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Dr. Vogel

14.07.2022 Sitzungen 7/86

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die positive Bestandsentwicklung der windenergiesensiblen Vogelarten deutlich macht, dass die Thüringer Naturschutzverwaltung adäquate Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt hat, die auch zukünftig zur Anwendung kommen können. Insbesondere die in Thüringen auf Basis fundierter Erfassungsdaten ermittelten Dichtezentren der windenergiesensiblen Arten können erheblich zur positiven Bestandsentwicklung dieser Vogelarten beitragen. Die außerordentliche Dringlichkeit, mit der es geboten ist, unsere Energieversorgung auf sichere und vor allem eigenständige Füße zu stellen, verbietet es, zum jetzigen Zeitpunkt lange Diskussionen über Landesspezifika zu führen. Es gilt vielmehr, den neuen bundesgesetzlichen Rahmen schnellstmöglich zu nutzen und dabei sicherzustellen, dass unsere Naturschutzfachbehörde diesen Prozess sehr intensiv begleitet. Dabei gilt es auch, den ehrenamtlichen Naturschutz und weitere gesellschaftliche Akteure mitzunehmen. Zu Frage 2: Die Rohrdommel spielt aufgrund ihres seltenen Auftretens in Thüringen mit acht bis zehn Brutpaaren in der Planungs- und Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen in Thüringen eine sehr untergeordnete Rolle. Beim Schwarzstorch ist davon auszugehen, dass die bestehenden Schutzinstrumente, die seine Lebensräume auch weiterhin sichern, die positive Bestandsentwicklung des Schwarzstorchs gewährleisten werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zusätzlich vom Bund zu implementierenden Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Vogelarten. Dieses neu geschaffene Instrument des Bundes zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände gilt es in Thüringen zu nutzen und damit die bislang erreichten Erfolge beim Schwarzstorch auch für die Zukunft abzusichern. Zu Frage 3: Die Abstimmungen zum „Helgoländer Papier“ haben viele Jahre gedauert und auch dann verblieben noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den vielen Beteiligten. Mit einer verbindlichen Regelung des Bundes wird nun ein neuer Weg beschritten, der es wert ist, gegangen, statt zerredet zu werden. Es ist jetzt schnelles Handeln gefordert und dabei gleichzeitig sicherzustellen, dass wir in Thüringen die Entwicklung der Vogelbestände weiterhin genau im Blick behalten und die auf Landesebene vorhandenen Instrumente weiterhin so erfolgreich einsetzen wie bisher. Zu Frage 4: Mit dem Entwurf zur Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schlägt der Bund einen neuen Weg ein. Die vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz neu implementierten Artenhilfsprogramme für windenergiesensible Arten und der Aktionsplan für natürlichen Klimaschutz mit seiner überragenden Finanzausstattung von 4 Milliarden Euro wird den Ländern beispielsweise neue Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen, um die Bestände windenergiesensibler Vogelarten zu verbessern. Diese kann nun jedes Land konkret bezogen auf die Landesspezifika nutzen, um den Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz in Einklang zu bringen. Vielen Dank.

Protokoll ↗