Stephan Tiesler
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der jährliche Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll die Arbeit des Ausschusses und damit seine Funktion als eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen. Ich denke, die Ausschussvorsitzende hat jetzt in ihrer Rede einen doch sehr umfassenden und ausgewogenen Überblick über den Berichtszeitraum 2021 gegeben, und wir haben es schon gehört, die reinen statistischen Betrachtungen sprechen da für sich. Elf Sitzungen, jede einzelne ein tagesfüllendes Programm, 811 eingegangene Anliegen, 720 sind abgeschlossen worden – also rund 70 Petitionen und eine öffentliche Anhörung pro Sitzung. Da sieht man schon, welchen Umfang das hat. Wir haben es gehört: Corona, Schulentwicklung, Wirtschaftsförderung, Klimathemen sind angesprochen. Das waren die großen Themenkomplexe 2021. Ich möchte vielleicht nur ganz kurz noch auf zwei Sachen eingehen – die meisten Dinge sind einfach gesagt und darauf muss man auch nicht tiefer eingehen. Aber gerade für dringende Notfälle gibt es mit dem Härtefallfonds ein sehr wichtiges Werkzeug im Petitionsausschuss. Wie im Bericht schön dazu ausgeführt wird: Bei der Prüfung der Voraussetzungen, die für eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds vorliegen müssen, legt der Petitionsausschuss, nicht zuletzt mit Blick auf die im begrenzten Umfang zur Verfügung stehenden Mittel, einen strengen Maßstab an. Hier ist eben im Rückblick auf 2021 noch mal zu sagen, dass wir gerade unter dem Stichwort „Hochwasser“ uns hier auch weiter verpflichtet fühlen müssen, gerade in der Öffentlichkeit die Hilfen des Härtefallfonds in der Aufgabe und dem Umfang zu beschreiben, wie er eben uns auch zur Verfügung steht. Eine zweite Sache – wir haben es jetzt auch schon gehört – ist dieser große Meilenstein 2021 mit unserem Thüringer Petitionsgesetz, hierzu haben wir als CDU-Fraktion sehr gerne aktiv beigetragen. Ich denke, es ist uns da wirklich fraktionsübergreifend gelungen, und wir haben es uns auch nicht einfach gemacht, gerade in Bezug auf verschiedene Dinge wie die öffentliche Behandlung von Petitionen oder auch die Nutzung von Pseudonymen; die haben wir eingehend diskutiert. Wir haben es uns nicht einfach gemacht, aber wir sind zum Schluss, im Resultat muss man sagen, wirklich gemeinsam zu einer guten Lösung gekommen und es lässt sich sagen, dass – wie gesagt – das Thüringer Petitionsgesetz nunmehr für Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger im Landtag die Hürden senkt und somit eigentlich die Attraktivität des Petitionsrechts und somit die direkte Demokratie stärkt.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, was soll man noch viel sagen. – Ja, es wurde eben auch schon mal geklatscht, ich muss das nur noch mal erwähnen, das ist tatsächlich so. – Im Hinblick auf die uns heute noch vorliegende Tagesordnung möchte ich jetzt nicht noch einzelne Petitionen besprechen. Wir haben, wie schon gesagt, ein paar umfassende Einblicke bekommen. Zum Abschluss möchte ich einfach noch mal jeden einladen, vielleicht doch selbst einen Blick in den Bericht zu werfen, weil er wirklich einen schönen Überblick über Probleme, über Fragen, die einfach in unserem Land vorherrschen, gibt. Das soll es auch schon gewesen sein. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
