Franziska Baum
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist jetzt schon viel gesagt worden über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021. Ich möchte deswegen nur auf zwei Dinge eingehen, die mich als Mitglied des Petitionsausschusses in den vergangenen Monaten beschäftigt und teilweise auch frustriert haben. Wenn wir uns Petitionen anschauen, sind die Verfahren meist recht langwierig und ihr Abschluss ist manchmal auch ein bisschen fragwürdig. 2021 konnten wir etwa über die Hälfte aller Petitionen überhaupt nur final bearbeiten, und da waren sicherlich auch einige dabei, die schon seit 2020, 2019 oder gar 2017 im Verfahren sind. Viel zu oft endet dieser lange Prozess damit, dass wir dem Petenten oder der Petentin Informationen zur Sachlage oder zur Rechtslage zusenden können, mal gibt es noch eine Einschätzung vom Ausschuss dazu oder von der Landesregierung, in seltenen Fällen können wir tatsächlich abhelfen. Da stellt sich für mich die Frage: Ist es das, was die Menschen mit einer Petition verbinden, was sie von einem Petitionsverfahren erwarten? Wenn wir über diese Erwartung und die Frage sprechen, wie wirksam sich die Bürgerinnen und Bürger in dem Moment, wo sie die Petition einreichen, fühlen, hat das sicher auch Einfluss auf die Frage: Wer bringt eigentlich Petitionen ein? Das mag jetzt vielleicht ein bisschen heikel sein, aber es liegt mir am Herzen, denn ich habe in mehr als einem oder zwei Fällen in Anhörungen parteipolitische Debatten teilweise miterleben dürfen, in denen Bürgerinnen und Bürger eher Statisten als Hauptakteure waren. Teilweise diskutieren wir im Rahmen von Petitionsverfahren, es diskutieren politische Akteure der einen Ebene mit politischen Akteuren der anderen Ebene. Da stellt sich mir die Frage, ob es Aufgabe des Petitionsausschusses ist, Streitigkeiten zwischen Verwaltungsinstanzen zu beräumen, also zwischen Bürgermeister und Ministerien, zwischen Landräten und Landesregierung,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn die Frage ist: Sorgt das dafür, dass die Menschen in diesem Land die Zuversicht haben, dass sie sich mit Petitionen an dieses Verfassungsorgan wenden können und ihnen dann auch zugehört wird? Aber neben dieser Frage, ob die Menschen den Eindruck haben, sich an den Landtag wenden zu können, stellt sich auch die Frage, welche Erwartungshaltungen damit verbunden werden. Die Thüringer Verfassung gesteht in Artikel 14 jeder Person zu, sich mit ihren Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung wenden zu können. Dort steht aber auch: „Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Anspruch auf Abhilfe besteht nicht. Der Bürgerbeauftragte hat in seinem Jahresbericht 2021 darauf hingewiesen, dass er eine große Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung wahrnimmt: Unerreichbarkeit von Verwaltung, teilweise schlechte Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sorgen mehr und mehr dafür, dass sich die Menschen im Land nicht ernstgenommen fühlen. Zu Recht weist der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht darauf hin, dass das Folgen hat auf unsere demokratische Gesellschaft, wenn wir diese Unruhe nicht ernst nehmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Petitionen sind ein wertvolles Instrument, um die Sorgen der Menschen im politischen Prozess aufzunehmen. Das zeigt auch die Beliebtheit der privaten Online-Petitionsplattformen, deren Petitionen, wie Frau Müller richtig gesagt hat, aber hier im Landtag nicht ankommen. Sorge bereitet mir, ob die Langwierigkeit der Verfahren und die teilweise zu erlebende politische Aufladung einzelner Themen tatsächlich ein Wirksamkeitsgefühl vermitteln. Gerade bei den Fällen, in denen es um die Vermittlung zwischen Verwaltung und Bürgern geht, wo manchmal mehr Übersetzungsleistung zwischen verwaltungsthüringisch in thüringisch oder hochdeutsch oder international gefragt ist und manchmal einfach nur Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden müssen, unterstütze ich die Frage, die der Bürgerbeauftragte auch schon mal gestellt hat: ob es nicht ein niedrigschwelligeres Mediationsverfahren braucht, um hier Abhilfe zu schaffen. Frau Vorsitzende Müller hat schon darauf hingewiesen, dass Thüringen beim Ranking im „PetitionsAtlas 2018/19“ der Petitionsplattform openPetition ziemlich gut abschneidet. Wir stehen in Sachen Digitalisierung, Bürgernähe und Transparenz vor dem Bundestag, das mag manchmal verwundern. In der Zwischenzeit ist ja auch viel passiert. Ich gehe davon aus, dass die neue Petitionsplattform noch ein paar zusätzliche Punkte einbringen wird. An dieser Stelle auch einen herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung und die beteiligten Partner für die Weiterentwicklung der Plattform, die sich durchaus sehen lassen kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Vielleicht können wir diesen Vorsprung auch im Ranking nutzen, aber vergessen wir nicht, den Menschen in diesem Land mit dem Angebot der Petition auch deutlich zu machen, was sie von einer Petition erwarten können und was eben auch nicht, und schauen wir noch mal genauer hin, was wir zur Verbesserung der Kommunikation an den Schnittstellen zwischen Verwaltung und Menschen tun können. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
