Raymond Walk
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Danke, Frau Präsidentin. Zunächst wird mit pauschalen Erstattungen gearbeitet, so der Ministerpräsident, später folgt dann die Spitzabrechnung. Den wesentlichen Teil seines Versprechens, nämlich die Spitzabrechnung, die dann zu einer vollständigen Erstattung führt, hat der Ministerpräsident nun aber ganz offensichtlich vergessen. Vielleicht hat er es aber auch nur seinen Koalitionsfraktionen nicht mitgeteilt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: … Sie
müssen aber auch auf die Rechtslage hinweisen!) Anders kann ich es mir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün jedenfalls nicht erklären.
(Beifall CDU)
Denn das ist vor allem eins: ein empfindlicher Vertrauensverlust gegenüber den Kommunen. Ich will noch kurz auf die Situation eingehen. Mit hohem Engagement …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Viel-
leicht können Sie die Rechtslage noch mal erklären!) Vielleicht ist es möglich, dass ich mal ohne diese dauernden Zwischenrufe das vortragen kann, was ich vortragen will.
(Beifall CDU)
Und ich werde selbstverständlich auf die Rechtslage, Kollege Dittes, noch eingehen. Mit hohem Engagement, auch mit Unterstützung durch viele Ehrenamtliche, arbeiten die Landkreise, die Städte und die Gemeinden tagtäglich daran, den Menschen aus der Ukraine ein angenehmes, ein freundliches, ein gut ausgestattetes Umfeld zu bieten, damit sie sich auch bei uns wohlfühlen können, so gut das eben in dieser schwierigen Situation möglich ist. Insofern möchte ich den Dank, den auch Kollegin Pfefferlein schon ausgesprochen hat, im Namen des ganzen Hauses, denke ich, an all diejenigen richten, die sich aufopferungsvoll um die Menschen kümmern, denen es nicht so gut geht wie uns. Und auch das ist leider wahr: Verbunden mit diesem Engagement sind – wie immer im Leben – immense Kosten für die Unterbringung und für die Versorgung und auch durch den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II, VIII, IX, XII – das wurde schon angesprochen –, für die die Kommunen ja in Vorleistung gehen. Seit dem 1. Juni werden ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht länger wie Asylsuchende behandelt, was ich als absolut richtig empfinde, sondern sie erhalten uneingeschränkte Transferleistungen nach dem sozialen Leistungsrecht. Anders als bis zum 31.05. müssen die Kommunen dann nicht nur einen großen Anteil der Kosten für die Unterbringung tragen, sondern beispielsweise – auch das klang schon an – auch für Leistungen für Pflegebedürftige, für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang auch für Hilfen zur Gesundheit die Kosten übernehmen. Für die geleistete humanitäre Hilfe benötigen die Kommunen einen verbindlichen, einen verlässlichen Handlungs- und Finanzierungsrahmen und damit auch die verbundene Rechtssicherheit, und das vom Land. Es ist die Pflicht des Landes, sich an die eigene Zusage zu halten und die Kommunen in dieser Lage so auszustatten, dass sie handlungsfähig sein können und auch handlungsfähig bleiben. Lassen Sie mich noch eines klarstellen: Durch den Rechtskreiswechsel vom übertragenen staatlichen in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen ändert sich die Finanzierungsverantwortung – das ist doch der Kern – des Landes gegenüber den Kommunen nicht. Passend dazu – man konnte es ja nachlesen – der heute veröffentliche offene Brief des Thüringer Landkreistags an den Ministerpräsidenten Ramelow: Die Präsidentin sieht keine Kapazitäten mehr für die Aufnahme von Flüchtlingen. Und auch André Knapp, der Oberbürgermeister von Suhl, ergänzt: Seine Stadt verfüge über keine freien Wohnungen. Suhl sei mit diesem Thema völlig überfordert. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf: Im Ergebnis sollen 18,71 Millionen Euro als pauschale Einmalzahlung im Jahr 2022 den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Pauschale soll als zusätzliche Leistungen des Landes ausgezahlt werden, um die Kommunen im eigenen Wirkungskreis bezüglich erforderlicher Ausgaben insbesondere in den Bereichen des SGB, der Kitas und der Integration zu entlasten. Und für die nächsten drei Jahre sind jeweils rund 6,1 Millionen Euro eingeplant. Der Bund stellt demgegenüber 49,5 Millionen Euro aus den Erhöhungen des Umsatzsteueranteils zur Verfügung und klärt seinerseits die finanziellen Rahmenbedingungen. Und darum geht es uns, deswegen will ich es noch mal betonen: Unterm Strich handelt es sich hier um eine Einmalzahlung, die mit einer geforderten Spitzabrechnung bzw. mit einer hundertprozentigen Kostenentlastung eben absolut nichts zu tun hat. Solche Spitzabrechnungen lehnt der Gesetzentwurf in seiner Begründung geradezu und auch exemplarisch ab. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass nach Monaten der Flüchtlingskrise aufgrund des Krieges in der Ukraine die Landesregierung nach wie vor nicht abschließend zufriedenstellende Regelungen zur vollen Kostenübernahme getroffen hat. Fraglich ist zudem für meine Fraktion, ob die vorgeschlagene Datengrundlage aus dem Ausländerzentralregister tatsächlich die richtige Wahl ist, um die Mittel auch bedarfsgerecht bzw. kostendeckend an die Kommunen zu verteilen. Das führt zu Verschiebungen bei der Verteilung der Masse, die im Zweifel nicht der Realität entsprechen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden das so holterdiepolter, wie sich das Rot-Rot-Grün hier vorgestellt hatte, bei einem so wesentlichen und essenziellen Gesetzentwurf in erster und zweiter Beratung, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung der kommunalen Spitzen durchzupeitschen, natürlich nicht mittragen. Dazu kommt es auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch eine Unterstellung, Herr Walk!) Ich will zum Abschluss noch eines deutlich sagen – Herr Hande, weil Sie es auch angesprochen haben und das auch immer von der Seite hier reingerufen wird –, ich finde nicht, dass das in Ordnung ist, wie dieses Haus auch mit den Thüringer Kommunen, mit den Spitzenverbänden umgeht. Ich glaube, da brauchen wir eine andere Verfahrensweise. Deswegen ist es wichtig für uns, dass wir in die Anhörung gehen, gerade weil jetzt schon bekannt ist – und die Beiträge haben es ja gezeigt –, dass wir einen erheblichen Erörterungs- und Nachbesserungsbedarf haben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das in den zuständigen Ausschüssen auch lösen können, gemeinsam – weil das Wort heute sehr oft gefallen ist –; die gemeinsame Verantwortung muss man auch gemeinsam tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn wir uns auch gemeinsam an den Tisch setzen und wenn wir nicht über die Medien kommunizieren, sondern wenn wir uns gemeinsam für die Dinge einsetzen,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das
sagen wir mal Frau Schweinsburg!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
die uns allen hier im Haus doch wichtig sind, nämlich ein ordentlicher Umgang mit den Flüchtlingen und ein ordentlicher Umgang mit den Kommunen. Wir beantragen deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innenund Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
