Robert Sesselmann
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Herr Präsident – kleiner Trick –, der Kollege Bergner hat es angesprochen, die Frage ist, ob es sich dabei um ein Strohfeuer handelt, wenn wir jetzt Gemeindeneugliederungen vornehmen. Die Gemeindeneugliederungen, so verstehe ich die Aussagen des Herrn Bilay, sind als erster Schritt einer entsprechenden Kreisgebietsreform zu werten. Das mag aus finanziellen Gesichtspunkten durchaus angemessen sein, allerdings halten wir als AfD das nicht für die richtige Vorgehensweise. Denn wie Kollege Bergner bereits gesagt hat: Fusionen unter einem finanziellen Druck können auf Dauer nicht gut gehen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die Folge für beispielsweise den Unstrut-Hainich-Kreis bei der Neugliederung ist hier, wenn vier Orte wegfallen, dass mittelbar die Kreisumlage erhöht werden muss. Für die verbleibenden Gemeinden und Städte im UnstrutHainich-Kreis – Kollege Walk hat es schon angesprochen – muss im Ausschuss über die Verlustkompensation und Nachteilskompensation geredet werden. Es gibt nämlich noch mehr Finanzierungshilfen, die hier anzuwenden sind. Diese sogenannten 10,2 Millionen Euro, die hier zur Verfügung stehen, sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Ja, man kann natürlich durchaus der Ansicht sein, dass Gemeindefusionen effektiv und günstig sind, aber – ich möchte noch mal darauf hinweisen – so lange ist es noch nicht her mit den Gemeindefusionen. Empirische Daten haben wir nun vorliegen. Wenn wir in die Schweiz schauen, dann stellen wir fest: Es gibt Gutachten, die die Erfolge durchaus als zweifelhaft ansehen. Hier kann ich nur noch mal auf die Ausführungen des Kollegen Bergner verweisen. Um letztlich festzustellen, meine Damen und Herren, ob die Leistungs- sowie Verwaltungskraft durch diese Gemeindegebietsfusionen gestärkt wird, strukturelle Verbesserungen eintreten würden, die Aufgaben sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden könnten, bräuchten wir eine ganz wichtige Kosten-Nutzen-Analyse als unentbehrliche Voraussetzung einer Neugliederung. Würde eine Firma bei Betriebsübernahme eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt ist aus unserer Sicht weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu würdigen. Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland – vom ifo Institut, dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – konnten keine nennenswerten Vorteile der Fusionen evaluiert werden. Frau Prof. Gisela Färber von der Verwaltungshochschule in Speyer hat eine Doktorandin, die sich mit diesem Thema gerade auseinandersetzt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Promotion läuft, welche Ergebnisse bei diesem Promotionsverfahren herauskommen, ob sich dieses bestätigt. Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu dem Ergebnis, „dass die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen in der Vergangenheit deutlich überschätzt wurden, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden.“ Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stärkung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen. Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung, das ehrenamtliche Engagement steht zudem indirekt proportional zur Größe der Kommunen. Dass Aufgaben daher nur von größeren Gemeinden sachgerecht und bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrgenommen werden können, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht richtig. Es gibt andere Wege, nämlich gemeindeübergreifende Kooperationen, zum Beispiel interkommunale Zusammenarbeit oder Instrumente der Verwaltungsmodernisierung, die interkommunalen Benchmarks als schonende Alternativen zu Gebietsreformen. Meine Damen und Herren, was wirklich benötigt würde und zu erheblichen Kosteneinsparungen im Landeshaushalt führen würde, wäre die Durchführung einer Funktionalreform mit einhergehender Verschlankung der Landesverwaltung. Es steht zu befürchten, dass die Finanzhilfeinstrumente nur eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Situation der jeweiligen fusionierenden Gemeinden bewirken und wie ein Strohfeuer verpuffen. Positive Effekte wie ein anzustrebendes Bevölkerungswachstum bleiben aus, und Experten weisen eindringlich auf ein wachsendes Stadt-Umland-Gefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden hin. Wir geben zu bedenken, dass offensichtlich nur finanzschwache Kommunen, wie die von CDU-Bürgermeistern heruntergewirtschafteten Gemeinden Anrode und Grünwald belegen, den Zusammenschluss zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen suchen. Wir weisen zudem auch auf die Folgeprobleme hin. Wie weltfremd will die Landesregierung noch sein? Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nimmt man dem finanziell total angeschlagenen Unstrut-Hainich-Kreis fast 3.000 Einwohner weg und schlägt sie dem finanziell besser aufgestellten Landkreis Eichsfeld zu. Wir verstehen die religiöse Ortsbezogenheit der Dörfer zum Eichsfeld, wir verstehen aber nicht, dass der Unstrut-Hainich-Kreis hierfür nur unangemessene Finanzzuweisungen als Ausgleichsleistung für den Einwohner- und Gebietsverlust erhält.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Danke!)
Wie gesagt, Herr Walk hat es angesprochen. Darüber müsste im Ausschuss geredet werden. Wir halten es jedoch für zukunftsweisender, Anreize für eine kommunale Führung und Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung für freiwillige Gemeindeneugliederung wählen. Für weitaus sinnvoller erachten wir, die für die freiwilligen Gemeindeneugliederungen der Jahre 2023 bis 2026 vorgesehenen finanziellen Mittel jeweils dem Kommunalen Finanzausgleich als zusätzliche, dringend benötigte Deckungsmittel zuzuführen. Wir werden einer Ausschussüberweisung und dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
