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Dirk Bergner

FDP 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn auch meinen Dank an die Verwaltung dafür ausdrücken, dass das jetzt alles noch gut gelöst worden ist. Meine Damen und Herren, wir erleben, dass die Diskussion um das Thema „Windkraft“ eine sehr emotionale Diskussion ist, die die Gesellschaft spaltet und die auch zu sehr verhärteten Positionen führt. Sicherlich sind sich alle hier im Haus einig, dass das so ist. Aber ich glaube, wir müssen vernünftig damit umgehen. Mehr als 50 Bürgerinitiativen im Land kämpfen gegen die erheblichen Eingriffe in die Landschaft des Waldes, des Grundwassers und der Fauna durch die Errichtung von Windkraftanlagen. Und klar ist aber auch: Eine klimaneutrale Erzeugung von Energie ist in den aktuellen Zeiten wichtiger denn je; ein Weiter-So, also die Verstromung von Kohle und perspektivisch auch Erdgas, hat ein Ablaufdatum und kann auch in der aktuellen Diskussion allenfalls eine Übergangslösung sein. Meine Damen und Herren, wir werben dafür: Wer erneuerbare Energien voranbringen will, der muss Menschen mit auf den Weg nehmen, der muss Menschen in ihren Auffassungen, mit ihren Auffassungen akzeptieren, der muss Lösungen schaffen, die verträglich und die auch erträglich sind. (Beifall Gruppe der FDP) Es gilt, die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Transformation nicht zu verspielen. So ist der oftmals als zu gering eingestufte Abstand zu Windkraftanlagen ein Hauptkritikpunkt. Schattenwurf und Schattenemissionen beschneiden die Lebensqualität und mindern den Wert der betroffenen Grundstücke erheblich. Es ist eben eine Beeinträchtigung des ganz persönlichen Lebensumfelds von Menschen. Die CDU hatte hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 1. Oktober 2020 erstmalig beraten wurde. Es wird gefordert, eine einheitliche Abstandsregelung im Baugesetzbuch festzuschreiben, auch wenn 1.000 Meter unserer Auffassung nach an vielen Stellen nicht ausreichend sind. Natürlich wäre es wünschenswerter gewesen, die Landesregierung hätte die Chance ergriffen, seinerzeit über die Länderöffnungsklausel die 10H-Regelung einzuführen. Bayern hat an dieser Stelle gezeigt, wie es funktionieren kann. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und ist jetzt hochgradig abhängig!) Diese Gelegenheit wurde zulasten der Bevölkerung und zulasten der Natur verspielt. Meine Damen und Herren, was ist nun in der Zwischenzeit passiert? Seit 20 Monaten diskutieren wir den Gesetzentwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in mittlerweile einem Dutzend Sitzungen. Wir haben eine Anhörung mit Experten durchgeführt; in der beispielsweise der Thüringer Landkreistag sich für den ursprünglichen Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Nun ist im letzten Plenum die politische Lage eskaliert und es kam erneut das Totschlagargument, das man eigene Auffassungen nicht weiter vertreten kann, wenn möglicherweise die Falschen angekündigt haben, zustimmen zu wollen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Quatsch!) Die CDU hat ja Angst vor ihrem eigenen Schatten und ihr eigenes Gesetz von der Tagesordnung genommen. (Beifall AfD) Im Anschluss haben die Vertreter der CDU wieder einmal gekämpft bis um Umfallen und mit R2G beraten, wie sie vom eigenen Vorhaben abzubringen sind. Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag zur mehrheitlich im Infrastrukturausschuss gefassten Beschlussempfehlung ist in unseren Augen ein fauler Kompromiss. Wir können und werden als Freie Demokraten derlei Hinterzimmerspiele nicht mittragen. Wir stehen als FDP zu unserer Zusage in den Ausschüssen und zu unserem Wahlprogramm. Wir stehen an der Seite der Bürger auf dem Land, an der Seite der Landkreise und Gemeinden und können dem Änderungsantrag so nicht zustimmen. Wir werden auch einem so geänderten Gesetzentwurf nicht zustimmen und appellieren hier noch einmal an die Kollegen der CDU, nicht erneut die eigenen Werte zu verraten, mit denen sie auch in den Wahlkampf gezogen sind. (Beifall AfD) Ich werbe deshalb für unseren Änderungsantrag, mit dem wir betroffenen Kommunen ein Vetorecht einräumen wollen, wenn bei ihnen 1.000 Meter Abstand unterschritten werden sollen. Ebenfalls wollen wir per Änderungsantrag dafür sorgen, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss hergestellt werden muss, meine Damen und Herren. Denn noch einmal: Wer erneuerbare Energien voranbringen will – und das wollen wir – muss die Menschen mit auf den Weg nehmen, muss sie ernst nehmen und muss für vernünftige, kompromissfähige Lösungen sorgen, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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