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von Ammon

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 – wie viele Familien und Einzelpersonen in Thüringen privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben – liegen der Landesregierung keine validen statistischen Daten vor, der Grund: Nach wie vor reisen Menschen aus der Ukraine auch individuell nach Deutschland ein. Viele finden Aufnahme bei in Deutschland wohnenden Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten. Zudem befindet sich ein Teil der Geflüchteten auf der Durchreise mit Zwischenaufenthalt in verschiedenen Bundesländern, um an ihr eigentliches Ziel zu gelangen, das auch außerhalb Deutschlands liegen kann. Folglich können Bund, Länder und Kommunen nur schwer einen vollständigen Überblick darüber erhalten, wie viele Personen aus der Ukraine sich aktuell in den kommunalen Gebietskörperschaften aufhalten. Zu Frage 2: Am 24. Juni 2022 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet. Gemäß dem neuen § 2 Abs. 1b dieser Verordnung können Landkreise und kreisfreie Städte mit privaten Dritten, die im selbst genutzten Wohnraum Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, die Zahlung monatlicher Pauschalen von 150 Euro für jede erste aufgenommene Person sowie von 75 Euro für jede weitere aufgenommene Person vereinbaren. Diese Regelung trat rückwirkend zum 24. Februar 2022 in Kraft. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten vor, wie viele derartige Vereinbarungen bislang abgeschlossen wurden. Anzumerken ist, dass bereits vor der Veröffentlichung der Änderungsverordnung einige Gebietskörperschaften finanzielle Unterstützung für die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine gewährt haben. Zu Frage 3: Statistische Angaben darüber, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen infolge des Zuzugs ukrainischer Flüchtlinge eine Gebührenanpassung oder ein Behälteraustausch vorgenommen wurde, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt die private Aufnahme Geflüchteter. Sie erkennt ausdrücklich an, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Hilfe einen unverzichtbaren Beitrag liefern, die menschliche Not zu lindern. Sie helfen ganz konkret und ich bin fest überzeugt, wir würden diesen Zustrom aus der Ukraine nicht so gut bewältigen können ohne die Aufnahmebereitschaft vieler Privater. Genau aus diesem Grund hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass privaten Dritten solche Pauschalen gezahlt werden können und auch entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden können. Vielen Dank.

Protokoll ↗