Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Wer jetzt den Raum verlassen möchte, möge das bitte zügig tun und kann sich draußen gepflegt und ausführlich unterhalten. Entschuldigen Sie, Herr Kollege Hande.
