thueringer-landtag.de ↗

Robert Sesselmann

AfD 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Hande, ganz hilfreich waren Ihre Ausführungen nicht, insbesondere was die Kritik an Frau Schweinsburg, der Präsidentin des Landkreistags, angeht. Wenn Sie mit dem Landkreistag verhandeln wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik hier im Zaum halten und natürlich auch die Belange der Landkreise, der einzelnen Kommunen in den Fokus nehmen. Meine Damen und Herren, aufgrund des Sonderstatus der sogenannten Ukraine-Flüchtlinge erhalten diese seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II, respektive SGB XII, je nachdem, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Wir haben mittlerweile damit in Deutschland ein klassifiziertes Flüchtlingsfinanzierungssystem implementiert, nämlich gut ausfinanzierte Flüchtlinge zweiter Klasse und bestens alimentierte Flüchtlinge erster Klasse. Dieser vom Bundestag beschlossene Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge ist für die Thüringer kreisfreien Städte und Landkreise mit finanziellen Mehrbelastungen – wie wir bereits gehört haben –, verbunden, zum einen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, den sogenannten KdU-Kosten, und zum anderen insbesondere bei den Kosten für die Hilfe für Gesundheit und zur Pflege, da diese Leistungen im eigenen Wirkungskreis der kreisfreien Städte und Gemeinden bzw. Landkreise wahrgenommen werden. An den KdU, den Kosten für Unterkunft und Heizung, beteiligt sich der Bund mit ca. 70 Prozent – 69,5 sind es genau –, wobei die verbleibenden Kosten letztendlich den kreisfreien Städten und auch den Landkreisen auferlegt werden. Meine Damen und Herren, das, was auf Europa- und Bundesebene zulasten der Gemeinden beschlossen worden ist, ist für den Steuer- und Beitragszahler in die gesetzliche Sozialversicherung ein Schlag ins Gesicht. (Beifall AfD) Die Bundesregierung sowie die diese unterstützenden Bundesländer verschwenden damit Steuergeld und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe; Geld, was der eigenen Bevölkerung gerade in dieser schweren Zeit fehlt. Bereits jetzt müssen die Kreise und kreisfreien Städte mit gestiegenen Sozialausgaben rechnen, die 60 Prozent der Kreishaushalte ausmachen. Deshalb moniert aus unserer Sicht zu Recht die Präsidentin des Landkreistags Schweinsburg und deutet auf diese Probleme hin. Was bedeutet dieses großzügige Steuerverschwendungsgeschenk für die Thüringer Kommunen? Nun, zum Stand 08.07.2022 sind in Thüringen 22.700 Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. 650.000 Flüchtlinge sind derzeit auf Bundesebene registriert, hinzu kommen die vielen unregistrierten Flüchtlinge, die noch nicht erfasst sind. Wenn wir das runterbrechen, 22.700 Flüchtlinge in Thüringen, seit Februar ist dieser schreckliche Krieg, wenn wir ab März beginnen zu rechnen, stellen wir fest, dass insgesamt 5.000 Flüchtlinge pro Monat nach Thüringen kommen. Nicht berücksichtigt habe ich bei dieser ganzen Berechnung das Phänomen der Großfamilien: ukrainische Roma mit 50 bis 60 Familienangehörigen – so Frau Schweinsburg in der TA vom 09.07. –, die auf dem Weg nach Deutschland sind und natürlich auch durchfinanziert werden müssen, natürlich vom deutschen Steuerzahler. Wenn wir uns die zu veranschlagenden Kosten von Asylbewerberleistungen anschauen und die SGB-IILeistungen da gegenüberstellen, stellen wir fest, dass ungefähr ein Drittel mehr an Kosten für die SGB-II- respektive SGB-XII-Empfänger entstehen. Das sind alles Schätzwerte, aber man geht bei den Asylbewerberleistungen von 1.000 Euro pro Flüchtling aus, das heißt, wenn wir hier 1.500 Euro pro Flüchtling ansetzen und einfach mal hochrechnen, dann können wir auch die Bedenken der Landkreispräsidentin hier durchaus nachvollziehen. Also 5.000 Flüchtlinge mal 1.500 Euro, das macht im Monat 7,5 Millionen Euro, mit denen der Haushalt belastet werden muss. Wenn wir ab März beginnen zu rechnen und da entsprechend jeweils 7,5 Millionen Euro pro Monat aufschlagen, dann sind wir im Dezember bei 75 Millionen Euro. Von diesen 75 Millionen Euro Kosten übernimmt der Bund lediglich für 25 Millionen Euro KdU-Leistungen. Warum? Weil nach statistischen Erhebungen insgesamt KdU-Kosten von dem Anteil ca. 500 Euro betragen. Das heißt, von diesen 25 Millionen Euro werden 69,5 Prozent von der Bundesrepublik getragen, das macht 17,375 Millionen Euro. Wenn wir das abziehen, kommen wir auf einen Betrag von 57 Millionen Euro, wenn die Flüchtlingskrise anhält – das heißt, wenn wir einen linearen Anstieg bis dahin haben –, die letzten Endes hier in Thüringen durch die Kommunen zu tragen sind. Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und nochmal § 28 SGB II mit einberechnet, der den kommunalen Anteil noch mal auf 37,2 Prozent erhöhen würde. Das habe ich mal rausgelassen, damit die Berechnung nicht so kompliziert wird. Wie Herr Hande richtig sagt, sind 49,5 Millionen dem Land zugeflossen. Ein Viertel davon, nämlich 12,4 Millionen, sowie diese weiteren 18,71 Millionen kommen 2022 zur Auszahlung. Dieses Gesetz, das heute vorliegt, regelt die Zahlung von 18,71 Millionen. Wenn wir die mal zugrunde legen und uns das anschauen, haben wir 57 Millionen abzüglich dieser 18 Millionen, ich rechne mal die 12,4 Millionen drauf, die zwar im Gesetz nicht enthalten sind. Da kommen wir auf ein Defizit, meine sehr geehrten Damen und Herren, von 31 bzw. von 26,515 Millionen. Das wäre, wenn man sich das genau überlegt, der Super-GAU für die Landkreise und die kreisfreien Städte. Aber selbst wenn sie bloß 1.000 Euro pro Ukraine-Flüchtling ansetzen würden, rechnen Sie die Kosten von 26 Millionen ein Drittel runter, dann sind Sie bei 17 Millionen in etwa. Das wäre auch durch die Landkreise und kreisfreien Städte ohne eine realistische Unterstützung nicht zu stemmen. Die Folgen des Rechtskreiswechsels sind dabei evident. Sie führen zu sozialen Verwerfungen, nicht nur durch die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben die Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die bereits im letzten Jahr mit 10 Milliarden Defizit rausgegangen sind. Dann haben wir die Gefährdung des sozialen Friedens durch die Gleichbehandlung von ALG-II-Empfängern ohne Sachgrund, nämlich ALG-II-Empfängern, die bereits schon ewig eingezahlt haben in die Systeme, und den hinzukommenden neuen ALG-IIEmpfängern, den Flüchtlingen aus der Ukraine. Es ist mit der Zunahme von Straftaten durch die Einreise von Großfamilien definitiv zu rechnen, und Parallelgesellschaften entstehen. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was ist denn das? Sie leben vielleicht in einem Paralleluniversum!) Ergo, die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen reichen bei Weitem nicht aus und stellen lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Die Folgen werden sein: Es kommt zur Erhöhung der Kreisumlagen für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte zur Deckung der Kosten der Landkreise. Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte müssen in die Haushaltskonsolidierung. Deshalb fordern wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge zur Sicherung der kommunalen Haushalte und zur Entlastung der Beitrags- und Steuerzahler. Dem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen. (Beifall AfD) Und im Übrigen hat der Ministerpräsident zugesagt, eine Spitzabrechnung vorzunehmen, die unumgänglich ist. Aber hier erinnere ich an unser Programm: Jeder Asylsuchende hat einen Anspruch auf ein vorübergehendes Bleiberecht.

Alle Reden von Robert Sesselmann Protokoll ↗