Karawanskij
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste hier und anderswo! Ich begrüße ausdrücklich, dass wir bei der Thematik „Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung“ zu einem Abschluss kommen. Ich begrüße außerdem, dass wir mit diesem vorliegenden Änderungsantrag, in dem es um die Potenzialerschließung der Windenergie geht, auch einen weiteren Schritt zum Ausbau der Windenergie in Thüringen machen. Damit bleibt Thüringen handlungsfähig. Der Beschluss des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes stellt Thüringen vor besondere Herausforderungen. Ich denke allerdings, dass wir das schaffen können, und zwar, wenn wir alle den Ernst der Lage begreifen,
(Beifall DIE LINKE)
im Land, in den Regionen, in den Kommunen, und da auch an einem Strang ziehen. Wir müssen in Thüringen, wenn wir dem Gesetz entsprechen, bis Ende 2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent für Windenergiegebiete bereitstellen. Bis Ende 2027 gibt es ein Zwischenziel, das liegt bei 1,8. Das ist dann fällig. Und bereits bis Mai 2024 müssen die Länder dem Bund nachweisen, dass sie eine Umsetzung dieser Flächenzielstellung verbindlich vorsehen. Wir als Landesregierung beabsichtigen, bereits bei der eingeleiteten Fortschreibung beim Landesentwicklungsprogramm regionale Teilflächenziele als Ziele der Raumordnung aufzustellen und so konkret vorzugeben, wie viel Fläche durch die Regionalen Planungsgemeinschaften auszuweisen sind. Das entspricht dem Bundesgesetz und wir liegen damit auch im Zeitplan. Meine Damen und Herren, die Emotionalität in den vergangenen Wochen und Monaten – es wurde ja hier schon deutlich, wie lange wir darüber schon diskutieren – kann ich nachvollziehen. Wir haben Zielkonflikte. Wir haben in ganz unterschiedlichen Bereichen Zielkonflikte. Ich glaube, wir können allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass ein Weiter-So nicht geht und dass wir ewig Zeit hätten. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Wir alle nutzen sehr gern verschiedene Geräte, wir nutzen auch sehr gern die Infrastrukturen, die wir als selbstverständlich ansehen, und wir alle möchten aber gleichzeitig gern die Zielkonflikte, die mit dem Eingriff in die Landschaft verbunden sind, vermeiden. Aber unsere Landschaft ändert sich ständig. Sie hat sich schon vor 200 Jahren geändert. Man muss sich, glaube ich, auch ein Stück weit ehrlich machen, was wir für Energiebedarfe einerseits haben und was das auch für Konsequenzen nach sich zieht. Auf der einen Seite haben wir nicht nur einen Energiebedarf, sondern wir erwarten ganz konkret Energiesicherheit, schon allein, wenn wir frühmorgens einen Stecker in die Dose stecken und Kaffee kochen wollen. Das ist allerdings vor dem Hintergrund eines in den Ausmaßen noch nicht zu kalkulierenden Kriegs in der Ukraine durchaus auch ein wichtiges Ziel und ein Schwerpunkt der Energiesicherheit neben dem Schutz unserer Landschaften und neben der Bewahrung der Natur. Meine Damen und Herren, für das Gelingen der Energiewende ist es von zentraler Bedeutung, dass Bürgerinnen und Bürger, also am Ende wieder wir alle, wie auch die Kommunen davon profitieren – an der Wertschöpfung der Windenergie. Es geht also nicht nur um Akzeptanz, sondern es geht ganz klar um eine Profitbeteiligung der Bevölkerung. Dazu soll das Windenergiebeteiligungsgesetz auch ein Stück weit dienen. Ich denke aber, bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bleibt die Entschließung, die hier vorliegt, hinter den Möglichkeiten zurück, die wir mit der Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung bereits eingeleitet haben und die dann auch mit dem Wind-an-LandGesetz geschaffen wurden. Ich will da auch nicht falsch verstanden werden: Es geht natürlich darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist auch ein hohes Gut, das ist mir auch wichtig. Aber ich möchte noch mal davor warnen, Rechtssicherheit vorzuschieben, um dann die notwendigen Maßnahmen zum Gelingen einer Energiewende auszuhebeln. Ich denke, das ist der falsche Weg. Meines Erachtens sollte die kommunale Verantwortung nicht nur auf das Repowering beschränkt werden, sondern Gemeinden müssen auch in die Lage versetzt werden, ergänzend zu den Regionalen Planungsgemeinschaften kleinere Windenergiegebiete auszuweisen, also Energiegebiete von einer bis drei Windanlagen, und zwar unabhängig davon, ob alte Anlagen durch neue ersetzt werden oder ob dann ein neuer Standort in der Gemeinde erschlossen wird. Das ist mir wichtig und ich denke, das ist auch rechtssicher machbar, und auf der Basis des Windan-Land-Gesetzes erst recht. Meine Damen und Herren, Thüringen ist vielfältig. Wir haben unterschiedliche Regionen. Wir sollten genau die mit der Energiewende, mit einer Dekarbonisierungsstrategie – Dekarbonisierung beispielsweise der Glasindustrie – einhergehenden Entwicklungen und Lasten genau im Blick behalten und dann auch für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen. Das ist unser Auftrag. Das bedeutet dann aber auch, eigene Positionen beispielsweise zur Nutzungsartänderung zum Zweck der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald mal zu überdenken. Insofern ist es richtig, dass wir die Evaluierung des Waldgesetzes vorziehen und damit dann auch weitere Schritte in Richtung Dekarbonisierung gehen und unternehmen. Das ist wichtig, nicht nur für die Glasindustrie, sondern es ist auch ein wichtiges Zeichen für unsere einheimische Industrie hier in Thüringen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ich danke den Mitgliedern des Landtags ausdrücklich dafür, dass Sie sich die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auch da zu eigen gemacht haben. Wir als Landesregierung haben mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes auch Vorschläge zur Beschleunigung der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne eingebracht. Auf der Grundlage der Entschließung dürfte dem dann auch mit den Planungsbeschleunigungsmaßnahmen nichts mehr im Wege stehen. Mit der heutigen thematischen Befassung hier im Landtag zum Thema „Windenergie“ ist, denke ich, ein wichtiger Meilenstein gelungen, aber es ist noch nicht der Abschluss eines hoffentlich hoffnungsvollen Auftakts zum Gelingen der Energiewende in Thüringen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, aber wir brauchen Planungssicherheit für die Wirtschaft, genauso für die Bürgerinnen und Bürger, für uns alle. Insofern freue ich mich auf die nächsten Meilensteine hier im Thüringer Landtag, aber genauso auch mit dem Bund. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
