Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die militärischen Operationen werden nach Informationen des Bundes durch Maßnahmen im Cyberraum begleitet. Das Vorgehen militärischer und/ oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des kriegerischen Konflikts jüngst von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen Cyberangriffs mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Zu Frage 1: Für die Beantwortung der Frage 1 ist ein sonst üblicher Rückgriff auf die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht möglich. Die PKS als Ausgangsstatistik kann aktuelle Phänomene grundsätzlich nicht darstellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Verfahren noch in der polizeilichen Sachbearbeitung befinden und damit die statistische Erfassung noch nicht erfolgt ist. In der PKS wird bei der Erfassung der Geschädigten von Cyberangriffen nicht nach Unternehmen, öffentlichen Stellen oder Privatpersonen unterschieden. Eine Unterscheidung der gegebenenfalls betroffenen Unternehmen ist insofern nicht möglich. Nach ersten vorläufigen Betrachtungen ist das Niveau der zur PKS gemeldeten Fälle der Cyberkriminalität im Vergleich zum Vorjahr jedoch nicht erhöht, sondern gleichbleibend. Der Angriff auf die Stadtverwaltung Suhl wurde der Landesregierung im Rahmen der Abforderung von Unterstützungsleistungen bekannt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen über Cyberangriffe auf öffentliche Stellen vor. Zu Frage 2: Auf die Antwort auf Frage 1 wird Bezug genommen. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung wäre eine händische Durchsicht aller unter Frage 1 genannten Fälle im ersten Halbjahr des Jahres 2022 erforderlich gewesen. Dies ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Eine Recherchefähigkeit ist nur eingeschränkt gegeben, weil die Eigenschaft als Amts- oder Mandatsträger nicht zwingend erfasst werden muss. In der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit wurden jedoch insgesamt drei Fälle bekannt. Im Jahr 2016 wurden zwei Cyberangriffe und im Jahr 2020 ein Cyberangriff von Thüringer Amts- und Mandatsträgern angezeigt. Zu Frage 4: Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es in Deutschland nach Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu wenigen unzusammenhängenden IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt ist derzeit kein erhöhtes Anzeigeverhalten festzustellen. Die abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland und damit auch für den Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise bleibt aber unverändert bestehen. Die vom BSI ausgesprochenen Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenaktivitäten zur Sensibilisierung, Prävention und Detektion wurden durch die Thüringer Landesverwaltung adaptiert und, soweit anwendbar, auch umgesetzt. Die Lage kann sich natürlich jederzeit ändern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
