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Georg Maier

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Po­ lizeiaufgabengesetzes – Of fe­ ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung sieht in der durch den Innen- und Kommunalausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion vorgelegten Beschlussempfehlung eine sinnvolle Weiterentwicklung des ursprünglichen Vorschlags und einen guten Kompromiss im Sinne der Thüringer Polizei. (Beifall CDU) Die Beschlussempfehlung versetzt uns in die Lage, einen langen Prozess mit vielen Beteiligten zum Abschluss zu bringen, der polizeiliche Arbeit moderner und auch sicherer macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für mich schon ein wichtiger Aspekt. Im vergangenen Jahr haben die Straftaten gegen Polizistinnen und Polizisten erheblich zugenommen. Im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung haben wir sogar eine Verdopplung der Fälle feststellen müssen. Sehr verehrter Kollege Bilay, nicht alles, was diese schweren Verletzungen anbelangt, ist im Zusammenhang mit Alkohol bzw. unter Alkohol oder im Drogenrausch begangen worden. Es sind auch Dinge passiert – gerade auch bei den völlig harmlosen Querdenken-Demonstrationen – mit Bissverletzung, Knalltraumata durch Pyrotechnik, Frakturen usw. Also das ist schon ein Punkt, den man in den Blick nehmen muss. Dieser Zustand ist nicht tolerabel. Daher begrüße ich jede Möglichkeit, den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verbessern. (Beifall SPD) Der rechtssichere Einsatz von Bodycams in gefährlichen Situationen ist für mich hier ein weiterer Baustein, denn, so haben es die Pilotprojekte gezeigt, der bloße Hinweis auf die Kamera und deren Einsatz deeskaliert in vielen kritischen Situationen. Und kommt es doch zum Angriff, dann ist die Beweislage gegen den Angreifer klar. Aber natürlich profitieren nicht nur die Bodycam-Tragenden von der geplanten Gesetzesänderung. Es bedeutet auch eine größere Transparenz und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats und damit eine weitere Steigerung des Vertrauens in unsere Polizei. Lassen Sie mich ganz kurz auf die wesentlichen Änderungen in der bisherigen Formulierung eingehen. Durch die Formulierung des Tatbestandsmerkmals in § 33a Abs. 1 bis 3 werden mögliche kompetenzrechtliche Bedenken weitestgehend ausgeräumt. Mit der vorgesehenen Zulässigkeit des Pre-Recordings an polizeilichen Maßnahmen wird zudem der polizeiliche Einsatzwert erhöht und mit der Begrenzung der Speicherdauer auf 30 Sekunden eine ausufernde Datenerhebung auf Vorrat vermieden. Bei Einführung bundesweit einzigartig dürfte das automatische Auslösen beim Ziehen der Dienstpistole sein. Entsprechende Technik ist marktverfügbar oder befindet sich in der Entwicklung. Die angehörten Polizeigewerkschaften und Polizeibehörden haben die grundsätzliche Idee, mit der automatisierenden Kameraauslösung gerade in Extremsituationen mehr Handlungssicherheit für die eingesetzten Beamten zu schaffen, in ihrer Stellungnahme begrüßt. Die eingeräumte Frist bis zum Ende des Jahres 2024 versetzt uns in die Lage, ein System zu beschaffen, das den Anforderungen im Dienstalltag gerecht werden kann. Es ist aber anzumerken, dass sich durch diese Änderung auch der finanzielle Aufwand bei der Beschaffung des Gesamtsystems erhöhen wird. Wir hoffen darauf, dass der Gesetzgeber die Änderungen im Gesetzestext auch entsprechend in der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hinsichtlich der in der Beschlussempfehlung vorgesehene Beschränkung des Einsatzes auf öffentlich zugängliche Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume nimmt die Landesregierung insoweit zur Kenntnis, als damit lediglich die von der polizeilichen Praxis im Rahmen der ersten Anhörung geäußerte Minimalforderung berücksichtigt wurde. Angesichts des hohen Ranges des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der durchaus unterschiedlich auslegbaren Schrankenbestimmungen in Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Zurückhaltung des Gesetzgebers zumindest nachvollziehbar. Es liegt nun ein tragbarer Kompromiss vor, der sowohl den Beamtinnen und Beamten als auch den Bürgerinnen und Bürgern viele Vorteile bietet, welche in den Pilotprojekten deutlich wurden. Wir hoffen, diesen Effekt mit der Überführung in den Regelbetrieb ausweiten zu können, um Thüringen an vielen Stellen sicherer zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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