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Katharina König-Preuss

Die Linke 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Fragestunde

Todesfall nach Polizeieinsatz am 1. Januar 2022 in Jena – nachgefragt Am 1. Januar 2022 kam es in Jena zu einem Einsatz mit mehreren Polizeibeamtinnen und ‑ beamten in einer Wohnung, bei dem sogenannter „unmittelbarer Zwang“ durch die Einsatzkräfte gegen den Mieter der Wohnung eingesetzt wurde. Dabei sei er auch auf dem Boden fixiert und anschließend mit dem Notarzt ins Krankenhaus verlegt worden, wo er am 4. Januar 2022 verstarb. Mehrere Polizisten sollen bei dem Einsatz verletzt worden sein. Die Nachrichtenagentur dpa schrieb am 10. Januar 2022, dass die Staatsanwaltschaft Gera in der Sache zuständig sei und zur Todesursache ermittle. Der geringe Informationsstand gegenüber der Öffentlichkeit sorgte nach meiner Einschätzung bislang für Irritationen, gerade hinsichtlich der Frage, welchen Anteil das polizeiliche Handeln am Eintritt des Todes haben könnte oder auch nicht. Im Sinne einer Versachlichung und zur Vorbeugung von Vertrauensverlusten sowie Gerüchtebildung ist es auch unter Berücksichtigung auf ein laufendes Verfahren weiter dringend notwendig, ergänzend zu informieren. In der Antwort auf meine Mündliche Frage vom 2. Juni 2022 hat die Landesregierung Stellung genommen und ausgeführt, dass beim Verstorbenen im Kopfbereich mehrere Quetsch-Risswunden, ebenso Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten sowie ein Hirnödem festgestellt wurden. Ergebnisse zu ergänzenden Untersuchungen würden noch nicht vorliegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird die weitere zeitliche Dauer seitens der Rechtsmedizin für den Abschluss der neuropathologischen, histologischen und toxikologischen Ergänzungsuntersuchungen bis zur Vorlage des Ergebnisses eingeschätzt, die am 5. Januar 2022 von der Staatsanwaltschaft Gera beauftragt wurden und für die Ermittlung der bisher nicht sicheren Todesursache dienlich sein können? 2. Wie stellt sich nach gegenwärtigem Stand in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Anwendung des unmittelbaren Zwangs konkret dar, das heißt, in welcher Weise und auf welche Körperpartien wurde durch welche Mittel wie auf den Geschädigten eingewirkt? 3. Welche Ursachen kommen in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera nach der vorläufigen Bewertung und den bisherigen Erkenntnissen der Rechtsmedizin für das Hirnödem in Betracht bzw. ist es warum möglich, dass dieses in Zusammenhang mit einem Schädel-Hirn-Trauma oder den Quetsch-Risswunden im Kopfbereich steht? 4. Sind in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera die Verletzungen beim Geschädigten – „Quetsch-Risswunde im Kopfbereich“, „Schürfungen und Hämatome an Rumpf und Extremitäten“ sowie ein „Hirnödem“ – nach vorläufiger Bewertung zeitlich mit Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit auf die polizeilichen Handlungen ab Eintreffen am Einsatzort bei der Ausübung des unmittelbaren Zwangs zurückzuführen oder gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass diese Verletzungen einen anderen zeitlich vorgelagerten Ursprung als die polizeilichen Handlungen haben?

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