Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zur Umsetzung der Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe hat die Bundesregierung mit Rechtskraft vom 1. Februar 2021 das Ausgangsstoffgesetz in Kraft gesetzt. Mit der genannten EU-Verordnung und dem Deutschen Ausgangsstoffgesetz werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen und Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Infrage kommende Stoffe und Verbindungen sind in den Anhängen „I – Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ und „II – Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe“ aufgelistet. Insbesondere werden den zuständigen Behörden Aufgaben zugewiesen und Befugnisse erteilt, um den Verkehr mit solchen Stoffen und Verbindungen überwachen zu können und ein entsprechendes Monitoring zu gewährleisten. Die EU-Verordnung und das Ausgangsstoffgesetz zielen im Weiteren darauf ab, Meldungen über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette an die zuständigen Sicherheitsbehörden sowie im erforderlichen Fall die Strafverfolgung sicherzustellen und damit dazu beizutragen, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit wirksam einzuschränken. Das Ausgangsstoffgesetz regelt unter anderem die Etablierung von Inspektionsbehörden und nationalen Kontaktstellen in den Ländern sowie deren Aufgaben und Befugnisse. Im Freistaat Thüringen sind die Aufgaben der Inspektionsbehörden für Mitglieder der Allgemeinheit – also für die Bürgerinnen und Bürger – dem Innenressort zugewiesen. Die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei gehen entsprechenden Verdachtsmeldungen nach und stellen im erforderlichen Fall im Zusammenwirken mit den Staatsanwaltschaften die Strafverfolgung sicher. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die vorgenannten Regularien zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen nicht gegen spezielle Personengruppen wie etwa Linksextremisten richtet, sondern für die Mitglieder der Allgemeinheit gelten. Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung beobachtet die Lageentwicklung und erstellt bei Erfordernis regelmäßig Gefährdungslagebilder. Erkenntnisse, die die Sicherheitslage beeinflussen, werden fortlaufend beurteilt und davon ableitend die entsprechenden Maßnahmen veranlasst. Den Polizeibehörden liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die eine konkrete Gefährdung begründen könnten. Zu Frage 3: Aus Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde das Bündnis „Zivilcourage und Menschenrechte“ seit 2016 nicht gefördert. Über Zuwendungen aus kommunalen, nationalen oder europäischen Programmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Da es sich beim angesprochenen Bündnis aber um einen losen Personenzusammenschluss handelt, fehlt damit die Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Mittel. Zu Frage 4: Zunächst wird immer schon aufgrund der generellen Zielrichtung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen, dass die Antragsteller auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Sollten berechtigte Zweifel daran bestehen, werden eine etwaige Nennung des Antragstellenden im Verfassungsschutzbericht sowie weitere Hinweise auf extremistische Bestrebungen geprüft. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
