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Raymond Walk

CDU 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, überschaubare, leistungsfähige und vor allen Dingen bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Beim Thema „Gemeindeneugliederungen“ steht für uns das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle – freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind. (Beifall CDU) Lassen Sie mich deshalb noch einmal und in aller Deutlichkeit betonen: Es ist immer besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und dafür, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können. Interkommunale Zusammenarbeit ist in den vergangenen Monaten so ein bisschen in Vergessenheit geraten. Herr Minister, da müssen wir aus meiner Sicht unbedingt noch mal gemeinsam ran. Für uns steht vorrangig – ich habe es gesagt – die Freiwilligkeit der Neugliederungen im Mittelpunkt, weshalb ich bereits bei früheren Plenardebatten darauf hingewiesen habe, dass freiwillige Gemeindefusionen immer unsere Zustimmung finden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müssen sie natürlich dem öffentlichen Wohl dienen, zum anderen müssen sie rechtssicher sein. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Kommunen bei freiwilligen Zusammenschlüssen den gesamten Förderkatalog zur Verfügung gestellt bekommen. Das wird ein Punkt sein, mit dem wir uns dann im Ausschuss näher beschäftigen müssen. Der Förderkatalog sieht wie folgt aus: Neugliederungsprämien, Entschuldungshilfen, Strukturbegleitprämien, Erlass der Rückzahlungsforderungen aus rückzahlbaren Bedarfszuweisungen, die Kompensation von Verlusten der Gemeinden für Zuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die Kompensation von Verlusten der Verwaltungsgemeinschaften infolge der Ausgliederung von Mitgliedsgemeinden, die Kompensation von Nachteilen beim Hauptansatz durch unterjährige Neugliederungen und nicht zuletzt die Kompensation von Verlusten der Landkreise infolge landkreisübergreifender Gemeindeneugliederungen, die auch möglich sind. Insgesamt ein Förderspektrum von acht Maßnahmen – wir wollen, dass das möglichst umfassend genutzt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für 2023 sind mit dem heutigen Gesetzentwurf nun Anfang nächsten Jahres insgesamt 14 ganz konkrete Gemeindefusionen in Thüringen geplant. Die Anträge liegen bereits vor. Die Fusionskandidaten sollen unter anderem 9,4 Millionen Euro an Neugliederungsprämien bekommen – das war ein Beispiel aus dem Förderungskatalog –, und 4,8 Millionen Euro sind an Kompensationszulagen vorgesehen, weil einzelne Gemeinden in andere Kreise wechseln. Das ist auch gut so. Das sind zwei Förderinstrumente. Ich habe gesagt, insgesamt gibt es acht. Von den Neugliederungen sind fünf Landkreise betroffen: der Landkreis Eichsfeld, die Landkreise Greiz und Sömmerda, der Unstrut-Hainich-Kreis sowie das Weimarer Land. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit 2018 hat sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen durch Eingemeindungen von damals 843 auf heute noch 626 verringert. Trotz sinkender Einwohnerzahlen ist natürlich klar, dass auch vor Ort leistungsfähige kommunale Strukturen erhalten bleiben müssen. Deswegen will ich exemplarisch auf eine neu hinzukommende Gemeinde eingehen, an der man aus meiner Sicht ganz schön sehen kann, zum einen, wie komplex das Verfahren ist, aber auch, wie man das erfolgreich gestalten kann. Ich habe mir die Gemeinde Anrode ausgesucht. Was passiert mit den 384 Einwohnern in den fünf Ortsteilen? Alle hier im Rund wissen, dass der ehrenamtliche Bürgermeister unser Kollege Jonas Urbach ist – deswegen trägt er das nicht selbst vor, sondern ich werde kurz skizzieren, was die Gemeinde vor Ort alles unternommen hat, damit das Projekt auch erfolgreich wird. Die Herausforderungen vor Ort nur kursorisch: eine anhaltend schwierige finanzielle Situation der Gemeinde; dann müssen Fusionspartner gefunden werden, es gibt natürlich in den Ortschaften verschiedene Präferenzen, wo sie denn hinwollen. Dann liegen die Orte am Rande eines Landkreises, man muss die Bürger einbinden, rechtliche Fragen klären. Letzten Endes muss es dann Beschlussfassungen in den Gemeindeparlamenten geben. Dann sind natürlich auch noch die schwierigen Details vor Ort zu klären: Was machen wir, wenn wir es haben, mit dem Vermögen? Wie gehen wir mit den Schulden um? Was passiert mit den Liegenschaften? Was passiert mit dem Personal oder mit dem beweglichen Vermögen? Dieses ganze Paket muss man schnüren, muss man den Bürgern vor Ort auch erklären können. Das ist dort gemacht worden. Ich will das bemerkenswerte Zwischenergebnis vorwegnehmen – bemerkenswert deswegen, weil fünf Orte sich drei neuen Kommunen anschließen und das in zwei Landkreisen. Ich glaube, das ist ein Novum und das zeigt, Herr Minister, dass es funktionieren kann, wenn man es gut macht. Bickenriede und Zella wechseln nach Dingelstädt im Landkreis Eichsfeld – es ist ein Unterschied zwischen Region Eichsfeld und Landkreis Eichsfeld, deswegen betone ich das –, Hollenbach möchte sich Mühlhausen anschließen und Lengefeld und Dörna der Gemeinde Unstruttal. Die liegt ebenfalls im Unstrut-HainichKreis. Letzten Endes war entscheidend – das will ich noch mal erwähnen, deswegen habe ich auch das Beispiel hier angeführt –: die enge Einbindung der Menschen vor Ort – es wurde ein Fragenkatalog erstellt mit 20 wesentlichen Fragen, die alle Menschen interessieren –, die hohe Transparenz des Verfahrens, das Verhandeln auf Augenhöhe – ich glaube, auch das ist nicht zu gering zu schätzen – und die permanente begleitende Information und Kommunikation. Wenn ich auf die Zahlen schaue: Die sind wirklich vorbildlich; es gab eine Einwohnerbefragung, da haben sage und schreibe 89 Prozent der Bürger mitgemacht. Die Ergebnisse waren auch alle positiv: zwischen 63 und 85 Prozent für die Wahl, in welche Gemeinde man fusionieren will. Auch das finde ich bemerkenswert: Es gab im Vorfeld der Befragung eine Gemeinderatssitzung in Bickenriede, die über Internet übertragen wurde, das war seinerzeit auch keine Selbstverständlichkeit; heute ist man damit vielleicht schon eher befasst. Insgesamt haben dort 900 Teilnehmer digital an der Sitzung teilgenommen – ein starkes Ergebnis, wie ich finde. Was will ich sagen? Kurzum, so kann Bürgerbeteiligung vor Ort gelingen, auch und gerade bei schwierigen Themen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Fazit. Wir unterstützen alle freiwilligen Gemeindefusionen. Entscheidend ist jedoch, dass es bei einer echten Freiwilligkeit bleibt. Da bin ich beim Programm für die kleinen Kommunen. Bisher hatten wir 30 Millionen Euro für die kleinen Kommunen im Haushalt berücksichtigen können. Aus unserer Sicht ist das nach wie vor notwendig. Wir werden uns – das kann ich schon mal ankündigen, Herr Minister und die Kolleginnen und Kollegen von RotRot-Grün – bei den Haushaltsverhandlungen auch darauf konzentrieren, dass wir das beibehalten und nach Möglichkeit aufstocken. Im neuen Entwurf des FAG 2023 ist das leider nicht zu finden, deswegen will ich hier schon mal ankündigen, dass das aus Unionssicht ein wichtiger Punkt für die Haushaltsverhandlung sein wird. Für uns steht fest: Wir brauchen kraftvolle finanzielle Hilfestellung, wenn sich Kommunen schon freiwillig auf diesen Weg einer Gemeindefusion machen. Deswegen werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und alle Details wie gewohnt im dortigen Ausschuss konstruktiv beraten. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU)

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