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Robert-Martin Montag

FDP 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Krieg in der Ukraine – daraus folgt natürlich auch ein Flüchtlingszustrom hierher nach Thüringen, und nicht nur nach Thüringen, aber insgesamt bringt das natürlich auch Herausforderungen für das Gesundheitssystem mit sich. Das wird so auch bleiben, aber um in Thüringen die eben auch kurzfristige Versorgung – das ist mir wichtig, mal festzustellen – mit elementaren Leistungen zunächst abzusichern, wurde ja die sehr pragmatische Zwischenlösung mit der GKV geschaffen, auch die Abrechnungsmöglichkeiten. Auch diesen Selbstverwaltungspartnern gilt an dieser Stelle mal ein Dank, denn auch das muss alles administriert, organisiert und im Sinne einer gemeinsamen Lösung geschafft werden. Im Wettbewerb um die besten Lösungen hat sich der Föderalismus stets als tragfähig erwiesen. Bei grundlegenden Fragen bedarf es aber einer bundeseinheitlichen Lösung, damit man Gleiches eben nicht ungleich behandelt. Nur so können wir den Menschen einen schnellen Zugang in das Gesundheitssystem ermöglichen. Daher wurde die Versorgung der Menschen aus der Ukraine schließlich auch und gerade über Bundesrecht geregelt. Zunächst bestand ja ein eingeschränkter Zugang über das Asylbewerberleistungsgesetz, der quasi eine Grundversorgung abgesichert hat. Seit 01.06. werden Flüchtlinge aus der Ukraine mit Asylsuchenden gleichgestellt, deren Aufenthaltsstatus geklärt ist – wir haben das schon gehört –, jetzt auch mit Zugang zu Leistungen des SGB II und SGB XII. Allerdings ist dieser Rechtskreiswechsel für die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden und die Bedenken des Landkreistags nehmen wir daher sehr ernst und werden das später im Ausschuss gemeinsam noch mal eruieren. Eine einfache Sicherstellung der finanziellen Entlastung der Kommunen für den Mehraufwand, der mit dem Zustrom Hilfesuchender aus der Ukraine einhergeht, ist das Ziel des Gesetzentwurfs. Das vorliegende Gesetz will die Rechtsgrundlagen für die rasche und unkomplizierte Weiterleitung der Finanzmittel an die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Geiste dieses Ziels werden wir auch gemeinsam konstruktiv an einer Lösung in den entsprechenden Ausschüssen arbeiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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