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Janine Merz

SPD 14.07.2022 Sitzungen 7/86

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer mindestens noch am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetz setzen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen den eingeschlagenen Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fort. Schon in der letzten Wahlperiode haben sich über 300 Gemeinden in Thüringen neu gegliedert und wurden dabei durch die Landesregierung mit insgesamt 180 Millionen Euro unterstützt und gefördert. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden geflossen sind, zum Beispiel in kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder Spielplätze investiert werden konnten. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der Gemeindegebietsreform unmittelbar profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. In dieser Wahlperiode haben wir durch das Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse mit einem verlängerten Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Neugliederungen geschaffen. Der Prozess der Neugliederung – Herr Walk hat das eben auch schon dargelegt – ist für alle Beteiligten harte Arbeit, die das Eingehen von Kompromissen durch alle beteiligten Gemeinden und auch vor allem die Bürgermeister und Gemeinderäte erfordert. Deswegen braucht es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze; in der letzten Wahlperiode waren es bereits drei an der Zahl. In dieser Wahlperiode liegt nun das erste Neugliederungsgesetz vor mit insgesamt 14 Gemeinden in verschiedenen Landkreisen, die beteiligt sind. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich in dieser Wahlperiode noch weitere Gemeinden finden werden, die sich freiwillig zusammenschließen und somit leistungsstarke Verwaltungsstrukturen bilden wollen, ohne dabei die dörfliche Struktur oder die Identität der einzelnen Kommunen wirklich aufzugeben, denn die Kirche wird im Dorf bleiben. (Beifall SPD) Wir stehen bereit, diesen Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent zu unterstützen. Drei erfolgreiche Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Wahlperiode sprechen deutlich dafür, dass es richtig war, auf Freiwilligkeit zu setzen. Wir werden darin unterstützen, wenn Kommunen weiter um Neugliederungen verhandeln. Das Kommunalministerium – hier will ich stellvertretend Staatssekretärin Katharina Schenk einen Dank aussprechen – geht beispielhaft hinaus zu den Gemeinden, zu den Bürgermeistern und steht bereit, um die Kommunen in diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform hier in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen und es im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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