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Dorothea Marx

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Abgeordneten? Jetzt habe ich noch einmal herumgeguckt. Dann jetzt bitte Frau Finanzministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Walk, ich kenne ja nun beide Seiten – sowohl die kommunale Seite als auch die Landesseite. Ich kann mich gut entsinnen, dass wir untereinander mal einen sehr konstruktiv-kritischen Diskurs hatten. Er war von gegenseitigem Respekt geprägt. Ich kann mich zum Beispiel noch an Präsidenten Dohndorf erinnern. Ich kann mich aber auch erinnern, dass, als wir gemeinsam in der Regierung von Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht waren, in dieser Auseinandersetzung eine Veränderung stattgefunden hat. Sie kennen diese Auseinandersetzung, und die ist bis heute so. Diese falsche Aussage, dass der Ministerpräsident für beide Systeme die Spitzabrechnung zugesagt habe, die falsch – (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) doch, das haben Sie gesagt und auch … Entschuldigung, Herr Walk, dann dürfen Sie nicht sagen, wir sind von dem Pfad weggegangen. Sie haben aber gesagt, … (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht um die Sachverantwortung!) Nein, Herr Walk, lesen Sie bitte Ihre Rede nach. Ich habe sehr genau zugehört. Sie haben davon gesprochen, dass der Ministerpräsident an diesem denkwürdigen Tag im März von der Spitzabrechnung geredet hat, und haben diese Aussage übertragen, indem Sie ein anderes Wort – auf den Rechtskreiswechsel … Genau diese Unschärfe – ich will mich jetzt sehr vorsichtig ausdrücken – ist in diesem Schreiben des Landkreistags auch drin, da steht nämlich: Der Ministerpräsident hat versprochen – und er hält es nicht. So, was soll denn das anderes sein? Es ist gesagt worden, die Landesregierung – ich kann das für die Landesregierung auch sagen: Für den Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz“ werden wir – hier muss ich Herrn Dittes korrigieren – auch über den 31. Mai hinaus, wenn dort noch Abrechnungen da sein werden, das natürlich mit einer Spitzabrechnung bringen. Warum haben wir das vereinbart? Weil wir wissen, dass vor allen Dingen in größeren Städten das Problem der Mietpreise ein anderes ist als im flachen Land und dass deswegen die Unterschiede da sind. Das haben wir zugesagt, das werden wir auch zusagen. Und wenn noch mal jemand erzählt, dass der Ministerpräsident etwas anderes versprochen hat: Er konnte nämlich zu dem Zeitpunkt gar nichts anderes zusagen, weil der Rechtskreiswechsel beim Bund überhaupt noch nicht beschlossen war. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil er noch nicht da war!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich insistiere darauf auch sehr intensiv, weil genau diese Sache, genau dieses kleine Teil sehr deutlich zeigt, dass es eben an der Stelle im öffentlichen Raum gar nicht mehr darauf ankommen soll, welche Beziehung wir haben, wie wir sachlich streiten, sondern es kommt nur darauf an, zu diskreditieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehen Sie mir das nach, wie gesagt, weil ich es aus vielen anderen Erfahrungen ja weiß. Mir, uns wäre sehr lieb – ich kann für das ganze Kabinett sprechen –, wenn wir uns da wirklich gegenseitig ein bisschen zurücknehmen. Dass die Vertreter der Kommunen auch in scharfen Worten Dinge anprangern und mehr Forderungen haben, ist völlig unbestritten. Das ist getrennt davon zu betrachten. Wenn wir – Sie hatten das ja angesprochen – wieder auf ein ordentliches Gesprächsniveau kommen wollen, dann dürfen sich solche Dinge nicht wiederholen. Das will ich ganz deutlich sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte ebenfalls nochmals betonen, dass wir natürlich weit mehr als 49,5 Millionen Euro an die Gemeinden, an die Kreise überweisen werden, weil es richtig ist – Asylbewerberleistungsgesetz, übertragener Wirkungskreis. Wir sind verpflichtet, zu bezahlen. Diese Sache werden wir einhalten. Dafür hat der Bund 12,4 Millionen Euro bereitgestellt. Die werden wir in jedem Fall weitergeben und natürlich auch das bezahlen, was noch notwendig ist. Und die restlichen Mittel werden eins zu eins – das ist angesprochen worden – über zwei Tranchen jetzt in diesem Gesetzentwurf an die Kommunen adressiert. Ich möchte aber auch sagen, wir gehen damit über die sächsische Regelung, die ja auch schon in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, hinaus. Die Sachsen geben ja in diesem Jahr so gut wie gar nichts und verteilen das dann auf das nächste Jahr, aber das hängt auch mit ihrer Systematik zusammen. Wir haben das Ausländerzentralregister gewählt, wo Sie sagen, da kann man möglicherweise etwas anderes machen. Das will ich kurz erklären für die, die sich sonst nicht damit beschäftigt haben. Hier haben wir erst mal definitiv eine Aussage, die ist in jedem Fall wahr ist, denn der angemeldete Flüchtling ist der angemeldete Flüchtling. Sie reflektieren ja darauf, dass einzelne Kommunen sagen: Wir haben erhöhte Aufwendungen gegenüber anderen Kommunen in bestimmten Bereichen, zum Beispiel Gesundheit. Ein Beispiel, das angesprochen wurde, ist: Wenn jetzt eine Familie kommt: eine Person ist krebserkrankt und muss behandelt werden – da entstehen höhere Kosten bei der Gesundheit, und die müssen abgebildet werden. Man muss bei der Diskussion, die wir dann im HuFA haben werden, natürlich auch überlegen – weil das ja zumeist größere Städte sind –, ob die tatsächlich auch eine andere Klientel haben, die in die Stadt gezogen ist. Was passiert jetzt? Bisher hatten wir den einfachen Zuzug, und jetzt haben wir den Versuch der gerechten Verteilung, der über das Landesverwaltungsamt ja auch ausgeführt wird, damit die Verteilung personell gleichmäßig kommt. Da können sich auch noch mal Unterschiede ergeben, die wir jetzt gar nicht so sehen. Deswegen würde ich bitten, wenn man solche anderen Dinge in die Diskussion bringt, dass man das wirklich gut vorbereitet und nicht nur auf einzelne Ansprachen aus dem kommunalen Raum reagiert. So weit der Gesetzentwurf. Ich möchte noch eines dazu sagen. Die Gemeinden, die Kreise rufen bisher kein Geld ab. Ich will hier gar nicht orakeln, ich habe meine These, warum das so ist, aber ich kann natürlich nicht schreiben – also eine Person hat mir geschrieben aus dem Landratsbereich: Ich bekomme von Ihnen 1,4 Millionen, Sie können die Rechnung bei mir einsehen. – Kann man machen, ich weiß nicht, ob das ein gutes Gebaren ist, warum die Person das geschrieben hat. So funktioniert es ja nicht. Aber ich appelliere noch mal und bitte die Zuständigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten: Bitte stellen Sie die Anträge an das Landesverwaltungsamt! Denn sonst müssen wir davon ausgehen, dass das Geld überhaupt nicht benötigt wird; dann ist die ganze Diskussion und die Aufregung hier umsonst, weil die Kommunen sagen, sie haben genug Geld. Also, ich denke, es liegt mehr am Bargeld, das auf dem Konto liegt. Aber zur guten Zusammenarbeit gehört natürlich auch, dass man die Abrechnung zeitnah vornimmt. Wir sind jetzt im III. Quartal, ich denke, da kann man das I. Quartal zumindest schon mal anmelden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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