Hoffmann
Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und mögliche Auswirkung auf die Vogelwelt Mit der Begründung, Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurde im Bundestag die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der regierungstragenden Fraktionen mit Stimmen dieser Fraktionen beschlossen. Diese oben genannte Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen und die Arbeit der Genehmigungsbehörden auch in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vogelarten sollten – bezogen auf ihre jeweiligen Brutplätze – nach Auffassung der Landesregierung größere Abstände zu Windkraftanlagen haben als im Gesetz genannt und welche Vogelarten sollten mit jeweils welchem Abstand ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen – bezogen auf das Gesetz – ergänzt werden? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Vogelarten wie Schwarzstorch, Kranich oder Rohrdommel keine Erwähnung hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich finden, diese Arten im „Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten aber mit Mindestabständen geführt werden? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dahin gehend, dass im Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für Vogelarten wie Weißstorch und Wespenbussard ein kürzerer Wert hinsichtlich des jeweiligen Abstands ihres Brutplatzes zu Windkraftanlagen im Nah- und Prüfbereich aufgeführt wird, diese Arten aber im „Helgoländer Papier“ der Vogelschutzwarten mit größeren Mindestabständen geführt werden? 4. Sieht die Landesregierung Konflikte bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Artenschutz, wenn ja, welche und jeweils warum und, wenn nein, warum nicht? Vielen Dank.
