Hoffmann
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, mit dem Ausbau der Windkraftindustrie gehen schwerwiegende Eingriffe in die Natur einher, die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Mikroklima, Flora und Fauna haben. Das Landschaftsbild wird beeinflusst wie auch die Lebensqualität der betroffenen Bürger. Und das alles für eine unsichere, weil volatile Art der Energieerzeugung. Besonders betroffen ist im Freistaat der ländliche Raum, in dessen Gebiet Windvorranggebiete geplant werden. Mit der Festschreibung von 1 Prozent der Landesfläche für den Windkraftausbau im Thüringer Klimagesetz wurde der Druck auf das ländliche Thüringen erhöht. Dieser Flächendruck wird nun durch das Ziel des Bundes, 2 Prozent auszuweisen, verstärkt. Als eine Konsequenz der vergangenen Jahre haben sich seit dem Ausbau der Windkraft in Thüringen verschiedene Bürgerinitiativen gegründet, deren Anliegen es ist, auf die Gefahren für Menschen und Natur durch die Industrialisierung durch Windkraftanlagen hinzuweisen. Sie haben sich gefreut, als die Änderung der Thüringer Bauordnung durch Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1.000 Metern im Juni endlich auf der Tagesordnung des Plenums stand, nachdem der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 in den Fachausschuss für Infrastruktur überwiesen wurde. Wie nicht nur diese Bürgerinitiativen aus der Presse erfahren haben, hatte die einbringende Fraktion der CDU mit Rot-Rot-Grün einen sogenannten Windfrieden geschlossen und den Gesetzentwurf von der Tagesordnung nehmen lassen, damit die Verabschiedung des Gesetzes nicht mit AfD-Stimmen zustande kommt, was bei anderen Anträgen und Gesetzentwürfen komischerweise nicht gestört hat.
(Beifall AfD)
Um welchen Preis? Dieser Windfrieden hat Folgen für den ursprünglichen Gesetzentwurf. Die 1.000 Meter sollen kein Pauschalabstand mehr sein, sondern können unterschritten werden. Die betroffenen Gemeinden sollen finanziell durch Mitbeteiligung an der Landschaftsverspargelung eingekauft werden und – und dies ist besonders schändlich – das Windkraftverbot im Wald, das wir hier Ende 2020 im Plenum verabschiedet haben, soll statt 2023 schon eher überprüft werden, nachdem diese Evaluierung bereits als Pferdefuß ins Waldgesetz geschrieben wurde. Wir haben damals dagegen gestimmt – gegen diesen Pferdefuß. Um den ursprünglichen Gesetzentwurf in seiner Bedeutung zu bewahren, haben wir diesen Entschließungsantrag eingereicht: Der Landtag verpflichtet sich mit dem Antrag zum Schutz aller Thüringer Bürger und der Thüringer Natur. Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und des Waldes für die Lebensqualität der Bürger und der Pflicht zum Erhalt des ländlich geprägten Thüringens.
(Beifall AfD)
Er bekennt sich zur Bedeutung des ländlichen Raums und Waldes für den Artenschutz, das Landschaftsbild und den Tourismus. Dem Landtag soll bewusst sein, dass mit dem Ausbau der Windkraftindustrie, und dies insbesondere bei entsprechend geringen Abständen der Anlagen, die Gesundheit der betroffenen Bürger gefährdet und die Lebensqualität dieser Bürger beeinträchtigt wird und dies zu einer Schlechterstellung des ländlichen Raums, seiner Bewohner und Natur führt. Und der Landtag stellt mit unserem Antrag fest, dass es keine Beeinträchtigung der Thüringer Bevölkerung und der Natur des Freistaats im Zusammenhang mit der Windkraftindustrie geben darf. Unser Antrag würdigt das Engagement von Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung und der Natur und das Engagement von Naturschützern bei der Aufklärung über Auswirkungen der Windkraftindustrie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasserhaushalt usw. Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands zu Windkraftanlagen als landesweiter Pauschalabstand gilt. Wir fordern, dass die Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands keine vorgreifende Wirkung auf das Thüringer Waldgesetz haben darf und dass mit der Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands weder eine vorgreifende Wirkung auf die Nutzung von Kalamitätsflächen noch auf die Nutzung von Waldflächen im Generellen getroffen wird.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung ist aufgefordert, darüber zu berichten, inwieweit ergebnisoffene Untersuchungen über die Auswirkungen dieser Abstände, also 1.000 Meter und weniger, auf Menschen und Natur durch und mit der Unterstützung der Landesregierung bereits stattgefunden haben, die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf den Tourismus ergebnisoffen zu evaluieren und den Abgeordneten des Landtags diesbezüglich zu berichten sowie die Auswirkungen des Windkraftausbaus auf das ökologische Gleichgewicht, das Wassermanagement, den Boden, die Bodenstruktur, Flora und Fauna in die Betrachtung zu Windkraftindustrie einzubeziehen, entsprechende ergebnisoffene Untersuchungen zu fördern und die Abgeordneten des Landtags zu informieren sowie größere Abstände einzuführen, wenn diese Ergebnisse belegen, dass Menschen und Natur durch Windkraftanlagen mit Abständen von mehr als 1.000 Metern besser geschützt wären. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
