternehmen und die Bereitschaft bei sehr vielen Haushalten. Wertschöpfung bei steigenden Energiepreisen im Land zu erhalten und zu ermöglichen, ist der beste Preisstabilisator. Die erneuerbaren Energien sind Preisstabilisatoren im aktuellen System, die fossilen sind die Preistreiber.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Eins zeigt die Studie der Fachhochschule auch: Auf Wind zu verzichten, erhöht den Flächenbedarf für Solar und den Flächenbedarf für Biomasse. Das sollte uns immer klar sein. 16-mal so viel PV-Fläche wie eine Windkraftfläche, das ist die Faustformel. Da können Sie mit dem Kopf schütteln, aber das ist reine Technik und reine Physik.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wir reden nur vom Strom, nicht von der gesamten Energiemenge!) Mit der Änderung der Bauordnung schaffen wir sinnvolle Ausnahmen für die bloße symbolische 1.000-Meter-Regelung und ermöglichen damit planungsrechtliche Sicherheit im Einklang mit den konkreten örtlichen Bedingungen. Denn wir brauchen für die erneuerbaren Energien eine Ermöglichungs- und keine Verhinderungsplanung. Zudem haben wir uns auf wichtige Meilensteine für den Ausbau der Erneuerbaren verständigt: Wir wollen mit einem Windkraftbeteiligungsgesetz dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger und Kommunen im näheren Umfeld von Windkraftanlagen an den Gewinnen beteiligt werden – und hier geht es nicht um Einkaufen, sondern hier geht es um eine konkrete Wertschöpfungskette vor Ort, die natürlich auch vor Ort ankommen muss. Ich weiß nicht, was daran bürger- oder kommunenfeindlich sein soll. Außerdem prüfen wir weitere Ausbauflächen auf Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie im Zuge der vorgezogenen Evaluation des Waldgesetzes auch auf Forstflächen. Ich bin der Meinung, dafür braucht es jetzt eine thüringenweite Potenzialanalyse zur Nutzung von Kalamitätsund Brachflächen, und hoffe, dass die Landesregierung nun zügig so eine Potenzialanalyse in Angriff nimmt. Eine Versachlichung der Diskussion um den Ausbau der Windkraft ist bitter nötig. Ich denke, die heutige Entscheidung kann dazu beitragen. Es braucht jetzt auch eine sachorientierte Verständigung über Lösungen zum Repowering, ein faktenbasiertes Energiemonitoring und jährliche Berichte zum nötigen Ausbaubedarf aller erneuerbaren Energien, um endlich weg vom politischen Streit über langfristig abstrakte Flächen oder Leistungsziele hin zu konkret nötigen Bedarfen an Anlagen und Netzinfrastruktur zu kommen, denn ein Thüringer Konzept zur Erweiterung der Netzinfrastruktur und der Nutzung von Speichersystemen braucht es jetzt. Die Voraussetzungen dafür sind da. Es liegt nun insbesondere an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, weiter mit uns diesen Weg der Versachlichung zu gehen. Ein Rückfall in eine ideologische Rhetorik in Sachen Energiewende, wie wir sie jetzt leider auch von Herrn Bergner gehört haben, aber auch die AfD an den Tag legt, wäre für Thüringen fatal. Ich bitte um Zustimmung zur Änderung der Beschlussempfehlung zur Änderung der Bauordnung, und bitte stimmen Sie dem von Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag zu. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich stehe für Vereinbarkeit von Natur und Technik. Genau deshalb ist es notwendig, Windkraftanlagen nur so zu errichten, dass sie die Lebensqualität der Menschen in ihren Siedlungen nicht beeinträchtigen und nicht zu gesundheitlichen Schäden führen.
(Beifall Abg. Kniese, Abg. Schütze, fraktions-
los) Hier ist eine 10H-Regelung, so wie in Bayern, ein vernünftiges Maß.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein!) Dem ursprünglichen Antrag der CDU hätten wir noch zustimmen können, unter dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach! Das wäre schon ein Kompromiss gewesen zu der Lebensqualität und Gesundheit. Deshalb können wir auch dem Entschließungsantrag der AfD nicht zustimmen, denn die Gesundheit muss endlich in den Mittelpunkt gestellt werden, und da ist eine 10H-Regelung die Lösung. Der jetzige Kompromiss, der zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU ausgehandelt worden ist, trägt denselben Charakter wie die Globale Minderausgabe im Haushalt. Er ist unspezifisch, delegiert die Konflikte an die unterste Arbeitsebene, wird die Bürokratie aufblähen und viele gerichtliche Prozesse mit sich bringen. Ich wünschte, ich hätte mit meiner Vorhersage nicht recht. Deshalb können wir diesem Vortrag nicht zustimmen. Mit Windkraftanlagen sind wir in der Lage, einen Teil unseres hohen Bedarfs zu decken, aber nicht 10 Terawatt, was 50 Prozent des Thüringer Strombedarfs sind, wie es der Plan des Umweltministeriums vorsieht. Im Gegenteil: Wir müssen Sorge dafür tragen, dass sich diese technischen Einrichtungen in die Natur einfügen und nicht mehr Schaden anrichten, als sie Nutzen bringen. Nun sind wir menschlichen Wesen auch ein Produkt der Natur, und das biologische Wohlbefinden der Menschen hat etwas mit Gesundheit und biologischen Prozessen in unserem Körper zu tun. Es kann nicht angehen, dass uns die Gesundheit der Menschen und die Lebensqualität gerade im ländlichen Raum völlig egal sind.
(Beifall Abg. Kniese, Abg. Schütze, fraktions-
los) Ich habe gestern in der Aktuellen Stunde Vorschläge unterbreitet, wie wir in Thüringen zu einer autarken Energieversorgung kommen können, ohne die Gesundheit der Menschen und unsere Umwelt zu gefährden. Als nachhaltig denkende Physikerin möchte ich noch auf Fakten hinweisen, die mir große Sorgen bereiten, und erneut eine wissenschaftliche und kritische Arbeitsweise anmahnen. Grundsätzlich sind wir auf Gleichgewichtsprozesse in der Natur angewiesen. Die Natur kann sie regeln, wenn sie in Maßen gestört wird; Situationen kippen, wenn massenhafte Störungen auftreten.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wie bei der Klimakrise!) Das ist der Fall, wenn 2 Prozent der Fläche mit Windkraftanlagen gestört werden. Übrigens entspräche das einer Inzidenz von 2.000, um nur mal bereichsübergreifend zu denken. Mittlerweile liegt eine ganze Reihe von Forschungsergebnissen vor, die auf einen Austrocknungseffekt durch Windkraftanlagen hinweisen. Nach Untersuchungen der Niederländischen Universität Wageningen wird der Atmosphäre so viel Feuchtigkeit entzogen, dass es zu einer zusätzlichen Erwärmung des Bodens führt, was in Deutschland einen zusätzlichen Temperaturanstieg von 0,27 Grad in den letzten fünf Jahren verursachte. Legt man die Karten des Bodenfeuchteviewers aus Thüringen und Sachsen-Anhalt und Karten der Windradverteilung übereinander, so korrelieren diese in einem hohen Maße.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wenn man die Karte der Geburtenrate in Schleswig-Holstein mit der Karte der Windenergieanlagen übereinanderlegt, gibt es dort auch mehr Geburten!) Und wieder mahne ich an: Nehmen Sie das ernst und zerstören Sie nicht unsere Natur und Lebensgrundlage aus Unkenntnis und Ignoranz. Wir reden heute wieder über Gesetze, die gegen den Willen vieler Menschen in unserem Land auf den Weg gebracht werden, was auch die Leute zeigen, die heute vor dem Parlament demonstriert haben, und das sind gerade die Betroffenen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 erstmalig im Plenum beraten wurde, hat die AfD-Fraktion der Überweisung in zwei Fachausschüsse zugestimmt. Um das vorwegzunehmen: Wir werden heute dem ursprünglichen Gesetzentwurf und seiner Beschlussempfehlung wieder zustimmen, nachdem wir dies auch in den Ausschüssen taten, jedoch nicht dem rot-rot-grünen Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag der Windfrieden-Koalition Rot-Rot-Grün und CDU. Der Grund ist der: Was den ländlichen Raum, die Bevölkerung, die Lebensqualität, die Umwelt und die Gesundheit – sprich, was Thüringen vor der weiteren Industrialisierung durch Windkraft schützt –, werden wir unterstützen. Was den ländlichen Raum gefährdet, werden wir nicht unterstützen.
(Beifall AfD)
Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass alle Fraktionen damals der Ausschussüberweisung zugestimmt haben. Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat vor mehr als einem Jahr – im April 2021 – eine mündliche Anhörung stattgefunden, dazu gab es schriftliche Stellungnahmen. Die Mehrheit der Anzuhörenden sprach sich für das Vorhaben aus. Die Arbeitsgruppe Artenschutz begrüßte den Gesetzentwurf. Der NABU Thüringen stimmte der Festlegung auf 1.000 Meter zu. ThüringenForst sieht den Entwurf als angemessen an. Der Thüringer Bauernverband sieht den Abstand grundsätzlich positiv. Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heißt den Gesetzentwurf willkommen, wie auch der Bund Deutscher Baumeister. Die Planungsgemeinschaften legten ihr Augenmerk auf eindeutige Regeln. Der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft schreibt, ich zitiere: „Daher muss von den Thüringer Landespolitikern mindestens erwartet werden, dass die 1.000 m Mindestabstand zur Wohnung […] im noch möglichen rechtlichen Rahmen […] unbedingt ausgeschöpft wird.“ Der Landkreistag unterstützt den Gesetzentwurf, die IHK Südthüringen und die Handwerkskammer Erfurt ebenfalls. Ich zitiere aus der Stellungnahme der IHK Südthüringen zum Gesetzentwurf: „Der […] eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung wird befürwortet. Erläuterung: Im Ergebnis eines breiten Meinungsbildungsprozesses hat das höchste Gremium der IHK Südthüringen, die Vollversammlung, mit ihren Wirtschaftspolitischen Grundpositionen […] beschlossen, dass das Land Thüringen die 10H-Regelung der Bayerischen Landesbauordnung übernehmen soll. Da mit der kürzlich eingeführten Länderöffnungsklausel […] der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden kann, soll zumindest dieser Abstand voll ausgeschöpft werden. Die Südthüringer Unternehmen vertreten zum Thema Windkraft unterschiedliche Auffassungen in einem durchaus breiten Meinungsspektrum. In den Fach- und Regionalausschüssen der IHK Südthüringen haben sich Südthüringer Unternehmen, beispielsweise aus dem Gastgewerbe, dem Verkehrsgewerbe oder dem produzierenden Gewerbe, [also auch die Glashütten,] intensiv und konstruktiv mit dem Thema Windräder im Spannungsfeld von Wald als Wirtschaftsgut und touristischer Bedeutung des Waldes auseinandergesetzt. Neben der bereits genannten Forderung nach Einführung einer 10H-Regelung wird außerdem gefordert, dass die Belange von Natur- und Umweltschutz sowie der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger angrenzender Orte bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abgewogen werden müssen und in touristisch bedeutsamen Gebieten keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald wird grundsätzlich abgelehnt.“
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
stimmt nicht!) Für die Bürgerinitiativen in Thüringen würde der Beschluss zum ursprünglichen Gesetzentwurf einen Fortschritt bedeuten – zum Beispiel für eine Bürgerinitiative, die gegen Windkraftanlagen mit einem Abstand von 750 Metern kämpft, die im derzeit gültigen Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesen sind. Augenscheinlich gegen den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind Windkraftprofiteure, Windkraftlobbyisten, der BUND. Und es sind die regierungstragenden Fraktionen. Es sind Vertreter dieser Fraktionen, die in den letzten Wochen eine wirklich groteske Kampagne gegen diesen Gesetzentwurf an den Tag gelegt haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
müssen mal mit der IHK reden!) Und die CDU hat sich wieder einmal über den Tisch ziehen lassen.
(Beifall AfD)
Fern jeder Sachdebatte über die Notwendigkeit von Mindestabständen von Windkraftanlagen, fern jeder Sachdebatte um Infraschall, Schatten, Geräuschkulisse, Vogelschlag und die Benachteiligung des ländlichen Raums. Diese Kriterien bezüglich Gesundheit und Umwelt spielten in der irrational geführten Debatte gar keine Rolle – sollten sie aber. Denn genau darum geht es im Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist der Minimalkompromiss, ein Minimum, um die Bürger vor den Folgen der Windkraftindustrie zu schützen. Nicht mal dazu hat es gereicht, liebe CDU.
(Beifall AfD)
Sie haben die Bürger da draußen schlicht belogen und Sie tun es immer noch. Sie machen sich zum Handlanger einer ideologischen Minderheitsregierung von Grünen, die im Bund sogar das Bundesnaturschutzgesetz abschleift,
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sie ha-
ben keine Ahnung!)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Le-
sen ist wirklich von Vorteil!) weil sie den Windkraftanlagen im Weg steht, Herr Voigt, Sie haben die Bürger belogen.
(Beifall AfD)
Wir werden Ihrem Änderungsantrag, Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Und das werden Ihnen die Menschen auch nicht vergessen, was Sie gemacht haben, liebe CDU.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
haben exakt der gleichen Regel im Ausschuss schon zugestimmt!)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Lüftungspause bis 11.20 Uhr ein. Danach erhält für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl das Wort.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
hatten doch gerade erst Pause!) Wenn Sie sich jetzt hier aufregen, kann ich nur sagen, die Abgeordneten stellen sich auf eine Zeitfolge ein, im Übrigen auch das geschwächte Präsidium, und deshalb machen wir bis 11.20 Uhr jetzt die Lüftungspause.
(Unruhe im Hause)
Ich hatte gerade versucht, das zu erklären. Wir sind nur noch drei, die die Sitzungsleitung durchführen. Alle müssen Reden halten, außer mir, und sind zeitlich in der Bedrängnis mit dem Zeitplan, den wir ursprünglich hatten. Also jetzt die Lüftungspause, und danach machen wir weiter, wie wir das geregelt haben. Danke.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Wir befinden uns immer noch im Tagesordnungspunkt 2, da geht es um die Windkraft – für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer oben auf der Tribüne –. Die nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/-innen am Livestream wie auch auf der Tribüne, nach nunmehr fast zwei Jahren können wir heute endlich die Beratungen zu einer gesetzlichen Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung abschließen. Trotz der weit auseinanderliegenden Ausgangsposition von Rot-Rot-Grün und der CDU ist es uns nun gelungen, einen guten Kompromiss zu finden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Darüber hinaus konnten wir uns auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigen. Als Bündnisgrüne wünschen wir uns, auf dieser Grundlage weiterhin gemeinsam an der Dekarbonisierung Thüringens zu arbeiten, denn mit dem Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität haben wir ja ohnehin schon einen sehr schwierigen Weg vor uns, und dieser Weg wird angesichts der durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten krisenhaften Entwicklungen auf den Energiemärkten auch nicht einfacher. Nach dieser Vorbemerkung möchte ich nun auf den vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Dazu ist es hilfreich, sich noch einmal die Ausgangssituation in Erinnerung zu rufen. Im Dezember 2020 wurde das Thüringer Waldgesetz geändert. Dies hatte zur Folge, dass Forstflächen fortan nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung standen. Nach einer Analyse des Umweltbundesamtes von 2021 reduzierte sich dadurch die für Windenergie zur Verfügung stehende Fläche um 18 Prozent. In derselben Analyse wurde berechnet, dass sich mit dem von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zu einem pauschalen Mindestabstand von 1.000 Meter die Fläche um weitere 5 Prozent verringern würde. Für uns als Bündnisgrüne war eine weitere Einschränkung bei der Flächenverfügbarkeit allerdings nicht hinnehmbar, denn allen Energiewendeszenarien zufolge sind die Klimaschutzziele ohne einen massiven Ausbau der Windenergie nicht zu erreichen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da ein wesentliches Ausbauhemmnis für die Windkraft in der fehlenden Flächenverfügbarkeit liegt, war der CDU-Antrag in der ursprünglichen Form für uns deshalb nicht zustimmungsfähig. Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag ist nun allerdings sichergestellt, dass mit der Änderung der Thüringer Bauordnung die Regionalplanung auch weiterhin die 1.000 Meter unterschreiten darf und die Aufstellung von Regionalplänen von der Regelung unberührt bleibt. Damit stellen wir sicher, dass die 1.000 Meter weder den Ausbau der Windenergie noch die dafür notwendige Flächenverfügbarkeit einschränken.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zusätzlich haben wir in den Änderungsantrag eine Klausel aufgenommen, die der Landesregierung ermöglicht, die Abstandsregeln durch Rechtsverordnung anzupassen, falls damit die letzte Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossenen Flächenziele des Wind-an-Land-Gesetzes nicht erreicht werden können. Laut Begründung muss der zuständige Ausschuss darüber informiert werden. Zum Tragen kommt der 1.000-Meter-Abstand mit dieser Änderung der Bauordnung nur in dem seltenen Fall eines unwirksamen Regionalplans. In den Beratungen hat die antragstellende Oppositionsfraktion immer wieder verdeutlicht, dass es ihr mit dem Gesetzentwurf vor allem um eine Sicherstellung des 1.000-Meter-Abstands bei dieser Fallkonstellation gehen würde. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden nun beide geschilderten Interessenlagen berücksichtigt. Der vorliegende Änderungsantrag ist deshalb ein guter Kompromiss und wir werben um breite Zustimmung dafür.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Damit möchte ich zum Entschließungsantrag kommen und zu dem für den Ausbau der Windenergie sehr wichtigen Themenfeld Akzeptanz. In umweltpsychologischen Studien wurde aufgezeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen pauschalen Mindestabständen und Akzeptanz gibt. Das wesentliche Instrument zur Akzeptanzsteigerung liegt hingegen in den finanziellen Teilhabemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und Kommune. Im EEG ist zwar eine finanzielle Abgabe der Betreiber von Windenergieanlagen geregelt, dies ist aber nur freiwillig. Wir wollen deshalb eine verpflichtende Abgabe an Bürger/-innen und Kommunen. Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Gesetz aus MecklenburgVorpommern gebilligt. Mit dem Entschließungsantrag bitten wir die Landesregierung deshalb, auch für Thüringen ein Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten und so die Menschen vor Ort direkt an der Wertschöpfung zu beteiligen. Ein wichtiges weiteres Themenfeld bezieht sich auf die Dekarbonisierung der Industrie. Insbesondere energieintensive Industriezweige sind darauf angewiesen, möglichst schnell mit grünem Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern versorgt zu werden. Eine dieser energieintensiven Branchen in Thüringen ist die Glasindustrie, eine Branche, die darüber hinaus auch noch von der sich abzeichnenden Gasversorgungskrise stark betroffen sein wird. Schon aus Eigeninteresse möchte die Industrie deshalb den Transformationsprozess deutlich beschleunigen. Durch den Ausschluss der Windkraftnutzung in Forstgebieten wird das Potenzial des Erneuerbaren-Ausbaus allerdings viel zu stark eingeschränkt. Der in Südthüringen angesiedelten Glasindustrie können in der waldreichen Region somit nicht ausreichend Flächen angeboten werden. Im Entschließungsantrag haben wir deshalb dazu festgehalten, die im Waldgesetz vorgesehene Evaluierung vorzuziehen. Als Bündnis 90/Die Grünen regen wir darüber hinaus an, einen Blick über die Thüringer Landesgrenzen hinweg in andere waldreiche Bundesländer zu werfen. Rheinland-Pfalz, Bayern und nach dem Regierungswechsel jetzt auch Nordrhein-Westfalen ermöglichen ganz bewusst den Ausbau der Windenergie auf Forstflächen. In unserem Nachbarland Hessen stehen 58 Prozent der Windenergiekapazität im Forst. Wir sollten uns deshalb auch in Thüringen dahin bewegen, in einem ersten Schritt zumindest auf Kalamitätsflächen die Nutzung der Windenergie zu ermöglichen. Zum Schluss möchte ich meiner bereits eingangs formulierten Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Landtag auf der Grundlage dieser beiden Anträge gemeinsam an der Dekarbonisierung Thüringens weiterarbeiten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu beiden Anträgen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, der 1.000-Meter-Abstand kommt. Die Wirkung unseres Gesetzes zur Änderung der Thüringer Bauordnung wird sich genauso entfalten, wie wir es mit unserem Gesetzentwurf vom September 2020 vorgeschlagen haben.
(Beifall CDU)
Und, Herr Bergner, da brauchen Sie sich gar keine Sorgen zu machen. Da wir unsere Position durchgesetzt haben, werden wir sie weiterhin mit Stolz vertreten, während Sie und die AfD eingeknickt sind und hier gegen einen Mindestabstand stimmen wollen, dem Sie im Ausschuss noch zugestimmt haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das glauben Sie doch gerade selber nicht!) Das ist einfach nur peinlich.
(Beifall CDU)
Die Ausgangslage in Thüringen spricht ja sehr dafür, dass der 1.000-Meter-Abstand fachlich gut begründet ist.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Bewerben Sie sich doch bei den Gebrüdern Grimm!) Wir finden die Empfehlung eines solchen 1.000-Meter-Abstands im Windenergieerlass des Thüringer Infrastrukturministeriums aus dem Jahr 2016. Die Empfehlung des Erlasses richtet sich an die Träger der Regionalplanung. Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben diese Empfehlung in ihre Abwägung einbezogen und entsprechende Mindestabstände von Windenergieanlagen von 1.000 Metern bzw. 1.250 Metern zur Wohnbebauung als weiche Tabuzonen festgelegt. Verordnungen können geändert werden, Raumordnungspläne können beklagt und für nichtig erklärt werden. Deswegen ist es notwendig, dass wir das bewährte System zum Schutz vor einem zu nahen Heranrücken der Windkraft an die Wohnbebauung durch eine gesetzliche Regelung ergänzen.
(Beifall CDU)
Wir führen daher heute eine zusätzliche gesetzliche Schutzebene ein, die einen neuen Standard in Thüringen definiert. Unser Vorbild ist dabei die 10H-Regel in Bayern gewesen, die sich in unserem Nachbarfreistaat sehr gut bewährt hat. Dies betrifft die Planungspraxis seit ihrer Einführung im Jahr 2014, aber auch die Rechtsprechung, die in zahlreichen Urteilen herausgearbeitet hat, was so ein gesetzlicher Mindestabstand kann und was eben nicht. In Bayern wird die Privilegierung der Windkraft in einem Abstand der zehnfachen Höhe der zu errichtenden Windräder aufgehoben. Damit ist die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des 10H-Abstands ohne eine entsprechende Planung nicht zulässig. Gleichzeitig bleibt die Planungskompetenz der Gemeinden erhalten, die in Bayern über ihre Bauleitplanung die Windkraftplanung übernehmen. Artikel 82 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung schränkt also die Privilegierung im unbeplanten Außenbereich ein, aber schreibt keine allgemeingültige Tabuzone fest, die eine entsprechende Planung von Gemeinden verhindern würde. Das hat auch bundesrechtliche Hintergründe, da die Länderöffnungsklausel in § 249 Baugesetzbuch mit dieser Intention konstruiert ist. Die gleiche Länderöffnungsklausel aus § 249 Baugesetzbuch nutzen wir nun auch in Thüringen mit der Neufassung von § 91 Thüringer Bauordnung. Es gibt dabei zwei wesentliche Unterschiede. Zum einen können wir nur noch einen Mindestabstand von 1.000 Metern festlegen und zum anderen sind in Thüringen die Regionalen Planungsgemeinschaften die Stellen, die die Windkraftplanung übernehmen. Der Wirkmechanismus unseres 1.000-MeterAbstands in Thüringen ist jedoch exakt der gleiche wie die 10H-Regel in Bayern. Das war auch von Anfang an von uns so vorgesehen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
stimmt nicht!) Unser Gesetzentwurf in Drucksache 7/1584 vom September 2020 ähnelt entsprechend dem Text der Bayerischen Bauordnung. Die Wirkung des Gesetzes wurde auch über unseren Änderungsantrag in Vorlage 7/2296 vom Juni 2021 sowie den aktuellen Änderungsantrag von R2G beibehalten. Bei diesen Änderungen handelt es sich um sprachliche Konkretisierungen, die den bestehenden Regelungsinhalt transparent beschreiben, aber nicht verändern. Der 1.000-Meter-Abstand in § 91 Abs. 1 Thüringer Bauordnung hebt die Privilegierung der Windkraft in einem Abstand von 1.000 Metern auf. Damit ist die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des 1.000-Meter-Abstands ohne eine entsprechende Planung nicht zulässig. Gleichzeitig bleibt der Vorrang der Raumplanung und die Planungskompetenz der Regionalen Planungsgemeinschaften erhalten, die in Thüringen die Windkraftplanung übernehmen. Zwei Jahre lang haben wir für diese gesetzliche Regelung gekämpft, immer sachorientiert und durch handwerkliche Arbeit am Gesetzestext, immer bemüht, einen breiten Konsens in diesem Haus zu erzielen. Wir haben dabei nie populistische Extrempositionen bezogen, das zeigt sich auch daran, dass in den ostdeutschen Bundesländern ähnliche Regelungen geschaffen wurden, an denen die unterschiedlichsten Parteikonstellationen beteiligt waren. Die sachorientierte Arbeit zeigt sich auch daran, dass es mehrere Anhörungsverfahren sowohl schriftlich als auch mündlich zu den unterschiedlichen Verfahrensständen gab. Der Kollege Malsch hat bereits in seiner Einführung des Gesetzes in der 25. Sitzung im Oktober 2020 betont, dass der 1.000-Meter-Mindestabstand keine harte und pauschale Abstandsregelung darstellt und den Planungsgemeinschaften die Möglichkeit erhalten bleibt, eine eigene Abwägung vorzunehmen. Wir haben in den Stellungnahmen zur ersten Anhörung gespiegelt bekommen, dass nicht für alle Anzuhörenden dieser Regelungsgehalt transparent geworden ist. Gleichzeitig gab es den Wunsch nach Ausnahmen für Kleinwindkraftanlagen und klaren Übergangsregelungen. Diese Anregungen aus dem ersten Anhörungsverfahren haben wir als CDU-Fraktion vollumfänglich aufgenommen und im Juni 2021 in einen Änderungsantrag in Vorlage 7/2296 eingearbeitet und vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Konkretisierung, dass der Geltungsvorrang der in den in Regionalplänen ausgewiesenen Vorranggebiete weiter gilt. Hierzu gab es eine Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags in der Zuschrift 7/1804, die aus den Stellungnahmen heraussticht. Die Lektüre sei jedem angeraten, der an einer klar verständlichen Einordnung unserer Regeln im Planungsrecht interessiert ist. Ich möchte aus dieser Stellungnahme vom März dieses Jahres zitieren: „Wir befürworten daher nochmals mit Nachdruck den […] vorgelegten Gesetzentwurf, zumal mit den […] Änderungen den von uns […] aufgeworfenen Klarstellungsbedarfen vollumfänglich Rechnung getragen wird. Im Besonderen wird […] das Verhältnis zwischen der in Thüringen bestehenden Steuerung des Windkraftausbaus durch die Regionalplanung […] und den angedachten Abstandsregelungen der ThürBO eindeutig im Sinne eines Vorrangs bestehender sowie zukünftiger Regionalpläne […] geklärt. Daher bitten wir nunmehr mit Nachdruck um eine zeitnahe Verabschiedung des o.g. Gesetzentwurfs in der Form des Änderungsantrags vom 17.06.2021 […].“ Diese Stellungnahme des Landkreistags wurde einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg von den Landräten beschlossen. Das gab den entscheidenden Rückenwind, um unser Gesetzesvorhaben mit Mehrheit im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu beschließen, um es hier im Plenum erneut zu beraten. Zwischenzeitlich konnten wir auch die Kollegen von Rot-Rot-Grün von dem Vorhaben überzeugen. Der von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagene Änderungsantrag in Drucksache 7/5949 sieht einige formelle Klarstellungen vor und formuliert erneut eine Konkretisierung zum Vorrang der Raumplanung auch bei der Aufstellung der zukünftigen Regionalpläne und Flächennutzungspläne. Die Formulierung unterstützt dabei die beabsichtigte Wirkung unseres Gesetzentwurfs. Eine Ergänzung gibt es allerdings: die Brandenburger Regelung, also die Einführung einer Ermächtigung der Landesregierung, den Mindestabstand über eine Verordnung anzupassen, wenn diese zur Umsetzung bundesgesetzlicher Bedarfsvorgaben zu Flächenbeitragswerten der Windenergie im Land erforderlich ist. Der entscheidende Begriff in der Regelung ist der Begriff der Erforderlichkeit. Diese Erforderlichkeit ist gegenüber dem zuständigen Fachausschuss im Thüringer Landtag darzustellen. Dabei gilt eben: Bundesrecht bricht Landesrecht. Das heißt, wenn der Bund es durchsetzen will, dann kann er sich an der Stelle auch durchsetzen. Zusammenfassend können wir feststellen, dass nach über zwei Jahren Kampf der Mindestabstand von 1.000 Metern in die Thüringer Bauordnung kommt.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Der Regelungsgehalt, den wir im September 2020 eingebracht haben, wird ohne Abstriche umgesetzt. Die zusätzlich eingeführte Kompromissregelung der Brandenburger Regelung wird keine praktische Relevanz für unseren Mindestabstand entwickeln. Ich bitte daher um breite Zustimmung im Hohen Hause.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer hier und auch am Livestream! Vielleicht starte ich mit zwei persönlichen Anmerkungen in diese Debatte. Zum einen halte ich den Begriff des Windfriedens für eine falsche Wortwahl, denn glücklicherweise müssen wir hier nicht über Krieg und Frieden entscheiden, sondern wir entscheiden über politische Kompromisse. Die haben den Vorteil, wie wir eben von Herrn Gottweiss auch gehört haben, dass jeder die dann so interpretieren kann, wie er es für sinnvoll erachtet.
(Beifall SPD)
Meine zweite persönliche Anmerkung ist, dass wir natürlich in einem gesellschaftlichen Umfeld sind. Und wer die Berichterstattung mitbekommen hat, weiß, dass dieser Antrag, dieser Gesetzesvorschlag schon sehr, sehr lange diskutiert wurde und dass sich die Gesellschaft da auch geändert hat. Wer wie ich die erste Legislaturperiode hier im Landtag ist, hat seit 2019 quasi nur wenig Normalzustand erlebt, sondern hat mit Pandemie, Inflation, Krieg, Klimakrise und wirtschaftlichen Unsicherheiten zu kämpfen gehabt. Vielleicht wünscht sich der eine oder andere doch noch in die Zeit zurück, wo wir uns den Luxus genommen haben, uns mit uns selber zu beschäftigen hier im Parlament. Die haben wir aber nicht mehr und jede Flucht in eine alternative Realität, wie auch immer die aussehen sollte, ist verhängnisvoll. Das zeigt uns auch der Entschließungsantrag der AfD. Denn mit Mut zur Wahrheit, wie Sie immer gerne proklamieren, hat das wenig zu tun, also mit beidem nicht, weder mit Wahrheit, denn alles das, was Sie an Argumenten herangeführt haben, ist mittlerweile deutlich entkräftet von der Wissenschaft, und Sie sagen den Menschen auch nicht, was die Alternative ist. Ich meine, früher, als der Herr Dr. Kaufmann hier noch mit dabei war – der hat dann wenigstens wieder mit seinen Schnellen Brütern und Atomkraft angefangen; das haben wir zwar auch damals entkräftet – aber aktuell ist ja gar nichts mehr an inhaltlicher Substanz da. Denn mit Atomkraft und Kohle werden wir die Herausforderungen der aktuellen Zeit eben nicht meistern können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und mit Mut hat das auch nichts zu tun, dass Sie zu den Bürgerinitiativen hingehen, diese als Vehikel nutzen,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nehmen
Sie mal eine andere Schreibunterlage!) um Ihre rückwärtsgewandte Sicht zu manifestieren. Mit Mut hat das wirklich nichts zu tun, das kann ich als ländlicher Abgeordneter, der für die Energiewende ist, der für Windkraft ist, wirklich sagen, denn auf dem Land braucht man eher Mut zu sagen, wir brauchen die Änderungen und wir müssen uns jetzt daran machen, diese Zeitenwende auch miteinander zu gestalten, damit die Menschen in unserem Land, egal ob im ländlichen Raum oder in der Stadt, für die Zukunft gerüstet sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch noch mal der Hinweis an die – ja man könnte sagen – Querdenker-AfD-Fraktion oder Gruppe, die sich hier neu etabliert: Frau Dr. Bergner, diese Neutrinovoltaik hat mich ja gestern in Ihrem Vortrag wirklich begeistert. Wenn Sie mit der Gruppe zu tun haben, die das überall in den Querdenkernetzwerken proklamiert, dann sagen Sie denen doch mal, dass, wenn man in Deutschland schon eine Website schaltet, diese auch ein Impressum braucht. Es ist nichts zu finden, wohin man sich bei Interesse wenden sollte. Aber das nur nebenbei. Wenn ich schon mal beim Austeilen bin: Herr Kemmerich hatte gestern in der Debatte zur Gassubstituierung etwas zu Unterwellenborn gesagt und dass das überhaupt nicht darstellbar sei. Ja, aktuell ist es eben nicht darstellbar, weil es keine Möglichkeit gibt, im Umfeld Windkraftanlagen zu bauen, die im Wald stehen müssten, um den Eigenbedarf in Unterwellenborn – also dem Stahlwerk – zu decken. Es gibt Konzepte; wenn Sie die Leute kennen, können Sie ja mal nachfragen, die Unternehmensführung ist da involviert. Es gibt Konzepte, wie das funktionieren kann – aber es wird nicht ohne Windkraft im Forst gehen. Das zum Thema „Wirtschaftspartei“.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Und die Speicher? Die Speicher!?) Und auch die Forderung der Bergners – ich fasse Sie mal zusammen –
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Nicht jede Zusammenfassung ist legitim!) nach 10H ist natürlich unrealistisch, denn jeder weiß, wenn wir in Thüringen einen Mindestabstand von 1.000 Metern oder darüber hinaus haben und eine 10H-Regelung und dann noch Windkraft im Forst und im Wald ausschließen, dann bleibt eben keine Fläche mehr übrig. Das ist quasi die Absage an Windkraft. Quasi durch die Blume sagen Sie das Gleiche wie die AfD und das tut mir doch sehr weh.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wir haben keine Speichermöglichkeiten!) Zur Bauordnung und der Einigung – alles kann ich in den 5 Minuten auch nicht abräumen –. Man könnte sagen, wenn man diesen ganzen Diskussionsprozess sieht: Viel Wind um nichts. Das wäre aber zu verkürzt und zu falsch, wobei ich sagen muss, schon im September 2020 stand ich zum ersten Mal hier in der Bütt zu dem Thema und hatte gesagt, die CDU wirft mit diesem Mindestabstand eine Nebelkerze, weil wir ja schon den Thüringer Windenergieerlass haben, der eben regelt, dass Windräder ab einer Gesamthöhe von 150 Metern 1.000 Meter Abstand haben, und fast alle Anlagen, die aktuell installiert werden, mehr als 150 Meter hoch sind. Insofern ist die Debatte ja eine Scheindebatte zum Thema „Windkraft“ an sich gewesen. Insofern sind wir sehr froh, dass wir hier einen Kompromiss finden konnten, wobei sich die CDU zum ersten Mal überhaupt seit Langem zur Windkraft bekannt hat. Das haben wir lange Zeit vermisst und das zeigt eben auch – und das freut mich –, dass wir hier vorankommen und gemeinsam vielleicht den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden haben. Nun braucht man den kleinsten gemeinsamen Nenner oder den gemeinsamen Nenner ja vor allem bei der Addition – das ist eine sehr langsame Rechenweise, um auf hohe Zahlen zu kommen. Um die Energiewende und die Zeitenwende zu realisieren, bräuchten wir allerdings eine deutliche Beschleunigung, und das ist quasi so ein bisschen der Nachteil des Kompromisses. Denn die Südthüringer Glasindustrie, wie wir sie angesprochen haben, aber auch die gesamte Bevölkerung, die Stromversorgung, Energieversorgung, Mobilität, auch Wärme sind abhängig von der Energiewende. Und da brauchen wir jetzt viel, viel mehr Schwung. Wer das bis jetzt noch nicht gemerkt hat, dem ist auch wirklich nicht mehr zu helfen. Reicht also der Kompromiss aus, den wir hier gefunden haben, um den Beitrag Thüringens an den Pariser Klimazielen zu erreichen? Da muss man leider ganz klar Nein sagen. Aber die aufgezeigten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn – wie schon erwähnt – eine viel höhere Dynamik notwendig wäre. Was wir in einem Entschließungsantrag gemeinsam der Landesregierung mitgeben – die das sicherlich auch beachten wird und worüber wir auch in den nächsten Tagen und Wochen diskutieren werden –, ist ein Beteiligungsgesetz an den Gewinnen der Windkraftbetreiber, ein Beteiligungsgesetz für Bürgerinnen und Kommunen. Insofern hat doch die kommunale Ebene etwas davon. Da müssen wir relativ schnell zu einem konkreten Vorschlag kommen, also nicht mehr nur generell diskutieren wie die letzten Wochen in den Medien, sondern da brauchen wir einen klaren Vorschlag. Mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag legen wir die Grundlage dafür. Gleichzeitig legen wir natürlich auch die Grundlage dafür, mit einem Energiemonitoring – das ist bisher von den Vorrednerinnen und Vorrednern noch gar nicht so angesprochen worden – genau zu wissen, wie der Ausbau voranschreitet und welche Geschwindigkeit wir noch an den Tag legen müssen, um dann auch die Ziele realisieren zu können. Da werden wir auch feststellen: Wir brauchen noch viel, viel mehr Geschwindigkeit. Da sind wir auch bei dem Thema, das uns auch medial am meisten vor die Füße geworfen wurde, nämlich die Frage nach Windkraft im Forst, also zwischen den Bäumen. Ich bin sehr froh, dass wir in dem Entschließungsantrag die Formulierung wählen konnten, dass das Thüringer Waldgesetz evaluiert wird. Das ist jetzt sehr, sehr dringend und sehr, sehr schnell notwendig. Ich hoffe darauf, dass wir noch in diesem Jahr dort Ergebnisse bekommen, damit wir uns im nächsten Jahr darüber unterhalten können, wie wir den Herausforderungen, die ich für uns skizziert habe an den Beispielen der Glasindustrie wie auch Unterwellenborn und vielen, vielen anderen, auch gesetzesmäßig begegnen können. Da freue ich mich auf die Debatte, denn eines hat diese Diskussion doch gezeigt: In Thüringen ist nicht nur Krieg und Frieden möglich, sondern eben auch Entscheidungen, die in die richtige Richtung gehen, und da sollten wir anknüpfen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Wortmeldung vor – doch. Frau Abgeordnete Hoffmann von der AfDFraktion möchte noch mal sprechen.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist schon erstaunlich, dass wir einen Antrag zum Schutz der Bürger und der Natur in Thüringen vorlegen, der dann als rückständig bezeichnet wird. Das sagt dann wohl alles.
(Beifall AfD)
Ich will hier noch mal ein paar Sachen sortieren. Die CDU hat einen Gesetzentwurf mit 1.000 Metern Pauschalabstand von Windkraftanlagen zu Gebäuden mit baulicher Nutzung vorgelegt. Dann hat sie den von der Tagesordnung nehmen lassen und einen sogenannten Kompromiss mit Rot-Rot-Grün ausgehandelt, der eine Verschlechterung des Gesetzentwurfs ist – Herr Gottweiss, Sie wissen es. Sie wissen es und stellen sich trotzdem hin und erzählen andere Sachen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU)
Wir werden dieser Verschlechterung nicht zustimmen, weil wir wollen, dass diese 1.000 Meter als Pauschalabstand gelten – ohne Abstriche. Und wir werden auch nicht zustimmen, dass das Waldgesetz früher evaluiert wird, um dann Windkraftanlagen im Wald zu bauen. Dem werden wir nicht zustimmen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sie ver-
suchen die Leute irrezuführen!) Was mich wirklich an der Tatsache ärgert, ist, dass Sie von der CDU wirklich glauben, dass die Bürger da draußen, die diese Anträge lesen, dass die Bürgerinitiativen, die jetzt am Bildschirm zuschauen, diese Anträge nicht verstehen können. Das ist nämlich das, was Sie signalisieren. Die Bürger lesen das aber und sie verstehen es auch.
(Beifall AfD)
Und sie verstehen, dass Sie sich von Rot-Rot-Grün über den Tisch haben ziehen lassen, dass Reibungshitze entstanden ist. Das ist passiert.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Hören Sie
doch auf!) Es ist wirklich schändlich, was hier passiert ist. Ausgerechnet am Waldgesetz rumzuschrauben, wo wir alle beschlossen haben, dass da ein Windkraftverbot gilt, und jetzt haben Sie mit Rot-Rot-Grün einen Entschließungsantrag vorgelegt, nach dem eine frühere Evaluierung passieren soll. Und Sie wissen es.
(Unruhe CDU)
Sie wissen es und Sie belügen trotzdem die Leute. Und das ist schändlich.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Ich frage noch mal, ob es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer möchte für die Landesregierung sprechen? Frau Ministerin Karawanskij.
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste hier und anderswo! Ich begrüße ausdrücklich, dass wir bei der Thematik „Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ zu einem Abschluss kommen. Ich begrüße außerdem, dass wir mit diesem vorliegenden Änderungsantrag, in dem es um die Potenzialerschließung der Windenergie geht, auch einen weiteren Schritt zum Ausbau der Windenergie in Thüringen machen. Damit bleibt Thüringen handlungsfähig. Der Beschluss des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes stellt Thüringen vor besondere Herausforderungen. Ich denke allerdings, dass wir das schaffen können, und zwar, wenn wir alle den Ernst der Lage begreifen,
(Beifall DIE LINKE)
im Land, in den Regionen, in den Kommunen, und da auch an einem Strang ziehen. Wir müssen in Thüringen, wenn wir dem Gesetz entsprechen, bis Ende 2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent für Windenergiegebiete bereitstellen. Bis Ende 2027 gibt es ein Zwischenziel, das liegt bei 1,8. Das ist dann fällig. Und bereits bis Mai 2024 müssen die Länder dem Bund nachweisen, dass sie eine Umsetzung dieser Flächenzielstellung verbindlich vorsehen. Wir als Landesregierung beabsichtigen, bereits bei der eingeleiteten Fortschreibung beim Landesentwicklungsprogramm regionale Teilflächenziele als Ziele der Raumordnung aufzustellen und so konkret vorzugeben, wie viel Fläche durch die Regionalen Planungsgemeinschaften auszuweisen sind. Das entspricht dem Bundesgesetz und wir liegen damit auch im Zeitplan. Meine Damen und Herren, die Emotionalität in den vergangenen Wochen und Monaten – es wurde ja hier schon deutlich, wie lange wir darüber schon diskutieren – kann ich nachvollziehen. Wir haben Zielkonflikte. Wir haben in ganz unterschiedlichen Bereichen Zielkonflikte. Ich glaube, wir können allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass ein Weiter-So nicht geht und dass wir ewig Zeit hätten. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Wir alle nutzen sehr gern verschiedene Geräte, wir nutzen auch sehr gern die Infrastrukturen, die wir als selbstverständlich ansehen, und wir alle möchten aber gleichzeitig gern die Zielkonflikte, die mit dem Eingriff in die Landschaft verbunden sind, vermeiden. Aber unsere Landschaft ändert sich ständig. Sie hat sich schon vor 200 Jahren geändert. Man muss sich, glaube ich, auch ein Stück weit ehrlich machen, was wir für Energiebedarfe einerseits haben und was das auch für Konsequenzen nach sich zieht. Auf der einen Seite haben wir nicht nur einen Energiebedarf, sondern wir erwarten ganz konkret Energiesicherheit, schon allein, wenn wir frühmorgens einen Stecker in die Dose stecken und Kaffee kochen wollen. Das ist allerdings vor dem Hintergrund eines in den Ausmaßen noch nicht zu kalkulierenden Kriegs in der Ukraine durchaus auch ein wichtiges Ziel und ein Schwerpunkt der Energiesicherheit neben dem Schutz unserer Landschaften und neben der Bewahrung der Natur. Meine Damen und Herren, für das Gelingen der Energiewende ist es von zentraler Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger, also am Ende wieder wir alle, wie auch die Kommunen davon profitieren – an der Wertschöpfung der Windenergie. Es geht also nicht nur um Akzeptanz, sondern es geht ganz klar um eine Profitbeteiligung der Bevölkerung. Dazu soll das Windenergiebeteiligungsgesetz auch ein Stück weit dienen. Ich denke aber, bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bleibt die Entschließung, die hier vorliegt, hinter den Möglichkeiten zurück, die wir mit der Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung bereits eingeleitet haben und die dann auch mit dem Wind-an-LandGesetz geschaffen wurden. Ich will da auch nicht falsch verstanden werden: Es geht natürlich darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist auch ein hohes Gut, das ist mir auch wichtig. Aber ich möchte noch mal davor warnen, Rechtssicherheit vorzuschieben, um dann die notwendigen Maßnahmen zum Gelingen einer Energiewende auszuhebeln. Ich denke, das ist der falsche Weg. Meines Erachtens sollte die kommunale Verantwortung nicht nur auf das Repowering beschränkt werden, sondern Gemeinden müssen auch in die Lage versetzt werden, ergänzend zu den Regionalen Planungsgemeinschaften kleinere Windenergiegebiete auszuweisen, also Energiegebiete von einer bis drei Windanlagen, und zwar unabhängig davon, ob alte Anlagen durch neue ersetzt werden oder ob dann ein neuer Standort in der Gemeinde erschlossen wird. Das ist mir wichtig und ich denke, das ist auch rechtssicher machbar, und auf der Basis des Windan-Land-Gesetzes erst recht. Meine Damen und Herren, Thüringen ist vielfältig. Wir haben unterschiedliche Regionen. Wir sollten genau die mit der Energiewende, mit einer Dekarbonisierungsstrategie – Dekarbonisierung beispielsweise der Glasindustrie – einhergehenden Entwicklungen und Lasten genau im Blick behalten und dann auch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen. Das ist unser Auftrag. Das bedeutet dann aber auch, eigene Positionen beispielsweise zur Nutzungsartänderung zum Zweck der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald mal zu überdenken. Insofern ist es richtig, dass wir die Evaluierung des Waldgesetzes vorziehen und damit dann auch weitere Schritte in Richtung Dekarbonisierung gehen und unternehmen. Das ist wichtig, nicht nur für die Glasindustrie, sondern es ist auch ein wichtiges Zeichen für unsere einheimische Industrie hier in Thüringen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ich danke den Mitgliedern des Landtags ausdrücklich dafür, dass Sie sich die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auch da zu eigen gemacht haben. Wir als Landesregierung haben mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes auch Vorschläge zur Beschleunigung der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne eingebracht. Auf der Grundlage der Entschließung dürfte dem dann auch mit den Planungsbeschleunigungsmaßnahmen nichts mehr im Wege stehen. Mit der heutigen thematischen Befassung hier im Landtag zum Thema „Windenergie“ ist, denke ich, ein wichtiger Meilenstein gelungen, aber es ist noch nicht der Abschluss eines hoffentlich hoffnungsvollen Auftakts zum Gelingen der Energiewende in Thüringen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, aber wir brauchen Planungssicherheit für die Wirtschaft, genauso für die Bürgerinnen und Bürger, für uns alle. Insofern freue ich mich auf die nächsten Meilensteine hier im Thüringer Landtag, aber genauso auch mit dem Bund. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redemeldungen gibt es nicht mehr. Damit kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zu den Abstimmungen. Das ist etwas komplex, weil wir dazu demnächst noch eine Reihe von Anträgen haben. Erst mal vorab ein Hinweis, bevor wir zu den Abstimmungen kommen: Die heute im Laufe der Plenarsitzung eingereichten Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP in den Drucksachen 7/5953 und 7/5954 unterliegen den Regelungen des Artikels 91 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 79 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Danach erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände oder ihre Zusammenschlüsse grundsätzlich erneut Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, oder neue Änderungen nach einer durchgeführten Anhörung in Rede stehen. Mal übersetzt in einfache Sprache: Es würde also ein neues Anhörungsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften ausgelöst. Sollten Sie demnach erwägen, einen dieser Änderungsanträge oder beide anzunehmen, müsste der Gesetzentwurf zusammen mit den Änderungsanträgen erneut an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden, damit dort das verfassungsrechtlich notwendige Anhörungsverfahren durchgeführt werden könnte. Dies vorab als Hinweis. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wird eine erneute Ausschussüberweisung beantragt? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz ab, zunächst über die Änderungsanträge, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5949. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen als Nächstes über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5953 ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit erübrigen sich die Enthaltungen, es gibt auch keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Als Nächstes haben wir über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5954 abzustimmen. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? Das sind erneut die Gruppe der FDP, die Fraktion der AfD und jetzt auch die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/5588 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge ab; einer davon ist ja angenommen worden. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1584 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem jetzt so veränderten Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion und die FDPGruppe. Und wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Es geht weiter mit dem Entschließungsantrag. Da gibt es einen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird eine Ausschussüberweisung beantragt?
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Es ist namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD beantragt. Damit bitte ich die Schriftführenden mit den Urnen hier vorn Platz zu nehmen, und die Stimmkärtchen einzuwerfen. Wie immer: Bitte vergewissern Sie sich vor dem Einwurf der Stimmkarte, dass Sie Ihre eigene Stimmkarte in der Hand halten und auch Ihre richtige Meinung abgefragt wird. Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Da gibt es noch einen Nachzügler, bitte schön. Gibt es jetzt noch jemanden mit einem unerfüllten Abstimmungswunsch? Das ist nicht der Fall. Dann wird die Abstimmung geschlossen und ich bitte um Auszählung. So, wir können die Sitzung fortsetzen und ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD bekannt. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, davon gab es 17 Jastimmen, 39 Neinstimmen und 21 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Dann haben wir noch einen zweiten Entschließungsantrag, und zwar einen Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier nehme ich auch an, dass keine Ausschussüberweisung gewünscht wird. Das ist richtig. Dann stimmen wir auch über diesen Entschließungsantrag unmittelbar ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Stimmen der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Damit haben wir auch die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796 - Neufassung ERSTE BERATUNG Wünscht jemand das Wort zur Einbringung? Bitte, Herr Hande.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wie immer: Der Bund beschließt eine Änderung bezüglich kommunaler Aufgaben, er gibt den Ländern Geld, zum Beispiel über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer,
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Wer jetzt den Raum verlassen möchte, möge das bitte zügig tun und kann sich draußen gepflegt und ausführlich unterhalten. Entschuldigen Sie, Herr Kollege Hande.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
– danke schön! – und die Länder geben das Geld komplett an die Kommunen weiter. So weit ist es überall gleich, in Thüringen kommt an dieser Stelle dann regelmäßig noch eine Besonderheit hinzu. Die Präsidentin eines kommunalen Spitzenverbands nimmt diese Realitäten nicht zur Kenntnis und teilt über die Presse Folgendes mit: Erstens, das Geld ist zu wenig, zweitens, das Land hat klebrige Finger und gibt das Geld des Bundes nicht weiter, drittens, egal was das Land macht, es wird abgelehnt, und zwar – Zitat – mit Nachdruck und kategorisch, und überhaupt fehlen grundsätzlich immer 200 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine anständige, sachliche und substanzielle Verständigung sieht anders aus. Die Rufe nach Geld und immer noch mehr Geld sind weder angemessen noch sachgerecht noch begründet. Aber wir hören das, schütteln uns kurz und arbeiten dann unaufgeregt an einer zielführenden Lösung weiter. Der nun hier vorliegende Gesetzentwurf, der sich im Wesentlichen auf das Einfügen des § 7a – Zusätzliche Leistungen des Landes – reduziert, berücksichtigt alle diese aus heutiger Sicht absehbaren Veränderungen durch den Rechtskreiswechsel – vom Asylsystem zum Sozialsystem – von aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Rechtskreiswechsel deshalb, da der Bund mit dem Gesetz – Entschuldigung, das muss ich jetzt ablesen – zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze eben beschlossen hat, dass künftig aus der Ukraine geflüchtete Menschen keine Asylbewerberleistungen mehr beziehen, sondern entsprechend Leistungen nach dem SGB. Unser Entwurf berücksichtigt, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinschaftlich in der Verantwortung stehen, sämtliche Aufgaben entsprechend optimal zu realisieren. Diese Ausgestaltung der gemeinsamen Verantwortung wird immer wieder kritisiert. Allzu gern wird dabei auf die Finanzierungsverantwortung des Landes hingewiesen und die Finanzierung anderer Landesaufgaben – ich nenne beispielhaft Polizei, Schule, Straßenbau, Wirtschaftsförderung, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Familienförderung, Breitbandausbau oder Theater – völlig vergessen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unbestritten richtig, dass der plötzliche und deutliche Anstieg von Sozialleistungsempfängern die Landkreise und kreisfreien Städte vor große Herausforderungen stellt, wie bereits die zahlreiche Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen seit Februar 2020 zeigt. Aber auch hier müssen sich Land und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen, und dabei kann man natürlich auch nicht die 100 Millionen Euro vergessen, die das Land bereits bisher für die geflüchteten Menschen ausgegeben hat – für Organisation, Aufnahme, Betreuung und eben auch für die Erstattung kommunaler Kosten. Und zu Letzterem darf man auch nicht vergessen, dass der Ministerpräsident am 31.03. den Kommunen zugesagt hat, 100 Prozent dieser Kosten zu übernehmen und – ich bemerke – die Landesregierung dieser Zusage auch vollständig und umfänglich nachgekommen ist. Wir vergessen auch nicht, dass die Kommunen verantwortlich sind für die Unterkünfte und soziale Betreuung vor Ort. Es ist eben eine Gemeinschaftsaufgabe und Gemeinschaftsleistung, und dafür hat der Bund zur Entlastung der Länder und Kommunen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die 49 Millionen Euro, die Thüringen nun zusätzlich über die Anteile der Umsatzsteuer bekommt, werden entsprechend sachgerecht ausgegeben. Dafür sorgt das heute hier vorgelegte Gesetz. So werden 18,4 Millionen Euro gemäß dem Thüringer Partnerschaftsgrundsatz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 zu je 6,13 Millionen Euro ausgegeben bzw. ausgezahlt und 18,7 Millionen Euro direkt noch in diesem Jahr per pauschale Auszahlung an die Kommunen. Wir wollten nun, dass dies sehr zügig vonstattengeht, die Kommunen schnell ihr Geld bekommen, und hatten deshalb ursprünglich als Regierungskoalition vorgesehen, hier die erste und zweite Lesung heute absolvieren zu können, damit entsprechend Gesetz am 01.11. dieses Jahres noch die Auszahlung zeitnah, zügig und verlässlich erfolgen kann. Die kommunalen Spitzen jedoch – darf ich sagen – waren, wie eingangs gesagt, mit Nachdruck und sehr kategorisch gegen dieses Verfahren. Offensichtlich brauchen sie dieses Geld nicht und wollten damit ein reguläres parlamentarisches Verfahren, in das wir hier heute einsteigen, was natürlich aber auch zeitintensiver und mit wesentlich mehr Aufwand verbunden ist. Im Haushalts- und Finanzausschuss werden wir demnach die entsprechende Ausgestaltung der Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen diskutieren, sicherlich auch eine Anhörung dazu durchführen. Daher möchte ich an dieser Stelle schon jetzt beantragen, diesen Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend zu beraten. Ich bin mir durchaus sicher, dass trotz des aktuellen medialen Austauschs starker Worte dort eine lösungsorientierte Beratung stattfinden kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Hande, ganz hilfreich waren Ihre Ausführungen nicht, insbesondere was die Kritik an Frau Schweinsburg, der Präsidentin des Landkreistags, angeht. Wenn Sie mit dem Landkreistag verhandeln wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik hier im Zaum halten und natürlich auch die Belange der Landkreise, der einzelnen Kommunen in den Fokus nehmen. Meine Damen und Herren, aufgrund des Sonderstatus der sogenannten Ukraine-Flüchtlinge erhalten diese seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II, respektive SGB XII, je nachdem, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Wir haben mittlerweile damit in Deutschland ein klassifiziertes Flüchtlingsfinanzierungssystem implementiert, nämlich gut ausfinanzierte Flüchtlinge zweiter Klasse und bestens alimentierte Flüchtlinge erster Klasse. Dieser vom Bundestag beschlossene Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge ist für die Thüringer kreisfreien Städte und Landkreise mit finanziellen Mehrbelastungen – wie wir bereits gehört haben –, verbunden, zum einen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, den sogenannten KdU-Kosten, und zum anderen insbesondere bei den Kosten für die Hilfe für Gesundheit und zur Pflege, da diese Leistungen im eigenen Wirkungskreis der kreisfreien Städte und Gemeinden bzw. Landkreise wahrgenommen werden. An den KdU, den Kosten für Unterkunft und Heizung, beteiligt sich der Bund mit ca. 70 Prozent – 69,5 sind es genau –, wobei die verbleibenden Kosten letztendlich den kreisfreien Städten und auch den Landkreisen auferlegt werden. Meine Damen und Herren, das, was auf Europa- und Bundesebene zulasten der Gemeinden beschlossen worden ist, ist für den Steuer- und Beitragszahler in die gesetzliche Sozialversicherung ein Schlag ins Gesicht.
(Beifall AfD)
Die Bundesregierung sowie die diese unterstützenden Bundesländer verschwenden damit Steuergeld und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe; Geld, was der eigenen Bevölkerung gerade in dieser schweren Zeit fehlt. Bereits jetzt müssen die Kreise und kreisfreien Städte mit gestiegenen Sozialausgaben rechnen, die 60 Prozent der Kreishaushalte ausmachen. Deshalb moniert aus unserer Sicht zu Recht die Präsidentin des Landkreistags Schweinsburg und deutet auf diese Probleme hin. Was bedeutet dieses großzügige Steuerverschwendungsgeschenk für die Thüringer Kommunen? Nun, zum Stand 08.07.2022 sind in Thüringen 22.700 Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. 650.000 Flüchtlinge sind derzeit auf Bundesebene registriert, hinzu kommen die vielen unregistrierten Flüchtlinge, die noch nicht erfasst sind. Wenn wir das runterbrechen, 22.700 Flüchtlinge in Thüringen, seit Februar ist dieser schreckliche Krieg, wenn wir ab März beginnen zu rechnen, stellen wir fest, dass insgesamt 5.000 Flüchtlinge pro Monat nach Thüringen kommen. Nicht berücksichtigt habe ich bei dieser ganzen Berechnung das Phänomen der Großfamilien: ukrainische Roma mit 50 bis 60 Familienangehörigen – so Frau Schweinsburg in der TA vom 09.07. –, die auf dem Weg nach Deutschland sind und natürlich auch durchfinanziert werden müssen, natürlich vom deutschen Steuerzahler. Wenn wir uns die zu veranschlagenden Kosten von Asylbewerberleistungen anschauen und die SGB-IILeistungen da gegenüberstellen, stellen wir fest, dass ungefähr ein Drittel mehr an Kosten für die SGB-II- respektive SGB-XII-Empfänger entstehen. Das sind alles Schätzwerte, aber man geht bei den Asylbewerberleistungen von 1.000 Euro pro Flüchtling aus, das heißt, wenn wir hier 1.500 Euro pro Flüchtling ansetzen und einfach mal hochrechnen, dann können wir auch die Bedenken der Landkreispräsidentin hier durchaus nachvollziehen. Also 5.000 Flüchtlinge mal 1.500 Euro, das macht im Monat 7,5 Millionen Euro, mit denen der Haushalt belastet werden muss. Wenn wir ab März beginnen zu rechnen und da entsprechend jeweils 7,5 Millionen Euro pro Monat aufschlagen, dann sind wir im Dezember bei 75 Millionen Euro. Von diesen 75 Millionen Euro Kosten übernimmt der Bund lediglich für 25 Millionen Euro KdU-Leistungen. Warum? Weil nach statistischen Erhebungen insgesamt KdU-Kosten von dem Anteil ca. 500 Euro betragen. Das heißt, von diesen 25 Millionen Euro werden 69,5 Prozent von der Bundesrepublik getragen, das macht 17,375 Millionen Euro. Wenn wir das abziehen, kommen wir auf einen Betrag von 57 Millionen Euro, wenn die Flüchtlingskrise anhält – das heißt, wenn wir einen linearen Anstieg bis dahin haben –, die letzten Endes hier in Thüringen durch die Kommunen zu tragen sind. Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und nochmal § 28 SGB II mit einberechnet, der den kommunalen Anteil noch mal auf 37,2 Prozent erhöhen würde. Das habe ich mal rausgelassen, damit die Berechnung nicht so kompliziert wird. Wie Herr Hande richtig sagt, sind 49,5 Millionen dem Land zugeflossen. Ein Viertel davon, nämlich 12,4 Millionen, sowie diese weiteren 18,71 Millionen kommen 2022 zur Auszahlung. Dieses Gesetz, das heute vorliegt, regelt die Zahlung von 18,71 Millionen. Wenn wir die mal zugrunde legen und uns das anschauen, haben wir 57 Millionen abzüglich dieser 18 Millionen, ich rechne mal die 12,4 Millionen drauf, die zwar im Gesetz nicht enthalten sind. Da kommen wir auf ein Defizit, meine sehr geehrten Damen und Herren, von 31 bzw. von 26,515 Millionen. Das wäre, wenn man sich das genau überlegt, der Super-GAU für die Landkreise und die kreisfreien Städte. Aber selbst wenn sie bloß 1.000 Euro pro Ukraine-Flüchtling ansetzen würden, rechnen Sie die Kosten von 26 Millionen ein Drittel runter, dann sind Sie bei 17 Millionen in etwa. Das wäre auch durch die Landkreise und kreisfreien Städte ohne eine realistische Unterstützung nicht zu stemmen. Die Folgen des Rechtskreiswechsels sind dabei evident. Sie führen zu sozialen Verwerfungen, nicht nur durch die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben die Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die bereits im letzten Jahr mit 10 Milliarden Defizit rausgegangen sind. Dann haben wir die Gefährdung des sozialen Friedens durch die Gleichbehandlung von ALG-II-Empfängern ohne Sachgrund, nämlich ALG-II-Empfängern, die bereits schon ewig eingezahlt haben in die Systeme, und den hinzukommenden neuen ALG-IIEmpfängern, den Flüchtlingen aus der Ukraine. Es ist mit der Zunahme von Straftaten durch die Einreise von Großfamilien definitiv zu rechnen, und Parallelgesellschaften entstehen.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was
ist denn das? Sie leben vielleicht in einem Paralleluniversum!) Ergo, die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen reichen bei Weitem nicht aus und stellen lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Die Folgen werden sein: Es kommt zur Erhöhung der Kreisumlagen für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte zur Deckung der Kosten der Landkreise. Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte müssen in die Haushaltskonsolidierung. Deshalb fordern wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge zur Sicherung der kommunalen Haushalte und zur Entlastung der Beitrags- und Steuerzahler. Dem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Und im Übrigen hat der Ministerpräsident zugesagt, eine Spitzabrechnung vorzunehmen, die unumgänglich ist. Aber hier erinnere ich an unser Programm: Jeder Asylsuchende hat einen Anspruch auf ein vorübergehendes Bleiberecht.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Mein letzter Satz: Das kann und muss mit Sachleistungen anstelle von Geldleistungen einhergehen. Deutschland und Thüringen sind nicht das Weltsozialamt zu Lasten der Steuer- und Beitragszahler in diesem Land. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten hier darüber, wie die Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendung entlastet werden sollen, die mit dem Wechsel des Rechtskreises von aus der Ukraine geflüchteten Menschen einhergehen. Ich finde, dass hier erst einmal ein großes Lob ins Land gehen muss. Es soll an all die gehen, die sich in den vergangenen Monaten der Menschen angenommen haben, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen mussten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich möchte an dieser Stelle den Kommunen für ihre große Aufnahmebereitschaft danken, für die schnelle Bereitstellung von Hilfen. Die Städte und Gemeinden hatten einen großen Aufwand. Ohne die große Unterstützung der Zivilgesellschaft wäre das oft nicht zu stemmen gewesen. Deshalb ergeht hier auch ein großes Lob an die Ehrenamtlichen, ohne deren Engagement vieles nicht möglich gewesen wäre.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nun erhielten alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum 31. Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit dem 1. Juni kam der sogenannte Rechtskreiswechsel. Damit stehen den Geflüchteten aus der Ukraine nun Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gesundheitsversorgung nach SGB II Sozialgesetzbuch zu. Damit sind erhebliche Umstellungen für Kommunen, Jobcenter, Ausländerbehörden und auch erhebliche Kosten verbunden. Um den Kommunen diese Kosten schnellstmöglich aus den dafür vorgesehenen Bundesgeldern auszahlen zu können, brauchen wir dieses Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Wir wurden gebeten, dieses Gesetz schnellstmöglich ins Plenum einzubringen, denn wir haben Zeitdruck. Wenn wir dieses Gesetz nicht schnell machen, dann kann den Kommunen das ihnen zustehende Geld im Herbst nicht ausgezahlt werden, dann kommen den Kommunen die fast 50 Millionen nicht zu, die ihnen über das Land vom Bund zufließen sollen. In der ersten Phase direkt nach dem Beginn des Ukrainekriegs hat Thüringen alles getan, um das Engagement der Kommunen zu unterstützen. Der finanzielle Aufwand für Unterbringung, Verpflegung und Hygieneartikel, auch für Gesundheitsversorgung und die Teilhabeleistungen wurde bislang über das Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, natürlich immer unter der Maßgabe einer Notwendigkeit und Angemessenheit. Die Kommunen haben diese Kosten beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Der Wechsel des Rechtskreises, der bundesweit eine starke Forderung der Kommunen war, ändert das nun. Der Bund stellt dafür die Mittel zur Verfügung, die nach dem Willen der Landesregierung so schnell und so unkompliziert wie möglich an die Kommunen weitergereicht werden sollen. Der Zustrom der Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, ist eine Herausforderung für Städte und Gemeinden. Die Menschen, die durch den Rechtskreiswechsel in Grundsicherung kommen, bekommen damit einen Zugang zu Sprachbildung, zum Gesundheitssystem und zu Integrationskursen. Und der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe ist nun mal der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Viele der Menschen sind so gut ausgebildet, für sie ist der nun verbesserte Arbeitsmarktzugang eine sehr positive und längst überfällige Regelung, und so kann auch dem überall herrschenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Zum Zweiten werden Geflüchtete, die im Rentenalter oder pflegebedürftig sind oder aufgrund einer Behinderung/Einschränkung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, nun nach dem SGB XII versorgt. – So weit die Rechtsgrundlagen, die dafür sorgen, dass die Verantwortung für die Aufnahme von bundesweit inzwischen mehr als 800.000 Menschen auf breite Schultern gelegt wird. Aber das muss auch erwähnt werden. Es ist eine unglaublich kurze Zeit für die Vorbereitung des Übergangs zum Asylbewerberleistungsgesetz hin zu den Sozialgesetzbüchern. Dazu müssen sich die kommunalen Jobcenter, die Kreis- und Stadtverwaltungen eng mit den Sozialämtern und Ausländerbehörden austauschen und abstimmen. Noch nicht überall wird auch der Datenaustausch so optimal ausgebaut sein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden stehen also vor neuen Herausforderungen. Unser System der sozialen Unterstützung in Deutschland ist zwar durchdacht, aber oft sehr kompliziert. Deshalb ist es gut, die Last auf viele Schultern zu verteilen. Ich wünsche mir und allen, dass weniger mit dem Finger auf andere gezeigt und gefordert wird. Wir brauchen den Zusammenhalt. Probleme sind im gemeinsamen Schulterschluss besser zu lösen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, auch wenn der Ministerpräsident heute nicht anwesend ist, sei es mir erlaubt, an den 31. März dieses Jahres zu erinnern. Weniger der Tag an sich ist denkwürdig, aber das Versprechen, das der Ministerpräsident beim sogenannten Kommunalgipfel in der Staatskanzlei den Thüringer Kommunen gegeben hat – ich war ja dabei –. Dort gab es die feste Zusage, dass das Land den Kommunen alle Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen …
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei) Sie können dann gern noch sprechen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Danke, Frau Präsidentin. Zunächst wird mit pauschalen Erstattungen gearbeitet, so der Ministerpräsident, später folgt dann die Spitzabrechnung. Den wesentlichen Teil seines Versprechens, nämlich die Spitzabrechnung, die dann zu einer vollständigen Erstattung führt, hat der Ministerpräsident nun aber ganz offensichtlich vergessen. Vielleicht hat er es aber auch nur seinen Koalitionsfraktionen nicht mitgeteilt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: … Sie
müssen aber auch auf die Rechtslage hinweisen!) Anders kann ich es mir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün jedenfalls nicht erklären.
(Beifall CDU)
Denn das ist vor allem eins: ein empfindlicher Vertrauensverlust gegenüber den Kommunen. Ich will noch kurz auf die Situation eingehen. Mit hohem Engagement …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Viel-
leicht können Sie die Rechtslage noch mal erklären!) Vielleicht ist es möglich, dass ich mal ohne diese dauernden Zwischenrufe das vortragen kann, was ich vortragen will.
(Beifall CDU)
Und ich werde selbstverständlich auf die Rechtslage, Kollege Dittes, noch eingehen. Mit hohem Engagement, auch mit Unterstützung durch viele Ehrenamtliche, arbeiten die Landkreise, die Städte und die Gemeinden tagtäglich daran, den Menschen aus der Ukraine ein angenehmes, ein freundliches, ein gut ausgestattetes Umfeld zu bieten, damit sie sich auch bei uns wohlfühlen können, so gut das eben in dieser schwierigen Situation möglich ist. Insofern möchte ich den Dank, den auch Kollegin Pfefferlein schon ausgesprochen hat, im Namen des ganzen Hauses, denke ich, an all diejenigen richten, die sich aufopferungsvoll um die Menschen kümmern, denen es nicht so gut geht wie uns. Und auch das ist leider wahr: Verbunden mit diesem Engagement sind – wie immer im Leben – immense Kosten für die Unterbringung und für die Versorgung und auch durch den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II, VIII, IX, XII – das wurde schon angesprochen –, für die die Kommunen ja in Vorleistung gehen. Seit dem 1. Juni werden ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht länger wie Asylsuchende behandelt, was ich als absolut richtig empfinde, sondern sie erhalten uneingeschränkte Transferleistungen nach dem sozialen Leistungsrecht. Anders als bis zum 31.05. müssen die Kommunen dann nicht nur einen großen Anteil der Kosten für die Unterbringung tragen, sondern beispielsweise – auch das klang schon an – auch für Leistungen für Pflegebedürftige, für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang auch für Hilfen zur Gesundheit die Kosten übernehmen. Für die geleistete humanitäre Hilfe benötigen die Kommunen einen verbindlichen, einen verlässlichen Handlungs- und Finanzierungsrahmen und damit auch die verbundene Rechtssicherheit, und das vom Land. Es ist die Pflicht des Landes, sich an die eigene Zusage zu halten und die Kommunen in dieser Lage so auszustatten, dass sie handlungsfähig sein können und auch handlungsfähig bleiben. Lassen Sie mich noch eines klarstellen: Durch den Rechtskreiswechsel vom übertragenen staatlichen in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen ändert sich die Finanzierungsverantwortung – das ist doch der Kern – des Landes gegenüber den Kommunen nicht. Passend dazu – man konnte es ja nachlesen – der heute veröffentliche offene Brief des Thüringer Landkreistags an den Ministerpräsidenten Ramelow: Die Präsidentin sieht keine Kapazitäten mehr für die Aufnahme von Flüchtlingen. Und auch André Knapp, der Oberbürgermeister von Suhl, ergänzt: Seine Stadt verfüge über keine freien Wohnungen. Suhl sei mit diesem Thema völlig überfordert. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf: Im Ergebnis sollen 18,71 Millionen Euro als pauschale Einmalzahlung im Jahr 2022 den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Pauschale soll als zusätzliche Leistungen des Landes ausgezahlt werden, um die Kommunen im eigenen Wirkungskreis bezüglich erforderlicher Ausgaben insbesondere in den Bereichen des SGB, der Kitas und der Integration zu entlasten. Und für die nächsten drei Jahre sind jeweils rund 6,1 Millionen Euro eingeplant. Der Bund stellt demgegenüber 49,5 Millionen Euro aus den Erhöhungen des Umsatzsteueranteils zur Verfügung und klärt seinerseits die finanziellen Rahmenbedingungen. Und darum geht es uns, deswegen will ich es noch mal betonen: Unterm Strich handelt es sich hier um eine Einmalzahlung, die mit einer geforderten Spitzabrechnung bzw. mit einer hundertprozentigen Kostenentlastung eben absolut nichts zu tun hat. Solche Spitzabrechnungen lehnt der Gesetzentwurf in seiner Begründung geradezu und auch exemplarisch ab. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass nach Monaten der Flüchtlingskrise aufgrund des Krieges in der Ukraine die Landesregierung nach wie vor nicht abschließend zufriedenstellende Regelungen zur vollen Kostenübernahme getroffen hat. Fraglich ist zudem für meine Fraktion, ob die vorgeschlagene Datengrundlage aus dem Ausländerzentralregister tatsächlich die richtige Wahl ist, um die Mittel auch bedarfsgerecht bzw. kostendeckend an die Kommunen zu verteilen. Das führt zu Verschiebungen bei der Verteilung der Masse, die im Zweifel nicht der Realität entsprechen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden das so holterdiepolter, wie sich das Rot-Rot-Grün hier vorgestellt hatte, bei einem so wesentlichen und essenziellen Gesetzentwurf in erster und zweiter Beratung, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung der kommunalen Spitzen durchzupeitschen, natürlich nicht mittragen. Dazu kommt es auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch eine Unterstellung, Herr Walk!) Ich will zum Abschluss noch eines deutlich sagen – Herr Hande, weil Sie es auch angesprochen haben und das auch immer von der Seite hier reingerufen wird –, ich finde nicht, dass das in Ordnung ist, wie dieses Haus auch mit den Thüringer Kommunen, mit den Spitzenverbänden umgeht. Ich glaube, da brauchen wir eine andere Verfahrensweise. Deswegen ist es wichtig für uns, dass wir in die Anhörung gehen, gerade weil jetzt schon bekannt ist – und die Beiträge haben es ja gezeigt –, dass wir einen erheblichen Erörterungs- und Nachbesserungsbedarf haben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das in den zuständigen Ausschüssen auch lösen können, gemeinsam – weil das Wort heute sehr oft gefallen ist –; die gemeinsame Verantwortung muss man auch gemeinsam tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn wir uns auch gemeinsam an den Tisch setzen und wenn wir nicht über die Medien kommunizieren, sondern wenn wir uns gemeinsam für die Dinge einsetzen,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
sagen wir mal Frau Schweinsburg!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
die uns allen hier im Haus doch wichtig sind, nämlich ein ordentlicher Umgang mit den Flüchtlingen und ein ordentlicher Umgang mit den Kommunen. Wir beantragen deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innenund Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will vorwegstellen, weil das jetzt schon mehrmals angeklungen ist: Der Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden und gegenseitige Respekt beruhen auf Gegenseitigkeit. Ich will das hier nicht so stehen lassen, dass es manchmal so einseitig zu Verwerfungen kommt. Ich denke, daran müsste man auf beiden Seiten auch wirklich arbeiten,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
dass man sich auf Augenhöhe begegnet und da auch die richtige Wortwahl findet. Es wurde schon gesagt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unseren Kommunen anfallende Kosten für Betreuung und Versorgung der Menschen erstattet werden, die infolge von Putins Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen mussten. Das ursprüngliche Ansinnen – auch das wurde schon gesagt –, dieses Gesetzgebungsverfahren im Sinne einer zügigen Auszahlung zu beschleunigen, damit die Kommunen das Geld schneller erhalten, wurde leider vorab nicht mitgetragen, aber das ist eben auch ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, welches auch nicht infrage gestellt werden soll. Entsprechend kann ich an dieser Stelle bereits seitens der Koalitionsfraktionen ankündigen, dass wir die Überweisung federführend an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragen, um in einem ganz geregelten Verfahren die notwendige Anhörung durchzuführen. Aber kurz zurück zur Genese des Gesetzentwurfs: Auf Basis der Festlegungen des Rates der Europäischen Kommission über die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine kamen am 4. März deutschlandweit zunächst die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes unmittelbar zur Anwendung. Damit hatten die betreffenden Personen ein Anrecht auf Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Als Kostenträger war damit der Freistaat Thüringen im Sinne des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes und weiterführend der Thüringer Flüchtlingskostenverordnung in der Pflicht. Die Kommunen erfüllen die Aufgabe bis dato im übertragenen Wirkungskreis. Später dann traf der Bund in Übereinkunft mit der Ministerpräsidentenkonferenz, und zwar erstmalig in der Debatte am 7. April – da war der 31.03., lieber Herr Walk, schon lange vorbei –, den Entschluss, einen Rechtskreiswechsel zu vollziehen. Und ja, damit geht auch eine Systematikänderung in der Finanzierung einher. Ab dem 1. Juni haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine also Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II und XII, und durch diesen Rechtskreiswechsel seitens des Bundes, der auch einen nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand für die Kommunen bedeutet – auch das wurde schon von Frau Pfefferlein angesprochen –, geht die Zuständigkeit automatisch auf den eigenen Wirkungskreis der Kommunen über und damit eben auch die Kostenträgerschaft. In diesem Zusammenhang wurde aber für das Jahr 2022 eine einmalige Hilfspauschale des Bundes für Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro beschlossen, die zunächst den Ländern über zusätzliche Anteile bei der Umsatzsteuer bereitgestellt werden sollten. Auf Thüringen entfallen dabei 49,5 Millionen Euro. Der Rechtskreiswechsel bringt nun zwei Probleme mit sich: 1. Die Erstattung der Kosten der Kommunen ist nicht mehr ohne Weiteres über die Flüchtlingskostenverordnung realisierbar. Mit dem Übergang auf den eigenen Wirkungskreis benötigt die Landesregierung eine neue gesetzliche Grundlage, die wir hiermit vorlegen, um das Geld auszureichen. 2. Die daraus folgenden finanziellen Auswirkungen: die übergehende Kostenträgerschaft, wie oben bereits erläutert. Auf diesen Regelungskreis bezogen sich auch die Möglichkeiten für Spitzabrechnungen, die im Übrigen bereits Anwendung gefunden haben und auch weiterhin Anwendung finden sollen. Bisher wurden dadurch 17,7 Millionen Euro an die Kommunen ausgezahlt. Aber bei der Verabschiedung neuer Leistungsgesetze, wie es hier sein muss, müssen wir uns auch an gesetzliche Regelungen halten. Demnach darf der Landtag Mehrausgaben gegenüber dem festgestellten Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist. Eine Spitzabrechnung würde bedeuten, dass man ohne bisher genaue Kenntnis von Flüchtlingszahlen, der demografischen Zusammensetzung der Geflüchteten und damit letztendlich auch konkreten Leistungsansprüchen eine finanzielle Beschlussfassung ins Blaue treffen würde – wenn Sie so wollen: ein Blankoscheck im Thüringer Haushalt ohne Deckung. Das ist aus unserer Sicht mit dem Haushaltsrecht nicht vereinbar. Eine Spitzabrechnung kann aufgrund des Rechtskreiswechsels in dieser Form momentan oder leider nicht vollzogen werden. Gleichzeitig braucht es aber – wie gesagt – die gesetzliche Ermächtigung im Rahmen der vorliegenden Gesetzesänderung, um den Kommunen die nötigen zusätzlichen Mittel zur Abfederung ihrer Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis gemäß SGB zukommen zu lassen – denn das war schon immer, insbesondere bei der Kostenträgerschaft, eine reine Angelegenheit zwischen Bund und Kommunen –, und daher auch die rechtlich begründete Entscheidung für eine Pauschale durch eine neu zu schaffende gesetzliche Regelung, wie es im Übrigen auch andere, auch CDU-geführte Länder, zum Beispiel Sachsen und Nordrhein-Westfalen, regeln. Ja, die Kommunen werden vor hohe Herausforderungen gestellt und ihnen wird viel abverlangt. Das Land trägt viel mit und unterstützt sie, aber alles andere als eine pauschale Regelung wäre eine wirklich grundsätzliche Abkehr von der Finanzierungssystematik von SGB-Leistungen. Der Gesetzentwurf sieht eine Pauschale in Höhe von 18,71 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft sowie sonstige Bedarfe des Zwölften Sozialgesetzbuches, zum Beispiel für Gesundheit, Pflege und Integration, vor. Darüber hinaus partizipieren die Kommunen durch den Partnerschaftsgrundsatz im KFA. Ich hatte es eingangs gesagt: Die Zuweisungen des Bundes kommen über die Umsatzsteueranteile. Das Land ist damit gesetzlich verpflichtet, den Kommunen ihren Anteil in den Jahren 2023 bis 2025 zu überweisen. Zusammengenommen ergibt das 18,4 Millionen Euro. Addiert man die bisher abgerechneten Asylbewerberleistungen, kommt man insgesamt auf 54,8 Millionen Euro und damit eben 5,3 Millionen Euro mehr, als das Land an Umsatzsteueranteilen vom Bund erhält. Die Mär, das Land kümmere sich nicht, ist also schlichtweg falsch,
(Beifall DIE LINKE)
zumal der Freistaat selbst vor immensen finanziellen Herausforderungen steht.
(Beifall SPD)
Ich bitte um Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss und dass wir wirklich sachlich debattieren, mit den Spitzenverbänden reden und dieses Gesetz möglichst trotzdem schnell beschlossen wird
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Krieg in der Ukraine – daraus folgt natürlich auch ein Flüchtlingszustrom hierher nach Thüringen, und nicht nur nach Thüringen, aber insgesamt bringt das natürlich auch Herausforderungen für das Gesundheitssystem mit sich. Das wird so auch bleiben, aber um in Thüringen die eben auch kurzfristige Versorgung – das ist mir wichtig, mal festzustellen – mit elementaren Leistungen zunächst abzusichern, wurde ja die sehr pragmatische Zwischenlösung mit der GKV geschaffen, auch die Abrechnungsmöglichkeiten. Auch diesen Selbstverwaltungspartnern gilt an dieser Stelle mal ein Dank, denn auch das muss alles administriert, organisiert und im Sinne einer gemeinsamen Lösung geschafft werden. Im Wettbewerb um die besten Lösungen hat sich der Föderalismus stets als tragfähig erwiesen. Bei grundlegenden Fragen bedarf es aber einer bundeseinheitlichen Lösung, damit man Gleiches eben nicht ungleich behandelt. Nur so können wir den Menschen einen schnellen Zugang in das Gesundheitssystem ermöglichen. Daher wurde die Versorgung der Menschen aus der Ukraine schließlich auch und gerade über Bundesrecht geregelt. Zunächst bestand ja ein eingeschränkter Zugang über das Asylbewerberleistungsgesetz, der quasi eine Grundversorgung abgesichert hat. Seit 01.06. werden Flüchtlinge aus der Ukraine mit Asylsuchenden gleichgestellt, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist – wir haben das schon gehört –, jetzt auch mit Zugang zu Leistungen des SGB II und SGB XII. Allerdings ist dieser Rechtskreiswechsel für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden und die Bedenken des Landkreistags nehmen wir daher sehr ernst und werden das später im Ausschuss gemeinsam noch mal eruieren. Eine einfache Sicherstellung der finanziellen Entlastung der Kommunen für den Mehraufwand, der mit dem Zustrom Hilfesuchender aus der Ukraine einhergeht, ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Das vorliegende Gesetz will die Rechtsgrundlagen für die rasche und unkomplizierte Weiterleitung der Finanzmittel an die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Geiste dieses Ziels werden wir auch gemeinsam konstruktiv an einer Lösung in den entsprechenden Ausschüssen arbeiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Vielen Dank. Für die Landesregierung erhält Frau Finanzministerin Taubert das Wort. – Wir haben erst noch einen Debattenbeitrag, Entschuldigung, von der Fraktion Die Linke. Das war jetzt nicht klar; weil der Redebeitrag des Kollegen Hande zurückgezogen war, habe ich das übersehen. Bitte, Herr Kollege Dittes.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, ich will noch mal auf Ihren Redebeitrag verweisen, denn Sie haben im Prinzip zwei Kernaussagen in den Mittelpunkt gestellt, die so nicht zutreffend sind oder korrigiert werden müssen. Erstens haben Sie gesagt oder den Eindruck erzeugt, die Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine sei gegenüber den Kommunen nicht geklärt. Das ist falsch. Dazu komme ich gleich. Und Sie haben zweitens gesagt, der Ministerpräsident hat am 31. März ein Versprechen gegenüber der kommunalen Familie abgegeben, das er nicht gehalten habe. Auch das ist falsch.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen will ich es noch mal deutlich sagen, das war auch mein Zwischenruf; ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, sich in Ihrem Redebeitrag doch auch einmal mit den Folgen des Rechtskreiswechsels auseinanderzusetzen. Unabhängig davon, und das will ich an erster Stelle auch einmal deutlich sagen, müssen wir – Herr Montag hat darauf verwiesen – über die föderale Struktur in diesem Land reden. Und alle Rednerinnen und Redner haben den Kommunen gedankt, aber auch den vielen ehrenamtlichen Unterstützern: Es ist eine große Herausforderung, die die Menschen gerade, auch in Vereinen, meistern, um die Menschen aufzunehmen, ihnen zu helfen und ein sicheres Obdach zu geben. Das ist eine große Herausforderung und unser Dank gilt diesen Menschen, die das übernehmen. Und das führt natürlich – und das wissen wir auch – zu finanziellen Mehrbelastungen, nicht nur bei den Kommunen, sondern Mehrbelastungen auch beim Land und beim Bund. Und für diese Mehrbelastungen gibt es in diesem Land auch, je nach Aufgabenzuordnung, je nach Rechtssystematik der Aufgabe, ein bestehendes Finanzierungssystem. Wir haben in der Vergangenheit auch im Asylbewerberleistungsrecht ein Finanzierungssystem, das auf Pauschalen aufbaut und mit dem Kommunen in den letzten Jahren sehr gut gefahren sind; es gab eine große Zufriedenheit in vielen Bereichen. Es gab Landkreise, die über das Pauschalen-System manchmal mehr eingenommen haben, als sie ausgegeben haben, und es gab Landkreise, die manchmal mehr ausgegeben haben, als sie eingenommen haben. Aber über die Zeit waren doch alle mit dem Finanzierungssystem sehr zufrieden. Wir haben in einzelnen Bereichen auch eine Spitzabrechnung, beispielsweise bei der Bewachung oder bei Gesundheitskosten, die ein bestimmtes Maß übersteigen. In dieser Rechtssituation befanden wir uns am 31. März. Und da hat Ihnen der Ministerpräsident gesagt, und er hat das auch gegenüber den kommunalen Spitzenvertretern gesagt: Wir rücken ein Stück weit von diesem bewährten System ab und werden im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsrechts den Kommunen auch bei einer nachträglichen Spitzabrechnung sämtliche anfallende Kosten finanzieren. Und genau diese Zusage hat diese Landesregierung bis zum 31. Mai eingehalten,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und sie wird auch diese Finanzierung noch abgerechneter Kosten bei den Kommunen übernehmen. Das heißt, die Kommunen bleiben auf keinem einzigen Euro der bis zum 31. Mai bestandenen oder entstandenen Kosten sitzen – entsprechend dem Finanzierungssystem. Was haben wir aber seit dem Juni 2022? Den Rechtskreiswechsel. Damit ist vollzogen worden durch Bundestagsentscheidung – der Bundesrat hat dem später am 22. Mai zugestimmt –, dass die Flüchtlinge, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs fallen. Damit ändert sich die Finanzierungsverantwortung vollständig. Und wenn Sie sich hier hinstellen und fast wörtlich sagen, dass das keine Folgen für die Finanzierungsbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen habe, dann ist das einfach falsch.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht um
die Verantwortung!) Dann wollen wir doch konkret feststellen, wo sich denn jetzt wie die Kosten bei der Aufnahme und Unterbringung verteilen: Der Bund übernimmt für die Geflüchteten aus der Ukraine vollständig die Leistungen, die diese erhalten. Der Bund übernimmt vollständig zu 100 Prozent die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete, die in den Rechtskreis des SGB XII fallen. Der Bund übernimmt zu etwa 69 Prozent – das steigt in den nächsten Jahren an – die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge, die im Rechtskreis des SGB II zu finden sind. Kommunale Verantwortung ist es, die Differenz in diesem Bereich zu finanzieren und – Sie haben darauf hingewiesen – auch im Gesundheits- und Pflegebereich, bei der Wiedereingliederung selbst Kosten zu tragen, so wie das bei allen anderen Sozialhilfeempfängern und Grundsicherungsempfängern bislang der Fall ist.
(Beifall DIE LINKE)
Aber auch auf diesen Kosten im föderalen System bleiben die Kommunen nicht sitzen, weil eben über dem Finanzierungssystem des SGB ein Finanzausgleichsystem zwischen Bund, Ländern und Kommunen besteht, was berücksichtigt, dass diese unterschiedlichen Ebenen gemeinsamer staatlicher Verantwortungswahrnehmung unterschiedliche Einnahmen haben, die unterschiedliche Aufgaben finanzieren. Und damit es zwischen Einnahmen und Ausgaben einen Ausgleich gibt, gibt es ein Finanzausgleichssystem zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen den Ländern untereinander, und dasselbe auch zwischen dem Land und den Kommunen und zwischen den Kommunen in Thüringen untereinander. Das heißt, alle Kosten, die heute in diesem Bereich bestehen, werden in die Berechnung der Finanzbedarfe der Kommunen mit eingeplant und – das ist in der Tat kritisiert worden – nachfolgend im Finanzausgleich berücksichtigt, weil es den Finanzbedarf anhebt, der dann in den Folgejahren durch das Land auszugleichen ist. Das ist die gemeinsame Finanzierungsverantwortung. Darüber reden wir bei diesem Gesetz auch gar nicht, denn es gibt keine Rechtslücke bei der Finanzierung von Menschen, die in diesem Land Sozialhilfe bekommen. Das ist ein zugebenermaßen kritisiertes, aber doch bestehendes und funktionierendes Finanzierungssystem. Was wir aber heute machen – und deswegen finde ich auch Ihren Vorwurf sehr unverschämt, nämlich uns vorzuwerfen, wir würden dieses Gesetz durchpeitschen wollen –, ist im Prinzip, eine finanztechnische Frage zu lösen. Der Bund hat über die Umsatzsteuerbeteiligung den Ländern Gelder zur Verfügung gestellt zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Die Kosten, die beim Land angefallen sind, bei den Kommunen angefallen sind, hat Frau Merz hier auch bereits benannt: 49 Millionen Euro etwa für den Freistaat Thüringen. Von den 49 Millionen Euro gehen nach dem Partnerschaftsgrundsatz automatisch 18 Millionen Euro in den Folgejahren – das wurde auch schon gesagt – an die Kommunen über. Und nun haben wir vorgeschlagen, dass von den 49 Millionen Euro, von denen 18 Millionen Euro schon automatisch an die Kommunen gehen, mit einer Pauschale dieses Geld unmittelbar – 18 Millionen Euro – an die kommunale Ebene übertragen wird. Das hat mit der Finanzierungssystematik des SGB erst mal überhaupt nichts zu tun, sondern es ist eine reine – wenn mal so will – finanzpolitische Entscheidung, diese Gelder des Bundes auf sehr einfachem und schnellem Weg pauschal an die Kommunen zu geben, dass sie nutzbar werden und als Barmittel, als Liquiditätsmittel den Kommunen in diesem Jahr wirklich zur Verfügung stehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir haben den Kommunen angeboten – weil es wirklich darum geht, 18 Millionen Euro auf einem sehr einfachen und sehr schnellen Weg praktisch zu überweisen –, dass wir dieses Gesetz heute in erster und zweiter Lesung beraten können und damit im Prinzip alle rechtlichen Grundlagen bestehen, dass die Finanzverwaltung das Geld auch überweisen kann und das Geld bei den Kommunen ankommt. Wir haben ihnen das angeboten und haben gesagt, selbstverständlich besteht das kommunale Anhörungsrecht nach Thüringer Verfassung und wenn sie davon Gebrauch machen wollen, dann gibt es überhaupt keine Diskussion. Es ist praktisch die Entscheidung auch der Landkreise und der kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenvertreter – Ihr Fraktionsvorsitzender war bei diesem Gespräch dabei –, und die kommunalen Spitzenvertreter haben gesagt, nein, wir wünschen uns dieses schnelle Verfahren nicht, wir wollen angehört werden, wir wollen gar nicht so sehr darüber diskutieren, wie ihr die pauschalen 18 Millionen Euro überweist, sondern wir wollen darüber diskutieren, wie die Finanzierung im SGB-Bereich funktioniert, weil wir die verändern wollen, weil wir die grundsätzlich kritisieren. Das sind zwei unterschiedliche Diskussionen, die werden wir natürlich zusammenführen müssen, weil sie auch mit dem kommunalen Finanzierungssystem zusammenhängen. Wir werden das sicherlich und deswegen auch im Haushalts- und Finanzausschuss dann im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsystem noch diskutieren. Das heißt, das, was wir eigentlich heute hier mit unserem Gesetzentwurf beabsichtigen, sehr schnell dazu beitragen zu wollen, dass die Kommunen 18 Millionen Euro des Bundes auf ihren Konten merken, werden wir zunächst ein Stück weit zurückstellen und werden grundsätzlich eine größere Diskussion führen. Das werden wir gerne tun, aber wir werden in dieser Frage nicht grundsätzlich vom Finanzierungssystem und vom Finanzausgleichssystem des Bundes und der Länder mit den Kommunen abweichen können. Da bitte ich eben auch die Ehrlichkeit in der Diskussion walten zu lassen und immer darauf hinzuweisen, dass wir seit dem 1. Juni in einer völlig neuen Rechtssituation sind. Die beinhaltet ein gesichertes Finanzierungssystem, und auf dieser Grundlage diskutieren wir gemeinsam: Was kann der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen tun, um die Aufnahme zu garantieren? Was kann der Freistaat auch tun, dass wir gemeinsam die Lasten, die daraus entstehen, auf finanzieller Ebene hier schultern? Das ist Sinn und Zweck der Diskussion. Da lade ich Sie gern ein, diese mit uns gemeinsam sachgerecht zu führen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Jetzt habe ich noch einmal herumgeguckt. Dann jetzt bitte Frau Finanzministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Walk, ich kenne ja nun beide Seiten – sowohl die kommunale Seite als auch die Landesseite. Ich kann mich gut entsinnen, dass wir untereinander mal einen sehr konstruktiv-kritischen Diskurs hatten. Er war von gegenseitigem Respekt geprägt. Ich kann mich zum Beispiel noch an Präsidenten Dohndorf erinnern. Ich kann mich aber auch erinnern, dass, als wir gemeinsam in der Regierung von Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht waren, in dieser Auseinandersetzung eine Veränderung stattgefunden hat. Sie kennen diese Auseinandersetzung, und die ist bis heute so. Diese falsche Aussage, dass der Ministerpräsident für beide Systeme die Spitzabrechnung zugesagt habe, die falsch –
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich
nicht gesagt!) doch, das haben Sie gesagt und auch … Entschuldigung, Herr Walk, dann dürfen Sie nicht sagen, wir sind von dem Pfad weggegangen. Sie haben aber gesagt, …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht um
die Sachverantwortung!) Nein, Herr Walk, lesen Sie bitte Ihre Rede nach. Ich habe sehr genau zugehört. Sie haben davon gesprochen, dass der Ministerpräsident an diesem denkwürdigen Tag im März von der Spitzabrechnung geredet hat, und haben diese Aussage übertragen, indem Sie ein anderes Wort – auf den Rechtskreiswechsel … Genau diese Unschärfe – ich will mich jetzt sehr vorsichtig ausdrücken – ist in diesem Schreiben des Landkreistags auch drin, da steht nämlich: Der Ministerpräsident hat versprochen – und er hält es nicht. So, was soll denn das anderes sein? Es ist gesagt worden, die Landesregierung – ich kann das für die Landesregierung auch sagen: Für den Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“ werden wir – hier muss ich Herrn Dittes korrigieren – auch über den 31. Mai hinaus, wenn dort noch Abrechnungen da sein werden, das natürlich mit einer Spitzabrechnung bringen. Warum haben wir das vereinbart? Weil wir wissen, dass vor allen Dingen in größeren Städten das Problem der Mietpreise ein anderes ist als im flachen Land und dass deswegen die Unterschiede da sind. Das haben wir zugesagt, das werden wir auch zusagen. Und wenn noch mal jemand erzählt, dass der Ministerpräsident etwas anderes versprochen hat: Er konnte nämlich zu dem Zeitpunkt gar nichts anderes zusagen, weil der Rechtskreiswechsel beim Bund überhaupt noch nicht beschlossen war.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil er noch nicht da war!)
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und ich insistiere darauf auch sehr intensiv, weil genau diese Sache, genau dieses kleine Teil sehr deutlich zeigt, dass es eben an der Stelle im öffentlichen Raum gar nicht mehr darauf ankommen soll, welche Beziehung wir haben, wie wir sachlich streiten, sondern es kommt nur darauf an, zu diskreditieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehen Sie mir das nach, wie gesagt, weil ich es aus vielen anderen Erfahrungen ja weiß. Mir, uns wäre sehr lieb – ich kann für das ganze Kabinett sprechen –, wenn wir uns da wirklich gegenseitig ein bisschen zurücknehmen. Dass die Vertreter der Kommunen auch in scharfen Worten Dinge anprangern und mehr Forderungen haben, ist völlig unbestritten. Das ist getrennt davon zu betrachten. Wenn wir – Sie hatten das ja angesprochen – wieder auf ein ordentliches Gesprächsniveau kommen wollen, dann dürfen sich solche Dinge nicht wiederholen. Das will ich ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte ebenfalls nochmals betonen, dass wir natürlich weit mehr als 49,5 Millionen Euro an die Gemeinden, an die Kreise überweisen werden, weil es richtig ist – Asylbewerberleistungsgesetz, übertragener Wirkungskreis. Wir sind verpflichtet, zu bezahlen. Diese Sache werden wir einhalten. Dafür hat der Bund 12,4 Millionen Euro bereitgestellt. Die werden wir in jedem Fall weitergeben und natürlich auch das bezahlen, was noch notwendig ist. Und die restlichen Mittel werden eins zu eins – das ist angesprochen worden – über zwei Tranchen jetzt in diesem Gesetzentwurf an die Kommunen adressiert. Ich möchte aber auch sagen, wir gehen damit über die sächsische Regelung, die ja auch schon in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, hinaus. Die Sachsen geben ja in diesem Jahr so gut wie gar nichts und verteilen das dann auf das nächste Jahr, aber das hängt auch mit ihrer Systematik zusammen. Wir haben das Ausländerzentralregister gewählt, wo Sie sagen, da kann man möglicherweise etwas anderes machen. Das will ich kurz erklären für die, die sich sonst nicht damit beschäftigt haben. Hier haben wir erst mal definitiv eine Aussage, die ist in jedem Fall wahr ist, denn der angemeldete Flüchtling ist der angemeldete Flüchtling. Sie reflektieren ja darauf, dass einzelne Kommunen sagen: Wir haben erhöhte Aufwendungen gegenüber anderen Kommunen in bestimmten Bereichen, zum Beispiel Gesundheit. Ein Beispiel, das angesprochen wurde, ist: Wenn jetzt eine Familie kommt: eine Person ist krebserkrankt und muss behandelt werden – da entstehen höhere Kosten bei der Gesundheit, und die müssen abgebildet werden. Man muss bei der Diskussion, die wir dann im HuFA haben werden, natürlich auch überlegen – weil das ja zumeist größere Städte sind –, ob die tatsächlich auch eine andere Klientel haben, die in die Stadt gezogen ist. Was passiert jetzt? Bisher hatten wir den einfachen Zuzug, und jetzt haben wir den Versuch der gerechten Verteilung, der über das Landesverwaltungsamt ja auch ausgeführt wird, damit die Verteilung personell gleichmäßig kommt. Da können sich auch noch mal Unterschiede ergeben, die wir jetzt gar nicht so sehen. Deswegen würde ich bitten, wenn man solche anderen Dinge in die Diskussion bringt, dass man das wirklich gut vorbereitet und nicht nur auf einzelne Ansprachen aus dem kommunalen Raum reagiert. So weit der Gesetzentwurf. Ich möchte noch eines dazu sagen. Die Gemeinden, die Kreise rufen bisher kein Geld ab. Ich will hier gar nicht orakeln, ich habe meine These, warum das so ist, aber ich kann natürlich nicht schreiben – also eine Person hat mir geschrieben aus dem Landratsbereich: Ich bekomme von Ihnen 1,4 Millionen, Sie können die Rechnung bei mir einsehen. – Kann man machen, ich weiß nicht, ob das ein gutes Gebaren ist, warum die Person das geschrieben hat. So funktioniert es ja nicht. Aber ich appelliere noch mal und bitte die Zuständigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: Bitte stellen Sie die Anträge an das Landesverwaltungsamt! Denn sonst müssen wir davon ausgehen, dass das Geld überhaupt nicht benötigt wird; dann ist die ganze Diskussion und die Aufregung hier umsonst, weil die Kommunen sagen, sie haben genug Geld. Also, ich denke, es liegt mehr am Bargeld, das auf dem Konto liegt. Aber zur guten Zusammenarbeit gehört natürlich auch, dass man die Abrechnung zeitnah vornimmt. Wir sind jetzt im III. Quartal, ich denke, da kann man das I. Quartal zumindest schon mal anmelden. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf zu überweisen, und zwar an den Haushaltsund Finanzausschuss und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich lasse zunächst abstimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung mehrheitlich so beschlossen. Enthaltungen gab es keine. Dann haben wir den zweiten Antrag, dieses Gesetz ebenfalls an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Damit ist auch diese Überweisung beschlossen. Es war beantragt, die Federführung dem Haushalts- und Finanzausschuss zuzuweisen. Wer stimmt dieser Federführung zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Die AfD enthält sich. Damit haben wir als federführenden Ausschuss den Haushalts- und Finanzausschuss festgestellt. Da es 13.05 Uhr ist, gehen wir jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns hier wieder um 13.35 Uhr. Wie gewohnt finden am Donnerstag nach der Mittagspause erst einmal Wahlen statt, danach die Fragestunde. Und für die, die noch weiter voraussehen wollen: Es käme dann der Tagesordnungspunkt 4 zum Aufruf. Es tagen noch der Petitionsausschuss und der Umweltausschuss. Leider liegt mir das hier vorn nicht vor, die Betreffenden wissen hoffentlich auch ohne meine Erinnerung Bescheid. Ich setze die Sitzung fort und freue mich, dass Sie wieder da sind. Ich komme zum Aufruf der Wahlen, vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 56 und 59 bis 63 . Die Tagesordnungspunkte 55, 57 und 58 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, sodass es losgeht mit Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5860 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5861 Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Der Wahlvorschlag für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5861 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch. Die Vorbereitung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Möchte jemand zu diesem Punkt eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Dann geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 Der Landtag hat bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt ebenfalls bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5862 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy. Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5863 Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endete am 20. Juni 2022. Daher waren für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Sechs dieser Personen wurden in der zurückliegenden 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 gewählt. Der damalige Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5566 war nur hinsichtlich der unter Nummer 1 vorgeschlagenen Personen erfolgreich. In einer ersten Wahlwiederholung, die in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 durchgeführt wurde, blieb der auf Nummer 2 bezogene Wahlvorschlag ohne Erfolg. Nachdem die Fraktion der AfD in der 83. Sitzung des Ältestenrats am 5. Juli 2022 signalisiert hat, die beiden unter Nummer 2 des damaligen Wahlvorschlags genannten Personen für eine zweite Wahlwiederholung vorschlagen zu wollen, hat der Ältestenrat unter Berücksichtigung der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 7/3970 der Durchführung einer dahin gehenden zweiten Wahlwiederholung mehrheitlich zugestimmt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5863 vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung als Vertrauensperson Herr Volker Wagenhaus und als Vertreter Herr Johannes Linke. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit dem TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der insgesamt aus neun Mitgliedern besteht; sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Das Wahlvorschlagsrecht liegt hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5864 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Auch hier ist die Fraktion der AfD wahlvorschlagsberechtigt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5865 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jens Cotta. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen. Damit haben wir alle Wahlgänge erläutert. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf insgesamt sechs Stimmzettel. Sie können auf den Stimmzetteln zu den Tagesordnungspunkten 56, 59, 60, 62 und 63 jeweils einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 61 haben Sie zwei Stimmen. Sie können sowohl hinter dem Namen der vorgeschlagenen Vertrauenspersonen als auch hinter dem Namen des vorgeschlagenen Vertreters entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint der Fall zu sein. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß kommen wir während der Auszählung zum Tagesordnungspunkt 64, den ich hiermit aufrufe. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kemmerich mit der Drucksache 7/5642.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ausbau erneuerbarer Energien in Thüringen Im Freistaat Thüringen soll der gesamte Stromverbrauch im Land bis 2040 aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Dafür müsste jedes Jahr allein eine Neuinstallation von 150 Megawatt Windstrom-Leistung stattfinden. Die Energie- und Klimawende ist ein Jahrhundertprojekt. Es geht um nicht weniger als die Bewahrung der Lebensgrundlagen und die Gewährleistung einer grundlastfähigen Versorgung der Thüringer Bevölkerung und der Wirtschaft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die installierten Stromerzeugungskapazitäten in Thüringen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Erzeugungsformen, den Energieträgern und der Höhe der tatsächlichen Einspeisungsquote der Sektoren? 2. Wie hoch war der Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix und welche Extremwerte – Minimal- und Maximaleinspeisung an erneuerbaren Energien – traten in Relation zum tatsächlichen Stromverbrauch hierbei auf? 3. Über welchen Zeitraum könnte der Strombedarf aus welchen derzeit in Thüringen vorhandenen Speicherkapazitäten gedeckt werden? 4. Welche Maßnahmen und Investitionen sind in den Ausbau von Windkraft- und in entsprechende Speicheranlagen im Freistaat geplant, damit eine grundlastfähige Versorgung der Thüringer Bevölkerung und der Wirtschaft gewährleistet werden kann, vor allem unter Berücksichtigung eines stetig zunehmenden Stromverbrauchs?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung erhebt keine eigenen Daten über die in Thüringen installierten Stromerzeugungskapazitäten. Auskunft darüber gibt das bei der Bundesnetzagentur geführte, öffentlich zugängliche Marktstammdatenregister, in dem vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen anzumelden und zu registrieren sind. Dem Register lassen sich unter anderem Angaben zur Leistung und zum Energieträger der zu registrierenden Anlagen entnehmen. Die Internetseite ist www.marktstammdatenregister.de. Nach dem Marktstammdatenregister sind in Thüringen, Stand 28.06.2022, 52.403 Stromerzeugungsanlagen in Betrieb. Die Tabelle zu den eingespeisten Stromerzeugungsmengen reiche ich Ihnen schriftlich nach. Zu Frage 2: Der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung lag im Jahr 2020 in Deutschland bei 61,6 Prozent. Ein nur auf Thüringen bezogener Lastgang für den Strombedarf und für die erneuerbare Erzeugung liegt der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: Eine solche Auswertung kann nicht vorgenommen werden, weil – wie bereits ausgeführt – ein rein auf Thüringen bezogener Stromlastgang nicht vorliegt. Eine derartige Betrachtung ist aber auch insofern obsolet, als Thüringen nicht als Insel mit eigenem abgeschlossenem Netz zu betrachten ist, sondern in ein nationales bzw. transeuropäisches Verbundnetz integriert ist. Zu Frage 4: Die Landesregierung schafft unter Berücksichtigung der europa- und bundesrechtlichen Vorgaben die Voraussetzungen für die Umstellung unserer Energieversorgung auf regenerative Energien. Ausbaumaßnahmen oder Investitionen plant sie aber grundsätzlich nicht, sondern setzt auf eine technologieoffene und marktorientierte Entwicklung. Wie ein möglicher Transformationspfad für das Energiesystem in Thüringen aussehen kann, hat eine Untersuchung des Instituts für Regenerative Energietechnik an der Hochschule Nordhausen gezeigt, die im November 2021 unter dem Titel „So geht’s“ veröffentlicht wurde und auf Webseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz heruntergeladen werden kann. Vielen Dank.
Vielen Dank. Die Frage 3 haben Sie in meinen Augen nicht ganz folgerichtig beantwortet. Ich weiß, Thüringen hat die Integrationslösung und ist keine Insel, das ist alles richtig, aber wir haben ja Speicherkapazitäten, zum Beispiel durch die Talsperren. Der Speicherbedarf in Sekunden, Minuten, meinetwegen auch Stunden, ist ja bekannt. Der sollte auch der Thüringer Landesregierung vorliegen und den hätte ich gerne gewusst. Ich habe auch bewusst in Frage 4 nach den Speicherkapazitäten gefragt, denn wir reden über 2,2 Prozent Windkraftflächenziel, aber dies muss ja eine Speicherung nach sich ziehen, sonst haben wir in den Windflautezeiten keine Leistung aus den Windkraftanlagen, wie es häufig vorkommt. Deshalb muss ich den Speicherausbau entsprechend mitdenken. Gibt es dazu Überlegungen der Landesregierung?
Was konkrete Speicherkapazitäten betrifft, kann ich gerne noch mal nachfragen. Es ist ja so, dass – wie gesagt – Thüringen sich ja nicht allein über den Strombedarf deckt, sondern an das bundesweite Netz angeschlossen ist, insofern natürlich im Bedarfsfall auch aus dem Netz heraus einfach Stromkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht so, dass der gesamte Strombedarf in Thüringen zwingend aus Thüringer Erzeugungskapazitäten gedeckt werden muss. Insofern können Übergangsphasen, wenn eine Windflaute ist, auch aus dem Stromnetz heraus gedeckt werden.
Die Speicherkapazität – sobald ich die Daten habe, liefern wir die gerne noch nach, aber es wird sich vermutlich, da es ja verschiedene Speichermöglichkeiten gibt, beispielsweise auch über Elektromobilität, über bidirektionale Einbindung, nicht konkret genau beziffern lassen.
Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage: Sie haben das Ziel ausgegeben, dass Thüringen sich autark mit Energie versorgt. Wie wollen Sie das verfolgen, wenn Sie keine Daten dazu erheben und nichts messen?
Das Ziel ist bilanzielle Energieautarkie. Das bedeutet, dass in Thüringen genauso viel Strom bilanziell oder energiebilanziell erzeugt werden soll, wie auch hier verbraucht wird. Das heißt aber nicht, dass wir vom bundesweiten oder europäischen Stromnetz abgekoppelt sind, sondern im Bedarfsfall natürlich auf das bundesweite Netz zugreifen.
Es war ja die Frage sozusagen nach dem Stromlastgang, und diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor, weil die Daten tatsächlich nur den Netzbetreibern vorliegen und die wiederum nicht thüringenspezifisch vorliegen, weil die Netzbetreiber natürlich über Thüringen hinaus ein Netz betreiben.
Das Nachfragerecht ist immer auf zwei Fragen des Fragestellers aus dem Rund beschränkt und die waren jetzt gestellt. Damit gibt es kein weiteres Nachfragerecht mehr bei dieser Frage. Wir kommen zur zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Anja Müller mit der Drucksache 7/5721.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Müllgebühren bei privater Aufnahme ukrainischer Geflüchteter Derzeit wird im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eine Petition unter anderem zum Sachverhalt einer Erhöhung der Müllgebühren nach privater Aufnahme ukrainischer Geflüchteter behandelt. Hierüber berichtete beispielsweise schon der Mitteldeutsche Rundfunk. Die Petenten legten dar, dass von ihnen ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, gestellt worden sei. Bisher hätten die Petenten noch keine Information hinsichtlich der Bearbeitung der Anträge erhalten. Allerdings hätten sie ein Schreiben erhalten, wonach sie höhere Müllgebühren zahlen sollen, obwohl die aufgenommene Flüchtlingsfamilie nur wenige Wochen bei ihnen wohne bzw. gewohnt habe. Unabhängig von der Petition haben sich weitere Personen an mich als Abgeordnete gewandt und ähnliche Sachverhalte geschildert. Auch in diesen Fällen seien unverzüglich Müllgebühren erhöht und teilweise Mülltonnen ausgetauscht worden, was weitere Kosten verursacht habe. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Familien oder Einzelpersonen haben in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen? 2. Können diese Familien und Einzelpersonen finanzielle Unterstützung für die private Aufnahme beantragen und wenn ja, seit wann kann die Unterstützung bis zu welcher Höhe beantragt werden und wie viele Anträge sind bereits eingegangen? 3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen aufgrund der Aufnahme der Geflüchteten die Müllgebühren erhöht und die Mülltonnen ausgetauscht? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Sachverhalt, dass einerseits von öffentlicher Seite dafür geworben wurde, ukrainische Geflüchtete privat aufzunehmen, und andererseits öffentliche Stellen unverzüglich Müllgebühren erhöhen, wenn Familien oder Einzelpersonen Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 – wie viele Familien und Einzelpersonen in Thüringen privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben – liegen der Landesregierung keine validen statistischen Daten vor, der Grund: Nach wie vor reisen Menschen aus der Ukraine auch individuell nach Deutschland ein. Viele finden Aufnahme bei in Deutschland wohnenden Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten. Zudem befindet sich ein Teil der Geflüchteten auf der Durchreise mit Zwischenaufenthalt in verschiedenen Bundesländern, um an ihr eigentliches Ziel zu gelangen, das auch außerhalb Deutschlands liegen kann. Folglich können Bund, Länder und Kommunen nur schwer einen vollständigen Überblick darüber erhalten, wie viele Personen aus der Ukraine sich aktuell in den kommunalen Gebietskörperschaften aufhalten. Zu Frage 2: Am 24. Juni 2022 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet. Gemäß dem neuen § 2 Abs. 1b dieser Verordnung können Landkreise und kreisfreie Städte mit privaten Dritten, die im selbst genutzten Wohnraum Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, die Zahlung monatlicher Pauschalen von 150 Euro für jede erste aufgenommene Person sowie von 75 Euro für jede weitere aufgenommene Person vereinbaren. Diese Regelung trat rückwirkend zum 24. Februar 2022 in Kraft. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten vor, wie viele derartige Vereinbarungen bislang abgeschlossen wurden. Anzumerken ist, dass bereits vor der Veröffentlichung der Änderungsverordnung einige Gebietskörperschaften finanzielle Unterstützung für die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine gewährt haben. Zu Frage 3: Statistische Angaben darüber, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen infolge des Zuzugs ukrainischer Flüchtlinge eine Gebührenanpassung oder ein Behälteraustausch vorgenommen wurde, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt die private Aufnahme Geflüchteter. Sie erkennt ausdrücklich an, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Hilfe einen unverzichtbaren Beitrag liefern, die menschliche Not zu lindern. Sie helfen ganz konkret und ich bin fest überzeugt, wir würden diesen Zustrom aus der Ukraine nicht so gut bewältigen können ohne die Aufnahmebereitschaft vieler Privater. Genau aus diesem Grund hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass privaten Dritten solche Pauschalen gezahlt werden können und auch entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden können. Vielen Dank.
Ich hätte dazu noch zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage ist, ob die Aufgabenträger im Bereich der Abfallwirtschaft ihre Gebühren, die ja nach Personenzahlen im Haushalt berechnet werden, nach Nationalitäten differenzieren dürfen. Die zweite Frage ist, ob Ihnen bekannt ist, dass aufgrund der Datenschutzbestimmungen die Meldungen von den Einwohnermeldeämtern zu der Personenzahl in den Haushalten nur als Zahl gemeldet wird, und wie man aufgrund einer Zahl, die man gemeldet kriegt, herausfinden soll, welche Nationalität hinter den Angehörigen in den entsprechenden Haushalten stehen soll.
Ich bitte um Verständnis, dass ich als Vertreter des Justizministeriums kein Spezialist für Abfallgebührenrecht und für das Einwohnermeldewesen bin. Deswegen werde ich die Antworten schriftlich nachliefern.
Vielen Dank. Damit sind auch die Fragemöglichkeiten zu dieser Frage erschöpft. Wir kommen zur dritten Frage von heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gottweiss in der Drucksache 7/5749.
Aktuell gelten Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse als Stand der Technik. Die Mündliche Anfrage erfragt die praktische Realisierung von Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Windenergieanlagen der 5-MegawattKlasse sind in Thüringen errichtet worden? 2. An welchen Standorten in Thüringen wurden Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse wann errichtet? 3. Welche Typen von welchen Herstellern von Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse sind in Thüringen errichtet worden? 4. Was ist die durchschnittliche Nennleistung der Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse in Thüringen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Laut Marktstammdatenregister wurden in Thüringen bisher sechs Anlagen der 5-MegawattKlasse errichtet. Zu Frage 2: Die Anlagen befinden sich in Großneuhausen – zwei Anlagen –, Nessetal – eine Anlage –, Ebenhain – zwei Anlagen – und Erfurt – eine Anlage – und sind alle 2021 in Betrieb genommen worden. Dazu gibt es auch eine Tabelle, die schriftlich nachgereicht wird. Zu Frage 3: In Thüringen sind jeweils drei Anlagen des Typs V 150-5.6 der Firma Vestas, Vestas Deutschland GmbH, und des Typs GE 5.5-158 von General Electric, General Electric Deutschland GmbH, errichtet worden. Zu Frage 4: Die durchschnittliche Nennleistung dieser Windenergieanlagen beträgt 5.550 Kilowatt.
Ich habe noch zwei Nachfragen, die Sie gern auch schriftlich beantworten können, falls Ihnen die Daten nicht vorliegen. Ich habe nach den errichteten Anlagen gefragt, doch ich hätte jetzt auch Interesse an den genehmigten Anlagen, die noch nicht errichtet wurden, und zweitens an den beantragten Anlagen, die noch nicht genehmigt wurden in dieser 5-Megawatt-Klasse.
Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann danke schön für diesen Moment, und wir kommen zur vierten Anfrage der heutigen Fragestunde. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Pfefferlein in der Drucksache 7/5755.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Landwirtschaftliche Betriebsnummern für Imkereien mit Gewinnabsicht in Thüringen Ende Dezember 2014 wurden vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats einige steuerliche Vorschriften für Imkerinnen und Imker geändert. Unter anderem betrifft dies den § 13a Einkommensteuergesetz. Dabei wurde unter anderem die Grenze zwischen Imkerei mit Gewinnabsicht – mehr als 30 Völker – und Liebhaberei erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Imkerei zählt von nun an zu den Sonderkulturen – § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG. Imkereien mit Gewinnabsicht werden seitdem steuerlich landwirtschaftlichen Betrieben gleichgesetzt. Laut Angabe auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau benötigt jeder Imkereibetrieb eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Zuständig für die Erteilung einer Nummer sind in Thüringen die jeweiligen Landwirtschaftsämter. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei Imkereibetrieben mit über 30 Bienenvölkern und erkennbarer Gewinnerzielung auch ohne Pacht oder Besitz von landwirtschaftlicher Fläche um landwirtschaftliche Betriebe und wenn nein, warum nicht, wenn sie doch steuerlich gleichgestellt sind? 2. Unter welchen Voraussetzungen können Imkereien mit Gewinnabsicht über die zuständigen Landwirtschaftsämter als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt bzw. registriert werden und somit eine landwirtschaftliche Betriebsnummer bekommen? Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Ich möchte gern beide Fragen zusammenhängend beantworten. Seit 2019 ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft zuständige Agrarbehörde für Förderanträge zur Gewährung flächenbezogener Agrarbeihilfen. Die Unterscheidung zwischen Landwirtschaft und Liebhaberei erfolgt nicht anhand des Personenidents, den die Agrarverwaltung für die Registrierung von Förderanträgen vergibt. Der Personenident ist eine Identifikation für alle gestellten Förderanträge über die Jahre hinweg für einen Betriebsinhaber gemäß den europarechtlichen Vorgaben. So ist ein Gartenbaubetrieb mit Fläche unter Glas und Kunststoff unterhalb der Mindestbetriebsgröße von 1 Hektar beihilfiger Fläche nicht antragsberechtigt für Direktzahlungen und erhält deshalb keinen Personenident, obwohl der Gartenbaubetrieb zur Landwirtschaft zählt und gewinnbringend im Haupterwerb bewirtschaftet sein kann. Dieser Gartenbaubetrieb kann aber eine investive ELER-Förderung erhalten haben und hat deshalb einen Personenident zur Registrierung der Förderanträge. Analog verhält es sich bei den Imkereien. Die Imkerei ist Landwirtschaft, erhält aber dann einen Personenident, wenn eine investive Förderung beansprucht wird, das Merkmal nach Einkommensteuergesetz unabhängig von einem Personenident. Vielen Dank.
Kunstrasenplatz im Waldstadion Zeulenroda-Triebes Seit mehreren Jahren zeichnet sich hinsichtlich des Kinder- und Jugendsports ein zunehmender Bedarf für einen Kunstrasenplatz in Zeulenroda-Triebes ab. Der Bau eines solchen Platzes ist stark abhängig von der Förderung durch den Freistaat Thüringen. Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 könnte Zeulenroda-Triebes ein Standort zur Unterbringung eines Teams der EM werden. Entsprechende Anfragen gibt es. Um optimale Bedingungen zu bieten, ist ein Kunstrasenplatz auch dringend notwendig. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchem Stand befindet sich die Förderanfrage der Stadt Zeulenroda-Triebes für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Waldstadion? 2. Ist die Förderung eines Kunstrasenplatzes in der Stadt aus Sicht der Landesregierung möglich und wenn ja, mit welcher Förderquote? 3. Welche Voraussetzungen müssen von Zeulenroda-Triebes erfüllt werden, um spätestens 2023 eine Förderung zu erhalten und damit sicherzustellen, dass der Platz rechtzeitig vor der Fußball-Europameisterschaft 2024 fertiggestellt ist?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Der entsprechende Jahresantrag der Stadt Zeulenroda-Triebes ist am 2. November 2021 im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingegangen. Bis heute fehlen zu den Unterlagen die elektronischen Begleitinformationen, der Finanzierungsplan und der Ratsbeschluss. Diese sind Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Programmaufstellung. Alle eingegangenen Anträge für 2022 wurden zwecks Programmaufstellung 2022 erfasst. Eine entsprechende Programmaufstellung für 2022 kann jedoch erst erfolgen, wenn die Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ in Kraft getreten ist. Die vom Bund gezeichnete Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspakt Sport 2022 liegt seit dem 1. Juli 2022 vor. Das landesseitige Beteiligungsverfahren zur Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist in die Wege geleitet worden. Dem TMBJS liegt im Rahmen der Sportstättenförderung bisher keine Förderanfrage vor. Sollte sich die Stadt für eine Antragstellung entscheiden, ist der Termin für eine richtliniengemäße Anmeldung für alle Träger von Sportanlagen der 1. August, wenn sie am Auswahlverfahren zum Förderplan für das Jahr 2023 teilnehmen möchten. Diese Anmeldung ist von der Stadt Zeulenroda-Triebes zunächst beim Landkreis Greiz vorzulegen. Weitere Einzelheiten können der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung entnommen werden, die auf der Homepage des TMBJS einzusehen ist und im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 152 veröffentlicht wurde. Frage 2: Für Förderungen nach der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderquote beträgt hier 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höchstfördersumme für Gemeinden beträgt 1,5 Millionen Euro und für Dritte 1 Million Euro. Für den Bau von Kunstrasenplätzen können im Rahmen der Sportstättenförderung des TMBJS Fördermittel ausgereicht werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, siehe Nummer 5.1 der genannten Förderrichtlinie. Frage 3: Für Förderungen nach der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 verwiesen. Für die Sportstättenförderung des TMBJS gilt: Sofern die Stadt über eine entsprechende Vorplanung verfügt – Leistungsphase 2 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – und 2023 mit der Bauausführung beginnen will, muss sie zunächst das Bauvorhaben über den Landkreis beim TMBJS anmelden. Zudem sollte die Stadt über die nötigen Eigenmittel verfügen. Über die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen kann man sich anhand der genannten Förderrichtlinie informieren, hier Nummer 4. Darüber hinaus müssen ausreichende Haushaltsmittel im Einzelplan 04 vorhanden sein, damit eine Bewilligung möglich wird. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte eine Nachfrage zum Investitionspakt „Sportstätten des Bundes“. Gibt es da eine Prioritätensetzung aus dem Ministerium, aus dem TMBJS, indem man sagt, man fördert vorrangig Schwimmsportstätten, also Freibäder, Hallenbäder? Oder sind auch Sportanlagen des Breitensports, des Fußballs vorgesehen? Gibt es eine Prioritätensetzung, welche Sportstätten über das Sportprogramm des Bundes gefördert werden sollen?
Gab es in der Vergangenheit Schwerpunkte bei den Projekten, die in den letzten Jahren bewilligt wurden? Meiner Meinung nach gab es einen Schwerpunkt bei den Schwimmbädern. Ist das korrekt?
Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und wir kommen zur nächsten Frage. Da ist Fragesteller Herr Abgeordneter Malsch in der Drucksache 7/5763.
Windenergieanlagen in Thüringen unter 1.000 Meter Abstand von der nächsten Wohnbebauung Aktuell arbeiten in Thüringen etwa 840 Windenergieanlagen. Einige dieser Anlagen stehen in Windvorranggebieten, viele ältere Anlagen aber auch außerhalb davon. Es besteht Informationsbedarf über den Status quo der Abstandsflächen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Windenergieanlagen stehen in Thüringen in einem geringeren Abstand als 1.000 Meter zur nächstgelegenen Wohnbebauung? 2. Welche Leistung haben diese Windenergieanlagen? 3. Wie viele dieser Windenergieanlagen stehen in ausgewiesenen Windvorranggebieten? 4. Wie viele dieser Windenergieanlagen stehen außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten oder an Einzelstandorten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen stehen 357 Windenergieanlagen in einem geringeren Abstand als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt. Zu Frage 2: Diese 357 Windenergieanlagen haben eine Gesamtleistung von 588.255 KW. Zu Frage 3: Von den 357 Anlagen, die sich weniger als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt befinden, liegen 94 Anlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie. Zu Frage 4: Von den 357 Anlagen, die sich weniger als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt befinden, liegen 263 Anlagen außerhalb von ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie. 20 dieser 263 Windenergieanlagen befinden sich an einem Einzelstandort. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schütze mit der Drucksache 7/5764. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Bushaltestelle in der Ortschaft Schöten wieder anfahren Die Bushaltestelle Schöten wurde vom Busfahrplan, Linie 280 eines regionalen Verkehrsunternehmens mit Sitz in Apolda, gestrichen. Die Bushaltestelle Abzweig Schöten liegt für Rentner und Kinder, vor allem bei schlechten Wetter zu weit weg – ca. 400 Meter –. Weiterhin wurde die Bushaltestelle im Ort für einen fünfstelligen Betrag saniert. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird die Bushaltestelle in der Ortschaft Schöten nicht mehr angefahren? 2. Welche Zusatzkosten und Mehrzeit werden für die Betreiber der Linie 280 entstehen, wenn man die Ortschaft wieder in den Busplan integriert? 3. Warum kann als Alternative kein Rufbussystem eingeführt werden? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Entscheidung des Beirats für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung beim Stadtrat in Jena, diese Bushaltestelle wieder anzufahren? Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Haltestelle in der Ortslage Schöten wird nur durch die Linie 280 nicht mehr bedient. Dies ist mit der Klassifizierung der Linie 280 als landesbedeutsame Buslinie verbunden. Hier liegen die Prämissen auf Anschlüssen an den Schienenpersonennahverkehr, Vertaktung und einheitlichem Linienweg ohne Stichfahrten. Als Ersatz verkehrt die Linie 292 ungefähr alle zwei Stunden über die Ortslage Schöten. Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es ist aber davon auszugehen, dass Anschlussbeziehungen in Apolda und Jena dann nicht mehr gesichert sein könnten. Zu Frage 3: Mit der Linie 292 liegt bereits eine Alternative vor. Ein Rufbuszubringer zur Linie 280 bindet zusätzliche Kosten durch Fahrzeug und Personal. Zu Frage 4: Schöten ist ein Ortsteil der Stadt Apolda im Kreis Weimarer Land. Die Linien 280 und 292 fallen in die Aufgabenträgerschaft dieses Landkreises. Wenn die benachbarte kreisfreie Stadt Jena über eine Haltestelle im Kreis Weimarer Land befinden möchte, ist dies nach Ansicht der Landesregierung nur im Einvernehmen zwischen Jena und dem Weimarer Land möglich. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Es hat die Staatssekretärin Frau Dr. Schöning geantwortet. Dann geht es jetzt weiter mit der achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/5765.
Danke, Frau Präsidentin. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und mögliche Auswirkung auf die Vogelwelt Mit der Begründung, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurde im Bundestag die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der regierungstragenden Fraktionen mit Stimmen dieser Fraktionen beschlossen. Diese oben genannte Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und die Arbeit der Genehmigungsbehörden auch in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vogelarten sollten – bezogen auf ihre jeweiligen Brutplätze – nach Auffassung der Landesregierung größere Abstände zu Windkraftanlagen haben als im Gesetz genannt und welche Vogelarten sollten mit jeweils welchem Abstand ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen – bezogen auf das Gesetz – ergänzt werden? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Vogelarten wie Schwarzstorch, Kranich oder Rohrdommel keine Erwähnung hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich finden, diese Arten im „Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten aber mit Mindestabständen geführt werden? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für Vogelarten wie Weißstorch und Wespenbussard ein kürzerer Wert hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich aufgeführt wird, diese Arten aber im „Helgoländer Papier“ der Vogelschutzwarten mit größeren Mindestabständen geführt werden? 4. Sieht die Landesregierung Konflikte bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Artenschutz, wenn ja, welche und jeweils warum und, wenn nein, warum nicht? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die positive Bestandsentwicklung der windenergiesensiblen Vogelarten deutlich macht, dass die Thüringer Naturschutzverwaltung adäquate Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt hat, die auch zukünftig zur Anwendung kommen können. Insbesondere die in Thüringen auf Basis fundierter Erfassungsdaten ermittelten Dichtezentren der windenergiesensiblen Arten können erheblich zur positiven Bestandsentwicklung dieser Vogelarten beitragen. Die außerordentliche Dringlichkeit, mit der es geboten ist, unsere Energieversorgung auf sichere und vor allem eigenständige Füße zu stellen, verbietet es, zum jetzigen Zeitpunkt lange Diskussionen über Landesspezifika zu führen. Es gilt vielmehr, den neuen bundesgesetzlichen Rahmen schnellstmöglich zu nutzen und dabei sicherzustellen, dass unsere Naturschutzfachbehörde diesen Prozess sehr intensiv begleitet. Dabei gilt es auch, den ehrenamtlichen Naturschutz und weitere gesellschaftliche Akteure mitzunehmen. Zu Frage 2: Die Rohrdommel spielt aufgrund ihres seltenen Auftretens in Thüringen mit acht bis zehn Brutpaaren in der Planungs- und Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen in Thüringen eine sehr untergeordnete Rolle. Beim Schwarzstorch ist davon auszugehen, dass die bestehenden Schutzinstrumente, die seine Lebensräume auch weiterhin sichern, die positive Bestandsentwicklung des Schwarzstorchs gewährleisten werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zusätzlich vom Bund zu implementierenden Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Vogelarten. Dieses neu geschaffene Instrument des Bundes zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände gilt es in Thüringen zu nutzen und damit die bislang erreichten Erfolge beim Schwarzstorch auch für die Zukunft abzusichern. Zu Frage 3: Die Abstimmungen zum „Helgoländer Papier“ haben viele Jahre gedauert und auch dann verblieben noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den vielen Beteiligten. Mit einer verbindlichen Regelung des Bundes wird nun ein neuer Weg beschritten, der es wert ist, gegangen, statt zerredet zu werden. Es ist jetzt schnelles Handeln gefordert und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass wir in Thüringen die Entwicklung der Vogelbestände weiterhin genau im Blick behalten und die auf Landesebene vorhandenen Instrumente weiterhin so erfolgreich einsetzen wie bisher. Zu Frage 4: Mit dem Entwurf zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schlägt der Bund einen neuen Weg ein. Die vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz neu implementierten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Arten und der Aktionsplan für natürlichen Klimaschutz mit seiner überragenden Finanzausstattung von 4 Milliarden Euro wird den Ländern beispielsweise neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen, um die Bestände windenergiesensibler Vogelarten zu verbessern. Diese kann nun jedes Land konkret bezogen auf die Landesspezifika nutzen, um den Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Vielen Dank.
Vielen Dank erst mal für die Antworten. Meine erste Nachfrage ist: Wie hat sich das Land im Bundesrat zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verhalten? Und meine zweite Frage ist: Wie würde sich denn die Aufhebung des Windkraftverbots im Wald auf Vogelarten wie den Schwarzstorch oder den Uhu auswirken?
Zum Stimmverhalten im Bundesrat: Wir haben der Gesetzesänderung zugestimmt. Und zur Aufhebung des Verbots von Windkraftanlagen im Wald: Mit den Dichtezentren und den bisherigen Instrumenten zum Schutz der entsprechenden Arten, insbesondere des Schwarzstorchs, haben wir nach unserer Auffassung ausreichende Instrumente, um die Population des Schwarzstorchs in Thüringen zu sichern, und werden damit gewährleisten können, dass die Population nicht wirklich dauerhaft negativ beeinträchtigt wird.
Gibt es weitere Nachfragen von anderen Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Frage abgeschlossen. Dann kommen wir zur neunten Frage von heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bilay mit der Drucksache 7/5777.
Schutzausrüstung bei der Thüringer Polizei Der Thüringer Landtag hat in den Haushaltsjahren 2015 bis 2022 Mittel bereitgestellt, um die Eigensicherung der rund 6.000 Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑ beamten zu erhöhen, darunter auch moderne Schutzwesten und Helme sowie andere Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände. Die Landesregierung hatte diese Ausgabenermächtigungen umgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem finanziellen Umfang insgesamt wurde in den einzelnen Haushaltsjahren 2015 bis 2021 Schutzausrüstung für Beamtinnen und Beamte der Polizei beschafft? 2. In welchem finanziellen Umfang insgesamt wurde bisher im laufenden Haushaltsjahr 2022 Schutzausrüstung für Beamtinnen und Beamte der Polizei beschafft bzw. in welchem finanziellen Umfang stehen diese jeweiligen Beschaffungen für das Haushaltsjahr 2022 noch aus? 3. In welchem finanziellen Umfang wurden in den einzelnen Haushaltsjahren 2015 bis 2021 Mittel im Einzelnen für die Beschaffung von Schlagstöcken, Reiz- und Betäubungsstoffen, Dienstwaffen sämtlicher Art sowie deren Munition verausgabt? 4. In welchem finanziellen Umfang wurden bisher im laufenden Haushaltsjahr 2022 Mittel im Einzelnen für die Beschaffung von Schlagstöcken, Reizund Betäubungsstoffen, Dienstwaffen sämtlicher Art sowie deren Munition verausgabt bzw. in welchem finanziellen Umfang stehen diese jeweiligen Beschaffungen für das Haushaltsjahr 2022 noch aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Insgesamt wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2021 in der Thüringer Polizei finanzielle Mittel für Schutzausrüstung in Höhe von 21.880.776,77 Euro aufgewandt. Dies beinhaltet unter anderem Ausgaben für die Beschaffung von Waffen und Munition, Helmen und Maskenkombinationen, Körperschutzausstattung, Schutzschilde, Dienst- und Schutzkleidung, Arbeitsschutz- und Einmalhandschuhe sowie Einwegoveralls und Einwegmasken im Zuge der Coronapandemie sowohl im Landeskriminalamt Thüringen als auch der Landespolizeidirektion. Zu Frage 2: Bislang belaufen sich die Gesamtausgaben für Schutzausrüstung in der Thüringer Polizei im Haushaltsjahr 2022 auf 245.536,24 Euro. Ein Großteil der Beschaffungsvorhaben im Bereich Schutzausrüstung steht jedoch noch aus, sodass der Mittelabfluss für das letzte Drittel des Haushaltsjahres 2022 geplant ist und Teile der Haushaltstitel bereits vorgebunden sind. Zu Frage 3: In den Haushaltsjahren 2015 bis 2021 wurden Mittel für Waffen, Ausrüstung und Munition im finanziellen Umfang von insgesamt 8.056.722,41 Euro verausgabt. Zu Frage 4: Bislang belaufen sich die Ausgaben für Waffen, Ausrüstung und Munition der Thüringer Polizei im Haushaltsjahr 2022 auf 290.967,39 Euro. Ein Großteil der Beschaffung steht noch aus, sodass die hierfür benötigten Haushaltsmittel im letzten Drittel des Haushaltsjahres abfließen werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. Cyberangriffe im Zuge des Russland-Ukraine-Konflikts In seinem Sicherheitshinweis vom 4. März 2022 warnte das Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt vor einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen. Es sei möglich, dass sich Cyber-Sabotageakte nicht nur gegen Unternehmen in den Sektoren der kritischen Infrastruktur, sondern auch gegen den politischen Raum sowie gegen militärische Einrichtungen richten. Russische Dienste verfügten demnach über entsprechende Fähigkeiten und Tools, die genannten Bereiche erheblich und nachhaltig zu sabotieren. Cyberangriffe des Akteurs „GHOSTWRITER“ gegen deutsche Abgeordnete würden belegen, dass es im Vorfeld des eigentlichen Angriffs Vorbereitungshandlungen gab. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf Unternehmen wurden seit Beginn des Russland-UkraineKonflikts in Thüringen angezeigt – bitte gliedern nach Unternehmen der kritischen und nicht kritischen Infrastruktur –? 2. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf öffentliche Stellen, außer Thüringer Landtag, wurden seit Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts in Thüringen angezeigt – bitte gliedern nach Behörden, Organen der Rechtspflege, anderen öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen des Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen –? 3. Wie viele Fälle von Cyberangriffen auf Thüringer Amts- und Mandatsträger wurden seit dem Jahr 2014 in Thüringen angezeigt – bitte nach Jahresscheiben gliedern –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Entwicklung der Cyberangriffe in Thüringen seit Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts?
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die militärischen Operationen werden nach Informationen des Bundes durch Maßnahmen im Cyberraum begleitet. Das Vorgehen militärischer und/ oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des kriegerischen Konflikts jüngst von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen Cyberangriffs mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Zu Frage 1: Für die Beantwortung der Frage 1 ist ein sonst üblicher Rückgriff auf die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht möglich. Die PKS als Ausgangsstatistik kann aktuelle Phänomene grundsätzlich nicht darstellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Verfahren noch in der polizeilichen Sachbearbeitung befinden und damit die statistische Erfassung noch nicht erfolgt ist. In der PKS wird bei der Erfassung der Geschädigten von Cyberangriffen nicht nach Unternehmen, öffentlichen Stellen oder Privatpersonen unterschieden. Eine Unterscheidung der gegebenenfalls betroffenen Unternehmen ist insofern nicht möglich. Nach ersten vorläufigen Betrachtungen ist das Niveau der zur PKS gemeldeten Fälle der Cyberkriminalität im Vergleich zum Vorjahr jedoch nicht erhöht, sondern gleichbleibend. Der Angriff auf die Stadtverwaltung Suhl wurde der Landesregierung im Rahmen der Abforderung von Unterstützungsleistungen bekannt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen über Cyberangriffe auf öffentliche Stellen vor. Zu Frage 2: Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung wäre eine händische Durchsicht aller unter Frage 1 genannten Fälle im ersten Halbjahr des Jahres 2022 erforderlich gewesen. Dies ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Eine Recherchefähigkeit ist nur eingeschränkt gegeben, weil die Eigenschaft als Amts- oder Mandatsträger nicht zwingend erfasst werden muss. In der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit wurden jedoch insgesamt drei Fälle bekannt. Im Jahr 2016 wurden zwei Cyberangriffe und im Jahr 2020 ein Cyberangriff von Thüringer Amts- und Mandatsträgern angezeigt. Zu Frage 4: Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es in Deutschland nach Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu wenigen unzusammenhängenden IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt ist derzeit kein erhöhtes Anzeigeverhalten festzustellen. Die abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland und damit auch für den Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise bleibt aber unverändert bestehen. Die vom BSI ausgesprochenen Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenaktivitäten zur Sensibilisierung, Prävention und Detektion wurden durch die Thüringer Landesverwaltung adaptiert und, soweit anwendbar, auch umgesetzt. Die Lage kann sich natürlich jederzeit ändern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Staatssekretärin. Jetzt verstehe ich ja, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist und nicht alle Daten vorliegen. Aber die Fälle, über die wir reden, das sind ja keine Ladendiebstähle oder Diebstahlsdelikte, wovon wir 100.000 im Jahr haben, sondern es sind ausgesuchte Fälle. Und zumindest bei dem Bereich „kritische Infrastruktur“ muss doch die Landesregierung in der Lage sein, Auskünfte zu geben. Da gibt es besondere Meldedienste „Wichtiges Ereignis“. Also wenn ein Cyberangriff auf die kritische Infrastruktur in Thüringen stattfindet und die Landesregierung sagt, sie habe dazu keine Erkenntnisse, was ich so nicht glaube – deswegen würde ich die Frage gern noch einmal mitgeben, dass Sie zumindest die Cyberangriffe auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur im von mir angegebenen Zeitraum noch einmal nachberichten.
Ich hatte Ihnen ja auch nicht dargestellt, dass wir keine Erkenntnisse haben, sondern warum es nicht möglich ist, in der von Ihnen gefragten Art und Weise nach Unternehmen und Personen eine Unterscheidung zu treffen, eben weil man da nicht die übliche Abfrage machen kann. Und – und das ist eigentlich, glaube ich, der zentralere Punkt – ich habe daraufhin hingewiesen, dass wir die Frage jetzt zu einem Zeitpunkt empfangen haben, da sich viele Fälle, vielleicht, falls es sie gibt, noch in der Bearbeitung befinden können, also gegebenenfalls jetzt keine so aussagekräftige Zahl kommen wird. Wenn es möglich ist, noch weitere Dinge nachzubeantworten, werde ich das gern tun.
Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann mit der Drucksache 7/5781.
Vielen Dank. Chemikalienfund im Jahr 2018 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Am 13. März 2018 fand die Thüringer Polizei bei Hausdurchsuchungen in vier Objekten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Chemikalien, aus denen man insgesamt 100 Kilogramm Sprengstoff hätte herstellen können. Einer der beiden Verantwortlichen war zu dieser Zeit Mitglied im Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie wird die Landesregierung zukünftig gewährleisten, dass mutmaßliche Linksextremisten nicht in den Besitz von Chemikalien gelangen, die für den Bau von Sprengstoffen genutzt werden können? 2. Kann die Landesregierung eine Radikalisierung der extremen Linken – vor allem vor dem Hintergrund von denkbaren Rache- und Nachahmungsakten im Zuge des aktuellen Prozesses des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. – ausschließen, in deren Folge auch Bombenanschläge eine Rolle spielen könnten? 3. Welche finanziellen Zuwendungen erhielt das in Rede stehende Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ seit dem Jahr 2016 aus EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalmitteln? 4. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass vom Land bezuschusste Vereine und deren Mitarbeiter, die mutmaßlich linksextremistische Taten gutheißen, fördern und fordern, auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zur Umsetzung der Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe hat die Bundesregierung mit Rechtskraft vom 1. Februar 2021 das Ausgangsstoffgesetz in Kraft gesetzt. Mit der genannten EU-Verordnung und dem Deutschen Ausgangsstoffgesetz werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen und Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Infrage kommende Stoffe und Verbindungen sind in den Anhängen „I – Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ und „II – Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ aufgelistet. Insbesondere werden den zuständigen Behörden Aufgaben zugewiesen und Befugnisse erteilt, um den Verkehr mit solchen Stoffen und Verbindungen überwachen zu können und ein entsprechendes Monitoring zu gewährleisten. Die EU-Verordnung und das Ausgangsstoffgesetz zielen im Weiteren darauf ab, Meldungen über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette an die zuständigen Sicherheitsbehörden sowie im erforderlichen Fall die Strafverfolgung sicherzustellen und damit dazu beizutragen, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit wirksam einzuschränken. Das Ausgangsstoffgesetz regelt unter anderem die Etablierung von Inspektionsbehörden und nationalen Kontaktstellen in den Ländern sowie deren Aufgaben und Befugnisse. Im Freistaat Thüringen sind die Aufgaben der Inspektionsbehörden für Mitglieder der Allgemeinheit – also für die Bürgerinnen und Bürger – dem Innenressort zugewiesen. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei gehen entsprechenden Verdachtsmeldungen nach und stellen im erforderlichen Fall im Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften die Strafverfolgung sicher. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die vorgenannten Regularien zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen nicht gegen spezielle Personengruppen wie etwa Linksextremisten richtet, sondern für die Mitglieder der Allgemeinheit gelten. Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung beobachtet die Lageentwicklung und erstellt bei Erfordernis regelmäßig Gefährdungslagebilder. Erkenntnisse, die die Sicherheitslage beeinflussen, werden fortlaufend beurteilt und davon ableitend die entsprechenden Maßnahmen veranlasst. Den Polizeibehörden liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefährdung begründen könnten. Zu Frage 3: Aus Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde das Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ seit 2016 nicht gefördert. Über Zuwendungen aus kommunalen, nationalen oder europäischen Programmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Da es sich beim angesprochenen Bündnis aber um einen losen Personenzusammenschluss handelt, fehlt damit die Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Mittel. Zu Frage 4: Zunächst wird immer schon aufgrund der generellen Zielrichtung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen, dass die Antragsteller auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Sollten berechtigte Zweifel daran bestehen, werden eine etwaige Nennung des Antragstellenden im Verfassungsschutzbericht sowie weitere Hinweise auf extremistische Bestrebungen geprüft. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Keine, aus dem Rund auch nicht. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Bühl. Möchte jemand die Frage an seiner Stelle stellen? Das ist die Drucksache 7/5782. Das übernimmt Herr Walk.
Danke, Frau Präsidentin. Auszahlung von Ausgleichszahlungen an ÖPNVAufgabenträger aufgrund des 9-Euro-Tickets Das 9-Euro-Ticket wird stark genutzt und stellt für viele ÖPNV-Aufgabenträger einen erheblichen Einbruch von Einnahmen durch den Wegfall regulärer Ticketverkäufe dar. So kein zügiger Ausgleich der Einnahmeausfälle erfolgt, besteht die Gefahr, Firmen im Bestand durch Liquiditätsausfälle zu gefährden. Die Weiterreichung der Ausgleichszahlungen durch das 9-Euro-Ticket soll durch den Freistaat erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird die für eine Auszahlung von Ausgleichszahlungen nötige Richtlinie des Landes erlassen bzw. wie ist der diesbezüglich aktuelle Bearbeitungsstand? 2. Auf welcher Grundlage wurden Aufgabenträger zur Abgabe von Anträgen für Ausgleichszahlungen zum 9-Euro-Ticket aufgefordert, wenn bisher keine entsprechende Richtlinie vorliegt? 3. Wann werden voraussichtlich die Ausgleichszahlungen an den Aufgabenträger im Ilm-Kreis in welcher Höhe vom Land erfolgen? 4. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen, welche der Freistaat Thüringen von der Bundesregierung erhalten hat, insgesamt und werden diese als auskömmlich betrachtet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: An der Erarbeitung der Richtlinie wird gearbeitet. Die inhaltliche Konzeption ist nahezu abgeschlossen. Aktuell werden notwendige letzte Abstimmungen durchgeführt. Zu Frage 2: Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden auf Grundlage der „Muster-Richtlinie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 aus Bundesund Landesmitteln“ vom 17. Mai 2022 und im Vorgriff auf die auf dieser Basis zu erlassende Landesrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten, einen Antrag auf eine Abschlagszahlung zu stellen. Zu Frage 3: Der Ilm-Kreis hat auf Basis seines Antrags auf Abschlagszahlung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.199.981 Euro erhalten, davon 706.950 Euro für das 9-Euro-Ticket und 493.031 Euro für den Rettungsschirm 2022. Der Abschlag steht zum Abruf bereit und kann nach Bestandskraft des Bescheids ausgezahlt werden. Die Beantragung der endgültigen Ausgleichsleistung erfolgt bis zum 30.09.2022, sodann auf Basis der noch zu erlassenden Richtlinie. Die Höhe ergibt sich im Zuge der Beantragung und Prüfung. Zu Frage 4: Thüringen hat vom Bund 49 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen 15,9 Millionen Euro auf den Rettungsschirm 2022 und 33,1 Millionen Euro auf das 9-Euro-Ticket. Ob die Mittel auskömmlich sind, wird erst im Rahmen der endgültigen Antragstellung und Prüfung festzustellen sein. Vielen Dank.
Erstmal vielen Dank an den Kollegen Walk, das zu übernehmen; es kam jetzt doch recht kurzfristig, dass die Frage noch drankam. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, Frau Staatssekretärin, dass die Bescheide schon verschickt worden sind, obwohl die Richtlinie noch gar nicht gilt? Wann wird die Richtlinie – Sie haben ja gesagt, sie ist in der Abstimmung – denn gelten?
Die Bescheide wurden im Grunde auf Basis dieser alten Richtlinie für den Coronarettungsschirm und auf Basis der Bundesrichtlinie für diese beiden Sachverhalte erstellt. Die Landesrichtlinie ist gerade in Arbeit und wird in Kürze veröffentlicht. Der Bescheid ist aber tatsächlich schon verschickt, wie gesagt, und das muss jetzt abgerufen werden.
Was passiert, wenn die Richtlinie jetzt anders veröffentlicht wird als die Grundlage, auf der Sie den Bescheid erstellt haben? Sie können ja noch nicht wissen, ob die Richtlinie so kommt.
Davon ist nicht auszugehen, soweit ich das weiß, weil wir das natürlich sowieso nach der Bundesrichtlinie und den bisherigen Coronarettungsschirmrichtlinien passend gestalten.
Das waren zwei Nachfragen und damit ist Schluss für Sie. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Rund? Die gibt es nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage für heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit Drucksache 7/5783.
Todesfall nach Polizeieinsatz am 1. Januar 2022 in Jena – nachgefragt Am 1. Januar 2022 kam es in Jena zu einem Einsatz mit mehreren Polizeibeamtinnen und ‑ beamten in einer Wohnung, bei dem sogenannter „unmittelbarer Zwang“ durch die Einsatzkräfte gegen den Mieter der Wohnung eingesetzt wurde. Dabei sei er auch auf dem Boden fixiert und anschließend mit dem Notarzt ins Krankenhaus verlegt worden, wo er am 4. Januar 2022 verstarb. Mehrere Polizisten sollen bei dem Einsatz verletzt worden sein. Die Nachrichtenagentur dpa schrieb am 10. Januar 2022, dass die Staatsanwaltschaft Gera in der Sache zuständig sei und zur Todesursache ermittle. Der geringe Informationsstand gegenüber der Öffentlichkeit sorgte nach meiner Einschätzung bislang für Irritationen, gerade hinsichtlich der Frage, welchen Anteil das polizeiliche Handeln am Eintritt des Todes haben könnte oder auch nicht. Im Sinne einer Versachlichung und zur Vorbeugung von Vertrauensverlusten sowie Gerüchtebildung ist es auch unter Berücksichtigung auf ein laufendes Verfahren weiter dringend notwendig, ergänzend zu informieren. In der Antwort auf meine Mündliche Frage vom 2. Juni 2022 hat die Landesregierung Stellung genommen und ausgeführt, dass beim Verstorbenen im Kopfbereich mehrere Quetsch-Risswunden, ebenso Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten sowie ein Hirnödem festgestellt wurden. Ergebnisse zu ergänzenden Untersuchungen würden noch nicht vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die weitere zeitliche Dauer seitens der Rechtsmedizin für den Abschluss der neuropathologischen, histologischen und toxikologischen Ergänzungsuntersuchungen bis zur Vorlage des Ergebnisses eingeschätzt, die am 5. Januar 2022 von der Staatsanwaltschaft Gera beauftragt wurden und für die Ermittlung der bisher nicht sicheren Todesursache dienlich sein können? 2. Wie stellt sich nach gegenwärtigem Stand in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Anwendung des unmittelbaren Zwangs konkret dar, das heißt, in welcher Weise und auf welche Körperpartien wurde durch welche Mittel wie auf den Geschädigten eingewirkt? 3. Welche Ursachen kommen in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera nach der vorläufigen Bewertung und den bisherigen Erkenntnissen der Rechtsmedizin für das Hirnödem in Betracht bzw. ist es warum möglich, dass dieses in Zusammenhang mit einem Schädel-Hirn-Trauma oder den Quetsch-Risswunden im Kopfbereich steht? 4. Sind in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Verletzungen beim Geschädigten – „Quetsch-Risswunde im Kopfbereich“, „Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten“ sowie ein „Hirnödem“ – nach vorläufiger Bewertung zeitlich mit Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit auf die polizeilichen Handlungen ab Eintreffen am Einsatzort bei der Ausübung des unmittelbaren Zwangs zurückzuführen oder gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass diese Verletzungen einen anderen zeitlich vorgelagerten Ursprung als die polizeilichen Handlungen haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Der in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten zum gleichen Sachverhalt am 15. Juni 2022, Drucksache 7/5698, mitgeteilte Sachstand des Ermittlungsverfahrens ist nach wie vor aktuell. Das abschließende Ergebnis der vielfältigen rechtsmedizinischen Untersuchungen liegt noch nicht vor. Die Landesregierung kann sich erst nach endgültigem Abschluss der Ermittlungen zu einzelnen Untersuchungs- und Ermittlungsergebnissen äußern. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis und danke für die Aufmerksamkeit.
Ist es zutreffend, dass der Mann, der nach dem Polizeieinsatz verstarb, bereits am 1. Januar tot war und ein Defibrillator angefordert und er sozusagen über mehrere Tage hinweg noch am Leben gehalten wurde? Ist es zutreffend, dass am 1. Januar von den Einsatzkräften vor Ort ein Defibrillator angefordert wurde?
Können Sie mir sagen, was mit den eingesetzten Polizeibeamten geschehen ist? Sind die weiter im Dienst? Wurden sie vorübergehend suspendiert? Wie ist der Umgang mit ihnen?
Und es gibt ein laufendes Verfahren. Gibt es noch weitere Nachfragen von sonstigen Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Fragestunde für heute. Es sind noch 14 Fragen übrig für morgen, also wahrscheinlich auch noch für eine volle Stunde. Wir kommen damit zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 56 und 59 bis 63, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Der Tagesordnungspunkt 56 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, mithin gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfielen 18 Jastimmen, 61 Neinstimmen und es lag 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5861 Auch hier abgegebene 80 Stimmen, die alle gültig gewesen sind. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 56 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Eine weitere Wahlwiederholung ist nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen und 58 Neinstimmen. Es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5863 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 79. Wahl einer Vertrauensperson: Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 27 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 10 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht und eine weitere Wahlwiederholung nicht möglich. Wahl des Vertreters der Vertrauensperson: Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 29 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegen 9 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auch hier nicht erreicht, eine weitere Wahlwiederholung nicht möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in die Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 56, 60, 62 und 63 in der morgigen Plenarsitzung gewünscht?
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Dann wird morgen noch mal ein Wahlgang eingeschoben und wir werden die genannten Wahlen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut aufrufen. Damit kommen wir jetzt – wie vereinbart – zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 a – Tagesordnungspunkt 4 b wurde von der Tagesordnung abgesetzt – Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2792 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5882 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5955 ZWEITE BERATUNG Es gibt neu einen Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5955 und als Hinweis: Dieser Änderungsantrag wurde elektronisch bereitgestellt und auf den Plätzen verteilt. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am 3. März 2021 reichte die CDU-Fraktion in der Drucksache 7/2792 einen Gesetzentwurf ein. Inhalt war die Normierung der Verwendung von Bodycams bei der Thüringer Polizei im Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Der Thüringer Landtag hat den Gesetzentwurf am 11. März 2021 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Am 15. April 2021 beschloss der Innen- und Kommunalausschuss auf Antrag der Fraktionen der CDU, der FDP und der Regierungsparteien die Durchführung eines Anhörungsverfahrens sowie eines Online-Diskussionsforums. Ebenfalls am 15. April 2021 reichte die Fraktion der FDP einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Inhalt des Änderungsantrags war unter anderem, die Verwendung der sogenannten Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen zu untersagen, ihre Verwendung ausschließlich im öffentlichen Raum zuzulassen, die Löschung getätigter Aufnahmen nach 30 Tagen sowie Regelungen zur Verhinderung der Löschung und den Schutz von Helfern von Berufsgeheimnisträgern zu normieren. Zudem wurde beantragt, den Start von Aufnahmen auch auf Verlangen von Betroffenen zu normieren und die Aufnahmen auch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der aufgezeichneten polizeilichen Maßnahme verwenden zu können. Am 24. Juni 2021 wurde im Thüringer Landtag die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Die schriftliche wie auch die mündliche Anhörung haben im Wesentlichen ergeben, dass die Einführung von Bodycams insbesondere von der Thüringer Polizei befürwortet wird. Auch die Möglichkeit der Verwendung in Wohnungen und Geschäftsbereichen wurde vonseiten der Polizei in Thüringen ausdrücklich gewünscht. Weitere Ergebnisse der Anhörung waren: Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen betonte auf Grundlage einer durchgeführten Wirkungsevaluation, dass das Tragen von Bodycams nicht nur auf die Betroffenen, sondern auch auf das Verhalten oder die Kommunikation der Polizeibeamten Auswirkungen hat. Es wurde nach dem Start von Aufnahmen Amtsdeutsch gesprochen, um sich vor eventuellen Verfahren zu schützen. Diese, so der Kommentar, sehr bürokratische Kommunikation habe hingegen keinerlei deeskalative Wirkung erzielt. Die Ruhr-Universität Bochum betonte, dass eine deutliche Klarstellung notwendig sei, dass eine Aufnahme gestartet werden muss, wenn der von der Maßnahme Betroffene dies verlangt. Die Pflicht zur Aufzeichnung auf Verlangen des Betroffenen wurde auch von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin befürwortet. Die Universität Bielefeld betonte – ebenso wie das Bildungszentrum der Polizei Thüringen, die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin –, dass – Zitat – „(der) Einsatz von Bodycams in Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG abzulehnen (…) (ist). Er ist von keiner Schrankenbestimmung aus Art. 13 Abs. 2 bis 7 GG gedeckt.“ Zudem wurde von der Universität Bielefeld, dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei, der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin nahegelegt, den Anwendungsbereich auf die Gefahrenabwehr zu beschränken und die spätere Nutzung der erhobenen Daten auch für Zwecke der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuzulassen, da für repressive Maßnahmen die Gesetzgebungskompetenz fehle. Der deutsche Journalistenbund und die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg befürworteten die Möglichkeit der Verwendung der Aufnahmen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Teils wurde, so beispielsweise von der Universität Bielefeld und dem Deutschen Journalistenbund, die Möglichkeit der Löschung durch einen Dienstvorgesetzten abgelehnt. Das Bildungszentrum der Polizei betonte ebenso wie die Notarkammer Thüringen, dass bei dem Entwurf der CDU der Schutz des Personenkreises aus § 53a StPO fehle. Die Hochschule Baden-Württemberg forderte zudem, dass eine konkrete Pre-Recording-Speicherfrist von 30 Sekunden normiert werden sollte, anstatt den Begriff „kurzfristig“ zu verwenden. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin machte den Vorschlag, dass ein Auslösen der Aufnahme auch bei der Anwendung von Zwang normiert werden sollte. Sie bemängelte zudem, dass es im Entwurf der CDU an einer Regelung zur Verhinderung der Löschung fehle. Mit Datum vom 9. März 2022 reichte die Fraktion der CDU gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag im Innen- und Kommunalausschuss ein. Nunmehr wurden Aufnahmen in Wohnungen untersagt. Eine Löschung sollte automatisiert erfolgen. Die Aufnahmen in Geschäftsräumen waren grundsätzlich erlaubt und nur unter gewissen Voraussetzungen untersagt. Für diesen Änderungsantrag wurde am 10. März 2022 durch den Innenund Kommunalausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen. Diese ergab im Wesentlichen: Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte die automatisierte Löschung sowie den vollumfänglichen Schutz von Berufsgeheimnisträgern und den Ausschluss der Verwendung der Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Das Evangelische Büro Thüringen wies darauf hin, dass der Schutz der Berufsgeheimnisträger in den Entwürfen auf Räume begrenzt sei, obwohl die Arbeit auch außerhalb der Räume stattfinde. Die Ludwig-Maximilian-Universität München verweist, wie schon in der ersten Anhörung diverse Rechtsgelehrte, auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Verwendung der Aufnahmen für Strafverfolgungszwecke. Ebenfalls merkte die Ludwig-MaximilianUniversität wie auch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Thüringen, Fachbereich Polizei, an, dass der politische Kompromiss bezüglich der Aufnahmen in Geschäftsräumen verfassungsrechtlich zumindest bedenklich sei, da auch Geschäftsräume vom Wohnungsbegriff umfasst sind. Weiter sei bei Berufs- und Geheimnisträgern der Schutz nicht nur in, sondern auch vor Räumen zu normieren, da auch die Kontaktaufnahme geschützt sei. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Thüringen, Fachbereich Polizei, bemängelte die Regelungsstruktur, die Gesetzgebungskompetenz für Dokumentationszwecke sowie die Regelungen bezüglich des Auslösens auf Verlangen, beim Ziehen der Schusswaffe sowie bei der Anwendung von Zwang. Mit Datum vom 6. Juli 2022 reichten die Fraktionen der CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen erneuten Änderungsantrag ein, welcher unter anderem eine Umstrukturierung der Normen beinhaltete. Weiter wurden ein Richtervorbehalt für die Verwertung von Aufnahmen aus Geschäftsräumen sowie Konkretisierungen bei einzelnen Voraussetzungen normiert. Mit Datum vom 7. Juli reichte die Parlamentarische Gruppe der FDP einen weiteren Änderungsantrag ein, der die Aufnahmen in Geschäftsräumen untersagte, redaktionelle Änderungen und Anpassungen sowie die verpflichtenden Aufnahmen auf Verlangen des von der Maßnahme Betroffenen beinhaltete, wie auch die Ausweitung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern auf Inhalte, statt ausschließlich auf Räumlichkeiten. Zudem sollte die Verwendung der Aufnahmen für Strafverfolgungszwecke als Nebenfolge normiert werden. Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 beschlossen, dem Landtag den Beschluss des Gesetzentwurfs der CDU mit den Änderungen des Änderungsantrags von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu empfehlen. Der Änderungsantrag der FDP wurde somit abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Das war die Berichterstattung aus dem Ausschuss, die umfangreich ausgefallen ist, aber es waren auch umfangreiche Anhörungen und umfangreiche Diskussionen. Damit eröffne ich die Aussprache und darf als erstem Redner Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort geben.
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, lassen Sie mich ausnahmsweise mit einem Zitat beginnen, nämlich von Max Weber: „Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“ Das hat er schon 1919 gesagt in dem Buch „Politik als Beruf“. Am 11. März 2021 haben wir unseren Gesetzentwurf 7/2792 zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und zur Einführung mobiler Bildaufnahmen und Tonaufzeichnungsgeräte erstmalig in dieser Legislatur hier im Plenum diskutiert, kurz: Bodycams. Bereits in der letzten Legislatur, im Jahre 2016 – wohlgemerkt, mehr als ein halbes Jahrzehnt zurückliegend –, haben wir mit zwei parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht jeder verletzte Polizeibeamte einer zu viel ist und dass wir unsere Polizisten im Einsatz wirksam schützen müssen.
(Beifall CDU)
Die Gründe, die damals galten, sind auch heute die gleichen geblieben, das haben die zahlreichen Evaluationen gezeigt – Kollege Bergner hat es schon angeführt, die Historie dargelegt –, die Evaluationen in den anderen Ländern, aber auch, Herr Minister, unser Pilotprojekt mit zwei Trageversuchen hat es belegt, und wenn ich es zusammenfasse, dann können Bodycams vieles: 1. Sie können schützen, sie verhindern Angriffe, wirken deeskalierend, jedenfalls in den meisten Fällen. Sie wirken dann nicht, wenn übermäßiger Alkohol-, Betäubungsmittelgenuss oder Medikamentenmissbrauch vorliegt. Aber darauf muss man eben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingehen. 2. Sie dienen der Straftatenaufklärung durch die verbesserte Beweisführung. 3. Sie beeinflussen auch das Verhalten der Polizeibeamten. Wer weiß, dass er aufgenommen wird, wird sich hoffentlich dann auch so korrekt verhalten, wie wir das erwarten. 4. Sie erfahren eine besonders hohe Akzeptanz sowohl im Bereich der Bevölkerung als auch bei den Polizeibeamten. Das ist ein Punkt, den man nicht unterschätzen darf. 5. Sie stärken damit – und das ist auch das Ziel für uns hier im Hohen Haus – Respekt und Wertschätzung gegenüber unserer Polizei.
(Beifall CDU)
Der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert, dass wir uns von Anfang an auf drei Schwerpunkte konzentriert haben, zum einen die Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen – das war bisher nicht möglich –, zum Zweiten die sogenannte Pre-Recording-Funktion und – dritter Punkt – den Einsatz der Bodycam im nicht öffentlichen Raum, zum Beispiel den Wohnungen. Das war sehr strittig. Ich gehe darauf noch ein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Forderungen in unserem Gesetzentwurf sind allesamt – das ist mir wichtig, zu betonen – Bestandteil des zweiten Pilotprojekts der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras im täglichen Einsatz- und Streifendienst. Für uns war von Anfang an wichtig, diese Erkenntnisse und die Forderungen aus der polizeilichen Praxis, nämlich der Thüringer Polizei, aufzugreifen und durch eine Gesetzesänderung – da sind wir wieder einig – im Polizeiaufgabengesetz rechtssicher, normenklar und unter Einbeziehung des Datenschutzes zu gestalten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 konnte dann eine Einigung mit den Regierungsfraktionen erzielt werden, dass ein gemeinsamer Änderungsantrag – auch das hat Kollege Bergner angesprochen – mit den Ergebnissen der ersten Anhörungsrunde erarbeitet werden sollte. Die aus unserer Sicht gravierendste Änderung war die Streichung des Einsatzes von Bodycams in Wohnungen und die damit einhergehende Aufnahme der Begrifflichkeiten „Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume“. Dass die Bodycams nun auch außerhalb der Arbeits-, Geschäfts- und Aufenthaltszeiten in Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen eingesetzt werden können – ich will noch mal erklären, worum es geht: Werkstätten, Ladenlokale, Lager, Einkaufszentren, Kneipen oder auch Nachtclubs –, das freut uns sehr und ist auch der Vehemenz der Polizeigewerkschaft zu verdanken, die sich stets mit Nachdruck für diese Regelung eingesetzt hat.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, dass Bodycams nach § 33a Abs. 5 in diesen Räumen, die einem abgestuften Schutzzweck unterliegen und die gerade nicht den unmittelbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung – Beispiel häusliches Schlafzimmer – bilden, eingesetzt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben der eingesetzten Polizeibeamten oder eines Dritten erforderlich ist – also schon eine sehr starke Schranke, die wir dort normiert haben. Oder anders ausgedrückt: In akuten Gefahrensituationen darf die Polizei die Bodycams einsetzen. Zudem wurden diesbezügliche Festlegungen zum Pre-Recording normiert – nach Möglichkeit soll das vermieden werden –, und auch die dauerhafte Verwertung der Daten in diesen Räumen ist dann als nicht zulässig zu erklären. Ein weiteres strittiges Detail will ich ansprechen, und zwar die Aufnahme einer konkreten Frist in § 33a Abs. 2 in den Fällen, in denen eine technisch automatisierte dauerhafte Auslösung erfolgen soll: Also falls der Polizeibeamte die Dienstpistole aus der Tragevorrichtung nimmt, um beispielsweise deren Gebrauch anzudrohen oder auch diese gegen eine Person anzuwenden, will sagen, einem Einsatzbeamten, der zum Beispiel überraschend angegriffen wird oder der mit dem Leben bedroht wird – der Fall in Kusel ist uns allen bekannt, als zwei Kollegen nachts eine Streife durchführten und einen Autofahrer kontrollieren wollten; es stellte sich später heraus, dass das Wilderer waren; die beiden Kollegen wurden auf tragische Art und Weise erschossen –, einem Polizeibeamten kann man in einem solchen Fall doch nicht zumuten, dass er auch noch selbst die Aufnahme auslöst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die nun gefundene zeitliche Festlegung auf den 31.12.2024 soll zudem sicherstellen, dass es zu keinen verzögerten Beschaffungsmaßnahmen kommt. Es ist schwierig, da auch die entsprechenden Modelle zu generieren. Herr Minister, unsere Bitte auch an Sie: Setzen Sie die neue Rechtsgrundlage, die wir heute mit großer Mehrheit beschließen werden – davon können wir ausgehen –, rasch um und beschaffen Sie die notwendigen Kameras! Vielleicht können Sie in Ihrer Rede darauf eingehen, wie viele Kameras es insgesamt sein sollen. Jeder Polizeibeamte ist einer zu viel; allein im Zeitraum November 2021 bis März 2022 waren es 90 verletzte Kollegen allein aus Anlass der sogenannten Coronaproteste. 15 Bundesländer haben bereits die Bodycams rechtlich geregelt. Heute kommt Thüringen dazu – da bin ich mir sicher. Die Kollegen haben schon lange genug auf die Kameras gewartet. Wenn Sie dies alles sehr genau verfolgt haben, wissen Sie, dass ein Bereich noch offen ist, nämlich der Einsatz in Wohnungen. Das konnten wir leider nicht einen. Ich will gern darauf hinweisen, dass sowohl die Landespolizeidirektion als auch die Gewerkschaft der Polizei darauf hingewiesen haben, wie wichtig dieser Einsatz gewesen wäre. Wir sagen als CDU, natürlich muss das rechtlich normiert und sauber dargestellt werden, so wie es auch in anderen Bundesländern möglich ist.
(Beifall CDU)
Wir haben uns auch immer dafür eingesetzt, dass eine Evaluation durchgeführt wird. Die Hoffnung, dass wir diesen Punkt möglicherweise auch noch aufnehmen, ist bei uns durchaus vorhanden. Soeben bei der Mündlichen Anfrage von Kollegin König-Preuss haben wir ja gehört: plötzlicher Tod anlässlich eines Einsatzes in Jena am 1. Januar. Da war es so, dass die Polizeibeamten in eine Wohnung eingetreten sind. Dann gab es Probleme, mehrere Streifenwagen kamen zum Einsatz, und bei dem Einsatz ist dann die Person verstorben. Zumindest wüssten wir jetzt, wie der Einsatz genau gelaufen ist. Ich will schließen, nicht zuletzt mich bei allen bedanken, die uns unterstützt haben, insbesondere bei den Gewerkschaften, den Polizeivertretern. Letzter Satz: Heute, Herr Minister, ist ein guter Tag für mehr Transparenz, aber auch für mehr Sicherheit. Das gilt für beide, sowohl für die Betroffenen als auch für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Blick auf die mir zur Verfügung stehende Redezeit werde ich mich vor allem auf unseren Änderungsantrag konzentrieren, denn bedauerlicherweise war die Zeit im Innenausschuss, gemessen an der gesamten Debatte – ich habe es in der Berichterstattung erläutert –, dann doch recht kurz, um den Änderungsantrag von R2G und CDU ausführlich diskutieren zu können. Es ist schlicht und einfach so, dass sich daraus aus unserer Sicht die Notwendigkeit dieses Änderungsantrags ergeben hat. Unser Änderungsantrag enthält eine Reihe von Vorschlägen, die sich zum einen seit über einem Jahr aus den Anhörungsergebnissen ergeben und die in Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren, eben nicht berücksichtigt wurden. Es ist doch bedauerlich, dass wesentliche Fehler in Ihrem Gesetzentwurf hätten vermieden und ausgebügelt werden können. Deswegen stellen wir unseren Antrag heute hier erneut. Zum einen ist da die Normierung von repressiven Zwecken als Voraussetzung. Wir haben es in der Berichterstattung gehört, das wurde von Anfang an schon damals von Rechtsgelehrten und Praktikern an unserem Entwurf bemängelt, denn Strafverfolgung als Grundlage für Bodycam-Aufnahmen zu nennen, dafür fehlt es dem Thüringer Landtag an der Gesetzgebungskompetenz. Und weiter wollen Sie – und das finden wir auch richtig –, dass Betroffene über ihre Rechte und die Einsichtnahme informiert werden. Allerdings schreiben Sie, dass das direkt nach der Maßnahme passieren muss, sofern das möglich ist. Was Sie aber nicht schreiben, ist, wie die Information erfolgt, wenn es vor Ort nicht möglich ist. Daher haben wir das für Sie getan. Ein wesentlicher Punkt, der in der Anhörung auch mehrfach genannt wurde, ist der Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der ist in Ihrem Entwurf nur auf die Räume begrenzt. Er sollte aber wie in unserem Entwurf auf die Inhalte bezogen werden, denn es ist egal, wo die Seelsorge, das Gespräch mit dem Anwalt oder mit dem Journalisten stattfindet. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Aufnahmen in Geschäftsräumen. Auch hier hat die Anhörung ergeben, dass auch Geschäftsräume vom weiten Begriff der Wohnung umfasst sind und damit Aufnahmen in Geschäftsräumen verfassungswidrig sind. Schlussendlich, meine Damen und Herren, haben Sie, vermutlich auch als Kompromiss, die Aufnahme auf Verlangen des Betroffenen als Soll-Vorschrift konstruiert. Das wird, so meinen wir, in der Praxis eine echte Herausforderung. In der Anhörung wurde ebenfalls mehrfach betont, dass die Pflicht dazu, also eine Ist-Vorschrift, zu begrüßen ist. Durch das intendierte Ermessen weichen Sie diese hochgelobte Regelung massiv auf. Meine Damen und Herren, wir beraten hier über ein Instrument, das sich die Thüringer Polizei wünscht, das aber massiv in Bürgerrechte eingreift. Deshalb sollten wir die Thüringer Polizei nicht mit Kompromissen, die einen Tag vor der Ausschusssitzung am späten Abend fertiggeworden sind, arbeiten lassen, ohne nicht wenigstens über die Anmerkungen der Opposition nachzudenken, die offenbar in dem Fall nur noch aus der FDP besteht.
(Beifall Gruppe der FDP)
– Danke. – Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag für mehr Rechtssicherheit, für Verfassungsmäßigkeit und für die Rechte der Bürger. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst herzliche Grüße von Madeleine Henfling ausrichten, die krank ist und die ich heute hier vertreten darf. Ich sage es Ihnen gleich am Anfang: Wir, die Grüne-Fraktion, werden unsere Stimmen diesem Gesetzentwurf in Verbindung mit der Beschlussempfehlung nicht mit Freude geben können. Hart formuliert: Die CDU-Fraktion hat dieses Ergebnis erzwungen, indem sie die Vereinbarung, dass wir die Bodycam im PAG verankern, an ihre Zustimmung zum Haushalt knüpfte, und wir halten uns natürlich an Vereinbarungen. Das heißt aber nicht, dass wir davon überzeugt sind, dass die Bodycam tatsächlich hilfreich ist. In der ersten Lesung haben wir schon ausführlich darüber geredet, dass sich der von der CDU angestrebte Effekt, Polizeibeamtinnen und -beamte vor Gewalt zu schützen, wissenschaftlich nicht sicher nachweisen lässt. Auch die Anhörung konnte da keine anderen Erkenntnisse liefern, und das hat uns in unserer skeptischen Haltung eher bestärkt. Aber das trifft leider nicht auf alle hier im Hause zu. Das Grundproblem aus unserer Sicht ist, dass bei dieser Sache oft mit anekdotischer Evidenz argumentiert wird, während die wissenschaftlichen Grundlagen eher schwach sind. Und da muss ich sagen: Ja, wir werten wissenschaftliche Analysen höher als Einzelberichte. Wir bestreiten nicht, dass es zahlreiche Polizistinnen und Polizisten gibt, die gute Erfahrungen mit der Bodycam gemacht haben und die die Einführung befürworten. Auch bei unseren Polizeibesuchen spielt das übrigens regelmäßig eine Rolle. Es gibt aber durchaus auch welche, die das nicht gut finden und/oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Deshalb hätten wir gern belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Bodycams, die diese Einschätzung fundiert gewichten. Und das ist kein fehlender Respekt vor den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – dieser Vorwurf, der ja gern von der AfD geäußert wird, ist übrigens eine Frechheit –, und es ist auch keine Abwertung der Aussagen von Polizistinnen – im Gegenteil. Wir hoffen, das gelingt uns dann mit der vorgesehenen Evaluierung, die diesmal hoffentlich besser mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbereitet wird. Ganz wichtig ist dabei aus unserer Sicht, dass es auch Vorhermessungen gibt, um tatsächlich die Effekte nachweisen zu können. So hatte es übrigens auch Professor Mühler in der Anhörung zur Videoüberwachung empfohlen, und das gilt auch hier. Und ich sage es auch ganz deutlich: Respekt muss man sich verdienen. Es gibt sehr, sehr viele Polizistinnen und Polizisten, die wir selbstverständlich respektieren. Es gibt aber auch andere, die sich diesen Respekt leider nicht verdient haben, zum Beispiel welche, die in Thor-Steinar-Klamotten rumlaufen oder die Ihre Anzeigen vielleicht noch selbst bearbeiten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich komme nun zu der Beschlussempfehlung. Unser Fokus lag bei der Schaffung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere auf der Stärkung der Bürgerinnenrechte. So konnten wir verhindern, dass Bodycams in Wohn- und Nebenräumen sowie im dazugehörigen befriedeten privaten Besitztum eingesetzt werden dürfen. Das wäre nämlich ein massiver Eingriff in die Grundrechte gewesen, was für massive Kritik im Rahmen der Anhörung gesorgt hat. Deshalb war uns auch besonders wichtig, das auszuschließen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Gewerkschaften fordern, das so schnell wie möglich nachzuholen. Ich sage ganz deutlich: Das wird mit uns nicht gehen. Wir verstehen zwar, dass der Einsatz insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt wünschenswert wäre, und wir können diese Forderung deshalb nachvollziehen, aber es geht leider nicht. In der Anhörung – das hat Herr Bergner auch gesagt – wurden erhebliche Bedenken gegen den Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen geäußert, weshalb wir es auch für angebracht gehalten hätten, auch diesen Einsatz nicht zu ermöglichen. Das war aber in den Verhandlungen nicht möglich, weshalb wir jetzt zumindest die Verwertung der Aufnahmen einem Richtervorbehalt unterwerfen und die Verwertung des Pre-Recordings untersagen. Besser wäre es, wenn das Pre-Recording in den Räumen ganz ausgeschaltet ist. Deshalb sollte dies vermieden werden, sofern es denn technisch möglich ist. In Absatz 2 sind auch einige Regelungen enthalten, die uns besonders wichtig waren, um auch die Rechte des polizeilichen Gegenübers zu stärken, denn das – ich nenne es mal – unterstellte Deeskalationspotenzial sollte aus unserer Sicht natürlich immer in beide Richtungen wirken. So soll die Aufzeichnung auch erfolgen, wenn unmittelbarer Zwang angedroht oder angewandt wird, wenn eine Person, die von einer Maßnahme betroffen ist, es verlangt oder ab 2025 eine automatische Auslösung beim Ziehen der Waffe. Zudem sollten die Aufnahmen auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und die Dienstund Fachaufsicht genutzt werden können. Wir sind überzeugt, dass dies das Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen und die Polizei selbst stärken kann, da es für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt. Damit will ich es für unsere Fraktion belassen und fasse zusammen: Wir tragen diesen Kompromiss, so wie er von uns mit Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde, mit, feiern werden wir ihn aber nicht. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, und ein herzliches Willkommen an die Zuschauer! Zunächst einmal – das habe ich mir gerade notiert –, Herr Walk, Sie hatten in Ihrer Rede gesagt: Jeder Polizeibeamte ist einer zu viel. Da muss ich natürlich widersprechen. Allerdings war das mit Sicherheit ein Versehen von Ihnen, Sie meinten jeden verletzten Polizeibeamten. Und da wiederum muss ich ihnen absolut zustimmen: Jeder verletzte Polizeibeamte ist natürlich einer zu viel.
(Beifall AfD)
Ich komme zu meiner Rede. Die Medien werden morgen in gewohnter Eintracht mit Ihnen gemeinsam möglicherweise verkünden: Die Fraktionen des Landtags brauchten keine AfD für die Bodycams. Die Wahrheit ist aber eine andere. Wir haben schon vor geraumer Zeit die Forderung nach Bodycams aufgestellt, nicht von ungefähr hatten wir einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des PAG, der, wie von Ihnen allen öfter so praktiziert, abgelehnt wurde in undemokratischer Weise wohlgemerkt; der wurde nämlich nicht mal an den Ausschuss verwiesen, wie es eigentlich Usus ist. Aber wir wissen ja, wie Sie mit unseren Anträgen umgehen, Sacharbeit ist halt nicht Ihres.
(Beifall AfD)
Auch Haushaltsänderungsanträge unserer Fraktion mit diesem Bezug seien hier zumindest erwähnt. Und damit kommt man nun mal nicht umhin: Wenn wir als AfD mit unserer Position nicht permanent Druck aufgebaut hätten, dann wäre auch die CDU auf verlorenem Posten gewesen. Frau Rothe-Beinlich hat das ja eben auch mehr oder weniger bestätigt.
(Beifall AfD)
Außerdem hat selbst Herr Voigt gestern in seiner Rede zu unserer Aktuellen Stunde Ähnliches angedeutet und genauso ausgedrückt. Die Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen, die im Übrigen Bodycams seit Ewigkeiten als Teufelswerk verdammen, und der CDU, die sich mithilfe der Presse mehr schlecht als recht als Heilsbringer der Bodycams inszenieren lässt – diese Einigung, die nun auf dem Tisch liegt, um die es heute unter anderem geht, geht einzig und allein auf die von RotRot-Grün gesehene Notwendigkeit zurück, sich mit der CDU zu einigen. Ansonsten hätte nämlich diese Fraktion hier drüben nur die Möglichkeit gehabt, mit uns gemeinsam den von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zu befürworten. Das jedoch, liebe CDU, trauen Sie sich nicht, so viel Mut zur Sacharbeit ist dann doch nicht Ihres.
(Beifall AfD)
Stattdessen hat die CDU dieses wichtige Arbeitsund Beweismittel der Thüringer Polizei im Haushalt als Druckmittel gegen Rot-Rot-Grün benutzt, wir hatten es eben auch noch mal gehört. Und genau das müssen Sie sich nun auch vorhalten lassen: Für Sie waren in dem Fall die polizeilichen Einsatzmittel ein Druckmittel. Solche Geringschätzung meiner Kollegen, das geht überhaupt nicht.
(Beifall AfD)
Und deswegen – da mögen Sie feixen, wie Sie wollen: Ohne die AfD wäre dieser oder ein ähnlicher Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün umgehend abgelehnt worden. Und genau deshalb ist es wichtig, dass wir hier im Landtag mit einer starken Fraktion vertreten sind
(Beifall AfD)
und immer wieder sozusagen aus dem Off die Belange derjenigen vertreten, die für Sie hier drüben auf der linken Seite bestenfalls Feindbilder sind. Ohne die AfD sähe daher Thüringen anders aus, ohne die AfD hätten es die Linksparteien mit ihrem Linksdrall wahrscheinlich längst übertrieben. Die CDU und die FDP allein sind jedenfalls nicht in der Lage, ernsthaft und sinnvoll hier als Korrektiv zu wirken, es braucht hier die AfD.
(Beifall AfD)
Ich könnte nun an der Stelle noch einmal all das aufzählen, was die anderen ebenfalls in ihren Reden erwähnt haben – Herr Walk hat das sehr ausführlich gemacht – und was wir ebenfalls gut finden: Pre-Recording, Kenntlichmachung der Aufzeichnungen in drei verschiedenen Varianten, Löschung der Aufzeichnung usw. Deswegen, und weil es schon eine Forderung in unserem Landeswahlprogramm war, haben wir diesem Entwurf im Ausschuss ja auch zugestimmt. Wichtig ist an der Stelle, noch mal auf die Forderung der GdP einzugehen, künftig in Wohnungen aufzunehmen. Diesen Eingriff in das Grundrecht wollen wir auch nicht, darum haben wir diese Einschränkung der Aufzeichnung auch schon im Innenausschuss mitgetragen. Und wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt auch keine dringende Notwendigkeit dafür. Um es auf den Punkt zu bringen: Die staatlichen Möglichkeiten zur Aufzeichnung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind nicht umsonst deutlich eingeschränkt, das ist so und das soll auch aus unserer Sicht so bleiben.
(Beifall AfD)
Aber andere Sachen sind auch wichtig, und deswegen ein Wort an die Spaziergänger: Ich muss an der Stelle noch mal betonen, die Polizisten wurden in den vergangenen Monaten durch politische Einflussnahme in nicht unerheblicher Weise für politische Botschaften und das Durchsetzen unnötiger, aber erheblicher Einschränkungen von Grundrechten missbraucht. Hauptverantwortlich sind nur Sie als 3-Prozent-Innenminister hier in der Regierungsbank, niemand anderes.
(Beifall AfD)
Der weit überwiegende Teil der Teilnehmer an den Spaziergängen, davon bin ich überzeugt, wird einer Aufzeichnung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Schließlich sind diese Aufnahmen bestens geeignet darzulegen, dass eben nicht irgendwelche ominösen Rechtsextremisten diese Versammlung übernommen haben, wie Sie es regelmäßig mit Ihrer politischen Propaganda immer wieder in den Medien wahrheitswidrig erzählen – und die das wohlgemerkt auch noch kritiklos wiedergeben.
(Beifall AfD)
Die Aufnahmen von Körperkameras sind bestens geeignet zu zeigen, dass die Spaziergänger eben nicht, wie immer wieder von Ihnen in den Medien gern behauptet, ein unfriedliches Gesamtbild geboten hätten. Nein.
(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und
Kommunales: Doch!) Stattdessen ist es wohl eher so, wie Sie selbst in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben: Die Spaziergänge waren ausschließlich, überwiegend – überwiegend – friedlich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ausschließlich – überwiegend …!) Deshalb habe ich mich korrigiert. Ich habe gesagt: überwiegend. Gucken Sie mal in die Anfrage rein!
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn diese Aufnahmen dann in den angeblich so zahlreichen Verfahren eingebracht werden, dann werden genau diese Aspekte auch schnell sichtbar und Ihre politische Einflussnahme deutlich. Bleibt mir noch, einen weiteren positiven Effekt der polizeilichen Bodycams herauszuheben: Ich bin sicher, dass nach der Einführung die Anzahl der Anschuldigungen von angeblichem Fehlverhalten von Polizeibeamten erst mal zurückgeht.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Plötzlich kann sich kein linker Langschläfer mehr irgendwelche rassistischen Vorwürfe ausdenken und dann ganz bewusst und absichtlich das Ansehen der Beamten über Jahre in den Dreck ziehen und möglicherweise noch für irgendwelche Studien Pate stehen.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mutmaßlich werden die Linken ihr Jammern über die Polizei dann anders ausrichten, wahrscheinlich muss dann irgendwas Neues her. Aber ich bin mir sicher, ihre kreativen Köpfe werden sich irgendwas ausdenken. Das Problem ist nur, es war vorher schon halt- und substanzlos, und es wird auch dann halt- und substanzlos sein mit ihren Vorwürfen gegen die Polizei. Deswegen freue ich mich, dass wir als AfD der Stachel im Fleisch der CDU und der Koalition waren und im Ergebnis heute diesen wichtigen Schritt gehen. Die AfD hat in dem Fall wieder einmal erfolgreich einen Teil des eigenen Wahlprogramms gegen den Willen von Rot-Rot-Grün mit ihrer Zustimmung durchgesetzt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch was sagen, weil eben auch auf die Historie des Gesetzgebungsverfahrens eingegangen wurde. Das ist richtig, dass die CDU einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, aber der Gesetzentwurf war tatsächlich so schlecht, Herr Walk, dass wir dem nicht zustimmen konnten. Es war also erforderlich, dass wir im Innenausschuss ein umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt haben, das wissen Sie.
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ihr habt ihn
nicht verstanden!) Wir hatten schriftliche Anhörungen, wir hatten mündliche Anhörungen und wir hatten uns dann im Ergebnis der Haushaltsberatungen darauf verständigt, noch vor der Sommerpause das gemeinsam zu Ende zu bringen; wir haben deswegen ja schon im Frühjahr einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt. Dann haben wir noch mal ein Anhörungsverfahren durchgeführt; und im Ergebnis dessen haben wir festgestellt, dass selbst das, worauf wir uns verständigt hatten, noch einmal einer umfangreichen Änderung bedarf. Deswegen liegt uns heute noch mal ein größerer Änderungsantrag in der Beschlussempfehlung auf dem Tisch. Wir erkennen ja an, dass das Innenministerium über die langjährige, ausgedehnte Piloterprobungsphase de facto auch die Bodycam flächendeckend zum Einsatz bringt, dass wir für die Beamtinnen und Beamten im Einsatz am Ende auch eine sichere Rechtsgrundlage benötigen. Deswegen haben wir gesagt, ja, wir schlucken diese Kröte und gehen diesen Weg. Aber die Erpressung, das mit dem Haushalt zu verknüpfen, war aus unserer Sicht unglücklich, auch war es aus unserer Sicht unglücklich, weil wir uns durchaus hätten mehr Zeit nehmen sollen, das eine oder andere auch noch miteinander zu besprechen. Und weil eben auch noch Fragen offengeblieben sind, haben wir uns darauf verständigt, die Erprobung bzw. den Einsatz der Bodycam – was wir heute klären – auch noch wissenschaftlich weiter zu evaluieren und einer ständigen Überprüfung zu unterziehen, um daraus Rückschlüsse zu ziehen, was wir am Gesetz gegebenenfalls weiter ändern müssen. Herr Walk, Sie haben ja die Einführung der Bodycam bzw. Ihren Gesetzentwurf immer damit begründet, dass Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sich vielen Angriffen ausgesetzt sehen und auch im Dienst verletzt werden. Ich will dazu nur sagen, dass wir es für fraglich halten, dass es durch den Einsatz der Bodycam am Ende zu weniger Straftaten, zu weniger Angriffen auf Beamtinnen und Beamte im Dienst kommt. Das zeigen im Übrigen auch die Studien, die angefertigt wurden – nicht nur internationale Studien –, die Friedrich-Schiller-Universität hat das Pilotverfahren in Thüringen begleitet, und da gab es schon ein paar Erkenntnisse: Erstens gibt es nicht ausschließlich eine deeskalative Wirkung, wenn der Einsatz der Bodycam angedroht wird, sondern es gibt sogar gegenteilige Effekte; insbesondere Personen, die stark alkoholisiert sind, lassen sich davon nicht beeindrucken. Jetzt müssen Sie in der Öffentlichkeit aber auch dazusagen, dass 50 Prozent aller Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten von Personen begangen werden, die stark alkoholisiert sind.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich
gesagt!) Das heißt, die haben eine niedrige Hemmschwelle, die fühlen sich geradezu herausgefordert. Das hat die Friedrich-Schiller-Universität in der Pilotphase auch dokumentiert, dass in den Fällen tatsächlich ein höheres Gewaltpotenzial besteht. Das heißt, es ist durchaus eine berechtigte Frage, ob und inwieweit Polizistinnen und Polizisten im Einsatz mit der Bodycam sich einem höheren Risiko aussetzen. Im Übrigen sind Frauen, die die Bodycam in der Pilotphase eingesetzt hatten – das hat sich in der LPI in Jena gezeigt –, tatsächlich höheren Angriffen ausgesetzt gewesen. Von daher ist es nicht so schwarz-weiß, wie Sie das darstellen, und auch nicht so trennscharf, sondern es gibt ganz viele Grautöne. Wenn Sie in die Datenbank des Landtags geschaut haben, Sie können jetzt auch auf die Homepage der Linkenfraktion schauen, da haben wir das noch mal dokumentiert – dort gab es ja jetzt die Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage. Denn Sie arbeiten immer mit Zahlen: 2021 195 Beamtinnen und Beamte im Einsatz verletzt oder im Dienst zu Schaden gekommen. Nun haben wir mal hinterfragt, was denn das für Verletzungen gewesen sind. Und es war schon erstaunlich: Von den 195 Verletzten im Einsatz ist zum Beispiel dokumentiert: Erdwespenstich, Zeckenbiss, Knalltrauma nach Einsatz der Waffe gegen ein verletztes Reh, Sturz wegen vereister Pfütze, bei dienstlichen Hindernisparcours mit Bein gegen Matte gestoßen oder im Schnee ausgerutscht beim Haltegriff. Das sind Dienstverletzungen, ich will das gar nicht bagatellisieren, das sind Verletzungen, das muss auch entsprechend dokumentiert werden, gegebenenfalls medizinisch behandelt werden usw. Also wenn mehr als jede dritte Verletzung im Dienst bei Polizistinnen und Polizisten nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen ist, sondern auf Eigenverschulden oder andere Umstände, die man, vielleicht aufgrund der Witterung, gar nicht hätte beeinflussen können, dann ist doch diese Zahl „195 Beamte im Dienst verletzt“ eine ganz andere Größenordnung. Das muss man doch ganz anders interpretieren. Das hat mit der Bodycam überhaupt nichts zu tun. Auch die Frage, die Sie eben angesprochen hatten – der Mord an der Polizistin und dem Polizisten in Kusel: Deswegen haben wir ja ausdrücklich im Gesetz verankert, dass ab 2024 die Aufzeichnung automatisch ausgelöst wird, wenn die Beamten die Schusswaffe ziehen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) um genau solche Fälle zu dokumentieren. Denn in einer solchen besonderen Stresssituation – selbst wenn sie durch umfangreiche Fortbildungs-, Ausbildungsmaßnahmen bei der Polizei trainiert wird; der tatsächliche Einsatz ist etwas ganz anderes – wollen wir die Polizistinnen und Polizisten entlasten, damit sie sich dann nicht auch noch die Frage stellen müssen, ob sie jetzt den Knopf gedrückt haben oder nicht. Sondern sie sollen sich auf den Einsatz konzentrieren und nach Möglichkeit auch ihr eigenes Leben retten und schützen. Und weil das ein besonderer Fall ist und weil auch Polizistinnen und Polizisten im Dienst bedauerlicherweise zu Schaden kommen, war es folgerichtig, dass Rot-Rot-Grün seit 2015 mehr als 20 Millionen Euro in die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung der Polizei investiert hat. Das ist tatsächlich ein wirksamer Schutz der Beamtinnen und Beamten im Dienst. Ich will noch mal was sagen zu der Frage Einsatz in Wohnungen. Auch wenn das andere Länder in ihren Gesetzen geregelt haben: Das Grundgesetz, Artikel 13, gilt auch in den anderen Bundesländern. Das können die regeln, aber wir von Rot-Rot-Grün sind davon überzeugt, dass der Einsatz der Bodycam in der Wohnung grundgesetzwidrig ist. Und deswegen konnten wir auch in den Verhandlungen mit Ihnen einem solchen Einsatz nicht zustimmen. Es wäre doch auch fatal, wenn Polizistinnen und Polizisten in der Wohnung die Bodycam einsetzten und am Ende durch Entscheidungen der Gerichte festgestellt wird, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Das würde doch am Ende nicht zulasten des Landtags gehen, es würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schwer erschüttern, wenn der Einsatz der Bodycam in solchen konkreten Fällen verfassungswidrig wäre. Wir haben uns am Ende darauf verständigt, mit Ihnen gemeinsam heute diesen Weg zu gehen. Astrid Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, dass wir da durchaus auch noch Fragen haben, die wir mit uns herumtragen, die wir in den nächsten Jahren sicherlich weiter diskutieren werden. Aber wir haben uns am Ende auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf verständigt. Wir kommen damit unserer Verantwortung als Linke für die Thüringer Polizei nach. Wir übernehmen Verantwortung für die Thüringer Polizei, aber wir nehmen dabei auch die Rechte der Menschen in diesem Land mit in den Blick, die lassen wir nicht außen vor. Wir haben deswegen geregelt, dass der Einsatz der Bodycam in Wohnungen ausgeschlossen ist. Wir haben deswegen geregelt, dass vom Polizeieinsatz Betroffene den Einsatz der Bodycam auch verlangen können. Wir haben geregelt – und das ist etwas, was in der Bundesrepublik durchaus Anerkennung verdienen darf –, dass der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware ausgeschlossen ist. Das war eine starke Forderung von Amnesty International, der kommen wir nach. Und wir schließen aus, dass am Ende die Daten auf irgendwelchen internationalen Speichern in den USA oder sonstwo hinterlegt werden, sondern sie dürfen nur hier bei uns auf den Speichern hinterlegt werden. Alles das ist etwas, was bei Ihnen nicht geregelt gewesen ist, was uns aber besonders wichtig war. Deshalb haben wir das auch mit Ihnen vereinbart. Wir haben auch noch mal die Eingriffsschwellen glattgezogen. Sie wollten ja auch die Nutzung der Bodycam bei Ordnungswidrigkeiten, also bei Falschparkern beispielsweise oder bei Rauchern, die ihre Kippen einfach wegschmeißen. Das haben wir ausgeschlossen, sondern nur bei tatsächlich erheblichen Eingriffen zugelassen. Nun zu der Frage Geschäftsräume: Herr Walk, als Polizist wissen Sie, dass im Polizeiaufgabengesetz jetzt schon geregelt ist, dass Betriebs- und Geschäftsräume den Wohnungen gleichgestellt sind. Und als Polizeibeamter wissen Sie auch, dass es eine umfangreiche Rechtsprechung von anderen Obergerichten der Länder, aber auch bis hin zu Karlsruhe, dem Verfassungsgericht, gibt, die gesagt haben: Die Geschäftsräume sind den Wohnungen gleichgestellt. Wir haben uns am Ende im Kompromiss darauf verständigt, dass wir unter extrem hohen Hürden den Einsatz der Bodycam auch in Geschäftsräumen zulassen, zum Beispiel, wenn es der Gefahrenabwehr dient. Aber diese Geschäftsräume müssen eben auch der Öffentlichkeit zugänglich sein. Und wir haben geregelt, dass die Einsatzschwelle keine einfache Gefahr für Leib und Leben sein darf, sondern sie muss gegenwärtig und sie muss erheblich sein. Und am Ende, das ist die entscheidende Notiz in dieser Sache: Die Auswertung, die Verwertung der Aufzeichnung bedarf einer richterlichen Zustimmung. Damit haben wir geklärt, dass, bevor die Daten abgerufen werden, bevor sie verarbeitet werden, noch mal jemand draufschaut, ob der Einsatz auch rechtskonform gewesen ist. Am Ende ein Kompromiss, der sich aus unserer Sicht sehen lassen kann, der sowohl die Belange der Polizei in Thüringen berücksichtigt, der aber eben genauso gut die Rechte der Betroffenen wahrt. Ich glaube, das ist eine gute Basis für die gemeinsame Entscheidung heute.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst kann und muss ich hier vorausstellen, dass wir als SPD-Fraktion den Einsatz von Bodycams grundsätzlich nicht abgelehnt haben – im Gegenteil, wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass eine rechtskonforme, eine grundrechtskonforme Anwendung möglich ist. Und da unterscheiden wir uns auch innerhalb der Koalition etwas und deswegen brauchen wir sozusagen nicht irgendwie Hilfe von anderen, um zu dieser Position zu gelangen. Und es ist auch bestätigt worden in den letzten Jahren, wo wir die Pilotprojekte massiv gefördert und auch im Landeshaushalt verankert und auch Vorkehrungen getroffen haben, dass die Möglichkeit, diese Bodycams einzusetzen, jetzt auch realisierbar ist. Es ist zum Ausdruck gekommen, dass wir diesen Bedarf durchaus ernstnehmen. Natürlich nehmen wir auch die Grundrechte ernst und natürlich haben wir auch den Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen in der Anhörung genau zugehört. Natürlich gab es da viele Bedenken und auch viele wichtige Argumente, die auch einbezogen wurden und die auch eingeflossen sind in den jetzt gemeinsam erzielten Kompromiss, nämlich einer gegenseitigen Abwägung, wessen Rechte hier zu schützen sind. Wichtig ist, darauf wurde schon von anderen Rednern hingewiesen, dass es nicht nur darum geht, dass durch die Bodycam Grundrechte von denen, die auf den Aufnahmen nachher zu sehen sind – auch möglicherweise unzulässig –, eingeschränkt werden. Sondern wichtig ist, dass man die Bodycam eben auch gerade dazu nutzen kann, die Grundrechte derjenigen, gegen die sich der Einsatz richtet, zu wahren, indem wir ein objektives Mittel haben, um das Einsatzgeschehen aufzuzeichnen, um dann objektive Daten zu haben von dem, was da gerade passiert ist. Kollege Walk hat zu Recht auf die letzte Frage heute in der mündlichen Fragestunde zu einem Polizeieinsatz in einer Weimarer Wohnung hingewiesen, in dessen Folge ein Mensch, der dort sistiert worden ist, verstorben ist. Dort muss jetzt mühselig ermittelt werden, was da im Einzelnen geschehen ist. Da hätte man mit einer Kamera mehr Sicherheit. Ich sage allerdings gleich, auch wir sehen rechtliche Probleme, in einer Wohnung derzeit ein solches Mittel einzusetzen. Insofern kann man jetzt schlecht sagen: Hätten wir die Bodycam schon gehabt, würde dieser Fall aufzuklären sein. Aber wichtig ist bei unserer Regelung, die wir jetzt getroffenen haben, dass wir auch eine Evaluationsklausel wieder drin haben und dann sehen werden, wie sich der Einsatz auswirkt – ob das, ich kann das nur noch mal betonen, die gegenseitigen Schutzrechte verbessert, in dem Maß, wie wir uns das gewünscht haben. Wir werden dann sehen, ob wir da noch nachbessern oder möglicherweise wieder einschränken, aber möglicherweise auch wieder ausweiten müssen. Von daher denke ich schon, dass wir mit den Dingen, jetzt auch gerade noch in dem letzten Antrag, der dann auch Gegenstand der Beschlussempfehlung des Innenausschusses geworden ist, einen sehr guten Mittelweg gefunden haben. Wir erlauben eben nicht einfach anlassunabhängig die Bodycam in bestimmten Räumen. Wir geben auch dem Schutzzweck des Gegenübers des polizeilichen Einsatzes sehr viel Raum, indem wir sagen: Bei unmittelbaren Zwang soll die Bildund Tonaufzeichnung erfolgen, aber auch, wenn die Betreffenden es verlangen. Damit, denke ich, haben wir eine sehr gute Ausgangssituation geschaffen für das, was wir schon immer wollten, nämlich Sicherheit auf beiden Seiten zu schaffen, für Polizeieinsätze und eine objektive Nachvollziehbarkeit dessen, was dort geschieht oder geschehen ist, wenn es hinterher zu Problemen kommt. Natürlich kann eine Bodycam auch provozierend wirken. Das alles verkennen wir nicht. Die Tatsache, objektiv ein Geschehen zu dokumentieren, ist bei uns wichtiger, als zu sagen: Wenn das jemand falsch verstehen könnte, lasse ich es lieber. Das gilt ja auch für die Androhung oder die Anwendung anderer Zwangsmittel. Die Wohnungen bleiben ausgeschlossen. Bei den Betriebsräumen, Kollege Bilay hat eben darauf hingewiesen, haben wir einen Kompromiss gefunden. Wo Betriebsräume öffentlich zugänglich sind – der Klassiker: die Einkaufsmeile, der Supermarkt –, da wollen wir infolge einer längeren Abwägung auch eine Aufzeichnung zulassen. Wie sich das praktisch bewährt, werden wir sehen. Dann denke ich, haben wir jetzt hier einen guten Weg gefunden. Auch für uns ist das ein erfreulicher Tag und ein erfreuliches Ergebnis, dass der Einsatz von Bodycams künftig auch in Thüringen – die anderen 15 Länder können sich ja auch nicht irgendwie maßlos geirrt haben – ein solcher Einsatz grundrechtssicher und rechtssicher für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich sein wird. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Meine Damen und Herren, die nächste Lüftungspause ist schon überfällig. Insofern, Herr Minister, würde ich Sie gern nach der Lüftungspause drannehmen. Es sei denn, Sie sind … Der Minister zeigt an, er wäre sehr schnell fertig. Herr Minister, bitte schön.
(Unruhe im Hause)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung sieht in der durch den Innen- und Kommunalausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion vorgelegten Beschlussempfehlung eine sinnvolle Weiterentwicklung des ursprünglichen Vorschlags und einen guten Kompromiss im Sinne der Thüringer Polizei.
(Beifall CDU)
Die Beschlussempfehlung versetzt uns in die Lage, einen langen Prozess mit vielen Beteiligten zum Abschluss zu bringen, der polizeiliche Arbeit moderner und auch sicherer macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für mich schon ein wichtiger Aspekt. Im vergangenen Jahr haben die Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten erheblich zugenommen. Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung haben wir sogar eine Verdopplung der Fälle feststellen müssen. Sehr verehrter Kollege Bilay, nicht alles, was diese schweren Verletzungen anbelangt, ist im Zusammenhang mit Alkohol bzw. unter Alkohol oder im Drogenrausch begangen worden. Es sind auch Dinge passiert – gerade auch bei den völlig harmlosen Querdenken-Demonstrationen – mit Bissverletzung, Knalltraumata durch Pyrotechnik, Frakturen usw. Also das ist schon ein Punkt, den man in den Blick nehmen muss. Dieser Zustand ist nicht tolerabel. Daher begrüße ich jede Möglichkeit, den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verbessern.
(Beifall SPD)
Der rechtssichere Einsatz von Bodycams in gefährlichen Situationen ist für mich hier ein weiterer Baustein, denn, so haben es die Pilotprojekte gezeigt, der bloße Hinweis auf die Kamera und deren Einsatz deeskaliert in vielen kritischen Situationen. Und kommt es doch zum Angriff, dann ist die Beweislage gegen den Angreifer klar. Aber natürlich profitieren nicht nur die Bodycam-Tragenden von der geplanten Gesetzesänderung. Es bedeutet auch eine größere Transparenz und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats und damit eine weitere Steigerung des Vertrauens in unsere Polizei. Lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Änderungen in der bisherigen Formulierung eingehen. Durch die Formulierung des Tatbestandsmerkmals in § 33a Abs. 1 bis 3 werden mögliche kompetenzrechtliche Bedenken weitestgehend ausgeräumt. Mit der vorgesehenen Zulässigkeit des Pre-Recordings an polizeilichen Maßnahmen wird zudem der polizeiliche Einsatzwert erhöht und mit der Begrenzung der Speicherdauer auf 30 Sekunden eine ausufernde Datenerhebung auf Vorrat vermieden. Bei Einführung bundesweit einzigartig dürfte das automatische Auslösen beim Ziehen der Dienstpistole sein. Entsprechende Technik ist marktverfügbar oder befindet sich in der Entwicklung. Die angehörten Polizeigewerkschaften und Polizeibehörden haben die grundsätzliche Idee, mit der automatisierenden Kameraauslösung gerade in Extremsituationen mehr Handlungssicherheit für die eingesetzten Beamten zu schaffen, in ihrer Stellungnahme begrüßt. Die eingeräumte Frist bis zum Ende des Jahres 2024 versetzt uns in die Lage, ein System zu beschaffen, das den Anforderungen im Dienstalltag gerecht werden kann. Es ist aber anzumerken, dass sich durch diese Änderung auch der finanzielle Aufwand bei der Beschaffung des Gesamtsystems erhöhen wird. Wir hoffen darauf, dass der Gesetzgeber die Änderungen im Gesetzestext auch entsprechend in der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hinsichtlich der in der Beschlussempfehlung vorgesehene Beschränkung des Einsatzes auf öffentlich zugängliche Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume nimmt die Landesregierung insoweit zur Kenntnis, als damit lediglich die von der polizeilichen Praxis im Rahmen der ersten Anhörung geäußerte Minimalforderung berücksichtigt wurde. Angesichts des hohen Ranges des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der durchaus unterschiedlich auslegbaren Schrankenbestimmungen in Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Zurückhaltung des Gesetzgebers zumindest nachvollziehbar. Es liegt nun ein tragbarer Kompromiss vor, der sowohl den Beamtinnen und Beamten als auch den Bürgerinnen und Bürgern viele Vorteile bietet, welche in den Pilotprojekten deutlich wurden. Wir hoffen, diesen Effekt mit der Überführung in den Regelbetrieb ausweiten zu können, um Thüringen an vielen Stellen sicherer zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Vielen Dank, Herr Minister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn ich jetzt erst mal keine weiteren Wortmeldungen mehr habe, haben wir den Beginn der Lüftungspause schon überschritten, sodass wir das Abstimmungsprozedere zu diesem Tagesordnungspunkt nach der Lüftungspause bitte um 16.30 Uhr machen. Danach richten Sie sich bitte darauf ein, dass entsprechend den Vereinbarungen der Fraktionen der Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen wird. Meine Damen und Herren, wir wollen in der Beratung fortfahren. Ich frage zunächst einmal: Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5955. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen von den Regierungsfraktionen und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Zweitens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5882 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag, der nicht angenommen wurde und demzufolge nicht mit zu berücksichtigen ist. Wer ist für die Beschlussempfehlung? Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der Regierungsfraktionen, der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Und der AfD!)
und die Stimmen der AfD-Fraktion. – Okay, das war jetzt tatsächlich vom Licht her im Augenblick schlecht erkennbar. Ich bedanke mich für den Hinweis. – Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2792 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten und der Fraktion der AfD. – Jetzt sehe ich es auch gegen den Scheinwerfer hinter Ihnen. – Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen gibt es demzufolge keine. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür? – Eine schon fast sportliche Übung. – Es sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen gibt es erwartungsgemäß keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, entsprechend der Absprachen der Fraktionen kommt jetzt der TagesGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich schaue in Richtung der Landesregierung: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, ist aus unserer Sicht die logische Konsequenz dessen, worauf sich Rot-Rot-Grün und CDU mit dem Fusionshilfegesetz schon mal verständigt hatten, um die finanzielle Absicherung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen zu begleiten. Das haben wir hier gemeinsam gemacht und deswegen ist es auch ein gutes Zeichen, dass jetzt die Kommunen diese verlässliche Grundlage dafür nehmen, auch die entsprechenden Anträge zu stellen, sich neu zu gliedern. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ist es aber nicht nur so, dass sich Gemeinden neu gliedern, sondern das hat auch finanzielle Auswirkungen, weil nämlich – im Rahmen dessen, was wir mit dem Gesetz im Vorfeld schon beschlossen hatten: dass Finanzhilfen bereitgestellt werden – am Ende 10 Millionen Euro seitens des Landes bereitgestellt werden. Das ist zum einen die sogenannte Kopfprämie oder Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Kopf. Aber es soll auch eine Strukturbegleithilfe mit ausgereicht werden. Das ist für die Gemeinden wichtig, die in einer finanziellen Schieflage sind und sich gegebenenfalls auch in der Haushaltssicherung befinden. Das ist wichtig, damit also auch die wieder eine Entwicklungsperspektive bekommen. Ich will voranstellen, dass wir großen Respekt vor den Akteuren vor Ort haben, weil wir wissen, dass vor Ort die Notwendigkeit von solchen Reformen erkannt wurde, und wir es anerkennen, wenn sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte mit der Einwohnerschaft in den Diskurs begeben, um diesen durchaus schwierigen Weg miteinander zu gehen. Das ist nicht selbstverständlich, dass, gerade mit Blick auf die Thüringer Siedlungsstruktur, die oftmals gelebte Selbstständigkeit nach vielen Jahrhunderten freiwillig aufgegeben wird. Aber es ist auch erkennbar, dass am Ende die Gemeinden, die sich in den letzten Jahren freiwillig auf den Weg gemacht haben, davon profitiert haben. Insgesamt hat die kommunale Ebene davon profitiert, ohne dass dabei neue Probleme produziert wurden; gerade auch die Kommunen, die sich vorher in schwierigen Verhältnissen befunden haben, haben insgesamt eine gute Entwicklung genommen. Und die aufnehmenden Gemeinden, die also vorher schon gut dastanden, sind dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen worden, sondern insgesamt hat sich die kommunale Ebene dadurch gestärkt gezeigt. In den Debatten, das haben wir in den letzten Jahren erlebt und das werden wir vielleicht auch bei diesem Gesetzentwurf wieder diskutieren, spielt auch immer eine Rolle, inwieweit Selbstverwaltungsrechte am Ende aufgegeben werden, und das ist natürlich auch eine hohe verfassungsrechtliche Hürde. Dazu gibt es bereits seit vielen Jahren – ich will daran erinnern, es war damals die CDU, die die Ortschaftsverfassung reformiert hatte mit der Einführung der Landgemeinde – Artikel 45 a Kommunalordnung, damit ist das kommunale Ortschaftsrecht ja weiter ausgebaut worden. Bedauerlicherweise gilt das ausgebaute Ortschaftsrecht nur für die Landgemeinde und nicht für die klassische Einheitsgemeinde. Wir sind gern bereit, auch ausgehend von dem hier zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf, über eine weitere Demokratisierung auf kommunaler Ebene mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir wollen tatsächlich die Kommunen demokratischer gestalten. Und wenn das am Ende bestehende Vorbehalte aufzulösen hilft in Gemeinden, wo man vielleicht jetzt noch nicht so weit ist – weil man sagt, wir wollen unsere Demokratie, unsere Selbstentscheidung nicht aufgeben, wir wären aber gern bereit, diesen Weg mitzugehen, wenn wir wissen, dass wir am Ende von einer größeren Flächengemeinde nicht untergebuttert werden –, dann kann das vielleicht auch den Prozess der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen entsprechend mit befördern. Jetzt noch mal ein paar grundsätzliche politische Anmerkungen. Die CDU thematisiert ja gern und fortwährend eine Erzählung, dass das Land die Kommunen ausbluten lassen würde und dass insbesondere der ländliche Raum darunter leiden würde. Wir als Linke verfolgen eine andere Politik. Wir stehen nämlich für einen Ausgleich. Wir sagen, sowohl die ländlichen Räume als auch die Städte brauchen eine Zukunftsperspektive, deswegen stehen wir auch für den Prozess von Gebietsreformen. Wir stehen für eine ausgewogene Politik, weil wir wissen, das Umland braucht die zentralen Städte – die zentralen Städte brauchen aber gleichzeitig auch das Umland. Es geht nicht gegeneinander, es geht nur miteinander. Deswegen ist es also gut, wenn wir uns hier auf einen gemeinsamen Weg begeben. Am Ende bieten leistungsfähigere, effizientere Verwaltungsstrukturen auch die Chance dafür, dass kommunales Leben vor Ort in den Kirmesvereinen, in den Sportvereinen, in den Feuerwehrvereinen usw., usf. funktionieren kann, weil die Menschen vor Ort einen Anspruch darauf haben, dass die Kommune, aber auch das Land ausreichend Geld zur Verfügung stellt, damit dieses Vereinsleben auch tatsächlich ausgelebt werden kann.
(Beifall CDU)
Denn am Ende, das wissen wir, macht sich daran auch kommunale Identität fest. Die macht sich nicht an den Verwaltungsstrukturgrenzen fest – etwa wo die Zuständigkeit des Ordnungsamts zum Verteilen von Knöllchen aufhört –, sondern die Identität der Menschen vor Ort macht sich daran fest: Gibt es einen Schwimmverein, gibt es einen Fußballverein, gibt es einen Kirmesverein, wo kann ich mich einbringen, auch ehrenamtlich einbringen, für meine Gemeinschaft da sein? Das ist am Ende auch eine Frage, wie wir Demokratie ausgestalten. Wenn nämlich Kommunen nicht mehr leistungsfähig, nicht mehr effizient sind, diese Strukturen nicht mehr aufrechterhalten, nicht mehr finanzieren können, leidet am Ende auch die Demokratie darunter und es fehlt insgesamt an politischer Akzeptanz. Insofern werben wir dafür, ausgehend von dem Prozess, den wir heute hier gesetzgeberisch auf den Weg bringen, dass auch weitere Kommunen sich der Debatte stellen. Wir wissen, dass es auch zahlreiche Kommunen gibt, wo die Diskussionen laufen, die jetzt noch nicht so weit gewesen sind, auch den Antrag zu stellen; aber die Diskussionen gehen weiter. Und wir versprechen dadurch, dass das Gesetz zur finanziellen Förderung der Neugliederungsmaßnahmen weitergeht, über die nächsten Jahre hinaus vereinbart ist, dass es eine gesetzliche Garantieerklärung dafür gibt, dass die finanziellen Mittel weiterhin zur Verfügung stehen. Ich hoffe, dass am Ende daraus auch ein Anreiz erwächst, dass wir darüber diskutieren, wie sich die Landkreise weiterentwickeln. Auch im jetzigen Gesetzentwurf ist enthalten, dass sich Gemeinden über Landkreisgrenzen hinweg bewegen. Daran merkt man schon, dass offensichtlich die Frage der Identität mit den Gemeinden und den Ortschaften stärker ausgeprägt ist als mit den Landkreisen. Dafür ist aber auch den Landkreisen versprochen worden, dass sie zumindest übergangsweise finanziell einen Ausgleich erhalten. Am Ende müssen wir auch darüber reden, ob und inwieweit wir vielleicht mit den Landkreisen darüber reden, Fusionsprozesse auf Kreisebene finanziell zu untersetzen und zu fördern. Das ist nicht nur eine Einladung für Gespräche an die Landkreise, sondern auch für bestimmte kreisfreie Städte, die vielleicht jetzt darüber diskutieren oder auch künftig ernsthaft darüber diskutieren, sich effizienter, modern und zukunftsgerecht aufzustellen. Insofern sehe ich der Beratung, die morgen im Innen- und Kommunalausschuss beginnen wird, mit Freude entgegen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, überschaubare, leistungsfähige und vor allen Dingen bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Beim Thema „Gemeindeneugliederungen“ steht für uns das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle – freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich deshalb noch einmal und in aller Deutlichkeit betonen: Es ist immer besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und dafür, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können. Interkommunale Zusammenarbeit ist in den vergangenen Monaten so ein bisschen in Vergessenheit geraten. Herr Minister, da müssen wir aus meiner Sicht unbedingt noch mal gemeinsam ran. Für uns steht vorrangig – ich habe es gesagt – die Freiwilligkeit der Neugliederungen im Mittelpunkt, weshalb ich bereits bei früheren Plenardebatten darauf hingewiesen habe, dass freiwillige Gemeindefusionen immer unsere Zustimmung finden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müssen sie natürlich dem öffentlichen Wohl dienen, zum anderen müssen sie rechtssicher sein. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Kommunen bei freiwilligen Zusammenschlüssen den gesamten Förderkatalog zur Verfügung gestellt bekommen. Das wird ein Punkt sein, mit dem wir uns dann im Ausschuss näher beschäftigen müssen. Der Förderkatalog sieht wie folgt aus: Neugliederungsprämien, Entschuldungshilfen, Strukturbegleitprämien, Erlass der Rückzahlungsforderungen aus rückzahlbaren Bedarfszuweisungen, die Kompensation von Verlusten der Gemeinden für Zuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die Kompensation von Verlusten der Verwaltungsgemeinschaften infolge der Ausgliederung von Mitgliedsgemeinden, die Kompensation von Nachteilen beim Hauptansatz durch unterjährige Neugliederungen und nicht zuletzt die Kompensation von Verlusten der Landkreise infolge landkreisübergreifender Gemeindeneugliederungen, die auch möglich sind. Insgesamt ein Förderspektrum von acht Maßnahmen – wir wollen, dass das möglichst umfassend genutzt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für 2023 sind mit dem heutigen Gesetzentwurf nun Anfang nächsten Jahres insgesamt 14 ganz konkrete Gemeindefusionen in Thüringen geplant. Die Anträge liegen bereits vor. Die Fusionskandidaten sollen unter anderem 9,4 Millionen Euro an Neugliederungsprämien bekommen – das war ein Beispiel aus dem Förderungskatalog –, und 4,8 Millionen Euro sind an Kompensationszulagen vorgesehen, weil einzelne Gemeinden in andere Kreise wechseln. Das ist auch gut so. Das sind zwei Förderinstrumente. Ich habe gesagt, insgesamt gibt es acht. Von den Neugliederungen sind fünf Landkreise betroffen: der Landkreis Eichsfeld, die Landkreise Greiz und Sömmerda, der Unstrut-Hainich-Kreis sowie das Weimarer Land. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit 2018 hat sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen durch Eingemeindungen von damals 843 auf heute noch 626 verringert. Trotz sinkender Einwohnerzahlen ist natürlich klar, dass auch vor Ort leistungsfähige kommunale Strukturen erhalten bleiben müssen. Deswegen will ich exemplarisch auf eine neu hinzukommende Gemeinde eingehen, an der man aus meiner Sicht ganz schön sehen kann, zum einen, wie komplex das Verfahren ist, aber auch, wie man das erfolgreich gestalten kann. Ich habe mir die Gemeinde Anrode ausgesucht. Was passiert mit den 384 Einwohnern in den fünf Ortsteilen? Alle hier im Rund wissen, dass der ehrenamtliche Bürgermeister unser Kollege Jonas Urbach ist – deswegen trägt er das nicht selbst vor, sondern ich werde kurz skizzieren, was die Gemeinde vor Ort alles unternommen hat, damit das Projekt auch erfolgreich wird. Die Herausforderungen vor Ort nur kursorisch: eine anhaltend schwierige finanzielle Situation der Gemeinde; dann müssen Fusionspartner gefunden werden, es gibt natürlich in den Ortschaften verschiedene Präferenzen, wo sie denn hinwollen. Dann liegen die Orte am Rande eines Landkreises, man muss die Bürger einbinden, rechtliche Fragen klären. Letzten Endes muss es dann Beschlussfassungen in den Gemeindeparlamenten geben. Dann sind natürlich auch noch die schwierigen Details vor Ort zu klären: Was machen wir, wenn wir es haben, mit dem Vermögen? Wie gehen wir mit den Schulden um? Was passiert mit den Liegenschaften? Was passiert mit dem Personal oder mit dem beweglichen Vermögen? Dieses ganze Paket muss man schnüren, muss man den Bürgern vor Ort auch erklären können. Das ist dort gemacht worden. Ich will das bemerkenswerte Zwischenergebnis vorwegnehmen – bemerkenswert deswegen, weil fünf Orte sich drei neuen Kommunen anschließen und das in zwei Landkreisen. Ich glaube, das ist ein Novum und das zeigt, Herr Minister, dass es funktionieren kann, wenn man es gut macht. Bickenriede und Zella wechseln nach Dingelstädt im Landkreis Eichsfeld – es ist ein Unterschied zwischen Region Eichsfeld und Landkreis Eichsfeld, deswegen betone ich das –, Hollenbach möchte sich Mühlhausen anschließen und Lengefeld und Dörna der Gemeinde Unstruttal. Die liegt ebenfalls im Unstrut-HainichKreis. Letzten Endes war entscheidend – das will ich noch mal erwähnen, deswegen habe ich auch das Beispiel hier angeführt –: die enge Einbindung der Menschen vor Ort – es wurde ein Fragenkatalog erstellt mit 20 wesentlichen Fragen, die alle Menschen interessieren –, die hohe Transparenz des Verfahrens, das Verhandeln auf Augenhöhe – ich glaube, auch das ist nicht zu gering zu schätzen – und die permanente begleitende Information und Kommunikation. Wenn ich auf die Zahlen schaue: Die sind wirklich vorbildlich; es gab eine Einwohnerbefragung, da haben sage und schreibe 89 Prozent der Bürger mitgemacht. Die Ergebnisse waren auch alle positiv: zwischen 63 und 85 Prozent für die Wahl, in welche Gemeinde man fusionieren will. Auch das finde ich bemerkenswert: Es gab im Vorfeld der Befragung eine Gemeinderatssitzung in Bickenriede, die über Internet übertragen wurde, das war seinerzeit auch keine Selbstverständlichkeit; heute ist man damit vielleicht schon eher befasst. Insgesamt haben dort 900 Teilnehmer digital an der Sitzung teilgenommen – ein starkes Ergebnis, wie ich finde. Was will ich sagen? Kurzum, so kann Bürgerbeteiligung vor Ort gelingen, auch und gerade bei schwierigen Themen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Fazit. Wir unterstützen alle freiwilligen Gemeindefusionen. Entscheidend ist jedoch, dass es bei einer echten Freiwilligkeit bleibt. Da bin ich beim Programm für die kleinen Kommunen. Bisher hatten wir 30 Millionen Euro für die kleinen Kommunen im Haushalt berücksichtigen können. Aus unserer Sicht ist das nach wie vor notwendig. Wir werden uns – das kann ich schon mal ankündigen, Herr Minister und die Kolleginnen und Kollegen von RotRot-Grün – bei den Haushaltsverhandlungen auch darauf konzentrieren, dass wir das beibehalten und nach Möglichkeit aufstocken. Im neuen Entwurf des FAG 2023 ist das leider nicht zu finden, deswegen will ich hier schon mal ankündigen, dass das aus Unionssicht ein wichtiger Punkt für die Haushaltsverhandlung sein wird. Für uns steht fest: Wir brauchen kraftvolle finanzielle Hilfestellung, wenn sich Kommunen schon freiwillig auf diesen Weg einer Gemeindefusion machen. Deswegen werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und alle Details wie gewohnt im dortigen Ausschuss konstruktiv beraten. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer mindestens noch am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetz setzen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen den eingeschlagenen Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fort. Schon in der letzten Wahlperiode haben sich über 300 Gemeinden in Thüringen neu gegliedert und wurden dabei durch die Landesregierung mit insgesamt 180 Millionen Euro unterstützt und gefördert. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden geflossen sind, zum Beispiel in kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder Spielplätze investiert werden konnten. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der Gemeindegebietsreform unmittelbar profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. In dieser Wahlperiode haben wir durch das Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse mit einem verlängerten Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Neugliederungen geschaffen. Der Prozess der Neugliederung – Herr Walk hat das eben auch schon dargelegt – ist für alle Beteiligten harte Arbeit, die das Eingehen von Kompromissen durch alle beteiligten Gemeinden und auch vor allem die Bürgermeister und Gemeinderäte erfordert. Deswegen braucht es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze; in der letzten Wahlperiode waren es bereits drei an der Zahl. In dieser Wahlperiode liegt nun das erste Neugliederungsgesetz vor mit insgesamt 14 Gemeinden in verschiedenen Landkreisen, die beteiligt sind. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich in dieser Wahlperiode noch weitere Gemeinden finden werden, die sich freiwillig zusammenschließen und somit leistungsstarke Verwaltungsstrukturen bilden wollen, ohne dabei die dörfliche Struktur oder die Identität der einzelnen Kommunen wirklich aufzugeben, denn die Kirche wird im Dorf bleiben.
(Beifall SPD)
Wir stehen bereit, diesen Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent zu unterstützen. Drei erfolgreiche Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Wahlperiode sprechen deutlich dafür, dass es richtig war, auf Freiwilligkeit zu setzen. Wir werden darin unterstützen, wenn Kommunen weiter um Neugliederungen verhandeln. Das Kommunalministerium – hier will ich stellvertretend Staatssekretärin Katharina Schenk einen Dank aussprechen – geht beispielhaft hinaus zu den Gemeinden, zu den Bürgermeistern und steht bereit, um die Kommunen in diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform hier in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen und es im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten haben uns immer offen gezeigt für wirklich freiwillige Zusammenschlüsse. Der vorliegende Gesetzentwurf soll allerdings erneut den Eindruck vermitteln, dass die Neugliederung der Gemeinden eine Erfolgsgeschichte sei. Wenn es doch so effizient wäre, Gebietskörperschaften zusammenzuschließen, müsste die Zahl der Zusammenschlüsse eigentlich viel größer sein, und zwar viel größer, als sie auch diesmal wieder hier im Gesetz erfasst ist. Die Zahl der Gemeinden sank von 2017 bis 2021 von 843 auf gerade einmal 626. Wenn Sie von Erfolg sprechen, stellt sich die Frage: Warum nimmt der Investitionsstau in den Gemeinden weiter zu?
(Zwischenruf aus dem Hause)
Doch, Sie wollen ja bloß nicht richtig ermitteln. – Wie Sie selbst in Ihrem Gesetzwurf feststellen, wird in den nächsten Jahren mit Einnahmeausfällen seitens des Landes zu rechnen sein und somit auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen aller Voraussicht nach nicht besser. Da helfen auch keine Zusammenschlüsse, denn die Aufgaben bleiben die gleichen: unsanierte Brücken, die Sanierung von Schulen, die Ausstattung von Kindergärten, die Ausstattung der Kommunen mit moderner IT-Technik, übrigens auch barrierefreier IT-Technik, und vieles mehr. Die Ausfinanzierung der Kommunen erreichen Sie nicht durch die Prämien, die hier beim Zusammenschluss von Gemeinden ausgereicht werden. Nachhaltige Politik ist unserer Auffassung nach etwas deutlich anderes. Was auch sehr auffällig ist: Aus, wie ich meine, gutem Grund rücken Sie zunehmend von den Leitlinien ab, um Gebietskörperschaften zusammenzuführen – Einwohnerzahlen von mindestens 6.000 werden nicht mehr als unbedingt notwendig erachtet, übrigens eine Auffassung, die ich teile, allerdings aus einem anderen Blickwinkel.
(Beifall CDU)
Denn was ist dann mit den Gemeinden, wenn die Prämien verbraucht sind und die Vorgaben des KFA und FAG zu den Einwohnerzahlen nicht erfüllt werden? Bei veränderten Ausgabebedarfen wird sich die finanzielle Situation vor Ort nicht verbessern. Deswegen sagen wir ja: Erkennen Sie endlich, dass nicht die veränderten Gemeindestrukturen der Schlüssel zum Erfolg sein werden, sondern eine Neustrukturierung der Aufgabenzuweisungen vom Land an die Kommunen und die damit neu zu gestaltende Finanzausstattung.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Unzählige Gutachten wurden zu diesem Thema in den letzten 20 Jahren in Auftrag gegeben. Den Kommunen hat es bei der Aufgabenerfüllung bis jetzt nicht geholfen, Geld in die Kassen zu bekommen, um, wie bereits erwähnt, die großen Herausforderungen für dringend notwendige Investitionen umzusetzen. Bis heute gibt es keine Berücksichtigung des Investitionsstaus bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wir sagen, das Geld wäre besser aufgehoben im Kommunalen Finanzausgleich, anstatt es in Wohlverhalten von Gemeinden zu investieren, die sich einfach fügen. Und, Herr Bilay, völlig richtig: Große Städte brauchen das Umland und das Umland die großen Städte – ein Satz, den ich übrigens selber auch schon seit vielen Jahren immer wieder so betont habe –, aber Ausgleich ist eben nicht der Verlust von Entscheidungsfreiheit vor Ort. Und ich empfehle, vor Ort viele Kommunalpolitiker eingemeindeter Orte oder nunmehr Ortsteile nach ihren Erfahrungen zu fragen. Die sind bei Weitem nicht überall so positiv wie etwa in der Stadt Jena, wo man von selbst auf die Ortsteile zugeht und ihnen mehr Entscheidungsbefugnisse lässt, als die Kommunalordnung hergibt. Sie reden davon, dass die Neugliederungen die Voraussetzungen dafür schaffen, unter bestimmten Bedingungen mittel- und langfristig Effizienzgewinne erreichen bzw. Einsparpotenziale nutzen zu können. Deren Größenordnung hängt in erster Linie aber davon ab, inwieweit die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Möglichkeiten hierfür nutzen. Und es regt schon unter den Entwicklungen, die wir derzeit erleben, sehr zum Nachdenken an. Und in allem nicht genug werden dann die von Ihnen vorgeschlagenen Neugliederungen nicht primär nach finanziellen Maßstäben bewertet. Sie wollen die Gebietskörperschaften in die Lage versetzen, ihre Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft wahrzunehmen. Es wirkt fast so, als würden Sie den Kommunen vorwerfen, nicht ordnungsgemäß zu handeln – eine Ohrfeige für viele ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist reininterpretiert, Herr Bergner!) Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Wir blockieren keine freiwilligen Gebietsänderungen. Doch was hier bleibt, ist das flaue Gefühl, dass zumindest teilweise freiwilliger Zwang zugrunde liegt. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir uns enthalten. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Herr Präsident – kleiner Trick –, der Kollege Bergner hat es angesprochen, die Frage ist, ob es sich dabei um ein Strohfeuer handelt, wenn wir jetzt Gemeindeneugliederungen vornehmen. Die Gemeindeneugliederungen, so verstehe ich die Aussagen des Herrn Bilay, sind als erster Schritt einer entsprechenden Kreisgebietsreform zu werten. Das mag aus finanziellen Gesichtspunkten durchaus angemessen sein, allerdings halten wir als AfD das nicht für die richtige Vorgehensweise. Denn wie Kollege Bergner bereits gesagt hat: Fusionen unter einem finanziellen Druck können auf Dauer nicht gut gehen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Folge für beispielsweise den Unstrut-Hainich-Kreis bei der Neugliederung ist hier, wenn vier Orte wegfallen, dass mittelbar die Kreisumlage erhöht werden muss. Für die verbleibenden Gemeinden und Städte im UnstrutHainich-Kreis – Kollege Walk hat es schon angesprochen – muss im Ausschuss über die Verlustkompensation und Nachteilskompensation geredet werden. Es gibt nämlich noch mehr Finanzierungshilfen, die hier anzuwenden sind. Diese sogenannten 10,2 Millionen Euro, die hier zur Verfügung stehen, sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Ja, man kann natürlich durchaus der Ansicht sein, dass Gemeindefusionen effektiv und günstig sind, aber – ich möchte noch mal darauf hinweisen – so lange ist es noch nicht her mit den Gemeindefusionen. Empirische Daten haben wir nun vorliegen. Wenn wir in die Schweiz schauen, dann stellen wir fest: Es gibt Gutachten, die die Erfolge durchaus als zweifelhaft ansehen. Hier kann ich nur noch mal auf die Ausführungen des Kollegen Bergner verweisen. Um letztlich festzustellen, meine Damen und Herren, ob die Leistungs- sowie Verwaltungskraft durch diese Gemeindegebietsfusionen gestärkt wird, strukturelle Verbesserungen eintreten würden, die Aufgaben sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden könnten, bräuchten wir eine ganz wichtige Kosten-Nutzen-Analyse als unentbehrliche Voraussetzung einer Neugliederung. Würde eine Firma bei Betriebsübernahme eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt ist aus unserer Sicht weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu würdigen. Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland – vom ifo Institut, dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – konnten keine nennenswerten Vorteile der Fusionen evaluiert werden. Frau Prof. Gisela Färber von der Verwaltungshochschule in Speyer hat eine Doktorandin, die sich mit diesem Thema gerade auseinandersetzt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Promotion läuft, welche Ergebnisse bei diesem Promotionsverfahren herauskommen, ob sich dieses bestätigt. Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu dem Ergebnis, „dass die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen in der Vergangenheit deutlich überschätzt wurden, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden.“ Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stärkung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen. Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung, das ehrenamtliche Engagement steht zudem indirekt proportional zur Größe der Kommunen. Dass Aufgaben daher nur von größeren Gemeinden sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht richtig. Es gibt andere Wege, nämlich gemeindeübergreifende Kooperationen, zum Beispiel interkommunale Zusammenarbeit oder Instrumente der Verwaltungsmodernisierung, die interkommunalen Benchmarks als schonende Alternativen zu Gebietsreformen. Meine Damen und Herren, was wirklich benötigt würde und zu erheblichen Kosteneinsparungen im Landeshaushalt führen würde, wäre die Durchführung einer Funktionalreform mit einhergehender Verschlankung der Landesverwaltung. Es steht zu befürchten, dass die Finanzhilfeinstrumente nur eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Situation der jeweiligen fusionierenden Gemeinden bewirken und wie ein Strohfeuer verpuffen. Positive Effekte wie ein anzustrebendes Bevölkerungswachstum bleiben aus, und Experten weisen eindringlich auf ein wachsendes Stadt-Umland-Gefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden hin. Wir geben zu bedenken, dass offensichtlich nur finanzschwache Kommunen, wie die von CDU-Bürgermeistern heruntergewirtschafteten Gemeinden Anrode und Grünwald belegen, den Zusammenschluss zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen suchen. Wir weisen zudem auch auf die Folgeprobleme hin. Wie weltfremd will die Landesregierung noch sein? Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt man dem finanziell total angeschlagenen Unstrut-Hainich-Kreis fast 3.000 Einwohner weg und schlägt sie dem finanziell besser aufgestellten Landkreis Eichsfeld zu. Wir verstehen die religiöse Ortsbezogenheit der Dörfer zum Eichsfeld, wir verstehen aber nicht, dass der Unstrut-Hainich-Kreis hierfür nur unangemessene Finanzzuweisungen als Ausgleichsleistung für den Einwohner- und Gebietsverlust erhält.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Danke!)
Wie gesagt, Herr Walk hat es angesprochen. Darüber müsste im Ausschuss geredet werden. Wir halten es jedoch für zukunftsweisender, Anreize für eine kommunale Führung und Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung für freiwillige Gemeindeneugliederung wählen. Für weitaus sinnvoller erachten wir, die für die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der Jahre 2023 bis 2026 vorgesehenen finanziellen Mittel jeweils dem Kommunalen Finanzausgleich als zusätzliche, dringend benötigte Deckungsmittel zuzuführen. Wir werden einer Ausschussüberweisung und dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Maier, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zeigt, die in der 6. Wahlperiode erfolgreich eingeleitete Gemeindegebietsreform in Thüringen wird konsequent und kontinuierlich fortgesetzt. Die Neugliederung, meine sehr geehrten Damen und Herren, der gemeindlichen Strukturen ist aber für mich selbstverständlich kein Selbstzweck und – mit Verlaub, Herr Präsident – freiwilliger Zwang aus meiner Perspektive auch nicht. Warum machen wir das? Für uns stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. An deren heutigen und zukünftigen Bedürfnissen müssen wir uns ausrichten. Sie geben den Maßstab für die Organisation unserer Verwaltung auch auf kommunaler Ebene vor, deswegen arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen dieses Landes an der Neugliederung. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft haben Ansprüche an die Verwaltung, die wir auch in Zukunft erfüllen müssen. Dazu brauchen wir Strukturen, die dies dauerhaft leisten können, aber auch durch die Einwohnerinnen und Einwohner getragen, geschultert und akzeptiert werden können. In vielen persönlichen Gesprächen habe ich erfahren, dass zum einen eine Vielzahl von Verantwortlichen sich mit außergewöhnlichem Einsatz vor Ort den Problemen und Aufgaben stellt, sei es die europaweite Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs, die Organisation des gemeindlichen Lebens oder die fortschreitende Digitalisierung der gemeindlichen Verwaltung oder zum Beispiel – ganz aktuell – die Vereinbarung oder die Ausschreibung mit Hilfe einer Preisgleitklausel, die aus meiner Sicht ein sehr hilfreiches Instrument ist, um gerade auch jetzt in Zeiten der Inflation, der steigenden Preise Ausschreibungen überhaupt so durchführen zu können, dass es gut für die Kommunen ist, aber auch gut für die Betriebe, die Handwerksbetriebe insbesondere, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Diese Klauseln sind komplex, sind aufwendig, sie müssen rechtssicher vereinbart werden. All das muss jemand machen und die Vorgaben dafür – wie gesagt – werden immer komplizierter. Ich möchte an dieser Stelle diesen Bürgerinnen und Bürgern, diesen Menschen gegenüber, die sich kommunal engagieren, einen ganz großen Dank aussprechen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das sind die Menschen, die in den Kommunen den Laden am Laufen halten, und sie sind die Stütze der Kommunalverwaltung. Gleichzeitig habe ich gehört, dass viele dieser Menschen aber mittlerweile an ihrer Leistungsfähigkeit angekommen oder vielleicht sogar schon darüber hinaus gegangen sind. Daher ist für mich klar: Auch wenn die interkommunale Zusammenarbeit immer wieder als eine Alternative für Gemeindegebietsreformen bzw. Zusammenschlüsse genannt wird – die Erfahrung zeigt, das funktioniert nicht flächendeckend. Das kann punktuell eine Maßnahme sein, wird aber Neugliederung nicht ersetzen können. Zur Modernisierung unseres Freistaats und der kommunalen Familie brauchen wir die Neugliederung auf kommunaler Ebene – wie gesagt, stets auf freiwilliger Basis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den Thüringer Gesetzen zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden aus den Jahren 2018, 2019 hat der Landtag die umfangreichste Neugliederung der vergangenen 20 Jahre auf den Weg gebracht. Über 300 Gemeinden waren direkt an dieser Neugliederung beteiligt. Herr Bergner hat es eben schon gesagt: Die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen sank durch die Reform sowie die Eingliederung der kreisfreien Stadt Eisenach in den Wartburgkreis bislang von zunächst 843 auf 626. Das ist eine große Reform, das möchte ich an dieser Stelle nochmal deutlich machen, und wir sind ja noch mitten auf dem Weg. Mit dieser Reduktion hat in der zurückliegenden Legislaturperiode über ein Drittel aller Thüringer Gemeinden seinen Weg in Richtung Zukunft mittels freiwilliger Gemeindegebiets- und ‑ bestandsänderung eingeschlagen. Aber es bleibt weiterhin unsere gemeinsame Verantwortung, die Gemeinden Thüringens flächendeckend zukunftsfest aufzustellen. Vor allem die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel, die zunehmend komplexen und komplizierten Aufgaben, die von den Gemeinden wahrzunehmen sind, erfordern eine weitere Stärkung der kommunalen Verwaltung. Zudem müssen die Gemeinden ausreichend leistungsfähig sein, um auch auf immer kurzfristiger eintretende neue Herausforderungen reagieren zu können, wie bereits der rasant fortschreitende Klimawandel, die Coronapandemie oder der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelöste hohe Zuzug von Geflüchteten gezeigt haben. Hinzu kommen dann noch die sich aktuell abzeichnenden Probleme der Energiesicherheit in Stadt und Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der letzten Legislaturperiode neu gegliederten Gemeinden sind gerade auf dem Weg, ihre neuen Strukturen mit Leben zu erfüllen. Die kommunale Strukturänderung ist nicht das Ende, sondern der Anfang auf dem Weg, die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen. Inwieweit und ab wann tatsächlich die Vorteile der kommunalen Strukturänderung zum Tragen kommen, hängt in erster Linie – wieder einmal – von den Verantwortlichen vor Ort ab. Sie können und müssen diesen Prozess gestalten. Ihre Weichenstellungen entscheiden ganz wesentlich über das weitere Schicksal ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde. Durch die große Zahl der gemeindlichen Neugliederungen in den vergangenen Jahren haben viele Städte und Gemeinden hierzu Erkenntnisse gewinnen und praktische Erfahrungen sammeln können. Diesen Schatz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir heben und für zukünftige Fusionsprojekte nutzbar machen. Dies ist das Ziel einer durch mein Haus eingeleiteten Evaluierung gemeindlicher Neugliederungen der letzten Wahlperiode. Wir betreten damit Neuland, denn bisher waren die Städte und Gemeinden nach der vom Landtag beschlossenen Kommunalneugliederung im Wesentlichen sich selbst überlassen. Das hielt ich schon immer für falsch. Deshalb haben wir begonnen, die Kommunen bei der Umsetzung der Neugliederung so weit wie möglich auch im Nachgang zu begleiten – als Angebot, über das sie eigenverantwortlich entscheiden können. Wir wollen Abläufe optimieren, den interkommunalen Austausch stärken und dazu beitragen, dass die in den Strukturvergrößerungen liegenden Potenziale und Chancen weitgehend ausgeschöpft werden können. Da die wesentlichen Effekte gemeindlicher Neugliederungen in der Regel erst mittel- bis langfristig deutlich werden, ist auch die Evaluierung langfristig, das heißt auf eine Dauer von etwa zehn Jahren, angelegt. Aus den bisherigen ersten Ergebnissen der Evaluierung lässt sich jedoch bereits jetzt ableiten, dass die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der 6. Legislaturperiode erfolgreich waren. Die kommunale Familie in Thüringen hat die Herausforderungen vielfach angenommen und geht gestärkt aus diesem Prozess hervor. Die aufgelösten Gemeinden bestehen als Ort nach wie vor, und das wird auch in Zukunft so bleiben, denn ihre Identität hängt nicht vom Sitz der Verwaltung ab, sondern von den Menschen selbst, der Nachbarschaft und den Vereinen, also dem Miteinander der Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Ort. Zu einer Erfolgsgeschichte entwickeln konnte sich die Gemeindegebietsreform vor allem, indem wir bei Gebiets- und Bestandsänderungen konsequent auf Freiwilligkeit gesetzt haben. Die Gemeinden haben erkannt, dass sie gemeinsam stärker sind. Die Landesregierung wird daher entschlossen den Weg der freiwilligen Gemeindeneugliederung weitergehen. Ausschlaggebend für die positiven Effekte der Neugliederung aus den Jahren 2018 und 2019 war aber auch eine wirkungsvolle Förderung des Landes. Sie hat den Kommunen den Weg in moderne Verwaltungsstrukturen geebnet. Dies unterstreicht die Bedeutung des im Vorjahr vom Landtag beschlossenen Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen. Mit ihm stehen den reformwilligen Gemeinden weiterhin verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Fusionsbestrebungen zur Verfügung. Entscheidend sind hierbei nicht nur die Neugliederungsprämien, die den Gemeinden als Anreiz dienen und nach vollzogener Neugliederung zur freien Verfügung gestellt werden, vielerorts greifen auch die Mittel zur Schuldentilgung. So kann auch finanzschwächeren Kommunen ein erfolgreicher Start in eine zukunftsfähige kommunale Struktur ermöglicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften ist der erste Schritt der Gemeindegebietsreform in dieser Legislaturperiode. Trotz der schwierigen Situation durch die Coronapandemie hat sich erneut eine Vielzahl von Gemeinden dazu entschlossen, den Weg zu stärkeren und leistungsfähigeren Strukturen zu beschreiten. Alle – insgesamt 14 – Städte und Gemeinden, die bereits jetzt die Antragstellung umsetzen konnten, wurden in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Weitere Anträge auf Gemeindeneugliederungen erwartet die Landesregierung bis zum Herbst dieses Jahres. Diese sollen im Rahmen des Zweiten Gemeindeneugliederungsgesetzes im nächsten Jahr dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Im heute zu beratenden Gemeindeneugliederungsgesetz ist die Vergrößerung von sieben Gemeinden durch die Eingliederung der Gebiete von weiteren sieben aufzulösenden Gemeinden vorgesehen. Zwei der aufzulösenden Gemeinden – das ist schon angesprochen worden –, Anrode und Dünwald, sollen im Zuge ihrer Neugliederung geteilt und anteilig in verschiedene Gemeinden eingegliedert werden, zum Teil kreisübergreifend. Dies führt zu einer Änderung der Gebiete des UnstrutHainich-Kreises und des Landkreises Eichsfeld. Im Gesetzentwurf ist außerdem die Aufhebung der Aufgabenübertragung von drei Gemeinden enthalten. Dies betrifft Hartmannsdorf, Kühdorf und Rannstedt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften auf den Weg zu bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Herr Präsident, auch wenn Sie mir jetzt im Nacken sitzen, wenn ich das so sagen darf, ich will aber trotzdem noch mal darauf reagieren, was Sie vorhin zu der Sache hier gesagt haben. Es ist mitnichten so, dass die Kommunen einen so extremen Investitionsstau vor sich herschieben, wie Sie das vorhin angedeutet haben, und dass Rot-Rot-Grün in dieser Hinsicht untätig gewesen sei. Ich will noch mal darauf hinweisen: 2015, das war der erste Landeshaushalt und der erste KFA, den Rot-Rot-Grün politisch zu verantworten hatte, hatten die Kommunen Ausgaben bei Sachinvestitionen in Höhe von 530 Millionen Euro, 2021 – letztes Jahr – 920 Millionen Euro. Das sind also knapp 400 Millionen Euro mehr Investitionstätigkeit, die die Kommunen realisieren konnten. Gleichzeitig sind die Schulden – im Jahre 2015 2 Milliarden Euro, im Jahre 2020 1,4 Milliarden Euro – um rund 600 Millionen Euro gesunken, also eine um 400 Millionen Euro höhere Investitionstätigkeit und gleichzeitig 600 Millionen Euro weniger Schulden auf kommunaler Ebene. Und was die Leistungsfähigkeit anbetrifft, der Minister hat es eben noch mal erwähnt, gerade in der aktuellen Situation, will ich darauf hinweisen: Wir hatten die Debatte schon allein bei der Grundsteuerreform, dass insbesondere die Kleingliedrigkeit der Kommunalverwaltung auch daran hindert, dass sich die Kommunen auf den Weg machen, weil eben die Technik nicht vorhanden ist oder auch das notwendige Personal gar nicht die fachliche Ausbildung haben kann, weil eben in den kleinen Strukturen gar nicht so viele Menschen da sind, die diese Kompetenzen erwerben können. Und natürlich profitieren die Kommunen, die sich zusammenschließen, durch die Wirkung des Finanzausgleichs bei der Hauptansatzstaffel – also die Einwohnerveredelung, wo mehr Einwohnerinnen und Einwohner in die Waagschale geworfen werden – dauerhaft von einer höheren, besseren finanziellen Ausstattung über den Kommunalen Finanzausgleich. Das darf man nicht unter den Tisch kehren. Eine abschließende Bemerkung: Für uns gilt – und das ist das politische Versprechen, und das haben wir in den letzten Jahren auch durchgehalten – das Prinzip der Freiwilligkeit als Prinzip ohne Ausnahme. Das hat nichts mit freiwilligem Zwang zu tun, sondern das ist freiwillig, das unterstützen wir. Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen sich auch nach langen Debatten und einem intensiven Austausch mit den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort nicht irgendwie willfährig auf den Weg machen, sondern es sehr gut begründet ist. Ich will noch mal darauf hinweisen: Was die AfD angekündigt hat – allein schon die Ausschussüberweisung zu verhindern oder dem nicht zuzustimmen –, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich in den letzten Jahren vor Ort für ihre Gemeinschaft engagiert haben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Kommunen haben einen Rechtsanspruch. Sie haben einen verfassungsmäßigen Rechtsanspruch, dass wir hier im Parlament ihre Anträge auch ordnungsgemäß bearbeiten. Dazu gehört die Ausschussüberweisung. Da kann man im Einzelfall über bestimmte Fragen diskutieren, da kann man vielleicht auch mal das eine oder andere noch verändern, da kann man noch was verbessern.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was ma-
chen Sie denn mit unseren Anträgen?) Das ist auch angekündigt worden. Aber das, was Sie hier betreiben, ist Arbeitsverweigerung,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD)
ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen und aus unserer Sicht ein verfassungswidriger Umgang mit der kommunalen Ebene.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Kollege Bilay. Keine Sorge: Sitzungsleitend werde ich nie im Genick sitzen. Die Positionen kann ich trennen und wir werden sicher genügend Zeit haben, uns dazu noch auszutauschen. Meine Damen und Herren, ich habe vernommen, es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, würde ich das dann zur Abstimmung stellen. Dann bitte ich all die, die der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Gegenstimmen vereinzelt oder jetzt doch gänzlich? – Vereinzelt in der AfD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Der Führer ist nicht da! Da wissen die nicht, was sie machen sollen!) Ich bitte um Ruhe. Also zum Teil Gegenstimmen in der AfD-Fraktion. Ach so, halt. Zustimmung war noch bei der Gruppe der FDP, das hatte ich unterschlagen, Entschuldigung. Und jetzt die Enthaltungen. Da müssten eigentlich noch ein paar Stimmen aus der AfD-Fraktion – nein. Die haben dann nicht mitgestimmt. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Ich schließe diese Beratung damit für heute. Ich komme jetzt entsprechend der Abstimmung zwischen den Fraktionen zu dem voraussichtlich letzten Tagesordnungspunkt, nämlich zu TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Mitteldorf.
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – sofern noch zugesehen wird –, vielleicht überrascht es den einen oder anderen, warum die Kulturtante zu dem vermeintlichen Hochschul- und Wissenschaftsthema nach vorn geht. Das hat einen ganz besonderen Grund: Die Landesregierung hat uns hier ein sogenanntes Mantelgesetz vorgelegt. Da sind verschiedene Dinge, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt werden, in ein Gesetzespaket gepackt worden – also Artikelgesetze. Das ist ja nichts Unübliches. Ich will aber darauf hinweisen, warum ich hier vorn stehe: Zum einen – und das wissen Sie – bittet die Landesregierung uns mit dem Vorlegen dieses Gesetzentwurfs, dass wir für den Hochschulbereich klären, dass weiterhin umsatzsteuerbefreite Angebote der Hochschulen in Thüringen stattfinden können. Das ist sicherlich eine sehr unterstützenswerte Geschichte, die auch zeitlich ein bisschen drängt und im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft – das kann ich schon sagen –, selbstverständlich federführend, beraten gehört und natürlich schnell zur Umsetzung kommen sollte. Das ist im Ausschuss schon angekündigt worden – da war ich zufällig auch gerade in Vertretung im Ausschuss. Der größere und vielleicht auch ein bisschen überraschende Teil, der sich in diesem Mantelgesetz befindet, ist die Regelung zum Thüringer Bibliotheksgesetz. Das Thüringer Bibliotheksgesetz – jetzt ist vielleicht der Groschen gefallen, warum ich hier vorn stehe – ist ein Gesetz, das sich zuallererst und formal an großen Stellen mit den öffentlichen Bibliotheken und demzufolge auch den kommunalen Bibliotheken befasst und demzufolge in der, sagen wir mal, besonderen Aufmerksamkeit von Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern steht. Deswegen bringe ich hier an dieser Stelle schon mal den Antrag ein, die Mitberatung durch den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu beschließen. Der Punkt ist – und das wissen Sie vielleicht, für manche ist es neu –, wir haben in Thüringen ein Konstrukt mit der ThULB, der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, ein Konstrukt, das uns schon viele Jahre beschäftigt, auch in der Frage der Abgrenzung von Hochschulbibliothek, was natürlich auch unter der Hochschulautonomie ist und unter der Verwaltung der Hochschule selbst und den landesbibliothekarischen Aufgaben. Jetzt kann ich an dieser Stelle natürlich eins sagen: Die ThULB – finde ich – macht eine sehr gute Arbeit, das ist überhaupt nicht der Punkt, den ich hier ein bisschen ankreide. Wir haben aber – für die, die schon länger dabei sind – genau diese Debatte: Was ist eigentlich der landesbibliothekarische Teil der ThULB und was ist sozusagen der Hochschulteil der ThULB? Obwohl wir natürlich auch jetzt schon wissen, dass es formal – das ist ja auch jetzt schon so geregelt – quasi die Hochschulbibliothek ist, die auch Landesbibliothek ist. In die Historie zu gucken, muss man – finde ich zumindest – auch bei der Bearbeitung dieses Gesetzes durchaus in Betracht ziehen. Da möchte ich gern, dass wir zusammen in die vorvorletzte Legislaturperiode reisen, nämlich ins Jahr 2012. Manchmal erscheint es einem, als wäre das im letzten Jahrhundert gewesen, aber es ist 2012. Da gibt es im Rechnungshofbericht zu dieser Thematik ThULB einen etwas längeren Vermerk. Dadurch ist – im Übrigen auch fraktionsübergreifend – ein ziemlich lang andauernder, aber richtiger Prozess ins Laufen gekommen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 2012 schon festgestellt, dass der Hochschulbibliothek der FSU Jena als Thüringer Universitätsund Landesbibliothek eine Sonderrolle zukommt; er hat in seinem Bericht konstatiert – und hier zitiere ich: „Die landesbibliothekarischen Aufgaben der ThULB gewinnen zunehmend an Bedeutung. Belief sich im Jahre 2001 der Anteil des Leistungsumfangs als Landesbibliothek auf nur 20 Prozent, ist dieser Anteil seit dem Jahre 2009 gegenüber den Aufgaben als Universitätsbibliothek auf 80 Prozent angewachsen. Weder bei der Budgetplanung noch bei der Bewirtschaftung oder im Buchführungssystem werden jedoch die Aufgabenanteile ‚Hochschulbibliothek‘ oder ‚Landesbibliothek‘ ausgewiesen.“ Das ist ein Punkt, von dem aus wir Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker dieses Hauses mit den Hochschulpolitikerinnen und Hochschulpolitikern, wie bereits erwähnt, auch fraktionsübergreifend, auch in der letzten Legislatur, aber auch in dieser Legislatur und in der vorvorletzten Legislatur schon versucht haben, Lösungen zu finden. Ein bestimmter Kritikpunkt des Rechnungshofs war ja – und dem, das erkenne ich an, soll in diesem Mantelgesetz endlich ein Ende gesetzt werden –, dass auch im Bibliotheksgesetz keine klare Aufgabenbeschreibung des landesbibliothekarischen Teils stattfindet. Das ist jetzt hier im Gesetzentwurf zu finden. Das finde ich auch erst mal sehr, sehr gut, dass wir nach so langer Zeit und auch ein bisschen ausgehend von diesem Rechnungshofbericht zu genau diesem Punkt kommen, dass wir jetzt darüber reden: Was sind die konkret zu fassenden Aufgaben als landesbibliothekarischer Teil? Ebenso wird in dem Mantelgesetz auch das, was mit der Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes über Jahre oder über Jahrzehnte nicht geheilt wurde – nämlich, dass sich die Frage des Pflichtexemplars im Pressegesetz wiedergefunden hat –, jetzt in das Bibliotheksgesetz überführt – wo es hingehört, wie ich finde. Aber genau diese Frage ThULB sowie landesbibliothekarischer Anteil und Hochschulanteil ist nach wie vor eine Frage, die – aus meiner Sicht zumindest – immer noch schwer zu durchdringen ist, was selbstverständlich auch daran liegt, dass im Laufe der Jahrzehnte die Organisationsstruktur der ThULB nicht mehr trennbar ist – ich sage es jetzt mal ganz platt –: da arbeiten drei Menschen für die Landesbibliothek, und der Rest ist irgendwie Hochschulbibliothek. Das hat sich ja im Laufe der Prozesse auch ein bisschen verworren dargestellt und ist natürlich jetzt nicht mehr trennbar. Nichtsdestotrotz halte ich es durchaus für wichtig, dass wir im zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien genau diese Frage noch mal ein bisschen intensiver diskutieren. Es wird Ihnen vielleicht nicht entgangen sein, dass Herr Simon Ritz erst vor zwei oder drei Tagen in der Presse noch mal gesagt hat: Es ist natürlich insofern auch ein bisschen schade, dass, wenn wir das Bibliotheksgesetz für Thüringen – und das ist ja durchaus ein Alleinstellungsmerkmal bundesweit, darum beneiden uns viele, dass wir ein Bibliotheksgesetz haben – nach 14 Jahren Existenz einmal anfassen, die Frage auch erlaubt sein muss, ob für alle Regelungsinhalte nach 14 Jahren auch aus Sicht der, sage ich jetzt mal, kommunalen Bibliotheken und ähnlichen Zusammenhängen alle Fragen schon beantwortet sind. Deswegen stehe ich auch hier und werbe dafür, dass wir dieses Gesetz nicht nur im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, sondern auch im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien intensiv beraten. Ich weiß, es gibt einen Zeitdruck, was sozusagen die Umsatzsteuerfrage betrifft. Und ich kann das gleich mal an dieser Stelle sagen: Mitnichten möchte ich hier als Kulturtante irgendwie ein Problem bereiten, was den Zeitdruck betrifft, aber sehr wohl möchte ich, dass wir uns, sicherlich im guten Einvernehmen mit den Wissenschaftspolitikerinnen, wirklich fokussiert der Frage der Landesbibliothek und der landesbibliothekarischen Aufgaben stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung sieht mit diesem Gesetz Änderungen gleich an drei bestehenden Gesetzen vor. Das klingt erst mal nach viel, bei genauerem Hinsehen ändert sich aber relativ wenig. Die meisten Änderungen betreffen Klarstellungen. Dinge, die schon immer so gelaufen sind, werden nur noch mal gesetzlich fixiert. Dennoch sind die Änderungen auch aus unserer Sicht notwendig. So ist ein Ansinnen, zu verhindern, dass für bestimmte Leistungen der Hochschulen eine Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer ab dem 01.01.23 entsteht, natürlich zu regeln. Schauen wir auf das Hochschulgesetz: Dass in diesem Zusammenhang die Kooperation untereinander klarer geregelt und damit auch noch mal betont wird, ist aus unserer Sicht ebenfalls sehr zu begrüßen. Die Studierendenzahlen in Thüringen – das beobachten wir alle – steigen leider nicht mehr, das ist auch deutschlandweit ein Phänomen. Um dennoch in Thüringen auch weiterhin attraktive Angebote machen zu können, ist es aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass nicht jede Hochschule für sich allein kämpft. Und das hat dann eben auch eine finanzielle Seite. Die gemeinsame Nutzung von Geräten und Einrichtungen oder auch die Verwaltungskooperationen werden im Gesetzentwurf explizit genannt. Vielleicht – und das sollten wir dann im Ausschuss diskutieren – sollten wir auch darüber nachdenken, gemeinsame Marketingmaßnahmen zu ermöglichen. Wenn die Hochschulen Geld durch die Vermeidung von Verwaltungs- und Doppelstrukturen sparen können, dann schaffen sie damit neue Möglichkeiten, dieses Geld in Forschung und Lehre zu investieren. Das begrüßen wir. Kooperation geht aber auch über die finanziellen Aspekte hinaus. Ein gemeinsames und aufeinander abgestimmtes Lehrangebot kann – verbunden mit der einfachen und gegenseitigen Anerkennung von Lehrveranstaltungen und natürlich dem Semesterticket – gerade in der Mitte Thüringens ein Alleinstellungsmerkmal schaffen, sozusagen ein Studium an mehreren Universitäten dann auch ermöglichen. Eine weitere Änderung im Hochschulgesetz ist, dass klar geregelt wird, dass Daten für die Kontaktpflege von ehemaligen Angehörigen der Hochschulen erhoben werden dürfen. Das ist eine sehr richtige, sehr begrüßenswerte Idee. Nur durch diese Kontaktpflege können nämlich wirklich Netzwerke entstehen und gepflegt werden. Wesentlich sind auch die neuen Regeln zum Betrieb des Forschungsinformationssystems. Darauf werde ich gleich noch mal kurz Bezug nehmen. Das zweite Gesetz, das geändert wird, ist das Bibliotheksgesetz; Kollegin Mitteldorf ist ausführlich darauf eingegangen. Die Universitäts- und Landesbibliothek erhält nun entsprechend ihrer Doppelfunktion auch klar abgegrenzte Regelungen zu ihren Aufgaben. Die Pflichtexemplare – auch das ist gesagt worden –, die bisher nur im Pressegesetz, dem dritten zu ändernden Gesetz hier, Erwähnung fanden, sind nun hier klar beschrieben, aber auch andere Aufgaben werden erläutert. Eine Aufgabe möchte ich herausgreifen. Sie wird im Gesetz nur am Rand erwähnt, ist aber aus unserer Sicht von großer Bedeutung. Das ist der neue § 3 Abs. 2. Der enthält am Ende die Nummer 1, den Halbsatz: „und für die Allgemeinheit nutzbar […] machen“. Auch § 2 Abs. 1 nach neuer Fassung sagt im zweiten Satz über die Bibliotheken aller Hochschulen – ich zitiere: „Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann […] für die private und berufliche wissenschaftliche Bildung zur Verfügung.“ Hier besteht inhaltlich auch eine Parallele zum Forschungsinformationssystem. Dies soll die Transparenz der Forschung erhöhen und Forschungsvorhaben und ‑ ergebnisse digital zugänglich machen. Beides, die Forschungstransparenz und die Öffnung der wissenschaftlichen Quellen in den Bibliotheken für die Allgemeinheit, ist von enormer Bedeutung in diesen Zeiten, in denen sich wissenschaftliche Erkenntnisse und faktenbasierte Dinge oftmals unter Druck sehen. Fake News, Verschwörungstheorien und Erregungsmaschinen im Internet gewinnen zunehmend an Einfluss. Natürlich wird die erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit dem nicht unmittelbar ein Ende setzen können, aber dennoch ist es aus unserer Sicht wichtig, dafür zu sorgen, dass die Menschen, die sich informieren wollen und die auf der Suche nach entsprechenden wissenschaftlich geprüften Fakten sind, diese auch umfänglich erhalten. Dazu können die Bibliotheken insbesondere über unkompliziert zugängliche Onlineangebote einen großen Teil beitragen. Das wird allein nicht reichen, ist aber ein Baustein im Kampf der Gesellschaft gegen Verschwörungstheorien, und jeder noch so kleine Baustein ist aus unserer Sicht hier richtig und wichtig. Insgesamt enthält das Gesetz damit viele bedenkenswerte Ansätze, und wir werden der Überweisung an den Wissenschaftsausschuss und auch an den Kulturausschuss zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe in den vergangenen Wochen viele persönliche Gespräche an den Thüringer Hochschulen geführt, sowohl mit den Hochschulleitungen, Personalvertretungen und auch den Studierenden. Die besorgniserregende Botschaft, die ich aus all diesen Gesprächen mitgenommen habe, ist, dass die finanziellen Belastungen infolge der von der CDU durchgesetzten Globalen Minderausgabe und der galoppierenden steigenden Energie- sowie Bewirtschaftungskosten die Hochschulen vor extreme Herausforderungen stellen, wenn es um die Aufrechterhaltung des Lehr- und Forschungsbetriebs geht. Gleichzeitig fordern Politik und Öffentlichkeit zu Recht von den Hochschulen eine effizientere Nutzung staatlich finanzierter personeller und sachlicher Ressourcen ein. Das Thüringer Hochschulgesetz, die Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 sowie die Rahmenvereinbarung V und die damit verbundenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und jeder einzelnen Hochschule verweisen daher an zentralen Stellen immer wieder eindringlich auf die Notwendigkeit von vielfältiger Zusammenarbeit und Kooperation der Hochschulen sowohl untereinander als auch mit anderen öffentlichen Institutionen. Als öffentliche Einrichtungen unterliegen Hochschulen allerdings seit dem Steueränderungsgesetz von 2015 grundsätzlich nun auch in Bezug auf hoheitlich wahrgenommene Aufgaben einer Umsatzsteuerpflicht. Diese Neuerung betrifft aufgrund derzeit fehlender Bestimmungen explizit zahlreiche Leistungen, die im Rahmen von Kooperationen untereinander erbracht werden. Bis Ende dieses Jahres noch sorgt eine Übergangsregelung für die Umsatzsteuerbefreiung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung schafft unter anderem eine rechtliche Grundlage dafür, dass die Zusammenarbeit der Hochschulen im Thüringer Hochschulgesetz noch in diesem Jahr näher ausgestaltet werden kann und so weiterhin auch über den 1. Januar 2022 hinaus umsatzsteuerbefreit bleibt. Unsere Hochschulen sind sehr an einer entsprechenden zügigen Regelung interessiert, die zusätzliche finanzielle Belastungen ihrer Haushalte vermeidet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht minder zukunftsweisend sind die im Entwurf des vorliegenden Mantelgesetzes weiteren Präzisierungen im Thüringer Hochschulgesetz, im Thüringer Bibliotheksgesetz und im Thüringer Pressegesetz. Transparenz ist im Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb ein unverzichtbares Gut. Deshalb fordert die Digitalisierungsstrategie im Hochschulbereich von allen staatlichen Hochschulen im Freistaat die Einführung eines IT-basierten Forschungsinformationssystems – kurz FIS. Forschungsinformationssysteme erleichtern die strategische Planung von Vorhaben und Forschungsförderung sowie die dazugehörige Berichterstattung und vereinfachen so langfristig Arbeitsprozesse für Forschende. Das Wissenschaftsministerium ist in der Pflicht, den datenschutzrechtlich sicheren Betrieb der Forschungsinformationssysteme an den Hochschulen zu gewährleisten. Dies geschieht nun durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Landeshochschulgesetz. Übrigens, auch die Verarbeitung von Daten hochschulfremder Personen – zum Beispiel im Rahmen der eben angesprochenen hochschulübergreifenden Kooperationen – kann künftig über eine datenschutzrechtliche Vorschrift geregelt werden. Meine Fraktion unterstützt daher auch diese Bestimmung für einen sicheren Datenschutz im Zuge der Digitalisierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch auf die geplante Neufassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes aufmerksam machen. Wie der Name schon sagt, ist die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena zugleich Hochschulbibliothek und Landesbibliothek des Freistaats Thüringen. Sie hat also eine Doppelfunktion. Was weniger bekannt ist: Es gibt bislang keine gesetzlich klar formulierte Abgrenzung der jeweiligen Aufgabenbereiche. Aus meiner Sicht besteht hier eine Lücke, die dankenswerterweise mit dem vorliegenden Entwurf endlich geschlossen werden kann. Zum einen wird so eine zeitgemäße Arbeitsgrundlage für die Angestellten der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek geschaffen. Zum Zweiten gibt es mehr Klarheit über die für die jeweilige Funktion zugewiesenen Landesmittel. Und drittens werden auch hier Regelungen hinsichtlich erwünschter Kooperationen getroffen. So ist es nur folgerichtig und daher zu befürworten, dass die sogenannte Pflichtexemplar-Regelung, das ist die Ablieferungspflicht für alle in Thüringen erfolgten Publikationen an die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, im Rahmen der neuen Aufgabendarstellung der Thüringer Landesbibliothek aus dem Thüringer Pressegesetz in das Thüringer Bibliotheksgesetz übertragen wird. Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend der Landesregierung für den vorliegenden Gesetzentwurf danken und nachdrücklich dafür werben. Wir stimmen der beantragten Ausschussüberweisung zu. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist viel dazu gesagt worden. Ich will vielleicht noch mal ein, zwei Punkte herausgreifen, die uns doch wichtig sind. Ich hatte es ja gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde schon mal kritisiert, dass die Landesregierung gern bei Gesetzentwürfen und notwendigen Verordnungen in die Verlängerung geht. Was eigentlich auch – und vor allen Dingen zentral – geregelt werden soll, ist ja die Umsetzung einer seit 2015 im Steueränderungsgesetz vorgegebenen Tatsache: dass juristische Personen des öffentlichen Rechts in ihrer Tätigkeit und Leistung der Umsatzsteuer unterliegen werden. Das sind also sieben, acht Jahre, in denen nichts passiert ist. Ja, es gibt eine Übergangsfrist, aber jetzt – kurz vor Toresschluss – bekommen wir das. Spätestens seit Juli 2020 sind die Ausnahmebestimmungen mit dem Anwendungserlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand nämlich auch recht klar geregelt. Deswegen wirkt es schon ein bisschen wie Toresschluss, dass wir das hier jetzt vorgesetzt bekommen. Zudem muss es natürlich auch das Interesse des Landes sein, dass man durch eine kluge, richtige Regelung hier keine Mindereinnahmen für sich selbst verursacht und eben auch für die Körperschaften öffentlichen Rechts. Aber, es fehlt eben auch – das halten wir schon für notwendig und wichtig –, dass zwei Dinge hier zusammengehören. Nämlich nicht nur die Möglichkeit, dass es eine Rechtsverordnung gibt, sondern dass sie die Rechtsverordnung dann auch tatsächlich kennen. Das entscheidende Dokument, welches die Steuerbefreiung absichert, fehlt noch. Auch dazu ist eine fundierte Debatte notwendig. Wir würden uns sehr freuen, wenn tatsächlich auch im Rahmen der Diskussion in den Ausschüssen zur Sprache käme, wie sich die Landesregierung diese Regelung exakt vorstellt. Insofern freuen wir uns auf die Debatte in den Ausschüssen. Dem Gesetz selbst wünsche ich jetzt schon mal einen guten Verlauf. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen – Zuschauer auf der Tribüne haben wir keine mehr –, wir haben ein vermeintlich einfaches Regelungsproblem vor uns liegen, das auch einfach gelöst werden kann. Hochschulen nehmen wichtige Aufgabe von öffentlichem Interesse war. Sie sind angehalten, unter anderem auch mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Die Hochschulen brauchen hierbei im Zuge der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes eine gesetzliche Grundlage, um die Zusammenarbeit von Hochschulen untereinander oder aber auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen näher auszugestalten. Auch im IT-Bereich fordern wir die Thüringer Hochschulen zur Zusammenarbeit auf. Der dabei anfallende personenbezogene Datenaustausch kann über eine Rechtsverordnung, die die datenschutzkonforme Ausgestaltung dieses Verfahrens sicherstellt, geregelt werden. Bei der Frage der Aufgabenfestschreibung und -ausgestaltung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek – kurz: der ThULB – gestaltet sich die Sachlage schon etwas komplexer. Auch hier will der Gesetzentwurf einen lange bestehenden Missstand beheben. Die ThULB ist ein Zwittermodell. Sie ist zeitgleich Hochschulbibliothek und Landesbibliothek und somit letztlich Diener zweier Herren. In der Vergangenheit hat der Rechnungshof kritisiert, dass die beiden Aufgabenfelder Landesbibliothek versus Hochschulbibliothek nicht trennscharf unterteilt wurden. Dies wurde erschwert, da gesetzlich fast keine konkreten Aufgabenfelder der Landesbibliothek festgeschrieben waren. Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf sieht hierfür begrüßenswerterweise eine Änderung vor. Die Festschreibung der Betreibung eines Kompetenz- und Servicezentrums betrachten wir zwar als überflüssig, gleichzeitig lässt sich festhalten, dass bestimmte Aufgaben immer noch übergreifend von der ThULB betrieben werden, beispielsweise die Kulturgutdigitalisierung. Hier bedarf es einer längeren Debatte, die wir sicherlich auch im Ausschuss betreiben können. Das Vorgehen in Form eines Mantelgesetzes ist daher etwas schwierig. Im Detail betrachtet haben wir es hier mit zwei Problemlagen zu tun, die unterschiedliche Verfahren und Zeitleisten erfordern. Wir versuchen, das im folgenden Verfahren umzusetzen, und bitten um die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – federführend – und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – mitberatend. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Redemeldungen von den Abgeordneten vorliegen. Möchte noch jemand das Wort nehmen? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Feller, bitte.
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, heute haben wir eine Gesetzesänderung vorgelegt, die sich auf die Änderungsbedarfe bezieht, die kurzfristig, aus unserer Sicht jedenfalls, was das Umsatzsteuergesetz anbelangt, umsetzbar sein sollen. Was wir nicht anstreben, ist eine grundsätzliche Reform des Hochschulgesetzes. Was wir auch nicht anstreben, ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Bibliotheksgesetzes, sondern wir sollten mit drei konkreten Regelungen Regelungsbedarf aufnehmen, der aus unserer Sicht zeitkritisch ist und Schaden von unseren Einrichtungen abwenden soll. Ich beginne mit dem ersten Punkt: Die Thüringer Hochschulen haben derzeit etwa 48.000 Studierende. Das entspricht ungefähr der Studierendenzahl der Universität zu Köln. Wir haben ein sehr kleingliedriges Hochschulsystem, und das ist gut so, weil es zu Thüringen passt, weil Thüringen ein polyzentrisches Bundesland ist und wir die Segnungen von Hochschulen, was die Ausbildung, was die Forschung anbelangt, tatsächlich im gesamten Land sehen wollen. Das hat Ineffizienzen – das ist völlig klar – und fordert teilweise mehr Geld, als wenn man das an einem Hochschulstandort machen würde. Aber es ist die Linie und die Politik, die zu Recht in Thüringen seit vielen, vielen Jahrzehnten durchgeführt wird. Was wir aber, um Effizienzen zu verbessern, in den vergangenen Jahren zunehmend mit den Hochschulen diskutiert haben, waren Kooperationen in vielen Bereichen, beispielsweise im Bereich der IT-Versorgung, beispielsweise im Bereich der Hochschulbibliotheken und andere Dinge mehr, auch Verwaltungszusammenarbeit, auch Kooperationen im Bereich Forschung und Lehre. Was darüber hinaus notwendig ist, ist, dass die Hochschulen, um ihre Forschungsstärke weiter auszubauen, auch kooperieren mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, von denen wir in Thüringen sehr viele haben, von Max-Planck-Instituten über die Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer und andere mehr. Und nun gibt es eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes, das in § 2 regelt, dass diese Kooperationen zwischen Hochschulen, aber auch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir haben die Situation, dass wir die Hochschulen mit der Rahmenvereinbarung V bis zum Jahre 2025 finanzieren, das wissen Sie. In dieser Rahmenvereinbarung haben wir schon darauf hingewiesen, da das Problem nicht wirklich neu ist, dass es eine zusätzliche Kompensation von möglichen Umsatzsteuerleistungen der Hochschulen nicht geben kann, weil sie eben nicht finanzierbar ist. Deswegen tun wir jetzt den richtigen Schritt, nämlich auf gesetzlicher Grundlage und dann in der näheren Ausführung mit einer Rechtsverordnung dafür zu sorgen, dass diese Kooperationen zwischen Hochschulen und zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eben nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir helfen also, Landesgeld zu sparen und es da einzusetzen, wo es gebraucht wird, nämlich für Forschung, für Lehre, für das, was die Hochschulen in bewährter Weise tun. Das ist auch nicht auf den letzten Drücker umgesetzt worden, wie dies gerade gesagt wurde, sondern es ist in der Tat so, dass sowohl die Kultusministerkonferenz als auch die Wissenschaftsministerkonferenz über Jahre hinweg mit dem Bundesfinanzministerium darüber verhandelt haben, entsprechende Ausnahmeregelungen für die Hochschulen zu schaffen. Das ist nicht gelungen, das ist schade, das wäre der bessere Weg gewesen. Deswegen ist es jetzt notwendig, und in allen anderen Ländern ist dies auch der Fall, dass man diese Umsatzsteuerpflicht mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen vermeidet. Ein zweiter Punkt folgt aus der Digitalisierungsstrategie, die wir mit den Hochschulen schon 2017 verabredet haben. Wir wollen an den Hochschulen Forschungsinformationssysteme einführen. Die dienen der Dokumentation der Forschungsergebnisse der Hochschulen. Sie dienen auch dazu, Forschungsergebnisse leichter für Unternehmen verfügbar zu machen, also den Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu unterstützen. Sie sollen auch dafür sorgen, dass die Transparenz in den Hochschulen über die abgeleisteten Forschungsprojekte und deren Erfolge sichtbar wird. Und sie sollen zeigen, wo Hochschulen mit Unternehmen beispielsweise gemeinsam Forschungsprojekte durchführen. Für dieses Forschungsinformationssystem ist es notwendig, die datenschutzrechtliche Grundlage zu schaffen. Es geht darum, Daten von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, aber auch von externen Dritten, die an Forschungskooperationen beteiligt sind, datenschutzrechtlich sicher in diesen Forschungsinformationen zu erfassen. Auch das wollen wir mit der zweiten Regelung datenschutzrechtlich sicher abbilden. Der letzte Punkt ist jetzt mehrfach angesprochen worden: Die Aufgabenbeschreibung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek. Da gibt es tatsächlich seit 2008 die Lücke, dass die Aufgaben, die landesbibliothekarischen Aufgaben nicht hinreichend präzise beschrieben worden sind. Das hat in den letzten Jahren gut funktioniert. Es gibt aber zunehmend Regelungsbedarf deswegen, weil die Hochschulen im Thüringer Hochschulverbund in Bibliotheksfragen enger miteinander kooperieren. Das macht es aus unserer Sicht notwendig, die konkreten Aufgaben der Universitätsbibliothek und der Landesbibliothek klar voneinander zu trennen und deswegen in diesem Gesetzentwurf zu beschreiben. Von daher sind das drei kleinere Dinge, die natürlich der Diskussion im Ausschuss bedürfen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss dazu. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den beantragten Ausschussüberweisungen. Es war beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen des Hauses, die Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist es so beschlossen. Weiter war beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Wer stimmt dem zu? Das ist, soweit ich das sehe, wiederum ein einstimmiger Beschluss. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Auch diese Überweisung ist damit beschlossen. Die Federführung sollte beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sein. Wer stimmt dieser Federführung zu? Auch das sind wieder alle Mitglieder des Hauses, soweit ich das sehe. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit ist das so beschlossen. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung, die gegen 18.00 Uhr enden sollte. 3 Minuten früher lohnt es sich nicht mehr, einen neuen Tagesordnungspunkt aufzurufen. So wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr hier wieder.