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Hoffmann

AfD 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 erstmalig im Plenum beraten wurde, hat die AfD-Fraktion der Überweisung in zwei Fachausschüsse zugestimmt. Um das vorwegzunehmen: Wir werden heute dem ursprünglichen Gesetzentwurf und seiner Beschlussempfehlung wieder zustimmen, nachdem wir dies auch in den Ausschüssen taten, jedoch nicht dem rot-rot-grünen Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag der Windfrieden-Koalition Rot-Rot-Grün und CDU. Der Grund ist der: Was den ländlichen Raum, die Bevölkerung, die Lebensqualität, die Umwelt und die Gesundheit – sprich, was Thüringen vor der weiteren Industrialisierung durch Windkraft schützt –, werden wir unterstützen. Was den ländlichen Raum gefährdet, werden wir nicht unterstützen. (Beifall AfD) Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass alle Fraktionen damals der Ausschussüberweisung zugestimmt haben. Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat vor mehr als einem Jahr – im April 2021 – eine mündliche Anhörung stattgefunden, dazu gab es schriftliche Stellungnahmen. Die Mehrheit der Anzuhörenden sprach sich für das Vorhaben aus. Die Arbeitsgruppe Artenschutz begrüßte den Gesetzentwurf. Der NABU Thüringen stimmte der Festlegung auf 1.000 Meter zu. ThüringenForst sieht den Entwurf als angemessen an. Der Thüringer Bauernverband sieht den Abstand grundsätzlich positiv. Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heißt den Gesetzentwurf willkommen, wie auch der Bund Deutscher Baumeister. Die Planungsgemeinschaften legten ihr Augenmerk auf eindeutige Regeln. Der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft schreibt, ich zitiere: „Daher muss von den Thüringer Landespolitikern mindestens erwartet werden, dass die 1.000 m Mindestabstand zur Wohnung […] im noch möglichen rechtlichen Rahmen […] unbedingt ausgeschöpft wird.“ Der Landkreistag unterstützt den Gesetzentwurf, die IHK Südthüringen und die Handwerkskammer Erfurt ebenfalls. Ich zitiere aus der Stellungnahme der IHK Südthüringen zum Gesetzentwurf: „Der […] eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung wird befürwortet. Erläuterung: Im Ergebnis eines breiten Meinungsbildungsprozesses hat das höchste Gremium der IHK Südthüringen, die Vollversammlung, mit ihren Wirtschaftspolitischen Grundpositionen […] beschlossen, dass das Land Thüringen die 10H-Regelung der Bayerischen Landesbauordnung übernehmen soll. Da mit der kürzlich eingeführten Länderöffnungsklausel […] der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden kann, soll zumindest dieser Abstand voll ausgeschöpft werden. Die Südthüringer Unternehmen vertreten zum Thema Windkraft unterschiedliche Auffassungen in einem durchaus breiten Meinungsspektrum. In den Fach- und Regionalausschüssen der IHK Südthüringen haben sich Südthüringer Unternehmen, beispielsweise aus dem Gastgewerbe, dem Verkehrsgewerbe oder dem produzierenden Gewerbe, [also auch die Glashütten,] intensiv und konstruktiv mit dem Thema Windräder im Spannungsfeld von Wald als Wirtschaftsgut und touristischer Bedeutung des Waldes auseinandergesetzt. Neben der bereits genannten Forderung nach Einführung einer 10H-Regelung wird außerdem gefordert, dass die Belange von Natur- und Umweltschutz sowie der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger angrenzender Orte bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abgewogen werden müssen und in touristisch bedeutsamen Gebieten keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald wird grundsätzlich abgelehnt.“ (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stimmt nicht!) Für die Bürgerinitiativen in Thüringen würde der Beschluss zum ursprünglichen Gesetzentwurf einen Fortschritt bedeuten – zum Beispiel für eine Bürgerinitiative, die gegen Windkraftanlagen mit einem Abstand von 750 Metern kämpft, die im derzeit gültigen Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesen sind. Augenscheinlich gegen den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind Windkraftprofiteure, Windkraftlobbyisten, der BUND. Und es sind die regierungstragenden Fraktionen. Es sind Vertreter dieser Fraktionen, die in den letzten Wochen eine wirklich groteske Kampagne gegen diesen Gesetzentwurf an den Tag gelegt haben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie müssen mal mit der IHK reden!) Und die CDU hat sich wieder einmal über den Tisch ziehen lassen. (Beifall AfD) Fern jeder Sachdebatte über die Notwendigkeit von Mindestabständen von Windkraftanlagen, fern jeder Sachdebatte um Infraschall, Schatten, Geräuschkulisse, Vogelschlag und die Benachteiligung des ländlichen Raums. Diese Kriterien bezüglich Gesundheit und Umwelt spielten in der irrational geführten Debatte gar keine Rolle – sollten sie aber. Denn genau darum geht es im Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist der Minimalkompromiss, ein Minimum, um die Bürger vor den Folgen der Windkraftindustrie zu schützen. Nicht mal dazu hat es gereicht, liebe CDU. (Beifall AfD) Sie haben die Bürger da draußen schlicht belogen und Sie tun es immer noch. Sie machen sich zum Handlanger einer ideologischen Minderheitsregierung von Grünen, die im Bund sogar das Bundesnaturschutzgesetz abschleift, (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sie ha- ben keine Ahnung!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Le- sen ist wirklich von Vorteil!) weil sie den Windkraftanlagen im Weg steht, Herr Voigt, Sie haben die Bürger belogen. (Beifall AfD) Wir werden Ihrem Änderungsantrag, Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Und das werden Ihnen die Menschen auch nicht vergessen, was Sie gemacht haben, liebe CDU. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben exakt der gleichen Regel im Ausschuss schon zugestimmt!)

Protokoll ↗