Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Po lizeiaufgabengesetzes – Of fe ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst kann und muss ich hier vorausstellen, dass wir als SPD-Fraktion den Einsatz von Bodycams grundsätzlich nicht abgelehnt haben – im Gegenteil, wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass eine rechtskonforme, eine grundrechtskonforme Anwendung möglich ist. Und da unterscheiden wir uns auch innerhalb der Koalition etwas und deswegen brauchen wir sozusagen nicht irgendwie Hilfe von anderen, um zu dieser Position zu gelangen. Und es ist auch bestätigt worden in den letzten Jahren, wo wir die Pilotprojekte massiv gefördert und auch im Landeshaushalt verankert und auch Vorkehrungen getroffen haben, dass die Möglichkeit, diese Bodycams einzusetzen, jetzt auch realisierbar ist. Es ist zum Ausdruck gekommen, dass wir diesen Bedarf durchaus ernstnehmen. Natürlich nehmen wir auch die Grundrechte ernst und natürlich haben wir auch den Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen in der Anhörung genau zugehört. Natürlich gab es da viele Bedenken und auch viele wichtige Argumente, die auch einbezogen wurden und die auch eingeflossen sind in den jetzt gemeinsam erzielten Kompromiss, nämlich einer gegenseitigen Abwägung, wessen Rechte hier zu schützen sind. Wichtig ist, darauf wurde schon von anderen Rednern hingewiesen, dass es nicht nur darum geht, dass durch die Bodycam Grundrechte von denen, die auf den Aufnahmen nachher zu sehen sind – auch möglicherweise unzulässig –, eingeschränkt werden. Sondern wichtig ist, dass man die Bodycam eben auch gerade dazu nutzen kann, die Grundrechte derjenigen, gegen die sich der Einsatz richtet, zu wahren, indem wir ein objektives Mittel haben, um das Einsatzgeschehen aufzuzeichnen, um dann objektive Daten zu haben von dem, was da gerade passiert ist. Kollege Walk hat zu Recht auf die letzte Frage heute in der mündlichen Fragestunde zu einem Polizeieinsatz in einer Weimarer Wohnung hingewiesen, in dessen Folge ein Mensch, der dort sistiert worden ist, verstorben ist. Dort muss jetzt mühselig ermittelt werden, was da im Einzelnen geschehen ist. Da hätte man mit einer Kamera mehr Sicherheit. Ich sage allerdings gleich, auch wir sehen rechtliche Probleme, in einer Wohnung derzeit ein solches Mittel einzusetzen. Insofern kann man jetzt schlecht sagen: Hätten wir die Bodycam schon gehabt, würde dieser Fall aufzuklären sein. Aber wichtig ist bei unserer Regelung, die wir jetzt getroffenen haben, dass wir auch eine Evaluationsklausel wieder drin haben und dann sehen werden, wie sich der Einsatz auswirkt – ob das, ich kann das nur noch mal betonen, die gegenseitigen Schutzrechte verbessert, in dem Maß, wie wir uns das gewünscht haben. Wir werden dann sehen, ob wir da noch nachbessern oder möglicherweise wieder einschränken, aber möglicherweise auch wieder ausweiten müssen. Von daher denke ich schon, dass wir mit den Dingen, jetzt auch gerade noch in dem letzten Antrag, der dann auch Gegenstand der Beschlussempfehlung des Innenausschusses geworden ist, einen sehr guten Mittelweg gefunden haben. Wir erlauben eben nicht einfach anlassunabhängig die Bodycam in bestimmten Räumen. Wir geben auch dem Schutzzweck des Gegenübers des polizeilichen Einsatzes sehr viel Raum, indem wir sagen: Bei unmittelbaren Zwang soll die Bildund Tonaufzeichnung erfolgen, aber auch, wenn die Betreffenden es verlangen. Damit, denke ich, haben wir eine sehr gute Ausgangssituation geschaffen für das, was wir schon immer wollten, nämlich Sicherheit auf beiden Seiten zu schaffen, für Polizeieinsätze und eine objektive Nachvollziehbarkeit dessen, was dort geschieht oder geschehen ist, wenn es hinterher zu Problemen kommt. Natürlich kann eine Bodycam auch provozierend wirken. Das alles verkennen wir nicht. Die Tatsache, objektiv ein Geschehen zu dokumentieren, ist bei uns wichtiger, als zu sagen: Wenn das jemand falsch verstehen könnte, lasse ich es lieber. Das gilt ja auch für die Androhung oder die Anwendung anderer Zwangsmittel. Die Wohnungen bleiben ausgeschlossen. Bei den Betriebsräumen, Kollege Bilay hat eben darauf hingewiesen, haben wir einen Kompromiss gefunden. Wo Betriebsräume öffentlich zugänglich sind – der Klassiker: die Einkaufsmeile, der Supermarkt –, da wollen wir infolge einer längeren Abwägung auch eine Aufzeichnung zulassen. Wie sich das praktisch bewährt, werden wir sehen. Dann denke ich, haben wir jetzt hier einen guten Weg gefunden. Auch für uns ist das ein erfreulicher Tag und ein erfreuliches Ergebnis, dass der Einsatz von Bodycams künftig auch in Thüringen – die anderen 15 Länder können sich ja auch nicht irgendwie maßlos geirrt haben – ein solcher Einsatz grundrechtssicher und rechtssicher für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten möglich sein wird. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
