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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Gesetz zur Änderung des Po­ lizeiaufgabengesetzes – Of fe­ ner Einsatz mobiler Bild auf nahme- und Tonaufzeichnungsgeräte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf zunächst herzliche Grüße von Madeleine Henfling ausrichten, die krank ist und die ich heute hier vertreten darf. Ich sage es Ihnen gleich am Anfang: Wir, die Grüne-Fraktion, werden unsere Stimmen diesem Gesetzentwurf in Verbindung mit der Beschlussempfehlung nicht mit Freude geben können. Hart formuliert: Die CDU-Fraktion hat dieses Ergebnis erzwungen, indem sie die Vereinbarung, dass wir die Bodycam im PAG verankern, an ihre Zustimmung zum Haushalt knüpfte, und wir halten uns natürlich an Vereinbarungen. Das heißt aber nicht, dass wir davon überzeugt sind, dass die Bodycam tatsächlich hilfreich ist. In der ersten Lesung haben wir schon ausführlich darüber geredet, dass sich der von der CDU angestrebte Effekt, Polizeibeamtinnen und -beamte vor Gewalt zu schützen, wissenschaftlich nicht sicher nachweisen lässt. Auch die Anhörung konnte da keine anderen Erkenntnisse liefern, und das hat uns in unserer skeptischen Haltung eher bestärkt. Aber das trifft leider nicht auf alle hier im Hause zu. Das Grundproblem aus unserer Sicht ist, dass bei dieser Sache oft mit anekdotischer Evidenz argumentiert wird, während die wissenschaftlichen Grundlagen eher schwach sind. Und da muss ich sagen: Ja, wir werten wissenschaftliche Analysen höher als Einzelberichte. Wir bestreiten nicht, dass es zahlreiche Polizistinnen und Polizisten gibt, die gute Erfahrungen mit der Bodycam gemacht haben und die die Einführung befürworten. Auch bei unseren Polizeibesuchen spielt das übrigens regelmäßig eine Rolle. Es gibt aber durchaus auch welche, die das nicht gut finden und/oder schlechte Erfahrungen gemacht haben. Deshalb hätten wir gern belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Bodycams, die diese Einschätzung fundiert gewichten. Und das ist kein fehlender Respekt vor den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – dieser Vorwurf, der ja gern von der AfD geäußert wird, ist übrigens eine Frechheit –, und es ist auch keine Abwertung der Aussagen von Polizistinnen – im Gegenteil. Wir hoffen, das gelingt uns dann mit der vorgesehenen Evaluierung, die diesmal hoffentlich besser mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbereitet wird. Ganz wichtig ist dabei aus unserer Sicht, dass es auch Vorhermessungen gibt, um tatsächlich die Effekte nachweisen zu können. So hatte es übrigens auch Professor Mühler in der Anhörung zur Videoüberwachung empfohlen, und das gilt auch hier. Und ich sage es auch ganz deutlich: Respekt muss man sich verdienen. Es gibt sehr, sehr viele Polizistinnen und Polizisten, die wir selbstverständlich respektieren. Es gibt aber auch andere, die sich diesen Respekt leider nicht verdient haben, zum Beispiel welche, die in Thor-Steinar-Klamotten rumlaufen oder die Ihre Anzeigen vielleicht noch selbst bearbeiten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich komme nun zu der Beschlussempfehlung. Unser Fokus lag bei der Schaffung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere auf der Stärkung der Bürgerinnenrechte. So konnten wir verhindern, dass Bodycams in Wohn- und Nebenräumen sowie im dazugehörigen befriedeten privaten Besitztum eingesetzt werden dürfen. Das wäre nämlich ein massiver Eingriff in die Grundrechte gewesen, was für massive Kritik im Rahmen der Anhörung gesorgt hat. Deshalb war uns auch besonders wichtig, das auszuschließen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Gewerkschaften fordern, das so schnell wie möglich nachzuholen. Ich sage ganz deutlich: Das wird mit uns nicht gehen. Wir verstehen zwar, dass der Einsatz insbesondere bei Fällen häuslicher Gewalt wünschenswert wäre, und wir können diese Forderung deshalb nachvollziehen, aber es geht leider nicht. In der Anhörung – das hat Herr Bergner auch gesagt – wurden erhebliche Bedenken gegen den Einsatz in Arbeits- und Geschäftsräumen geäußert, weshalb wir es auch für angebracht gehalten hätten, auch diesen Einsatz nicht zu ermöglichen. Das war aber in den Verhandlungen nicht möglich, weshalb wir jetzt zumindest die Verwertung der Aufnahmen einem Richtervorbehalt unterwerfen und die Verwertung des Pre-Recordings untersagen. Besser wäre es, wenn das Pre-Recording in den Räumen ganz ausgeschaltet ist. Deshalb sollte dies vermieden werden, sofern es denn technisch möglich ist. In Absatz 2 sind auch einige Regelungen enthalten, die uns besonders wichtig waren, um auch die Rechte des polizeilichen Gegenübers zu stärken, denn das – ich nenne es mal – unterstellte Deeskalationspotenzial sollte aus unserer Sicht natürlich immer in beide Richtungen wirken. So soll die Aufzeichnung auch erfolgen, wenn unmittelbarer Zwang angedroht oder angewandt wird, wenn eine Person, die von einer Maßnahme betroffen ist, es verlangt oder ab 2025 eine automatische Auslösung beim Ziehen der Waffe. Zudem sollten die Aufnahmen auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und die Dienstund Fachaufsicht genutzt werden können. Wir sind überzeugt, dass dies das Vertrauen in die polizeilichen Maßnahmen und die Polizei selbst stärken kann, da es für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt. Damit will ich es für unsere Fraktion belassen und fasse zusammen: Wir tragen diesen Kompromiss, so wie er von uns mit Rot-Rot-Grün qualifiziert wurde, mit, feiern werden wir ihn aber nicht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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