Prof. Dr. Schönig
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: An der Erarbeitung der Richtlinie wird gearbeitet. Die inhaltliche Konzeption ist nahezu abgeschlossen. Aktuell werden notwendige letzte Abstimmungen durchgeführt. Zu Frage 2: Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen wurden auf Grundlage der „Muster-Richtlinie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket im Jahr 2022 aus Bundesund Landesmitteln“ vom 17. Mai 2022 und im Vorgriff auf die auf dieser Basis zu erlassende Landesrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten, einen Antrag auf eine Abschlagszahlung zu stellen. Zu Frage 3: Der Ilm-Kreis hat auf Basis seines Antrags auf Abschlagszahlung einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.199.981 Euro erhalten, davon 706.950 Euro für das 9-Euro-Ticket und 493.031 Euro für den Rettungsschirm 2022. Der Abschlag steht zum Abruf bereit und kann nach Bestandskraft des Bescheids ausgezahlt werden. Die Beantragung der endgültigen Ausgleichsleistung erfolgt bis zum 30.09.2022, sodann auf Basis der noch zu erlassenden Richtlinie. Die Höhe ergibt sich im Zuge der Beantragung und Prüfung. Zu Frage 4: Thüringen hat vom Bund 49 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen 15,9 Millionen Euro auf den Rettungsschirm 2022 und 33,1 Millionen Euro auf das 9-Euro-Ticket. Ob die Mittel auskömmlich sind, wird erst im Rahmen der endgültigen Antragstellung und Prüfung festzustellen sein. Vielen Dank.
